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verlieren.

erwidert der

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welcher den Bierausschant im Bellealliance- Theater

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Jedenfalls dürfte die Oberpostdirektion aber, wenn sie ferner gegen lässig gewesen seien, daß er energisch gegen sie habe vorgehen Form. Sie stelle sich aber auch als eine Drohung dar, da sie den ibre Fernfprech- Theilnehmer in den Vororten in einer derartig un- müffen. Auf die Frage des Vertheidigers, Rechtsanwalts Morris, Berlust der Ansprüche, welche die Mitgliedschaft beim Zentrals toulanten Weise vorgehen sollte, einen großen Theil ihrer Kunden wie hoch das Belle Alliance Theater jetzt verpachtet sei, verband der Maurer Deutschlands gegen diefen gebe, in Aussicht. Beuge, daß er es jetzt allerdings zu einem ftelle. Mehr kann das Unternehmerthum doch wirklich nicht vers Von einem Jagdgenossen wurde der Graf Hahn aus Falken - erheblich billigeren Preise verpachtet habe, als früher, ber zeitige langen! berg bei Berlin angeschoffen. Im Begriff, auf einen Hirsch an- Inhaber habe aber für das nächste Jahr eine Bacht zu zahlen, die Die Berliner Ausstellung internationaler Kunsts zulegen, wurde er von der Kugel eines Jagdgenossen, der das Thier der gleichkomme, welche die Angeklagten zahlten. Die weitere Frage, ob unb Industrie Erzeugnisse, welche schon mehrfach die gleichfalls aufs Rorn genommen hatte, in den Kopf getroffen. Der der Angeklagte Maurice berechtigt gewesen sei, an das neue Stück Gerichte beschäftigt hat, gelangte gefiern wiederum vor dem Schöffen Schwerverletzte wurde in die Klinik des Professor Bergmann gebracht. Ronstantinopel" bedeutende Hoffnungen zu Inüpfen, erklärt der gerichte zur Erörterung. Im September vorigen Jahres erschienen Eine nene Berliner Vorortstrecke auf der Weglarer Bahn Beuge, nicht beantworten zu können. Schwer belastend für den An- in verschiedenen Berliner Blättern gleichlautende Notizen, worin mit­soll jetzt von den fämmtlichen hinter Wannsee an der genannten geklagten Maurice war die Aussage des Restaurateurs Bleizer, getheilt wurde, daß die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen den Kauf­Bahn liegenden Vororten bis Belzig hin angestrebt werden. gegen mann Hugo Bloch, welcher Echwindel- Ausstellungen ins Leben ruife, 20 000 m. jährlich gepachtet hatte. Er bekundete, daß Maurice ihm einen ausgedehnten Handel mit Ausstellungs- Medaillen betreibe zwei Wechsel in Höhe von 1000 und 1500 M. unterschlagen habe. und die deutsche Geschäftswelt diskreditire und in ungeheurer Weise Der Angeklagte behauptete, daß er zu damaliger Zeit so sehr habe ausgebeutet habe, einschreiten werde. Gestern hatten sich die tämpfen müssen, daß er gar nicht gewußt habe, ob er die Wechsel Redakteure Scrowonnek von der Berliner Morgenzeitung", ausgegeben habe, oder nicht. Weller vom Berliner Tageblatt" und Großmann von ber Berliner Zeitung " vor der 148. Abtheilung des Schöffengerichts unter dem Vorsitz des Amtsgerichtsraths Haack wegen der Artikel zu verantworten. Die Beklagten traten den Beweis der Wahrheit an und beriefen sich auf das Gutachten des Geh. Kommerzienraths Goldberger darüber, daß die betreffende Ausstellung so gekennzeichnet sei, wie sie es verdiene. Der Gerichtshof tam auf grund dieses Gutachtens in Ver­bindung mit der übrigen Zeugenvernehmung zu der Ansicht, daß der Beweis der Wahrheit gelungen sei.

Ein Wagen voll Diebesgut wurde bei dem Mechaniker Mollack in der Schillerstraße zu Charlottenburg von der Polizei mit Beschlag belegt. Mollack ist verhaftet worden.

Gerichts- Beitung.

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es würden viele Besucher nach Berlin kommen und auch das Belle Alliance Theater werde Vortheil

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Als Sachverständiger wird Theaterdirektor Morwih darüber vernommen, ob der Angeklagte Maurice sich von der Aufführung des Stückes Konstantinopel " besondere Versprechungen machen konnte. Der Sachverständige verneint dies ganz entschieden. Das Stück fei nur ein ganz schwacher Abklatsch von dem, welches mit so großem Pomp im Olympia- Theater aufgeführt wurde.

Der zweite Sachverständige, Schauspiel- Direktor Caßmann, ist anderer Ansicht. Er meint, daß eine Einnahme von 24 000 m. monatlich im Belle Alliance Theater erzielt werden könne, wenn das Stück Konstantinopel " Glück gehabt hätte.

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Der Angeklagte Häsener wurde freigesprochen, Maurice wegen Betruges in vier Fällen zu neun Monaten Gefäng niß verurtheilt und wegen Fluchtverdachts in Haft genommen. Der Haftbeschluß ist indessen auf Antrag des Vertheidigers R.-A. Morris gestern Abend wieder aufgehoben worden.

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zu verantworten.

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Der Kläger wurde daher mit seiner Klage fostenpflichtig ab. gewiesen.

telegraphirt: Der falsche Erzherzog Behrendt wurde gestern aus Der falsche Erzherzog" freigelassen. Aus Essen a. R. wird der Haft entlassen. Marie Husmann hat ihren Strafantrag zurück­gezogen und das Verfahren ist infolge dessen eingestellt worden. der Haft entlassen. Marie Husmann hat ihren Strafantrag zurück­

Versammlungen.

Die Schicksale des Belle Alliance Theaters bildeten die Grundlage einer Verhandlung, welche gestern die ganze Sihung der dritten Strafkammer des Landgerichts I unter dem Vorsitze des Landgerichts- Direktors Röseler in Anspruch nahm. Die früheren Pächter des genannten Theaters, die Theaterdirektoren Charles Friedrich Maurice und Waldemar Häsener waren des gemeinsamen Betruges in zehn Fällen beschuldigt, Maurice allein noch des Betruges in zwei Fällen. Die Angeklagten sollen tautionsfähige Leute durch Agenten und Annoncen Damit wird die Beweisaufnahme geschlossen. an sich gelockt und dieselben um zum theil beträchtliche Summen ge­Staatsanwalt v. Unrug hält gegen den Angeklagten Häfener bracht haben, welche die Stellungsuchenden hinterlegen mußten. Die nichts Belastendes erbracht, er beantragt gegen ihn die Frei Angeklaglen bedauerten", daß Leute durch sie geschädigt worden sprechung. Dagegen halte er den Angeklagten Maurice des wieder feien, eine betrügerische Absicht habe ihnen aber ferngelegen. Sie holten Betruges für überführt und beantragte eine Gefängnißstraße hätten stets betont, daß die zu hinterlegenden Beträge nicht von anderthalb Jahren. als Rautionen, sondern als Geschäftseinlagen angesehen Der Bertheidiger, Rechtsanwalt Morris, plädirte aus fachlichen werden sollten, die verzinst und amortifirt werden sollten. und juristischen Gründen für Freisprechung beider Angeklagten. Durch die Bernehmung des Angeflagten Maurice Maurice wird folgende Vorgeschichte des Theaters festgestellt: Am 1. Mai 1895 Der Wahlverein für den zweiten Reichstags- Wahlkreis pachtete Maurice das Theater von den damaligen Besizern, den hielt am Dienstag bei Zühlte in der Dennewitzstraße eine Versamm­Direktoren Sternheim und Bruckhoff, für eine Jahrespacht von lung ab, wo Reichstags- Abgeordneter R. Fischer über die 77 000 M. Zunächst wurde der Vertrag für ein Jahr abgeschlossen, politische Lage und die Aufgaben des Wahlvereins sprach. Der Maurice behielt sich aber das Recht vor, den Vertrag auf zwei weitere Die beleidigte Berufsgenossenschaft. Ein Strafprozeß, der Redner unterzog zunächst die Vorgänge in Defterreich einer fritischen Jahre zu verlängern. In diesem Falle sollte die Pachtſumme im zweiten für das Verhältniß, das zwischen Berufsgenossenschaft und Betrachtung und ging dann auf die dem deutschen Reichstage für diese Jahre 70 000, im dritten 68 000 M. betragen. Wie der Angeklagte Maurice angiebt, hat Sternheim ihm einen Jahresgewinn von 30- bis versicherten Arbeitern theilweise herrscht, in gewissem Sinne Seffion überwiesenen Vorlagen ein, deren wichtigste, die Marine­vorlage, er eingehend besprach. Möge die letztere nun Anlaß geben zur als Jllustration dienen kann, hat sich gestern vor dem 40 000 M. in Aussicht gestellt. Maurice will bei Uebernahme des Schöffengericht abgespielt. Wegen Beleidigung bes Vor- Auflösung des Reichstages, oder möge derfelbe fein natürliches Geschäfts ein Vermögen von etwa 100 000 m. besessen haben. Hiervon standes und der Verwaltungsbeamten der nordöstlichen Bau- Ende erreichen, auf jeden Fall würden die nächsten Reichstagswahlen habe er 19 250 M. als die im voraus zu entrichtende dreimonatige gewerks Berufsgenossenschaft batte sich gestern der Zimmermann von großer Bedeutung sein, weshalb unsere Parteigenossen bei Zeiten Bachtsumme zahlen müssen. Einen Betrag von 20 000 m. hatte er den Berpächtern als Kaution zu hinterlegen, 10 000 M. gingen Franz Kortmann von der 134. Abtheilung des Amtsgerichts 1 an die Wahlagitation denken müßten. Insbesondere hätten die Mit­darauf, um den Zustand des Gartens zu verbessern, eine gleiche Der Angeklagte hatte seinerzeit das Unglück glieder der Wahlvereine die Pflicht, sich zum Zweck der Agitation Summe nahm die Neuanschaffung von Theaterutensilien, Garderobe gehabt, in seinem Gewerbebetrieb einen schweren Oberschenkel über die bei dem Wahlkampf in Frage kommenden politischen Ge­u. f. w. in Anspruch, den Rest seines Vermögens behielt er als hruch zu erleiden, der ihn für lange Zeit arbeitslos machte. fichtspunkte zu unterrichten, sowie auch als Hilfskräfte des Vertrauens mannes sich bei Zeiten auf die praktischen Arbeiten im Wahl= Er wandte sich um Gewährung einer Unfallrente an die nordöstliche kampf vorzubereiten. Eine Diskussion entstand nicht. Der Vor­Betriebskapital. Der Angeklagte versichert, er sei arg ent­Baugewerfs Berufsgenossenschaft, welche feinem Gesuche entsprach täuscht worden. Am Tage der Eröffnung habe er eine Tages- und die ihm zustehende Rente auf 662/ s pct. feftfeßte. Später feste zende, Genoffe ankow, schloß die Versammlung mit einem Hoch taffe von etwa 50 m. gehabt. Durchweg schwankte dann die Einnahme zwischen 30 und 40 M. täglich. Nur des Sonntags da eine wesentliche Befferung des Verletzten eingetreten fei. Diefer die Berufsgenossenschaft die Unfallrente jedoch auf 331/3 pet. herab, auf den Wahlverein. Die Kürschnerbranche hielt am Montag eine von Arbeitern schwoll die Einnahme auf etwa 300 M. an. Der Angeklagte erzählt, legte Berufung an das Schiedsgericht für Unfallfachen ein und und Arbeiterinnen mäßig besuchte Versammlung ab, in der Genoffe daß er der Verzweiflung nahe gewesen sei. Natürlich habe erftritt auch einen Sieg über die genannte Berufsgenossenschaft; Millarg über das Unfallversicherungs- Gesetz referirte. Der Bor. er die Pacht nach Ablauf des ersten Jahres aufgeben denn das Schiedsgericht erhöhte die Unfallrente wieder auf trag bot einen guten Ueberblick über die Grundzüge des Gesetzes; wollen. In der Zwischenzeit habe er noch unvorhergesehene 662/3 pCt. Auch vor dem Reichs Versicherungsamt blieb der Ver- bei Besprechung der Lücken und Mängel des Gesetzes beleuchtete der Ausgaben gehabt, habe M. er eine Heizung für 900. ein letzte Sieger; der Refurs der Genossenschaft wurde zurückgewiesen. Redner speziell die für die Kürschnerbranche wichtige Frage der richten und Maschinen repariren laffen müssen, was ihm 1500 M. Weniger gut ging es dem Angeklagten gestern vor dem Strafrichter. Hausindustrie. In der Debatte wurde besonders auf den Wider­Unkosten verursacht habe. Er habe mit dem Verpächter Sternheim Er hatte nämlich als Berufungsschrift an das Schiedsgericht eine spruch hingewiesen, in dem die Gewerbe- Ordnung mit dem Unfall gesprochen, dieser habe ihm aber zugeredet, er folle den Kopf nicht Eingabe eingereicht, in welcher dem Vorstande und den Verwaltungs. versicherungs- Gesetz steht, insofern es Betriebe giebt, die Motoren verlieren, das nächste Bachtjahr bringe ja die Gewerbe- Ausstellung beamten der Genossenschaft u. a. Mangel an Kenntniß vorgeworfen auwenden und versicherungspflichtig sind, aber nicht der Fabrik­wurde; es hieß dann ferner in dem Schriftstück, der Borstand inspektion unterstehen. Wie Unternehmer und Behörden vielfach die daraus ziehen. handele willkürlich und nehme sich Anmaßungen wider Gefeß und Arbeitervertreter behandeln, dafür führte Beter zwei bezeichnende So habe er sich denn zur Erneuerung des Vertrages entschlossen. Recht heraus; er sei schamlos, von grenzenloser Gewissenlosigkeit, Fälle an. In einem hatte der Bevollmächtigte der Krankenkasse fich Aber es sei ein Fehlschlag dem anderen gefolgt. Die Ausstellung brachte nicht den erhofften Besuch, ein von dem Angeklagten in Jege Machinationen und Maßregelungen in Wert, das Familien. bemüht, bie Unfaſtelle in Augenschein zu nehmen, damit er auch Szene gesetztes Ausstattungsstück verursachte viele Unfofien, bewies glück der armen Krüppel werde von ihm fyftematisch untergraben 2c. das Protokoll mit gutem Gewiffen unterschreiben könne; der be­Diese Eingabe, welche die Nervosität und Zerfahrenheit des treffende Fabrikant verweigerte aber den Zutritt zum Arbeitsraum. aber feine Anziehungskraft. Im November 1896 leistete Maurice den Verfassers deutlich zeigt, wurde zweds weiterer Ver Im zweiten Falle wurde der Zutritt gestattet; der Bevollmächtigte Offenbarungseid. Die Pächter sahen das Unheil kommen, sie anlassung dem Vorstande der Berufsgenossen liquidirte dann für die Zeitversäumniß bei der Besichtigung und sicherten sich durch einen Bertrag, wodurch der Angeklagte sich ich ait übermittelt, worauf biefer gegen Kortmann Strafantrag der Wahrung des Termins 1,50 M. Das erschien der Berufs­ihnen mit gebundenen Händen überlieferte. Er hatte täglich ſtellte; unterzeichnet war letzterer nur von einem stellvertretenden genossenschaft der Kürschnerbranche zu hoch und die Polizei war ihr eine bestimmte Summe zu zahlen, kam er dieser Verpflichtung Direttor. Der Angeklagte gab zu, die Eingabe theilweise selbst ge- auch gleich zu Diensten: Sie fragte auf der Arbeitsstelle des Beter's nicht nach, so unterwarf er sich einer sofort zu vollstreckenden Erschrieben zu haben, während der größte Theil derfelben einen schrift nach, ob er denn wirklich so viel Arbeitsverdienst eingebüßt habe! mission. Am 1. Mai d. I. nahm Maurice den Mitangklagten kundigen Kaufmann zum Verfasser habe. Er( der Angeklagte) babe Nach weiterer Debatte wählte die Versammlung zu Revisoren der Häfener als Gesellschafter auf. Vertragsmäßig wurde fest dann die ganze Eingabe durchgelesen und unterschrieben. Der Jahresabrechnung Moldenhauer, Bielte und Reller. Daß gefeßt, daß Maurice 15 000, Säfener 5000 Mark einschießen Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht auf die Gröblichkeit der Be die Vertrauenspersonen den streikenden engliſchen Maschinenbauern follte. Reiner von beiden kam dieser Verpflichtung nach. Maurice leidigungen gegen den bisher vollständig unbescholtenen Angeklagten drei 100 M. zugewendet haben, wurde von der Versammlung einstimmig Konftantinopel", welches er vorbereitete, er kam aber nicht dazu, bemängelte zunächst den Strafantrag, der nicht formgerecht gestellt öronomie( Grundbegriffe der Nationalötonomie; Dr. Conr. Schmidt). fich damals viel von dem neuen Ausstattungsstück Monate Gefängniß! Rechtsanwalt Roth als Vertheidiger des Angeklagten gutgeheißen. die Früchte dieser Arbeit zu genießen, denn der Zusammenbruch des Geschäfts trat vorher ein, wie der Angeklagte behauptet, weil die sei. Es gehe aus demselben ieder hervor, wer beleidigt sein soll, Donnerstag: Gefd) ichte( Die vorgeschichtliche Zeit und die ersten geschichtlich en Berpächter zu rigoros gegen ihn vorgegangen seien. Außer den och von wem, für wen oder wegen welcher Beleidigung er gestellt eberlieferungen; Dr. Georg Seppler). beim Theater angestellten Künstlern, wurde aber noch eine ganze zeichnen müssen, daß werde vom Gericht allgemein angenommen. Recht; Rechtsanwalt Wolfgang Seine). Die Bibliothetist mo. De stad. Es hätten alle Vorstandsmitglieder den Strafantrag unter( Arbeitsvertrag, die sozialpolitische Gesetzgebung, Strafrecht, gewerbliches Kon Reihe anderer Personen in Mitleidenschaft gezogen. Es meldeten Aus formellen Gründen müffe daher das Verfahren eingestellt geöffnet. Witgliedsbeitrag monatl. 26 Pf., Kurfus( 10 Abende) 1 M. pro Fach. sich zwölf Personen, welche theils im Theater, theils im Garten An- werden; eventuell aber, wenn sich der Gerichtshof dieser An- Theilnehmer werden aufgenommen in der Schule und in fold, tellen: Gottenert stellung gegen Kaution gefunden hatten. Insgesammt hatten diese schauung nicht anschließen sollte, verdiene der Angeklagte, der Admiralfir. 40a; Reul, Barniftr. 13; Schiller , Rofenthalerlenbachſt. 25. Leute 32000 M. Raution gestellt. Es wird nun den Angeklagten in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe, die alle Zuſchrisien find an den Vorfigenden Baul Müde jr., SO. Man­zur Last gelagt, daß sie alle diese Leute annahmen, um deren mildeste Beurtheilung seitens des Gerichtshofes, umsomehr als es teuffelsir. 128, Geldsendungen an den Kassirer H. Königs, S. Dieffenbachfir. 30, Ersparnisse in die Fingern zu bekommen und fich mit Hilfe Naturheilverein Nordost. Donnerstag, den 2. Dezember, abends 8% Uhr, derselben über Wasser zu halten. In den meisten notorisch sein dürfte, daß gerade die Arbeiter infolge des langwierigen, aufreibenden und oft fruchtlosen Landsbergerfir. 108: 3wangloser Distussions- Abend. Herren und Damen will­Fällen hat Maurice mit den Bewerbern die Verträge abgeschlossen, Rampfe 3 um ihre Stente nervös werden. Der Gerichtshof be- tommen. Häsener hat dieselben als Gesellschafter nur mitunterzeichnet und jahte die Frage nach der Rechtsgiltigkeit des Strafantrages. Be am Montag, den 6. Dezember, abends 8 Uhr, im Bürgerfaal des Rathbauses Deutscher Thierschuh- Verein. Die nächste Mitglieder- Versammlung findet will von den Abmachungen nichts wissen. Der Angeschuldigte leidigt sei die Berufsgenossenschaft, die durch den Vorstand vertreten flatt. Serr de Méville wird einen Vortrag über Das Thierleben an Bord Maurice versicherte, daß er stets vom besten Willen be= feelt gewefen fei, allen Verpflichtungen nachzukommen, er selbst Interessen gehandelt, aus der Form gehe jedoch die Absicht der wird. Der Angeklagte habe zivar in Wahrnehmung berechtigter deutscher Handelsschiffe" halten. Gäfte find herzlich willkommen. habe anspruchslos gelebt und sich eingeschränkt, 100 er es fonnte. Manchmal habe er sich eine Mart geborgt, um das Beleidigung hervor. Unter Berücksichtigung aller Momente für und wider lautete das Urtheil auf 2 Wochen Haft. Ob nun die Berufs­Leben fristen zu können. Der Präsident erklärte, daß er dem An­geklagten glaube, daß er gehofft habe, sich aus den Verlegenheiten genossenschaft befriedigt ist? herauszureißen, man habe aber fein Recht, auf vage Hoffnungen hin Vom Koalitionsrecht der Arbeiter. Der Maurer Bagert audere Menschen zur Hergabe ihrer Ersparnisse zu bewegen. Der An- traf am 25. Juni d. J. morgens, als er zur Arbeit ging, vor dem geklagte bäite jedem einzelnen reinen Wein einschenken müssen, Neubau des Maurermeisters Carl zwei ihm bekannte falsche Vorspiegelungen durfte er unter feinen Umständen machen. Maurer, welche ihm sagten, daß sie bei Carl anfangen wollten. Die einzelnen als Betrug angesehenen Fälle sind ohne Interesse. Es Bagert erwiderte, dort sei nicht bewilligt. Die beiden erklärten, das handelt sich fast durchweg darum, daß die betreffenden Geschädigten, hätten sie nicht gewußt, da würden sie selbstverständlich nicht an­die ihr hingegebenes Geld verloren haben, behaupten, daß sie nur fangen. Bagert fagte dann noch, wenn Ihr anfangt, werdet Ihr Raution" stellen wollten, während die mit ihnen abgeschlossenen aus dem Verband herausgeschmissen". Gleich darauf wurde er Berträge feinen Geschäftskundigen darüber in Zweifel laffen festgenommen. Der Maurermeister Carl, der Beuge des Ge können, daß das Geld als Einlage" für Theaterzwecke sprächs war, batte einen vor dem Bau poftirten Schußmann auf dienen, verzinst und amortifirt werden sollte.. Die Be- gefordert, den Sagert festzunehmen, weil er Maurer von der Arbeit weisaufnahme beginnt mit der der Vernehmung des Stellen abgehalten habe", und dieser Beamte leistete solcher Aufforderung vermittlers Alfred Schubrint. Er erklärt, daß stets der An Folge. getlagte Maurice ihm den Auftrag gegeben habe, Leute mit Rapital Bagert stand am 30. November wegen Vergehens gegen§ 158 für das Belle- Alliance- Theater zu besorgen, einige Male sei dies der Gewerbe Ordnung vor der zweiten Straftammer des Land­in Gegenwart Häsener's geschehen. Maurice habe gefagt, daß gerichts I hier. Es wurden die Thatsachen wie oben angegeben be= er Leute gebrauche, welche Geld zur Geschäftsführung ein- fundet. Namentlich bezeugten auch die beiden Maurer, daß sie als schießen könnten. Es solle denselben ihre Einlage verzinst und Mitglieder des Verbandes gar nicht daran gedacht hätten, unter täglich durch Abzahlungen von 8 bis 10 Mart amortifirt werden. 60 Pf. Stundenlohn anzufangen, daß sie gewußt hätten, daß Streit­Der Zeuge hat von beiden Seiten Entgelt für seine Bemühungen bruch den Ausschluß aus dem Verbande nach sich ziehe, und daß im Lokal von Zubeil, Berlin SW., Lindenstrasse 106: bekommen, von den Angeklagten 5 pet. von der befchafften Summe, Bager's Mittheilung auf ihre Entschließung ganz einflußlos von den Stellensuchenden 3 pet. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob der Zeuge, der ja ein Interesse am Zustandekommen des Vertrages hatte, aus eigenem Ermessen von einer Kaution gesprochen habe, anstatt von einer Geschäftseinlage, verweigert der Zeuge seine Aussage. Der folgende Zeuge, Stellenvermittler Sahlte, hat vom Angeklagten Maurice eben solche Aufträge erhalten wie der Borzeuge. Er behauptet mit voller Bestimmtheit, daß er den Stellenfuchenden gegenüber nie mals von Kautionen" fondern stets von Geschäftseinlagen ge­sprochen habe.

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gewesen wäre. Der Angeklagte beantragte seine Freisprechung, da erwiesen sei, daß er seine beiden Kollegen nicht bestimmt habe, der Bereinigung der Maurer, durch Arbeitsniederlegung 60 Pf. Stunden­lohn zu erlangen, Folge zu leisten. Außerdem liege weder eine Ehr­verlegung noch eine Drohung vor. Es sei sein gutes Recht und nicht rechtswidrig, seine Verbandskollegen auf die Folgen des Streit­bruchs bezüglich ihrer Mitgliedschaft im Verbande aufmerksam zu machen.

Das Gericht verurtheilte den Angeklagten zu einer Woche

SA

Arbeiter- Bildungsschule. Infelfir. 10, v. 2 Tr. Mittwoch: National

Freitag: Gefegestunde.

zefftonswesen, Cherecht, Miethsrecht, Erb- und Vormundschaftsrecht, öffentliches,

Müllerfir. 7a; Paul Mücke, Manteuffelstr. 128; 8. Königs, 30.

zu senden.

Briefkasten der Redaktion.

Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwet Buchstaben oder eine Babty anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden foll. Die juristische Sprechstunde findet diese Woche Freitag und Sonnabend von 5 bis 7 1hr statt. Sprenger. Sie können stets noch durch Zahlung der Strafe die Ges fängnißstrafe vermeiden.

Abonnent 31. Sie müssen sich an den betreffenden Prediger wenden. C. F. 2. Ob Sie Christ, Jude, Muselmann, Philippone, Mennonit oder aus der Landeskirche Ausgeschiedener: Den Zeugeneid müssen Sie leisten und machen sich durch Verlegung der Wahrheit bei der Aussage strafbar.

Wetter- Prognose für Donnerstag, 2. Dezember 1897. Etwas tälter, zeitweise beiter, vielfach woltig, mit geringen Niederschlägen und mäßigen westlichen Winden. Berliner Wetterbureau.

Teltow - Beeskow - Charlottenburg

Sonntag, 5. Dezember, nachmittags Uhr,

Oeffentliche Kreiskonferenz.

1. Rechnungslegung.

Tages Ordnung:

206/8

2. Berathung event. Annahme eines Organisations: Statuts. 3. Wahl eines Kreis- Vertrauensmannes, eines Stellvertreters und der Revisoren.

4. Wahl von zwei Mitgliedern zur Preßkommission.

5. Wahl eines Obmannes der Lokalkommission.

6. Ernennung eines Wahlkomitees.

7. Verschiedenes.

Jeber Ort hat bis drei Delegirte in öffentlichen Versammlungen zu und die Gewählten mit Mandaten zu versehen.

Demgegenüber behaupten mehrere Beugen ebenso bestimmt, daß Gefängniß! Einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der der Zeuge Sahlte gesagt habe, das Geld folle als Kaution hinter- Aeußerung des Angeklagten und der Handlung der Angeredeten erwählen fordere der§ 153 Gew. O. nicht, da er auch den Versuch unter legt werden. Strafe ftelle. Daß die Aeußerung: Ihr werdet aus dem Berband herausgefchmissen", eine Ehrverlegung sei, ergebe fich aus deren

Zeuge Direttor Sternheim bekundet, daß die Angeklagten in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in letzter Beit so nach

Die Konferenz wird pünktlich eröff et.

Der Einberufer: Fr. Zubeil, Mitglied des Reichstages, Berlin , Lindenstraße 106.