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Nr. 269.

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Erscheint täglich aufer Montags.

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

14. Jahrg.

Die Insertions Gebühe beträgt für die fechsgespaltene kolonel­geile oder deren Raum 40 Pfg., für Bereins- und Versammlungs- Anzeigen, fowie Arbeitsmartt 20 Pfg. Inserate für die nächste Nummer müssen bis & Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition. ist an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis o Uhr vormittags geöffnet.

Mernsprecher: Amt 1, Mr. 1508. Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Mittwoch, den 17. November 1897.

Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3.

Am Donnerstag kann des Bußtages Der Arbeiter muß sie aber in Ermangelung anderer wieder an- diese speziellen Schutzvorschriften auch wirklich durchgeführt werden wegen keine feine Zeitung erscheinen. nächste Nummer unseres Blattes scheint am Freitag.

Schuh den Bauarbeitern!

-

ziehen.... Etwas Rücksicht auf die Gesundheit der Arbeiter er- die in§ 139b der Gewerbe- Ordnung geregelte Gewerbe- Aussicht Die fordert auch, daß die Bude mit einem Holzfußboden versehen sein auf das Baugewerbe ausgedehnt werden, wie nach§ 154 Abs. 4 müßte, welcher mindestens etliche Zoll über der Tarrainhöhe des desselben Gesetzes zulässig ist. er- Sofes gelegt wird. Das letztere deswegen, damit nicht bei ein- Wir meinen, nachdem sich der Schwindel im Baugewerbe so tretendem Regenwetter in der Maurerbude mehr Wasser vorhanden eingenistet hat, nachdem die Gewiffenlosigkeit eines Theiles der Bau­ist, als auf dem übrigen Theil des Hofes." unternehmer im Laufe der Jahre hunderttausende von Unglückss Was die Aborte betrifft, so wurden solche in 14 Fällen überfällen und tausende von zu vermeidenden Tödtungen deutscher haupt nicht gefunden. 345 der untersuchten Bauten befaßen Ab Arbeiter verschuldet hat, da wäre es an der Zeit, daß von den yor­orte; in welchem Zustande, das lehren die folgenden Zahlen. Es handenen gesetzlichen Bestimmungen energisch Gebrauch gemacht fanden sich Aborte würde, um diese Zustände nach Möglichkeit zu beseitigen.

ohne Thüren und Fenster ohne dichte Seitenwände ohne Dach

ohne wasserdichtes Dach

solche, in die man von der Straße, der Arbeits­stelle, oder den Fenstern der Nachbargebäude

aus hineinsehen konnte.

ohne Anschluß an die Kanalisation ohne Wasserspülung

überhaupt ohne Sigbretter.

überfüllte Tonnen hatten

239

170

13

107

111

263

254

143

55

Diese Zahlen sprechen ja deutlich genug. In dem schon an­gezogenen§ 120b der Gewerbe- Ordnung heißt es:

Die Bedürfnißaustalten müssen so eingerichtet sein, daß sie für die Zahl der Arbeiter ausreid en, daß den Anforderungen der Gesundheitspflege entsprochen wird und daß ihre Benuzung ohne Verletzung von Sitte und Anstand erfolgen kann."

Schon kürzlich haben wir auf die von der Lohnkommission der Maurer Berlins herausgegebene Broschüre Mißstände im Bau­gewerbe" hingewiesen. Sie ist das Produkt einer in der Zeit vom 20. bis 30. September d. J. durch eine Kommission von Arbeitern vor­genommenen Baukontrolle, die sich auf 369 Bauten in Berlin und seinen Vororten erstreckte, auf denen 5547 Maurer beschäftigt waren. Der Zweck der Untersuchung war, festzustellen, wie weit die Klagen der Bauarbeiter über Mißstände, Gesundheits- und Lebens: gefährdungen auf den Bauten berechtigt sind. Man wird annehmen dürfen, daß die Kommission fein allzu leichtes Arbeiten gehabt hat und daß eine Enquete durch autorisirte Personen, die sich überall Zutritt und Antworten erzwingen fönnen, ein wesentlich vollstän­digeres Material zusammengebracht haben würde und dieses zu einem bessern Bilde der thatsächlichen Zustände hätte verarbeiten fönnen, als es hier durch eine Anzahl beauftragter Arbeiter geschehen ist. Aber gerade weil diese Untersuchung mit so ungenügenden Mitteln vorgenommen werden mußte und sicherlich nur ein Bruch­stück dessen enthält, was auf diesem Gebiet zu ermitteln und zu fagen gewesen wäre, ist es doppelt bezeichnend, daß trotzdem eine so fehr große Zahl von zum theil trassen Mißständen auigedeckt worden ift. Dies fonnte nur geschehen, wenn auf dem Gebiet des Bau­wesens noch Zustände herrschen, wie man fie in einer Zeit nicht mehr Der dritte bei der Untersuchung berücksichtigte Punkt war die erwarten follte, da der Arbeiterschutz" in allen Kulturstaaten längst Sicherheit der Bauten und Gerüste. Und hierbei al3 eine Aufgabe des Staates ausgegeben wird. handelt es sich für die Bauarbeiter ja um das allerunmittelbarste Die genannte Kommission hat ihr Augenmerk namentlich auf Lebensinteresse; denn durch dreierlei wird das Leben der Bauarbeite drei Punkte gerichtet: auf das Vorhandensein und den Zustand der fortwährend und direkt gefährdet: durch Bruch des Gerüstes, durch sogenannten Baubuden, der Bedürfnißanstalten und auf die Sicher- Sturz des Mannes in die Tiefe infolge nicht vorhandener Schutz­heit der Rüstungen. Biele andere Uebelstände sind diesmal nicht einrichtungen und endlich durch Herunterfallen schwerer Gegenstände berücksichtigt worden, so das Arbeiten in der Nähe von glühenden auf die unten Arbeitenden, ebenfalls infolge mangelnder Schuh­Koatsförben, das sowohl wegen der Einathmung des giftigen vorrichtungen. Roblenorybs als auch wegen der schroffen Temperaturwechsel, denen folche Arbeiter ausgesetzt sind, sehr gefährlich ist; so ferner das Arbeiten vieler Kategorien von Bauarbeitern während des Winters in den zugigen Bauten bei unverglasten Fenstern und vieles der gleichen. Aber auch so ist genug die weiteste Deffentlichkeit Inter­esfirendes ans Tageslicht befördert worden.

Sehen wir uns die einzelnen Arten der aufgedeckten Mißstände etwas näher an. Zuerst die Baubuden. Der§ 120b der Gewerbe- Ordnung verlangt:

" In Anlagen, deren Betrieb es mit sich bringt, daß die Arbeiter sich umkleiden und nach der Arbeit sich reinigen, müssen ausreichende, nach Geschlechtern getrennte Ankleide- und Wasch­räume vorhanden sein."

Wenn für die Durchführung dieser Bestimmungen überall gesorgt würde, so tönnten solche standalöjen, der Gesundheit und der Sittlichkeit hohnsprechenden Zustände, wie sie oben geschildert sind, in Berlin nicht angetroffen werden.

Wie toloffal die Unfallgefahr speziell der Bauarbeiter ist, das zeigen uns die von den 12 bestehenden Baugewerts- Berufsgenossen­fchaften veröffentlichten Zahlen über die angemeldeten Unfälle. Im Jahre 1895 wurden bei den Baugewerks- Berufsgenossenschaften registrirt: Unfälle insgesammt.

"

davon entschädigungspflichtige( also mit längerer als dreizehnwöchiger Erwerbs unfähigkeit der Verunglückten) getödtet wurden

M

29 377

6 269 746

Die Unfall Berufsgenossenschaften suchen ja durch Unfall­verhütungs Vorschriften die Unfälle zu vermindern, weil sie für die Folgen derselben finanziell eintreten müssen. Die Vorschriften scheinen jedoch nicht genügend beachtet, die Befolgung derselben auch nicht genügend kontrollirt zu werden. Echon das vorschriftsmäßig auf 88 Bauten überhaupt nicht vorgefunden. Was die revidirenden Arbeiter sonst noch gesehen haben, ist aus den folgenden Zahlen zu ersehen. Man fand

nicht genügendes Rüstzeng

Diese Voraussetzungen treffen gewiß auf die Maurer zu; aber den hier durch das Gesetz gestellten Anforderungen wird nicht in allen Fällen entsprochen und sehr häufig in der allerungenügendsten auszuhängende Plakat mit den Unfallverhütungs- Vorschriften wurde und gesundheitsgefährlichsten Weise. Es ist gewiß keine übertriebene Forderung, wenn Arbeiter sich in den Arbeitspausen nicht innerhalb der nassen, schmutzigen, mit allerlei Gerümpel und Gerüsten aus gefüllten Räumen des Neubaues aufhalten wollen, sondern ein Gelaß verlangen, in tem sie die Kleider aufbewahren und gegen Sonnen­gluth und Regenwetter geschützt, in menschlicher Weise an Tischen fizend, ihr Essen verzehren können. Verschiedene Städte haben denn auch schon, vermuthlich auf§ 120d der Gewerbe Ordnung gestützt, Verordnungen über die Anlage von Baubuden erlassen. Der sich hierauf beziehenden Verordnung der Stadt Hannover entnehmen wir, um ein Beispiel vorzuführen, die folgende Bestimmung:

-

Der Aufenthalt der Bauarbeiter in den Arbeitspausen zum Zwecke der Erholung und zum Einnehmen des Essens u. f. w. in Neubauten, welche sich noch im Rohbauzustande befinden, oder noch nicht vollständig ausgetrocknet sind, ist, weil gesundheitsschädlich, untersagt. Werden mehr als 10 Arbeiter an einem Neubau dauernd beschäftigt, so ist vor Beginn der Erd- und Maurer­arbeiten, spätestens aber drei Tage nach aber drei Tage nach Arbeitsanfang eine besondere, mindestens 2,50 Meter hohe Baubude auf der Baustelle selbst zu errichten, deren Größe so zu be­messen ist, daß auf jeden Arbeiter etwa 0,60-0,75 Quadrat meter Raumfläche Raumfläche entfallen. Die Wände und die Decke der Bude müssen so dicht etwa aus gespundeten oder übertülpten Brettern hergestellt sein, daß die Arbeiter gegen Zugluft vollständig geschützt sind. Das Dach ist mit Pappe ein­zudecken und der Raum durch Fenster hinreichend zu erleuchten: auch muß der lettere leicht gelüftet werden können. Hat die Baubude auch den Winter hindurch zum Aufenthalt der Arbeiter zu dienen, so sind doppelte Bretterwände, deren Zwischenraumr mit Füllmaterial auszuftopfen ist, oder Fachwände mit Ziegel­steinmauerung, sowie die feuersichere Aufstellung eines Ofens vor­zusehen."

-

-

-

-

In Berlin ist man noch nicht so weit. Unter den kontrollirten Bauten wurden 18 gefunden, die überhaupt keinen derartigen Auf­enthaltsort für die Arbeiter tannten. Auf 351 Bauten war eine Bude vorhanden. Ueber deren Zustand geben die folgenden Zahlen Auskunft. Es fanden sich Baubuden:

das Rüstzeug in schlechtem Zustande die Rüstung nicht genügend gesteift und gedeckt unsichere Leitern

39 mal

18"

20

"

10

"

nicht genügende Bedeckung der Balkenlagen 115 keine Brustwehr und Fußbretter auf den Rüstungen

tie Zugänge zu den offenen Treppenfluren nicht versperrt

die Zugänge zu den Balkonthüren nicht

versperrt

offene Küchendecken

Kaltgruben und andere Deffnungen nicht umfriedigt

Treppen ohne Nothgeländer

22 23

12

"

79

38

92

#

31

85

"

26

"

Politische Nebersicht.

Berlin , 16. November.

Die Konservativen in Nöthen. Die Wahl in West­priegnig hat den alten Bruderzwist zwischen den in den länd lichen Streisen erbeingesessenen Konservativen und den in diese: Stammsige einzubrechen jederzeit bereiten Antisemiten in hellen Flammen auflodern lassen. In diesem Zwist handelt es sich für beide Theile in hervorragendem Maße um die Stellung des Bundes der Landwirthe zu ihnen. Hierzu schreibt die Kons. Korresp.":

Eine bedeutsame Frage bei dieser antisemitischen Mobil­machung ist aber auch die: wie wird der Bund der Landwirthe sich dazu stellen? Schon hat die landwirthschaftliche Sache durch die antisemitischen Treibereien, bei denen die antisemitische Zu gehörigkeit zum Bunde der Landwirthe besonders betont zu werden pflegt, einige ihr wohlgesinute Reichstags- Vertreter eingebüßt, eriolgt nun ein allgemeiner antisemitischer Ansturm auf ton servative, von Agrargeguern bedrohte Wahlkreise, so wird es selbstverständlich Pflicht des Bundes der Landwirthe sein, dazu grundsäßlich Stellung zu nehmen, und zwar wird dies alsbald, nicht erst in der Wablbewegung erfolgen müssen. Wir erachten es zunächst für absolut erforderlich, daß die Bundes leitung ihren Vertrauensmännern aufgiebt, gegen jede Sonderkandidatur von vornherein zu wirtey und daß sie vor den antisemitischen Einbruch splänen warut. Da dieselben unbestreitbar einen Akt der Feindseligkeit auch gegen die Agrarbewegung darstellen, insofern sie den Agrar gegnern zu gute kommen, wird ferner vom Bunde der Landwirthe erwartet werden müssen, daß er unzweideutig und grundsäßlich die Antisemiten dort als Gegner behandelt, wo sie Einbruchsversuche anstellen. Es geht keines falls au, einer Partei gegenüber, die offen die Absicht ausspricht, lieber einem Freifinnigen als einem Konservativen in den Reichs tag zu verbejen, mit wohlwollender Unparteilichkeit" zu vers fahren. Eine solche, Unparteilichteit" wird unter diesen Umständen zur Gegnerschaft gegen die tonservative Partei. Es wird also konservativerseits darauf gedrungen werden müssen, daß der Bund der Landwirthe ungesäumt zu den antisemitischen Einbruchsplänen eine unzwei deutige und grundsäßliche Stellung einrimmt; dem wenn der Bund die Konservativen in dieser Angelegenheit im Stiche lassen wollte, würde das nicht nur der landwirthschaftlichen Sache erheblich schaden, sondern auch den Bestand des Bundes sel st in Frage stellen."

"

"

Aus diesen Zeilen der R. R." spricht die blaffe Furcht der konservativen Kreise von den Antisemiten. Der Bursche, den sie selbst herangepäppelt haben, wächst ihnen über den Kopf und will sich selbständig machen. Schon bei der 1893er Reichstagswahl gingen so den Konservativen eine Anzahl Wahlkreise verloren, in denen die Reformer" die Erbschaft antraten. Aehnliches und in noch stärkerem Maße ist nun für die nächsten Wahlen zu erwarten. Der allgemeine Zug nach links" treibt zahlreiche Anhängerschaaren von den Konservativen zu den Antisemiten. Da wird den junkerlichen Feudalherren gar bange und sie müssen vor allem versuchen, daß die Organis iation des Bundes der Landwirthe" ihnen Verfügung bleiben. Dies aber ist bei den Selbständig­teits Bestrebungen und dem Größenbewußtsein der Plöz­linge eine recht zweifelhafte Sache. Man kann neugierig sein, was das Bündlerorgan auf die obige Auslaffung des offiziellen Organs der konservativen Partei sagen wird. Bis jetzt hat es noch keine geeignete Antwort gefunden und es wird sich jedenfalls um die gewünschte unzweideutige und grundsägliche Stellung" herumzudrücken versuchen.

"

zur

So knistert und knastert es allenthalben in den Reihen der konservativen Reaktion. Glück aufzur, Sammel. politit"!-

Ueber die unsicheren Zustände auf den Bauten entnehmen wir der Broschüre noch die folgenden Stellen: " Halbverfaulte Riegel und Bretter( stellenweise after Fuß bodenbelag) sind an der Tagesordnung. Stellenweise find ganze Treppenflure, vom Keller bis in die vierte Etage ohne Abdeckung, noch sind die Zugänge an denselben versperrt, so daß in jetziger Jahreszeit, wenn bei Beginn und Ende der Arbeitszeit die Bau­arbeiter im Finstern zu und von der Arbeitsstelle gehen, die Treppenflure zu wahren Wolfsgruben werden. Auf vielen Stellen wird über derartig freien Schlünden auf der einzigen darüber ,, Ein Mohnwort in letter Stunde" bringt das neueste gedeckten Rüstung gemauert. Ein weiterer Uebelstand Beiheft zum Wil. Wochenblatt" aus der Feder des General ist darin zu finden, daß nach Verlegung der Küchen- z. träger auf den meisten Bauten das Küchenwellblech noch majors 3. D. v. Eftorff gegen die Reform der nicht am Plaze ist. Ja, auf vielen Bauten wird dasselbe erst ein. Militär- Strafgerichts Ordnung. Der General geschoben, wenn das Haus schon hoch ist. So bleiben diese Löcher major will zwar die Beibehaltung des jetzigen Zustandes der mehrere Etagen hoch frei." Militärftrafrechtspflege nicht befürworten das wäre auch Und so gehen die Klagen weiter in langer Reihe. eine ebenso vergebliche wie sonderbare Absicht, obwohl man Die Polizei, auch die Berliner , hat ja vielfach Verordnungen sich nicht wundern brauchte, sie bei dem Herrn anzutreffen, da über die auf Bauten inne zu haltenden Vorsichtsmaßregeln er derfelbe die jezige Rechtsprechung beim Militär als völlig laffen. Dahin gehört z. B., daß die Balkenlagen jeder Etage fofort tadellos auficht, er will nur für die Beibehaltung nach Verlegung zu bedecken, daß die offenen Treppenhäuser während der Stellung der Vorgesezten als Gerichts. des Weiterbaues zu versperren oder in jeder Etage zu be­decken sind, daß die Rüstungen mit Schußbrüftungen 2c. ver- herren eine Lanze brechen. Dieses sei eine sehen sein müssen. Wie man aber aus den obigen Ermittelungen der die Disziplin der Armee entscheidende Angelegenheit". Arbeiter sieht, werden diese Polizeiverordnungen feineswegs immer be- Die Stellung des Gerichtsherrn ist bekanntlich auch achtet, und sie haben nicht verhindern können, daß jährlich zehntausende diejenige Frage, wegen deren hauptsächlich im kaiserlichen ohne Ofen von Menschen auf Bauten verunglücken. Auch die Unfall- Ber- Militärkabinet Widerstand gegen die Reform geleistet worden Sehr geflagt wird über die unzureichende Größe sehr vieler hütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften haben sich als ohne sein soll. Und diese Frage ist allerdings von größter dieser Banbuden; gingen sie doch herab bis auf 1/4 Quadratmeter mächtig erwiesen. Wichtigkeit. Bodenfläche pro Mann. Sodann wird geklagt über die sich schon aus Angesichts dieser Thatsachen ist dringend und mit allem Nach­den obigen Zahlen ergebende Gesundheitsschädlichkeit vieler dieser druck zu wünschen, daß der Bundesrath von dem ihm durch maßgebende Faktor des ganzen Militärprozesses. Er hat in Der Gerichts herr ist, wie sein Name sagt, jetzt der Anlagen. So heißt es in der Broschüre: Die Arbeitskleidung wird§ 120e der Gewerbe- Ordnung beigelegten Recht Gebrauch machen während der Nacht an die inneren Wandflächen der Bute gehängt, und wie schon für mehrere Gewerbe ähnliches geschehen ist letzter Stelle über alle Stadien des Prozesses zu entscheiden. des Nachts regnet es, und da Wände und Dach defekt sind, werden eine spezielle Verordnung zum Schuß von Leben und Gesundheit der Er hat zu entscheiden, ob die Strafverfolgung eintreten soll, Die Sachen so naß, daß sie früh mitunter ausgerungen werden müssen. Bauarbeiter erlassen würde. Gleichzeitig müßte dann damit

ohne genügende Tische und Bänke.

·

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ohne zum Deffnen eingerichtete Fenster.

ohne luftdichte Seitenwände

ohne wasserdichtes Dach

ohne Fenster überhaupt

ohne verschließbare Thür

ohne Holzfußboden

82

124

47

167

98

39

267

305

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für

ob die Untersuchungshaft verhängt werden soll, er hat vor