Ur. 272.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
14. Jahrg.
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Redaktion: SW. 19, Benth- Straße 2.
Eine Verfügung des Juffiz-. Ministers.
Gegen das Duell hat der Justiz minister eine Verfügung an die Staatsanwaltschaften erlassen, die als ein Erfolg der Unwillenskundgebungen der Deffentlichkeit und des Reichstags anzusehen ist.
Sonntag, den 21. November 1897.
wird
Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.
werden, dabei sei nicht von Reformen im westeuropäischen Sinne die Rede, die mangels entsprechender Kräfte undurchführbar wären, sondern es handele sich um die Schaffung erträglicher, menschlicher Zustände, welche die Sicherheit der Person und des Eigenthums verbürgen, und das liege in der Macht des Sultans. Seine Stellung und sein Ansehen könnten dadurch nur gewinnen; nur gewissenlose Rathgeber wären im stande, ihn von einem solchen Entschlusse abzubringen.
praxis gefordert werden. Gerade die häufigen, fast regelmäßig erfolgenden amtlichen Empfehlungen der Duellfere dur ch denselben Justizminister, der die vorliegende Verfügung erlaffen hat, haben das öffentliche Rechtsbewußtsein am meisten in Erregung versetzt; in der sicheren Hoffnung auf Begnadigung haben die Rauflustigen sich mit leichtem Spott über das Gesetz hinwegsetzen zu dürfen vermeint. Hier Und da der Der Justizminister ist der Meinung, daß die nugenügende müßte unbedingt Wandel geschaffen werden. Der Minister schloß seine Exposé mit der Ausführung, daß Ahndung der Duelle weniger dem geltenden Gesetz als der Justizminister bei der Auswahl der zu Begnadigenden die Europa allem Anscheine allem Auscheine nach in seinem Handhabung desselben verschuldet sei. Es würden ausschlaggebende Stelle sein soll, so es seine Entwickelungsprozesse an einen Wendepunkt meistens nur die vom Gesetze vorgeschriebenen Mindest Aufgabe sein, hier ernstlich einzugreifen. Das würde von ganz gelangt sei, der nachhaltige Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen strafen verhängt. Diese milde Praxis habe zur Veranderer Bedeutung sein als die auffallende Empfehlung, bei mehrung der Duelle beigetragen. Diese Praxis sei so- Beleidigungen strengere Strafen zu verhängen. lange entschuldbar gewesen, als sie durch das öffentliche Rechtsbewußtsein getragen worden sei. Das sei aber jetzt nicht mehr der Fall. Der Minister verweist auf den ein stimmigen Beschluß des Reichstags vom 21. April 1896, durch welchen die Regierungen ersucht wurden, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dem Dnellwesen entgegenzutreten, sowie auf die entsprechende Zusage des Reichskanzlers. Der Minister verfügt daher folgendes zur Nachachtung:
Ja diese Empfehlung dünkt uns nicht nur nicht nöthig für den beabsichtigten Zweck, sondern höchst bedenklich; sie verunstaltet die sonst annehmbare Verfügung des Justizministers vollständig. Denn im allgemeinen fann davon gar feine Rede sein, daß die Gerichte bei Beleidigungsklagen 3 milde strafen. Insbesondere pflegen die Strafmaße die gegen Redakteure oppositioneller Blätter oder oppositionelle Redner außerordentlich Hohe zu Für die Beamten der Staatsanwaltschaft erwächst hieraus sein. Die Ehre der Beamten und Fabrikanten, die einmal die Pflicht, bei noch vorkommenden Uebertretungen der Tuell von einem sozialdemokratischen Blatte in der Hitze des poligefeße auf eine nachdrückliche Anwendung der letzteren tischen Gefechts ein wenig angetastet worden sein soll, ist oft hinzuwirken. Mehr als bisher wird hierbei auf die Ver- mit geradezu horrenden Strafen weiß gewaschen worden. Wir anlassung des Duells, auf die größere oder geringere Frivolität wollen gewiß keine Lanze brechen für leichtfertige Beleidigungen, bei der Herbeiführung desselben, auf das Verhalten der Betheiligten aber bei der Härte des Strafgesetzbuches gegenüber Beleidi gegenüber dem Bersuch eines friedlichen Ausgleichs, auf die Schwere der Kampsbedingungen und auf den Ausgang des Zwei- gungen, bei der strengen Ahndung auch jeder nur formellen tampfes Rücksicht zu nehmen sein. Dabei ist nicht außer Acht zu Beleidigung, die man in England beispielsweise überhaupt laffen, daß die gewöhnlich für die Anwendung niedriger Strafen nicht kennt, erscheint cine Aufforderung in so allgemeiner angeführten Gründe, welche einem verfeinerten Ehrgefühl und den Form, wie sie der Justizminister giebt, sehr bedenklich. in gewissen Ständen und Gesellschaftsklassen herrschenden An Sie könnte Leicht zu weiteren Erschwerungen in der schauungen entnommen zu werden pflegen, in der dem Zweikampf Erörterung öffentlicher Angelegenheiten, der sich im Etrafgesetzbuch eingeräumten Sonderstellung schon eine die Charakterisirung von Persönlichkeiten oft nicht trennen weitgebende Berücksichtigung gefunden haben. Ihnen läßt, führen. Dieses wird um so mehr der Fall sein, auch bei der Strafabmessung im Rahmen des Gesetzes ein ent- en die Staatsanwälte zur Erhebung der öffeutscheidendes Gewicht mit der Wirkung beigulegen, daß die Ueberlichen Klage bei Beleidigungen gar in noch reichlicherem schreitung der Mindeststrafen einer besonderen Rechtfertigung bedürfe, würde der Absicht des Gesezes nicht ent: Maße als bisher schon schreiten, wozu sie der Justizminister unzweideutig auffordert.
sprechen."
von
So wird die geringe Dosis des Erfreulichen, was die Verfügung bezüglich der Duellbestrafung bringt, durch doppelt bedenkliche Anweisungen hinsichtlich der Beleidigungsklagen im stärksten Maße beeinträchtigt.
müsse.
" Die großen, immer gebieterischer sich aufdrängenden Probleme der materiellen Wohlfahrt liegen nicht mehr in utopischer Ferne, sie sind thatsächlich vorhanden und dürfen nicht übersehen werden. Der vernichtende Konkurrenzkampf, den wir auf Schritt und Tritt auf allen Gebieten mit überseeischen Ländern. theils schon haben, theils nächstens gewärtigen müssen, erheischt rasche, durchgreifende Gegenwehr, sollen nicht die Völker Europa's in ihren vitalsten Interessen die empfindlichste Schädigung erfahren und dem allmäligen Siechthume entgegengehen. Schulter at Schulter müssen sie kämpfen gegen die gemeinschaftliche Gefahr, und zu diesem Kampfe müssen sie sich rüsten mit dem Aufgebote aller verfügbaren hilfsquellen. Groß und schwer ist die Aufgabe, die ihr charatteristisches Merkmal, wenn nicht alle Anzeichen trügen, der nächsten Zeitepoche aufdrücken dürfte. Das 20. Jahrhundert sagt sich für Europa als ein Jahrhundert des Ringens ums Dasein auf handelspolitischem Gebiete an, vereint follten sich dessen Völker zusammenfinden, um in der Vertheidigung ihrer Existenzbedingungen erfolgreich wirken zu können.
Möge die Erkenntniß davon allgemein durchdringen und uns vergönnt sein, die Zeiten friedlicher Entwickelung, denen wir nunmehr vertrauensvoll entgegen blicken, zu benützen, um unsere besten Kräfte zu sammeln und vornehmlich diesem Ziele zuzuwenden."
Staaten sagte, ist die bekannte optimistische Darlegung, die sich in Was der Minister über die Beziehungen zu den europäischen fast allen Thronreden und Exposé's der Minister der auswärtigen Angelegenheiten sindet; blos die Abstufungen, wie die einzelnen Des weiteren erörtert die ministerielle Verfügung die Frage, Staaten im Grade der Intimität zu Desterreich- Ungarn ob anderseits die bestehenden Einrichtungen genügen, gegen gruppirt werden, fann als charakteristisch anerkannt Ehrverlegungen einen wirksamen Schutz im Wege des gericht werden. Die Ausführungen über die Vorgänge im Orient lichen Verfahrens zu gewähren." Sie führt hierzu aus:„ Es bieten absolut nichts Neues. Blos die energische Betonung kann nicht befremden, daß jemand, der sich oder seine nächsten Busagen zu halten ist nicht die starke Seite der Regie- der Nothwendigkeit von Reformen in der Türkei Angehörigen in ihrer Ehre schwer gekränkt sieht, in der regel- rung. Und wenn sie endlich einmal darau geht, das Ver könnte beachtenswerth erscheinen, wenn man nicht seit mäßig erst nach Monaten erfolgenden Verurtheilung des Be- sprochene durchzuführen, so geschieht es mit allerlei Wenn und 75 Jahren immer wieder in allen Tonarten das gleiche gehört leidigers zu einer geringen Geldstrafe eine angemessene Aber, mit Einschränkungen und Zugaben, wie es den hätte. Der Ton klang diesmal wohl nur deshalb etwas Gühne nicht erblickt." reaktionären Strömungen paßt. Eo auch hier wieder. Ein schärfer als sonst, weil die Türkei es eben zu eineng kleiner Fortschritt in der Bekämpfung des Duellumwesens und kleinen Konflikte mit Desterreich- Ungarn hatte kommen lassen dafür die Aussicht auf einen um so größeren Rückschritt in dem großen Gebiete der Beleidigangsklagen!
Dazu komme für den Beleidigten die Befürchtung, daß der Beleidiger, wenn er angeklagt ist, dann zu seiner Entlastung oft die ganze Vergangenheit des Prozeßgegners einer gründ lichen Untersuchung zu unterwerfen sucht. Zur Beseitigung dieser angeblichen Mißstände sagt die Verfügung:
werden."
Weit bedeutungsvoller als die allgemein politischen Au führungen des Grafen Goluchowski sind seine Schlußbemerkungen, die nichts weniger bedeuten, als eine handelspolitische Kriegserklärung der zollpolitisch zu vereinigenden Staaten Europas gegen die bestehende landwirthschaftliche Konkurrenz Amerikas und die drohende industrielle Konkurrenz nicht blos Ameritas, sondern auch Ostasiens sind.
bisher erörtert, wird hier zum ersten Mal offen als Regierungss Der Gedanke, vielfach von Nationalökonomen und Politikern programm proklamirt.
So sehen Reformen in Preußen aus! ,, Dem Beruf der Staatsanwaltschaft entspricht es, innerhalb Graf Goluchowski ihres Wirkungstreises solchen Mißbräuchen nachdrücklich entgegen zutreten und dahin zu wirken, daß Beleidigungen nach über die auswärtigen Angelegenheiten. Maßgabe ihrer Schwere eine rasche und em Eine beachtenswerthe Rede hielt der österreichisch- ungarische pfindliche Sühne finden. Wenn erst die Ueberzeugung eine Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Goluchowski allgemeine wird, daß auch das Rechtsgut der persönlichen Ehre im Budgetausschusse der nugarischen Delegation. Er beim Falle seiner Verletzung eines fräftigen Schußes bei den getonte ordneten Behörden sicher ist, so darf erwartet werden, daß der tonte die Festigkeit des Dreibundes, die guten Beziehungen zu Graf Goluchowski kann eine so scharfe und weittragende Aureiz zu gesetzwidriger Selbsthilfe sich mindern werde. Um so Rußland , die Thatsache, daß Oesterreich- Ungarn und Frankreich Erklärung nicht abgegeben haben, ohne daß mit den Kabinetten mehr wird es alsdann berechtigt erscheinen, auch gegen die Ueber eine widersprechenden Interessen hatten, daß troz kleiner der europäischen Handelsmächte über die Stellung zu der treter der Duellgesetze mit voller Strenge einzuschreiten. Differenzen mit England die Beziehungen zwischen beiden nordamerikanischen Union weitgehende Borverhandlungen In wie weit die vorstehend entwickelten Gesichtspunkte Anlaß Staaten herzliche seien, mit besonderer Wärme behandelte er gepflogen wurden. Der Leiter der auswärtigen Politik geben tönnen, auch bei Privatbeleidigungen die Erhebung das Verhältniß zu Rumänien , kühler das zu den anderen Desterreich Ungarns hat als Maudatar der europäischen der öffentlichen lage als im öffentlichen Jutereffe kleinen Staaten auf der Balkanhalbinsel . In seinem Rückblick Regierungen gesprochen. Seine Rede wird in liegend anzusehen, darf der Erwägung im Einzelfalle überlassen über die tretensische Frage und das Verhalten der Mächte zu dem nächsten Zeit der den Mittelpunkt der der politischen Dis Wir sehen in dieser Verfügung einen Versuch der Regie- griechisch- türkischen Konflikt betonte er besonders die euro- fussion in Europa und in Amerika , in der Presse und in rung, der Zusage des Kanzlers in der Richtung der Ber - päische Aktion zur Verhütung des Weitergreifens der kriegerischen den Barlamenten bilden müssen. Die Thronreden, mit denen minderung der Duelle nachzukommen, einen Versuch, der gewiß Ereignisse auf die übrigen Balkanländer und konstatirte am 30. d. Mts. der deutsche Reichstag und das italienische hierbei, daß alle Mächte in höchst auch bis zu einem gewissen Gerade und in gewisser Hin- ihrige zur Hintanhaltung größerer Komplikationen beigetragen europäischen Zollkrieges gegen Amerika Stellung nehmen. loyaler Weise das Parlament eröffnet werden, müssen zu der Frage des ficht gute Folgen erzielen dürfte. Bu bemerken ist aber, daß der Justizminister zugiebt, daß nicht haben. Ferner erwähnte er rühmend die Einigkeit zwischen Bu bemerken ist aber, daß der Justizminister zugiebt, daß nicht der österreichisch ungarischen und der russischen Regierung. ungewöhnlichen Anfündigung festzustellen. Im einzelnen muß Wir begnügen uns heute, die große Bedeutung dieser alle Schuld an der bisherigen Handhabung des Gesetzes gelegen hat, daß vielmehr das Gesetz selbst nicht genügend ist. Zu der Frage der Neuordnung der Verhältnisse auf Kreta die Würdigung derselben vorbehalten bleiben. Ebenso wie die lare Handhabung der Duellbestimmungen eine theilte der Minister mit, daß die Mächte die Regelung Folge der besonderen Ehrbegriffe ist, die sich gewisse bevorzugte" Berhandlungen noch in einem Stadium seien, das ihm Reserve nunmehr in Angriff genommen haben, daß aber die Gesellschaftsschichten zuschreiben und die ihren Einfluß gerade Das Ziel sei: weitgehende Autonomie unter auch auf die Kreise der Staatsanwälte und der Richter ausauferlege. Berlin , 20. November. geübt haben, so find auch die gesetzlichen Bestimmungen selbst Wahrung der Souveränetätsrechte des Sultans und Garantien für den Schutz der mohamedanischen Minorität. Diese ,, Grober Unfug " und keine Ende! Wegen eines am aus diesen falschen und veralteten Ehrbegriffen hervorgegangen. Was an gewöhnlichen Sterblichen als Todtschlag und schwierige Aufgabe dürfte Zeit erfordern, schließlich aber 9. September in der Breslauer Bolts wacht" ers Mord geahndet und mit den allerhärtesten Strajen bedroht dürften die Mächte die Hindernisse überwinden, wie auf schienenen Artikels, der die Sedanfeier betraf und mit der ist, das gilt, nach dem Gesez, bei dem duellmäßigen anderen Gebieten. Zu den türkischen Reformen übergehend, Wendung begann:„ Der Mordspatriotismus will nicht mehr fagte Graf Goluchowski: ziehen," war der verantwortliche Redakteur Neukirch ants Todtschlag und dem duellmäßigen Mord duellmäßigen Mord als ein vers Wenngleich die sogenannten Reformen, welche das lebhafte geflagt worden, groben Unfug begangen zu haben. Das hältnißmäßig unbedeutendes Vorgehen und ist deshalb nur Interesse der europäischen Mächte weckten, bisher aus ver- Schoffen gericht erkannte am 9. Oktober auf Freis. mit geringerer Strafe bedroht. verschiedenen Gründen noch nicht praktische Ausführung finden spre chung mit der Begründung, daß die au sich geschmack. konnten, so habe doch der bloße Umstand, daß die lose und ungebührliche Bezeichnung des Sedanfestes als Mordsdazu beigetragen, die öffentliche Meinung zu beruhigen und patriotismus" gleichwohl eine Belästigung des Publikums nicht auch die Türkei einigermaßen zur Besinnung zu bringen. Es barstelle. Die Staatsanwaltschaft legte hiergegen Berufung
Indem also der Justizminister eine Aenderung des öffentlichen Rechtsbewußtseins in der Auffassung des Duells anerkennt, müßte er logischerweise auch eine enderung der Gesezes bestimmungen selbst vorschlagen. Eine derartige Absicht scheint jedoch in Regierungskreisen nicht zu bestehen und doch würde gerade hierin ein sehr wirksames Mittel zur Erreichung des Zweckes liegen, den auch die Regierung, wie sie sagt, anzustreben beslissen ist.
Vor allem aber muß im Anschluß an die Verfügung des Justizministers eine Aenderung der Begnadigungs
Kabinette dieser Frage ernste Aufmerksamkeit zuwendeten,
Politische Nebersicht.
"
wäre im eigenften Interesse der Türkei zu wünschen, daß der ein und die dritte Strafkammer verurtheilte am Freitag den Sultan, der während der Friedensverhandlungen manche Beweise Angeklagten, gemäß dem Autrage des Staatsanwalts, zu von Mäßigung und politischer Einsicht gegeben, nunmehr vier Wochen Haft. Das Erkenntniß lautet: felbft die Initiative zu radikalen Berbesserungen ergreife. Europa müsse darauf bestehen, von digen, ihm durch Mißbräuche manischen Reiche bereiteten Gorge
der stän im otto= befreit zu