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Ehebruch im neuen Strafgefetzentwurf. Ein Kapitel für Frauen. Ss will bei uns noch nicht tagen. Seit jcher herrsldt in den Köpfen der Gesetzgeber Dunkel darüber, ob der Ehebruch ein Rechts- aut ist, dessen Verletzung der Staat zu strafen hat. Die Unsicherheit drückt sich schon allein in den verschiedenen Benennungen des Ehe- bruchs aus. Im geltenden Recht heiht es einsittliches Vergehen", im Entwurfein Verbrechen und Vergehen gegen Ehe und Familie". Sil ch t«. der große deutsch  « Denker sagt, daß jedes Verhältnis, auch a» freie, ein« Ehe ist, wenn die Grundlage die Liebe ist. Man sollte nun glaube», wenn Lieb« allein die Ehe schließt, so kann, der Ehe- bruch gar nicht al» eine Verletzung eines allgemeinen Rechtsguts gelten, sondern des Rechtsguts der Ehegatten allein st« allein haben stch damit abzufinden. Wohl kann er als Scheidungsgrund, aber niemals als Strafgrund gelten. Aber so einfach will e».das Gesetz nicht machen. Es fällt dem Leben, dos die Menschen ohnehin so schwer prüft und straft, in die Arm« und sagt: dies darfst du nicht, und jenes darfst du nicht in der The tun, wa» die Liebe zu deinem Gatten, oder deiner Gattin verletzt. Aber kann der Staat wirNich all da» erfassen, was die Liebe verletzt oft sogar tätlicher al» der Ehebruch? Aber der Staat handelt nickt einmal wie der»insach« Lehrer handelt. Wenn das Kind etwa» Unerlaubte» tut. io kriegt es Straf« nein, sagt der Staat beim Ehebruch, du darfst dos nicht tun. ober 3 straf« dich nur, wenn der verletzt« Ehegatt« binnen einer ge- sten Zeit den Sirafantrag stellt. Wa» heißt dos? Ist es ein Ver- brechen, oder ist es nicht ein Verbrechen? Es darf stch also«In Ehe- teil vom anderen wegen Ehebruch scheiden lasten, ohne daß der Richter den ehebrecherifchen Teil straft weil kein Strofontrag vor- liegt. Ein Kind steht selbst«in, daß da etwa« nicht richtig»st. Und nun kommt der neue Entwurf und sagt: Ich habe den Ehebruch früher mit Gefängnis bis 0 Monaten bestraft, die« find« ich aber nicht streng aenug, und ich gebe dem Richter an die Hand, den Ehebruch mit Gefängnis bis zu einem Jahr zu bestrafen. Ab- aesehen nun davon, daß die neuen Gejetzentumrie der übrigen Staaten die Gefängnisstrafe für alle Vergehen oui da» mindest- mögliche Maß herabfetzen der neu« italienische Gesetzentwurs hebt die Gefängnisstrafe fast vollständig auf so ist es unschwer zu er- kennen, daß die Strafen aus alle Vergehen gegen die Sittlichkeit am meisten dt« Frauen treffen, und die Kinder. Der Mann ist ja so viel schwerer bei einem Ehebruck zu ertappen wie die Frau. Er ist auch viel leickter geneigt, die Frau zu verfolgen natürlich, wenn er st« nicht mehr liebt dl« Frau aber bleibt oft um der Kinder willen beim Mann, auch wenn er Seitensprünge macht. Ei« wandelt stch dem Mann gegenüber so leicht zur Mutter ste kann ihn nicht verlasten, sie schügt Ihn und pflegt ihn, weil er der Vater ihrer Kinder ist. Die Folgen einer Verurteilung treffen aber auch dl« Frau viel tiefer, die Scheidung stößt sie hinaus In» Leben, und man nimint ihr dos Recht auf die Kinder, die oft der Frau das Heiligste find, wenn sie sich auch einmal vergessen haben sollt«. Da» geltende Ehegesetz straft das Kind in furchtbarer Weife mit. Es sollte aber auch ein Gesetz nie die Möglichkeit zu Cr- vrestungen geben, und da» tut der Ehebrucheparagraph. Dadurch, daß der ein« Teil der Ehegatten weiß, daß er einen Strafantrag stellen kann. w«rdeii die stylechten Instinkte geweckt. In erbitterter Stunde der ersten Enttäuschung und des ersten Kornes läßt stch«in Mensch leicht zu einer Drohung hinreißen, und Ist er»och dazu ein schlechter Mensck, so schwingt er die Drohung wie«in« Peitsch« über den anderen, oenschuldigen" Teil, der viel- selcht gar nicht der eigentlich Schuldige ist, sondern durch Lieb- losigkeit dazu gedrängt wurde. Erpressungen müssen auch Nicht nur materielle Vorteile erstreben, es gibt seelische, es gibt auch körperliche Erpressungen. Man weiß, was da» heißt, und die Frau ist da immer der schwächere Teil. Der Mann kann eventuell von ihr alle» erpresfen mit der ständigen Drohung einer Ehebruchsonklage, wob«, st« bei eventueller Bestrafung auch den Anspruch einer Alimentation verliert. Trotzden, die Frau, nomentlich dt« proletarische Frau, die Arbeiterin, mit allen Kräften zum Erhall der Familie und des Hau»- hall» beiträgt, ist sie doch meist der materiell schwächer gestellte Teil und ste bleibt hilflos zurück.* In aller Zeit, fo um da» IV. Jahrhundert herum, war der Äbedruch nur strafbar, wenn er«in öffentliche» Aergerni» erregt«. Dl« mittelallerliche Ordnung war also in diesem Punkt« unserer vielgerühmten Kulturordnung de» Jahres 192ö überlegen. Heut« stnd«» auch kleinere Staaten, wie Griechenland   und Belaien, der Schweizer Kanton Genf, dann größere Kulturstaaten wl, England, vi« den Ehebruch straflos lassen. Die sozialdemokratische Partei ha« den Ehe- truchsparagraphen stets abgelehnt. S» ist«in Gesetz, >» vom Versolgergeist durchtränkt ist, der unter Ordnung Knebelung versteht. Alle dies«, dl« Sittlichkeit angebliä, schützenden Gesetz«, waren ursprünglich nur gegen die Frau und da» Kind gerichtet, weil sie die Schwächeren ivaren und alles Schwächer« unterdrückt wurde. Es ist aber auch, wie man ans allein ersteht, inkonsequent und unlogisch, es straft, und es straft nicht, und es «artet auf einen schmählichen Antrag, denn keine Frau, die stch selbst achtet, und kein Mann, der stch selbst achtet, vor allem kein« Mutter und kein Vater, die ihre Kinder lieben, werden einen Straf- anttag stellen, der den«inen elterlichen Teil In die öffentlich» Schande zieht. E« Ist ein Gesetz, das ges>nnung»lol« Menschen ausstackelt und darum sollten all» grauen gemeinsam mit der Sozial- demokratischen Partei alles daranlctzen, feinen Geist zu ertöten und e«»» Fall zu bringen. W. M. Die Engelmacherin. Abtreibung steht unter Strafe; Kindestötung,«in schon an und für sich grausiges Verbrechen, zieht Gefängnis und Zuchthaus nach stch. Die kapitalistischen   Staaten haben aber wenig Verständnis für die Qualen der unehelichen Mutter und find auch nicht willens, ihnen zu helfen. Erwerbstätig, Hilfslos, steht die junge Mutter der Tat- fache ihrer Mutterschaft gegenüber und weiß nicht, wo sie mit ihrem Kinde bleiben soll. Sie gibt ihr Kind einer Ziehmutter, zahlt da» Kostgeld und versolgt voll Furcht die Entwicklung de» Säuglings. Da erfährt sie eines Tages, daß das Kind gestorben fei. Böser Ver- dacht steigt in ihr aus. Was aber tun? Wie den Beweis für«in mögliches Verbrechen erbringen? So fügt sich die junge Mutter tn die Tatsache des Todes ihres Kindes, wie sie sich früher in die Tot- sache seiner Gebutt Hineinsinden mußte. Hin und wieder aber erfährt die Oeffentlichkeit mit Grauen über gehäufte Verbrechen der einen oder anderen Engelmacherin. Dieses Mal ist R« w P o r k die Stätte solch eines öffentlichen Skan- dal». Da brachte eines Tages«ine Arbeiterin ihr Neugeborenes in da».Säuglingsheim" einer Frau Geisenvolk. Al« aber die Mutter ihr Kind nach einiger Zeit zurückverlangt«, war es tot. Frau Geisenvolk bot den bestürzten Eltern»inen anderen Säugling an Stelle ihre» Kindes an. Der Vater erstattete aber Anzeige. So kam dl« Bomb« zum Platzen. Es stellte stch heraus, daß In demSäug- lingsheim" der Frau Geisenvolk seit Jahren bereit« die Engelmacheret in höchster Blüte stand. Allein seit dem Januar d. I. sollen 22 Säug- ling« ins Jenseits befördert worden fein, und seit 1918 zählt man M tote Säuglinge. Die exhumierten Leichen wiesen Unterernährung und Körpermißhandlung auf. E« heiht sogar, daß Frau Geisenvolk, al» Eltern einmal das Kostgeld für das neugeborene Lind verweiger- ten, den Säugling mit dem Kopf gegen die Wand geworfen habe. Nicht allein in New Park gibt«» Engelmacherinnen. Sie treiben ihr Unwesen überall, wo soziale oder andere Not Mütter und Eltern daran hindert, selbst ihre Kinder auszuziehen. Die Engelmacherin ist eins der traurigsten Produkt« sozialen Elends in der kapitalistischen  Gesellschaft.  _ Die normale Körpertemperatur. Wenn unser Kind erkrankt und der Arzt zu un» kommt, wird seine erst« Frag« in der Regel der Körpertemperatur des Kinde» gelten. Aber auch zur Venihigung für uns selbst ist es notwendig. das Meisen der Temperatur zu verstehen und die Bedeutung der Teinperattirmessung zu kennen. Bei Unwohlsein ist die Wärme unseres Blutes immer ein auter Gradmester uuseres Gesundheits- zuftandes, und man kann fast mit Sicherheit aus dem Ergebnis der Messung feststellen, ob es stch um eine leichtere oder ernstere Er- trankung handelt. Die Körperwärme des gesunden Menschen, in der Achselhöhl« genielsen, beträgt zwischen 36,2 und 37,3 Grad Celsiu» und ist am Abend etwas höher als am Morgen. Geht die Körperwärme nur wenig über 37,3 Grad Celsius hinaus, so spricht man vonerhöhter Temperattir", steigt sie jedoch um mehrere Grade, besonders in Der- bindung mit einer Erkältung oder einem Unwohlsein, dann Hot der betreffende Fieber. Die Erhöhung der Körperwärme ergibt sür den Arzt, aber auch für uns selber, eine» wichtigen Anhalt des Krank  - heitsvorganges, und es ist deshalb sehr wichtig, die Höhe der Körper- temperatur oft zu messen und auch aufzuschreiben, wie das bei den Fiebertnfeln in unsere» Krankenhäusern geschieht. Ei» Jieberthermo- meter ist In jeder Apotheke oder Drogerie zu haben. Die An- schasfungskosten stnd an Anbetracht des Nutzens, den das Thermo- meter gewährt, nur gering. Größere Kinder und Erwachsene werden In der Reges in der Achselhöhle gemessen. Man muß beim Einlegen darauf achten, daß die Oueckstlberspitze des Thermometers nur ein dl» zwei Zentimeter aus der Achselhöhle herausragt, und lege den Arm des Kranken fest über den Brustkorb. Man kann bann nach wenige» Minuten dos Thermometer wieder herausnehmen und die Gradzahl ablesen. Meine Kinder werden im Mastdarm gen, essen. Bei dieler Messung ist dl« Temperatur»m einen halben Grad höher als bei der Messung in der Achselhöhle. Man muß diese Mesiung sehr vor. sichtig ausfuhren und bei unruhigen Kindern natürlich da« Thermo- meter in der Hand behalten, um ein Herausgleiten oder Zerbrechen iu vermeiden. Selbstverständlich muß das Fieberthermometer nach eder Mesiung gereinigt und, wenn e« täglich welter gebraucht wird. n einem Glas« mit einer desinfizierenden Flüssigkeit oulbewaM «erde». Die Znternatioaalr Frauenliga sür Frieden und Freiheit, Deutscher Zweig, sandte der In Genf   tagenden Konferenz de» Völkerbünde» für die Kontrolle de» Waffen- und Munitionshandel» folgende Note: Unsere Organisation, die seit ihrer Gründung im Jahre 191V auf da, Ziel der friedlichen Schlichtung iMeniationaler Konflikte hinarbeitet, lenkt die Aufmerksamkeit der Konferenz und der össent- lichen Meinung auf die große, auch im Bericht der Sachverständigen an die geinischt«, temporäre Kommission des Völkerbundes an- erkannte Gefahr der wissenfchastlichen Kciegsmittel wie Giftgas», Mikroben usw. Gegen diese Gefahr gibt e» keine Kontrolle; nur wenn in allen Ländern eine vollständig«, materiell« sowohl als intellektuelle und moralische Abrüstung stattfindet, kann sie gebannt werden."