Nr. 252.
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Kernsprecher: Amt I, Mr. 1508. Telegramm Adresse: Bozialdemokrat Berlin".
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Die deutschen Gewerbegerichte.
Das Gesetz betreffend die Gewerbegerichte" ist batirt vom 29. Juli 1890. Nach Ablauf einer solchen Reihe von Jahren lohnt es sich wohl schon, einen Rückblick auf die bisherige Entwickelung dieser für deutsche Verhältnisse neuen Einrichtung zu werfen. Das Gefeß entstammt der Zeit sozialpolitischer Anwandlungen im Anfang der neunziger Jahre und wurde vor allem erlassen, um den Arbeitern in ihren gewerblichen Streitigkeiten mit den Unternehmern eine schnelle und billige Justiz zu verschaffen.
Donnerstag, den 28. Oktober 1897.
341/2 pet. Der Klagen betrafen Objekte von 20-50 m., bei 10 pet. handelte es sich um Beträge bis 100 m. und nur 4%, pet. der Klagen betrafen höhere Objekte.
war, den Arbeitern schnelle Justiz zu verschaffen, so ist besonders Da einer der Hauptgründe bei Einführung des Gesetzes der wichtig die Zeitdauer, die die einzelnen Sachen bis zu ihrer Er ledigung brauchten. Die Sache stellt sich nun folgendermaßen. Bon den Prozessen des Jahres 1896 wurden erledigt: in weniger als 1 Woche 34 098 56,9 pCt. in weniger als 2 Wochen 15 297= 25,5 in 2 Wochen und mehr 10 546 17,6
=
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mehr als
2 Wochen 3632 28,7 pct.
Die Arbeiter haben denn auch, was ihnen in dem Gesetz ge boten wurde, gern afzeptirt. Irgend welche Verbesserungen der man in der That als günstig bezeichnen; leider weichen aber einzelne Diese für das ganze Reich geltenden Durchschnittszahlen kann fozialen Lage der Arbeiter wurden durch das Gesetz natürlich nicht Städte recht sehr von diesen Durchschnittszahlen ab, und stellen geschaffen, dafür aber kleine Erleichterungen im gewerblichen Leben; weise scheint sich auch bei den Gewerbegerichten eine recht faumso haben sich denn die Arbeiter von vornherein an den selige Behandlung der, anhängig gemachten Klagen einzubürgern. Wahlen zu den Gewerbegerichten und an den praktischen Arbeiten Besonders auffällig ist dieser Mißstand in Berlin , wo von den Derfelben betheiligt. Dies ist geschehen, obgleich dem Gesetz noch so 12 638 Klagen nur 2331 gleich 181/2 pct. in der ersten Woche erledigt mancherlei Mängel anhaften. So find es beispielsweise entschiedene wurden. Andere Städte stehen dagegen zum theil wesentlich günfliger. Fehler, daß die Einrichtung von Gewerbegerichten nicht obligatorisch Wir reproduziren hier die Zahlen für sechs Städte: gemacht, sondern in das Belieben der einzelnen Gemeinden gestellt wordenist; ferner, daß landwirthschaftliche Arbeiter, Dienst boten, Kaufleute in Handelsgeschäften, bei Jnnungsmeistern be schäftigte Gesellen, Wertmeister mit höherem Gehalt als 2000 m. Berlin der Rechtsprechung der Gewerbegerichte nicht unterliegen. Dresden Andererseits ist freilich auch anzuerkennen, daß durch das GeLeipzig aterbegerichts- Gefeß gewiffe liberale Prinzipien zum ersten Mal bei Hamburg ... 1809 67,8 uns zum Durchbruch kamen: so die Betheiligung von Arbeitern an München 705 85,9 der Rechtsprechung, so ferner die Besoldung der von den Unternehmern Frankfurt a. m. 1118 71,0" 346 22,0 110 7,0 und den Arbeitern gewählten, Beisiger". Bisher galt es nicht als anständig, für die Ausübung von Ehrenämtern Bezahlung zu nehmen; wobei am allerungünstigsten da; und man sollte meinen, was bei den Man sieht, Berlin steht von diesen größten Gewerbegerichten jedoch nicht bedacht wurde, daß es von der Gesammtheit mindestens ebenso unanständig ist, die Verrichtung nothwendiger gesellschaftlicher doch ebenfalls sehr großen Gerichten in Dresden und Leipzig möglich war, das müßte sich in der Reichshauptstadt auch Funktionen umsonst zu verlangen. verwirklichen lassen. Wenn es etwa an fehlerhaften Einrichtungen liegt, dann müßten diese eben entsprechend ausgebaut werden. Dresden , das bis auf einen ganz geringen Rest sämmtliche Sachen noch innerhalb der ersten Woche erledigt, kann hier wirklich als Borbild
dienen.
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Dauer der Erledigung: weniger als 1 Woche 2831 18,5 pt. 8729 96,7 2591 90,8
weniger als 2 Wochen 6675 52,8 pCt. 109 2,8 148 5,2 598 22,4
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21 0,5 115 4,0
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262 9,8
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755 38,5
502 25,6
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Nach alledem kann man sagen, daß das Gewerbegerichts- Gesetz in vielen Punkten der Reform und Erweiterung bedarf, daß es aber doch einen richtigen Grundgedanken enthält und daß die Arbeiter allen Anlaß haben, sich an der Weiterentwickelung und Ausgestaltung der ganzen Einrichtung mit Interesse au betheiligen. Was nun die Einrichtung von Gewerbegerichten betrifft, fo Gerichte in der Hauptfache folgendermaßen. Durch Vergleich Die Art der Erledigung gestaltete sich bei der Gesammtheit der haben sich die anfangs gehegten Befürchtungen, daß die keineswegs wurden erledigt 80 798 anbängige Sachen, gleich 45%, pet.; durch immer arbeiterfreundlichen Kommunalbehörden die Errichtung von Zurücknahme der Klage, Nichterscheinen und dergleichen wurden Gewerbegerichten hintertreiben werden, nur im beschränkten 16 057 gleich 23,8 pt. erledigt; Versäumnißurtheile ergingen in Umfange bestätigt. G3 existiren heute im Deutschen Reiche 5207 Fällen gleich 7,7 pct. und eigentliche Endurtheile wurden 284 Gewerbegerichte, von denen allerdings so manches erst nach 14 291 gleich) 21,2 pet. gefällt. Bei den Gewerbegerichten ist also langem Sträuben und Sperren der Stadtbehörden und der bürger bas Bustandekommen eines Vergleiches die Regel und wirkliche lichen Majoritäten der Stadtverordnetenversammlungen zu stande gekommen ist. Immerhin ist jetzt von den 28 deutschen Großstädten Urtheile des Gerichts nur die Ausnahme. Bei den„ ordentlichen" mit je über 100 000 Einwohnern teine mehr ohne Gewerbegericht, Gerichten ist dies umgekehrt. und von den Gemeinden mit 50-100 000 Einwohnern entbehren nur noch Darmstadt ( 63 168 Einwohner) und Nixdorf bei Berlin ( 59 945 Einwohner) eine solche Einrichtung. Die Städte von 25 bis 50 000 Einwohner, die bisher noch fein Gewerbegericht er richtet habentroßdem bei solcher Einwohnerzahl doch unbedingt das Bedürfniß für die Einrichtung vorhanden ist- feien hier nament lich aufgeführt. Es find Tilfit, Guben , Lichtenberg , Meu- Weißen fee, Stralsund , Stargard , Königshütte, Witten , Hamm, Altendorf , Borbeck, Oberhausen , Rheydt , Meiderich , Neuß ; und in den außer Borbeck, Oberhausen , Rheydt , Meiderich , Neuß ; und in den außer preußischen deutschen Staaten: Regensburg , Bayreuth , Freiberg i. S. Rostock, Schwerin , Altenburg , Bernburg und Kolmar. Wollte man die Forderung aufstellen, daß wenigstens die Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern ein Gewerbegericht haben sollten, dann müßte
Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3:
Wir halten das da Geschilderte für einen groben Mißbrauch und für eine Ueberhebung seitens des Vorsitzenden. Er ist weder der Schulmeister, noch der Vorgesetzte der Beisiger. Wenn es ihm der Ausbildung zum formal juristischen Denken auszuüben, so mag thatsächlich gelingt, einen erzieherischen Einfluß auf diese im Sinne es gut fein. Rechtlich ist er ein Gleicher unter Gleichen, und feine Stimme gilt nicht mehr, als die jedes Beisigers. Für das bei den Abstimmungen in den Gewerbegerichts Kollegien einzuhaltende Verfahren gelten die§§ 194 bis 200 des Gerichtsverfassungs- Gesetzes. Der Vorsitzende eines Laiengerichts mag als der juristisch Gebildete feinen Richterkollegen, den Beisigern, in schwierigen Fällen RechtsCharakter belehrung ertheilen; aber diese Belehrungen haben nur den Rathschlägen. Es könnte nicht geduldet werden, wenn die Vorsitzenden ihre Befugniß zur Abfassung der Urtheile dazu mißbrauchen würden, die gefällten Urtheile gleich sam zu fritifiren. Ebenso gut, wie die Beisitzer kann sich ja auch der Vorsitzende in der Beurtheilung der Rechtslage irren. Wie entschieden worden ist, so gilt es. Der Vorsitzende hat im schriftlichen Urtheil lediglich diejenigen Gründe anzugeben, die für die Entscheidung wirklich maßgebend waren. Denn der§ 49 des Gewerbes gerichts- Gesetzes schreibt unter Biffer 3 vor:
Aus dem Urtheil müssen ersichtlich sein: das Sach- und Streitverbältnis in gedrängter Darstellung nebst den wesent lichen Entscheidungsgründen."
Der Vorsitzende hat also tein Recht, seine persönliche Ansicht darzulegen. Bon Tüfteleien" zur Auffindung scheinbarer Gründe wird ja niemals die Rede sein können, da die Beisiger für ihre Abstimmung doch immer Gründe anzuführen haben werden. Diese für die Mehrheit maßgebenden Gründe hat der Vorfißende faffen. im Urtheil wiederzugeben, aber keine Bwar- Urtheile" zu vers
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Heute fanden in Baden die Landtagswahlen statt. Aus Karlsruhe wird uns depeschirt, daß die Nationalliberalen dort eine völlige Niederlage erlitten haben. Die drei erobert. 3 wei Size fielen an die Sozialdemokratie, Wahlkreise von Karlsruhe wurden von der Opposition einer an die Demokraten.
Damit dürfte die Sprengung der nationalliberalen Kammermehrheit als vollendet angesehen werden. Die Bahn für eine freiheitlichere Politik in Baden ist eröffnet.
Es liegen noch folgende Depeschen vor:
In Offenöurg Stadt erhielt die Sozialdemokratie 17 Wahlmänner, die Freifinnigen 31. Aber der Sieg der Freifinnigen hing Daß die Urtheile und Vergleiche der Gewerbegerichte in der an einem Haar, denn unsere Partei erhielt 457 Urwählerstimmen und Sache so ziemlich immer das richtige treffen, geht daraus hervor, nur 2 Stimmen retteten den Freifinnigen das Mandat. objekte über 100 Mark handelte, nur 272 Berufungen an die höheren daß von den zusammen 2948 Fällen, in denen es sich um Streit In Freiburg i. B. siegte das Zentrum mit bedeutender Berichte erfolgten.
Auf die Benutzung der Gewerbegerichte als Ginigungsamt find wir schon in der Sonntagsnummer eingegangen. Heute möchten wir uns noch mit der Frage beschäftigen, ob sich die Seranziehung der Arbeiter und sich nicht von etwaigen Sympathien und Antipathien zu Urzur Rechtsprechung bewährt hat, ob die Arbeiter gerecht urtheilen theilen hinreißen lassen, die in den gefeßlichen Bestimmungen teine Unterlage finden.
Mehrheit.
Ueber den Stand der Militär- Strafprozeß- Reform: haben die jüngsten Verhandlungen in der bayerischen Kammer, doch einiges Licht verbreitet. Die bayerische Regierung hat sich Angelegenheit von den maßgebenden Stellen gewiß nicht ohne bezwar die größte Mühe gegeben, das Geheimniß, in welches diese stimmte Abfichten gehüllt wird, zu bewahren. Aber die dringende Nachfrage aus der Mitte der Kammer, die ein Widerhall des Diese Frage, ob sich die Arbeiferrichter bewährt haben, muß Unwillens im Volle über die ungeheuerliche Verschleppung nun unbedingt bejaht werden. Alle kompetenten Leute sind darin einig, daß die Arbeiter bei ihren Urtheilen sich peinlichst der aller- dieser Frage find, haben, doch wenigstens einige Aufklärung größesten Objektivität befleißigen. Der Kriegsminister v. Asch hat wiederholt sich dahin er klärt, daß die bayerische Regierung die Aufrechterhaltung des obersten Militärgerichtshofes für Bayern als ein unanfechtbares Reservatrecht in Anspruch nehme. Der Minister hat ferner Arbeiterbeisiger sei es recht, sei es unrecht für den Arbeiter erklärt, daß die Regierung ein Aufgeben dieses Reservat Bahl der und gegen den Unternehmer stimmten. Und der Vorsitzende des rechtes ohne Zustimmung des Landtages für nicht an Frankfurter Gerichts sagte zu dieser Meinungsäußerung:
die Zahl dieser Gerichte auf etwas über 400 steigen, da wir nach
der letzten Volkszählung so viel Gemeinden von über 10 000 Ginwohnern hatten.
An gehässigen Gegenstimmen aus Unternehmerkreisen hat es Um den Umfang, in dem die Gewerbegerichte benutzt wurden, freilich nicht gefehlt. Schon bald nach Einführung des Gesetzes darzulegen, geben wir nachstehend eine Zusammenstellung derjenigen hatte der damalige Vorsitzende des Stuttgarter Gerichts, Lauten Gewerbegerichte, die im Jahre 1896 über 300 anhängig gemachte schlager, gegen die Ansicht zu kämpfen, daß die sozialdemokratischen Sachen zu erledigen hatten.
Gerichte: T
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Zahl der Sachen:
12 638
3 882
2854
2 669
1962
Gerichte:
Solingen Mannheim Krefeld Aachen
Riel
Sachen:
. 578
540
538
525
514
Möln
1 891
Halle.
1572
503 501
Düsseldorf
1494
Kassel
Königsberg i. Pr.
1345
Stettin
1 300
M. Gladbach
493 481 479
1 137
Braunschweig
465
1055
Kattowig
465
915
Mainz
436
909
Essen
426
Chemnit
805
Wiesbaden
416
Plauen i. V.
736
Posen.
877
Magdeburg
735
Schwelm.
374
Barmen
648
Altona
Charlottenburg...
637
635
621
.
331 829 818 202
585
Offenbach Bremen.
Man sieht aus dieser zum theil starken Benußung, daß in einer großen Zahl deutscher Städte die Rechtsprechung in gewerblichen Streitigkeiten durch Gewerbegerichte bereits zu einer volksthümlichen, nicht mehr zu entbehrenden Einrichtung geworden ist.
Sehr interessant ist auch ein Ueberblick über die Art der Klagen, mit denen sich die Gewerbegerichte zu befaffen hatten und die Art
der Erledigung.
Im Deutschen Reich wurden im Jahre 1896 Klagen anhängig gemacht von Arbeitern gegen Unternehmer 68 462; von Unternehmern gegen Arbeiter 5176. Auf 12 Klagen von Arbeitern gegen Unter nehmer tam also immer erst eine von Unternehmern gegen Arbeiter gerichtete Klage, was nicht zu verwundern ist, da ja in den meisten Fällen die Unternehmer mit ihren etwaigen Beschwerden nicht erst au das Gericht zu gehen brauchen, sondern sich durch Lohn. einbehaltung einfach bezahlt machen können. Von der Gesammit zahl der Klagen hatten 51 pet. einen Streitwerth bis zu 20 M.,
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he.uusgelockt.
Im übrigen will ich mich noch ausdrücklich dem anschließen, gängig balte. was Herr Lautenschlager über die in der Regel durchaus un Alle diese Dinge waren aber den preußischen Regierungsparteiische und einwandsfreie Thätigkeit der sozialdemokratischen Beisitzer fagt. Ich betlage es lebhaft, daß die Arbeiterführer die politische Parteizugehörigkeit als Bedingung der Aufnahme in die Wahlvorschläge zum Gewerbegericht aufstellen.... Für die Recht sprechung dagegen habe ich bisher wobei ich bemerke, daß im hiesigen Bericht auch als Arbeitgeber lediglich Sozialdemokraten gewählt find noch keinerlei Nachtheil wahrgenommen; sie ist, insbesondere, was das Entgegenkommen gegen die Arbeitnehmer
angeht, nicht layer, sondern eher strenger geworden."
stellen natürlich schon längst bekannt. Wenn die Öffiziösen trotzdem das bayerische Reservatrecht als Grund für die Nichterfüllung der versprochenen Reform vorzuschieben suchen, so war das, wie längst durchschaut wurde und nun auch durch die Darlegungen des Herrn v. Asch sich bestätigt findet, nur ein häßlicher Versuch, die Schuld von den Feinden der Reform in Norddeutschland fortzulenten und auf Bayern abzulenken. user Parteigenoffe Vollmar hat dieses Manöver in der Auch Herr Dr. J. Jastrow, einer der besten Renner dieser bayrischen Kammer aufgewiesen, er hat diese Vorwürfe gegen Materie, begründet in der schon in der Sonntagnummer zitirten Berlin erhoben, ohne daß der Kriegsminister sich in der Lage Arbeit über Die Erfahrungen in den deutschen Gewerbegerichten" fah, wie es im Falle der Inrichtigkeit derartiger Andeutungen. ausführlich die Ansicht, daß sich die Unparteilichkeit der Arbeiter sicherlich geschehen wäre und geschehen mußte, Berlin " in glänzend bewährt habe. Nur ganz gelegentlich feien solche, dem Schutz zu nehmen. Gefeß nicht entsprechende, aus politischen Sympathien erklärliche Es steht mithin fest, woran wir nie gezweifelt haben, daß Urtheile vorgekommen. Dann begründet der Autor aber eine Anficht, die Hinauszögerung der Reform des Militär- Gerichtsverfahrens lediglich durch den Widerstand einflußreicher Stellen in Berlin verursacht wird.
die wir nicht unwidersprochen lassen tönnen. Er erzählt, in welcher Form die Gewerbegerichts- Vorsitzenden solche Urtheile abzufassen pflegen, bei denen sie von den Beisitzern überstimmt worden sind und die sie für Fehlurtheile im obigen Sinne halten. Sie leiten mit Wieder tauchen die Gerüchte auf, daß die Tage des Reichs einem, 3 war" ihren eigenen Gedankengang ein und legen die kanzlers Hohenlohe , welcher die Reform versprochen hat, Rechtslage so dar, wie sie ihnen erscheint; dann brechen sie furz ab gezählt seien. Und als Nachfolger wird wieder jener Graf und schließen:" Trotzdem hat die Mehrheit des Gewerbegerichts so aldersee genannt, der als starker Mann" ans und so erkannt." Für solche Erkenntnisse habe sich der Fachausdruck gekündigt wird, der also auch den Muth. haben 3war- Erkenntnisse" eingebürgert. Höchstenfalls sollen sich die Vorfißenben herbeilassen, neben ihrem eigenen Gedankengang auch den soll, in der Frage der Militär- Strafprozeß- Reform dem Willen der Mehrheit des Gewerbegerichts darzulegen. Herr Dr. Jastrow hält des Volkes und des Reichstages zu troßen. dieses Verfahren für forrekt. Er schreibt:
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Wir werden ja sehen, ob diese Gerüchte sich bewahrheiten. Jedenfalls ist auf eine baldige Erfüllung der Reform des Militär- Gerichtsverfahrens kaum zu rechnen.
Der Reichstag möge sein Verhalten hiernach einrichten! Jedenfalls wird das deutsche Volk die gehörige Lehre aus Geschehnissen zu ziehen wissen!
Daß die Gewerbegerichts- Vorsitzenden sich nicht dazu hergeben, für rechtswidrige Beschlüsse im Wege von Tüfteleien eine scheinbare Begründung herzustellen, sondern daß sie ein solches Erkenntniß als das hinstellen, was es ist, ein Machtspruch statt eines Rechtsspruchs; daß sie den Machtspruch in feiner ganzen diesen abschreckenden Nacktheit erscheinen laffen, das ist nicht ein Unrecht, sondern geradezu ein Verdienst. Hiermit eben wird bewirkt, daß die Beisitzer in sich gehen und ein andermal gerechter urtheilen." les
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Der indische Krieg denn ein richtiger Krieg ist macht den Engländern, welche nicht Jingoes, das heißt