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Nr. 276.

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Erscheint täglich außer Montags.

Vorwärts

Berliner Dolksblatt.

14. Jahrg.

Die Insertions- Gebühr

beträgt für die fechsgespaltene Rolonel­zeile oder beren Raum 40 Pfg., für Bereins- und Bersammlungs- Anzeigen, sowie Arbeitsmarkt 20 Pfg. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ift an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis o Uhr vormittags geöffnet.

Kernsprecher: Amt I, Mr. 1508. Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Bentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Benth- Straße 2.

Freiherr von Berlepfih,

Freitag, den 26. November 1897.

erstreben. Damit wären

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Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

er will blos dem Begriff politische Vereine" eine andere Definition Vom ,, Stillstand der Sozialdemokratie" fabelt heut geben. Als politische Vereine sollen nur solche angesehen werden, wieder einmal die Kreuz- Zeitung ". Was es damit auf der ehemalige preußische Staatsminister, veröffentlicht in der letzten die nach ihren Sagungen oder ihrer Thätigkeit als aus sich hat, mag die Kreuz- Zeitung " feststellen, indem sie schließlichen Vereinszweck Nummer der Sozialen Praxis" einen Artikel über den 8. Paragraphen eine Einwirkung auf Verfassung, unsere heutigen Mittheilungen aus Magdeburg- Buckau und Gesetzgebung oder des preußischen Vereinsgesetzes, welcher in treffender Weise den Nachweis wir keinen Schritt vorwärts gekommen, benn eine solche Definition Brandenburg unter" Parteinachrichten" einfieht. Ferner führt, wie unhaltbar die durch diesen Paragraphen gegebene Beschränkung unferes Vereinslebens geworden ist. Wir fönnen allerdings bei der genügte, um den Unternehmerverbänden und den wirthschaftlichen mögen sich die Herren von der Kreuz- Beitung" ihre Freude Lektüre die Frage nicht unterdrücken, warum Herr v. Berlepsch, als er in Organisationen der besigenden Klasse einen etwas besseren Rechts- am Stillstand der Sozialdemokratie auch durch folgende tele­amtlicher Stellung war, seinen Standpunkt nicht in so entschiedener titel für ihre Vereinsthätigkeit gegenüber den Arbeiter Organi - graphische Meldung, die wir aus Chemnitz erhalten, nicht. Weise vertreten hat; es ist doch kaum anzunehmen, daß ihm erst in fationen zu geben und unserer Justiz ein etwas vollkommeneres trüben lassen: neuerer Zeit diese Erkenntniß gekommen ist, zumal er bei der Be. Rechtsmäntelchen anzupassen. Den Gewerkschaften könnte man mit solchen handlung des Themas sehr weit zurückliegendes Material benutzt, gesetzlichen Bestimmungen das Leben noch immer recht schwer machen. während er die Vorkommnisse neuerer Zeit mit feinem Beispiele Hier können wir dem Verfasser nicht folgen, der sonst in seinem heranzieht. Herr von Berlepsch enthält sich auch des Urtheils über titel ein sehr wuchtiges Material für die Berurtheilung der bis­den Versuch, wie das preußische Ministerium nach seinem berigen Vereinspolitik beibringt. Abgang das vom Reichskanzler gegebene Versprechen einlöste. Aus dein Artikel selbst wird man allerdings schwerlich zit der Annahme kommen können, daß er die von Herrn v. d. Recke unter Zu stimmung des Reichskanzlers beliebte Lösung der Frage billigen tönnte.

Ein Mann, der diese Kritik üben kann, muß in seinem Vor­schlag nicht auf halbem Wege stehen bleiben, sondern den einzig logischen Schluß ziehen: Fort mit dem§ 8 des Vereinsgesetzes!

Politische tebersicht.

Berlin , 25. November,

Bei der heutigen Stadtverordnetenwahl erfocht die sozialdemokratische Liste einen glänzenden Sieg. Mit mehr als 3400 Stimmen wurden fünfzehn Sozialdemo traten gewählt, von den Gegnern nur zwei; außerdem ftellt unsere Partei sämmtliche Erfaßmänner. Schmähliche Nieder Lage der Antisemiten."

Durch diesen Sieg tritt unsere Partei in Chemnitz zum ersten Male in das Stadtverordneten - Kollegium ein. Mehrere Der Verfasser theilt zunächst eine Reihe von Urtheilen des Reichs­Jahre hindurch wurde heiß um diesen Erfolg gerungen. Von gerichts und des Kammergerichts mit, die alle eine sehr weitgehende Aus­Jahr zu Jahr wuchsen unsere Stimmen, aber den An­legung des Begriffs, politische Angelegenheiten" enthalten. Bekanntlich wurde und wird jene Bestimmung des§ 8 des preußischen Vereinsgesetzes Die Vorlage zur Militär Strafprozeß; Ordnung strengungen der Gegner waren wir nicht gewachsen. Endlich fortgescht zur Auflösung und Beschränkung der Thätigkeit unserer wird streng geheim gehalten. Es läßt sich daher auch nicht ist Bresche gebrochen. Gewerkschaften benutzt. Die Gewerkschaften feien hier nur angeführt, beurtheilen, ob einige Mittheilungen, welche die Rheinisch- Man wird nicht fehl gehen, wenn man in dem Wahl­weil sich der Artikel ausschließlich mit der Stellung der Berufs- Westfälische Zeitung" über die Gestaltung der Deffent resultat von Chemniß auch eine Folge der allgemeinen sächsischen Sehr beachtenswerth ist, wie der Verfasser den Unterschiedlichkeit des Verfahrens bringt, auf Richtigkeit be- Brutalitätspolitik ficht. Die Bernichtung des Land­ſchildert, den heute die Juſtiz zwischen den Arbeitervereinigungen geschloffen werden, wo eine öffentliche Verhandlung geeignet tragen!- tags Wahlrechts beginnt ihre Früchte zu ruhen. Danach soll die Deffentlichkeit nicht nur da aus- tags. und den Vereinigungen der befizenden Klasse macht. oder die öffentliche Ordnung hierüber im Anschluß an die Urtheile unferer höchsten Gerichtsböfe: erscheint, Militärjuftiz. Aus Heidelberg wird der Frankf. So wirkt§ 8 des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 auf die die Sittlichkeit zu gefährden, sondern auch in Beitung" ein Boifall gemeldet, der einige der Uebelstände der Berufsvereine der Arbeiter. Nicht aber wirkt er so und das ist Fällen, in denen der Ausschluß der Deffentlichkeit wegen der jetzigen Militärjustiz in grellem Lichte erscheinen läßt. Bei der vielleicht das Erschwerendite, weil zur Härte die Ungerechtigteit Gefährdung der militärischen Mannes zucht Kontrollversammlung am 13. d. M. hatte sich ein Reservist, hinzutritt! auf die Bereine der besigenden und erforderlich ist. Hierzu dürften alle Bergehen und dem Beruf nach Lehrer, nach der Ansicht des dienst­gebildeten Klassen und der Arbeitgeber. Manerbrechen genug von feinem braucht sich nur umzusehen und man wird viele Fälle finden, in denen Verbrechen rein militärischer Art gehören, ferner habenden Feldwebels nicht rasch braucht sich nur umzusehen und man wird viele Fälle finden, in denen diejenigen Fälle, in denen die einfache Bestrafung von Offi- Blatze zu ihm begeben und soll angeblich sogar auf Vereine Fragen der Gefeßgebung und Verwaltung in Versammlungen erörtern, die Thätigkeit und die Drgane des Staates in Anspruch zieren in Frage steht. Die volle und uneingeschränkte Deffent feinen Zuruf langsamer gegangen sein und gelacht nehmen und sich mit anderen Vereinen gleicher Art in Verbindung lichkeit sei nur für alle nicht militärischen Verbrechen haben. Der Feldwebel meldete darauf den Lehrer beim Haupt­fetzen durch Komitees, Ausschüsse, Zentralorgane oder ähnliche Ein- vorgesehen, sofern nicht deren Ausschluß wegen Gefährdung mann. Dieser fragte die Nachbarn des Lehrers, ob sie die richtungen oder durch gegenseitigen Schriftwechsel(§ 8b der Ver- der öffentlichen Ordnung oder Sittlichkeit geboten erscheint. gleiche Beobachtung wie der Feldwebel gemacht hätten, aber ordnung vom 11. März 1850).

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Wenn die Vorlage in dieser Hinsicht so ausschauen feiner fonnte bezeugen, was dieser angab. Der sollte, wie das genannte Blatt wiffen will, so würde sie der Hauptmann ließ, obgleich der Feldwebel mit seiner Behauptung, Verheißung des Fürsten Hohenlohe, sie solle modernen allein stand, den Lehrer abführen und in Militärhaft Rechtsanschauungen entsprechen, nicht nachkommen. bringen. Jedermann war nun der Ansicht, daß die Haft Eine solche Vorlage würde aber unseres Erachtens auch der nur eine Ordnungsstrafe sei und als solche höchstens auf drei Reichstag feinesfalls gutheißen können. Tage ausgedehnt werde. Aber der Lehrer, dem schwere Das deutsche Volk würde eine derartige Bumuthung als Gehorsamsverweigerung zur Last gelegt wird, ist einen Faustschlag ins Antlig empfinden! bis heute noch nicht entlassen.

Das ausgebreitetste, befiorganisirte und vorzüglicht wirkende Vereinswesen besitzt in Preußen die Landwirthschaft. Jeder Kreis hat seinen landwirthschaftlichen Verein, die Kreisvereine haben, ihr Zentralorgan in dem Zentralverein der Provinz, dessen Organe fie zugleich sind. Es dürften nicht viel Versammlungen dieser Vereine vorkommen, in denen nicht Fragen der Boll, Steuer- und Tarifpolitit, des staatlichen Eingreifens gegen Viehseuchen 2c. erörtert werden, in denen nicht die Thätigkeit und die Organe des Staates angerufen werden zur Durchführung von Meliorationen, zur Ge­währung von Staatsmitteln für die Viehzucht, das ländliche Das Verbot des Jnverbindungtretens von poli­Unterrichtswesen. Nach den angeführten Rechtsgrundfäßen der tischen Vereinen soll nun auch in Bayern aufgehoben obersten gerichtlichen Juflanzen sind die landwirthschaftlichen Vereine werden. Der Staatsminister Freiherr v. Feiligsch erklärte auf insgesammt politische Vereine, sie stehen in Verbindung durch ein eine Anfrage im Vereinsausschuß: Bentralorgan.

So tann auf grund der Militärgesetzgebung ein deutscher Bürger, der im Falle selbst, daß der Feldwebel richtig auf gefaßt hat, doch auch kein schweres Verbrechen begangen hat, ohne weiteres ins Gefängniß gesteckt werden. Und gegen die. Bisher fei nicht vorgegangen 1. wegen des Nothvereinsgesetz- Inhafthaltung giebt es für ihn teine Beschwerdemög Beschlusses des Reichstags, der im Bundesrath noch nicht erledigt ich teit. Er ist allen peinlichen Bestimmungen der Militär­ift, 2. weil die Regierung den Standpunkt der verschiedenen Par- strafprozeßordnung unterworfen, er kann nicht Auge in Auge mit den teien des Landtags noch nicht tenne. Die Regierung sei nicht ab Beugen seine Sache führen, er darf feinen Vertheidiger nehmen, er geneigt, das Affiliationsverbot deutscher Vereine wird unter Umständen vor ein Gericht von Laien gestellt, die fallen zu laffen, für den Verkehr mit ausländischen den ganzen Vorgang nur aus den Akten kennen und kein politischen Vereine tönnte eine Genehmigung der Regierung als juristisches Urtheil befizen. Und das alles, weil der Feld­nöthig erklärt werden. Ebenso sei die Regierung geneigt, bezüglich webel bemerkt zu haben glaubt, der Lehrer sei zu langsam der Versammlungen auf öffentlichen Plägen sowie

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in bezug auf Aufzüge in Städten und Ortschaften Erleichterungen gegangen und babe gar gelacht! eintreten zu lassen. Auch solle die Streitfrage bezüglich der Theil. Dieses Vorkommniß zeigt, wie brennend die Reform der Nur selten gelangen die nahme Minderjähriger und Frauen an politischen Ver- Militär- Strafprozeßordnung ist. fammlungen zum Austrag gebracht werden; die Regierung sei in bösen Dinge, die durch dieselben verursacht werden, an die dieser Frage noch zu feinem abschließenden Urtheil gelangt. Ein Deffentlichkeit. neues Vereinsgesetz sei wohl nicht zu schaffen; die Revision einzelner Bestimmungen führe eher zu einem befriedigenden Ziele. Wenn der Ausschuß sich mit einer theilweisen Revision des Vereinsgesetzes in den angegebenen Punkten begnügen wolle, fönne er, der Minister, auf Vorlage eines Entwurfes hinwirken."

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Ebenso steht es mit den zahlreichen Mäßigkeitsvereinen, die ein Gesetz wider die Trunksucht verlangen, mit den Kolonial vereinen, die ein lebhafteres Tempo in der Kolonialpolitik der Regierung fordern, mit den sozialpolitischen Vereinen, die die Fragen des Arbeiterschutzes und des Vereinsrechtes der Arbeiter behandeln, mit den zahlreichen industriellen Vereinen. Fehlt hier und da auch das Zentral- Organ, so ist doch sicher die Verbindung mit anderen Vereinen gleicher Art durch Schriftwechsel vorhanden. Genügt doch hierzu nach der Auffassung der Gerichte, schon das Enlleihen von Petitionsbogen, um eine gleichlautende Petition an den Reichstag zu richten! Der Zentral- Verband deutscher Industrieller ist das Zentral, Organ einer großen Zabi gewerblicher Vereine, ihm gehören zur Zeit 71 industrielle und wirthschaftliche Vereine und Verbände, Handelskammern, fauf­männische Korporationen und Berufsgenossenschaften an, die, soweit Wie die Besehung der Kian- Tschau- Bucht durch Deutsch sie nicht gefeßliche Organisationen sind, ungweifelhaft nach der land von den anderen Staaten aufgenommen wird, darüber ist ein Interpretation, welche das Reichsgericht von dem Begriff des lares Urtheil noch nicht möglich. Eine Petersburger Mittheilung politischen Vereins gegeben hat, als solche anzusehen sind. Bür. Dalziel" behauptet, Rußland werde teinen Einwand Alle diese Vereine läßt man gewähren, fein dauernde Besetzung von Es wäre auch wahrlich an der Zeit, das bayerische gegen Riau Tschau erheben, Staatsanwalt geht gegen fie vor und mit vollem Recht! Man sieht eben ein, daß man die nüß- Vereinsgesetz wenigstens von seinen ärgsten Flecken zu reinigen. auch werde es sich keiner Macht in dem Verlangen, eine lichsten Bestrebungen und Leistungen untergraben würde, daß Besonders der Ausschluß der Frauen von politischen Berrtlärung von Deutschland zu verlangen, an schließen. man dem in allen Beziehungen des Lebens so hoch ent- sammlungen, welche Bestimmung durch die Polizei- Organe Eine weitere Meldung des genannten Bureaus besagt: Infolge wickelten und so segensreich wirkenden deutschen Vereinsleben auch auf gewerkschaftliche Versammlungen ausgedehnt worden der Besetzung der Kiau- Tschau- Bucht durch die Deutschen erhielt der den Todesstoß verfehen würde, wollte man gegen diese Vereine ist, ist gegenüber der modernen Entwickelung längst völlig neuernannte chinesische Gesandte am Berliner Hofe Lu Hais als politische vorgehen und sie hindern, sich mit anderen Bereinen unhaltbar geworden. Ebenso natürlich das Verbot des In Huan die Weisung, nicht abzureisen. Die Bizekönige gleicher Art in Verbindung zu sehen. Aber es ist absolut verbindungtretens. der Seeprovingen erhielten Weisungen, die Besatzungen der Küstens unzulässig, daß das Gefeß gegen den Einen An So geht ein Bundesstaat nach dem andern daran, das forts zu verftärten, weil die Pelinger Regierung fürchte, andere wendung findet, gegen den Andern nicht. Es ist abfolut unzulässig, daß die Staatsgewalt, wenn der gleiche That. Ranzlerversprechen vom 27. Juni 1896 endlich zu erfüllen. Mächte tönnten versucht werden, Deutschlands Beispiel au folgen. Es verlautet, daß, nachdem die bestand vorliegt, den einen Verein verfolgt, weil sie ihn für schädlich Aber wo bleibt Preußen? Deutschen gelandet waren und die Forts und die Bucht hält, den andern unbehelligt läßt, weil sie ihn für unschädlich oder Uebrigens ist die Bemerkung des Herrn. Feilitfch sehr besetzt hatten, der Tsungliyamen den General Lin Kuang Tsai nüßlich hält. Das führt zur Willkür, das ist unbemerkenswerth, daß die bayerische Regierung deshalb noch anmies, fie mit 8000 Mann zu vertreiben. Alle verfügbaren Kriegs­gerechtigkeit, und Ungerechtigteit muß erbitterung nicht zur Aufhebung des Koalitionsverbots geschritten fei, fchiffe und Torpedoboote des Seegeschwaders wurden nach Norden weil der Noth vereinsgesetz- Beschluß des Reichs beordert. Die südlichen Vizelönige erhoben jedoch dagegen Ein­Und dazu kommt noch das weitere erschwerende Moment, daß tages, der dem Bundesrathe vorliegt, noch nicht er spruch. Der Tjungliyamen nahm diesen Befehl zurück, als er erfuhr, die Arbeiter ganz und allein auf das Vereinsleben angewiesen sind, ledigt ist. daß Deutschlands Vorgehen wahrscheinlich von Rußland und Frant wollen sie ihre gemeinsamen Interessen vertreten, während den Arbeitgebern durch die Gefeßgebung Organe gegeben find, die dem daß eine Regelung in Bayern garnicht erforderlich wäre, wenn Es scheint, als wollte der bayerische Minister damit sagen, reich unterstützt werden würde. Die Londoner Daily Mail" fagt, die Befehung von Rian- Tschau Vereinsgesetz nicht unterworfen sind. Die Landwirthe fönnen in den Landwirthschaftskammern, die Kaufleute und Industriellen, nur der Bundesrath dem Reichstagsbeschluß zustimme. Und sei eine der wichtigsten diplomatischen Fragen, große und kleine, in den Handelskammern, die Handwerker in den gewiß wäre dies sowohl die Pflicht des Bundesraths als auch daß die Petersburger Nowosti" ein Bündniß zwischen Frankreich , über die im Augenblick verhandelt werde. Das Blatt meldet ferner, Innungen erörtern und beantragen, was ihnen beliebt, soweit es die die einfachste Lösung dieser Frage für das ganze Reich. Daß Rußland und England vorschlage, um Deutschland an der definitiven Interessen ihres Berufs betrifft, und sich unter einander in Ver- aber der Bundesrath zögert, dieser Pflicht nachzukommen und diese Besetzung von Riau- Tschau zu verhindern.- bindung setzen, soviel sie wollen. Die Arbeiter haben solche gesetzliche einfache Lösung der Frage vorzunehmen, das fann nur an

erzeugen.

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immer ungerechter."

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Vertretungen nicht, und so wird die Art, wie die Bestimmungen Preußens Widerstand liegen. Preußen mag nicht gewähren, Der unerhörte Gewaltstreich der Mehrheit des östers des Bereinsgefeßes auf ihre Berufsvereine angewendet werden, was der Reichskanzler versprach und was selbst so wenig im reichischen Abgeordnetenhauses, der alle parlamentarischen Rechte Am Ende tommt Herr v. Berlepsch nicht zu dem einzig logischen Berdacht freiheitlicher Neigungen stehende Regierungen wie aufhebt( siehe den Bericht unter Desterreich), hat in Wien die Schluß, daß Beschräufungen, wie sie der§ 8. des preußischen Ver- die sächsische und bayerische zu gewähren sich für verpflichtet größte Aufregung hervorgerufen. Ueber die Stellung unserer einsgefeges für die Vereine geschaffen hat, aufgehoben werden müffen. halten! Partei telegraphirt unser Wiener Korrespondent: