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cüfung unterworfen werden. Als der Borstzende

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ihm Neubrück, Grhard Brunner, hatte durch Fahrlässigkeit Ben Jan 182 Berfonen je 36 M., an 5 Personen je 33 m., an 5 Berfonen rwiderte, daß eine Frau 2, die ebenfalls auf den Antrag des ob eines Arbeiters verschuldet. Der Getödtete war ver- je 30 M., in allen Fällen wurde hier 10 Stunden gearbeitet. Angeklagen geladen werden sollte, nicht aufzufinden sei, gab unglückt, als er die ohne die vorgeschriebenen Schuhvorrichtungen Stundenlohn wurde gezahlt: auf 9 Bauten 30 Pf., gearbeitet wurde der Angeklagte dem Verdacht Ausdruck, daß fie gearbeitenden Maschinen in ungenügend beleuchteten Räumen schmieren 10-11 Stunden, auf 25 Bauten 322 Pf., Arbeitszeit 10 Stunden, flisfentlich von der Gegenpartei verborgen gehalten werde, um mußte. Den Tod des Arbeiters hatte der Fabrifleiter mit einer auf 239 Bauten 322-35 Pf., Arbeitszeit 10 Stunden, auf nicht als Zeugin auftreten zu können. Bu diefer Frau foll ganzen Woche Gefängniß zu fühnen; vom Staatsanwalt waren 49 Bauten 35-40 Pf., Arbeitszeit 9-10 Stunden, auf 55 Bauten Dr. Mittenzweig in unfauteren Beziehungen geftanden haben. fechs Monat beantragt worden. Als ftrafmildernd wurde folgendes 371/2 Pf., Arbeitszeit 10 Stunden, auf 7 Bauten 45 Pf.. Der Angeklagte will dieselbe noch vor einigen Wochen ge- Sachverständigen Urtheil in betracht gezogen: Die Hauptverant Arbeitszeit 9-10 Stunden, auf 3 Bauten 50 Pf., Arbeitszeit 9 bis sprochen haben. Der Gerichtshof beschloß, vorläufig in die Ber - wortlichkeit für die Sicherheit des Betriebes habe der Angeklagte, 10 Stunden, auf 1 Bau 521/2 Pf. und auf 1 Ban 60 Bf., Arbeits­handlung einzutreten und den ersten Punkt der Anklage unter doch sei es möglich, daß er infolge feiner langen Beschäftigung im zeit bei beiden legteren ebenfalls 10 Stunden. Die Erdarbeiter ers Ausschluß der Deffentlichkeit zu verhandeln. Es stellte sich aber Fabritbetriebe gegen das Bedürfniß der Sicherung der Maschinen hielten 30 Pf. und arbeiteten 10-11 Stunden. Die bei der Patent­heraus, daß die Frau 2. nicht zu entbehren war und nun beschloß abgeftumpft sei. Richtiger wäre es gewesen, daß während des Wölbung beschäftigten Arbeiter erhielten bei neunftündiger Arbeits­ber Gerichtshof, die Sache zu vertagen und zum nächsten Termine Schmierens die Maschine außer Betrieb gefekt wurde, doch zeit 4 M. Tagelohn, die Rabigpuger 40 Pf. und die Reinmache außer den erschienenen Zeugen noch einige andere zu laden, welche wäre dann eine starte Störung im Betriebe erfolgt. Frauen 20 Pf. Stundenlohn, beide Gruppen arbeiteten ebenfalls der Angeklagte zum Antritt seines Wahrheitsbeweises für erforder- Vor demselben Gericht hatte sich ein vierzehnjähriges 9 Stunden. Die Staater erhielten 40 Pf. Stundenlohn und arbeiteten lich hielt. Kind zu verantworten, das bei einem Bauern in Ullbersdorf 10 Stunden, die Töpfer- Träger arbeiteten 9 Stunden und hatten 50 Pf. Für Gastwirthe ist eine vom Rammergericht gefällte Ent- diente. Das Mädchen war angeklagt, einer anderen Magd 1 Mart Stundenlohu. An diesen Bericht, welchem der Vortrage noch eine Scheidung von Wichtigkeit. Die Wirthin Wittge war beschuldigt, entwendet und durch Fahrlässigkeit den Brand des Bauernhofes vers ganze Reihe Einzelfälle hinzufügte, schloß sich eine recht rege Diskussion. fich gegen den§ 865, 2 des Strafgesetzbuches vergangen zu haben, ursacht zu haben. Der Staatsanwalt beantragte eine Gesammtstrafe Mit der Thätigkeit der Kommission und dem Resultat der Erhebungen wonach mit einer Geldstrafe bis zu 60 a. oder mit Saft bis zu von 1 Monat Gefängniß; die Vertheidigung erachtete die fahrlässige waren die Reoner durchweg zufrieden, nur wurde behauptet, daß die 14 Tagen ein Wirth bestraft wird, der das Verweilen seiner Gäste Brandstiftung nicht für erwiesen. Der Gerichtshof erkannte wegen allererbärmlichsten Zustände, die in verschiedenen Hinsichten vor über die gebotene Polizeistunde hinaus duldet. Sie beantragte Diebstahls und vorsätzlicher Brandstiftung auf 1 Jahr und kommen, der Kommission nicht zugänglich gewesen seien. Eine gerichtliche Entscheidung und machte geltend, es sei erst zwei Minuten 1 Woche Gefängniß und beschloß auch die sofortige Verhaftung der Resolution, welche besagt, daß das gewonnene Material den sozial­nach 11 1hr, wo die Polizeistunde begann, gewesen, als man den Angeklagten. Vorfäßliche Brandstiftung wurde angenommen, weil demokratischen Vertretern in den Parlamenten zur Benuhung bei Gast in ihrem Lofale gesehen habe. Auch habe er nichts mehr ge- bie Angeklagte fich höchst wahrscheinlich an ihrer Dienft geeigneter Beit zuzustellen sei, fand einstimmige Annahme. Weiter die die Kommission, gemeinsam trunken. Das Schöffengericht sprach denn auch die Frau frei. Das herrschaft, welche von dem von ihr verübten Diebstahle deren Mutter beauftragte die Versammlung dem Vertrauensmann das gesammelte Material zu Landgericht verurtheilte sie jedoch mit der Begründung, es sei in einem Briefe Mittheilung gemacht hatte, durch Jnbrandstecken des mit erwiesen, daß der Gast noch zwei Minuten nach dem Eintritt der Hauses habe rächen wollen! einer Broschüre zusammenzustellen, um nicht nur die eigenen Polizeistunde im Lokal geweilt habe, und das genüge, die Bestrafung massie Berufsgruppen, sondern die weitesten Kreise von den Zuständen im zu rechtfertigen. Wenn der Gast um diese Zeit nichts mehr getrunkenersammlungen. Baugewerbe in Kenntniß zu setzen. Zum Schluß wurde dann noch die Bausperre auf dem Bau Kurfürstendamm besprochen, welche eine habe, so ändere das nichts daran, denn als Gaft sei er in die Kneipe gekommen und diese Eigenschaft habe er nicht verloren, so lange er fich dort aufgehalten habe. Rechtsanwalt Schöps legte beim Rammer gericht die Revision ein und betonte, bei einem Längerverweilen von 2 Minuten könne nicht von einer Uebertretung des§ 365, 2 die Rede fein. Der Zeitraum geuüge ja taum, die Beche zu berichtigen und fich den Ueberzieher anzuziehen. Das Rammergericht beftätigte aber die Vorentscheidung als durchaus zutreffend. Unsere Recht sprechung macht sich eben immer beliebter. Die Gefährlichkeit der rothen Fahue. Im Mengert'schen Boltsgarten zu Brandenburg fand am 18. März dieses Jahres eine fozialdemokratische Voltsversammlung statt. Während derselben hing in dem Versammlungssaal eine rothe Fahne mit der Inschrift F. Lassalle". Durch die Duldung der Fahne sollte Herr Weyer, der Inhaber des Lokals, eine Polizeiverordnung vom 15. Juni 1891 verlegt haben, die für den Bezirk der Stadt Brandenburg erlassen worden ist. Der§ 1 der Verordnung, die speziell gegen die Sozialdemo Die am 24. Oftober cr. in Berlin im Englischen Garten " ver tratie gerichtet ift- oder auch gegen die rothe Farbe, wie fammelten polnischen Sozialdemokraten fühlen sich veranlaßt, dem man's nimmt bestimmt: Rothe Fahnen, deren Entfaltung als Genoffen Liebknecht für feine ausgezeichnete Rede in der Polenfrage Demonstration gegen die bestehende Ordnung zu wirken bestimmt auf dem Hamburger Parteitage ihren aufrichtigsten Dant auszu oder geeignet ist, dürfen im Polizeibezirt öffentlich sichtbar drücken und wünschen, daß ihm feine Kraft zum Wohle des inters weder befestigt, noch geführt werden. In diefelbe Strafe wie nationalen Proletariats noch recht lange erhalten bleiben möge." der, der hiergegen verstößt, sollen nach dem§ 3 die Inhaber Nachdem einige Redner den agitatorischen Werth der Lieb. von öffentlichen Bersammlungslokalen verfallen, wenn sie es bulden, necht'schen Rede für die polnische Sozialdemokratie betont haben daß in ihren Räumen rothe Fahnen öffentlich angebracht werden, und einige Nichtsozialdemokraten sogar die Erklärung abgaben, daß die in der im§ 1 gedachten Art zu wirken geeignet oder bestimmt sie jetzt die feste Ueberzeugung gewonnen haben, daß die polnischen find. Meyer erhielt ein Strafmandat über 9 M. Auf seinen Sozialdemokraten gleichberechtigte Genossen sind und von jetzt ab der Einspruch sprach ihn das Schöffengericht frei. Es führte unter Sozialdemokratie sich anschließen werden, wurde die Resolution ein anderem aus: Wenn auch die Polizeiverordnung ihrem ganzen stimmig angenommen. Inhalte nach nicht ungiltig fei, so fönne fie hier doch nicht ans Unter Hochs auf die internationale Sozialdemokratie und Ab gewendet werden. Wäre die Fahne vom Lokal nach der Straße zu ingung der polnischen Marseillaise zerstreuten sich die Versammelten. ausgehängt worden, dann wäre M. strafbar. Insofern aber die Um die Aubahnung einer einheitlichen Organisation der Faustmann wurde als Bevollmächtigter der Filiale Norden bestätigt. Verordnung die rothen Fahnen innerhalb der Räume betreffe, Simmerer handelte es sich in einer am Sonntag abgehaltenen, sehr Der Antrag des Vorstandes, dem Gesangverein pro Monat 12 M. fei fie ungiltig und nicht anzuwenden. Die Versammlung zahlreich besuchten öffentlichen Versammlung organisirter Zimmerer. zu überweisen, wurde abgelehnt; desgleichen der Antrag Karpe be sei zwar eine öffentliche gewesen, die rothe Fahne hätte Der Referent Rube trug in längerer Rede die Gründe vor, welche treffend Einführung von Fragebogen in den Werkstätten. Der An­jedoch hier unter den gegebenen Verhältniffen nicht eine gegen die Bwiespältigkeit und für die Emheitlichkeit der Organisation trag des Vorstandes, in den Filialen Nord und Südost in den Beeinträchtigung der Jnteressen der Stadtgemeinde oder ihrer Ansprechen. Er wies barauf hin, daß, abgesehen von früheren Vor Versammlungslokalen Bibliotheken zu errichten und die Ausgabe gehörigen herbeiführen können.( Polizei- Berwaltungsgesetz§ 6i.) tommnissen, namentlich die lehte Lohnbewegung gezeigt habe, der Bücher von jetzt ab in die Monatsversammlungen zu verlegen, Die Versammlung habe sozialdemokratischen Zwecken gedient. Wenn daß die Einigung der beiden Zimmererorganisationen durchaus noth. wurde angenommen; desgleichen der Antrag Hänel, den englischen nun in dem Lokal ein Symbol der Partei in Gestalt einer rothen wendig sei. Die Einigungsfrage, die bisher noch nicht gelöst werden Maschinenbauern noch 200 M. zu überweisen. Unter Verschiedenem Fahne mit der Inschrift" Ferdinand Lassalle " entrollt wurde, fonnte, müsse jetzt endlich ernsthaft erörtert werden. Nicht auf die waren die Versammelten der Ansicht, daß 15 Exemplare der Einig so verletze dieser Umstand ebenso wenig das Intereffe der Form der Organisation tomme es an, sondern der Geift, von dem feit" zur Jnformation des Borstandes genügten, eine obligatorische Gemeinde und ihrer Angehörigen, wie das Abhalten sozial- fie beseelt fei, verbürge den Erfolg. Der Referent schlug eine Refo- Einführung dieses Organs wäre noch nicht angebracht; es erfolgte demokratischer Versammlungen überhaupt. Noch weniger Iulion vor, die den beiden am Drte bestehenden Organisationen der hierauf Schluß der gut besuchten Versammlung. werde dadurch die Ordnung und Gesetzlichkeit in dieser Versamm Zimmerer empfiehlt, sich zu vereinigen und die Vorstände derselben Weißenfee. Am Dienstag, den 19. Oktober 1897, abends Iung selbst gefährdet, so daß auch nicht§ 6e des Gesetzes über die auffordert, wegen dieser Angelegenheit in Unterhandlung zu treten. 8, Uhr, tagte hier eine gut besuchte Versammlung der Maurer. Bolizeiverwaltung angezogen werden könne. Die Berufung der Es entstand eine rege Debatte über die vorliegende Frage. 3u8um ersten Punkt der Tagesordnung verliest der Vertrauensmann Staatsanwaltschaft wurde wesentlich aus den angeführten Gründen nächst traten mehrere Redner für die Einigung ein, auch die Form, die Abrechnung vom III. Quartal: Raffenbestand 300,65 M., Gin vom Landgericht verworfen. Die Staatsanwaltschaft legte nun in der eine solche zu vollziehen sei, wurde gestreift. Summer nahme 403,65 M., Summa 704,30 M., Ausgabe 478,10 m, bleibt mehr Reviston ein. In der gestrigen Verhandlung der Revision vertrat vor hielt das Bestehen einer geschlossenen Organisation überhaupt nicht ein Kaffenbestand am 1. Oftober 1897 von 226,20 m. Lie Revie dem Straffenat des Rammergerichts der als großer Sozialistenfeind be für erforderlich. Gs fönnten deshalb beide Organisationen aufgelöst foren bestätigten die Richtigkeit der Abrechnung. Sedann erläutert tanute Romen die Oberstaatsanwaltschaft. Er betonte, es könne tein werden, denn es genüge, wenn die Lohnkommission, wie es während der Vertrauensmann die Kongreßbeschlüsse von Halberstadt 1897. Unterschied gemacht werden zwischen der Straße und einem Lofal, der Lohnbewegung geschieht, die Sammlungen und die gewerkschaft. Nach furzer Debatte beschloß die Versammlung, sich dem Zentral zu dem jedermann Zutritt habe. Deffentlich" bedeute soviel wie: liche Bewegung leitet. Dadurch werde an Verwaltungskosten ge- verband der Maurer Deutschlands anzuschließen und Verbands. ein jeder offen stehende Ort. Und das öffentliche Interesse der Ge- spart und auch der Streit um die Form der Einigung werde material einzuführen. Zum 3. Punkt wurden als 3. Rate 150 m. meinde tomme ficher hier in betracht. Rechtsanwalt 2olfsobn umgangen. Obst führte aus, das Nebeneinanderbestehen beider dem Bentralstreitfonds der Maurer Deutschlands bewilligt. Im nahm sich in beredten Worten der Sache des Angeklagten Organisationen haben den Berliner Zimmerern bis jetzt legten Jahre sind im ganzen 500 M. an den Streitfonds ab. alt. Besonders hob er hervor, daß die Polizei über das noch nicht geschadet. Wenn auf die Metallarbeiter hin- geführt. Vereinsgesetz nicht hinausgehen dürfe und daß jeder seine gewiesen werde, so müsse er bemerken, daß denselben durch den Die Bauarbeiter der Bahlstelle Rigdorf und Brit hielten Meinung durch Wort und Schrist frei äußern dürfe. Des tebertritt der Berliner Lokalorganisation zum Verband eine große am 17. Oftober im Lofal von Karl Kramer, Hermannstr. 199, ihre längeren that er dar, daß heute vom Gebrauch einer rothen Fahne Bahl von Mitgliedern verloren gegangen fei. Das werde auch den Generalversammlung ab. Die Abrechnung vom III. Quartal ergab die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht im geringsten Bimmerern ebenso gehen, wenn man verlangen sollte, daß die Mit folgendes Resultat: Kassenbestand vom II. Quartal 9,66 M., Gin gefährdet sei. Die Revision der Staatsanwaltschaft wurde glieder der Lokalorganisation mit Mann und Maus in den Ver- nahine vom III. Quartal 109 M., Ausgabe vom III. Quartal verworfen. Das Gericht theilte nicht die Ansicht des Herrn band übertreten. Der Versuch einer Einigung fei zur Beit, wo 60,07 W., verbleibt fomit ein Raisenbestand von 58,59 M. Auker Romen. Wenn§8 der Verordnung von 1891 die Inhaber von die Lohnbewegung noch nicht abgeschlossen sei, ein gefährliches dem weist die Kranzbüchse einen Kaffenbestand von 48 M. auf. Dem Schantlokalen mit Strafe bedrohe, die es zuließen, daß in ihren Experiment, wozu er nicht rathen könne. Nachdem Wewers und Raffirer wurde Decharge ertheilt, Sodann wurde beschlossen, daß Räumen rothe Fahnen öffentlich angebracht würden, dann sei dies nüpfer die Einigung fehr warm befürwortet hatten, trat auch die Attordarbeiter pro Woche 20 Pf, die Lohnarbeiter und Buzz­durchaus rechtsgiltig. Die Bestimmung sei aber so auszulegen, daß Fischer für dieselbe ein, bemerkte aber, daß die Einigungsform träger 10 Bf. pro Woche zum Streitfonds zahlen sollen. Auf jedem die rothen Fahnen öffentlich sichtbar angebracht sein müßten, nicht nach einer bestimmten Schablone stattfinden dürfe. Es müsse Bau wird jemand mit dem Giutafsiren betraut.dade d wenn die Dulbung strafbar sein solle. Ein öffentliches Anbringen eben eine Form gefunden werden, die den Mitgliedern beider Köpenick . Der Sozialdemokratische Arbeiter. der Fahnen sei aber ein solches, was die Fahnen sichtbar mache Organisationen gerecht werde. Nur unter dieser Voraussetzung für jedermann außerhalb des Lokals. Das sei hier tönne die allseitig als nothwendig anerkannte Einigung vollzogen Bericht des Kassirers ging hervor, daß ein Bestand von 33,30 M. verein hielt am 18. d. Mis. feine Versammlung ab. Aus dem indessen nicht der Fall gewesen und M. darum freizusprechen. werden, man folle die Vorstände beider Organisationen deshalb Der gestörte Landrath . Im Kreishaus zu Perleberg hauft auffordern, Vorschläge zu machen, die beiden Richtungen annehmbar vorhanden ist. Auf Antrag der Revisoren wurde dem Raffirer der Landrath v. Jagow. Unweit davon hat der Musikdirektor erscheinen. Nach einem Schlußwort des Referenten wurde dessen Decharge ertheilt. Jin Punkt 2 wurde vom Vorstand angeregt, daß die Vertreter unserer Partei ersucht werden sollen, der Bürgerrechts Gerloff auf seinem Grund und Boden einen Uebungssaal. Auf Resolution gegen 2 Stimmen angenommen. gelds Frage näher zu treten und event. in der Stadtverordneten Veranlassung des Herrn v. I agow erließ nun im vorigen Jabre Eine öffentliche Bauarbeiter Versammlung, die am Sonntag Bersammlung einen Antrag auf Abschaffung des Bürgerrechtgeldes die Perleberger Polizeiverwaltung eine Verfügung, worin sie dem in Feuerstein's oberem Saal tagte, erfreute sich eines so zahlreichen zu stellen. Unter Vereinsangelegenheiten stellte Hoffmann den Musitmeister bei Strafe verbot, seine Mufiter bei geöffneten Fenstern Besuches, wie ihn, wie fonstatirt wurde, die älteren Berufskollegen Antrag, die Broschüre von Stadtrath Hugo Schüßler hierselbst: oder Thüren in dem Saale üben zu laffen. Die lebungen flörten feit 5 bis 6 Jahren nicht mehr erlebt hätten. Eingangs ehrten die Die Löfung der sozialen Frage" mit dem Motto:" Armuth ist nicht die öffentliche Ruhe. Der Kreisausschuß wies demnächst die Versammelten das Andenken des so schnell verstorbenen Genossen naturnothwendig, sondern wo Armuth ist, da ist naturwidrige Volks Klage Gerloff's gegen jene Berfügung durch einen soge. Grillenberger durch Erheben von den Plägen. Bum 1. Punkt bewirthschaft" anzufchaffen und in der nächsten Bersammlung, die am nannten Vorentscheid zurück, das heißt ohne vorherige mündliche richtete Gutsch, Mitglied der in einer öffentlichen Versammlung Montag nach dem 15. November stattfindet, einen Vortrag darüber Berhandlung. Der Bescheib trug nur die Unterschrift des Land- am 12. September gewählten Kommission zur Feststellung der Mißhalten zu laffen. Der Antrag wurde angenommen. raths von Jagow. Beim Bezirksausschuß, der zweiten Instanz, stände auf Bauten und der Lohn- und Arbeitsverhältnisse der dortfelbft hatte Gerloff jedoch Erfolg. Seiner Berufung wurde statt beschäftigten Bau-, Erd- und gewerblichen Hilfearbeiter. Das Ergebniß bet Benfel, Brunnenfiraße 173: Sigung. Vortrag des Herrn Michalson über: gegeben und die Verfügung aufgehoben. Bu den Aufgaben der auf 484 Bauten vorgenommenen Kontrolle ftellt sich turz Göthe und Schiller. Distuffton. Gäste willtommen. Heilverein ube. Heute Abend 8% Uhr in ber Norddeutschen Braueret, der Polizei gehöre es allerdings nach§ 10 II 17 des Allgemeinen folgendermaßen: 22 Bauten hatten keine Baubuden, auf 12 Bauten Chauffeeft. 58. Deffentt. Bortrag" über: Rheumatismus und Sicht; Entstehung Landrechts , die erforderlichen Maßregeln zur Erhaltung der öffent fehlten theils das Dach, theils waren sie zu klein für die auf dem und Bettung nach der Naturheilmethode. lichen Ruhe und Ordnung zu ergreifen und dafür zu sorgen, daß die Bau Beschäftigten, theile lagen fie in unmittelbarer Nähe der Ab. dem Publikum oder einzelnen Personen drohenden Gefahren abge orte; mit Defen waren keine verfehen, ebenso feblten allen Baud Briefkasten der Redaktion. wendet würden. Judessen sei doch nicht anzunehmen, daß das buben die Fußböden. Auf 25 Bauten fehlten die Aborte gänzlich; Publikum gegen jedes störende Geräusch geschützt werden müsse. Hier äußerst primitive Abortstätten fanden sich auf 353 Bauten vor, Die juristische Sprechstunde Hudet am heutigen Abend sei das Einschreiten der Polizei nicht nothwendig gewesen. Die während bei 187 theils die Tonnen, theits das Dach, theils von 7%, bis 8% Uhr abends, in der nächsten Woche am Montag, Polizeiverwaltung legte nunmehr Revision ein und machte geltend, Desinfektion fehlten, theils fie ungenügend für Dienstag und Sonnabend von 6 bis 8 1hr statt. auf bem Bau Beschäftigten, theils Die Zonnen der Bezirksausschuß hätte untersuchen müssen, ob nicht etwa die die Musikaufführungen und die Uebungen geeignet wären, die Gefundheit überfüllt, theils Dach und Wände defekt, zum theil befanden sie sich der Anwohner zu stören. Der Musikdirektor befonte demgegenüber, direkt im Bau oder dicht an der Baubude. Die Gesammtzahl der es nehme baran niemand Anstoß außer dem Landrath. Er auf den 484 kontrollirten Bauten beschäftigten Bau, en ge allein empfinde die lebungen als eine Beläftigung. Und eine werblichen Hilfsarbeiter, einschließlich der Reinemache- Frauen, be Schädigung der Gesundheit hätten nicht die Anwohner zu befürchten, trug 4444; die Löhne derselben stellten fich für Affordarbeiter sondern feine jungen Männer, wenn sie im Sommer bei geschlossenen folgendermaßen: für 1000 Steine mit dazu gehörigem Mörtel wurde Fenstern üben müßten. Das Ober- Berwaltungsgericht gezahlt auf 1 Bau 3,75 M., auf 2 Bauten 8,25 M., auf 56 Bauten entschieb darauf ebenfalls zu gunsten des Herrn Gerloff. 2,75 M., M. auf 20 Bauten 2,50 M. auf 1 Bau 2 M., In Guben hat sich unsere Juftig dieser Tage wieder zwei und auf 8 Bauten 2,25 M., überall wurde 10 Stunden, auf für unsere Rechtsverhältnisse recht bezeichnende Urtheile geben legten B Bauten 10% Stunden gearbeitet. Wochenlöbne tamen Leiftet. Der technische Leiter der Plehnschen Papierfabrik in bei den Puzer- Trägern in betracht und wurden wöchentlich gezahlt

Die poluifchen Sozialdemokraten hielten am Sonntag eine Anzahl Bauarbeiter in Mitleidenschaft gezogen hatte. Den betroffenen von über 800 Personen besuchte öffentliche Versammlung im wurde anheimgegeben, ihre Unterstügungsansprüche beim Vertrauens Englischen Garten ab. Moram ti berichtete über den Hamburger mann der Bauarbeiter geltend zu machen. Mit einem dreifachen Parteitag. In der Diskussion unterzogen einige Redner die Aus. Hoch auf die Bauarbeiter Bewegung schloß die imposante Bez führungen der Genossen Pfannkuch und Dr. Winter, auf dem Ham- sammlung. burger Parteitage einer scharfen Kritik. Ein Redner wollte fogar Die Generalversammlung des Verbandes der Möbel­den beiden Genossen die Fähigkeit der Angehörigkeit au polirer fand am 18. d. M. bei Keller statt. N chdem das Andenten der Sozialdemokratie absprechen. Die Genossen Berfus, Modes verstorbenen Kollegen G. Gneist in der üblichen Weise geehrt rawati, Thiel und Frau Rubaczew sta traten in wurde, führte zum ersten Theil der Tagesordnung: Bericht des längeren Ausführungen diefen Aeußerungen entgegen. Berfus Vorflandes", Kollege Schulz aus: Der Verband habe auch in führte ans: Da sämmtliche Redner den Genossen Liebknecht diefem Quartal einen erheblichen Zuwachs von neuen Mitgliedern für seine Rede in der Polenfrage ihre Anerkennung aussprachen, zu verzeichnen. Bu bedauern sei, daß einige Kollegen in London da ferner aus Posen und Oberschlesten viele Sympathieschreiben für während des dortigen Streits Arbeit nahmen und erst auf Betreiben den Genossen Liebknecht eingelaufen feien, sebe er sich veranlaßt, den der Londoner Gewerkschaft nach Annahme des Reisegeldes im Be trage von 249 M. dieselbe aufgaben. Rechtsschutz haben zwei Versammelten folgende Resolution zu unterbreiten: Kollegen erhalten, von denen ein Fall zu gunsten des Kollegen erledigt ist, während die andere Sache verloren ist. Es sind sodann den englischen Waschinenbauern 300 m., dem Gesangverein der Möbel­polirer pro Monat 12 M. feitens des Vorstandes überwiesen worden. Die Abrechnung vom Sommerfest ergab einen Ueberschuß von 40,45 M. Dem Raffenbericht ist zu entnehmen, daß die Einnahme in diesem Quartal 1419,20 m. beträgt, die Ausgabe 514,50 m., der Bestand 904,70 M. ist, dazu der alte Be mithin stand von 2727,97 m., ist ein Rassenbestand von Summa 3632,77 M. vorhanden. Dem Kassirer wurde Entlastung zu theil. Dem Bericht der Fachkommiffion zufolge, ist der Arbeitsnachweis äußerst rege benußt. Differenzen der Kollegen mit ihren Arbeits gebern wurden größtentheils auf gütlichem Wege beigelegt. Die Kollegen H. Schulz zum 1. Borsitzenden und M. Gutschmidt zum Schriftführer wurden einstimmig wiedergewählt. Der Kollege

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nosmos", Berein für voltsthüniliche Wissenschaft. Heute Abend Uhr

3.3.3.800. Unserer Meinung nach wäre es Portoverschwendung. Bei brer festen Ueberzeugung bitten wir Sie aber, sich durch unser Abrathen in dem weiteren Verfolgen Ihrer Angelegenheit nicht abhalten zu lassen. erſchienene Brojice. Der Austrag der Angelegenheit bürfte sich besser für J. St. in St. Sie meinen wohl die bei Wörlein u. K. in Nürnberg Alfred Möller . einen geschlossenen Kreis der Parteigenossen eignen, ba im Vorwärts" durch öffentliche Diskussion der Sache durchaus nicht gedient ist,

Wetter- Prognofe für Dienstag, den 26. Oktober 1897. Biemlich fübt, zeitweise beiter, vielfach neblig bei schwachen öftlichen Winden; teine wesentlichen Niederschläge. Berliner Wetterbureant.