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Tasche gesteckt. Sämmtliche drei Angeklagte bestritten ihre Schuld. des Grigatis folgendes geltend: Die Bude verunziere den Platz und

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Ein Grab an der Landstraße. Ein Grab, wie es Die umfangreiche Beweisaufnahme, bei welcher eine große Reihe ihre Beseitigung sei ein dringendes Bedürfniß. Jede Erlaubniß, faum ein zweites in Deutschland   geben dürfte, befindet sich int tommiffarischer Zeugenaussagen zu verwerthen war, erstreckte sich neue Bretter anzubringen, wäre eine Ronzession, aus der G. das Großherzogthum Sachsen, unweit des Dorfes Ulla, eine Stumbe auf die Frage, auf wessen Anordnung die Reinertrags- Bermerke auf Recht herleiten könnte, die Bude ganz zu erneuern. Und da die von Weimar   entfernt. In einem nahe der Landstraße und dem die Lieferungsumschläge gedruckt worden, welche etwaigen falschen Dachdeckung ursprünglich eine solche von Steinen sei, würde das Staatsbahngeleise belegenen Birkenwäldchen trifft man zwischen Vorspiegelungen nachweisbar sind und worin in den Einzelfällen Anbringen von Dachpappen einen Umbau bedeuten. Der eigentlich Hagedornbüschen auf eine Stelle frisch gegrabener und wieder fest­die Schädigung der Abonnenten bestanden haben kann. Das Ergebniß nothwendige Abbruch der Bude könne zur Zeit lediglich deshalb getretener Erde von etwa 2 Metern Umfang. In der Mitte dieses der Verhandlungen war, daß der Staatsanwalt gegen Finking noch nicht gefordert werden, weil bei ihrer leichten Bauart augen- Kreises ist ein Bündel Kleidungsstücke aufgeschichtet, Unterröcke, ein fechs Monate, gegen Stock drei Monate, gegen Raschmieder blicklich eine direkte Gefahr für das Publikum noch nicht vorliege. Kleid und ein Wolltuch; auf den Sachen steht ein Paar fast neuer ein Jahr Gefängniß beantragte. Der Gerichtshof sprach die beiden Das Ober- Verwaltungsgericht setzte die Verfügung der Polizei und Stiefeletten, über die ein weißes Taschentuch derart gebreitet ist, ersten Angeklagten frei und verurtheilte Kaschmieder zu sechs Monaten den Bescheid des Herrn v. Bismarck   außer traft. Beide daß dem Herantretenden sofort die Initialen M. H. ins Auge Gefängniß, die als verbüßt erachtet wurden. Instanzen hätten den Begriff des Um- und Ausbaues viel zu fallen. Am Rande des Kreises liegt auf der einen Seite ein großer Wegen Bedrohung" eines Lehrers stand gestern die weit gefaßt. Es werde daraus noch kein Um- oder Ausbaut, wenn Feldstein, am anderen ein Häuflein Tannenzweige. Das ganze stellt Glafermeisters Ehefrau Anna Wiese vor dem Schöffengericht. Die bei Reparaturen einzelne Theile durch neue ersetzt sich dar als die Grabstätte eines jungen Bauernmädchens aus Tiefen gruben, das am Sonntag vor vierzehn Tagen des Nachts von Angeklagte hat einen elfjährigen Knaben. Eines Tages hatte der würden. einem Schnellzuge überfahren und getödtet worden ist. Es ist bisher Schüler eine Büchtigung erhalten. Als die Erholungspause eintrat, Ein Strafverfahren, das in Jnnungskreisen Aufsehen nicht festgestellt, ob die Unglückliche einen Selbstmord begangen hat, lief er nach Hause. Die Mutter brachte ihn zwar sofort zurück, erregt, hat jetzt das Kammer gericht erledigt. In der Provinz oder auf dem Wege zu ihrer in einem anderen Dorfe dienenden aber sie benutzte dabei die Gelegenheit, dem Lehrer allerlei Vor- Brandenburg rivalisiren mit einander im Barbier- und Friseur Schwester in dem dichten Nebel, der an jenen Tagen herrschte, rom  haltungen zu machen. Sie fragte u. a., wie es fomme, daß der gewerbe zwei Jnnungeparteien. Zunächst besteht der Bund deutscher Wege abgeirrt, auf das Gleis und unter den Schnellzug gerathen Nehrer bei jedem vorkommenden Falle Anzeige erstatte, wenn der Barbiere, Friseure und Perrückenmacher, der in der Provinz etwa ist. Sie wurde als Leiche, in drei Stücke zerschnitten, mit einer Knabe die Schule versäume. Sie müsse dadurch ja viele Strafen 40 selbständige Junungen umfaßt. Dazu gehört auch die Innung in durch Fall oder Schlag verursachten Wunde am Kopf auf dem bezahlen und wenn sie dies auch könne, da sie ja die Frau Glasermeister Fürstenwalde  , der der Regierungspräsident am 7. August 1886 auf Gleise aufgefunden. Da die Eltern sich weigerten, die Kosten der Wiese sei, so sei ihr dies doch unangenehm und wenn sich dies grund des§ 100e Nr. 3 der Gew.- Ordn. das Lehrlingsprivileg verlieh. Beerdigung zu tragen, die Anatomie in Jena   wegen der Zerstückes wiederhole, so würde sie dem Lehrer ihren ältesten Sohn Damit wurde allen Arbeitgebern, die der Innung nicht angehören, lung die Annahme der Leiche ablehnte, und der Gemeindevorstand in schicken, der einmal unter vier Augen mit ihm sprechen solle. Der obwohl sie ein in der Junung vertretenes Gewerbe betreiben und ulla, auf dessen Gebiet der verstümmelte Körper gefunden worden Lehrer verstand diese Drohung und wies sie hinaus. Dem Schul- zur Aufnahme in die Junung fähig wären, untersagt, Lehrlinge zu ist, ebenfalls die Kosten für Ueberführung nach dem Friedhofe diener gegenüber drückte die Angeklagte sich noch unverblümter halten. Die andere Partei ist die ehemalige Berliner   Friseur- und scheute, so hat man den Leichnam in dem Wäldchen verscharrt und aus: Ihr Sohn solle dem Lehrer die Knochen im Leibe zer Perrückenmacher- Innung, deren Bezirk unlängst vom Minister auf die Stätte in der geschilderten Weise hergerichtet.- brechen. die ganze Proving Brandenburg   ausgedehnt wurde, d. h. alle selbst­Ein Lachs von 22 Pfund wurde dieser Tage im Als die Angeklagte, die sich als eine höchft erregte Frau zeigte, fländigen Friseure und Perrückenmacher der Provinz dürfen in die Bodensee   bei der Mainau gefangen. Im Ueberlingersee   find den auf 30 M. Geldstrafe lautenden Urtheilsspruch vernahm, ließ Junung aufgenommen werden. Dieser Innung wurde zur Zeit, Lachse sonst felten anzutreffen.- sie sich zu einer ungezogenen Aeußerung hinreißen. Der Staats als ihr Bezirk nur Berlin   umfaßte, ebenfalls jenes Privileg In der Stadt Sambor  ( Galizien  ) wüthet seit heute anwalt wollte eine Ordnungsstrafe beantragen, er tam aber nicht aus dem§ 100 e der Gewerbe- Ordnung ertheilt. Das fragliche früh 3 Uhr ein großes Schadenfeuer. Ueber hundert Wohnhäuser dazu, denn die Angeklagte fiel in Ohnmacht und mußte zum Saal Strafverfahren war gegen eins ihrer Mitglieder, den Herrn Heyne find dem verheerenden Element bereits zum Opfer gefallen. Ein hinausgetragen werden. Es wurde von der Verhängung einer in Fürstenwalde  , eingeleitet worden, weil er einen Lehrling heftiger Sturmwind erschwert die Rettungsarbeiten ungemein. Ordnungsstrafe Abstand genommen. beschäftigte. Die Staatsanwaltschaft machte geltend, in In der Stadt Sambor  ( Galizien  ) wüthet seit hente Wegen unberechtigter Züchtigung einer Schülerin war der Fürstenwalde   hätten nur die Mitglieder der dortigen, dem Bunde früh 3 Uhr ein großes Schadenfeuer. Ueber hundert Wohnhäuser Rektor Patte der 124. Gemeindeschule in der alten Jakobstraße angehörenden Innung das Recht, Lehrlinge auszubilden. Wenn sind dem vorheerenden Element bereits zum Opfer gefallen. Ein verklagt worden. Er hatte am 3. Juni d. J. die sechs Jahre alte, auch Herr Heyne Mitglied der Berliner   Friseurs und Perrücken- heftiger Sturmwind erschwert die Rettungsarbeiten ungemein.- Vor dem Kriminalgericht in Warschau   standen dieser schwächliche Tochter des Schneidermeisters Krakowski, die in einer macher- Innung sei, so fomme ihm doch das ihr seinerzeit ertheilte anderen Schule eingeschult war, vor seinem Schulhause stehen sehen. Lehrlingsprivileg nicht zu gute. Denn der Minister habe Tage drei Männer, angeklagt des Raubmordes. Während der Ver Er forderte sie zum Weitergehen auf, und da sie seiner Aufforderung wohl den Bezirk dieser Junung auf die ganze Proving handlung zog einer von ihnen ein Eisenstück aus der Tasche und daß damit auch das hieb damit seinem Nebenmann, den er für einen Verräther hielt, nicht so rasch, wie er es wünschte, nachtam, zog er sie vom Bürger ausgedehnt, nicht aber erklärt, steig in die Schule und züchtigte sie. Nach der Behauptung mehrerer ihr früher ertheilte Vorrecht der Lehrlingsausbildung auf ihre neuen über den Kopf. Der Getroffene stürzte to dt zu Boden. In Gent   wurde einem Soldaten, der sich unvorsichtig dem Augenzeugen sollen die Züchtigungen das übliche Maß fiberschritten Mitglieder in der Provinz ausgedehnt werden solle. Eine haben. Ein Arzt stellte an der Kleinen erhebliche blaue Flecke fest, auch solche Ausdehnung hätte aber ausdrücklich ausgesprochen werden dem Raubthierwagen einer Menagerie genähert und die Decke hoch ge­soll ihr Schaum vor dem Munde gestanden haben. In der ersten Instanz müssen. Heyne wurde jedoch in der Berufungsinstanz freigehoben hatte, von einem Ziger die rechte Wange und war Reftor P. freigesprochen worden, da er sich in einem Irrthum" pro chen. Das Landgericht nahm an, mit der Ausdehnung der das rechte Auge weggerissen. In Brüssel   wurde am Mittwoch eine hier. befunden habe. In der gestrigen Berufungs  - Verhandlung rieth der Innung sei auch das Privileg ausgedehnt worden. Hiergegen legte Richter zum Vergleich, indem er darauf hinwies, daß nament die Staatsanwaltschaft Revision ein, indem sie ausführte, daß das bändigerin, als sie den Löwenkäfig betrat, von der Löwin ans lich durch die legten Schulmißhandlungen in Privilegium der Lehrlingsausbildung eine strenge Stontrolle über die gegriffen und zerfleischt. Im Zuschauerraum entstand eine Eine solche Kontrolle a nit, wobei mehrere Personen verwundet wurden. Schöneberg   und Charlottenburg   schon böses Blut genug einzelnen Junungsmitglieder voraussetze. Aus dem Klosterleben. Wegen unmenschlicher Bes erregt worden sei, und daß, wenn auch die Aussagen der Kinder könne aber eine Junung, die ihren Sitz in Berlin   habe, nicht über nicht viel bedeuten, doch die moralische Schuld des Rektors feststehe, ihre Mitglieder in Freienwalde   ausüben. Das Kammergericht wies handlung ist aus dem Benediktinerkloster Sälsen die Charfrau da er sich zum mindesten nicht irren dürfe. Es wurde festgestellt, indessen die Revision als unbegründet zurück. Es sei anzu- Florentine entflohen. Eine seltsame Augenoperation hat man, wie daß Rektor P. den Vater des Kindes nicht zu einer Rücksprache vornehmen, daß die Ausdehnung der Innung sich auch auf das Lehr­gelassen hatte, weshalb der Klageweg beschritten werden mußte, um lingsprivileg erstrecke. Schon deshalb habe Heyne den Lehrling be- man dem Berl. Tagebl." schreibt, neulich in Dublin   vorgenommen. die Berechtigungslosigkeit der Züchtigung festzustellen. Nach dem zu schäftigen dürfen. Im übrigen sei aber die Verfügung, wodurch die Einem Mann, der beide Augenlider verloren, hat man zwei aus stande gekommenen Vergleich muß Rektor P. sämmtliche Kosten, die Fürstenwalder   Jnnung privilegirt wurde, nicht genügend publizirt. der Haut eines frisch geschlachteten Schweines geschnittene Augen lider angenäht. sich auf mehrere hundert Mart belaufen, bezahlen, während Schneider­Wegen fortgesetter Zengnißverweigerung vor der Polizei meister K. die Klage zurückzieht. war der Kaufmann Kriens in Strafe genommen worden. Auch Die Ungiltigkeit der Schöneberger Stenerordnung vom drohte man ihm die zwangsweise Vorführung an, da er einfach gar 22. November 1891 suchte ein Grundbesiger Richnow daraus herzu nicht erschien. Er beschritt biergegen das Verwaltungs Streit leiten, daß dies kommunale Gesetz für die Besteuerung des Grund verfahren, indem er geltend machte, vor dem ordentlichen Gericht und Bodens keinen bestimmten Satz feststellt, sondern die Feststellung wolle er aussagen, nicht aber im polizeilichen Ermittelungsverfahren. des Steuerfaßes für jedes Jahr einem Gemeindebeschlusse vorbehält. Der Bezirksausschuß wies ihn mit der Begründung ab, die Klage Der erste Senat des Ober Berwaltungsgerichtes erklärte im Verwaltungsstreit sei in seinem Falle unzulässig. Auf seine jedoch wie die Vorinstanzen diese Auffassung für rechtsirrthümlich. Berufung bestätigte das Ober- Verwaltungsgericht diese Ent­Das Kommunalabgaben- Gesetz enthalte feine Bestimmung, wonach scheidung. anzunehmen wäre, daß ein unabänderlicher Steuersatz ein wesent­liches Erforderniß jeder dirette Steuern einführenden Steuer­ordnung sei.

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Versammlungen.

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c. e. Der englische   Generalpoftmeister hat bestimmt, daß künftighin tein junges Mädchen bei den Post- oder Telegraphen ämtern eine Anstellung erhalten soll, wenn es nicht wenigftens fünf

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Fuß und zwei 3011 mißt. Riesenbrand in der Londoner City. In Alders

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gate Street und Cripplegate wüthet feit heute Nachmittag eine Feuers brunst, die zu den größten während der letzten Jahre in der City erlebten gehört. Ein großer Häuserblock, der von Jewin Street bis zum Nicholas Square reicht, steht in hellen Flammen. Mehrere Häuser sind bereits zusammengestürzt.

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- In Tokio  ( Japan  ) hat sich eine Gesellschaft zur Bewillkommnung der Fremden gebildet. Sie nimmt dem Gemeinwesen zu gute kommen mag.

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Briefkasten der Redaktion.

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Der Polizeiftaat gegen die Sozialdemokratie. Der Reichs. Die Zahlstelle des Zentralverbandes der Zimmerer be- teine Bezahlung, da fie der Ansicht ist, daß das Institut schließlich tags Abgeordnete für Frankfurt   a. M., unser Parteigenosse W. auftragte in der am Sonntag, den 14. ds. Mts., abgehaltenen Mit­Schmidt, ist wegen eines sonderbaren Bergehens" in zweiter und gliederversammlung Rickert und Butschte mit dem Auszahlen in letzter Juftanz verurtheilt worden. Er hatte deklamatorische Vor- der Wanderunterstüung. Den englischen Maschinenbauern wurden träge gehalten, ohne davon der Frankfurter   Polizei 48 Stunden vor: 200 m. bewilligt. Der Bibliothekar Faußmann verlas seine Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( swet Buchstaben oder eine Baht) her Anzeige gemacht zu haben. Dadurch soll Schmidt eine Regie- Ginnahme, welche 4,25 M. betrug. Sodann referirte Genosse Timm anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. rungs Polizeiverordnung verlegt haben, die eine folche Anzeige für über: Die Bedeutung des Minimallobnes und der Maximalarbeits­Die juristische Sprechstunde findet in dieser Woche am Freitag öffentlich dargebotene Gefanges und deklamatorische Vorträge vorzeit". An der Diskussion betheiligten sich Petereit, Kube und und Sonnabend von 5 bis 7 1hr abends statt. schreibt. Der Fall liegt folgendermaßen: Am Todestage Lassalle's Weber 3. Abon. 1861. 1. Nein. 2. Wenn Sie gewerblicher Arbeiter sind, steht fanden sich im Jahre 1895 in A. K. 37. Nein. einer öffentlichen Wirth­Rölke. Rigdorf. In einer am 16. November stattgefundenen öffentonen 14tägige Ründigung zu. 3. Ja. Anmelden? nein. 2. schaft Frankfurts  von Anzahl Genossen und Die Berechtigung Genofsinnenlichen Zimmererversammlung referirte Kube Char. zur Erhebung richtet sich nach dem Inhalt der Kommunal zwanglos zusammen. Man unterhielt sich; Schmidt gab dem lottenburg über die neuesten Angriffe der Baugewerksmeister auf Luftbarkeitssteuer Leider nein. Auerbach  . Nein. Drängen der Freunde nach und trug Gedichte von Herwegh   und das Koalitionsrecht der Arbeiter. Ausgehend von der unter dem beschlüsse. 3. Ja.- 23. 100. 111. Erstes und zweites Bataillon in Tilsit  , drittes Bataillon in Berangér vor. Dafür bedachte ihn der Polizeipräsident mit einer 13. Oftober auf Beschluß des Junungsverbandes deutscher Bau- Memel. Geldstrafe von 15 M. Schmidt beantragte richterliche Entscheidung gewerksmeister an den Bundesrath gerichteten Eingabe betreffs strengerer E. 2. 16. Sie müßten den Wirth auffordern, innerhalb einer bes und hatte auch das Vergnügen, vom Schöffengericht freigesprochen Handhabung des§ 153 der Reichs- Gewerbe- Ordnung erörterte Redner stimmten Frist endlich die Reparatur vorzunehmen, widrigenfalls Sie dieselbe zu werden. Die Staatsanwaltschaft ließ jedoch nicht locker, und so eingehend das Verhältniß der Arbeiter zu den Arbeitgebern vor Ein- auf seine Stoſten herstellen lassen würden. Verstreicht die Frist nuzlos, so wurde er denn in zweiter Instanz wieder zu 15 M. Strafe verführung der Gewerbefreiheit. Die richtige Antwort auf das Ansinnen der führen Sie die Androhung aus und flagen die Kosten dann gegen den Wirth N. Solche Kasse ist uns nicht bekannt. J. 20. Die Stempel: urtheilt. Während das Schöffengericht die fragliche Verordnung vom Arbeitgeber sei der massenhafte Beitritt zur Organisation und die ein. 1. Auguſt 1893 überhaupt für ungiltig erklärt und ausgesprochen Hochhaltung der von den Berliner   Zimmerern gefaßten Beschlüsse. ſteuer ist erforderlich: lassen Sie beim Stempeldistributeur stempeln. V. W. Sie können mit Aussicht auf Erfolg die Klage auf Schadens hatte, Schmidt hätte auch im entgegengesetzten Falle nicht bestraft In der regen Diskussion erklärten sich die Anwesenden mit den erfaz anstellen. Fehrbellinerstraße. Der Gerichtsvollzieher fann wegen werden können, war die Straffammer durchaus anderer Meinung. Ausführungen des Referenten einverstanden und verpflichteten sich. einer Schuld des Mannes auch der Ehefrau gehörige Sachen siegeln und Sie führte aus, das Schöffengericht irre mit der Annahme,§ 33a im Sinne des Vortrages zu wirken. Im zweiten Punkt besprach zum Verkauf bringen. Die Ehefrau kann die Abholung und den Verkauf der Gewerbe- Ordnung enthalte bezüglich der deklamatorischen und Fischer das Play Deputirtenwesen. und wies die Noth der Sachen durch eine Interventionsflage und einen Einstellungsantrag ähnlicher Vorträge so generelle Bestimmungen, daß die Polizei- wendigkeit desselben nach; den Platz Deputirten fei fei ein hindern. Formulare für solchen Antrag und solche Klage fönnen sie in der F. O. Das Gesetz führt nicht be: behörden daneben keine anderen Vorschriften, die dasselbe Gebiet gut Theil an dem Gelingen der Lohnbewegung zuzuschreiben, Buchhandlung Vorwärts erhalten. betreffen, erlassen dürfe. Und zwar sei diese Annahme irrig, denn ohne die Verbindung mit den einzelnen Arbeitsstellen sei die stimmte Gegenstände als unpfändbar auf. Es bezeichnet das unentbehr­weil§ 33 a nur von der gewerbsmäßigen Ver Lohnkommission machtlos. Jedoch befinden sich in Riydorf immerliche Hausgeräth, die unentbehrlichen Betten u. s. w. als umpfändbar. anstaltung von Singspielen, deklamatorischen Vorträgen und noch ein Theil von Zimmerplägen, welche überhaupt noch keine pfändbar zu erachten sein. Oftende. In 10 Jahren. H. E. 25. dergleichen spreche. Die Verordnung bezwecke, die Ordnung Play- Deputirten gehabt und wo deshalb auch die niedrigsten Löhne Sind Sie bereits volljährig, so ist der geschlossene Vertrag giltig. und Gesetzlichkeit in Versammlungen zu sichern, sichern, fie fei gezahlt und auch in anderer Beziehung die schlechtesten Verhältnisse Gödecke. In 10 Jahren von der legten gerichtlichen Verhandlung ab deshalb gefeßlich zulässig. Auch habe sich der Angefchuldigte zweifel- vorherrschend sind. Redner erwähnt hierauf den Streit der eng- gerechnet. B. W.  , Schulstraße. In Berlin   und im Gebiete des all­21. S. 100. Sprechen Sie gelegentlich in der los strafbar gemacht, wenn er auch nicht vorher gewußt habe, daß lischen Maschinenbauer und ermahnt, mit den Sammlungen gemeinen Landrechts: ja. Sprechstunde vor. 2. B., Görlitzer Bahnhof. 1. und 2.: Nein.- er bei jener öffentlichen Zusammenkunft Gedichte vortragen würde, zum Agitations- und Unterstützungsfonds nicht nachzulassen und zur Hänet. Sie könnten lediglich Strafanzeige bei der Militärbehörde er ohne daß dabei ein höheres Intereffe der Kunst oder Wissenschaft Unterstützung des Streits mindestens eine Marke extra zu kaufen. ftatten. Falls Sie nicht völlig einwandfreie Zengen haben, ist zu einer obwaltete. Schmidt legte Revision ein und machte geltend, die Ver- Die Anwesenden verpflichteten sich dementsprechend und be- solchen Strafanzeige nicht zu rathen. Recht haben und recht bekommen ist ordnung von 1893 sei ungiltig. Durch ihren Erlaß werde nicht nur schlossen ferner, den Nachweis der Innungsmeister in Berlin   durchaus nicht dasselbe. § 83a der Gewerbe- Ordnung, sondern auch Artikel 27 der preußi- streng zu meiden. Hierauf Hierauf erstattete erstattete der Delegirte des schen Verfassung und das Vereins- und Versammlungsrecht verletzt. Gewerkschaftskartells Bericht über die Thätigkeit deffelben Gie enthalte eine unzulässige Beschränkung des legeren. Uebrigens und wurde als Delegirter Neumann wiedergewählt, als Stell. habe es sich nur um eine Improvisation gehandelt, von der vertreter wählte die Versammlung Kowalsti. Im Anschluß man doch nicht 48 Stunden vorher Kenntniß habe. Das Rammer- hieran gab der Vertrauensmann Bericht über seine Thätigkeit und gericht bestätigte aber gestern die Entscheidung des Landgerichts. wurde als solcher Beyer, Rosenstr. 5, wiedergewählt. Derselbe Stationen. Die Verordnung vom 1. August 1893 finde ihre Stüße im§ 6d faffirt jeden Sonntag Vormittag von 10-12 Uhr bei Anders, des Polizei Verwaltungsgefeßes, wonach zu den Gegenständen Steinmeßftr. 64. Nachdem die Tellersammlung dem Gewerkschafts­polizeilicher Vorschriften gehört: die Ordnung und Gefeßlichkeit bei dem öffentlichen Zusammensein einer größeren Anzahl von Personen. Eine Verlegung der Verfassung liege nicht vor, ebensowenig ein Berstoß gegen das Vereinsgeseh. Allerdings sei nach der Verordnung jede Improvisation bei öffentlichen Zusammenkünften unzulässig, und gerade deswegen habe Schmidt bestraft werden müssen.

tartell überwiesen, erfolgte Schluß der Versammlung.

Vermischtes vom Tage.

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Demnach dürften nur Ihre noch nicht gepfändeten Gegenstände als ulls

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Witterungsübersicht vom 19. November 1897.

In Rothenfrug bei Apenrade   wurden drei Kinder, München  welche auf einem Holzplatz spielten, unter einem Stapel Wien  . Das eine verstarb Haparanda  . a brutschen der Balten begraben.

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Barometer­

stand in mm,

d. Meeressp.

Windrichtung

Windstärke

NATIANNAW( Stala 1-12)

Wetter

woltig

Temperatur

ad Celius| ܡܥܗܘ

Swinemünde Hamburg Berlin

767

WSW

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770

SM

wolkenlos

770

M

4

.

wolkig

Wiesbaden  

773

MW

2

bedeckt

774

SW

2

heiter

772

Still

Nebel

745

Schnee

775

NW

1

halb bedeckt

762

SW

4

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774

NNO

2

woltig Nebel

13

7

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Paris  .

Um- und Ausbauten über die Fluchtlinie hinaus können nach § 11 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 behördlich untersagt werden, sofort, das zweite liegt hoffnungslos darnieder, das dritte Kind ist Petersburg Cort wo die Baufluchtlinien festgesetzt sind. In Königsberg   befißt der weniger schwer verletzt.­Beim Schlachten eines Stiers traf ein Schlächter Aberdeen  . Kaufmann Grigatis auf dem oberen Fischmarkt eine sogenannte Bude, woran der Bahn der Zeit" schon tüchtig genagt hat. Er in Höhensdorf fehl. Das Thier stürzte sich auf den Mann, wollte das Bauwert mit neuen Brettern und Dachpappe aus- spießte ihn auf die Hörner und zerstampfte ihn dann, bis der Körper flicken, wurde aber vom Polizeipräsidium daran gehindert, weil das nur noch eine unförmliche Masse bildete. ein Um- und Ausbau im Sinne des genannten Gesetzes sei. In Kittligtreben bei Bunzlau   tödtete ein Former Seine Beschwerden Beschwerden blieben erfolglos. Der Oberpräsident feine 6 jährige Tochter, verlegte seine andere, 10 Jahre ältere von Bismard vertrat denselben Standpunkt wie der Polizei- Tochter lebensgefährlich und machte dann einen Selbstmord­präsident und machte ferner gegen die eingereichte Klage versuch.-

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( 50 G. 4.)

Wetter- Prognose für Sonnabend, 20. November 1897. Theils heiter, theils wolfig bei ziemlich frischen westlichen Winden, etwas fühlerer Nacht und wenig veränderter Tagess temperatur; teine erheblichen Niederschläge. Berliner   Wetterbureau.

Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin  .