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voller Blüthe.

rechtigt. Die als Zeugen vernommenen Händler behaupteten, begutachtet, daß derselbe zu den leichtgehenden gehöre. Die Gekanntgabe schwarzer Listen den Ausständigen die Aufnahme anderer daß sie getäuscht worden feien, obgleich der als als schworenen prüfen den Revolver selbst, und einer von ihnen meint, Arbeit zu erschweren. Es wird deshalb gebeten, den Zuzug fern Sachverständiger vernommene Schlächtermeister Cliffmann dies kaum daß doch eine gewisse Kraftanstrengung dazu gehöre, schnell hinter zuhalten. für möglich hielt. Der Gerichtshof hielt unter allen Umständen das einander mehrere Schüsse abzufeuern. Die Sachverständigen Barella Spikel in Fabriken. Publikum für getäuscht. Höchst wurde zu drei Monaten Ge- und Bader wurden in Geldstrafen von 30 beziv. 20 M. genommen Oberschlesiens scheint die durch Polizeispitzel besorgte Ueberwachung In verschiedenen größeren Werken fängniß und 300 M., die Mittwe Sperling zu zwei Monaten wegen ihrer vorzeitigen Entfernung. der Arbeiter, von der Auer auf dem letzten Parteitage ein Beispiel Gefängniß und 100 M. Geldstrafe verurtheilt. Das Urtheil soll im ok. Anz." und in der Saale - 3tg." veröffentlicht werden. Zwei hiesige Aerzte hatten vor Jahren mit dem nunmehr aus einer füddeutschen Fabrik anführte, eingeführt zu werden. Ju Köpenick. Vor dem hiesigen Amtsgericht fand vorgestern die verstorbenen Rechtsanwalt a. D. und Naturheilkünstler Glünicke einigen Fällen sind gerade während der Anwesenheit des Kaisers in Verhandlung gegen die vier Genoffen Fiedler, Biegelmann, eine Geschäftsverbindung geschloffen, um diesem in der Propa- Oberschlesien Leute als Arbeiter in größere Werke eingetreten, die Richter und Niete statt, die von dem Polizeiwachtmeister ganda für seine Methode behilflich zu sein. Diese Handlungs. gelegentlich des Verfahrens gegen die Bergarbeiter- Organisation in Haller, als dieser eine öffentliche Versammlung am 26. August d. J. weise erschien den medizinischen Kollegen als eine Verlegung Babrze und Zaborze im Jahre 1894 vor Gericht als Polizeispitzel deswegen auflöſte, weil auf fein Verlangen die anwesenden der ärztlichen Standesebre; sie brachten die Angelegenheit entlarot wurden. Ueberhaupt steht hier noch das Spielwesen in Frauen nicht aus dem Saale entfernt wurden, wegen nicht vor die Aerztekammer der Provinz Brandenburg und fofortiger Entfernung resp. Räumung Die Arbeiter des städtischen Gaswerks in Pforzheim des Saales notirt faßte den Beschluß, den beiden angeschuldigten Aerzten das Wahl­und von der Polizeiverwaltung in Köpenick deshalb mit einem Strafrecht und die Wählbarkeit für die Aerztekammer auf fünf Jahre zu legten am Sonntag früh wegen Ablehnung einer Forderung auf mandat bedacht worden waren. Die Genoffen hatten richterliche entziehen. Hiergegen legten die also Gemaßregelten beim Ober- Lohnerhöhung plößlich ihre Arbeit nieder und verfekten damit die Entscheidung angerufen, und sie wie eine ganze Reihe Zeugen be- Präsidenten der Provinz Beschwerde ein, auf welche nunmehr eine Herren von der Gaskommission und die Bewohnerschaft Pforzheims fundeten, daß sie den Saal garnicht so schnell verlassen konnten, wie Entscheidung des Minifters eingelaufen ist, die in der letzten Sigung in nicht geringe Aufregung. Der Versuch, rasch auswärtige Kräfte fie selbst es gewünswt hätten, denn der Kellner habe von ihnen der Aerztekammer durch den Vorsitzenden Herrn Medizinalrath zu gewinnen, mißlang, und so fab man sich veranlaßt, die verlangle sie selbst es gewünswt hätten, denn der Kellner habe von ihnen Becher zur Mittheilung gelangte. Der Minister findet das Vorgehen Lohnerhöhung( von 3,40 M., bezw. 3,60 M. auf 4 M. bezw. vor dem Verlassen des Saales erst die Begleichung ihrer Beche der Kammer durchaus gerechtfertigt. 4,50 M. pro Tag) zu bewilligen. Nachmittags war der Ausstand verlangt. Sie seien dem auch nachgekommen, und der ganze Borgang habe noch keine fünf Minuten nach Auf­Lösung der Versammlung gewährt. Beachtenswerth ist eine werbe Ausstellung gegen Garantiefonds zeichner stand des Gewerkschaftstartells mit 167 gegen 27 Stimmen. In Dessau In 35 weiteren Klagen des Arbeitsausschusses der Ge- schon beendigt. Bei der Gewerbegerichtswahl in Apolda siegte die Liste Aeußerung des Amtsrichters, der den Angeklagten, als diese gestern Vormittag vor der 12. Ziviltammer am Landgericht I unter ihm sagten, daß es ihr gutes Recht sei, ihre Frauen in dem Vorsitze des Landgerichtsdirektors Dr. Vorbrodt Termin an. orang gleichfalls die Liste der Gewerkschaften mit großer Majorität öffentliche Boltsversammlungen mitzubringen, entgegnete: Sie mehrere Beklagte waren persönlich erschienen, einige gaben noch in durch. Bezüglich der Arbeitgeberliste ist die Ueberrumpelung nicht wollen nur immer wieder Standal machen, um den fleinen letter Stunde dem Rechtsanwalt Tschauer Vollmacht. Gegen zwei ganz gelungen, obwohl sie so leicht gewesen wäre. Unsere Kandi­Leuten, die sich zu ihrer Partei rechnen, Anreiz zur Unzufriedenheit Beklagte, von denen der eine 2000 und der andere 500 m. ge- eines auch 13 Stimmen. Es wäre also leicht gewesen, unsere ganze daten erhielten 13 Stimmen und die der Gegner mit Ausnahme zu geben und die Polizei dabei ärgern; Sie können doch auch ohne zeichnet hat, erging ein Versäumnißurtheil. Auf den Vorschlag, Liste durchzubringen. So aber mußte gelooft werden und kamen die Theilnahme Ihrer Frauen an solchen Versammlungen Ihre An- zunächst nur einen Fall in allen Instanzen durchführen zu dadurch immerhin von den 5 aus der Klasse der Gewerbetreibenden gelegenheiten regeln! laffen, geht der Arbeitsausschuß aus verschiedenen Gründen nicht Die Angeklagten mußten freigesprochen werden. Der Amts- ein. Nach der ersten Verhandlung haben übrigens schon einige zu wählenden Beisitzern drei von unserer Liste zu der Ehre, als anwalt hatte 30 M. Geldstrafe beantragt. Beichner, gegen die noch keine Verhandlung anberaumt war, bezahlt. Arbeitgeberbeisiger im Gewerbegericht für 6 bezw. 2 Jahre zu Wegen Vergehens gegen die§§ 153, 152 der Reichs: Die zweite Verhandlung wurde gestern in 33 Fällen ebenfalls ver: einem Siege der organisirten Arbeiterschaft. Unsere Liste erhielt fungiren. Die Gewerbegerichtswahl in Augsburg endete mit Gewerbe- Ordnung in Joealfonfurrenz mit Beleidigung, hatten tagt, da der Rechtsanwalt der Beklagten wieder erklärte, sich auf sich gestern die Tischler Hermann Schumann, Max Demel, Emmerich das bereits mitgetheilte Novum der Kläger nicht äußern zu können. 3676, die der Gegner 3227 Stimmen. Manderla und Otto Schulz vor der 138. Abtheilung des Amts- Für alle bisher vertagten Fälle wurde ein neuer Termin auf den gerichts I, unter Vorsitz des Amtsrichters Vonhoff zu verantworten. 12. Januar vormittags 10 Uhr anberaumt.

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Die streifenden Schriftgießer der Firma Budwig und Mayer in Frankfurt a. M. fonnten in ihrer letzten Versaminlung Nach der Anklage sollen die Angeklagten den Tischler Rogofinsti, Für Gemeinden, welche an öffentlichen Flüffen liegen, ist konstatiren, daß von den Ausständigen niemand wortbrüchig ge= welchen der Tischlermeister Thöns, Pappel- Allee 44, an Stelle des eine Entscheidung des Ober- Verwaltungsgericht 3 von worden ist. Die Firma hat versucht, durch Heranziehen von einigen entlaffenen Schumann zur Arbeit angenommen hatte, am 12. Juli d. I., großer Wichtigkeit. Der Stadt Krossen wurde von der Regierung ungelernten und ungeübten Kräften theilweise den Betrieb fort­als er die Arbeit beginnen wollte, beschimpft und bedroht haben; zugemuthet, eine ältere Oderbrücke durch eine neue zu ersehen, zuführen, natürlich konnte das nur geschehen durch Erzeugung eines Schulz soll außerdem gegen ihn auch noch thätlich geworden sein, weil die Schifffahrt unter dem bisherigen Zustande leide und durch minderwerthigen Fabrikats. Der Vorstand der Buchdrucker weil er annahm, daß Rogosinsti ihn aus der Arbeit drängeln wollte. bloße Veränderungen Abhilfe nicht geschaffen werden könne. Der Organisation beabsichtigt deshalb, die Buchdruckfirmen auf diesen Die Angeklagten betheuerten wiederholt ihre Unschuld und behaupteten, Oberpräsident bestätigte die Verfügung, worauf die Stadtgemeinde Umstand aufmerksam zu machen. daß es sich bei der Anzeige, die Rogofinski sehr gegen feinen flagbar wurde. Der dritte Senat des Ober- Verwaltungsgerichts Willen nur auf Anftiften des Meisters Thöns eingereicht habe, um Versammlungsverbot auf Umwegen. Die Badische Volts. hob die Verfügung unter folgender Begründung auf: stimme" berichtet über ein interessantes Vorkommniß in Wein­einen Racheakt des Thöns und des Zibell handle. Manderla habe Auch wenn, wie behauptet, aber nicht erwiesen sei, die Stadt Eigenheim , das eine große Aehnlichkeit aufweist mit der auch in anderen nämlich gegen beide die Privatklage angestrengt und theilweise bereits thümerin der Brücke wäre, könnte daraus nur die Verpflichtung her- deutschen Staaten hier und da geübten Praxis der Behörden, den gefiegt. Thöus habe was unter Beweis gestellt werden könne geleitet werden, sie zu beseitigen, nicht aber die, sie durch einen Arbeitern die Abhaltung von Versammlungen zu erschweren. Die dahingehende Aeußerungen gemacht, daß er Manderla etwas am Neubau zu ersetzen. Nun stüße sich die Regierung darauf, daß die Metallarbeiter in genannter Stadt hatten vor einiger Zeit in einem Beuge flicken werde. Staatsanwalts- Assessor Schütte hielt die Stadt eine Brückengeld- Gerechtigkeit befize. Hier tomme§ 138 II 15 dort erscheinenden Blättchen eine Versammlung angekündigt. Flugs ließ Angeklagten im Sinne der Anklage voll und ganz überführt und des Allgemeinen Landrechts in betracht. Danach sei jeder Privat sich der Amtmann den Redakteur des Blattes kommen und bedeutete ihm, beantragte gegen Schumann 1 Monat Gefängniß, gegen Dehmel Juhaber einer Boll-, Wege- oder Brückengerechtigkeit verpflichtet, die daß er die Versammlungsanzeige widerrufen müsse. Als das nicht 14 Tage Gefängniß, gegen Manderla 1 Monat Gefängniß und gegen Brücke 2c. auf eigene Kosten im sicheren Zustande zu erhalten. geschah, vielmehr eine zweite Annonce erschien, wurde der Wirth des Schulz, da dieser bereits mancherlei auf dem Kerbholz hat, 2 Monat Unter Umständen tönne hieraus allerdings gefolgert werden, daß Versammlungslokals vor den gestrengen Herrn Amtmann zitirt. und 14 Tage Gefängniß zusäßlich zu der Strafe, welche er augen- der Inhaber einer Brückengerechtigkeit die Brücke neu zu bauen Diesem stellte der Amtmann in Aussicht, daß, wenn die Versamm blicklich in Plößensee verbüßt. Rechtsanwalt Wolfgang habe, nämlich im Falle ihrer Baufälligkeit. Darum handele lung in seinem Lokale stattfinde, in feinem Lokale stattfinde, er mit 50 M. bestraft Heine als Vertreter des Angeklagten Schumann, doch zugleich es sich aber hier nicht, da die Erhaltung der Brücke als und feine Wirthschaft geschlossen würde. - Schließlich wurde auch für die anderen Angeklagten sprechend, bestritt, daß es sich bei Kommunikationsmittel die Verfügung der Regierung nicht ver- dem Wirth der Rath gegeben, die Wirthschaft zu schließen, dem in Frage stehenden Vorfalle um eine Verabredung zum Zwecke anlaßt habe. um so die Versammlung unmöglich zu machen. Ob die vorgesetzte der Erlangung günstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen, wie dieses Behörde des Herrn Amtmann eine solche Einwirkung den Gafts der§ 153 der Reichs- Gewerbe- Ordnung fordere, gehandelt habe. wirthen gegenüber in der freien Ausübung ihres Gewerbebetriebes Es bleibe mir die Beleidigung übrig, für die eine milde Geldstrafe am Blaze sei, falls nicht bei der Unsicherheit der Aussagen des billigt, bleibt abzuwarten. Rogosinski auf Freisprechung erkannt werden müsse. Nachdem hierauf noch festgestellt war, daß Thöns den Manderla und den Dehmel erst nach dem Vorfalle entlassen, änderte der Staatsanwaltliner Gewerkschafts- Kommission folgende Beiträge ein: Für die englischen Maschinenbauer gingen bei der Bern Freien Stunden, Illustrirte Romanbibliother für das arbettende Bolt feinen Antrag dahin ab, daß sich das Schöffengericht für unzuständig erklären und die Sache der Straffammer zur Aburtheilung über­weisen möge, da versuchte Nöthigung vorliege. Das Vorgehen der Angeklagten sei ein Nacheakt gegen Thöns; fie wollten den Ro­gofinsti zwingen, bei diesem nicht zu arbeiten. Der Gerichtshof trat diesem letzteren Antrage des Staatsanwalts bei.

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Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgebung.

durch

Eingelaufene Druckschriften.

( Berlin , Verlag der Buchhandlung Vorwärts) Preis pro Heft 10 Pf., enthält in Nr. 48 und 49 den laufenden großen Roman: Der Kampf um die Scholle von Elife Orzesko( Fortsetzung). Ferner: Die letzten Stunden eines Bers urtheilten.( Von Mart Twain.)- Lebendig begraben.( Aus dem Franzöfifchen.) Dies und Jenes( Feuilletonistische und tulturhistorische Stigjen).- 28th und Scherz.

In Heft 49 wird bereits der mit Seft 1 des zweiten Jahrganges bes ginnende Roman Wildenradt's" Der Zöllner von Klaufen" angekündigt, ber von dem bekannten Münchener Maler G. M. Bilten fünstlerisch illustrirt tft. Auch ist ohne Preiserhöhung von Nr. 1 ab der Inhalt jeden Heftes von 16 Seiten auf 24 Seiten vermehrt. Die Sozialistischen Monatshefte"( Redaktion und Verlag: Berlin NW. Marienftr. 13) baben soeben ihr 11. Heft erscheinen lassen. Daffelbe enthält ein Essay über den jüngst dahingeraffteu Parteigenoffen Grillenberger Ferner wird in ihm die Artikel- Serie über den Stand der sozialistischen Bes wegung in den verschiedenen Kulturftaaten, welche bereits in Einzeldarstellungen ben Sozialismns in England, Italien , Polen , Ungarn , Spanien und Queens land hehandelt hat, in diesem Hefte fortgesetzt durch eine sehr eingehende Arbeit über den Sozialismus in Frankreich aus der Feder von 2. de Setlhac, dem befannten Herausgeber des Musée Social. Der Inhalt des elegant ausgestatteten Heftes ift insgesammt der folgende: Beon de Seilhac: Der Sozialismus in Frantreich. R. H. Doscher: Karl Grillenberger . Henriette Fürth : Auslese und Sozialreform. Dr. August Winter: Die feudalste Ecke des Reiches. 6. Sorel: Der Ursprung des Staats fozialismus in Teutschland. Gertrud Bernhardi: Ein Roman von Gabriele d'Annunzio . Dr. Johannues Menzinger: Rechtsprechung und Rechtsgefühl. Rundschau: Deffentliches Leben( Die politische Saison). Bücher. Ein überaus charakteristisches Portrait Grillenberger's ist beigegeben. Preis 50 Pf., pro Quartal 1,50 M.

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Briefkasten der Redaktion.

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Herrenparthie der Arendt 6,25. Pfropfenverein Nord- Ost 6,-. Aufgelöster Statklub 4,81. Musikinstrumenten Arbeiter Berlins Agitationsfommission der Tapezirer Berlins durch Friedmeier 30,- Tapezirer Berlins durch Friedmeier 85,-( eigene Listen). Büglerverein Norden 5,-. Von den Sattlern Berlins ( auf Listen) durch Weiher 36,55. Von den Sattlern Berlins durch Niedel( auf Listen) 29,25. Vom Personal Von den Maurern der Berliner Stadtbrauerei Belforterstr. 4 9,20. Die vierte Straffammer des Landgericht I unter Vorsitz des Bantows und Nieder- Schönhausen 50,-. Freie Vereinigung der Landgerichts- Direktors Denso verhandelte gestern wiederum gegen Stereotypeure und Galvanoplastiker Berlins und Umgegend 50,- Von den Schauspieler Paul Hugo Karl Klein, der beschuldigt ist, mit den Berliner Posamenten- Arbeitern u. Arbeiterinnen d. Müller( auf Listen) Hilfe von 5 gleichfalls angeklagten Personen Betrug und Uitunden- 71,25. Tischlerei Schultz, Fruchtstr. 59, 3. Rate, 9,35. Holz- und Bretter fälschung zum Schaden der ehemaligen Direktoren des Belle- Alliance: träger Berlins , 2. Rate, 25,- Von den Holzbearbeitungsmaschinen­Gesammelt bei einer Theaters, Maurice und Häsener begangen zu haben. Klein, Arbeitern Berlin II.( Vorschuß auf Listen) 30,-. Verband der Gas­spiegelte den beiden Direktoren vor, arbeiter, Berwaltung Mannheim I, 22,45. Geburtstagsfeier im Gesangverein Wiederhall 5,- ein 22jähriger Mann, spiegelte den Arbeiter der Jedeck'schen daß er 23 000 Mart geerbt habe, die sein angeblicher Stodfabrik, Grünstraße, 6,15. Wäsche und Kravattenbranche d. Kp. Vormund einer der Mitangeklagten verwalte. Er( auf Listen) 21,65. Fachverein der Töpfer in Bufarest 40,-. Bentral wollte sich an dem Unternehmen des Belle Alliance Theaters verein der Former, Bahlstelle Berlin , 200,- Statklub Stiefel betheiligen und es tam auch ein Sozietäts Vertrag zu stande, 2,-. Freie Vereinigung der Bivil- Berufsmusiker Berlins u. Umgeg. 50,-. worauf Klein als stiller Theilnehmer eintreten und 200 R. monat: Handels- Hilfsarbeiter Berlins ( lokal) d. Kamp( auf Liften) 33,55. Von den lich erhalten sollte. Die Erbschaftsgeschichte war aber Schwindel, Holzarbeitern von Flatom u. Priemer, Charlottenstr. 18 10,10. Tischlerei den Maurice nicht durchschaute, weil ihm eine angebliche von dem Böhm, Weberstr. 52, 2. Rate 7,50. Klaviaturfabrik von Buchholz, 5. Rate 14,15. Tonnenbrüder in der alten Bazenhofer Tonne, Reichenbergerstr. 170 Aus der Zeit( Henry George+) Vormunde" herrührende eidesstattliche Bersicherung vorgelegt wurde, 5,05. Musikinstrumenten- Arbeiter Berlins durch Arendt( auf Listen) 150,40, wonach dem Klein die Erbschaft bei seiner Großjährigkeit am( barunter Fabrik Nieber u. Komp. 12.55. Fabrit Wießner 4,50. Fabrit 1. Ottober 1896 ausgezahlt werden würde. Maurice will auch von Bechstein, Reichenbergerstr., 26,50. Fabrit Schulze, Blumenstr., 14,50. Fabrik dem angeblichen Vormunde" persönlich gehört haben, daß alles Hansen 14,-. Fabrik Dobrowolsky u. Bartsch 10,50. Hoof u. Co. 8,90. Fabrit feine Richtigkeit habe. Klein erhielt daraufhin nach und M. Hoffmann 9,50: Fabrit Fürstenberg 9,30. Fabrit Pfeiffer 9,10. Fabrik Schulze nach von Maurice 400 Mart baar und bewog diesen auch, Blumenstraße, 13,-. Fabrik Heindorf 7,55. Fabrik Schinidt 4,25. Fabrit ihm Wechsel in Höhe von 215 M. zu akzeptiren. Am 6. Oktober och u. No. 6,25. Glaceehandschuhmacher Berlins , 2. Nate 30,-. Von den Maurern in Landsberg an der Warte 14,36. Xylographen bei H. 5,25. 1896 follte Klein vertragsmäßig die Einlage von 10 000 m. zahlen Turnverein Freiheit Nowawes 2,-. Gemüthliche Kneiperei zwischen Turn­und nun begann eine von Klein infgenirte Romödie der Irrungen, verein Fichte Berlin und Freiheit Nowawes 4,80. Gesangverein Bruder- tag bei der ihm die Angeklagten hilfreiche Hand geboten haben sollen. bund, M. d. A.-S.-B. 10,-. Textilarbeiter- Verband, Filiale Kottbus 50,-. Der Schlußeffekt war, daß die 10 000 M., von denen schon 4000 M. Am Biertisch bei Prestel, Charlottenburger Rietz 2,50. Arbeiter der Firma weiter zedirt waren, nicht gezahlt wurden, Direktor Maurice Gebr. Nothmann 21,80. R. 2. 23. 1. Ob in dem Ausdruck Flegel" eine grobe Beleidigung, in die größte Verlegenheit fam und Weitere Beiträge nimmt das Gewerkschaftsbureau( R. Millarg, außerdem die dem die zum Austritt aus der Arbeit berechtigt, liegt, hängt von dem Empfindungs­Klein gewährten Geldbeträge verfor. Auf grund der Annenstr. 16, 1 Tr.) entgegen. grad der Richter ab. Verständige Richter pflegen die richtige Empfindung umfangreichen Beweisaufnahme beantragte der Staaatsanwalt Eine Branchen- Versammlung der Tischmacher beschloß, die zu haben. 2. Ja. 3. 2 Jahre. 4. 3 Monate. 5. Ja. A. P. und A. A. gegen Klein 12 Jahre Zuchthaus, gegen den Maler Werkstatt Rontrollkommission zu beauftragen, sich demnächst ein- Der Antrag auf Rückerstattung der Klebemarken muß spätestens innerhalb Aberger, der die Rolle des Bormundes gespielt hatte, einen gehend mit den Werkstätten der Tischbranche zu beschäftigen und 3 Monaten nach Abschluß der Heirath gestellt sein. Es müssen ferner vor Monat, gegen den Kaufmann Robert Ball sechs Monate, das Resultat in einer späteren Branchen- Versammlung bekannt zu 100, mindestens 235. gelebt seit Gefund 2. N. M. E. 22,§. 2. 100. Nein. gegen dessen Ehefrau Ball einen Monat, gegen einen anderen geben. den Todtenschein beibringen oder ein Todesaufgebot beim Amtsgericht ver: Kaufmann Ball drei Monate und gegen den Kaufmann Aebi Im Verband der Korbmacher wurde in der letzten Ver- anlassen. Das Aufgebotsverfahren fezt voraus, daß troß aller Nach­Kiwi drei Monate Gefängniß. Die Rechtsanwälte Dr. sammlung berichtet, daß am letzten Streit, der 3 Wochen dauerte, forschungen seit zehn Jahren keine Kunde über das Leben des Betreffenden Flatau, Ulrich und Leonh. Friedmann machten geltend, 106 Arbeiter betheiligt waren. Die Gesammt Einnahme betrug zu erzielen war, und dauert etwa 1 Jahr. M. W., Pankow . Nein. daß die letztgenannten Angeklagten selbst von Klein getäuscht 2526,- M., die Ausgabe 2260,30 M.; fomit verbleibt ein Uebers worden seien. Der Gerichtshof verurtheilte: Klein zu einem schuß von 265,70 M. Seefeld, Krause und Werner Jahr drei Monaten Gefängniß, Aberger zu einem wurden mit der Revision dieser Abrechnung betraut. Der nächsten Monat, Ball I zu drei Monaten, Frau Ball zu zwei Versammlung soll ein Streitreglement zur Annahme vorgelegt Wochen, Ba II II zu zwei Monaten und Aebi Kiwi zu werden. zwei Wochen Gefängniß.

Das Urtheil im Mordprozek Besch, welches uns erst um

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Deutsches Reich .

Die Handschuhmacher in Osterwiec sind in eine Lohns 1 Uhr nachts zuging, lautet, wie bereits mitgetheilt worden ist, auf bewegung eingetreten. Es handelt sich um Einführung eines einbeit acht Jahre Zuchthaus und die üblichen Nebenstrafen. Die Geschworenen lichen Schnittpreises in fämmtlichen Fabriken und beträgt der Aufschlag hatten nicht auf Schuldig des Mordes", sondern nur auf Schuldig des Todtschlages" erkannt. Ueber den Schluß der Verhandlungen für einige Artikel bis zu 10 pet. Die Fabrit C. Behrens, die größte ist noch folgendes nachzutragen: Nach den Reden des Staats- am Drte, hat diese von den Handschuhmachern gestellte Forderung bewilligt, wohingegen die Handschuhmacher der übrigen Fabriken anwalts und des Vertheidigers zogen sich die Geschworenen zurück, ihre Kündigungen einreichten resp. schon in den Ausstand eingetreten erschienen aber nach anderthalbstündiger Berathung wieder. Es mußte noch einmal in die Verhandlung eingetreten werden, da die Ge- find. G3 dürfte aber bei der Begeisterung, welche unter den be­schworenen noch eine Feststellung verlangten darüber, welcher Art treffenden Arbeitern herrscht, den Fabrikanten schwer fallen, auf der Fensterverschluß an demjenigen Fenster gewesen sei, durch welches ist, folgt daraus, daß auch schon eine zweite Fabrit, Behrens ihrer Ablehnung zu beharren. Daß die Lage für die Arbeiter gut der Zeuge Puram einstieg. Einer der Geschworenen wünscht noch zu wiffen, ob der Revolver ein besonders leicht abzuschießender Söhne, die Forderungen bewilligt hat. sei, oder ob es einer besonderen Kraftanstrengung bedürfe, in schneller Achtung, Schuhmacher! Der Streit in der H. F. Meyer'schen Aufeinanderfolge mehrere Schüsse abzufeuern. Es stellt sich heraus, Schuhfabrit in Bremen dauert unverändert fort. daß die beiden Sachverständigen Barella und Bader sich bereits der Streifenden ist eine musterhafte. Streitbrecher sind nicht zu ver­entfernt haben, und schon droht hierdurch noch in letter Stunde die zeichnen.

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Bir bitten, bet jeber Anfrage eine Chiffre( swvet Buchstaben oder eine Baht) anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden foll. Die juristische Sprechstunde findet diese Woche Montag, Frei und Sonnabend von 5 bis 7 Uhr statt. Zwei Wettende 45. Nur für Preußen. Abonnent S. 30. Jst uns nicht bekannt; vielleicht giebt Ihnen ein Fachorgan Auskunft.

Gesundbrunnen . Ja. Sie müßten

Witterungsübersicht vom 27. November 1897.

Stallone 11,

Swinemünde Hamburg . Berlin Wiesbaden ,

München Wien

Barometers

ftand in mm,

d. Meeressp.

Windrichtung

WSW

Windstärke

NAANAN( Stala 1-12)

Wetter

Dunst

760

762

MSW

bedeckt

764

Schnee

770

60

Nebel

771

A

Nebel

772

Still

Nebel

Haparanda. Betersburg Sort

745

MO

2

wolfig

764

5

bedeckt

Aberdeen .

755

SW

3

.

halb bedeckt

Die Haltung

Paris .

772

2

bedeckt

Temperatur

Po nach Gelñus

( 5° G. 40R.)

Wetter- Prognose für Sonntag, 28. November 1897. Ein wenig wärmer, zeitweise auftlarend, vorwiegend trübe mit Niederschlägen und mäßigen westlichen Winden. Berliner Wetterburea it. Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin .

Bertagung, als der Staatsanwalt vorschlägt, einen der anwesenden Der Ausstand der Zwicker bei der Firma V. Götze und Gendarmen als Sachverständigen zu vernehmen. Alle Rechtsbetheiligten E. Fischer in Groitsch bei Leipzig scheint sich auch auf die sind damit einverstanden. Der Gendarm prüft den Revolver und übrigen Arbeiter auszudehnen. Die Firma versucht durch die Be­Berantwortlicher Redakteur: August Jacobcy in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin .