Ehebruch im neuen Strafgefetzentwurf.Ein Kapitel für Frauen.Ss will bei uns noch nicht tagen. Seit jcher herrsldt in denKöpfen der Gesetzgeber Dunkel darüber, ob der Ehebruch ein Rechts-aut ist, dessen Verletzung der Staat zu strafen hat. Die Unsicherheitdrückt sich schon allein in den verschiedenen Benennungen des Ehe-bruchs aus. Im geltenden Recht heiht es ein„sittliches Vergehen",im Entwurf„ein Verbrechen und Vergehen gegen Ehe und Familie".Sil ch t«. der große deutsch« Denker sagt, daß jedes Verhältnis, aucha» freie, ein« Ehe ist, wenn die Grundlage die Liebe ist. Man solltenun glaube», wenn Lieb« allein die Ehe schließt, so kann, der Ehe-bruch gar nicht al» eine Verletzung eines allgemeinen Rechtsgutsgelten, sondern des Rechtsguts der Ehegatten allein— st« alleinhaben stch damit abzufinden. Wohl kann er als Scheidungsgrund,aber niemals als Strafgrund gelten. Aber so einfach will e».dasGesetz nicht machen. Es fällt dem Leben, dos die Menschen ohnehinso schwer prüft und straft, in die Arm« und sagt: dies darfst du nicht,und jenes darfst du nicht in der The tun, wa» die Liebe zu deinemGatten, oder deiner Gattin verletzt. Aber kann der Staat wirNichall da» erfassen, was die Liebe verletzt— oft sogar tätlicher al» derEhebruch?Aber der Staat handelt nickt einmal wie der»insach« Lehrerhandelt. Wenn das Kind etwa» Unerlaubte» tut. io kriegt es Straf«— nein, sagt der Staat beim Ehebruch, du darfst dos nicht tun. ober3 straf« dich nur, wenn der verletzt« Ehegatt« binnen einer ge-sten Zeit den Sirafantrag stellt. Wa» heißt dos? Ist es ein Ver-brechen, oder ist es nicht ein Verbrechen? Es darf stch also«In Ehe-teil vom anderen wegen Ehebruch scheiden lasten, ohne daß derRichter den ehebrecherifchen Teil straft— weil kein Strofontrag vor-liegt. Ein Kind steht selbst«in, daß da etwa« nicht richtig»st. Undnun kommt der neue Entwurf und sagt: Ich habe den Ehebruchfrüher mit Gefängnis bis 0 Monaten bestraft, die« find« ichaber nicht streng aenug, und ich gebe dem Richter an die Hand, denEhebruch mit Gefängnis bis zu einem Jahr zu bestrafen. Ab-aesehen nun davon, daß die neuen Gejetzentumrie der übrigenStaaten die Gefängnisstrafe für alle Vergehen oui da» mindest-mögliche Maß herabfetzen— der neu« italienische Gesetzentwurs hebtdie Gefängnisstrafe fast vollständig auf— so ist es unschwer zu er-kennen, daß die Strafen aus alle Vergehen gegen die Sittlichkeit ammeisten dt« Frauen treffen, und die Kinder. Der Mann ist jaso viel schwerer bei einem Ehebruck zu ertappen wie die Frau. Erist auch viel leickter geneigt, die Frau zu verfolgen— natürlich,wenn er st« nicht mehr liebt— dl« Frau aber bleibt oft um derKinder willen beim Mann, auch wenn er Seitensprünge macht. Ei«wandelt stch dem Mann gegenüber so leicht zur Mutter— ste kannihn nicht verlasten, sie schügt Ihn und pflegt ihn, weil er der Vaterihrer Kinder ist. Die Folgen einer Verurteilung treffen aber auchdl« Frau viel tiefer, die Scheidung stößt sie hinaus In» Leben, undman nimint ihr dos Recht auf die Kinder, die oft der Frau dasHeiligste find, wenn sie sich auch einmal vergessen haben sollt«. Da»geltende Ehegesetz straft das Kind in furchtbarer Weife mit.Es sollte aber auch ein Gesetz nie die Möglichkeit zu Cr-vrestungen geben, und da» tut der Ehebrucheparagraph. Dadurch,daß der ein« Teil der Ehegatten weiß, daß er einen Strafantragstellen kann. w«rdeii die stylechten Instinkte geweckt.In erbitterter Stunde der ersten Enttäuschung und des erstenKornes läßt stch«in Mensch leicht zu einer Drohung hinreißen, undIst er»och dazu ein schlechter Mensck, so schwingt er die Drohungwie«in« Peitsch« über den anderen, oen„schuldigen" Teil, der viel-selcht gar nicht der eigentlich Schuldige ist, sondern durch Lieb-losigkeit dazu gedrängt wurde. Erpressungen müssen auch Nicht nurmaterielle Vorteile erstreben, es gibt seelische, es gibt auch körperlicheErpressungen. Man weiß, was da» heißt, und die Frau ist daimmer der schwächere Teil. Der Mann kann eventuell von ihr alle»erpresfen mit der ständigen Drohung einer Ehebruchsonklage, wob«,st« bei eventueller Bestrafung auch den Anspruch einer Alimentationverliert. Trotzden, die Frau, nomentlich dt« proletarische Frau, dieArbeiterin, mit allen Kräften zum Erhall der Familie und des Hau»-hall» beiträgt, ist sie doch meist der materiell schwächer gestellte Teilund ste bleibt hilflos zurück.*In aller Zeit, fo um da» IV. Jahrhundert herum, war derÄbedruch nur strafbar, wenn er«in öffentliche» Aergerni» erregt«.Dl« mittelallerliche Ordnung war also in diesem Punkt« unserervielgerühmten Kulturordnung de» Jahres 192ö überlegen. Heut«stnd«» auch kleinere Staaten, wie Griechenland und Belaien, derSchweizer Kanton Genf, dann größere Kulturstaaten wl, England,vi« den Ehebruch straflos lassen.Die sozialdemokratische Partei ha« den Ehe-truchsparagraphen stets abgelehnt. S» ist«in Gesetz,>» vom Versolgergeist durchtränkt ist, der unter OrdnungKnebelung versteht. Alle dies«, dl« Sittlichkeit angebliä,schützenden Gesetz«, waren ursprünglich nur gegen die Frau und da»Kind gerichtet, weil sie die Schwächeren ivaren und alles Schwächer«unterdrückt wurde. Es ist aber auch, wie man ans allein ersteht,inkonsequent und unlogisch, es straft, und es straft nicht, und es«artet auf einen schmählichen Antrag, denn keine Frau, diestch selbst achtet, und kein Mann, der stch selbst achtet, vor allem kein«Mutter und kein Vater, die ihre Kinder lieben, werden einen Straf-anttag stellen, der den«inen elterlichen Teil In die öffentlich» Schandezieht. E« Ist ein Gesetz, das ges>nnung»lol« Menschen ausstackeltund darum sollten all» grauen gemeinsam mit der Sozial-demokratischen Partei alles daranlctzen, feinen Geist zu ertöten unde«»» Fall zu bringen. W. M.Die Engelmacherin.Abtreibung steht unter Strafe; Kindestötung,«in schon an undfür sich grausiges Verbrechen, zieht Gefängnis und Zuchthaus nachstch. Die kapitalistischen Staaten haben aber wenig Verständnis fürdie Qualen der unehelichen Mutter und find auch nicht willens, ihnenzu helfen. Erwerbstätig, Hilfslos, steht die junge Mutter der Tat-fache ihrer Mutterschaft gegenüber und weiß nicht, wo sie mit ihremKinde bleiben soll. Sie gibt ihr Kind einer Ziehmutter, zahlt da»Kostgeld und versolgt voll Furcht die Entwicklung de» Säuglings.Da erfährt sie eines Tages, daß das Kind gestorben fei. Böser Ver-dacht steigt in ihr aus. Was aber tun? Wie den Beweis für«inmögliches Verbrechen erbringen? So fügt sich die junge Mutter tndie Tatsache des Todes ihres Kindes, wie sie sich früher in die Tot-sache seiner Gebutt Hineinsinden mußte.Hin und wieder aber erfährt die Oeffentlichkeit mit Grauenüber gehäufte Verbrechen der einen oder anderen Engelmacherin.Dieses Mal ist R« w P o r k die Stätte solch eines öffentlichen Skan-dal». Da brachte eines Tages«ine Arbeiterin ihr Neugeborenes inda».Säuglingsheim" einer Frau Geisenvolk. Al« aber die Mutterihr Kind nach einiger Zeit zurückverlangt«, war es tot. FrauGeisenvolk bot den bestürzten Eltern»inen anderen Säugling anStelle ihre» Kindes an. Der Vater erstattete aber Anzeige. So kamdl« Bomb« zum Platzen. Es stellte stch heraus, daß In dem„Säug-lingsheim" der Frau Geisenvolk seit Jahren bereit« die Engelmacheretin höchster Blüte stand. Allein seit dem Januar d. I. sollen 22 Säug-ling« ins Jenseits befördert worden fein, und seit 1918 zählt manM tote Säuglinge. Die exhumierten Leichen wiesen Unterernährungund Körpermißhandlung auf. E« heiht sogar, daß Frau Geisenvolk,al» Eltern einmal das Kostgeld für das neugeborene Lind verweiger-ten, den Säugling mit dem Kopf gegen die Wand geworfen habe.Nicht allein in New Park gibt«» Engelmacherinnen. Sie treibenihr Unwesen überall, wo soziale oder andere Not Mütter und Elterndaran hindert, selbst ihre Kinder auszuziehen. Die Engelmacherinist eins der traurigsten Produkt« sozialen Elends in der kapitalistischenGesellschaft._Die normale Körpertemperatur.Wenn unser Kind erkrankt und der Arzt zu un» kommt, wirdseine erst« Frag« in der Regel der Körpertemperatur des Kinde»gelten. Aber auch zur Venihigung für uns selbst ist es notwendig.das Meisen der Temperatur zu verstehen und die Bedeutung derTeinperattirmessung zu kennen. Bei Unwohlsein ist die Wärmeunseres Blutes immer ein auter Gradmester uuseres Gesundheits-zuftandes, und man kann fast mit Sicherheit aus dem Ergebnis derMessung feststellen, ob es stch um eine leichtere oder ernstere Er-trankung handelt.Die Körperwärme des gesunden Menschen, in der Achselhöhl«genielsen, beträgt zwischen 36,2 und 37,3 Grad Celsiu» und ist amAbend etwas höher als am Morgen. Geht die Körperwärme nurwenig über 37,3 Grad Celsius hinaus, so spricht man von„erhöhterTemperattir", steigt sie jedoch um mehrere Grade, besonders in Der-bindung mit einer Erkältung oder einem Unwohlsein, dann Hot derbetreffende Fieber. Die Erhöhung der Körperwärme ergibt sür denArzt, aber auch für uns selber, eine» wichtigen Anhalt des Krank-heitsvorganges, und es ist deshalb sehr wichtig, die Höhe der Körper-temperatur oft zu messen und auch aufzuschreiben, wie das bei denFiebertnfeln in unsere» Krankenhäusern geschieht. Ei» Jieberthermo-meter ist In jeder Apotheke oder Drogerie zu haben. Die An-schasfungskosten stnd an Anbetracht des Nutzens, den das Thermo-meter gewährt, nur gering. Größere Kinder und Erwachsene werdenIn der Reges in der Achselhöhle gemessen. Man muß beim Einlegendarauf achten, daß die Oueckstlberspitze des Thermometers nur eindl» zwei Zentimeter aus der Achselhöhle herausragt, und lege denArm des Kranken fest über den Brustkorb. Man kann bann nachwenige» Minuten dos Thermometer wieder herausnehmen und dieGradzahl ablesen.Meine Kinder werden im Mastdarm gen, essen. Bei dielerMessung ist dl« Temperatur»m einen halben Grad höher als beider Messung in der Achselhöhle. Man muß diese Mesiung sehr vor.sichtig ausfuhren und bei unruhigen Kindern natürlich da« Thermo-meter in der Hand behalten, um ein Herausgleiten oder Zerbrecheniu vermeiden. Selbstverständlich muß das Fieberthermometer nacheder Mesiung gereinigt und, wenn e« täglich welter gebraucht wird.n einem Glas« mit einer desinfizierenden Flüssigkeit oulbewaM«erde».Die Znternatioaalr Frauenliga sür Frieden und Freiheit,Deutscher Zweig, sandte der In Genf tagenden Konferenz de»Völkerbünde» für die Kontrolle de» Waffen- und Munitionshandel»folgende Note:„Unsere Organisation, die seit ihrer Gründung im Jahre 191Vauf da, Ziel der friedlichen Schlichtung iMeniationaler Konfliktehinarbeitet, lenkt die Aufmerksamkeit der Konferenz und der össent-lichen Meinung auf die große, auch im Bericht der Sachverständigenan die geinischt«, temporäre Kommission des Völkerbundes an-erkannte Gefahr der wissenfchastlichen Kciegsmittel wie Giftgas»,Mikroben usw. Gegen diese Gefahr gibt e» keine Kontrolle; nurwenn in allen Ländern eine vollständig«, materiell« sowohl alsintellektuelle und moralische Abrüstung stattfindet, kann sie gebanntwerden."