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Soziale Rechtspflege.
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mittag zu halben Preisen: Unsere Reichspost" zur Aufführung; abends| sie hätten nicht wegen Ehebruchs bestraft werden können, da die Ehe des| fällig biefe Folge der Mißhandlung und fragte ben Gequälten nach 7/2 Uhr wird Die Geisterglocke" zum ersten Male wiederholt. Im Mannes ja nicht wegen Ehebruchs schlechthin auf grund des§ 670 II, 1| der Ursache seines Kummers. Der Rekrut theilte pflichtgemäß mit, Teenpalast wird zur Zeit die Berliner Posse von Ely Eine wilde des Allgemeinen Landrechts geschieden worden sei, sondern auf grund was in seinem Falle zu melden war; der Lieutenant machte Sache" aufgeführt. odun 2.81 des oben zitirten§ 673 II. 1. Der Straffenat des Kammergerichts dem Hauptmann Stubenrauch davon Mittheilung, und dieser olwies aber in seiner letzten Sigung Sigung die Revision als tröstete ihn auch darüber; bat ihn auch noch, nichts davon nach unbegründet zurück. Der Umstand, daß die Trennung der Ehe auf Hause zu schreiben, während er ihm die Bestrafung der grund des§ 673 erfolgte, stehe der Verurtheilung wegen Ehebruchs Beiden, die ihn gequält hätten, zusagte. Der Hauptmann hielt denn Das Aussehen der Arbeit und die Kündigungsfrist. Die nicht entgegen. Allerdings sei erforderlich, daß die Straffammer auch Wort: er ließ die Unteroffiziere zusammentreten, schilderte Nähern Sch. verlangte von dem Schneidermeister Karoß eine nicht nur eine dringende Vermuthung des Ehebruchs feststelle, sondern ihnen die Vorgänge und fuhr dann fort, er wolle die Sache Lohnentschädigung und führte zur Begründung vor der Rammer I die wirkliche Begehung eines solchen. Sei das Urtheil aus dem nicht erst an die des Gewerbegerichts folgendes aus: Sie ſei damit ein. Scheidungsprozeß von der Straftammer berücksichtigt worden, dann Thiel ſtrafte er damit, große Glocke hängen; verſtanden gewesen, einige Zeit auszusehen. Nach ein paar Wochen von minster en Rajernenarrest zubiftirte, während er den den Sergeant habe sie dann mehrmals vergeblich bei K. um Arbeit nachgefragt, im Sinne des§ 673 mit dem von der Strafkammer ermittelten Gefreiten Gebhardt den Weihnachtsurlaub entzog. Nun trat ein aufstets sei sie vertröstet worden. Das letzte Mal habe der Beklagte Ehebruch. Beide Voraussetzungen seien aber hier erfüllt. geantwortet, fie fönne noch wer weiß wie lange warten, ehe Arbeit fälliger Fall ein, der Musketier Lupinski entfernte sich von seinem vorhanden sei. Als sie ihn nun auf die 14tägige Kündigungsfrist verEin Puttkamer in der Klemme. Gegen den Landrath Truppentheile und meldete sich dann beim Regimente zu Deutschvon Butttamer in Ohlau( Schlesien ) eröffnete das zuständige Enlau, er erzählte, wie es ihm gegangen wiesen habe, sei er grob geworden und hierauf hätte sie sich als entlassen Amtsgericht das Hauptverfahren, weil er hinreichend verdächtig sei, Das Regiment leitete eine Untersuchung ein, auf grund betrachtet und sich Buch und Karte geben laffen. Der Beklagte be- den Gutsbesizer Birude grob beleidigt zu haben. Der Sach deren gegen den Sergeant und den Gefreiten mit Arrest strafen hauptete dagegen u. a., beim letzten Mal der Klägerin gesagt zu haben, verhalt war furz folgender: Der Landrath hatte angeordnet, daß in vorgegangen würde; gegen Hauptmann Stubenrauch in drei bis vier Tagen werde er neue Aufträge erhalten. Der Ge richtshof verurtheilte den Beklagten zur Zahlung von 38 M. und Sigmannsdorf ein Mühlgraben am 29. und 30. Juni v. J. geräumt wurde seitens der Militärbehörde fein Strafverfahren einführte aus:„ Selbst angenommen, die unbewiesene Behauptung werde. Die Räumungsarbeiten wurden jedoch erst am 1. Juli unter geleitet, da er schon seinen Abschied genommen hatte. Wohl aber da nach der Vers des Beklagten wäre richtig, so hätte die Verurtheilung doch erfolgen Aufsicht des Ortsvorstehers Birude begonnen. Puttkamer erschien ging das Zivilgericht gegen ihn vor, müffen. Solange der Arbeiter mit dem Aussehen einverstanden sei, deshalb im Orte und machte Birude darüber in Gegenwart verordnung vom Jahre 1890 die die verabschiedeten Offiziere dem Militär Strafverfahren Tönne er daraus teinen Anspruch herleiten. Jeden Augenblick fei er fchiedener Leute Vorhaltungen. Wie Birude in seiner Privatllage nicht mehr unterstehen. In Verhalten wurde des Angeklagten jedoch berechtigt, zu beanspruchen, daß er entweder für die Dauer gegen ihn behauptet, hat ihn ter Herr Bandrath dabei mit dem der Kündigungsfrist weiter beschäftigt werde oder, wenn Worten angefahren: Stecken Sie die Nase ins Unterdrückung der Meldung erblickt, abgelehnt werde, eine Entschädigung erhalte. Einen solchen An- Buch, so einen dummen Schulzen tann ich nicht§ 118 mit Arrest oder Gefängniß zu bestrafen ist; andererseits wurde Spruch babe spruch habe Klägerin erhoben, als ihr das Aussehen zu lange gebrauchen. Auch rieth Puttkamer ihm, die Neuwahl zum auf grund der Bestimmung, daß dem Hauptmann nur das Recht dauerte, und trotzdem habe Beklagter ihr feine Arbeit gegeben und Schulzen nicht anzunehmen; er würde dafür sorgen, daß er nicht zusteht, als Disziplinarstrafe höchstens acht Tage Kasernenarreft zu fie auch nicht zu sich gebeten, als er Beschäftigung für sie hatte. Buttkamer den Konflitt. Sie fügte sich auf seine Angaben und führte angenommen, die nach§ 147 mit drei Tagen Haft gefühnt wurde. wieder bestätigt werde. Die Regierung erhob zu gunsten des verhängen, ein Ueberschreiten der ihm zustehenden Strafbefugniß Ihre Forderung sei deshalb berechtigt. unter anderem aus, der Ortsvorsteher habe seine Pflichten ver. Die tönigl. Staatsanwaltschaft legte im Interesse des An. Auch ein Entlaffungsgrund. Herr Gläser von der Firma nachlässigt und sei ihnen infolge geringer Geistesgaben thatsächlich geflagten gegen das Urtheil Revision ein und rügte zur Gläser u. Groß traf seinen Maschiniften R. eines Tages beim nicht gewachsen. Der Landrath als die zuständige Aufsichtsbehörde Rechtfertigung derselben Verlegung des§ 232 Str.-Pr.-D., welcher Biertrinken an. Aergerlich darüber, daß sich der Arbeiter während babe feine Widerhaarigkeit und sein Unverständniß rügen dürfen. Es bestimmt, daß ein Angeklagter vom persönlichen Erscheinen in der der Arbeitszeit eine Erquidung gönnte, untersagte er es ihm, im fönne nicht davon die Rede sein, daß der Landrath seine Befugnisse über- Hauptverhandlung entbunden werden kann, wenn er nicht mehr als Fabrikraum Bier zu trinken. K. antwortete hierauf, er sei doch treten habe. Die gebrauchte Form sei nicht unangemessen. sechs Wochen Gefängniß zu erwarten hat. Im vorliegenden Falle nicht im Zuchthause. Nach einer halben Stunde war er seine Stellung Butikamer habe in dem„ dentlichen Zone" gesprochen, mit war nun der Angeklagte vom Erscheinen entbunden und erhielt los. Er klagte gegen Gläser u. Groß beim Gewerbegericht dem der Vorgesetzte eine grobe Ungehörigkeit feines Inter - gleichwohl mehr als sechs Wochen. Es wurde als eine prinzipielle eine Lohnentschädigung wegen unberechtigter Entlassung. gebenen rügt. Auch habe v. P. nur gesagt, wenn B. fo dumm Frage bezeichnet, ob bei Realkonkurrenz das Gericht den vom ErHerr Groß machte dagegen vor der Kammer V geltend, fei, dann könne er ihn nicht als Schulzen gebrauchen, und nicht: einen scheinen in der Hauptverhandlung Entbundenen bestrafen kann, wenn Kläger sei zu recht entlassen worden; mit der Aeußerung, er folchen dummen Schulzen zc Die Neußerung über die Neuwahl jei ledig die Einzelstrafen zusammengenommen mehr als sechs Wochen betragen. sei doch nicht im Zuchthause, habe er den§ 4 der Fabrikordnung lich ein wohlwollenber Rath gewesen. Der Konflikt beschäftigte Außerdem sei die Mindeſtstrafe irrthümlich mit 6 Wochen angenommen, verlegt. Der Paragraph enthält die Bestimmung, den Anordnungen am 15. Oktober den ersten Senat des Ober- Berwaltung 3- während doch die niedrigste Gefängnißstrafe nur 1 Tag betrage. Der des Arbeitgebers und der Vorgesetzten sei pünktlich und gewiffenhaft gericht 3. In einem Schriftfak bestritt der Privatkläger Birude Reichsanwalt hielt die Revision für unbegründet und meinte, nur die Folge zu leisten. Der Gerichtshof verurtheilte jedoch die Firma, dem die von der Regierung übernommenen Angaben des Landraths und Einzelstrafe dürfe nach§ 232 St.- P.- D nicht über 6 Wochen betragen. Nach Kläger 42 M. zu zahlen. Die Arbeitsordnung verbiete das Bier machte geltend, v. Buttkammer babe fünfmal den Vorwurf dem Militär- Strafgesetzbuch sind Freiheitsstrafen bis zu 6 Wochen mit trinken in der Fabrik nicht, es sei deshalb darin keine grobe Pflicht der Dummheit derart wiederholt, verlegung zu sehn. Nun sei ja die Aeußerung: Ich bin doch in Entfernung daß Lente über eine Arrest über 6 Wochen aber mit Gefängniß oder Festung abzumachen. Wird Leinem Zuchthause! allerdings eine Ungehörigkeit, indessen berechtige bätten. von 50 bis 60 Schritt die Worte gehört alfo Gefängniß verbängt, so ist mindestens auf 6 Wochen und einen Birude wunde in der fie noch nicht zur sofortigen Entlassung. öffentlichen Verhandlung Tag zu erkennen. Das Reichsgericht hob jedoch das Urtheil durch den Justizrath Albert Träger vertreten. Dieser auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die hob hervor, daß die von der Regierung vertretene Anschauung ge- Vorinstanz zurück. Die wegen der Höhe des Strafmaßes einradezu bedenklich sei. Wollte man das Betragen des Landraths gut gelegte Revision ist unbegründet, da schon zu gunsten des heißen, so würde das mehr als alles andere geeignet sein, die Auto: Angeklagten auf einen Tag zu wenig erkannt ist, aber die Rüge Ein Mufterpatriot ist der Gastwirth F. König aus der Schön- rität der Behörden zu erschüttern. Schäle man den Kern aus wegen Verlegung des§ 232 St.-P.-D. greift durch. Sobald eine hauser Allee. Er hatte sich gestern wegen Beleidigung seines Haus der Phrase von dem„ deutlichen Tone" heraus, dann bleibe nur Freiheitsstrafe über 6 Wochen als Ergebniß der Hauptverhandlung wirths vor dem Schöffengericht zu verantworten. König hatte übrig, daß der Landrath tüchtig geschrieen habe. Das Ober- zu erwarten ist, muß der Angeklagte gegenwärtig sein; ob es sich als alter Soldat" am St. Sedantage in einer Brauerei in Wonne Verwaltungsgericht erklärte gleich sämmtlichen gutachtlich gedabei nur um eine oder um mehrere Thaten handelt, ist gleich. gefchwelgt und fam in friegerischer Stimmung vor sein Haus an. hörten Justizbehörden den Konflikt für unbegründet. giltig. Dort fab er feinen Hauswirth Greye vor der Thür stehen und Dem Fortgange des Beleidigungsprozesses gegen den Edlen zu Ehren des Tages Jlluminations- Streichhölzer verbrennen. Das v. Putttamer steht jetzt also nichts mehr im Wege. Aus den ärgerte Herrn König. Sein Hauswirth war zwar lange Zeit sein Gründen des Urtheils ist hervorzuheben: Die Landräthe seien auf Freund und Duzbruder gewesen, er hatte sich diese Ehre aber durch grund des§ 139 der Landgemeinde Ordnung berechtigt, den 5. B. Die Donnerstags- Zeitung erhalten Sie Freitag früh. zwei gewichtige Umstände verscherzt: zunächst hatte er dem An Ortsvorstehern Vorhaltungen zu machen und pflichtwvidrines Verhalten Ked, Berlin . Wir bitten um Angabe Ihrer Wohnung, wir werden getlagten das Lotal aufgekündigt und dann hatte er derselben zu rügen. Auch habe es hier an einem Anlasse dazu nach der Ihnen dann die gewünschten Zeitungen zusenden. wenigstens behauptet es der Angeklagte - in einer feier- pflichtmäßigen Ueberzeugung des Landraths nicht gefehlt. Allein der lichen Stunde versprochen, teine Sozialdemokraten" Augeflagte von Puttkamer sei denn doch über die Grenzen des den und keine Juden" in sein Haus zu nehmen und diesem Ver- Aussichtsbehörden zustehenden Rechts hinausgegangen; felbst dann wäre sprechen soll er untreu geworden sein. Kurzum: der patriotische Sinn er es, wenn man seine Angaben dem Urtheil zu grunde legte. des Herrn König machte einige Rapriolen, als er den Auch die Worte: Wenn Sie zu dumm sind," enthielten einen Hauswirth sah, und er goß über denselben eine ganze Zweifel an der Intelligenz des Birude. Er hätte diesen Stationen. Fluth von patriotischen Schimpfereien. Er folle nur nicht der Pflichtvergessenheit oder Nachlässigkeit zeihen, nicht aber auf denken, daß er ein Patriot fei, wenn er Illuminationes einen Mangel an Geistesgaben bindenten dürfen. Und in dem Streichhölzer anstecke, dazu gehöre doch mehr; er sei der ärgste Ratbe, die neue Wahl zum Drtsschulzen nicht auzunehmen, sei mit Sozialdemokrat 2c. 2c." Daran reihte sich dann eine Fülle Rücksicht auf die begleitenden Umstände ebenfalls eine Amts Swinemünde schwer beleidigender Ausdrücke, die Herr Grene nicht auf sich figen übertretung zu sehen. laffen mochte. Er erstattete die Strafanzeige gegen König. Der Hamburg Gerichtshof erkannte auf 50 M. Geldstrafe. Ein Bild vom Kafernenhofe. Ter Hauptmann a. D Otto Berlin Stubenrauch wurde am 21. Mai 1897 von der Straffammer Wiesbaden Eine knifflige Rechtsfrage wurde in einem Strafverfahren beim Amtsgericht Neidenburg wegen Vergehens gegen die München wegen hebruch 3 in der Revisionsinstanz aufgeworfen. Gin§ 118 und 147 des Militär Strafgesetzbuches zu 6 Wochen Wien . Künstler im Reiche der Musik war zu einer Sängerin in äbere Gefängniß und zu 3 Tagen Haft verurtheilt, das heißt, die Beziehungen getreten. Die Folgen waren ein Ehefcheidungsprozeß eine Strafe, weil er ein Vergehen seiner Untergebenen zu gelinde, und ein Strafverfahren wegen Ehebruchs. Der Künstler wurde die andere Strafe, weil er sie damit zugleich zu hart bestraft habe. Unter von seiner Frau gerichtlich geschieden, und zwar auf grund ihm diente der Musketier Lupinski, der von seiten seiner nächsten Vcr. des§ 673 II. 1 des Allgemeinen Landrechts, wonach die Ehe gesetzten mehrfache Mißhandlungen auszustehen hatte. Girmal, ftupste" getrennt werden kann, wenn ein Umgang erfolgt fei, der die dringende ihn der Gefreite Gebhard beim Stubendienst mit einem Besen schmerz Vermuthung einer Weilegung der ehelichen Treue begründe. Später haft an das Knie; ein andermal sette ihm der Rekruten Unteroffizier wurden die beiden Verliebten zu Gefängnißstrafen verurtheilt. Das Sergeant Thiel den Helm mit solcher Vehemenz auf den Kopi, daß dem Urtheil wurde auf den§ 172 des Strafgesetzbuches geflüßt, der auf Ehe- Unglücklichen vor Schmerz die Thränen in die Augen traten. Der mit der bruch Strafe fett. In ihrer Revision machten die Angeklagten nun geltend, Rekrutenausbildung betraute Offizier, Lieutenant Livonins, fab a Allen Freunden und Bekannten die
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Gerichts- Beitung.
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Wetter- Prognose für Sonntag, den 17. Oftober 1897. Vorwiegend heiter und am Tage warm bei mäßigen südlichen Winden, keine oder unerhebliche Niederschläge. Berliner Wetterbureau,
die gewillt sind, Lieben Leute, laßt Euch sagen,
Freundl. Schlafst. f. Herrn
traurige Nachricht, daß unser innigst Am 16. d.-M. ſtarb hier, nach 17jährigem Aufenthalt in Buenos- Aures, Vereine, maskenball im Kherche wire mans Péringen. 3ohemiol. 13, f. fer au gerit.
geliebter Bater, der Tischler und nach furzem, schwerem Leiden unser lieber Bruder, Schwager und Ontel, Böhmischen Brauhaus am 22. Januar Bianoforte Arbeiter Julius Pfeil der Tischler
in 61. Lebensjahre nach längerer Krankheit am Freitag, den 15. Oftober, fanft entschlafen ist.
Hermann Kreuschner
12866 im 44. Lebensjahre.
13006
theilzunehmen, können sich jeden Mitt woch Abend Blumenstraße 49 im Restaurant melden. 1257b
Die trauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 20. September, nachmittags Brockhaus', Meyer's
Die Beerdigung findet am Montag, 4 Uhr, vom Krantenhaus Am Urban nach dem St. Emmaus- Kirchhofe statt. ben 18. d. M., nachm. 4 Uhr, vom Trauerhause, Naunynſtr. 87, aus statt.
Todes Anzeige.
Deutscher
Die Hinterbliebenen.
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63. Andreasstraße Nr. 63. 50 1. à ca. 2 Liter 3, M. 100
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5,50 10,-
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Gegr: 1885. T. VII. 5366.[ 33602
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kasse der Tischler 1.1. W. Todes-Anzeige. bet Am Donnerstag, den 14. Oftober, Am 14. Oftober 1897 starb unser
( Verwaltung Berlin H.)
verschied unser Mitglied
[ 19/18
Adolf Schüler
Mitglied, der Schlosser
Paul Berg.
im Alter von 43 Jahren am Herz: Ehre seinem Andenken! schlag. Die Beerdigung findet am Die Beerdigung findet am Sonntag, Sonntag, den 17. Oktober, nachmittags den 17. Oftober, nachmittags 5 Uhr, 21 Uhr, vom Trauerhause Schlesische vom Trauerhaufe, Büdlerstr. 3, aus nach dem Emmaus- Kirchhofe in Brig statt.
straße 38 aus statt.
Um rege Betheiligung ersucht Die Ortsverwaltung. Allen Freunden und Bekannten zur Nachricht, daß meine liebe Frau
Anna Krüger geb. Weidner, am Donnerstag, den Die Beerdigung findet heute Nach 14. Oktober plößlich verstorben ist. mittag 4 Uhr in Wilhelmsberg statt. 1280b] Der trauernde Gatte:
Fritz Krüger, Möbelpolier.
Den Mitgliedern des Verbandes aller im Handels: und Transport: gewerbe beschäftigten Hilfsarbeitern die traurige Nachricht, daß unser Mitglied
Um rege Betheiligung ersucht
Die Ortsverwaltung.
Danksagung.
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Dieselbe zahlt ein Sterbegeld von 45-90 m. bet einem jährl. Beitrag von 3,20 Mitglieder können werden Männer und Frauen, welche gesund sind und das 45. Lebensjahr nicht überschritten haben. Aufnahme an jedem 1. Sonntag im Monat nacht. v. 4-7 Uhr b. Kummer, Ackerstr. 13, N. Der Vorstand:
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