Einzelbild herunterladen
 

gebracht.

Eine aufregende Szene spielte sich in der Nacht vom Mitt­woch zum Donnerstag im St. Georgen  - und Heiligegeist- Hospital ab. Die 75 Jahre alte Wittwe Marie Jäger stürzte sich in einem Anfall von Schwermuth vom Balton ihrer Wohnung auf den Hof hinab und blieb auf der Stelle todt. Ein Betriebsunfall ereignete sich gestern Vormittag zwischen 9 und 10 Uhr auf dem Anhalter Güterbahnhof. Mehrere Bahn­arbeiter waren dort beschäftigt, eine gegen 60 Zentner schwere, für die Chokoladenfabrik von Hildebrandt u. Sohn bestimmte Maschine zu verladen, als sich aus bisher noch nicht aufgeklärter Ursache die Kette des Aufzugskrahns von dem hochschwebenden eisernen Koloß Toslöste und dieser herabſtürzte. Die an dem Krahn Beschäftigten fonnten glücklicherweise noch rechtzeitig bei Seite springen, nur der Arbeiter V. Lehmann erlitt eine schwere Quetschung der rechten Hand, die aber bei der Untersuchung keine Knochenverlegung ergab, so daß Lehmann sich in seine Wohnung begeben konnte.

dem

-

einem Diebstahl herrührendes Zweirad bei sich führte. Im ganzen Regierungspräsidenten auf den 10. November von 11 Uhr vor- 1 Besitzerin des lekteren gerieth darüber in begreifliche Aufregung wurden 14 Personen aus verschiedenen Lokalen nach dem Präsidium mittags bis nachmittags 5 Uhr festgefeht. Wer nunmehr von den und ließ den Angeklagten von sich. Dieser erhob sofort seinen Wählern Schönebergs noch der Ansicht ist, daß bei der erst Stock und hieb damit zweimal über den Schädel der Frau. Die maligen Stadtverordnetenwahl den Betheuerungen und Schläge waren so wuchtig, daß sofort das Blut hervorquoll und die Versprechungen einflußreicher Personen Glauben beizumessen ist, daß Verleite zu Boden stürzte. Der Staatsanwalt hielt ein solches man versuchen wolle und auch müsse, durch die Ausdehnung der Vorgehen einer wehrlosen Frau gegenüber für ein besonders rohes Wahlzeit jedem Wähler die Möglichkeit zu geben, fein Wahlrecht und strafwürdiges. Er meinte, daß, wenn ein Rowdy in solcher auszuüben, und damit ein getreues Spiegelbild der Wünsche und Weise sein Müthchen fühlte, man mit Recht darüber empört fein Anschauungen der Bürger Schönebergs fennen zu lernen, befindet würde; daß es aber noch viel empörender sei, wenn ein nicht un damit auf fich Holzwege. Biz Nachmittags um gebildeter Mann einen solchen Eyzeß verübe. Er beantragte deshalb sich befindende Arbeiter seiner Wahlpflicht Genüge leiften; aber die animirte Stimmung des Angeklagten und seine völlige Un 5 Uhr also soll der meist außerhalb Schönebergs auf Arbeit sechs Monate Gefängniß. Der Gerichtshof berücksichtigte er wird vor die Alternative gestellt: Uebst Du Dein Wahlrecht aus bescholtenheit und erkannte nur auf 300 M. Geldstrafe ev. 60 Inge und opferst den Nachmittag, die 4 oder 5 Stunden, die Du so nöthig Gefängniß. Dein einziges Recht, indem Du der Wahl fernbleibst? Das also der vierten Straikammer des Landgerichts I   die Handlungsweise, für den Unterhalt Deiner Familie brauchst, oder verzichtest Du auf Als eine kaum glaubliche Rohheit bezeichnete der Borsigende ist der Anfang von den mit so vielem Tamtam angekündigten welche dem Schmied Gustav Jeschte zur Last gelegt wurde. Durch freiheitlichen Regungen der werdenden Stadt Schöneberg  ! Was die Verhandlung ist folgendes festgestellt worden: Der Angeklagte man bei den Wahlen zur Gemeinde vertretung( Wahlzeit bis 5 ist ein Trunkenbold, aber auch seine Ehefrau war dem Schnaps geübt werden bei Wahlen zur Stadtvertretung. Auch eine angetrunkenem Zustande nach Hause und fand feine Ehefrau in einer resp. 6 Uhr abends) als recht und billig anerkannt hat, darf nicht genuß in übertriebener Weise zugethan. Kam der Angeklagte in Logit! ähnlichen Berfassung, dann erhielt die lettere furchtbare unseres Wahlrechts tann uns nicht abhalten, nunmehr erst recht Begleitung seines Schlafburschen seine in Doch trotz alledem, Genossen Schönebergs! Diese Verkümmerung Prügel. Am Abend des 8. September 1896 betrat Jeschke in mit aller Kraft, mit aller Energie dem uns gesteckten Biele näher gelegene feines Schlafburschen seine in der Wrangelstraße Wohnung. Seine Ehefrau hatte sich in ihrem zu kommen. Mögen Behörden, mögen Parteien oder einzelne Perfonen angetrunkenen Zustande auf dem Fußboden gebettet. Jeschke schnallte auch noch ein so großes Register ihres Einflusses und ihrer Macht seinen ledernen Riemen ab, den er um den Leib trug und hieb damit aufziehen, möge auch der Wahltermin noch so schlecht festgesetzt sein, auf seine Ehefrau ein, so lange er die Kraft dazu besaß. Dann versuchen müssen wir doch, den Sieg an unsere Fahne zu fesseln fetzte er sich auf die Bettkante und hieb mit dem mit einem schweren und den Beweis erbringen, daß, wenn die Arbeiterschaft nur ernst- Etiefel befleideten rechten Fuß unablässig gegen den Kopf der vor lich will, fie auch die Macht besitzt, Männer ihre 3 Vertrauens im ihm Liegenden, bis diese endlich wimmerte: Ach Gustav, Du Stadtparlament zu bekommen. Dazu ist aber in erster Linie nöthig, fchlägst mich ja todt!" Der Schlafbursche meinte, daß diese Art daß jeder Genosse, jeder denkende Arbeiter zur Wahl geht, sich dem der Mißhandlung wohl eine Viertelstunde gedauert habe. Wahlkomitee zur Verfügung stellt, sein ganzes Können und Wissen habe nicht gewagt, dazwischen zu treten, weil er fürchtete, einfeßt, um dieses Ziel zu erreichen! Das Wahlkomitee. den Zorn des Rasenden gegen sich zu Tenten. Am folgen Statistisches Amt in Charlottenburg  . Die Stadtverord- den Morgen sei der ganze Schädel der Frau mit Wunden neten- Bersammlung zu Charlottenburg   bat in ihrer Sigung vom und Beulen bededt gewesen. Sie sei troß dessen aufgestanden und Mittwoch Abend einer Vorlage des Magistrats zugestimmt, wonach babe versucht, ihre häusliche Arbeit zu verrichten. Aber von Tag fogleich ein Statistisches Amt der Stadt Charlottenburg   ins Leben zu Tag sei es schlimmer geworden, alles was sie anfaßte, entfiel tritt au stelle des bisherigen provisorischen Bureaus. Das Amt ihren Händen und das Gedächtniß hatte in hohem Grade gelitten. wird von dem Direktorial   Assistenten des Berliner   städtischen Am 12. September brachte Jeschke seine Frau nach der Charitee. Die statistischen Amts Dr. E. Hirschberg im Nebenamt geleitet, Hier ist sie am 18. September vorigen Jahres verstorben. welcher schon seit einigen Monaten die Leitung des provisorischen Aerzte haben nicht mit Bestimmtheit zu begutachten vers Bureaus übernommen hatte. Es bestehen nunmehr bereits einige mocht, daß die erlittenen Mißhandlungen die Todesursache zwanzig städtische statistische Aemter im Deutschen Reich. gewesen sind und dadurch wurde Jeschte von der Anklage Todtschlages gerettet. Staatsanwalt beantragte gegen ihn wegen schwerer Körperverlegung eine Gefängniß von einem Jabre, der Gerichtshof erkannte auf vier Jahre Gefängniß. Jeschke wurde sofort in Haft genommen.

Herr Max Siechen, Inhaber der bekannten Firma Siechen, Biergroßhandlung Behrenstr. 23/24, ist nach schweren Leiden vorgestern im 49. Lebensjahre gestorben.. Er ist der jüngere Bruder Franz Siechens, der sich seit mehreren Jahren vom Geschäft zurückgezogen hat. May Siechen war früher, wie es auch sein Vater einst ge­wesen, Sänger, mußte aber aus Gesundheitsrücksichten seine Laufbahn als Sänger aufgeben. Arbeiterrisiko. Auf dem Neubau des Künstlerhauses in der Bellevuestraße, in dessen Räumen auch die Presse ein Heim finden wird, ist gestern Vormittag der Arbeiter Joseph Wahlawit von dem Gerüst abgestürzt. Er erlitt innere Verlegungen und wurde mittels des Wagens der Unfallstation I, der auf Requisition binnen wenigen Minuten mit Arzt und Begleitung erschienen war, auf seinen Wunsch in das Elisabeth- Krankenhaus befördert.

Ein rücksichtsloser Radfahrer, der Hausdiener Herrmann, hatte vorgestern an der Gollnow  - und Landwehrstraßen- Ecke eine etwa fiebzigjährige Frau überfahren und im Gesicht und am Hals ver­legt. Die Augenzeugen des Unfalls waren darüber so erbittert, daß sie den Radler von seiner Maschine herunterzogen und an ihm derbe Lynchjustiz übten, bis durch Schußleute seine Persönlichkeit fest­gestellt wurde.

Ehedrama. In ihrer Wohnung in der Skalitzerstraße fuchte fich die Ehefrau des Schneidermeisters Eduard P. durch zwei Re­volverschüsse zu tödten. Der eine Schuß ging fehl, der zweite prallte an einer Korsettstange ab. Als der Ehemann der Lebensmüden die Waffe entreißen wollte, entluden sich bei dem Ringen drei Schüsse, die ebenfalls fehl gingen.

Fenerbericht. Donnerstag kurz vor 11 Uhr vormittags erfolgte Alarm nach Belforterstraße 3. Jm vierten Stock des Duer gebäudes war hier ein Brand ausgebrochen, der ein allein zurück gelassenes Kind im Alter von vier Monaten in die größte Gefahr brachte. Das bereits bewußtlos gewordene Kind wurde jedoch noch rechtzeitig von den Nachbarn geborgen. Um dieselbe Zeit wurde die Wehr nach Linienstraße 196 gerufen, wo ein mit Säge­spähnen gefüllter Schuppen in Brand gerathen war. Das Haus wurde hier erheblich beschädigt. Gegen 5 Uhr nachmittags wurde die Wehr noch nach Markus straße 16 gerufen, wo Lumpen und Kleider in einer Wohnung in Flammen standen. Die Gefahr wurde indeß schnell beseitigt.

=

.

Durch Ueberfahren wurde gestern früh in Treptow   der Rutscher eines schwer init 3ement beladenen Wagens getödtet. An der Ecte Parkstraße und Köpenicker Landstraße fiel er durch einen Anprall vom Bock, gerieth unter die Räder und wurde überfahren. Die Verlegungen, die der Kutscher hierbei erlitt, waren so schwere, daß er bald darauf verstarb.

Des

Ter

"

Er

Es lebe die Anarchie!"

Eine etwas dunkle Persönlichkeit macht zur Zeit der vierten Straftammer des Landgerichts I viel zu schaffen. Am Morgen des Das zweite große Krankenhaus, welches jetzt der Kreis 22. Auguft d. J. stand der Schuhmann Veit an der Ecke der Leip Teltow   für das Gebiet der westlichen Vororte erbauen will, erziger- und der Wilhelmstraße auf Posten, als ein unbekannter Mann hält seinen Platz unfern des neuen Botanischen Gartens an der auf ihn zutrat und ihn mit den Worten anredete: Hören Sie, wissen Potsdamer Provinzialchauffee dicht bei dem Wannseebahnhof Lichters Sie, was der Kaiser ist?" Es folgte nun eine Anzahl Majestäts­felde auf dem Gelände dieses Ortes. beleidigungen und dann schloß der Unbekannte mit der Bemerkung: Von der Höhe des Bangerüftes ist bei einem Neubau in der Ich bin nämlich ein Als der ganz heftiger Anarchist." Eisenacherstraße zu Schöneberg   ein in der Fruchtstraße zu Berlin   Beamte den Mann verhaftete, ging derselbe willig mit, vorher stieß wohnhafter Bimmerer Anton W. bei dem Aufrichten des Gebältes er aber mit lauter Stimme den Ruf aus: Groffener wüthete Donnerstag Mittag in der chemischen Fabrit für eine Dachkonstruktion abgestürzt. Der hinzugezogene Arzt Auf der Wache betonte der Verhaftete, der sich Bureaugehilfe Eduard von Dr. Scheller u. Comp., Greifswalder str. 141. Die Fabrit Dr. Heyl stellte schwere innere Berlegungen fest und ordnete die Krüger nannte und als seine Heimath einen fleinen Ort in der erzeugt besonders Mirban- Del. Kurz nach 10 Uhr war der Chemiker lleberfübrung in ein Krankenhaus an. Der Verunglückte wurde Altmark   angab, daß er bei völlig flarem Verstande und thatsächlich Dr. Alexander mit dem Arbeiter Stephan Pießner an einem mit durch die Polizei mittels Droschte nach dem Elisabeth- Krankenhause Anarchist sei. Als er seine That dann vor Gericht verantworten Chemikalien gefüllten Rührapparat beschäftigt, als eine Explosion geschafft, fonnte aber hier wegen Überfüllung" teine Aufnahme follte, zog er die Behauptung, daß er Anarchist sei, zurück. Jetzt erfolgte und im Nu die leicht brennbaren Rohmaterialien in finden und mußte daher weiter nach der Charitee geschafft werden. hielt es der Gerichtshof aber für angezeigt, über sein Borleben Er Flammen standen. Hierbei wurden beide Personen stark verletzt, fundigungen einzuziehen. Die Ausfünfte wurden im gestrigen er namentlich erhielt Pietzner derartige Brandwunden, daß er sofort neuten Termin verlesen und lauteten übereinstimmend dahin, daß ins Krankenhaus geschafft werden mußte. Auf die Meldung der Angeklagte sich mit Politik nie befaßt babe. Ein Amtsvorsteher Mittelfeuer rückten die Dampfsprißen der Züge 2, 6, 8 und 14 meint, daß der Angeklagte etwaige Strafthaten nur im Zustande und die Drucksprißenzüge 1, 3, 5, 7 und 13 aus. Das Die Berliner   Verfrommungs- Verordnung vor dem Kammer der Trunkenheit begangen haben tönne, denn er habe einen bes Polizeipräsidium beorderte sofort etwa 10 berittene und über 20 Fuß gericht. Der Restaurateur Gründel war feinerzeit angeflagt worden, fonderen" Rausch. Ter Angeklagte wollte sein auffälliges Verhalten Schuhleute nach der Brandstelle ab. Leztere wurden auf Wagen vorschreibt, daß am Bußtage, wie am Charfreitage nicht nur öffent feiner Angehörigen in Frrenhäusern verstorben seien. Der Staats­die Bestimmung der Polizeiverordnung vom 10. Oftober 1896, welche auch jetzt noch nicht erklären fönnen, erwähnte aber, daß mehrere hinausbefördert. Die Löschungsarbeiten wurden dadurch bedeutend erschwert, daß der größte Theil des Wassers aus Weißensee und von liche, sondern auch private Vorstellungen und Tanzbelustigungen anwalt hielt den Angeklagten für einen verkommenen Menschen, der der 1/4 Stunde entfernten Verbindungsbahn herbeigeschafft werden widerstand gegen die Staatsgewalt vor. verboten find, übertreten zu haben. Außerdem warf man Gründel im Gefängniß Unterkunft fuche, er beantragte gegen ihn 9 Monate mußte, weil die auf dem Fabrikgrundstücke befindlichen Hydranten Bum Bußtage des Gefängniß. Der Gerichtshof hatte jedoch Zweifel an der Zu nicht genügend Wasser lieferten. Mit drei Dampf- und zwei Druck: den Saal des Herrn Gründel, Brunnenstraße 118, gemielhet, in der Charitee, um ihn ärztlich untersuchen zu lassen. vergangenen Jahres hatte der Theaterverein" Othello II" rechnungsfähigkeit des Angeklagten und verfügte seine Unterbringung sprigenleitungen wurde das Feuer nach anderthalbstündiger Arbeit Gründel eine Vorstellung dort zu veranstalten. zum Stehen gebracht, doch ist das gesammte Gebäude bis auf die Umfassungsmauern ausgebrannt.

Der

Aus den Nachbarorten.

-

es

11111

Gerichts- Beifung.

hatte.

Eine Bestialität sondergleichen fam in der Berhandlung zur an dem Tage verschiedene Begegnungen mit der Polizei. Zunächst Sprache, welche gestern vor der vierten Strafkammer des Lands meldete sich bei ihm ein Kriminalpolizist und wies ihn aus gerichts I stattfand. Der Arbeiter Wilhelm Köppen, der aus der jenes Verbot in der Verordnung vom 10. Oftober 1896 hin. Gründel erklärte das Verbot für ungiltig, soweit private beiden fleinen Töchtern im Alter von 7 und 9 Jahren unzüchtige Untersuchungshaft vorgeführt wurde, war beschuldigt, mit seinen Zu den Schöneberger Stadtverordnetenwahlen. Festlichkeiten betroffen werden. Darauf erschien der Polizeilieutenant Der Termin der Wahlzeit für die dritte Abtheilung ist nunmehr vom des Reviers und forderte die verfammelten" Vereinsmitglieder Handlungen vorgenommen zu haben. Der Angeklagte ist bereits auf, sich zu entfernen. Der Lieutenant entfernte sich dann, wegen desselben gegen seine Kinder verübten Verbrechens mit einem Jahre Gefängniß vorbestraft worden. Kleine, blasse, ver ließ das Lokal aber überwachen. Als ihm gemeldet kümmerte Mädchen waren es, welche an der Hand der vergrämt aus Rollentausch aber ift eine Revolution mit dem unfäg wurde, daß daß im Gründel'schen Lokal doch getanzt doch getanzt werde, sehenden Mutter den Gerichtssaal betraten und schen auf ihren lichen Unglück, das fie zur Folge hat, zu theuer. Die fandte er zwei Schuhleute dahin mit der Anweisung, fich Bater blickten. Der Angeklagte ist ein Trunkenbold, der schlecht für Gesellschaft bleibt dann lieber beim alten. Wir im Saal aufzustellen; die Beamten wurden aber unter Be­nehmen gefaßt und fest unferen Plaz wieder ein; denn wir wissen rufung auf das Hausrecht zum Fortgehen veranlaßt. Nunmehr die Seinen sorgt und feine brave Frau häufig mißhandelte. Ghe­nunmehr, daß wir die Welt nicht beffer machen fand sich der Polizeilieutenant mit mehreren Untergebenen ein. Ga frau und Kinder des Angeklagten verweigerten ihr Zeugniß, er wurde tönnen, als Gott fie gemacht hat. fam zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen ihm und Gründel aber durch andere Zeugen überführt und vom Gerichtshose zu einer Tiefe Erkenntniß ist so schwierig und schmerzlich, als sie sich nur Gründel, der verhaftet werden sollte, wehrte sich, da er vollständig 3uchthausstrafe von drei Jahren verurtheilt. aus einem menschlichen Herzen losringen tann. Aber es ist Pflicht, im Recht zu fein glaubte. Zur Vorsicht bei der Leistung eines Offenbarungseides sich zu dieser Wahrheit durchzuringen. Wir müssen zu dem Das Schöffengericht erkannte wegen Widerstandes gegen die mahnte die Verhandlung, welche gestern vor der neunten Straf refignirt muthigen Erkenntniß fommen: Der Mensch in Staatsgewalt auf 30 Mart Geldstrafe. Für die Uebertretung fammer des Landgerichts I   stattfand. Der Schriftsetzer Went staub Er wurde eines nicht geboren, die Probleme der Welt zu lösen, wohl aber der Polizeiverordnung von 1896 erachtete das Gericht jedoch nicht unter der Auflage des fahrlässigen Meineides. zu suchen, wo das Problem angeht, und sich in den Grenzen des Herrn Gründel, sondern den Vorstand des Vereins als Miether Tages verhaftet, um den Offenbarungseid zu leisten. Vor dent Begreiflichen zu halten.( Lebhafter andauernder Beis des Lokals für verantwortlich. Die Berufung des Angeklagten Richter geführt, mußte Went aus dem Gedächtnisse ein Verzeichniß fall und Zischen.) wurde vom Landgericht zurückgewiesen, die der Staatsanwaltschaft aller ihm gehörigen Gegenstände aufsehen und darauf schwören, daß Manchem unserer Leser mag bei diesen Ausführungen nicht sehr hatte aber Erfolg; Gründel wurde auch wegen llebertretung der er fein Vermögen richtig angegeben habe. Später stellte sich heraus, tomisch zu Muthe gewesen sein. Und doch, als Person ist ter Polizeiverordnung verurtheilt, und zwar zu 5 Mart Geldstrafe. Nach daß Went mehrere Gegenstände, die noch in seinem Besitz gewefen Mann mit seinen Floskeln, die wir natürlich nicht alle der Verordnung sei auch der Vermiether des Lokals strafbar, da er waren, nicht angegeben hatte. Es gehörten hierzu ein Vogelbaner ein bringen konnten, wirklich tomisch; das Sommer lleberzieher und mehrere jeder als Gehilfe des Veranstalters der Uebertretung anzusehen sei. Im mit zwei Vögeln, muß Der Kleinigkeiten. Angeklagte bestätigen, fich entschuldigte Wir haben ihn gehört auch übrigen genüge es für die Strafbarkeit, daß eine Störung der Feier. andere gehört hat. Vergeßlichkeit, seine Verhaftung sei ihm fo über­garnicht nöthig zu untersuchen, wie weit er es ehrlich meint, wie tagsruhe durch das Fest erfolgen konnte; die Bestrafung wegen mit raschend gekommen, daß man ein besonders gutes Gedächtniß weit er etwa die entgegenkommende Beurtheilung der Arbeiter des Widerstandes, den Gründel geleistet habe, sei gerechtfertigt. bewegung auf der einen Seite nur als Legitimirung dafür anwendet, Ter Angeklagte legte beim Kammergericht Revision ein. Der nicht von ihm erwarten durfte. Der Staatsanwalt wollte diesen um auf der anderen Seite um fo toller darauf loszuschlagen, und so Straffenat gab gestern der Revision insoweit statt, als die Einwand nicht als stichhaltig anerkennen, denn bevor der Angeklagte den Schein wissenschaftlicher Objektivität zu wahren. Wir brauchen lebertretung der Polizeiverordnung vom 10. Dt verhaftet worden sei, habe er die wiederholte schriftliche Aufforde auch feinen Augenblick fritisch auf das nationalökonomisch- philosophisch- tober 1896 in Frage kommt. Die Verordnung habe ebenfalls, wie rung erhalten, fich zur Leistung des Offenbarungseides zu stellen. yrische Sammelfurium einzugehen.. andere ähnliche Verordnungen, ihre gesetzliche Stüße in der Stabinets. Er fei also auf seine Verhaftung vorbereitet gewesen und habe sich Die Geschichte seiner Berufung an die Berliner   Universität ist ordre von 1837, die die äußere Heilighaltung der Sonne und genügend für den Eid vorbereiten fönnen. Der Staatsanwalt beantragte nicht ganz klar. Sollte die Regierung ihn wirklich dazu ausersehen Feiertage betrifft, und im§ 166 des Strafgesetzbuches. Nach den gegen den Angeklagten 14 Tage Gefängniß. Der Vertheidiger R.-A. haben, dem drohenden Einfluß der Professoren Wagner und Schmoller angeführten Bestimmungen fönnten aber nur für solche Fälle, wo Dr. Mendel, führte aus, daß die Eidesformel nach der früheren Gerichte. entgegenzutreten und den Sozialismus wissenschaftlich zu überwinden, eine Gefährdung der äußeren Heilighaltung der Feiertage auordnung der jetzigen vorzuziehen sei. Damals schvor man mit dem dann würde sie wohl angesichts solcher Leistungen felber etwas bes befürchten fei, entsprechende Vorschriften durch die Polizei Vorbehalt, daß man etwa vergessene Gegenstände nachträglich dein Der Vorderrichtec gehe zu weit, wenn Richter angeben werde. In einem Erkenntnisse des Reichsgerichts troffen dabeistehen. Wie dem auch sein mag, es bleibt charakteristisch, erlassen werden. daß sich solche Anschauungen heute hervorwagen dürfen. Das tollite an er annehme, alle privaten Theatervorstellungen oder Tanz sei auch hervorgehoben, daß das Gedächtniß nicht durch den bloßen der Geschichte ist eigentlich, daß eine Mehrheit der anwesenden luftbarkeiten seien geeignet, die äußere Heilighaltung zu be Willen und durch Anstrengung gezwungen werden könne, zu Studenten ihm demonstrativ lebhaften Beifall spenden konnte. einträchtigen. Von Fall zu Fall müsse untersucht werden, funktioniren. Er halte die Vergeßlichkeit des Angeklagten unter den Sollten sie damit wirklich dokumentiren, daß dieser Professor mit ob eine folche Störung vorliege. Die Angelegenheit sei deshalb zur vorliegenden Umständen für entschuldbar. Der Gerichtshof war mit folchen Anschauungen ihnen sympathisch war? Wir fahen auch, daß thatsächlichen Nachprüfung der Frage, ob die äußere Heilig dem Staatsanwalt der Aufidt, daß doch eine Fahrlässigkeit vorliege, eine große Zahl eifriger" Juristen gemeint hatte, daß es hier baltung des Tages gestört wurde, in die Vorinstanz zurückzuweisen. die indessen mit einer Gefängnißstraße von drei Tagen genügend ge­eine gute Gelegenheit gäbe, sich 111 ein gutes Licht zu Wegen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt sei der Angeflagte fühnt fei. sehen. Um den Namen Reinhold im Anmeldebuch zu haben, hatten zu Recht bestraft worden. Was ist ein Tingeltangel? Das Kammergericht hatte sich fie bereits belegt, ehe sie ihn gehört hatten. Ueberall prangten Ein roher Patron. In der Weinlaune hat der Schneide: gestern mit einem Prozeß zu beschäftigen, bei dem es sich um die ihre Karten auf den Pläßen. mühlenbesitzer Conrad einen Exzeß verübt, der ihn gestern unter Frage drehte, was" Zingeltangel" sei? Herr Lux war Gastwirth Aber schon gestern sahen sehr viele während des größten Theils der Anklage der vorfäßlichen Körperverlegung vor das hiesige und Mitglied einer humoristischen Gesellschaft Ihm wurde dem des Vortrags sehr gelangweilt aus, und als Herr Reinhold um Schöffengericht führte. Er hatte eines Tages einige Beit in einem Berliner   Börsen- Kourier" zufolge zur Last gelegt, gegen 8 Uhr eine turze Pause machte, liefen bereits eine ganze Anzahl Weinlokale zugebracht und dasselbe in rosiger Stimmung verlassen. eine der zahllosen Lustbarkeits- Ordnungen verstoßen zu haben, davon. Die meisten werden folgen. Schade, Reinhold hätte als Als er auf die Straße hinaustrat, mußte er an zwei im Hausflur welche vorschreibt, daß die Gastwirthe vor Beginn der Lehrer so gut in die erste Klasse einer höheren Töchterschule gepaßt, stehenden Frauen vorüber, deren eine einen kleinen Hund auf dem Lustbarkeit eine Abgabe zu zahlen haben, es sich auf der Universität werden seine Zuhörer am Ende des Semesters Arme trug. Der Angeklagte bekam nun den Einfall, das um Gesangs und deklamatorische Vorträge( Tingeltangel) handle. wohl im Auditorium minimum genügend Play finden. Thier streicheln zu wollen; er soll dies aber in so wenig Auch zu Anfang dieses Jahres fand im Lokale von Lux eine Sigung zarter Weise gethan haben, daß der Hund lant schrie. Die der humoristischen Gesellschaft statt; um sich recht zu amüsiren, hatte

"

wenu