Freitag: Die Lieder des Musikanten". Connabend: Am Altar". Sonntag: Beugenvernehmung auf Anfrage des damals als Vertheidiger Der Gerichtshof tam noch nicht zu einer Entscheidung, sondern Gebannt und erlöst". Im Theater Unter den Linden muß am fungirenden Angeklagten Stadthagen ausgesagt hat, er habe sich in beschloß, das Erkenntniß des Prozesses der Griebenow'schen Erben 21. 6. D. des Todtensonntags wegen der Offenbach - Zyklus unterbrochen folge Einwirkung der Staßfurter Fabrikanten damit einverstanden gegen die freireligiöse Gemeinde einzufordern und dann einen neuen werden and gelangt Auber's Oper„ Der Maskenball" zur Aufführung. Am erklärt, daß seitens derselben bei Entlassung sozialdemokratischer Ar- Termin anzuberaumen. heutigen Sonntag wird nachmittags Die Fledermaus " gegeben, während der
"
Abend die letzte Sonntagsvorstellung der„ Großherzogin von Gerolstein " bringt. beiter in den Attesten Unwahrheiten vorgebracht würden, obgleich
Ein junger Abentenrer stand gestern in der Person des Das Bellealliance- Theater wiederholt Sonntag das Brogramm er selbst den bezüglichen Beschluß für unmoralisch gehalten habe. 17 jährigen Handlungslehrlings Alexander Dankert vor der der Eröffnungsvorstellung und läßt Schiller's Lied von der Glocke" und Ferner tritt der Angeklagte den Beweis dafür an, daß Bürger zweiten Straffammer des Landgerichts I . Er war am 15. August „ Wallenstein's Lager" in Szene gehen. Als erste Vorstellung im Montagse meister Reinhard den einzelnen Unternehmern mitgetheilt habe, wer
festgesetzt. Außerdem bringt der Wochenspielplan Familie Hörner",
von Ernst Kaupach in Szene.
In Be=
uns desgleichen Freitags- Abonnement wird das Lustspiel„ Die Brautfahrt" von den Arbeitern Sozialdemokrat sei, daß er zur Eruirung, ob ein 1896 in das Ledergeschäft von Treitel als Lehrling eingetreten und von Gustav Freytag gegeben, dasselbe Stück ist für Sonntag, den 21. Novbr., Arbeiter Sozialdemokrat sei, seine polizeilichen Beamten verwendet war am 22. August 3enge davon, daß sein Chef im Komptoir eine große Geldsumme zur Beförderung an die Bank zurecht machte. Schwank von A. Anno, für Dienstag und Donnerstag, Sonnabend geht„ Die habe, daß er auch einen Nicht- Sozialdemokraten auf grund unrichtiger Unter dem Gelde befand sich ein Päckchen, in welchem 4000 m. in Grille" von Charlotte Birch- Pfeiffer mit„ Carry Dröscher in der Titelrolle polizeilicher Recherchen als Sozialdemokraten bezeichnet habe, daß er 40 Hundertmarkscheinen zusammengelegt waren. Als der Chef durch zum ersten Mal in Szene.- Die nächste Novität des Luisen Theaters nach diesem Vorkommniß als Amtsanwalt eine Anklage gegen einen Kunden abberufen wurde und der gleichfalls anwesende ist Jakob Lippmann's dreiaftiges Lustspiel Ein verbotenes Schauspiel" den damaligen Reichstags- Abgeordneten Heine vertreten habe, die Kommis das Komtoir auf einen Augenblick verlassen mußte, ließ Die Erstaufführung findet Dienstag, den 16. 6. M., statt. Die beiden weib: dem Angeklagten die Behauptung zur Last legte: Die Sozial: sich der junge Mann durch das viele Geld verblenden, er eignete lichen Hauptrollen sind mit Frl. Sepler und Martens, die männlichen mit demokraten erhielten einen rothen Strich feitens der Behörden. Anden Herren Richter, Kiedaisch und Landeck besetzt. Am Sonntag Nachmittag geklagter legt die Nummer des Vorwärts" vom 27. September 1892 fich das Packet mit 4000 Mark an und entfloh. geht Maria Stuart ", abends" Das alte Lied" in Szene. Im Friedrich Wilhelmstädtischen Theater geht Sonntag zum vor, in der einige der von Reinhard an den Unternehmer- Verband gleitung eines Altersgenossen, der ihn angeblich zu der That ersten Male„ Die Königstochter als Bettlerin oder die Schule des Lebens" und an einzelne Unternehmer gerichtete schwarze Listen veröffentlicht selbst verführt haben soll, hielt er sich zunächst in Köln auf sind. Der Bürgermeister Reinhard, stellt Stadthagen ferner unter und vergeudete in dortigen Kneipen mit Damenbedienung ziemlic Beweis, hat gar von Arbeitervereinen eingeforderte Mitgliederlisten große Beträge. Dann tam das Schicksal über ihn: Als er eines Unternehmern abschriftlich mitgetheilt. Das sei ein Verfahren, das Abends mit seinem Freunde in betrunkenem Zustande in einer Soziale Rechtspflege. ungefeßlich und mit recht von ihm, wie geschehen, benannt sei. Droschte nach Hause fuhr, entwendete ihm dieser seinen ganzen verschwand Schließlich stellt der Angeklagte zum Beweis dafür, daß das in Reichthum bis auf einen Hundertmarkschein und Mit diesen hundert Mark hat der Eine Buße wegen nuberechtigten Verlaffens der Arbeit seinem Briefe ausgesprochene Urtheil auch von anderen getheilt unternehmende junge Mann das Kunststück fertig bekommen, verlangte der Fabrikant Roch vor dem Gewerbegericht von werde, die Thatsache unter Beweis, daß der schweizer Er hat dort 10 Monate dem Klempner H. Außerdem beansprucht der Fabrikant den Schaden Bundesrath das Ersuchen, einen wegen Mein- ich bis nach Algier durchzuschlagen. in der Fremdenlegion zugebracht, schließlich aber hat er sich der erfeht, der ihm dadurch entstanden ist, daß der Beklagte ein Firmen- eids feitens der Magdeburger Staatsanwalt Behörde selbst gestellt, da er einfah, daß der Aufenthalt hier im schilo beim Losmachen von der Wand beschädigte. H. gab zu, daß schaft Verfolgten auszuliefern, abgelehnt er nach dem mit Koch eingegangenen Arbeitsvertrage verpflichtet ge- babe, weil auf grund des gesammten Vor. Gefängnisse doch noch immer der dortigen Freiheit vorzuziehen sei. der Magdeburger Staatsanwaltschaft Berbrecher ein Jahr Gefängniß, der Gerichtshof hielt aber Der Staatsanwalt beantragte gegen den jungen, vollgeständigen wesen wäre, nur Sonnabends das Arbeitsverhältniß zu gehens lösen; jedoch entschuldigte er die Nichtbeachtung dieser Vor und Gerichte Sozialdemokraten an 1/2 schrift damit, daß der Arbeitgeber sich bei Entlassungen vielfach genommen worden sei, daß der Vorwurf des Jahre Gefängniß für eine angemessene Strafe. auch nicht daran gekehrt habe. Auch bestritt er, an der Beschädigung meineids lediglich aus politischen des Firmenschildes schuld zu sein. Sein Helfer bei der fraglichen erhoben worden sei. Arbeit bestätigte denn auch vor dem Gericht als Zeuge, daß H. sich Der Gerichtshof lehnte die Beweisaufnahme ab, weil der Anthatsächlich sehr vorgesehen habe; erst beim Absetzen seien die Buch- geklagte in Wahrnehmung berechtigter Intereffen gehandelt und nicht staben aus ihrem Gefüge gegangen. Die Kammer V unter dem nöthig habe, die Wahrheit der behaupteten Thatsachen nachzuweisen. Vorsitz des Assessors Hellwig wies den Ersatzanspruch für Staatsanwalt Wenzel hielt die Schutzgrenzen des§ 193 für als unbegründet zurück. Nur wenn ein überschritten und beantragte einen Monat Gefängniß, v. Langbeim zuwies. schuldhaftes Verhalten des Beklagten bewirkt hätte, daß das während der Angeklagte ihn freizusprechen und die Kosten der Schild entzweigegangen wäre, müßte er für den Schaden aufkommen. Staatskaffe aufzulegen beantragt, weil diese Antlage nur einen VerDer Klempner wurde dagegen verurtheilt, die geforderte Buße von such darstelle, das schwierige Amt des Vertheidigers beinabe un16,20 M.( den ortsüblichen Wochenlohn) an den Kläger zu zahlen. möglich zu machen und einen Bruch des Vertrauens herbei Er könne daraus, daß der Kläger selber Leute inmitten der Woche zuführen, das zwischen dem Vertheidiger und seinem Klienten obentlassen habe, kein Recht herleiten, ebenfalls den Arbeitsvertrag zu walten müsse. brechen.
das Schild
Gerichts- Beitung.
gegen
Gründen
3
Zu einer empfindlichen Strafe batte s. 3. das Schöffengericht im Wege der Privattlage den Detektivbeamten v. Langheim vers urtheilt, der sich eines groben Vertrauensbruches gegen die Fabrikantens frau Fr. schuldig gemacht hatte. Die letztere lag mit ihrem Manne in Ehescheidung und hatte sich zur Ausführung der üblichen Beobach tungen an ein hiesiges Detektiv Institut gewandt, welches ihr Herr Noch während die Eheklage schwebte, schied letzterer aus dem Justitut aus, um sich selbständig zu machen und hatte nun die Leichtfertigkeit, gesprächsweise einem dritten gegenüber mit seinen Erfolgen bei der Frau Fr. zu renommiren. Er behauptete, daß er bei seinen wiederholten Besuchen, die er der letzteren gemacht, in Beziehungen zu ihr getreten sei und sie ihm ihre Frauenchre geopfert habe. Der andere glaubte, daß er ein gutes Geschäft mit diesem ihm anvertrauten Geheimniß machen könne, er lief deshalb
Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Herzfeld beantragt ebenfalls Freisprechung, eventuell sei eine Geldstrafe als ausreichende Herrn Fr. und theilte ihm das Gehörte mit, was für dessen EheSühne anzusehen. Der Gerichtshof( Vorsigender Landgerichtsdirektor cheidung natürlich von besonderem Werthe fein mußte. Auf ErGary) verurtheilte den Angeklagten zu 300 Mart Geldstrafe fordern des Fr. war dann Herr v. Langheim so leichtsinnig, ihm schriftlich zu bestätigen, daß das, was ihm über Der Reichstags- Abgeordnete Arthur Stadthagen hatte sich eventuell 30 Tagen Gefängniß, indem er eine Beleidigung für vor seine Frau gemeldet worden, wahr sei. Frau Fr. war aber gestern vor der 1. Straftammer des Landgerichts II. wegen Be- liegend erachtete. Es sei, so führte der Vorsitzende aus, ganz gleich über diese Ungeheuerlichkeit mit recht empört und sie strengte die leidigung zu verantworten. Er ist in dieser Sache seinerzeit von giltig, ob diese Beleidigung zur Kenntniß eines dritten gelangt sei, Brivatklage gegen v. 2. an, den das Schöffengericht zu neun der Strafkammer des Landgerichts I. freigesprochen worden. Das durch Judiskretion, Gesetzwidrigkeit oder eine gesetzliche Maßregel. Monaten Gefängniß verurtheilte. Bei der gestrigen Vers Reichsgericht hob das Urtheil auf und verwies die Angelegenheit Dies könne höchstens das Strafmaß beeinflussen. Der dem An- handlung in der Berufungsinstanz ließ sich die schwer gekränkte Frau zur nochmaligen Berathung an das Landgericht I., das Stadthagen geklagten zugebilligte Schutz des§ 193 sei durch die Form verletzt, dazu bestimmen, dem Angeklagten seine Strafe zu schenken. Nac unter Direktor Leonhard's Vorsitz zu einer Gefängnißstrafe von dem Angeklagten feien aber mildernde Umstände zuzubilligen, da er dem dieser im Vergleichswege ihr eine volle Ehrenerklärung abgegeben einem Monat verurtheilte. Der Antrag des Staatsanwalts der Meinung war, daß er an einen Klienten und Gesinnungsgenossen und die Unwahrheit seiner Behauptung erklärt hatte, nahm die Privat hatte auf fechs Monate gelautet. Auch dieses Urtheil einen ganz vertraulichen Brief schrieb, der nicht in dritte Hände lägerin ihre Klage zurück.
gegen die
tommen sollte.
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wurde vom Reichsgericht aufgehoben und die Sache zi anderweitiger Verhandlung an das Landgericht II verwiesen. Der Kunstschütze Krüger, welcher am 29. Mai d. Js. in Der zur Straffammer gehörige Landrichter Dertel ist f. 3. Mitglied Können Diffidenten gezwungen werden, ihre Kinder an Weißensee durch einen Fehlschuß seine Braut getödtet hat, ist be bei dem Magdeburger Gericht gewesen; da er fich deshalb dem Religionsunterricht in den Gemeinschulen theilnehmen tanntlich wegen dieser That zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt für befangen erklärt, mußte er durch den Landrichter Aschroth ver zu lassen? Mit dieser Frage hatte sich gestern die achte Be- worden. Die gegen dieses Erkenntniß eingelegte e vision ist treten werden. Der Angeklagte wird beschuldigt, am 11. Oftober rufungstammer des Landgerichts I unter dem Vorsiz des Land- gestern vom Reichsgericht verworfen worden. Gleichfalls ver1892 die Mitglieder des Landgerichts zu Magdeburg und den Bürger- gerichtsdirektors Weimann zu beschäftigen. Der Klempnermeister worfen wurde die Mevision des Schlächtermeisters Eichler und des meister Reinhard zu Staßfurt beleidigt zu haben. Dies soll in einem Otto Kraefer, welcher der freireligiösen Gemeinde angehört, Kochs Seyring zu Charlottenburg , die wegen fahrlässiger Tödtung Briefe geschehen sein, den der Angeklagte f. 3. an den in war vom Polizeipräsidium in eine Geldstrafe genommen worden, des Schlächtermeisters Schulz zu je 9 Monaten Gefängniß verurtheilt Magdeburg angeklagten Parteigenossen Matthies in feiner weil er am 29. Mai dieses Jahres feine neunjährige Tochter waren. Eigenschaft als Vertheidiger desselben gerichtet hatte. Der Martha, welche die 47. Gemeindeschule besucht, vom Religions. Der§ 105 der Gewerbe Ordnung gestattet an Sonntagen Brief ist zu einer Beit geschrieben, als Matthies wegen Unterricht fern gehalten hatte. Auf seinen Einspruch hatte das Schöffen Arbeiten, die im öffentlichen Interesse unverzüglich vorgenommen Verdachts des Meineides in Magdeburg in Untersuchungs- gericht das Strafmandat bestätigt. Es wurde die zweite Justanz in An- werden müssen. Daß dieser Paragraph auch auf die Herstellung haft faß, das Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet war. Der spruch genommen. Der Beschuldigte gab den Thatbestand zu und bemerkte von Extrablättern zu beziehen sei, wenn ein öffentliches Brief ist gerichtsfeitig ohne Genehmigung des Angeklagten eröffnet nur noch, daß er Dispensation für seine Tochter nachgesucht habe.. worden, ein Verfahren, welches dem Angeklagten zu lebhaften Be- Während ihm bei seinen älteren Kindern früher ein zusagender Be: Interesse an der Herausgabe vorliege, hat, wie wir jüngst ge schwerden Veranlassung gegeben hat. In dem Briefe macht der scheid ertheilt worden sei, habe die Behörde, welche wohl jetzt einen meldet, das Landgericht Breslau in einer Verhandlung gegen die Angeklagte feinem Klienten die Gefährlichkeit feiner Situation troß anderen Standpunkt zu dieser Frage einnehme, diesmal ablehnend Breslauer Zeitung" entschieden. In dem Breslauer Fall handelte seiner es sich um die Ausgabe eines Extrablattes am Diter- Sonntag, Unschuld flar und theilt Rechtsanwalt eine als Vertheidiger führte aus, mit der Nachricht von dem Ausbruch des türkisch - griechischen Strieges. ihm seine Erfahrungen geantwortet. mit dem Magdeburger Gericht mit. Der Angeklagte machte daß am 6. April 1875 eine Verordnung erschienen sei, wonach die In dem gleichen Falle hat jetzt das Amtsgericht Kiel in entgegen zunächst formelle Gründe Zulässigkeit der Ver- Festsetzung von Schulversäumuißstrafen dem Magistrat übertragen geseztem Sinne entschieden. E3 bestätigte, wie gemeldet wird, werthung jenes Briefes als Beweismaterial geltend. Der qu. Brief wurde. Demnach könne eine Bestrafung nur im Verwaltungswege einen gegen die„ Kieler Neuesten Nachrichten" wegen Herausgabe fei gegen die rechtlichen Normen der Unverleßlichkeit des Eigenthums erfolgen. Am 6. April d. I. habe nun der Oberpräsident dies Recht eines Extrablattes aus dem gleichen Anlaß erlassenen Strafbefeht und des Briefgeheimnisses zurückbehalten worden. Der Richter, der dem Magiftrat entzogen und es dem Polizeipräsidium übertragen. Es eines Extrablattes aus dem gleichen Anlaß erlassenen Strafbefehl den Brief geöffnet habe, habe wissen müssen, daß er als Ver- frage sich nun, ob der Ober- Präsident hierzu berechtigt war. Er für mit der Begründung, es könne bei uns nicht als etwas Wichtiges theidiger alle Mal die Deffnung der Briefe, die er an seine Klienten feine Person meine, daß dies nicht der Fall sei, sondern daß der gelten, wenn zwischen Griechen und Türken ein Krieg ausbräche." richte, untersagt habe. Seine Genehmigung zur Oeffnung Ober- Präsident seine Befugnisse überschritten habe. Er halte den And Aschaffenburg wird vom Sonnabend berichtet: In dem fehlte. Die Brieföffnung sei eine unbefugte, daran ändere auch vorliegenden Fall für geeignet, die Frage anzuregen, ob der An- Prozeß gegen den Fabrikanten Kromer, in dessen Fabrit seinerzeit die Thatsache nichts, daß Matthies seinerseits die Er geklagte überhaupt nöthig hatte, die Dispensation nachzusuchen. Das eine Explosion den Tod von 11 Personen zur Folge gehabt hatte, mächtigung dazu auf Verlangen ertheilt habe, zumal Matthies Rammergericht habe dahin entschieden, daß die Vorinstanz dies zu wurde Kromer wegen fortgesetzter Vergehen gegen das Sprengstofffich dabei in einer physischen Zwangslage befunden haben, weil seine prüfen habe, dagegen nicht, ob die Ablehnung zu recht oder zu un gesetz zu 31/2 Monaten Gefängniß und zur Tragung der Kosten Ehefrau ihrer Entbindung entgegenfah, ihm die Lektüre entzogen, recht erfolgt sei. Der Vertheidiger stehe auf dem Standpunkt, daß verurtheilt. ja verboten war, an seinen Vertheidiger zu schreiben. Aus diefen die letztere Entscheidung anfechtbar sei. Der§ 11 des Allgemeinen und anderen formellen Gründen beantragte der Angeklagte ohne Gins Landrechts sage, daß Kinder, welche in einer anderen Religion als Wie die Presse vom Reichsgericht behandelt wird. Vom tritt in die materielle Verhandlung die Einstellung des gegen in der von ihnen besuchten Schule gelehrt werde, erzogen werden Landgerichte Kiel ist am 10. Juli der Redakteur der Schleswigdie Rechts= und Staatsordnung verstoßenden Verfahrens. sollen, dem Religionsunterrichte nicht beizuwohnen brauchen. Nun Holsteinischen Volkszeitung". unser Parteigenosse Alexander. In materieller Beziehung unterbreitete der Angeklagte dem babe allerdings einmal der frühere Kultusminister Boffe im Parla ütjens in Kiel , von der Anklage der Beleidigung frei.. Gerichtshof einen eventuell zu erhebenden sehr umfangreichen ment der freireligiöfen Gemeinde die Berechtigung abgesprochen, sich gesprochen worden. Dem„ Arbeiter- Bund" war die Veranstaltung Wahrheitsbeweis, einerseits nach der Richtung hin, daß er in seinem eine Religionsgesellschaft zu nennen, weil ihre Mitglieder nicht an einer Masterade polizeilich untersagt worden. Der Angeklagte hat Briefe nur die Magdeburger Geschworenen gemeint habe, die unter einen persönlichen Gott glauben. Dies sei denn doch wohl eine eine hierauf bezügliche Verfügung des Regierungspräsidenten ab Vorsitz des Landgerichts- Direktors Isenbart getagt haben, anderseits Ansicht, welche mit denen vieler gebildeter Christen nicht über gedruckt und einige Bemerkungen dazu gemacht, in denen er das um aus zahlreichen Einzelvorfällen, unter denen der Fall Pens in einstimme. Der Gottesbegriff müsse weiter gedehnt werden, Verfahren der Behörde als ungefeßlich hinstellte. Das Gericht war erster Reihe steht, die Berechtigung der in dem Briefe enthaltenen wie dies auch seitens eines Schleiermacher und eines Kant der Meinung, daß der Angeklagte dem Regierungspräsidenten uns scharfen und abfälligen Kritik der Magdeburger Gerichtsverhältnisse geschehen sei, denen man doch nicht absprechen könne, daß gerechtfertigterweise Gesetzesübertretung vorwerfe, sprach aber den und des Bürgermeisters Reinhard nachzuweisen. U. a. beantragte fie Christen seien im edelsten Begriffe des Wortes. Wenn Angeklagten frei, da er in Wahrnehmung berechtigter Interessen Stadthagen die Vernehmung des Schriftstellers Peus und des Land- der Gottesbegriff so eingeengt werde, wie es von seiten des gehandelt habe und die Absicht der Beleidigung weder aus der Form gerichts- Direktors Jsenbart sowie Vorlegung der Strafakten gegen Ministers Bosse gewünscht wurde, so verliere er jeden fittlichen noch aus den Umständen hervorgehe. Auf die Revision des Pens, zum Beweise dafür, daß Peus wegen Majestätsbeleidigung Werth. Die freireligiöse Gemeinde sei eine Religionsgesellschaft Staatsanwalts hob gestern das Reichsgericht das Urtheil auf und cuch zu der unzulässigen Strafe des Ehrverlustes verurtheilt ist, daß wie jede andere. Wenn nach und nach Umbildungen stattgefunden verwies die Sache an das Landgericht zurück. Berechtigte Intereffen Peus trotz der Krankheit seiner Frau erst nach ihrem Tode gegen hätten, so sei dies auch bei anderen, zumal bei der christlichen habe nur der Arbeiter- Bund" wahrnehmen können, nicht der An Saution entlassen ist und ob der Tod der Frau Peus durch ein Religion der Fall. In dem bekannten Prozeß der Griebenow'schen geklagte als Redakteur eines sozialistischen Blattes! Schreiben der Magdeburger Staatsanwaltschaft vom Dezember 1891 Erben. gegen die freireligiöse Gemeinde auf Wiederherausgabe eines beschleunigt worden ist, in welchem ihr mitgetheilt ist, daß die Gut ihr früher geschenkten Terrains zur Anlage eines Friedhofes laffung ihres Ehemannes nicht befürwortet werden könne, weil er habe das Kammergericht auch ausdrücklich anerkannt, daß die eine hohe Strafe zu gewärtigen habe. Ein anderer Antrag des An- freireligiöse Gemeinde als eine Religionsgesellschaft anzusehen getlagten geht dahin, den Rechtsanwalt Morris als Zeugen darüber zu fei. Das Allgemeine Landrecht gewähre die Gewissensfreiheit, und vernehmen, daß in der Strafsache gegen Matthies einer der Geschworenen es sei ein Gewissenszwang allerschlimmster Art, wenn man die ihm etwa erklärt hat, Matthies sei allerdings nicht schuldig, Kinder von Mitgliedern der freireligiösen Gemeinde zwingen wolle, aber er sei aus Staßfurt und Sozialdemokrat und an dem Religionsunterricht in den Schulen theilzunehmen. Eine Stationen. gehöre deshalb ins 3uchthaus. Durch einige weitere fittliche Erziehung sei undenkbar, wenn die Belehrung in der Schule Anträge foll bewiesen werden, daß Landgerichts- Direktor Jfenbart nicht Hand in Hand gehe mit der Belehrung im Hause. Der tiefe als Borsigender nicht zur Sache gehörige Umstände in die Verhands mangelnde Sinu trete besonders in der Praxis zu tage. Wenn Iung hineingezogen und dadurch die Geschworenen beeinflußt habe, die Eltern aus irgend einer Religionsgesellschaft aus Swinemünde ferner daß Direktor Isenbart sich bei der Rechtsbelehrung über die geschieden seien, wozu sie ja gefeßlich berechtigt seien, welche Reli- Hamburg Glaubwürdigkeit einzelner Zeugen ausgelassen und unrichtige Rechts- gion solle dann für ihre Kinder ausgesucht werden? Vielleicht Berlin belehrung ertheilt habe. Die bezüglichen Auslassungen der Rechts- diejenige, welche von den Eltern verschmäht wurde? Das wäre doch Wiesbaden belehrung " giebt Angeklagter im stenographischen Wortlaut wieder. geradezu unsinnig. Der Vertheidiger schloß seine Ausführungen mit München Ferner trilt der Angeklagte den Beweis dafür an, daß den An- dem Ausdruck der Erwartung, daß ein freisprechendes Urtheil gefällt Wien . geklagten Wiescherowsky und Genossen und Fritsche und Genoffen werden würde. Der Staatsanwalt beantragte unter furzer Begrün- Haparanda im Gegensatz zur Rechtsprechung des Reichsgerichts vorfäßlicher dung die Verwerfung der Berufung. Gegen Kinder, welche noch Betersburg Meineid deshalb zur Last gelegt sei, weil sie behauptet hatten, das nicht die genügende Erkenntniß befäßen, tönne wohl von einem Ge- Gort. halb bedeckt Sie sollten sich ja Aberdeen . Wort„ miserabel" sei in einer Rede nur einmal gebraucht, nicht wissenszwange nicht die Rede sein. wolkig durch den Unterricht die zweimal; fie tönnten sich nicht irren. Ob das Wort ein- nur Kenntnisse aneignen, um Paris . wolkenlos derselben eine fich später eigene mal oder zweimal gebraucht war, war für jenen Prozeß absolut auf grund Meinung Tönnen. Der Bertheidiger widersprach dieser Wetter Prognose für Sonntag, 14. November 1897. gleichgiltig. Bezüglich der angeblichen Beleidigung des Bürgermeisters Rein Auffassung. Der Religionsunterricht bestehe nicht aus Uebermittelungen Ziemlich warm, vielfach heiter, zeitweise wolfig bei mäßigen bis hard beantragt der Angeklagte Bernehmung des Direktors Jfenbart von Kenntnissen, sondern aus Uebermittelungen des Glaubens und frischen südwestlichen Winden; keine erheblichen Niederschläge. und des Bürgermeisters Reinhard darüber, daß letzterer bei feiner der Ueberzeugung.
"
bilden
111111
Witterungsübersicht vom 13. November 1897.
Barometer
ઊઊઊ
ftand in mm,
reduzirt auf
d. Meeressp.
Windrichtung
763
761
765
.
766
768
773
743
SW
764
SSW
748
SW
743
•
SM
762
660
Windstärke
Better
4
wolkig
woltenlos wolkenlos
( b) 3321241522
wolkig
woltig wolkenlos
Schnee wolfenlos
Zemperatur
nac Gelfius
Berliner Wetterbureau.
Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Mag Vading in Berlin ,
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