Boziale Rechtspflege.
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Stehmann.
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Freundschaft, Brunnenstr. 150, Schulz's BierRosenthaler Borstadt, Brandenburger Männer= Brüderschaft( hausdiener), Alte
Iris, Naunynftraße 86 bet Streit. Liberté, Wrangelfir. 84 bei Redanz.
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tönnten sofort entlassen werden, er sei aber Schreiber und nicht Lese- und Diskutirklubs. Freitag. Aufklärung, abends 9 Uhr, Arbeiter im Betriebe gewesen. Der Gerichtshof Kammer V, Vor: Sebaftianstr. 72 bet Ferger. Dieggen. Wiesenstr. 39 bei Friz Schröder. Karl Marr, Martendorferstr. 5 bei Grube. Präsident Gäbel vom Reichs- Versicherungsamt scheint einer sitzender ellwig- war jedoch der Meinung, daß die FabrikArbeiter- Sängerbund Berline und der Umgegend. Vorsitzender Adolf Alle Aenderungen im Bereinstalender sind zu Nebung seines Vorgängers, des Herrn Dr. Bödifer, folgen und in ordnung auch auf den Kläger Anwendung finde und wies ihn Neumann, Brunnenstraße 150.- gewissen öffentlichen Sitzungen des ersten Senats selbst den Vorsitz deshalb ab. richten an Fried. Kortum, Manteuffelstr. 50, v. 2 Tr., Freitag. Uebungsstunde abends 9-11 Uhr. Aufnahme von Mitgliedern. Gollegia, Adalbertstr. 21 bet führen zu wollen. Wenigstens verhandelte dieser Senat in seiner haltens der Invalidenkarte und des Krankenkaffenbuches. Nord, Brunnenstr. 150 b. A. Neumann. Entschädigungsforderung wegen unzulässigen Zurück Roll. Raiser'scher Männerchor, Schwedterstr. 23/24 bei Wernau . Ichten Sigung unter dem Vorsitz des neuen Präsidenten. Unverzagt I, Melchiorstr. 15 bet Unter In einem Rechtsstreit gegen die Firma Töpfer u. Schäde! Buchbinder Männerchor, Köpnickerstr. 68 bei Schöning.- Bereinte anderem wurde ein interessanter Prozeß gegen die landwirthschaftliche beanspruchten mehrere Monteure u. a. auch eine Entschädigung, weil Sanges brüder Moabits, Buttligstr. 10 bei Pfarr. Treu und Einigteit, Rigdorf, Bergstr. 24 bet Wuzler. Berufsgenossenschaft für die Rheinproving erledigt. Die Ehefrau des Weltenruf, Maiglöckchen, Lindowerstraße 26 felbstversicherten Landwirths Kalkuhl war verunglückt, als sie sich sich auf ihnen ihre Kassenbücher und Invalidenkarten nicht gleich bei der Rosenthalerstraße 67 bei echiller. bet Cads. Gemüthlichteit( Pußer), Seydelstr. 30 bei Krüger. dem Wege zu einem Thierarzt befand, dem sie eine Rechnung be: Lösung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt worden waren. Morgenroth II, Charlottenburg , Bismarckstraße 74 bet Kranfe. zahlen wollte. Sie beanspruchte dann eine Unfallrente, wurde aber Assessor Hellwig als Vorsitzender der Kammer V des Gewerbe- upographia, Beuthstraße 20 bet Cohn. Georgina, Görliger von der Berufsgenossenschaft mit der Begründung abgewiesen, daß gerichts, vor der die Angelegenheit verhandelt wurde, schied jene ftraße 62 bet Vogel. Vorwärts III, Friedrichsfelde , Lichtenberger Prinzen- Allee 6. ein landwirthschaftlicher Betriebsunfall nicht vorliege. Die Klägerin Forderung zunächst von der Verhandlung aus, indem er folgendes beingold, Weinfr. 1 bei Feindt. batte jedoch beim Schiedsgericht mit ihrer Berufung Erfolg. geltend machte: Wahrscheinlich werde sich das Gericht, wie in Usedomfir. 33 bei Olböter. Melodia, Rirdorf, Bergstr. 162 bei Thomas. früheren Fällen, für die Entscheidung des fraglichen Aufpruches für Das Schiedsgericht nahm an, es sei doch ein genügender zu zuständig erflären, weil es kein Anspruch aus dem Arbeits- Gefangverein, Brandenburg a.§., Bergfir. 6, 1 Wengert's mottsgarten sammenhang zwischen dem Unfalle und dem landwirthschaftlichen Betriebe vorhanden, denn die thierärztliche Behandlung des verhältniß sei, sondern nur mittelbar mit dem Arbeitsverhältniß Jatobir. 54/55 bei G. Camprecht. Freie Liedertafel, Straußbergerzusammenhänge. Die Arbeiter seien nicht gefeßlich verpflichtet, habe 3 bet we. Röll. Nordwacht, Chauffeeftraße 72 bei Meißner. Biebes liege im landwirthschaftlichen Interesse. Die Berufsgenossen die Invalidenkarte und das Kassenbuch dauernd in den Händen ängertreis( Neu- Weißenfee), Langhansfir. 38 bei Neubenberger. Be felligs schaft legte nunmehr Rekurs ein und machte geltend, der fragliche der Arbeitgeber zu lassen. Sie brauchen die Papiere" nur bereit bahnfiaße 66 bet Sagewald. teit, Hennigsdorf , Böhmert's Gasthaus.. Gintracht III, Gberswalde, Eisens Gang gehöre dem Geschäftstheile, nicht dem technischen Theile des halten für den Tag der Lohnzahlung. Syrene, Rosenthalerstr. 57 bei Schiller . Der Gerichtshof er ölterfrühling( Stucateure), Drantenstr 109 bet Greifer. Neue landwirthschaftlichen Betriebes an. Das Reichs Versicherungsamt flärte sich hob denn auch die Vorentscheidung auf und stellte den ablehnenden dann aber entgegen der Voraussetzung des Bett, Stammlerstr. 28( Ede Swinemünderstr.) bet Schmidt. Siebertrang, Brandenburg a.., Bergstr. 6( Mengert's Boltsgarten). Freiheitsgloden, Bescheid der Berufsgenossenschaft wieder her. Assessors für zuständig, Hellwig do ch auch folche Wörtherfir. 39 Präsident Gäbel bei rBuchholz.- Klingmüller'scher Männerchor, führte zur Begründung folgendes aus: Der Unfall tönne nicht als Entschädigungsforderungen gut entscheiden. Vorläufig wurde Weißensee, Friedrich ft. 41 bei Leuchtenberger. Treber'scher Gefang landwirthschaftlicher Betriebsunfall angesehen werden; der betreffende Anspruch verein, Weidenweg 22 bei Fialtowsty. eines Echo III, Behlendorf , Machnowers der Kläger entschieden, fraße 5 bei Dohrman er stehe - Karthaus'scher Gesangverein, Landsberger weder mittelbar noch da bei den übrigen Klägern andere Forderungen eine weitere Be- allee 156 bet Göbel.- Bruderherz, Bernauerstr . 13 bei Lautsch. unmittelbar mit der Landwirth schaft im Zusammenhange, sondern fei lediglich ein Aki weiserhebung nothwendig machten. Ein Kläger wurde abgewiesen. Arbeiter Raucherbund Berlins und der Umgegend. Aenderungen im zur privatrechtlichen Aufrechterhaltung der Wirthschaft. Ganz nachgewiesen werden müsse. Eine Entschädigung wegen Einbehaltens und der geselligen ärbeiterverein Das Gericht nahm an, daß jeder Entschädigungsanspruch genau Rereinstalender sind zu richten an Hermann Braunschweig, Dresdenerfir. 80, 2. Hof. anders liege der Fall, wenn jemandem, der auf dem Wege zur des Kassenbuches und der Invalidenkarte tönne nur dem zugebilligt Borsigender P. Gent, Dresdenerfir. 107/108. Tenderungen b0. geitag: Stats Aufrechterhaltung Viehversicherung verunglückte, bie die Rente zu gebilligt würde. Im Falle Kaltuhl handele es sich aber nicht, wie werden, der nachweise, daß er feine Arbeit erhalten habe, weil betreffend find zu richten an S. Bendir, Alexandrinenstr. 100. Freitag: Statin dem angeführten darum, die Sicherung oder Versicherung ge- ihm das Buch und die Karte gefehlt hätten. Diesen Nachweis fonnte ub Ginigtett, Wollinerftr. 46 bet Bugowstt. Freitag. Athletenverein wiffer Bestandtheile des landwirthschaftlichen Betriebes aufrecht zu der Kläger nicht erbringen. erbalten. Die Tilgung der Schuld könne damit nicht verglichen das die Gewerbe- Unternehmer verpflichtet, ihre jugendlichen Arbeiter Die Stadt Königsberg in Preußen besitzt ein Ortsstatut, Als ein Entgegenkommen gegenüber der Presse muß es an- und Lehrlinge am Fortbildungs- Unterricht theilnehmen erkannt werden, daß der Präsident in allen Sachen die Gründe zu lassen. Der Handwerksmeister Neuhaus wurde mit einem Straf publizirte, obwohl nur ein Berichterstatter den Verhandlungen nicht in die Fortbildungsschule geschickt hatte. Neuhaus beantragte mandat bedacht, weil er, entgegen dieser Vorschrift, seine Lehrlinge beiwohnte. Eine für Werkmeister wichtige Entscheidung fällte die gericht seine Freisprechung. richterliche Entscheidung und erzielte denn auch vom SchöffenRammer V des Gewerbegerichts in ihrer letzten Sigung. Der Werk- aber auf die Berufung der Staatsanwaltschaft, Das Landgericht verurtheilte ihn meister B. verlangte von der Firma, Schubert u. Werth eine Ent- beim Kammergericht Revision einlegte. Gr befiritt die Hechtsworauf N. schädigung wegen unberechtigter Entlassung. Die Beklagten wandten giltigkeit des Ortsstatuts. Nach der Gewerbe Ordnung seien vor dagegen ein, der Kläger habe die Entlassung selber verschuldet. Er dem Erlaß eines solchen Ortsstatuts die betheiligten Gewerbe fei trotz wiederholter Verwarnung zu spät gekommen, was treibenden und Arbeiter gutachtlich zu hören. Im vorliegenden Falle besonders ein Werkmeister nicht dürfe. Als er am 20. Sep- feien nun zwar Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch nicht Gewerbetember wieder unpünktlich gewesen sei, habe man ihn treibende aller Branchen gehört worden. entlassen. Der Gerichtshof erhob Beweis und wies dann den des Kammergerichts hob die Vorentscheidung auf und wies die Sache Kläger mit seinem Anspruche ab. Der Vorsitzende Hellwig führte zur nochmaligen Entscheidung an das Landgericht zurück. zur Begründung des Urtheils folgendes aus: Werkmeister und ähn- Drtsstatut sei durchaus giltig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer liche Angestellte könnten nach der Gewerbe- Ordnung nicht nur aus aller Branchen brauchten nicht gehört werden, auch brauche aus den darin näher bezeichneten Gründen, sondern auch aus sonstigen dem Ortsstatut selbst nicht hervorzugehen, daß die Gewerbewichtigen Gründen sofort entlassen werden. Ein solcher w ich treibenden und Arbeiter gehört worden seien. Indessen müsse das tiger Grund liege hier vor. Auf grund der Verhandlung Landgericht nachprüfen, ob der Stundenplan der Fortbildungs. Siffauer. und der Beweisaufnahme stehe fest, daß Kläger wieder schule ordnungsmäßig zu stande gekommen sei, insbesondere, ob sich holt, wenn auch nur um Minuten, git spät ge zu ihm Gewerbetreibende und Arbeiter geäußert hätten. Denn für tommen sei und daß er sich auch am Entlassungstage das Zustandekommen des Stundenplanes seien dieselben Formnoch nicht beim Beginn der Arbeitszeit in der Fabrik befunden habe. vorschriften zu beachten, wie für das Ortsstatut. Auch habe er nicht bestritten, daß ihm der Beklagte Werth gefagt hätte, er dürfe nicht zu spät kommen. Nach der Aussage eines Bengen habe er fich wöchentlich ein bis zweimal verspätet. Eine folche Verspätung genüge aber schon, handle es sich auch nur um wenige Minuten, die sofortige Entlassung eines Werkmeisters zu rechtfertigen. Denn es liege in der Stellung des Wertmeisters, daß er ganz pünktlich sei, da ihm ja vor allem die Aufgabe zufalle, die Arbeiter zu kontrolliren. Auf Anrathen des Vorsitzenden hatte der Kläger feine Klage nur gegen Werth auf recht erhalten, weil Schubert Innungsmitglied ist.
werden.
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Versammlungen.
Das
Die Generalversammlung der Arbeitgeber und der Mitglieder der Orts Krankenkasse der Steindrucker und Lithographen vom 12. d. Mts. beschloß nach längerer Diskussion, die Bentralisation der Berliner Orts- Krankenkassen prinzipiell abzulehnen. Arbeiter- Bildungsschule. Infelfir. 10, v. 22r. Mittwoch: National: Donnerstag: Geschichte( Die vorgeschichtliche Beit und die erften geschichtlich en ökonomie( Grundbegriffe der Nationalötonomie; Dr. Conr. Schmidt). Ueberlieferungen; Dr. Georg Beppler). Freitag: Gefetestunde. zefflonswesen, Gherecht, Miethsrecht, Erb- und Vormundschaftsrecht, öffentliches ( Arbeitsvertrag, die sozialpolitische Geseggebung, Strafrecht, gewerbliches Ron: Recht; Rechtsanwalt Wolfgang Seine). Die Bibliothet ist von 8-9 Uhr geöffnet. Witgliedsbeitrag monatl. 26 Bf., Kursus( 10 Abende) 1 M. pro Fach. Admiralstr. 40a; Reul, Barnimfit. 42; Schiller , Rofenthalerstr. 57; Gleinert, Theilnehmer werden aufgenommen in der Schule und in folg. Stellen: Gottfr. Schulz, Müllerstr. 7a; Paul Mücke, Manteuffelfir. 128; H. Königs, Dieffenbachstr. 30. alle Sufchriften sind an den Porfizenden Baul Müde jr., SO. Man
In der Fabrik der Allgemeinen Elektrizitäts- Gesellschaft war ein gewiffer L. mit dem Ausschreiben der Lohnlisten und Lohnbücher beschäftigt. Als man ihn plöglich entlassen hatte, flagte er beim Gewerbegericht auf Gewährung einer Lohnentschädigung. Er gab zwar zu, die Arbeitsordnung, die den Kündigungsausschluß festlegt, erhalten zu haben, indessen machte er geltend, fie tonne auf ihn nicht angewandt werden. Darin stehe, die Arbeiterfelfir. 128, Geldfendungen an den Kassirer H. Königs, S. Dieffenbachstr. 30,
Für den Inhalt der Inserate übernimmt die Redaktion dem
Schiller- Theater
( Wallner- Theater).
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