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wird.

von Deputationen gestattet.

Ausland.

Gerichts- Beitung.

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artigen Verhältnissen angepaßt sind und daß es daher dort, wo der sei, die Nichtstreiker zur Theilnahme am Streit zu veranlassen. den Müttern nicht gleichgiltig sein, wenn der Geist ihrer Kinder in Tarif noch nicht zur Einführung gelangte, zum theil an dem Dieser richterliche Spruch erscheint uns durchaus anfechtbar. der Schule durch religiöse Orthodoxie und politische Unduldsamkeit mangelnden guten Willen der Prinzipale, zum theil an der erforder­lichen Energie der Gehilfen fehlte. Die jetzt begonnene beffere Die Pflicht des Ehemanns zur Unterhaltung der Familie verdunkelt wird. Dem mit allfeitigem Beifall aufgenommenen Vortrage folgte eine lebhafte Debatte, die hervorgerufen Geschäftszeit läßt es geboten erscheinen, an denjenigen Orten, ist, wie folgender Fall zeigt, eine ziemlich weitgehende. Der Metall- wurde durch einen Redner, der sich für die Religion, ohne. wo die Einführung des Tarifs noch zu wünschen übrig läßt und arbeiter. war von seiner Frau verlassen worden; die Gattin hatte die feiner Meinung nach fein Bolt bestehen könne, und für den Re­wo in Verbindung mit den betreffenden Vorständen die erforderlichen ihre beiden Töchter im Alter von 6 und 8 Jahren mit sich genommen. ligionsunterricht in der Schule mit Eifer ins Zeug legte. Fräulein Vorbereitungen getroffen sind, an die Prinzipale wegen Anerkennung Sie suchte sich durch eigene Arbeit weiter zu helfen, fonnte aber doch des Tarifs heranzutreten. Wir empfehlen daher den in betracht nicht soviel erwerben, wie zu ihrem und der beiden Kinder Unter- Baader, Frau Fahrenwald, Herr Hempel, Fräulein Altmann sowie die Referentin vertraten demgegenüber den Standpunkt einer ver­Die Frau kam deshalb bei der Armen­tommenden Personalen, in der ersten Woche des Dezember eine Erhalt nothwendig war. flärung von den Prinzipalen wegen Einführung des Tarifs zu direktion eine Unterstüßung ein, die ihr ihr dann auch ünftigen, freien und toleranten religiösen Auffassung. Die Ver­sammlung stimmte einer im Sinne des Vortrages gehaltenen Reso fordern. Bei nicht befriedigenden Antworten sind weitere Maß- gewährt wurde. Die Armendirektion verklagte aber darauf lution zu und endete mit einem Hoch auf die proletarische Frauen­nahmen im Einvernehmen mit dem zuständigen Gauvorstande zu ben verlassenen Ehemann, der einen austömmlichen Verdienst hatte, ution zu und endete mit einem Hoch auf die proletarische Frauen­ergreifen. auf Ersatz ihrer Auslagen. W. wurde auch verurtheilt. Einige bewegung. Zeit darauf wurde er von der Behörde vorgeladen, über seine Ver- Die Schuhmacher aus den Werkstätten in der Friedrichstadt  Wie bürgerliche Blätter über Arbeitseinstellungen be- hältnisse zu Protokoll vernommen und darauf aufmerksam gemacht, hielten am Dienstag bei Feuerstein, Alte Jafobstraße, eine gut bes richten. Vor kurzem ging durch die bürgerliche Presse eine Notiz, daß man gegen ihn strafrechtlich vorgehen würde, wenn er die suchte öffentliche Versammlung ab, um zu dem Streit bei dem in der mitgetheilt wurde, daß die Putzer und Schleifer der Uhr Kinder nicht unterstütze. W. lehnte es ab, die Kinder zu unter- Schuhmachermeister Priest ap Stellung zu nehmen. Die Ursache fettenfabrik von Wagener in Oberstein eine Lohnerhöhung von füßen, so lange fie bei der Mutter blieben und ver- der Arbeitseinstellung, an der 28 Arbeiter betheiligt sind, ist die 10 pet. fordern und deshalb in den Ausstand eingetreten sind. Die langte, daß die Mädchen zu ihm tämen, darauf erhielt W. eine Anklage Maßregelung eines Arbeiters, der sich gegen eine Lohnreduzirung Mittheilung flang sehr unwahrscheinlich, da angeblich die Arbeiter wegen Bergebens gegen den§ 361 Abs. 10 des Str.-G.-B., wonach wandte, und die unwürdige Behandlung seitens des Unternehmers 30, 40, fogar 50 M. Wochenverdienst haben sollten. Man bedenke, bestraft werden kann, wer, obschon er in der Lage ist, diejenigen zu gegenüber den übrigen Arbeitern. Nach dem Bericht wurde ein Ar­in einem kleinen Städtchen im Fürstenthum Birkenfeld   giebt es unterstützen, zu deren Ernährung er verpflichtet ist, sich der Unter- beiter entlassen, weil er den Lohn für seine Arbeit verlangte, den er Arbeiter, die über einen so respektablen Lohn verfügen und haltungspflicht trotz Aufforderung der zuständigen Behörde derart nach dem im Jahre 1896 festgesetzten Tarif zu beanspruchen trozdem streifen. Wer unsere Arbeiterverhältnisse tenut, mußte entzieht, daß durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in An- batte. Eine von den daselbst beschäftigten Arbeitern gewählte sich sofort sagen, hier wird den Lesern wiederum eine fauftdicke Lüge spruch genommen werden muß". W. berief sich darauf, daß er ja Kommission versuchte die Differenzen beizulegen, wurde aber von aufgetischt, die natürlich zeigen soll, was für unerhörte Forderungen die Kinder habe zu sich nehmen wollen und daß seine Frau nicht dem Unternehmer mit groben Redensarten abgewiesen, und ihr die Arbeiter an die armen Fabrikanten fiellen. Nun ftellt sich aber bei ihm wohne; das Schöffengericht verurtheilte ihn jedoch zu einer schließlich mit der Entlassung gedroht. Erst als auch der zweite heraus, von den 20 in dieser Fabrik beschäftigten Arbeitern, die Woche Gefängniß, welche Strafe das Landgericht in eine Geldstrafe Versuch der Kommission, mit dem Unternehmer zu verhandeln, miß­schon 2-10 Jahre in dieser Fabrik beschäftigt sind, erhalten zwei von 30 M. umwandelte. W. legte darauf noch die Revision ein, lang und sie wieder resultatlos abziehen mußte, saben sich die Arbeiter 17,40 m., fünf 15,60 M., drei 15 M., fünf 13,80 M., einer 14,40 M., hatte aber feinen Erfolg damit. Das Kammergericht verwarf das veranlaßt, die Arbeit einzustellen. Bisher hat es der Unternehmer zwei 12 M., einer 9 M. und einer 7,50 M. pro Woche. Die Diffe- Rechtsmittel mit der Begründung, daß hier§ 361 Abs. 10 ganz mit dem Hinweis, daß es nichts schadet, wenn die Geschichte etliche renzen in der Fabrit entstanden dadurch, daß ein Arbeiter, der richtig angewendet worden sei. tausend Mark toftet, abgelehnt, auch mit den gesammten Arbeitern soeben in die Fabrik eingestellt war, einen höheren Lohn bekam als die übrigen in der Branche. Dies betrachteten die Arbeiter als eine des Landgerichts I  . In der Lindenstraße wurde ein Bau ausge Ein Banunglück beschäftigte gestern die vierte Straffammer zu verhandeln, und ebenfalls die Junung nicht als tompetent anerkannt. In der Diskussion kritisirten mehrere Redner Zurückießung und verlangten eine gleiche Bezahlung. Die Differenzen das oft willkürliche Vorgehen des Herrn Priestop bei find mittlerweile beigelegt. Lehrreich ist es aber, mit welchen Mitteln führt, der am 16. Auguft d. J. soweit gediehen war, daß schwere Festsetzung des Lohnes, wobei er sich nicht selten um Pfennige von einer gewissen Preffe die Hat gegen die Arbeiter getrieben eiserne Träger in Höhe des ersten Stockwerks auf das Mauerwerk mit den Arbeitern herumstreitet. In der weiteren Diskussion wurde gelegt werden sollten. Es geschah dies mittels eines Krahns. Einer der konstatirt, daß die Ausständigen, die weiter keine Forderungen Träger war bereits an Ort und Stelle. Um den zweiten hochziehen zu stellen, als die Wiedereinstellung ihres gemaßregelten Kollegen und fönnen, mußte der Krahn, der auf Rollen stand, etwas vorgeschoben Die Grazer Fahrrad- Fabriken von Puch   u. Co. und werden. Die Spitze des Krahns stieß gegen den bereits aufgelegten eine menschenwürdige Behandlung, jederzeit zur Beilegung Franz sperrten ihre sämmtlichen 700 Arbeiter aus, weil sie Träger, dieser fiel herunter und dem Hausdiener Hermann Müller, müthig auszubarren, bis ihre gerechten Forderungen von dem der Differenz geneigt find, aber auch gewillt sind, ein­am Dienstag Nachmittag an dem Zeichenbegängnisse eines bei welcher unweit des Krahns auf dem Erdboden saß, über beide Unternehmer erfüllt werden. Die finanzielle Unterstützung für die den Ausschreitungen am vergangenen Sonnabend getödteten Arbeiters Oberschenkel. Dem Unglücklichen wurden beide Beine zerschmettert, Streifenden ist bereits gesichert, da sich schon die Kollegen einer theilgenommen hatten. Die Fabrikanten hatten nur die Entfendung er ist nach 10 Minuten verstorben. Für diesen Unglücksfall wurde der Monteur Friedrich Hoeft, welcher im Auftrage der Firma Anzahl großer Werkstätten in der Friedrichstadt   verpflichtet haben, Delchan das Aufziehen der Träger zu leiten hatte, verantwortlich pro 28oche 1,50 M. zur Unterstützung abzuführen. Es gelangte fo gemacht. Er führte zu seiner Entschuldigung an, daß er den Ver­dann eine Resolution zur einstimmigen Annahme, in der sich die ftorbenen, welcher im Auftrage seines in der Nachbarschaft wohnenden Versammlung mit dem Vorgehen der Priestap'schen Arbeiter voll storbenen, welcher im Auftrage seines in der Nachbarschaft wohnenden Die Hauptverhandlung gegen Bruno Wille   vor dem Dienstherrn den Arbeitern Bier zu bringen hatte, wiederholt aufgefordert und ganz einverstanden erklärt und sich verpflichtet, dieselben moralisch Landesgericht in Graz findet am 29. d. M. statt. Wille wird be- habe, den Bau zu verlassen. Dies sei noch geschehen, wenige Augenblicke und finanziell zu unterstützen. Nachdem noch bekannt gegeben, daß schuldigt, durch Reden, welche er in öffentlichen Versammlungen in bevor das Unglück sich ereignete. Der als Sachverständige vernommene versammlung stattfindet, und beschlossen worden war, die Unterstützungs­am Montag im Klubhaus, Kommandantenstr. 72, eine Vereins­Wien am 27. Juni und in Graz am 2. Juli d. J. gehalten hat, Ingenieur Kuhn begutachtete, daß dem Angeklagten der Vorwurf frage für die Streikenden durch die Agitationskommission gemeinsam versucht zu haben, Unglauben zu verbreiten und die Lehren, Ge- einer Fahrlässigkeit nicht zu ersparen sei, der erste Träger hätte so- mit den Werkstätten- Vertrauensmännern regeln zu lassen, erfolgte der bräuche und Einrichtungen der vom Staate anerkannten christlichen fort verschraubt werden müssen. Der zweite Sachverständige, Bau­Kirche und der jüdischen Religionsgenossenschaft herabzuwürdigen, rath Badstübner, erkannte an, daß das vom Angeklagten beobachtete Schluß der Versammlung. und sich hierdurch des Verbrechens der Religionsstörung und des Verfahren in Berlin   zwar allgemein üblich sei, aber wie der vor- Die Lithographen, Steindrucker und Berufsgenoffen hielten Bergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung schuldig gemacht liegende Fall beweise, teine genügende Sicherheit gegen Unglücks: am Mittwoch Abend in den Arminhallen" eine öffentliche Versamm zu haben. fälle biete. Es sei wünschenswerth, daß eine Verordnung erlassen lung ab, in der Schöpfe über Die neueste Unternehmer- Organis Grober Unfug". Wie wir in Nr. 237 berichteten, war der würde, welche vorschreibe, die Träger abzusteifen. Der Staatsanwalt fation und die Zukunft der Arbeiter" referirte. Er ftreifte eingangs die Maurer Gramm vom Schöffengericht zu Spandau   zu 2 Wochen der Vertheidiger die Freisprechung beantragte, weil die Gutachten der über, um später die soeben ins Leben getretene Versicherungsgesellschaft der beantragte gegen den Angeklagten eine Woche Gefängniß, während Kämpfe des Proletariats im Alterthum, ging alsdann auf die der Neuzeit Haft verurtheilt worden, weil er während des dortigen Maurer beiden Sachverständigen über die Art, wie die Sicherheitsmaßregeln Unternehmer gegen Streits zu beleuchten. Sowohl das Einladungs. streits im Auguſt v. J. zu einigen Bauarbeitern gesagt hatte: zu treffen feien, nicht übereinstimmten und weil der Angeklagte formular als auch die Rede des Fabrikanten Weigert vor den Guten Abend. Seid Ihr Maurer? Nach der Aussage des Maurermeisters Hoffmann sollte er auch noch gesagt haben Ihr kam zu einer Verurtheilung des Angeklagten, weil dieser es doch Vorhaben der so den Verunglückten furz zuvor fortgewiesen hatte. Der Gerichtshof versammelten Arbeitgebern gaben dem Redner Gelegenheit, das werdet doch nicht"; das Amtsgericht Spandau   war indessen der An- an der nöthigen Sorgfalt habe fehlen lassen, obgleich nicht zu ver- ins richtige Licht zu rücken. oft von Humanität faselnden Kapitalisten ficht, daß Gramm auch strafbar sei, wenn er nur die ersten Worte fennen sei, daß der Verstorbene selbst den größeren Theil der Schuld gebrochene Streifs" stehe Der Ausspruch über vom Baune mit den Thatsachen im stärksten gesprochen haben sollte. Als strafschärfend zog das Urtheil in betracht, daß Verhalten trage. Das Urtheil lautete auf einen Monat Gefängniß. Widerspruch, man bedenke nur das brüste Verhalten der meisten das des Angeklagten einen An­griff auf die bestehende Gesellschaftsordnung enthält, Wegen fortgesetter Verbrechen wider die Sittlichkeit, würde hielten, die Wünsche der Arbeiter persönlich entgegen au Unternehmer bei Arbeiterbewegungen, die es oftmals unter ihrer denn das Gericht erblickte in der Handlung des Angeklagten das begangen an zehn israelitischen Mädchen unter 14 Jahren und einer nehmen. Daß den Unternehmern die Abschaffung der Affordarbeit tadelnswerthe Verhalten eines Auf wieglers, der andere e hr israelitischen Sonntagsschülerin von 16 Jahren, wurde der katholische lächerlich" erscheine, wird in Arbeiterkreisen nicht weiter verwundern. liche Leute von der Arbeit abhält und ihnen Ungelegenheiten Lehrer Georg Schmitt   von Hüttenheim   vom Landgericht zu Würz- Mit dem geplanten Ausbauen der Einigungsämter fönne sich die Ar­burg zu einem Jahre sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. Gegen dies Urtheil hatte Gramm Berufung eingelegt, über die beiterschaft nur einverstanden erklären. Mehr denn bezeichnend sei der vor der vierten Straftammer des Landgerichts II   am 24. November Wunsch, Uebertretungen des§ 153 der G. D. ftrenger zu ahnden. verhandelt wurde. Er resümirt: Der Prozeß, der sich in neuester Zeit in den Reihen der Der Maurer Wiese bestätigte, daß Gramm sich Unternehmer abspielte, müssen alle Arbeiter zur Ueberzeugung bringen, in, durchaus höflicher Weise einem der Arbeiter von der Seite ge­Die Nothlage der Kinder und die Pflichten der Mütter daß auch ihrerfeits ein solidarisches Vorgehen geboten sei und zwar nähert und ihn gefragt habe, ob er Maurer sei. Mehr hatte der Zeuge Tautete das Thema eines Vortrages, den Frau Zily Braun am auf dem Wege der Organisation. Tischendörfer, zweiter Re­nicht wahrgenommen, namentlich hatte er sich so wenig belästigt ge- Dienstag in einer zum großen Theil von Frauen besuchten Bolts- ferent, ift der Meinung, daß Streits mit Hebung der Induſtrie führt, wie irgend ein anderer Kollege. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Heine, beantragte die Frei- versammlung hielt. Die Rednerin trat dem noch oft von gegnerischer nicht zuzunehmen brauchten wie dies leider gefchehe; die Stärke der Frei- Seite sprechung und griff den Standpunkt des Amtsgerichts Spandau   in Seite erhobenen Vorwurf entgegen, daß die Sozialdemokratie die Organisationen müßte solche zu verhindern im stande sein. Auch er diefer Sache kräftig an. Es sei unzulässig und rechtsirrthümlich, es Familie zerstören wolle, und wies an der Hand eines reichen ist für Einigungsämter und verweist gleich seinem Vorredner auf die eine Aufwiegelung" zu nennen, wenn ein Arbeiter von seinem Statistischen Zahlenmaterials nach, daß nichts so sehr die für die Arbeiterschaft höchst wichtige Erscheinung: Unternehmer­wie Familie zerstöre, der Kapitalismus  , die heutige toalition. Wenn auch nicht abzuleugnen sei, daß bei Ausständen gefeßlich garantirten Rechte Gebrauch mache und andere in fried: licher Weise anrede, um sie zur Niederlegung der Arbeit zu bewirthschafts Ordnung, welche die Frauen und die Mädchen Fehler gemacht worden sind, so müsse man in Zukunft besorgt sein, bezwingt, vermeiden, dem Unternehmerthum nicht ge­wegen. Der Vertheidiger erläuterte auch im einzelnen, daß wingt, in immer wachsender Zahl als Industrie- Arbeiterinnen solche zu Gegenüber dieser nicht wegs fundenes Futter in den Schooß zu werfen". Weiter er hier keines der Erfordernisse vorhanden sei, ohne die ein für den Broterwerb zu arbeiten. fich Redner zuleugnenden Thatsache zeige fich so recht die Haltlosigkeit der in wärmt für Des Einigungsämter im Sinne grober Unfug nicht angenommen werden könne. ES bürgerlichen Kreisen verbreiteten und den Frauen gepredigten An- der Buchdrucker. Redner ersucht am Schlusse seiner Aus­habe sich nicht um Interessen des Publikums, sondern um ganz schauung, daß die Frau ins Haus, in die Familie gehöre und fich führungen, alle zur Verfügung stehende Kraft für den Ausbau der private Intereffen eines Maurermeisters gehandelt. Die Worte um das öffentliche Leben nicht zu fümmern habe. Wenn man die Arbeiterorganisation zu widmen, da allem Anscheine nach große des Angeklagten hätten keine Ungebührlichkeit in der Form Mädchen auf die Ehe verweise, in der sie ihren eigentlichen Beruf Kämpfe bevorstehen, allerdings müffen diese Organisationen frei von dargestellt und nicht den öffentlichen Frieden gefährdet, namentlich feien auch nicht die Empfindungen des gesitteten Theils des Publi- als Frau und Mutter zu erfüllen hätten, so sei zu bedenken, daß die jedem politischen und religiösen Einfluße fein. Vorstehenden Aus. fums verletzt worden, weder unmittelbar, was erforderlich sein proletarische Frau in gleicher Weise wie der Mann für den Unter- führungen schloß sich eine rege, fachliche Diskussion an, in der außer fums verletzt worden, weder unmittelbar, was erforderlich sein halt der Familie eine Erwerbsthätigkeit ausüben müsse und daß Tischen dörfer sämmtliche Redner hervorhoben, daß die gewerkschaft­würde, noch mittelbar, denn gesittete Menschen könnten eben feinen so das viel gepriesene traute Heim zu einer bloßen Schlafftelle liche Bewegung mit der politischen Hand in Hand zu gehen habe Anstoß daran nehmen, wenn ein Arbeiter im Lohnkampfe die werde. Die unausgesetzte, raftlose, oft gesundheitsschädliche Arbeit und zwar sei dies die sozialdemokratische, solle erstere von Erfolg felben gefeßlichen Mittel anwendete, andere 81 über: der Frau, die zu feiner Zeit eine Unterbrechung gestatte, wirte getrönt fein. Die Versammlung nimmt alsdann eine Resolution an, zeugen und zu gewinnen, deren Anwendung jede Partei als gestattet natürlich auch auf den Gesundheitszustand der Kinder zurück. Das in der sie betont, daß man in dem neuesten Vorgehen der Unter­beweise die Thatsache, daß von den proletarischen Kindern im nehmer ein weiteres Kampfmittel gegen die Arbeiterschaft erblicke ersten Lebensjahre bereits 30 pct., von den Kindern der befizenden und verpflichten sich die Anwesenden, mit allen zu Gebole stehenden Klaffen dagegen nur 8 pet. sterben. Wenn schon die Lage der ehe- Mitteln für Stärkung der Organisation einzutreten. lichen Mutter im Arbeiterstande eine traurige sei, so sei dagegen das Loos der unehelichen ein geradezu entfeßliches, da hier zu den materiellen Schöneberg  . Am Montag, den 22 d. M., fand im Obst'schen Sorgen noch das Brandmal der Schande tomme, welches die Lokale in der Grunewaldstraße, eine Versammlung des Arbeiter Die Bildungsvereins statt, in der Genosse Obst über die Stadtverordnetens Wegen Vergehens gegen den ber- ühmten§ 153 der bonetten Bürgersleute der unehelichen Mutter ausdrücken. Gewerbe- Ordnung war der Metallarbeiter Taubert in Forst industrielle Arbeiterin genieße zwar insofern einen gesetzlichen Schuh, wahlen sprach. Schubert und Köster fordern die Mitglieder angeklagt worden. Ende April d. I. streitten in Forst die Metall- als sie 6 Wochen nach der Niederkunft nicht beschäftigt werden dürfe nochmals auf, fräftigst mitzuarbeiten und zu agitiren, damit die arbeiter, um eine fürzere Arbeitszeit zu erringen. Natürlich fanden und Anspruch auf Krankengeld habe, dagegen sind die ländlichen sozialdemokratischen Kandidaten am Tage der Stichwahl als Sieger sich auch hier Streitbrecher, denen an einer Ausbesserung ihrer Lage Arbeiterinnen in dieser Hinsicht nicht geschützt und dem größten hervorgehen. nichts gelegen schien. Als diese Leute eines abends die Arbeitsstätte Glend preisgegeben. Erwiefen sei, daß die Wohlthätigkeit sich auf verließen, wurden sie von Streitenden angesprochen, die sie über keinem Gebiet unzulänglicher erwiesen habe, als auf dem der die Nothwendigkeit der Solidarität aller Arbeiter aufklären Wöchnerinnenpflege. In ganz Deutschland   gebe es nur zwölf wollten. Taubert ließ sich dabei hinreißen, ihnen über ihr Wöchnerinnenheime mit insgesammt 150 Betten. Die Frauen Sagan, 25. November.  ( W. T. B.) In dem benachbarten Verhalten Vorwürfe zu machen. Schöffengericht und Landgericht hätten Recht, zu verlangen, daß in fie ihrer Kunzendorf brennt der Braunkohlenschacht der Lohfer Werke von nahmen als erwiesen an, daß er beleidigende Ausdrücke gebraucht Eigenschaft als Mütter geschützt und aus öffentlichen Mitteln Maier u. Co. Der Förderthurm und die Schurre stud bereits voll und zu einem Arbeitswilligen geäußert babe, eigentlich wäre er nicht im Wege der Wohlthätigkeit unterstützt werden. Zwar seien ständig eingeäschert. Die Belegschaft fonnte bis auf etwa 9 Vermißte werth, geprügelt zu werden. Die Gerichte zogen daraus den die Frauen im öffentlichen Leben rechtlos, aber sie seien nicht macht gerettet werden. Es sind Vorkehrungen zur Rettung der noch im Schluß, daß Taubert den anderen durch Drohungen und Ehr- los; fie tönnten ihren Einfluß auf die Männer ausüben und diese Schachte befindlichen Bergleute getroffen. Der Brand ist noch nicht verlegung habe bestimmen wollen, an einer Verabredung zur Er- veranlassen, mit dem Stimmzettel in der Hand ihre Pflicht zu thun gelöscht. zielung günstiger Arbeitsbedingungen theilzunehmen. Er hätte dem und solche Vertreter zu wählen, die für die Rechte des Proletariats Delenit   i. Vogtl., 25. November.  ( W. T. B.) Heute früh Manne die Freiheit, zu arbeiten, wo er mochte, beschränken wollen, und und damit auch für die Rechte der Frau eintreten. Die bevorstehenden 2 Uhr 48 Minuten wurde hier ein wellenförmiger Erdstoß verspürt. der§ 158 der Gewerbe- Ordnung sei deshalb anwendbar. Der Angeflagte Stichwahlen für die Stadtverordneten Versammlung bieten Gelegenheit Wien  , 25. November.  ( B H.) Heute Nachmittag hat sich der wurde zu einem Monat Gefängniß verurtheilt. Er legte zur Bethätigung nach dieser Richtung. Pflicht der Mütter sei es, gute biesige Fabrikbesitzer Julius Blan in seinem Geschäftslokal wegen Revision ein, indem er u. a. geltend machte, ein Vergehen gegen Schulen zu verlangen und tüchtige, leistungsfähige Lehrer, die nicht Rückganges seiner Fabrik vergiftet. Er war, als Hilfe hinzufam, § 153 sei schon darum rechtsirrthümlich angenommen worden, durch eine übergroße Schülerzahl in ihrem Erziehungswerk beein weil die Feststellung fehle, daß er den Kollegen durch sein Ver- trächtigt werden. Wenn schon die Armuth der Eltern etwas Budapest  , 25. November.  ( B. H.  ) Der frühere Minifterial. halten habe zwingen wollen, ebenfalls zur streiken. Diese Annahme Schreckliches ist, so ist die Noth der Kinder, welche ohne des Landgerichts werde noch nicht durch dessen Feststellung gerecht Frühstück in die Schule gehen müffen, noch viel schrecklicher, rath Raffics ist, wie die Blätter melden, unter Polizei- Aufsicht ge= fertigt, daß er gewillt gewesen sei, jenen Kollegen in der darum sei die Forderung durchaus berechtigt, daß die Kinder stellt worden, weil derselbe gedroht hat, auf den Honvedminister Freiheit, zu arbeiten, wo er wolle, zu beschränken. Im gefättigt werden, und zwar nicht durch die Privatwohlthätigkeit, Fejervary ein Attentat verüben zu wollen. London  , 25. November.  ( W. Z. B.) Die durch das Handels. übrigen beftritt Angeklagter überhaupt die ihm gelegten Reben. Der Oberstaatsanwalt beantragte die Zurückweisung daß, bis ein Reichsgesetz die Kinderarbeit verbiete, die Beschäftigung amt vermittelte Konferenz der Maschinenbauer und ihrer Arbeiter der Revision und das Kammergericht erkannte demgemäß in der Kinder vor der Schulzeit durch Ortsstatut untersagt werde. fegte heute die Verhandlungen fort, welche nur zu einer schärferen feiner geftrigen Sigung. Das Landgericht sei sehr wohl berechtigt Wenn so die törperliche Wohlfahrt der Kinder gesichert sei, handle Rlarlegung der Differenzpunkte dienten, ohne daß ein Fortschritt gewesen, auzunehmen, daß es das Bestreben des Angeklagten gewesen es sich darum, daß auch der Geist recht gepflegt werde. Es dürfe auf dem Wege zur Einigung gemacht wurde.

bereitet.

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in Anspruch nähme.

Der Staatsanwalt beantragte, die Berufung zu verwerfen, jedoch ohne einen Verfuch zu machen, dies zu begründen. Das Gericht war derfelben Meinung wie der Vertheidiger über die Unauwendbarkeit des Paragraphen vom groben Unfug und sprach den Angeklagten frei.

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Versammlungen.

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Depeschen und lehte Nachrichten.

bereits todt.

Last sondern auf Kosten des Stadtfäckels. Ferner müsse verlangt werden, zur

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Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin  . Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsblatt.