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Frauenarbeit/ Internationales Arbeitsamt

Als erstes Heft der Schriftenreihe über ,, Internationale Sozial­politik" erschien im Verlag des ADGB  . die Broschüre von Gertrud Hanna  : Frauenarbeit und Internationales Ar­beitsamt."

Die wichtigsten bisher gefaßten Beschlüsse für den Schutz der arbeitenden Frauen umfassen folgende Gebiete:

Nachtarbeit, Mutterschutz und Gesundheitsschuß.

In Deutschland   war die Nachtarbeit für gewerbliche Arbeiterinnen bereits seit 1891 verboten. Die Internationale Arbeitskonferenz 1921 verlangte die Ausdehnung des Verbotes der Nachtarbeit auch auf die landwirtschaftlichen Betriebe, jedoch sind diese Bestimmungen

In vorbildlicher Weise ist in kurzen, leichtverständlichen Ab­Schnitten alles zusammengestellt, was allgemein über Aufbau und Arbeit des JAA. wissenswert ist, unter ganz besonderer Berück­fichtigung der Arbeit, die zum Schuße der weiblichen Arbeits­fraft geleistet wurde., Jahrzehntelang fämpfte die Arbeiterschaft für weniger streng und verlangen lediglich eine Ruhezeit von mindeſtens

die Anerkennung ihrer Rechte, aber erst nach dem Kriege gelang es, einen Teil unserer Forderungen zur Grundlage der inter­nationalen Sozialpolitik zu machen. Ein Einrichtung des JAA., das nunmehr zehn Jahre besteht, ist ,, die offizielle Anerkennung des Gedankens, daß die menschliche Arbeitskraft ein Recht auf Schuß befigt".

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Biel   zu wenig bekannt ist die Arbeit des Internationalen Arbeitsamtes für die Ausgestaltung der Sozialpolitik in den einzelnen Ländern nahezu unbekannt ist es auch, daß die grund­legenden Gedanken des Internationalen Arbeitsamtes einen Teil des Versailler Friedensvertrages ausmachen. Artikel 427 des Friedens­vertrages lautet:

,, Die Arbeit darf nicht als Ware oder Handelsartikel betrachtet werden. Das Recht der Vereinigung ist allen Lohnarbeitern und Arbeitgebern zu sichern.

Die Höhe des Lohnes muß eine angemessene Lebenshaltung gewähr leisten. Die Dauer der Arbeitszeit soll täglich acht Stunden oder wöchentlich 48 Stunden nicht überschreiten. Ein Mindestruhetag von wöchentlich 24 Stunden ist zu sichern. Die Kinderarbeit ist zu be­seitigen und die Arbeit Jugendlicher sachgemäß zu beschränken. Für gleiche Arbeitsleistung ist Männern und Frauen der gleiche Lohn zu gewähren. Vorschriften über die Arbeitsbedingungen müssen für alle Arbeiter, die in einem Lande wohnen, die gleichen sein. Jeder Staat hat einen Aufsichtsdienst einzurichten, an dem auch Frauen beteiligt sind, um die Durchführung der zum Schutz der Arbeiter erlaffenen Gesetze zu sichern."

Bei der Wichtigkeit der Frauenerwerbsarbeit für die gesamte Weltwirtschaft ist es selbstverständlich, daß auch der Arbeit der Frauen im besonderen gedacht wurde. In dem Abschnitt

Frauenerwerbsarbeit

weist Gertrud Hanna   mit aller Deutlichkeit nach, daß die Frauen­erwerbsarbeit nicht erst eine Erfindung der Neuzeit ist. Zu jeder Zeit war die Frauenarbeit ein wichtiger Faktor im Wirtschafts­leben. Der früheren Wirtschaftsform entsprechend spielte sich diese Frauenarbeit innerhalb des Hauses ab. Heute hat die Maschine die Arbeit aus dem Hause genommen und die Frauen sind ihrer Arbeit in die Fabriken nachgezogen. Auch die Arbeit der ver­heirateten Frau ist zu allen Zeiten etwas Selbstverständliches gewesen und erst seit diese Arbeit gegen Bezahlung geleistet wird und der Frau zu einer größeren wirtschaftlichen Freiheit verhilft, wird gegen sie protestiert.

Der größte Teil der Broschüre befaßt sich mit dem Schuß der arbeitenden Frau. Es ist sehr zu begrüßen, daß zu einer Zeit, in der die Frauen der ,, Open Door Internationale" das Internationale Arbeitsamt wegen seiner Arbeit für den besonderen Schutz der arbeitenden Frau aufs heftigste befehden, mit aller Deutlichkeit erklärt wird, daß die Vertreterinnen der weiblichen Arbeitnehmerschaft sich zu dieser Arbeit bekennen und gewillt sind, dahin zu wirken, daß ihre Forderungen für die arbeitende Frau vom JAA. in allen Ländern unterstützt werden. Eine Statistik der Leipziger Ortskrankenkasse beweist mit aller Deutlichkeit, daß der weibliche Körper gesundheitlich sehr viel gefährdeter ist als der des Mannes, z. B. erkrankten von 1000 Pflichtmitgliedern an Er Schöpfung und Entkräftung:

Männer

Frauen

bis 19 Jahre

0,9

2,5

20

29

"

"

2,6

5,3

30

39

"

"

3,4

16,0

40

49

" 1

"

5,2

14,4

50

59

6,4

13,1

"

7,3

22488

"

60 Jahre und darüber.. 8,0

Die größere Erkrankungsziffer der Frauen ist nicht nur auf ihre größere Anfälligkeit zurückzuführen. Fast immer und überall werden

die Frauen niedriger entlohnt als die Männer, so daß

fie gezwungen sind, sich in der Ernährung und Erholung zu be= schränken. Außerdem müssen sie noch neben der Berufsarbeit alle häuslichen Arbeiten felbst verrichten. Einer solchen Ausbeutung ist auch ein besonders fräftiger und gesunder Körper auf die Dauer nicht gewachsen.

neun Stunden. Bis jetzt haben zwölf Länder die Bestimmungen über das Verbot der Nachtarbeit ratifiziert.

Die Frage des

Mutterschutzes

wurde zum ersten Male auf der Washingtoner Konferenz 1919 inter­national erörtert. Das Uebereinkommen gilt vorläufig nur für die Arbeitnehmerinnen in Industrie und kaufmännischen Betrieben. Eine Ausdehnung des Mutterschutzes auf die in der Landwirtschaft beschäftigten Frauen wurde 1921 in einer Empfehlung verlangt. Wir wissen, daß gerade in Deutschland   dank des Widerstandes der reaktionären Großagrarier bis heute der Kampf der Sozialdemokratie um einen ausreichenden Schutz der Mütter auf dem Lande ohne Erfolg geblieben ist.

Daß Washingtoner Abkommen sieht für die Frauen in indu striellen und kaufmännischen Betrieben folgendes vor: Sechs Wochen nach der Entbindung darf eine Frau nicht arbeiten. Sechs Wochen vor der Entbindung kann die Frau die Arbeit niederlegen, wenn sie auf Grund eines ärztlichen Attestes nachweisen kann, daß ihre Entbindung in sechs Wochen bevorsteht. Ihr Fernbleiben von der Arbeit während dieser Zeit darf vom Unternehmer nicht zum Anlaß einer Kündigung genommen werden. Damit diese Schuh­maßnahmen wirklich ein Schutz für Mutter und Kind sein können, soll die Frau während dieser Zeit aus öffentlichen Mittein eine ausreichende Unterstützung erhalten. Es war eine der Großtaten" der Regierung Brüning, die Mittel der Reichswochenhilfe, die ohnedies nicht ausreichend gewesen sind, von 32 auf 15 Millionen herabzusetzen!!!

Nach Wiederaufnahme der Arbeit hat eine Frau, die ihr Kind selbst stillt, Anspruch auf täglich zwei Ruhepausen von je einer halben Stunde.

Bisher haben außer Deutschland   folgende zehn Staaten dieses Abkommen ratifiziert: Bulgarien  , Chile  , Griechenland  , Jugo­flawien, Kuba  , Lettland  , Luxemburg  , Rumänien  , Spanien  , Ungarn  . Der Gesundheitsschutz der arbeitenden Frau erstreckt sich insbesondere auf das Verbot ihrer Beschäftigung in gefundheitsgefährlichen Betrieben. Hier sind es besonders die Be­triebe, in denen in irgendeiner Form mit Blei oder Zinkprodukten gearbeitet wird, weil diese Stoffe auf die Fortpflanzungsorgane der Frau ganz besonders gesundheitsschädlich einwirten.

Sehr wichtig ist die Bestimmung der Internationalen Arbeits­tonferenz vom Jahre 1923, die verlangt, daß in allen Gewerbe­aufsichtsämtern in ausreichendem Maße Frauen beschäftigt werden, und daß diesen Frauen auch die Möglichkeit des Aufrückens in höhere Stellen gegeben sei. Grade die Frage der Gewerbeaufsicht ist ein Gebiet, um das die Frauen sich noch viel mehr bekümmern müßten. Wir haben noch längst nicht die Zahl weiblicher Gewerbe­aufsichtsbeamten, die der Zahl der weiblichen Arbeitnehmer auch nur annähernd entsprechen.

Die besonders tragische Lage der Arbeitnehmer in der

Heimindustrie

veranlaßte die Internationale Arbeitskonferenz vom Jahre 1928 Richtlinien über die Mindest löhne" herauszugeben, die wieder überwiegend für die Frauen in Frage kommen, da sie den größten Prozentsatz der Heimarbeiter stellen. Es wird verlangt, daß bei der Festsetzung von Mindestlöhnen folgender im Friedensvertrag enthaltener Grundfah befolgt werde: daß den Arbeitern ein Lohn gezahlt wird, der ihnen eine nach der Auffassung ihrer Zeit und ihres Landes angemessene Lebensführung ermöglicht". Weiterhin wird im Schlußsaß des Uebereinkommens gesagt, daß die Konferenz fich für verpflichtet hält, die Aufmerksamkeit der Regierungen auf den Grundsatz des gleichen Lohnes für gleiche Arbeit ohne Unterschied des Geschlechts der Arbeitnehmer hinzulenten". Im Schlußabsatz

Die internationale Bedeutung der Ratififationen" weist Gertrud Hanna   nach, wie außerordentlich wichtig diese offi­zielle Anerkennung der Notwendigkeit internationaler Arbeitsschutz­gefeße ist. Die Arbeiterschaft hat alles Interesse daran, daß in fozial rückständigen Ländern die Gesezgebung den bei uns geltenden Schutz­