bauer Verbandes. Mawdsley meint, die Leitung sei in London nicht| forderte energisch die Beendigung und meinte, daß jede Bersaus einer Kräutereffens beftand, die mit Zuckerwaffer verdünnt und an dem rechten Plaz, fie gehöre mehr in das Zentrum der Maschinen iheidigung aufhöre, wenn Zeugen, die das Gegentheil von dem ver- mit gelber oder brauner Buderfouleur gefärbt war. Der Ruriosität induftrie. Das ist eine Frage für sich, die uns hier nichts angeht letzten Belastungszeugen befundeten, deshalb der Mitthäterschaft ver- halber sei erwähnt, daß der Angeklagte je nach ter und in der sich der alte Gegensatz zwischen Provinz- oder richtiger, dächtig seien. 2. selbst habe bekundet, daß er den Zeugen, Farbe dem Mittel verschiedene Wirkungen aufprach. Schnick. dem Norden und der Hauptstadt wiederspiegelt, der sich schon in der der mit T. vom Bau nach Hause gegangen, nicht tenne und nie mann legte Revision ein und betonte, der Heilsaft ſei nur frühen Gewerkschaftsbewegung und auch im Chartismus wiederholt mit ihm eine Differenz gehabt habe. Das Gericht hielt aber die als Mittel vorbeugender Natur empfohlen worden, er sei also geltend gemacht hat. Beugen, welche anders als der Trzebiatowski ausgesagt hatten, der fein Heilmittel. Auch sei das Aushängen eines Plakats in einer Aus London wird unter dem heutigen Datum telegraphirt: Mitthäterschaft verdächtig und beschloß, fie sämmtlich nicht zu ver- Wirthschaft tein öffentliches Feilbieten. Das Kammergericht Das Ende des Streits der Maschinenbauer ist immer noch nicht ab. eidigen. Der Vertheidiger stellte dann eine Reihe von Beweisanträgen, wies aber die Revision zurück. Die Wirthschaft sei einem un zusehen, trotzdem der Präsident des Handelsamts weiter zu verbetr. die Vernehmung noch weiterer Zeugen, welche sich in Begleitung beschränkten Publikum zugänglich und somit ein öffentlicher Ort, das mitteln fucht. Die Unternehmer haben jetzt einen Plan für eine des Angeklagten oder, nach Trzebiatowski's Angabe, in dessen Nähe Plakat darin stelle also eine öffentliche Publikation dar, durch die Unterstützungstasse ausgearbeitet, welche den Arbeitern dieselben Vor- befunden hatten, als die Schimpfworte gefallen sein sollen; diese Anträge der Heilsaft feilgeboten werde. Infolge seiner Zusammenfeßung falle theile bieten soll, wie die vereinigte Gesellschaft der Maschinenbauer wurden aber sämmtlich vom Gerichtshofe abgelehnt, da sie die Aus- er unter die kaiserliche Verordnung vom 27. Januar 1890. Dann ihren Mitgliedern und der jeder bei den verbündeten Unternehmern Dr. Hersfeld pläbirte dann in längeren Ausführungen für die worden; ob er nur vorbeugen sollte, fei gans gleichgiltig. Auf jeden sage des Trzebiatowski nicht erschüttern fonnten. Rechtsanwalt fei der Saft aber auch unzweifelhaft als Heilmittel angeboten beschäftigte Arbeiter beitreten muß. Freisprechung seines Klienten; man müsse mindestens zu dem Schluß Fall sollte er die physischen Kräfte heben, zur Stärkung der Ges kommen, daß die Sache nicht aufgeklärt sei. Der Vertheidiger führte fundheit dienen und Erkrankungen verhindern. Ein solches Mittel danu des weiteren aus, daß der Angeklagte thatsächlich die Standes- tönne nur als Heilmittel bezeichnet werden. ehre vertreten habe- denn auch der Arbeiter habe eine Standesebrewährend der Zeuge Trzebiatowski sein Wort gebrochen habe; sollte Schneidig. Der Rittergutsbefizer v. Janczakowsky hielt sich der Angeklagte in Aufregung darüber wirklich einige beleidigende in diesem Frühjahre in Berlin auf und wollte am 22. April mit tönne sich nicht denken, daß der Gerichtshof die horrende Strafe Bahnhofs Friedrichstraße erreicht hatten, fehte sich der Zug nach Worte fallen gelassen haben, so genüge dafür eine geringe Strafe; er feiner Gattin nach Hoppegarten fahren. Als sie den Bahnsteig des von zwei Monaten Gefängniß aufrecht erhalten werde; Hoppegarten gerade in Bewegung. Frau v. Janczakowsky wollte erst heute habe er einen ähnlichen Fall gehabt, da sei dennoch in den Zug steigen, sie wurde aber von dem Bremser Boy, auf drei Tage Gefängniß erkannt worden. Der Staatsanwalt welcher den letzten Wagen bediente, daran gehindert. Ihr Ehemann beantragte die Verwerfung der Berufung. Es folgten dann noch wurde hierüber so erregt, daß er dem abfahrenden Bremser zurief:„ Dem recht scharfe gegenseitige Erwiderungen, worauf sich der Gerichtshof Lumpen werde ich es beforgen!" Der Beleidigte hörte die Bes zur Berathung zurückzog, die ziemlich kurz dauerte. Der Gerichtshof merkung zwar nicht, wohl aber ein zufällig auf dem Bahnsteig an unter Vorsitz des Landgerichts- Direttors von Strombeck- wesender höherer Gisenbahnbeamter, welcher die Persönlichkeit des erkannte auf Verwertung der Berufung.
Aus London wird vom 2. November gemeldet: Siebzehn weitere Firmen an verschiedenen Pläßen Englands haben heute Aussperrungsankündigungen gegen die ausständigen Maschinenbauer angeschlagen. Die Gesammtzahl der Firmen, welche fich den Forderungen der Ausständigen widersetzen, beträgt jetzt 635. Was beiläufig die Baumwollarbeiter anbetrifft, so haben die felben beschlossen, auf die von den Unternehmern proponirten 5 pet. Lohnreduktion nicht einzugehen. Dadurch würde die Arbeitssperre fast unvermeidlich. Aber da zwischen Unternehmern und Gewerk schaften vier Wochen gegenseitige Kündigung ausbebungen ist, wird die Hoffnung auf eine anderweitige Lösung noch immer nicht aufgegeben. Die Unternehmer erklären sich, wie aus London tele grapirt wird, schon jetzt bereit, ihr Verfahren dem Urtheile eines Schiedsgerichts zu unterwerfen.
Gerichts- Beitung.
Beleidigers feststellen ließ. Es erfolgte durch schöffengerichtliches Erkenntniß die Berurtheilung des schneidigen v. J. zu einer Geld. firafe von 100 M. Der Vertheidiger, Hechtsanwalt Leonh. Fried. mann, erzielte im gestrigen Termine eine Herabfegung der Strafe auf 40 Mart.
Unfall auf dem Heimwege. Der Fabrikmaurer Naumann hatte von seinem Unternehmer den Auftrag erhalten, in einem Nachbarorte etwas zu bestellen, was den Neubau betraf, den die Betriebsleitung in eigener Regie auszuführen gedachte. Der Die speziell für jüdische Kreife wichtige, aber auch allgemein Brauereibetrieb sollte erweitert werden. Nach der Ausführung interessante Frage, ob ein Schächter ein Synagogens des Auftrages durfte Naumann, da seine Arbeitszeit um war, gleich beamter fei, hatte am 1. November das Kammergericht zu ent nach Hause gehen. Auf dem Heimwege stürzte er in einen Bach scheiden. Das Judengesetz vom 23. Juli 1847 schreibt vor, taß und verletzte sich derart, daß seine Erwerbsfähigkeit beschränkt ausländische Juden in Preußen nur mit der Genehmigung des eine Unfallrente. Sein Antrag wurde jedoch mit der Begründung genommen werden dürfen. Hiergegen sollte der Vorsteher der Synas wurde. Er beantragte deshalb bei der Brauerei- Berufsgenossenschaft Ministers oder des Oberpräsidenten als Synagogenbeamte antabgewiesen, es liege kein Betriebsunfall vor, denn der Heimweg gogengemeinde in Birke , Herr Kohn, verstoßen haben, indem er es zuließ, habe mit dem Betriebe nichts mehr zu thun. Indessen das Schieds: daß ein ausländischer Jude namens Bornstein vier Wochen lang gericht verurtheilte die Berufsgenossenschaft, dem Kläger die Rente in der Gemeinde die Geschäfte des Schächters versah, ohne im 3 gewähren, und auch das Reichs. Versicherungsamt Besiße der obrigkeitlichen Erlaubniß zu sein. Der Schächter hat bes entschied dann zu gunsten des Klägers. Das Rekursgericht führte tanntlich die Tötung des Viehs, das den gläubigen Juden zur zur Begründung aus, der Weg von und zur Arbeit liege allerdings Nahrung dienen soll, in der nach jüdischem Ritus üblichen Art vor. aber sei der Unfall doch als Betriebs unfall zu behandeln, weil funft des Schächters nicht gefannt, und wandte prinzipiell ein, der gewöhnlich nicht im versicherungspflichtigen Betriebsbanne, hier zunehmen. Der Angefchuldigte machte geltend, er habe die Her der Heimweg ein Theil eines im Betriebsinteresse unternommenen Schächter gehöre nicht zu den Synagogenbeamten, da er feine Thätigkeit außerhalb der Synagoge verrichte. Diesen Einwand Botenganges gewesen sei. erfannten die ersten Instanzen als berechtigt an und sprachen Bornstein sei als Schächter Schächter thätig gewesen, Rohn frei. als solcher falle er aber nicht unter den Begriff des Synagogen beamten im Sinne des Gesetzes von 1847. legte Revision ein. Im Termin vor dem Straffenat des Kammer gerichte beantragte der Ober- Staatsanwalt die Aufhebung des landgerichtlichen Urtheils. Der Vorderrichter habe die fragliche Be ſtimmung zu eng ausgelegt. Der Begriff Synagogenbeamter sei Da mun aber der identisch mit dem des Kultusbeamten. set, so müsse er Schächter ein jüdischer Kultusbeamter
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Die Staatsanwaltschaft
Der§ 153 der Reichs- Gewerbe- Ordnung wurde auch gegen den Maurer Paul Päch zur Anwendung gebracht, welcher sich gestern vor der 136. Abtheilung des Amtsgerichts I zu verantworten hatte. Die Firma für Bauunternehmen, Held u. Franke, ließ im Sommer d. J. in der Auguststraße einen Neubau aufführen. Da auf diesem Neubau eine Frontmauer gezogen werden mußte, hatte man die Baubude und die Bedürfnißanstalt niedergerissen. Hier über wurden die Arbeiter ungehalten und beschwerten sich darüber bei dem Polier Kretschmar. Als dem lebel aber trot dem nicht abgeholfen wurde, erklärten sich fämmtliche Maurer, Zimmerer u. f. w. solidarisch und wählten den Maurer Binder zum Sprecher für ihre Wünsche. Aber auch dessen Bemühungen blieben erfolglos, dagegen erhielt am 20. August d. J. der Polier Kretschmar von der Firma Helo u. Franke den Auftrag, den Maurer Binder sofort zu entlassen. Nach Feierabend machte diesen der Polier mit dem Befehl der Firma bekannt; Binder war mit seiner Entlassung einverstanden, fragte aber, ob diese wegen ungenügender Arbeitsleistung oder unpassenden Verhaltensauf dem Bauerfolgt sei. Kretschmar erwiderte ibm, angeblich im Interesse des Geschäfts, ausweichend, setzte aber hinzu, daß er persönlich gegen Binder nicht das geringste einzuwenden hätte. Am anderen Morgen, vor Beginn der Arbeit, protestirten sämmtliche Eine nene gerichtliche Verurtheilung unserer Eisenbahn Bauarbeiter gegen Binder's Entlassung und verlangten, daß er wieder Zustände. Ein Zusammenstoß ernsterer Natur, welcher am Nach angestellt würde. Kretschmar konnte hierüber jedoch, nach seiner Be- mittage des 31. Juli d. J. auf dem Stettiner Bahnhofe stattfand, hauptung, nicht verfügen, da er den Entlassungsauftrag ohne irgend beschäftigte gefern die zweite Strastammer des Landgerichts I . Der welche Erklärung seitens der Firma erhalten hätte. A13 er nun- Hilfs- Rangirmeister Karl Burkhard war der Uebertretung seiner mehr das Zeichen zum Beginn der Arbeit gab, legten fämmtliche Dienſtvorschriften und der fabrlässigen Körperverlegung angellagt. Betheiligten die Arbeit nieder und erklärten, nicht eher anzufangen, An dem genannten Tage um 2 Uhr 15 Minuten stand der Personen ehe nicht Binder wieder angestellt wäre. Unmittelbar darauf entzug auf dem Stettiner Bahnhofe zur Abfahrt nach Stettin bereit. stand das Gerücht, daß sie auch höhere Lohnzahlung( 60 Pf. anstatt Die Fahrgäste waren bereits eingefliegen. Auf einem anderen Geleise als Synagogenbeamter gelten. Das Rammergeriche der bisherigen 55 Bf.) erzielen wollten. Als die Arbeit wegen Nicht- standen noch ein Post- und ein Gepäckwagen, welche noch vorne an den folgte dem Antrage und hob die Vorentscheidung auf. Der Begriff wiedereinstellung Binder's niedergelegt werden sollte, wurde Personenzug angehängt werden sollten. Der Angeklagte erhielt von folgte dem Antrage und hob die Vorentscheidung auf. Der Begriff eine Lifte hergestellt, in welche sich diejenigen einzeichnen sollten, die dem Stationsvorsteher die Mahnung, dies schnell zu bewerkstelligen, des Eynagogenbeamten im Sinne des zitirten Gefeßes sei thatsäch an der Arbeitsniederlegung theilnehmen wollten. Bu jenen Ein- der Zug gehe ohnehin mit etwas Verspätung ab und der Angeklagte lich zu eng ausgelegt worden. Es wäre nicht anzunehmen, daß zu zeichnern gehörte auch der Maurer Bartels. Als jedoch nachher werde für jede weitere Verspätung verantwortlich gemacht werden. den Synagogenbeamten nur die Leute gehörten, die in der Synagoge Das Gericht sei der Meinung, daß jeder die höheren Lohnbedingungen geftellt waren, fletterte er auf das Burkhard forderte den gerade anwesenden Eisenbahnarbeiter Schönig selbst zu thun hätten. Gerüft und fing an zu arbeiten. Als der Angeklagte Bäch das be- auf, ihm bei der Ueberführung der beiden Wagen behilflich zu sein Stultusbeamte einer Synagogengemeinde, also auch der Schächter, merkte, ging er an Bartels heran und sagte zu ihm:„ Na, Du bist und dieser folgte auch der Aufforderung, obgleich er nicht dazu ver- als Synagogen beamter anzusehen sei. ja auch so ein Streitbrecher", was Bartels zu der Erividerung ver- pflichtet war, da er gerade Mittagspause hatte. Beide fuhren Kiel , 1. November. Der Redakteur Rorn von der„ Schleswigdem anlaßte, er sei Familienvater und habe Frau und Kinder zu er mit der Rangirmaschine nach nähren. Der Angeklagte antwortete, daß Bartels auch hängten die beiden Wagen an. Dann hatten sie eine Holſteinſchen Volkszeitung" in Riel war wegen Prozeßloften in feiner Abwesenheit gepfändet worden. Er ging darauf mit einem Bekannten schon auf einem anderen Bau Arbeit erhalten würde, ziemliche Strecke vorwärts zu fahren, bis sie die Weiche und soll ihm auch noch angedeutet haben, daß er schon erreichten, von der sie auf den Strang fahren konnten, auf dem Gerichtsvollzieher Grabowo und zahlte diesem die betreffende feine Reinigung finden würde. Päch wurde auf Bartel's Ber- dem der Personenzug stand. Hier koppelte der Angeklagte die beiden Summe aus, um die Aushebung der Pfändung zu bewirken. Dort tam es zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem Redakteur Korn anlassung zur Wache fiftirt. Der Staatsanwalt beantragte eine Wagen los und stieß sie mit der Maschine ab. Schönig verließ zu einer heftigen Auseinandersetzung, im Verlauf deren ersterer dem Woche Gefängniß, während der Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Herz: feinen Posten auf dem Gepäckwagen und ging wieder nach seiner Bekannten Korn's, der kein Wort gesprochen hatte, die Thür wies. feld bestritt, daß überhaupt eine Verlegung des§ 153 der Reichs- Bude, um Mittag zu essen. Die beiden Wagen routen nun auf Korn war nun mit dem Gerichtsvollzieher allein. Dieser fertigte Gewerbe- Ordnung vorliege. Er beautrage daher die Freisprechung den Personenzug, dem die Lokomotive noch nicht vorgelegt war, zu. jetzt die Quittung für das ihm bereits vorher gegebene Gelo eventuell bat er, auf die mildeste Strafe zu erkennen. Der Gerichts: Der Abstoß muß wohl ein zu starker gewesen sein, dazu hatte die aus und schob Korn, bevor er ihm die Quittung gab, ein hof erkannte auf drei Tage Gefängniß. Strecke auch noch etwas Gefälle und so kam es, daß der Post: Zehnmarkstück mit der in barfchem Tone gehaltenen Bemerkung zu: wagen mit ziemlicher Wucht gegen den Personenwagen Das ist zu viel!" Korn nahm das Geld, in der Meinung, er habe: davon, Die Fahrgäste famen mit dem Schrecken Eine überaus empfindliche Strafe, nämlich zwei Monate stieß. aber thatsächlich zu viel gegeben, und entfernte sich. Der Gerichtsvollzieher Sie vier Beamte beschäftigt. Gefängniß, hatte das hiesige Schöffengericht wegen Beleidigung und dem Postwagen waren rief ihm nach, daß er im Irrthum gewesen sei der Bekannte wurden bei dem Boden Anprall zu geworfen und Vergehens gegen§ 153 der Reichs Gewerbe Ordnung über den Rorn aber vers Korn's, der unten gewartet hatte, vernahm dies Maurer August Bläsing verhängt. Wie das Urtheil ausführte, litten Verlegungen, die die sie dienstunfähig machten. Einige hatte in jener Schöffengerichts- Verhandlung der Bertheidiger Rechts: haben sich mehrere Wochen in ärztlicher Behandlung befunden. Die tand nicht und merkte erst daheim, daß er dem Gerichtsvollzieher nicht zu viel gegeben hatte. Bald darauf erschien ein Kriminals anwalt Dr. Hersfeld eine milde Strafe erbeten, da der Angeklagte Dienfivorschrift geht nun dahin, daß ein mit Personen besetzter beamter bei ihm, der ihn verhaftete, weil er dem Gerichtsvollzieher feine Standesehre und sein Standesinteresse vertreten habe, falls er Wagen nicht abgestoßen oder dem Anprall eines abgestoßenen Grabow 10 M. gestohlen" hätte! Erst am nächsten Tage wurde überhaupt, was bestritten werde, schuldig fei- während der angeblich Wagens ausgesetzt werden darf. Hiergegen soll sich der Angeklagte Korn wieder auf freien Fuß gesetzt. Er reichte gegen den Gerichts. beleidigte Maurer Trzebiatowski sein Wort gebrochen habe. Das vergangen und dadurch den Unfall verschuldet haben. Er räumte vollzieher eine Denunziation wegen wissentlich falscher Anschuldigung flimme aber feineswegs nach der Ansicht des Schöffengerichts. Der T. habe die Uebertretung ein, führte aber mancherlei zu seiner Entschuldigung ein; der Denunziation wurde aber feine Folge gegeben, sondern wie ein einfichtiger, vernünftiger und anständiger Arbeiter" ge- an. Zunächst wäre er bestraft worden, wenn der Abgang des handelt; das Verhalten des Angeklagten sei dagegen der Ausfluß Buges& fpät erfolge. G3 hätte auch im letzteren Falle eine gegen Korn Anklage wegen Diebstahls" erhoben. Heute hatte darüber das Schöffengericht zu verhandeln. Trotzdem nun der „ des wüstesten Terrorismus", der streng bestraft werden müsse. Das Gefahr für den Personenzug entstehen fönnen. Das Abstoßen Gerichtsvollzieher auf Befragen des Vertheidigers wenigstens zugab, hartnäckige Leugnen des Angeklagten beweise, daß derselbe ein der Wagen gefchehe immer unter den Augen der Vorgesetzten Gerichtsvollzieher auf Befragen des Vertheidigers wenigstens zugab, Mann fei, der nicht auf irgend welche Ehre halte. Gegen das in der geschilderten Weise und da dieserhalb nie eine daß er Korn nachgerufen habe:" Sie haben zu viel Geld bekommen". und trozdem er selber einräumte, es könne sich seinerseits um ein Urtheil hat der Angeklagte durch seinen Bertheidiger Rechtsanwalt Rüge erfolgte, habe er geglaubt, es auch so ausführen zu können. Mißverständniß handeln, ferner trotzdem das Verhör der übrigen Dr. Herzfeld Berufung eingelegt und gestern vor der 6. Straffammer Ferner habe er nicht annehmen können, daß Schönitz, welcher bis Perfonen ergab, daß die Auflage auf schwachen Füßen stand, erkannte des Landgerichts I einen umfangreichen Entlastungsbeweis an zur Weiche den Bremsersitz auf dem Postwagen inne hatte, hier das Gericht Korn für schuldig und verurtheilte ihn zu 5 Tagen Ges getreten. Im Juni d. J. arbeitete der Angeklagte auf dem feinen Posten verlassen würde. Schließlich hätten die Postbeamten fängniß. Die Beweisanträge Korn's sowie der Antrag des Ver. Neubau Thiergartenstraße 8b. Infolge von Lohndifferenzen auch einen Fehler begangen, denn nach der Vorschrift hätten sie antheidigers, die 3 eugen aussagen zu protokolliren, waren Erhöhung des Stundenlohnes von 55 Pf. auf 60 Pf. beiden Seiten des Wagens eine grüne Fahne auszuhängen, wenn sie abgelehnt worden. Korn wird gegen das Urtheil alle Rechtsmittel' brach hier am 17. Juni d. J. ein Streit aus, welchem sich, wie die im Innern deffelben beschäftigt seien. Dies sei nicht geschehen. ergreifen. Zunächst hat das Landgericht, dessen Entscheid angerufen bies betreffende Postbeamte gab anderen, auch der Maurer Eduard Trzebiatowski anschloß. Dieser Der betreffende unterhandelte dann aber allein mit dem Baumeister Fränkel, es aber feine Fahnen vorhanden gewesen. Der als wird, über die monströse Anklage zu befinden. wurde ihm der erhöhte Stundenlohn in Aussicht gestellt und er Sachverständiger geladene Regierungs- Baurath Böttcher gab zu, daß Nennundzwanzig Fleischermeister sind gestern in Dresden nahm die Arbeit wieder auf, nachdem er davon seinen bisherigen die erwähnte Uebertretung bisweilen geduldet werde, wenn die wegen Nahrungsmittelverfälschung zu je 30 Mart Geldstrafe vers Sie hatten dem Schabefleisch meat preserve Kollegen Mittheilung gemacht hatte. Nach der Antlage und den Be- Beit knapp sei und daß der Angeklagte etwa acht Minuten Zeit mehr urtheilt worden. hauptungen Trzebiatowski's soll nun der Angeklagte Bläsing an drei ver- verbraucht hätte, wenn er die Anhängung der beiden Wagen in vors crystall, jenes vielfach, erwähnte Konfervirungspräparat, zugefeßt. schiedenen Tagen, am 19, 21. und 22. Juni den Trzebiatowski schriftsmäßiger Weise ausgeführt hätte. Er würde wegen der Ver. Die schwefelige Säure, welche einen Bestandtheil des Mittels bildet, durch Worte, wie: Lump, Schuft, 55 Pfennig- Maurer" beleidigt spätung des abgehenden Zuges auch wohl mit einer, wenn auch wurde für gesundheitsschädlich erachtet. An manchen Orten, so t haben. Am 22. Juni soll der Angeklagte auch noch vor dem An- geringen Geldstrafe belegt worden sein. Jedenfalls sei der Berlin , ballen die Behörden den Gebrauch des Präparats für ungetlagten ausgefpien, refp. ihm ins Gesicht gefpien haben. Bei Angeklagte aber doch für die von ihm begangene Uebertretung bedentlich. diesem Vorfall, welcher sich am Brandenburger Thor abspielte, perantwortlich, er hätte sich davon überzeugen müssen, ob Der Staatsanwalt beantragte während an den beiden anderen Tagen der Angeklagte vor dem Neubau Schönig auf seinem Poften blieb! Thiergartenstraße 8b erschienen sein soll sollen der Angeklagte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 30 M. Der Gerichtshof und einige andere den Trzebiatowski umringt haben und dabei trat indeffen den Ausführungen des Bertheidigers, Rechtsanwalts sollen die inkriminirten Worte gefallen sein. Der Angeklagte bestritt Schmilinsti, bei und fällte ein freisprechendes Urauch vor dem Berufungsgericht ganz entschieden, der Thäter zutheil. Der Angeklagte habe sich in einem Zwiespalt mit seinen sein; auf den Antrag seines Vertheidigers wurden eine ganze Reibe Pflichten befunden und geglaubt, den richtigen Weg gewählt zu von Zeugen geladen, welche die eidlichen Aussagen des Trzebiatowski haben, um eine Verspätung des Zuges an verhüten. Er habe auch erschüttern sollten. Diese Beugen haben denn auch in der That die nicht annehmen tönnen, daß Schöniß seinen Posten verlassen würde. Chriftiania, 2. November. ( N. D. B.) Nach telegraphischen Berichten des Amtmannes in Tromsoe an das Ministerium des inkriminirten Vorgänge weder gesehen noch gehört, obwohl sie in nächster Nähe Trzebiatowski's sich in den fraglichen Zeiten befunden Oeffentliche Anpreisung eines Heilmittels. Ein Mann Innern wird der hervorragende Eismeerfahrer Soeren Kraemer, hat. Der Polier Müller stellte dem Angeklagten das beste Zeugniß aus. namens Schnickmann vertrieb einen Heilsaft". Um dafür Reklame welcher schon früher die Viktoria" geführt hat, wahrscheinlich der Da die Eisverhältnisse in Trzebiatowski bezeugte, daß er vom Angeklagten vor dem Bau zu machen, hing er in einer Gastwirthschaft ein Plakat aus, worin Führer der Rettungsexpedition werden. Thiergartenstr. 8b nach Feierabend beschimpft sei. Mehrere Zeugen er alle die guten Eigenschaften seines Mittels hervorbob. Der Heil. Spißbergen in diesem Jahre sehr günstig sind, wird die Expedition wabr. befundeten, daß der Angeklagte bis 612 Uhr auf dem Bau Thier- faft sollte den Konsumenten gegen Blutarmuth schügen, den Appetit scheinlich schon binnen einem Monat zurückgekehrt sein. Die gartenstr. 8b, wo er arbeitete, gewesen und dann mit ihnen die anregen, Hartleibigkeit total beseitigen und was dergleichen mehr Bittoria" ist ein im Jahre 1895 umgebautes, einem Engländer ge Sieges- Allee entlang nach Hause gegangen, an dem Bau Thier- ist. Gegen Schnickmann wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet, höriges Dampfschiff. gartenstr. 1 überhaupt nicht vorbeigekommen und den T. nicht ge- weil er entgegen dem Verbot ein Heilmittel öffentlich feilgeboten Kanea, 2. November. ( W. Z. B.) Die Gerichtsverhandlung sehen, geschweige beschimpft habe. Der Staatsanwalt habe; er sollte damit eine Polizeiverordnung, den§ 367,3 des gegen sechs türkische Mörder, die der Mordthaten von Zifalaria beantragte diese Zeugen nicht zu beeidigen, da fie der Strafgesetzbuches und die kaiserliche Medizinalverordnung vom befchuldigt find, findet morgen öffentlich statt. Zur Sicherung der Mitthäterschaft feien. verdächtig I. habe ja Die befundet, vom 27. Januar 1890 verlegt haben. Sch. wurde zu einer Geld Ruhe in Kanea gehen mehrere Kriegsschiffe hier vor Anker. daß der Angeklagte vor dem Bau gewesen sei. Der Bertheidiger strafe verurtheilt. Das Gericht hatte festgestellt, daß der Heilsaft Stadtpatrouillen werden verstärkt. Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von May Bading in Berlin Hierzu 2 Beilagen u Unterhaltungsblatt.
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