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Nr. 260. 14. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 6. November 1897.

Für die am Montag, den 8. November, stattfindenden Ergänzungswahlen für die Stadt verordneten Versammlung sind von unserer Partei die folgenden Kandidaten aufgestellt:

3. Wahlbez.: Stadtverordneter Paul Singer. Cigarrenfabrikant Otto Antrick. Tischler K. Koblenzer. Stadtverordneter Paul Singer. Stadtverord. Arthur Stadthagen . Tischler Rudolf Millarg. Stadtverordneter Paul Singer. Stadtverordneter Julius Wernan. Stadtverord. Bernhard Bruns. Stadtverord. Bernhard Bruns. Schneider Johannes Timm . Stadtverordneter H. Borgmann. Gastwirth Christian Hilgenfeld. Rechtsanwalt Wolfgang Heine .

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Das Reichsgerichts- Irtheil gegen Liebknecht

wieder:

Gründe:

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gefehrt tann gerade die wohlberechnete vorsichtige Ausdruck 3 und seine Vororte zusammenzubringen. Bevor der Magiftrat dem weise gegenüber dem deutlich erkennbaren beleidigenden Inhalt Verein Unterstützungen zu theil werden läßt, verlangt er, daß bie zeugung von dem Vorhandensein des Beleidigungsvorsages ver einer Aeußerung unter Umständen dem Richter die volle Ueber- Erfolge der geplanten Heilanstalten nachgewiefen werden. Das vom Stadtbaurath Hoffmann aufgestellte Projett schaffen. Es ist unerfindlich, weshalb es dem Richter verwehrt zum Bau des IV. städtischen Krankenhauses unterlag sein sollte, die wohldurchdachten" Worte in demselben Sinne zu gestern der Beschlußfaffung des Magistrats. Die Einzelskizzen, soweit verstehen, wie diejenigen sie verstanden haben und verstehen sollten, dieselben die Genehmigung der städtischen Baudeputation und der an die sie sich richteten. In materiellrechtlicher Beziehung rügt die Krankenhausdeputation gefunden haben, wurden nicht beanstandet.. Revision Verlegung des§ 95 des Strafgesetzbuches. Die Aus: Eine Aenderung gegen den ursprünglichen Plan tommt nur insoweit führungen des ersten Richters lassen jedoch einen Rechtsirrthum nicht in betracht, als von der Krankenhausdeputation beschlossen worden erfehen. Jede Beleidigung, also auch die Majestätsbeleidigung, setzt ist, die von der Polizei als Geschlechtskrante zur Zwangsheilung eine vorfäßliche Rundgebung der Mißachtung voraus. In dem eingelieferten Personen nicht in das neue Krankenhaus aufzunehmen, Begriff der Kundgebung liegt aber, daß die Aeußerung Anderen zur sondern nur Fürsorge für freiwillig sich meldende Krante zu treffen Kenntniß gelangt. Insofern muß also die Aeußerung, d. h. die und zu diesem Behufe 300 Betten für hauts und geschlechtskranke Handlung des Thäters, einen Erfolg haben, und dieser muß auch Männer und 100 für solche Frauen einzurichten. Die Station für von dem Vorsage des Beleidigers umfaßt sein. Ist ferner die Geschlechtskranke im städtischen Obdach soll hiernach aus Ersparniß­Aeußerung nicht flar und bestimmt, sondern bewegt sie sich in An- und Verwaltungsrücksichten auch ferner daselbst verbleiben. deutungen, Umschreibungen, unbestimmt gehaltenen Ausdrücken, so Nachdem die Räume in der städtischen Markthalle in der erfordert der Begriff der Kundgebung auch, daß die Worte in ihrem Zimmerstraße zur Aufnahme der Magistrats Biblio wahren Sinne von demjenigen, der Kunde von ihnen erhielt, ver sanden worden sind, und auch hierauf muß der Vorfaz des Urhet als geeignet erachtet worden sind und daher die Unterbringung hebers der Aeußerung fich richten. Handelt es sich also um eine derfelben in dem neu zu erbauenden Märkischen Provinzialmuseum ausgeschlossen ist, so hat das Magistratskollegium das definitive Majestätsbeleidigung, so muß der Thäter mit dem Bewußtsein Projekt für das Museum, wie es feinerzeit vom Stadtbaurath handeln, daß die Beziehung der Aeußerung auf den Kaiser, den Hoffmann vorgelegt worden war, nunmehr so genehmigt und wird Landesherrn pp. von den Anderen, denen die Worte zur Kunde ge- dasselbe zur Beschlußfassung der Stadtverordneten- Versammlung bracht werden, erkannt werden müsse und könne.( Bergl. Entscheidung vorlegen. Band 18, Seite 167.) Mit Mecht hat daher die Vorinstarz geprüft, ob der Angeklagte sich bewußt gewesen sei, seine Zuhörer würden die inkriminirte Aeußerung dahin verstehen, daß dem Kaiser der mehrerwähnte beleidigende Vorwurf gemacht werde. Der erste

Tokales.

Parteigenoffen im zehnten Kommunal- Wahlbezirk, welche am Sonntag, den 7. November, bet der Flugblattvertheilung helfen wollen, mögen fich morgens 71/2 Uhr bei Kiging, Belleallianceftr. 74a und bei Lüdke, Boffenerstr. 10 einfinden. Diejenigen Genossen, welche am Tage der Wahl thätig sein wollen, müssen sich morgens 8 Uhr Das Komitee. bei Lüdke, Zoffenerstr. 10 melden.

Parteigenoffen, welche im 19. Wahlbezirt bei der am Montag stattfindenden Stadtverordnetenwahl behilflich sein wollen, werden ersucht, sich bei Sandrock, Stallschreiberstraße 12a, und theiligen will, wolle sich bei Wörner. Kürassierstr. 10a, und bei. Richter, Dresdenerstr. 105, zu melden; wer im 21. Bezirk sich bes en 3, Alte Jakobstr. 69, melden.

Kenntniß, daß am Sonntag Mittag 12 Uhr und am Montag Abend Den Parteigenoffen des 34. Kommunal- Wahhlbezirks zur

Richter ist bei dieser Prüfung zu der Ueberzeugung gelangt, daß der Angeklagte diesen Erfolg, der thatsächlich eingetreten, als möglich vorhergesehen, mit demselben auch einverstanden gewesen sei und ihn eventuell gewollt habe. Darin liegt die Feststellung des vom Gesetze erforderten vorsätzlichen Handelns. Daß der erste Richter hierfür an einer Stelle der Urtheilsgründe den Ausdruck " Eventualdolus" gebraucht, ist rechtlich unbedenklich. Denn überall da, wo das Strafgesetz nur vorsätzliches Handeln, nicht aber liegt jetzt im Wortlaut vor. Bei der Bedeutung dieses Urtheils für eine bestimmte Absicht des Thaters erfordert, ist es gleichgiltig, die Fortschritte juristischer Auslegekunst geben wir es hier vollständig vorhergesehen oder ihn nur als möglich erkannt, gleichwohl aber in ob er den eingetretenen Erfolg seiner Handlung mit Bestimmtheit Im Namen des Reiches! In der Straffache gegen den seinen Willen aufgenommen hat und mit der Verwirklichung auch Schriftsteller und Reichstags- Abgeordneten Wilhelm Liebknecht als dolus indirectus, indeterminatus oder, wie es gegenwärtig und dieser Möglichkeit einverstanden gewesen ist. Ob dieser letztere Fall zu Charlottenburg , wegen Majestätsbeleidigung, hat das Reichs­gericht, vierter Straffenat, in der öffentlichen Sigung vom auch von Alters her üblich, als Eventualdolus bezeichnet wird, ist 91/8 Uhr in Senfel's Salon, Invalidenstr. la, Versammlungen 12. Oftober 1897, an welcher theilgenommen haben: als Richter: ohne jede praktische Bedeutung; der direkte wie der indirekte oder dieses Bezirks stattfinden. Siehe Inseratentheil. der Präsident Dr. Freiesleben und die Reichsgerichtsräthe Eventualbolus fallen beide in gleicher Weise unter den Begriff des Den Parteigenossen des ersten Berliner Reichstage. Dr. Freiherr v. Bülow, Zander, Horten, Reichardt, vorsätzlichen Handelns. Dies entspricht auch der konstanten Wahlkreises theilen wir mit, daß am Montag, den 8. Mos Braunbehrens, Hesse, als Beamter der Staatsanwalt: Hechtsprechung des Reichsgerichts; die Vorinstanz hat sich völlig zu- vember, abends 81/2 Uhr, eine Wahlvereins- Bera schaft: der Reichsanwalt replin, als Gerichtsschreiber: der treffend auf die von ihr zitirten Urtheile, insbesondere das in fammlung bei Stabernack, Inselstr. 10, stattfindet. Da in dieser Oberfekretär Glaesemer, nach mündlicher Verhandlung für and 16 Seite 363 der Entscheidungen in Straffachen veröffent Bersammlung das Wahlresultat bekannt gegeben wird, ersuchen wir Recht erkannt: die Revision des Angeklagten gegen das Urtheil lichte bezogen.( Bergl. außerdem Entscheidungen Band 18 Seite 167, die Genossen, zahlreich zu erscheinen. Der Vorstand. bes königlich preußischen Landgerichts zu Breslan vom 14. No: Band 21 Seite 420.). Die Revision erhebt schließlich auch eine Achtung, zweiter Wahlkreis. Am Sonntag Abend 61/2 Uhr vember 1895 wird verworfen; die Kosten des Rechtsmittels werden weber die Gründe des von den Zuhörern dem Angeklagten ge- findet bei Zubeil, Lindenstr. 106, eine öffentliche Bersammlung flatt, dem Beschwerdeführer auferlegt. Von Rechts Wegen. spendeten Beifalls, noch die Motive, aus denen die Preßorgane die in der Genosse Dr. Borchardt über die Werththeorie von Karl Mary infriminirten Worte nicht abgedruckt haben, zum Gegenstande der sprechen wird. Die Vertrauensperson. Beweisaufnahme und der Verhandlung gemacht worden seien. Die Achtung! 4. Wahlkreis, Südoft! Die Parteigenoffen werden Rüge kann keinen Erfolg haben. Der erste Richter hat in dem au- ersucht, sich zu der am Sonntag, den 7. November, früh 712 Uhr gefochtenen Urtheile, und zwar, wie er ausdrücklich bemerkt, auf stattfindenden Flugblattverbreitung in folgenden Zotalent grund der Hauptverhandlung die Thatsachen festgestellt, daß gerade einzufinden: Erbe, Cuvryftr. 25, Stadelmann, Faltenstein der Satz der Nede des Angeklagten, in welchem von dem Koth- straße 7, Bayer, Wrangelftr. 131, Bieberstein, Lausitzer werfen die Rede ist, bei den Zuhörern lebhaften Beifall gefunden Play 12 a, oltsdorf, Görligerstr. 58, Golz, Grünauerstr. 3, habe, und daß, wie der Angeklagte zugestanden habe, eben dieser Seidler, Ratiborftr. 16. Say von den sozialdemokratischen Parteiorganen nicht veröffentlicht In diesen Lokalen liegen zugleich die Wählerlisten aur worden sei. Bu einer besonderen Beweisaufnahme und Verhandlung Einsichtnahme aus. Diejenigen Parteigenossen, welche gewillt sind, über die Gründe, aus denen die Zuhörer Beifall spendeten, oder die am Tage der Wahl sich in den Dienst der Partei zu stellen, haben Motive, aus denen die sozialdemokratischen Parteiorgane die fich am Montag, den 8. November, früh 71/2 Uhr, im Zentralbureau Publikation unterlassen haben, war die Vorinstanz prozessual nicht bei Zoltsdorf, Görlitzerstr. 58, zu melden. verpflichtet, wenn sie schon aus den festgestellten Thatsachen an sich Parteigenossen des 6. Wahlkreises, welche gewillt sind, sich auf den Grund des Beifalls und die Motive des Verhaltens der an der am Sonntag früh stattfindenden Flugblattverbreitung Preßorgane schließen zu können glaubte. Ob der erste Richter die zu betheiligen, werden ersucht, sich an dem betreffenden Tage früh gedachten Umstände in ihrer Bedeutung für das Beweisergebniß 8 Uhr in folgenden Lokalen zu melden: Fr. Lieste, Schwedter richtig gewürdigt hat, ist vom Revisionsgerichte nicht zu untersuchen. Straße 83, für den 32. Wahlbezirk; E. Diefe, Ackerstr. 123, für den Uebrigens ist der Revision auch nicht darin beizutreten, daß sie 34. Wahlbezirk; E. Ernst, Schwarzkopffftr. 11, für den 38. Wahl. namentlich meint, aus dem Sitzungsprotokolle ergebe sich, daß über die Gründe bezirt; Joh. Pfarr, Puttligstr. 10, für den 40. Wahlbezirk. bei ihrer Parteistellung und der ihnen bekannten antimonarchischen des von den Zuhörern gespendeten Beifalls und die Motive des Diejenigen Parteigenossen, welche am fommenden Montag, den Richtung des Angeklagten die Ansicht aufbrängen, daß die Unterlaffens der Publikation nicht verhandelt sei. Das Ergebniß 8. November, bei der Stadtverordneten - Wahl Hilfe leisten wollen, Aeußerung des Angeklagten sich gegen den Raiser richte; felbst in der Bernehmungen braucht in Sachen, die in erster Instanz vor der werden gebeten, sich am Montag früh 8 Uhr in folgenden Lokalen einem politisch unbefangenen Hörer mußte nach der Ansicht des Straffammer verhandelt werden, durch das Sigungsprotokoll nicht zu melden: Joh.Pfarr, Buttligstr. 10, für den 40. Wahlbezirk; Richters durch die Worte des Angeklagten die Vorstellung hervor festgestellt zu werden; es kann daber im vorliegenden Falle auch G. Gruft, Schwarzkopfftr. 11, für den 88. Wahlbezirk; E. Diete, gerufen werden, daß der Kaiser die Sozialdemokratie mit Roth be nicht aus dem Protokolle entnommen werden, daß der Angeklagte Ackerstr. 123, für den 34. Wahlbezirk; Brauerei Pfefferberg, Schön­worfen habe. Die Vorinstanz stellt weiter fest, daß die Aeußerung, nur die Erklärungen abgegeben hat, welche im Protokolle ver, hauser Allee 178, für den 32. Wahlbezirk. Genossen, welche nicht in diesem Sinne verstanden, eine gegen den Kaifer gerichtete Kundzeichnet sind. Hiernach war das Rechtsmittel zu verwerfen. den ganzen Tag feiern können, werden ersucht, wenigstens in den gebung der Mißachtung enthalten habe; der Angeklagte sei sich auch gez. Dr. Freiesleben. v. Bülow. 3 ander. Horten. Nachmittagsstunden sich den Wahlfomitee's zur Verfügung zu stellen, des ehrenkränkenden Charakters der Aeußerung, bei Beziehung der Reichardt. Braunbehrens. Hesse. felben auf den Kaiser, wohl bewußt gewefen; er habe ferner gewußt, grou daß die Hörer die Aeußerung auf den Kaiser beziehen könnten, sei mit diesem Erfolge einverstanden gewesen und habe ihn eventuell

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Nach den Feststellungen der Vorinstanz standen die den Gegen stand der Anklage bildenden Aeußerungen des Angeklagten in Be ziehung zu einer früheren Rede des Kaisers, durch die sich die fozialdemokratische Parteileitung getroffen fühlte; fie sollten eine Gegen fundgebung gegen jene faiserlichen Worte sein. Die Aeußerungen des Angeklagten gingen dahin: Unter dem Schuße der höchften Staatsmacht ist der Partei der Fehdehandschuh hingeworfen worden, der Fehdehandschuh zum Kampfe auf Leben und Tod. Wohlan, was die Beleidigung unserer Partei betrifft, so stehen wir so hoch, daß die Kothwürfe tommen sie woher sie wollen nicht an uns heranreichen." In dem ersten Satze findet die Vorinstanz teine Majestätsbeleidigung, weil er die Deutung zulasse, daß damit nur gefagt sein sollte: dritte Personen hätten sich, an die nicht kritisirbaren Kaiserworte anknüpfend, ihrer zur Ginkleidung eigener Beleidigungen bedient. Dagegen hat nach der lleberzeugung der Straffammer der zweite Saß der Aeußerung in den Zuhörern die Meinung hervorgerufen, daß auch dem Kaiser selbst zur Last gelegt werde, mit Koth auf die Partei geworfen zu haben. Wie die Straf­tammer ausführt, mußte sich den Hörern der Rede

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Kommunales.

damit nicht etwa aus Mangel an hilfsbereiten Genossen die Agitation an diesem Tage unterbrochen werden muß.

Die für gestern in Feuerstein's Festsälen anberaumte öffent.

lung findet daher heute Abend 9 Uhr in den Arminhallen, Kom­mandantenstr. 20, statt. Genosse Alphons Borchardt wird über das Thema: Die Handlungsgehilfen und die Stadiverordnetenwahlen" referiren.

gewollt. Auf grund dieser Feststellungen, deren thatsächlich e Den Lehrern und Lehrerinnen, welche an hiesigen Privat- liche Versammlung ist polizeilich untersagt worden. Die Versamma Richtigkeit vom Revisionsgerichte nicht zu untersuchen ist, hat die Knaben- und Mädchenschulen unterrichten, soll bei ihrer Anstellung Straffammer den Angeklagten mit Recht wegen Majestätsbeleidigung im städtischen Dienst diese Thätigkeit bis zu drei Jahren in An verurtheilt. Die Revision bemängelt die Begründung des Urtheils als in rechnung gebracht werden, in welchen sie voll beschäftigt waren. sich widerspruchsvoll". Es kann jedoch ein innerer Widerspruch Diesem von der städtischen Schuldeputation gestellten Antrage hat nicht darin gefunden werden, wenn die Borinstanz davon ausgeht, der das Magiftratetollegium zugestimmt und wird hierzu die Genehmigung hatte sich gestern die Polizei auf richterliche Verfügung hin zu bes Mit einem großen Unternehmen gegen den ,, Vorwärts" erste der beiden vom Angeklagten gesprochenen, oben mitgetheilten der Stadtverordneten Versammlung nachsuchen.- fassen. Dem Verleger unseres Blattes, einer Anzahl Expeditions Säße sei nicht nothwendig auf den Raiser zu beziehen, wohl aber richte sich der zweite nicht blos gegen dritte Personen, sondern auch hat das Magistratskollegium beschlossen, über die vom Stadtv. ladungen zugestellt worden, wonach sie sich am Freitag Morgen auf Dem Beschlusse der Stadtverordneten- Versammlung entsprechend beamten, sowie auch dem Hausdiener der Expedition waren Vor­gegen den Kaiser und erhebe gegen ihn den Vorwurf, daß er zu Borgmann in der Versammlung gestellten drei Anträge Erörte- dem bekannten Zimmer 208 des Polizei- Präsidial- Gebäudes einfinden benen gehöre, die die sozialdemokratische Partei mit Roth beworfen hätten. Dieser verschiedenen Deutung des Sinnes und der Trag rungen anzustellen: 1. darüber, welche Einrichtungen zu treffen sind, follten. Voller Erwartung, was denn großes im Spiele sei, begaben weite der beiden aufeinanderfolgenden, in der Fassung nicht überein- um die Beseitigung der fliegenden Klassen und eine Herab- sich die Vorgeladenen nach dem Alexander Play, allwo ihnen die stimmenden Säge stand die logische Beziehung der beiden fehung der Maximal Schülerzahl für die einzelnen Klassen der Mittheilung gemacht wurde, daß verschiedenen Unteroffiziere in Aeußerungen in feiner Weise entgegen. Ferner soll nach der Be Gemeindeschulen zu ermöglichen, 2. über Einführung des achtklassigen Neufahrwasser Exemplare der am 1. September erschienenen Nummer Aeußerungen in feiner Weise entgegen. Ferner soll nach der Be Gemeindeschulsystems, 3. darüber, ob zu gunsten einer gedeihlicheren unseres Blattes zugestellt worden seten, in der ein Artikel hauptung der Revision ein Widerspruch darin liegen, daß der erste Ausbildung der geistig zurückgebliebenen Schulkinder Hilfs- oder sich mit der Lage der Unteroffiziere befaßte. Ob einer von deu Richter vorfäßliches Handeln( Eventualdolus) des Angeklagten für Sonderklaffen oder andere Einrichtungen zu treffen sind. Expeditionsbeamten unseres Blattes sich vielleicht der in der Zu bewiesen erachte, obgleich ausdrücklich festgestellt worden, der An­Die städtische Verkehrs- Deputation, welche vom Vorsitzenden sendung liegenden Strafthat schuldig gemacht habe? Unsere su geklagte habe sich bestrebt, feine Worte so zu wählen, daß eine Ber­folgung wegen Majestätsbeleidigung ausgeschloffen sei. Auch hier ist Bürgermeister Kirschner zu einer Sizung am Sonnabend eingeladen diesem Verhör aufgebotenen Parteigenossen konnten mit gutem Ge­ein innerer Widerspruch nicht ersichtlich. Nach Ausweis der Urtheils ist, wird sich u. a. mit einigen wichtigen Projekten von allgemeinem wiffen versichern, daß sie für eine politische Agitation in der Armee, gründe war vom Angeklagten geltend gemacht worden, daß er vor Jnteresse beschäftigen. In erster Reihe wird der vom Stadt- Baurath ganz gleichgiltig ob sie von sozialdemokratischer oder reaktionär der Rede jedes Wort reiflich überlegt habe, weil er gerade durch die Krause vorgelegte Plan zur Ausgestaltung des Berliner Straßenordnungsparteilicher Seite ausgehe, sich grundsäglich nicht begeisterten gewählte Fassung jeder Majestätsbeleidigung habe bahnneyes, welcher von der Subkommission mit geringen Aende und schon aus diesem Grunde mit der Angelegenheit in keinerlei aus dem Wege geben wollen. Dieser letteren Angabe hat rungen empfohlen wird, zur Berathung und Beschlußfassung ges Beziehung ständen. Die Vernehmung hatte ein völlig negatives jedoch die Vorinstanz feinen Glauben geschenkt, vielmehr nur fest- langen. Ferner liegen zur Berathung und Beschlußfassung vor: Resultat.

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Maximal- Schülerzahl

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geftellt, daß der Angeklagte feine Worte wohl durchdacht habe und 1. Gine Petition wegen Einstellung von Frühwagen Das Konvertiren von Flugblättern unter polizeilicher Aufs bestrebt gewesen sein möge, feine Worte so zu wählen, daß eine auf der Linie der Großen Berliner Pferde Eisenbahn- Gesellschaft ficht hat sich am Donnerstag, den 4. November, abends von 9 Uhr Verfolgung wegen Majestätsbeleidigung ausgeschlossen sei. Alexanderplatz - Morißplay; 2. ein Antrag der Großen Berliner ab zugetragen. Der Vertrauensmann der Rosenthaler Vorstadt und Danach hat der Angeklagte nicht der Begehung einer Majestäts- Pferde Eisenbahngesellschaft wegen theilweiser Auswechselung der vom Gesundbrunnen hatte sich eine Anzahl Genoffen zum Fatzen beleidigung, sondern den strafrechtlichen Folgen derfelben gegenwärtig im Gebrauch befindlichen Haltestellen- Tafeln gegen folche und Kouvertiren der Flugblätter für den 34. Kommunal- Wahlbezirk aus dem Wege gehen wollen. Dies stand aber feineswegs der An- mit Zeitungsautomaten verfehene: 3. ein Antrag des Schlesischen nach dem Vittoria Garten in der Badstraße geladen. Damit aber nahme entgegen, daß der Angeklagte mit dem Bewußtsein handelte, Thor- Bezirksvereins" wegen Anlegung einer Dampfer feitens der Behörde hierin nicht eine unangemeldete, von mehreren der Sinn seiner Aeußerung fönne, troß der vorsichtig gewählten Anlegeftelle im Zuge der Bevern refp. Pfuelstraße: 4. ein Berfonen zusammengesetzte und zu gemeinschaftlichen Zwecken in Worte, von den Hörern dahin verstanden werden, daß auch der Antrag wegen Aufstellung von Fahrrad Automaten Verbindung getretene Bersammlung erblickt werden könnte, wurde Raiser zu denen zu rechnen sei, die die Partei mit Koth beworfen auf öffentlichen Plätzen; 5. ein Antrag wegen Ausführung die Flugblattangelegenheit als eine Besprechung geladener Personen" hätten. Denn der Begriff der Beleidigung setzt nicht voraus, daß einer Tiefbahn Probestrede u. a. m. polizeilich angemeldet. Bur feftgefeßten Zeit erschienen denn auch ein rohe oder beschimpfende Worte gebraucht oder die Personen, gegen Der Vorstand des Bezirksvereins Berlin und Umgegend des Wachtmeister und ein Schußmann. Doch welche Verwunderung rief Die der Angriff sich richtet, direkt und ausdrücklich bezeichnet werden. deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Gees bei den Beamten hervor, als sie faben, mit was für einem Eiser Alles kommt auf den Sinn der Aeußerung an. Enthält diese in tränte hat sich an den hiesigen Magistrat mit dem Ersuchen um die Genossen bei der Arbeit waren. Die Beamten, welche ben Bes einer für Andere erkennbaren Weise eine vorfägliche eine Unterstützung gewendet. Der betreffende Vorstand will es durch fehl hatten, in der Versammlung bis zu Ende zu verweilen, langs; Rundgebung der Mißachtung, so liegt eine ftrafbare Beleidigung Sammlung unter den Einwohnern Berlins und seiner Vororte verweilten fich ungemein; unseren Genoffen hingegen verging die Zeit: vor, mögen auch die Worte noch so unbestimmt gewählt sein. Um- fuchen, die Mittel zur Errichtung einer Trinkerheilanstalt für Berlin so schnell, daß sich alle wunderten, als es schon nach I Uhr nachts

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