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Boziales.

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Genosse Lauge ersucht uns, richtig au ftellen, daß er in der Versammlung des Wahlvereins für den II. Reichstags- Wahlkreis nicht, wie es in unserem Bericht heißt, gegen die Ausführungen Bubeil's sich gewandt habe, sondern er stehe ganz auf dem Stand­punkt dieses Genossen.

Eingelandt.

Andristi geb. Markgraf aus der Untersuchungshaft vorgeführt.  | Rechtsanwalt Dr. Schwindt, protestirte aber auch gegen den Eintritt in| Stichwahl als Sieger hervorgehen werden. Nach längerer Diss Sie wurde beschuldigt, in ihrer in Charlottenburg  , Uhlandstr. 1, die Verhandlung mit bezug auf seine Mandantin, die Kutschers- Ehefrau tussion, an welcher sich mehrere Genossen betheiligten, wurde der belegenen Wohnung in der Nacht vom 18. zum 19. August den Ver- Duckert, weil derfelben wegen des vom Schöffengericht begangenen Form- Antrag, in allen fünf Bezirken in die Stichwahl einzutreten, eins fuch gemacht zu haben, sich und ihre fünf Kinder zu tödten. Die fehlers eine Instanz mit Beweis aufnahme verloren ginge und das gegen stimmig angenommen. Hierauf wurden als Delegirte zur Kreis­Angeklagte, deren Mann im Gefängniß ist, betrieb in der Uhland- ein etwaiges Urtheil der Straffammer eingelegte Rechtsmittel der konferenz, die am 5. Dezember tagen soll, Röster, Meiling und Straße 1 ein Posamentiergeschäft. Ju der genannten Nacht Revision sei, die die Sache ans Reichsgericht bringen würde. Masuch gewählt. fam eine der fünf Töchter der Angeklagten auf das Der Gerichtshof trat diesen Ausführungen bei; in betreff die Polizeibureau und meldete, daß in dem Laden ihrer Mutter Angeklagten Frau Duckert und des Fehse wurde die Sache zur noch Fener ausgebrochen sei, welches sie noch rechtzeitig entdeckt maligen Verhandlung an das Schöffengericht zurückgewiesen, in habe. Die Feuerwehr wurde alarmirt und machte sich sofort betreff der übrigen Angeklagten wurde die Bertagung beschloffen. an die Löscharbeit. Als sie die Ladenthüre einschlug, draug den Mannschaften dichter Qualm entgegen, der das ganze Treppenhaus, den Laden und die daranstoßende Wohnung, namentlich auch das Schlafzimmer erfüllte. Auf dem Ladentische lagen viele brennbare Der Genosse von Elm wendet sich mit einer Zuschrift an die An die sozialistischen   Akademiker! Sachen in buntem Durcheinander, Lumpen und mit Petroleum ge- Redaktion des von Professor Schmoller, dem jezigen Rektor der tränkte Posamentirwaaren. Die Feuerwehr löschte den Brand und Universität Berlin  , herausgegebenen Jahrbuchs für Gesetzgebung, Genoffen, Rommilitonen! Die mächtig anschwellende Fluth des fäuberte den Laden von allem Brandschutt, nur ein vom Feuer noch Verwaltung und Volkswirthschaft". Es handelt sich um die Richtig: Sozialismus hat auch in den akademisch gebildeten Schichten der nicht ergriffen gewesener Haufen Zumpen blieb liegen. Nachdem ftellung einiger Gehässigkeiten, die der auch von uns besprochene, in Bevölkerung Eingang gewonnen. Allenthalben zerstreut finden sich die Feuerwehr den Eingang zum Laden mit Brettern Schmoller's Jahrbuch publizirte Auffah:" Die Wahrheit im Streit akademische Genossen, die meistens ohne Verbindung, ohne An­vernagelt hatte, ging sie ab. Etwa gegen 3 Uhr morgens der Hafenarbeiter und Seeleute", über die Person des Genossen regung und praktische Aufgaben dahinleben, oft genug auch der Bes bemerkte ein Polizist, der die Uhland Straße entlang v. Elm enthalten hatte. Elm schreibt unter anderm, daß er sich wegung wieder verloren gehen. ging, abermals Feuerschein in dem Laden der Angeklagten. Die feineswegs in die Hafenarbeiterbewegung gedrängt habe, sondern Es ist nothwendig geworden, einen Mittelpunkt, einen geistigen von neuem alarmirte Feuerwehr entfernte die noch fest vernagelte gewissermaßen erst durch das an ihn gerichtete Schreiben des Senators Busammenschluß dieser Elemente zu schaffen. Es handelt sich darum, Ladenthür und fand den ganzen Laden, sowie das daran stoßende Dr. Hachmann 2c. in die Bewegung hineingezogen worden ist. Ferner die Vereinzelten kennen zu lernen, fie unter einander bekannt zu Zimmer in hellen Flammen. Born an der Ladenthür lag brennend theilt er mit, daß er, weit entfernt, den Streit zu schüren, für machen, ihnen vor allem die Mitte! theoretischen Weiterarbeitens an der Haufen Lumpen, der das erste Mal zurückgelassen worden war. jeden während des Streits gemachten Vermittelungsvorschlag ein- die Hand zu geben. Das Feuer wurde wiederum bald gelöscht. Die 5 Kinder hatten sich getreten" ist. Dazu aber bedarf es eines Mittelpunktes, der eine Uebersicht durch Hinausspringen aus dem Fenster gerettet; die Angeklagte Der anonyme Verfasser des ursprünglichen Auffahes sucht sich und ein einheitliches Vorgehen ermöglicht. Der Unterfertigte hat es felbft mußte ohumächtig vom Schauplate getragen werden. Die in folgender Weise herauszureden. Elm habe, obwohl Angehöriger übernommen, so lange unsere politischen und akademischen Zustände Angeklagte gab zu, das Feuer selbst angelegt zu haben, sie wollte der Tabakbranche und dem Berufe der Hasenarbeiter ganz fern eine Organisation unthunlich erscheinen lassen, diese Vermittelungs­aber nicht die Absicht gehabt haben, in betrügerischer stehend, als Organisator und Agitator in dem Ausstand eine bestelle zu bilden. Weife 311 einer zu deutende Rolle gespielt, hohen Feuerversicherungssumme zu und gerade dieser Umstand habe die gelangen, versicherte vielmehr glaubhaft, daß glaubhaft, daß sie gehofft Unversöhnlichen" im Arbeitgeber- Verband in ihrer Stellung sehr babe, sich und ihre fünf Töchter durch den gestärkt. Das ist eine recht komische Geschichte, und an über Qualm zu tödten und so einem unerträglichen triebener Ronsequenz scheinen demnach die Unversöhnlichen" im Hungerdafein ein Ende zu machen. Die Mittheilungen, Hamburger Arbeitgeber- Verband nicht gelitten zu haben. Gerade welche Rechtsanwalt Leop. Le vin in seiner zu Herzen gehenden diese Unversöhnlichen" waren nämlich, wie der Sefretär des tönig­Vertheidigungsrede von den Lebensschicksalen dieser Frau machte, lichen Rommerskollegiums in Altona  , Herr Ehrenberg, aufgedeckt waren tief ergreifend und ließen seine Behauptung, daß die An- hat, die nicht der Rhederei, sondern der Bigarrenfabri geklagte sich bei der That in einem Zustande hellster Verzweiflung tation und sonstigen Industrien angehörenden Arbeitgeber. Es befunden und ohne Ueberlegung gehandelt habe, als durchaus zu wirkt geradezu zwerchfellerschütternd, daß die im Arbeitgeber- Verband treffend erscheinen. Danach hatte die Angeklagte noch 1892 fizenden Bigarrenfabrikanten 2c., die mit der Rhederei absolut nichts ein Vermögen von 30 000 Mark, welches fie durch zu thun haben, deshalb unversöhnlich" waren, weil ein die Manipulationen ihres Ehemannes eingebüßt hat. Ihr Bigarrenmacher sich auch um die Angelegenheiten seiner Klassen­Mann war arbeitsscheu geworden, ergab sich dem Trunte genossen von der Wasserkante kümmerte. und mißhandelte seine Frau, bis er schließlich sich überhaupt nicht Die Bürsten und Pinfelfabrikanten in Nürnberg   haben mehr um seine Familie bekümmerte. Zur Zeit verbüßt er eine in einer Versammlung am Freitag die vom Reichsgesundheitsamt längere Gefängnißstrafe. Die Sorge für die Familie lag der Frau ausgearbeiteten Desinfektionsvorschriften besprochen, ob und sie suchte aus Liebe zu ihren Kindern ihre Pflichten ohne die den Zweck haben, der bekanntlich fast immer tödtlichen Milz­Murren zu erfüllen; es gelang ihr jedoch nicht, durch das brandvergiftung vorzubeugen. Eine getrennte Lagerung und Ver­Posamentiergeschäft des Lebens Nothdurft und Nahrung zu bearbeitung des desinfizirten und nichtdesinfizirten Materials sowie fchaffen. Die Noth flopfte immer vernehmlicher an ihre die ausschließliche Vornahme gewisser Arbeiten mit behandschuhten Thür, namentlich als die Frau faft ein ganzes Jahr hindurch Händen wurden, wie die Boff. 8tg." mittheilt, für undurchführbar, am Gelenkrheumatismus darniederlag. Im August stieg die andere Bestimmungen für sehr schwer durchführbar erklärt. Noth auf den Gipfelpunkt. Sämmtliche Waaren waren wegen einer Schuld von 200 m. gepfändet und die Angeklagte war mit ihren 5 Kindern dem Hunger preisgegeben. Am 10. Auguft hatte der Hauswirth bereits die Ermissionstlage gegen sie eingeleitet, am 16. August war sie zur Ermission verurtheilt worden und mußte nun Stündlich vermuthen, auf die Straße gesetzt zu werden. In Die zwangsweise Schaffung eines Gewerbegerichts in dieser verzweifelten Lage ist der furchtbare Plan in ihr gereift, Guben  , worum 1250 Arbeiter petitionirt hatten, ist vom sich und die Kinder zu tödten. Der Vertheidiger führte den Geschworenen in eindringlichen Worten zu Herzen, daß ein solches Handelsministerium abgelehnt worden, weil für jetzt ein Bedürfniß gequältes Weib, welches allgemeines Mitleid verdiene, unmöglich mitur Schaffung des Gewerbegerichts nicht in dem Maße vorhanden Ueberlegung gehandelt haben könne. Was die Brandstiftung betreffe, fei, um die zwangsweise Errichtung zu rechtfertigen. Guben   ist eine so liege eine solche nicht vor, da noch nicht feste Gebäudetheile vom Stadt von zirka 30 000 Einwohnern, hat bedeutende Industrie mit Feuer ergriffen worden seien. Die Geschworenen verneinten denn zahlreichen Fabriken, für die Bedürfnisse der Bourgeoisie ist von Staatswegen reichlich gesorgt, die Arbeiter aber können nicht einmal auch die Ueberlegung und die Schuldfrage wegen der Brandstiftung ein Gewerbegericht bekommen, obgleich fie, um mit Friz Reuter's Sie sprachen die Angeklagte nur des versuchten Todtschlags schuldig braver Pastorin zu sprechen, doch die nächsten dazu" sind. Eine und billigten ihr mildernde Umstände zu. Der Staatsanwalt be antragte 2 Jahre, der Gerichtshof erkannte auf ein Jahr Ge- Gewerkschaftsversammlung beschloß nun, das in der Gewerbegerichts: angelegenheit gesammelte Material der sozialdemokratischen Reichstags­fängniß unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft. fraktion   zu überweisen und ein Flugblatt zu verbreiten, worin der 2. Ja. C. R. 125 Charlottenburg  . Der junge Mann soll den Sach ministerialentscheid der Arbeiterschaft Gubens bekannt gegeben wird.

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Wenn es nach den Herren Fabrikanten ginge, würden Des infektionsvorschriften einschneidender Art überhaupt nicht erlassen, denn das Vorarbeiten des Materials überlassen diese Herren ja den Arbeitern, die dabei häufig genug die Opfer einer Milzbrandvergiftung werden.

Er richtet daher an alle Genossen, feien sie noch aktive Studenten der Universitäten, technischen und Kunst- Hochschulen oder geistige Berufsarbeiter aller Art, die Aufforderung, ihm ihre Adresse genau mitzutheilen. Auch diejenigen, die zu einer thätigen Wirksamkeit zur Zeit nicht im stande sind, werden um Mittheilung ihrer Adresse gebeten. Es ist dafür Sorge getragen, daß jede Gefahr des Mißbrauchs ausgeschloffen ist. Alle Zuschriften sind zu richten an die Redaktion der Sozia listischen Monatshefte", Marienftr. 13, Berlin   NW. Der Redakteur des Sozialistischen Studenten". Sämmtliche Parteiblätter werden um Abdruck dieses Aufrufs gebeten.

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Briefkasten der Redaktion.

Wir billen, bet jeber Anfrage eine Chiffre( awet Buchstaben oder eine Bahl) anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll.

Die juristische Sprechstunde findet in dieser Woche am Montag,

Dienstag und Sonnabend von 5 bis 7 Uhr abends statt. bundener, sonst durchaus selbständiger Staat. Es hat eigenes Ministerium, Barlament, Juſtiz, Steuerwesen, Post, Landwehr 2c. 2c. Mit Desterreich. gemeinsam ist blos die Person des Monarchen, daß stehende Heer, die aus­wärtigen Angelegenheiten, die Verwaltung Bosniens   und der Herzegowina und ein Theil der Staatsschulden, sowie die Verwaltung der gemeinsamen Finanzen und des gemeinsamen Rechnungshofes. Da beide Länder ein gemeinsames Zollgebiet bilden, so ergiebt sich die Nothwendigkeit einer gewiffen Gleichartigkeit in der wirthschaftlichen Gesetzgebung und Verwaltung.

Chr. R. F. Ungarn   ist ein durch Realunion mit Desterreich ver

R. S. 1. Ja. 2. Nein.

F. R. 199. Nein! P. H.   12. London  .

30 Jahren.

Zwei Streitende. 1. Die wahrscheinliche Lebensdauer der Geborenen ist auf grund der statistischen Beobachtungen in den Jahren 1881-1890 44 Jahre 6 Monate in Preußen und 38 Jahre 11 Monate in Bayern  . 2. Unter Generation versteht man in der Regel einen Beitraum von Militäranwärter, Potsdam  . Wir können Ihre Buschrift leider nicht verwerthen, da wir wiederholt diese Frage behandelt haben. Das Material wird aber an anderer Stelle benutzt werden. Jahre 1896 nur wenig Werth babenth

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Dip.

M. W. 18. Die Lohnzettel können wir nicht benutzen, da sie vom Dresden  . Solche vorsündfluthlichen Ausweisungen haben leider bis 8 Tage vor Untergang der Welt Giltigkeit.- A. Dierte. 1. Die Adressen der verschiedenen Krankenkassen sind im Adreßkalender zusammengestellt. Die Geschworenen der gegenwärtigen Schwurgerichtsperiode verhalt, insbesondere die Schlafverhältnisse, vor dem Termin bem Gericht am Landgericht II haben für die Kinder der Frau Andrigti, schriftlich genau schildern und auch Ihre Ladung als Zeugen beantragen. Arbeiter Risiko. Durch die amtliche Untersuchungskommission Voyageur la Haye. Der in der letzten Reichstagssession angenommene welche heute wegen fünffachen versuchten Todtschlags zu einem Jahr Gefängniß verurtheilt wurde, gleich nach Schluß der Sigung eine ist nun festgestellt, daß der Einsturz im Maximiliansteller zu deutsch  - niederländische Auslieferungsvertrag führt 21 Strafthaten auf, derent­Sammlung veranstaltet, welche 100 M. ergab und noch weiter fort: München   dadurch verursacht wurde, daß ein Pfeiler infolge wegen Auslieferung verlangt werden kann. Der Antrag auf Auslieferung gesetzt werden soll. Einer der Geschworenen hat sich anheischig ge- ungenügenden Verbandes und wegen der Verwendung ist unter Beifügung eines Haftbefehls oder eines Erkenntniffes im diplo­macht, sich um die gegenwärtigen Verhältnisse der Kinder zu be- von schlechtem Mörtel nicht im stande war, die ihm auf matischen Wege zu stellen. Ein Abbrud der 27 Strafthaten verbietet der kümmern und den Ertrag der Sammlung so zu verwenden, wie es erlegte Laft zu tragen. Die bei dem Umbau beschäftigten Arbeiter Mangel an allgemeinerem Intereffe sowie der Zweck und Raum der Zeitung. im Intereffe der Pflege und des Fortkommens der Kinder wünschens- haben, wie die Münchner Post" mittheilt, längst gefürchtet, daß bei Wollen Sie Auskunft für einen bestimmten Fall, so müssen Sie angeben, der überhafteten Art und Weise, wie der Bau betrieben wurde, ein welcher Handlung der betreffende fich schuldig gemacht haben soll. A. 3. 100. Jawohl. Schriftliche Antwort ertheilen wir nicht. werth erscheint. A. B. 50. Wenden Sie der Klage gegenüber die von Ihnen ges Das Ober: Verwaltungsgericht als Sittenzenfor. Ueber Unglück geschehen werde, und der Polier Henke, der jetzt sammt dem A. 8. 50. Wenben Donnay's Verliebte" und ihre sittlichen Qualitäten verhandelte Baumeister Klinger verhaftet ist, soll wiederholt gegen die Bau- schilderte Sachlage unter Beweisantritt ein: dann ist die Klage abzuweisen. gestern das Ober- Verwaltungsgericht. Direktor Blumen führung Einspruch erhoben haben; er hätte sich aber den Befehlen Sie können außerdem Widerklage auf Schadensersatz erheben. thal beabsichtigte das Stück im 2 effing Theater aufzuführen, Klinger's fügen müffen. Jedenfalls zeigt das große Unglück, wie 1. Nein. 2. Giebt es nicht. 3. Die Binfen werden Ihrem steuerbaren Ver­das Polizeipräsidium als Benfurbehörde verweigerte aber dazu die nöthig es ist, bei der Unfallverhütung den Arbeitern mögen zugerechnet, sodaß Sie nach einem Steuerfage von 1650 bis 1800 m. Gegen die be- selbst in irgend einer Weise eine maßgebende Rolle ge- zu steuern haben. P. B. Sprechen Sie in der juristischen Sprechstunde Erlaubniß aus sittenpolizeilichen Gründen. Fr. S., mit dem Unfallbescheide und allen Invaliditätskarten vor. treffende Verfügung beschwerte sich Direktor Blumenthal beim feßlich zuzuerkennen. Friseur. Wenden Sie sich direkt an eine Krankenhaus Direttion. Oberpräsidenten ohne Erfolg. Auch das Ober Verwaltungs- Anstellung von Fabrikinspektorinnen für die ober. C. 100. Leider steht den Eltern ein Recht nicht zu.- J. H. 49. Der Mann gericht, vor welchem Justizrath Albert Träger   die Sache Ses elsässische Textilindustrie und Ermäßigung des Preises mag gegen Sie flagen, er muß fostenpflichtig abgewiesen werden.- A. 100. Ja. A. H. Stellen Sie die Klage auf Lohnzahlung beim Gewerbegericht, Direktors Blumenthal führte, erkannte auf Abweisung der der Fabrikinspektoren Berichte beantragte beim Bezirkstage dieses Breitestraße 20a, an. P. B. 1000. Sie müssen einen besonderen Klage. Möge das Stück auch seine Vorzüge haben, so sei es doch Regierungsbezirkes unser Parteigenosse Bueb in Mülhausen  . Bivilprozeß( beim Amtsgericht) mit dem Antrage auf Bezahlung der Arzt­nicht zur öffentlichen Aufführung geeignet. Einzelne Szenen feien 5. C. 15. Die zweijährige Verjährungszeit für zum Fiskus und Gemeinde. Die Stadt Dresden   ist genöthigt, fosten anstrengen. hauptsächlich bedenklich durch die Art und Weise, wie sie die dem sächsischen Fistus ein Stück Haideland abzukaufen. Das be eigenen Bedarf gekaufte Waaren beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Phantasie beschäftigten. Was aber die Hauptsache sei: das ganze treffende Terrain liegt in der Nähe Nähe des städtischen die Waaren entnommen sind. Ist die Forderung inzwischen anerkannt, so wird die Verjährungsfrist unterbrochen, so daß wieder von dem Anerkenntniß Stück spiele in einer unfittlichen Atmosphäre. Die wilden Ehen Wasserwerke 3. Trotzdem beabsichtigte der Fistus ab eine neue Verjährungsfrist läuft. Beispiel: Sie sollen am 3. März 1893 würden neben den legitimen als vollständig unbedenklich behandelt. einen Friedhof zu errichten und die übrigen Strecken ein Glas Bier zu zahlen vergessen haben. Die Forderung des Budikers Und die poetische und gefällige Sprache des Schauspiels erhöhe bebauen zu lassen, was nach dem Gutachten von Sachverständigen würde mit Ablauf des Jahres 1895 verjährt sein. Haben Sie aber in­bei einer öffentlichen Aufführung nur die sittliche Gefahr. Ein eine Verunreinigung des Leitungswassers zur Folge zwischen, etwa am 20. November 1895, Ihre Schuld anerkannt, so ist die Glück für den armen Goethe, daß er todt ist! haben soll. Um dieser Gefahr vorzubeugen, ferner um den Wald zu Forderung für das Glas Bier erst mit Ablauf des 31. Dezbr. 1897 verjährt. G. 5. 18. 1. Nein. 2. Der Ausgang eines solchen Prozesses ist Wegen widerrechtlicher Verweigerung einer Invaliden: erhalten, dessen Ausrodung die gesundheitlichen Verhältnisse Dresdens   zweifelhaft. M. K. 20. Sie können bei der Polizei vorstellig werden. farte wurde der Dienstherr Kühne angeklagt. Ein Mädchen hatte verschlechtern müßte, haben nun die Gemeindekollegien sich dazu ver­R. 22. Ohne Einwilligung des Verkäufers tönnen Sie von dem Ver­ den   Dienst bei ihm nach sechs Tagen bereits wieder aufgegeben und stehen müssen, das Stück Haide um 1600 000 W. anzukaufen, ferner trag nicht zurücktreten. Der Gläubiger fann alle pfändbaren Gegenstände war dann am nächsten Tage mit einem fremden Manne zu Kühne dem Fiskus einen Bauplatz im Werthe von zirka 326 000 M. unent- pfänden laffen. R. V. 1000. In der Buchhandlung Vorwärts" gekommen, um sich die ihr vorenthaltene Quittungskarte zu holen. geltlich zum Neubau des Polytechnikums zu überlassen und ihm können Sie ein Formular( Nr. 19) für einen Antrag auf Rückzahlung der Kühne jagte ihren Begleiter vom Hof und sagte zu ihr, wenn sie außerdem 200 000 M. Zuschuß zum Neubau des Ständehauses zu Invaliditätsmarten erhalten, der Antrag muß innerhalb 3 Monaten nach etwas wolle, folle sie mit in die Stube tommen. Das bewilligen. Diese Handlungsweise des Fiskus hat die Dresdener   Eheschluß gestellt werden. Zurückzuerlangen ist die Hälfte der vor der Mädchen, ängstlich geworden, lief aber fort und wandte Stadtverordneten, die sonst loyal bis auf die Knochen sind, gewaltig Heirath gelebten Marken. Es müssen mindestens 235 Marfen geklebt fein. R. S. 3006. Wenn noch nicht geflagt ist, so kann der Verkäufer sich an die Polizei. Diese forderte demnächst Kühne auf, in Harnisch gebracht. noch auf Zahlung flagen. Buchhandlung Münzstr. Sprechen Sie mit dem Vertrag in der juristischen Sprechstunde vor. 999. Ja. 93. Ja. bie Karte dem Mädchen franto zuzusenden. Das that Rühne

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Versammlungen.

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Witterungsübersicht vom 20. November 1897.

jedoch nicht, worauf die Anklage auf grund des§ 148 Nr. 3 bes Alters und Invaliditätsversicherungs- Gesetzes erfolgte. Der An getlagte wurde zu einer Geldstrafe verurtheilt. Er legte gegen die Schöneberg  . Mit der Stellungnahme zur Stichwahl beschäftigte Entscheidung des Landgerichts, das in zweiter Instanz entschieden sich am 17. November die in der Schloßbrauerei tagende öffent batte, die Revision ein. Das Rammergericht wies indessen die liche Volksversammlung. Genosse Obst, der die Be­Revision mit der Begründung zurück,§ 1483 des Gefeßes fei ganz sprechung dieser Angelegenheit einleitete, führte der Versammlung richtig angewendet. Kühne hätte dem Verlangen der Polizei nach die vergangene Wahl flar vor Augen und meinte, wenn das Re- Stationen. kommen und dem Mädchen die Karte zusenden müssen, wenn er es sultat dieser Wahl auch nicht unsern Wünschen entspreche, so hätten Denn in auch nicht franto" hätte thun brauchen. wir ja eigentlich nicht viel mehr erwarten können. Ein Formfehler, der vom Schöffengericht begangen worden anbetracht der ungünstigen Wahlzeit und der sonstigen Verhältnisse war, gab gestern zu lebhaften juristischen Grörterungen vor der wäre das Stimmenergebniß ein ganz annehmbares. Wenn nun von Swinemünde  Am gegnerischer Seite gesagt werde, die Sozialdemokratie wäre von Hamburg  neunten Strafkammer des Landgerichts I Veranlassung.

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6. Juni d. J. verhandelte das Schöffengericht gegen 6 Angeklagte, allen Seiten überschäßt worden, so können wir darauf hinweisen, Berlin  welche wegen gemeinschaftlicher, theils schwerer, theils einfacher daß wir bei der jetzigen Wahl zusammen 769 Stimmen erhalten Wiesbaden  Rörperverlegung bestraft wurden. Das Urtheil wurde der Be haben, trotzdem wir uns nur in acht Bezirken, also der Hälfte München  rathung entsprechend mündlich richtig verkündet, aber in dem Tenor Schönebergs, an der Wahl betheiligten, während wir bei der letzten Wien  . des Protokolls fehlte die Verurtheilung eines der Angeklagten, des Gemeindewahl es nur auf etwas über 600 Stimmen für den Haparanda  Wir haben zwar nur einen Betersburg Schlächtergesellen Fehse, an einer Geldbuße an den Verletzten, sowie ganzen Ort gebracht haben. ferner die Straffeftifegung gegen eine Mitangeklagte, die Kutschers- Kandidaten bei der Hauptwahl durchgebracht, stehen aber in fünf Gort.. Ehefrau Ducker. Sämmtliche Verurtheilte legten Berufung ein. Das Bezirken zur Stichwahl, in welcher wir bei tüchtiger Agitation noch Aberdeen  . Schöffengericht, hatte nach zum Siege gelangen tönnen. Redner weist darauf hin, daß wir bei Paris  . d. h. der Vorsitzende ohne Schöffen träglich einen ergänzenden Beschluß erlassen, der aber den Angeklagten der Lage der Sache guten Muthes sein können, und fordert nun auf, nicht zugestellt worden war. Gestern sollte die Sache in zweiter die Zeit bis zum Tage der Stichwahl tüchtig auszunuzen, indem wir Instanz verhandelt werden. Es waren 24 Beugen erschienen. 3u- Mann für Mann, Schulter an Schulter kämpfen und den legten nächst wurde festgestellt, daß drei Angeklagte fehlten, einer ist ver- Mann an die Urne bringen. Redner schließt mit der Versicherung, storben und zwei sind nicht zu ermitteln gewesen. Der Vertheidiger, daß wenn wir alle in diesem Sinne arbeiten, wir am Tage der Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin  . Für den Inferatentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin  ,

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( 50.40.)

Wetter- Prognose für Sonntag, 21. November 1897. Etwas fühler, bei ziemlich frischen nordwestlichen Winden und veränderlicher Bewölkung; keine erheblichen Niederschläge. Berliner   Wetterbureau.