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Frankreich .

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und dabei

Rußland .

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- Auch im Mittelmeere sucht sich Rußland nun feft­zusetzen. Die französische Regierung hat der russischen Flotte den Kriegshafen Biferta an der tunesischen Küfte als Winterquartier zur Verfügung gestellt. Das erste Schiff, welches einlaufen werde, sei der Wieftuit".-

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Afien.

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die ich eben

dem Ueberwege der Chauffee Pillfallen- Uszpiaunen, auf der Strecke| Dienste des Baterlandes gewidmet habe. Hier wurde der Redner einheitlich gestaltet werden, während jest gerade auf diesen Gebieten Tilsit- Stallupönen, ein mit zwei Personen besettes Fuhrwert vom feitens der Sozialisten Brampolini und Pescetti große Berriffenheit besteht. Der Entwurf erstreckt seinen Einfluß Zuge 954 überfahren, wobei der Grundbesizer George Krankat aus heftig unterbrochen; der Präsident ertheilte beiden den auf Gerichte aller Instanzen, insofern sogar auch auf das Reichs­Rudszen getödtet, die Lokomotive des Zuges beschädigt und das Ordnungsruf.( Unruhe und Widerspruch auf allen Seiten des gericht, als er daffelbe bezüglich der Beschwerdesachen entlastet. Fuhrwerk zertrümmert wurde.- Hauses.) Schließlich nahm das Haus durch Erheben von den Dies ist geradezu ein Fortschritt, da das Reichsgericht, namentlich Kiel , 2. Dezember. ( Eig. Ber.) Auf grund neuerer Bestimmungen Sigen mit sehr großer Mehrheit eine von Nocito beantragte Tages: fo lange wir die Erhöhung der Revisionssumme auf 3000 m. noch des Oberkommandos der Marine foll der Kreuzer 4. Klaffe Geier" ordnung an, durch welche der Präsident beauftragt wird, eine Kom- nicht haben, viel zu sehr überlastet ist. nach Haïti gehen. Derselbe soll in Cuxhaven zur Ergänzung seiner mission von 5 Mitgliedern zu ernennen, die ohne Verzug der Kammer Abg. Stadthagen( Soz.): Auch ich kann mich dem Antrage Besagung einen Oberfeuerwerker, 5 Unteroffiziere und 40 Mann der die ihr angezeigt erscheinenden Vorschläge machen solle. Hierauf nur anschließen, diesen Gefeßentwurf einer Kommission von 21 Mit­Matrosen Batterie an Bord nehmen. Geier" foll bereits wurde die Sigung geschlossen. gliedern zu überweisen. Auf juristisch technische Einzelheiten am Dienstag die Reise antreten. Gefion" ist für Ostasien be möchte ich nicht eingehen, ich will nur einen Punkt hervor Spanien . stimmt. Madrid , 2. Dezember. Gestern hat ein Ministerrath ftatt. heben, das Vormundschaftsrecht. Der Vormundschaftsrichter ist München , 8. Dezember. Rammer der Abgeordneten. gefunden. Der Ministerpräsident Sagafta hat mit seinen Kollegen in gewiffem Sinne Mann für alles und Mädchen für alles. Gr Bei der heutigen Etatsberathung griff Heim( 3.) den Ring der die schwebenden Fragen untersucht. Er sagt, daß die militärischen greift ein, wenn es sich um Waisen, um Minderjährige, um Ver­Kunst dünger Fabrikanten scharf an und bemerkte, daß Operationen auf Kuba das Borbandensein eines Aufstandsheerdes nachlässigung der ehelichen Pflichten, um die Erziehung angeblich diesem Ringe Proben angehören, die auf Gummirädern ertennen laffen, entgegen den Berichten des Generals Weyler, wo- ver wahrlofter Kinder und wenn es sich um Streitigkeiten zwischen fahren. Abg. Dr. Casselmann( lib.) bezeichnete die Worte nach auf dem ganzen Territorium Frieden herrschen sollte. Auf den Mann und Frau handelt. Die Selbständigkeit der Frau muß zum " Proßen, die auf Gummirädern fahren", als Reminiszenzen an den Philippinen habe man auch erst geglaubt, daß Frieden berrsche, großen Theile ergänzt werden durch den Vormundschaftsrichter, Anarchisten Most und hielt diesen Ausdruck auch gegenüber dem dies fei jedoch nicht der Fall. Was die farlistische Bewegung an furz, ihm find, abgesehen von vermögensgefeßlichen Fragen eine Ordnungsruf des Präsidenten aufrecht. Der Präsident belangt, so glaubt er nicht, daß die Karlisten sich dazu entschließen ganze Reihe von sozial erheblichen Momenten unterste ut. Alle die v. Walter ertheilte dem Redner einen zweiten Ordnung 3- würden, sich in Abenteuer zu stürzen. Der Minister Einzelheiten seiner Thätigkeit, erwähnt habe, ruf. Dr. Casselmann appellirte dagegen an das des Aeußern hat ein Exposé über den Bericht des spanischen Ge- tönnten am besten durch Zaien erledigt werden, die die Er­Haus, welches gegen die Stimmen des Zentrums die Diduungs. fandten in Washington gemacht, aus welchem hervorgeht, daß die fahrungen des täglichen Lebens besitzen und deren Mitwirkung rufe für ungerechtfertigt erklärte. Jufolge diefes Be- amerikanische Regierung der spanischen wohlwollend gesinnt ist. äußerst wünschenswerth ist. äußerst wünschenswerth ist. Der Gefeßentwurf sieht dies leider schlusses trat der Präsident sofort vom Präsidium nicht vor. Das beste wäre, wehn als Vormundschaftsgericht über­zurück, worauf sich die Kammer unter großer Bewegung ver haupt nur drei Laien angestellt würden. Aber für unbedingt er= forderlich halte ich es bei dem großen Mißbrauch, der besonders tagte. durch junge Richter getrieben werden kann, die das Leben nicht tenuen, daß das Paris , 1. Dezember. ( Eig. Ber.) Man weiß nunmehr mit alle diese Dinge haben Laienelement hinzugezogen wird. Sicherheit, daß die Untersuchung in Sachen Dreyfus ja mit der Juristerei nichts zu schaffen. Um zu entscheiden, ob der Mann oder die Frau in Esterhazy eine freche Posse ist beziv., falls sie wider Erwarten belichen Zwiftigkeiten recht hat, braucht man feine juristischen in einem anderen Geiste forigeführt werden sollte, bisher gewesen Vom indischen Kriegsschauplah. Aus Simla Kenntniffe. Nun hat der Entwurf allerdings den Art. 147 des ist. Scheurer- Kestner, den General de Bellieux doch hätte verhören wird berichtet: Eine britische Streitmacht rückte am Mittwoch in Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch unberührt gelaffen. müffen, macht durch den" Figaro" und die" Aurore" bekannt, daß das Chamkanni- Gebiet vor und brannte 80 Dörfer nieder. Der Der Artikel geht dahin, daß die Landesgefeßgebung in den der General sich entschieden geweigert hat, ein Gutachten von Sach Feind hatte in dem Thale eine starke Stellung inne und eröffnete Einzelstaaten auch andere. Behörden, als die Gerichte, als verständigen über die Handschriften- Frage einzuholen! Der Kriegsrath, von den steilen Felsabhängen das Feuer. Auch als die Engländer Vormundschaftsbehörde bestellen kann. Er ist aber nur deshalb meinte er, habe das Bordereau Dreyfus zugefchrieben müffe es bleiben. Wozu alfo erft die Einleitung einer Untersuchung noch fortwährend vom Feinde in Unruhe erhalten. Auf britischer und auch einigen Städten in Mecklenburg die Möglichkeit zu laffen, sich schon auf dem Rückmarsche in das Lager befanden, wurden sie eingefügt worden, um Baden, Württenberg, den drei Hansestädten deren bestimmter und einziger Zweck es ja gerade war, das vom Seite wurde ein Offizier getödtet und zwei verwundet, ferner zwei ihre Waifengerichte, die durchweg Laiengerichte find, theils ohne Bruder Dreyfus' und von Scheurer- Reftner beigebrachte Belastungs: Soldaten getödtet und vierzehn verwundet. theils unter Aufsicht eines Amtsgerichts zu behalten. Wir sollten material gegen Esterhazy in bezug auf die Urheberschaft des Bordereau's zu prüfen?.. Ferner wird bekannt, daß der Polizei­dabei nicht stehen bleiben, sondern die Verwendung der Laien als kommissar, der Esterhazy's Briefe beschlagnahmen sollte, die Eigen­Vormundschaftsrichter obligatarisch machen. Zu dieser Forderung tomme ich besonders bei Betrachtung des preußischen Rechtszustandes. thümerin der Briefe, Madame de Boulancy, Coufine des Brief Nur das Reich kann hier eine Aenderung herbeiführen, die um so schreibers , auf jede Weise einzuschüchtern versucht hat, damit nothwendiger ift, als der Kreis der Thätigkeit des Vormundschafts. sie die Briefe nicht ausliefere. Die Einschüchterungsversuche wurden gerichtes viel größer geworden ist, als er es nach preußischem Rechte dann in der geftrigen Ronfrontation Esterhazy's war. Noch eins kommt hinzu. Artikel 147 spricht davon, es mit seiner Confine vom untersuchenden General selber fortgefeßt. Aber vergebens: Esterhazy , der bereits von der totalen tönnten auch anderen Behörden, als den Gerichten, die Ver­Ablengnung der Briefe zur theilweisen Ableugnung der strafbarsten richtungen der Vormundschaftsbehörde überwiesen werden. Gedacht hat man dabei an die Thätigkeit der Stadtmagistrate, der Waisen­Stellen hatte übergehen müssen, sah sich in der Konfrontation ge: gerichte. Was aber steht im Wege, daß nicht andere staatliche Bes zwungen, die Verfasserschaft sämmtlicher Briefe einzugestehen, mit hörden damit betraut werden? Wenn das preußische Justizministe Ausnahme desjenigen, wo vom Niedersäbeln von bunderttausend rium auch nicht gesonnen sein mag, einen Gendarm etwa als Amts­Franzosen 2c. die Rede ist. Und die Regierung? Sie fährt fort, richter einzusetzen und einen Difizier als Oberaufsichtsführenden, die Presse mit nichtssagenden Noten zu füttern, in denen zum Hohn von der Unparteilichteit" und" Unabhängigkeit" der Untersuchung militaristischen, möglich ist es nach dem Gesetz. Ich traue den absolutistisch­vor allen Dingen bureaukratischen Neigungen gelogen wird. Heute läßt sie noch im Matin" halbamtlich verkünden, daß der Kriegsminister im letzten Ministerrath wieder Manches ift des preußischen Abgeordneten­preußischen Abgeordneten und Herrenhauses alles zu! was da geschehen, einmal feinen Kollegen nachgewiefen habe, daß Dieyfus' Unschuld früher nicht für möglich hielt. Wir müssen deshalb vorbeugen. Die Kommission bat nicht erwiesen werden könne!.. Gewiß nicht, wenn der Der Inhalt des Abkommens beschränkt sich auf den Bereich des also die Hauptaufgabe, das Laienelement einzubeziehen. Daneben militärische Klängel auf teine Gegenbeweise eingehen will. Allem Anscheine nach steht der Skandal erst in den Anfängen. bürgerlichen Gerichtsverfahrens unter Ausschluß des Strafprozesses müssen einzelne Bestimmungen verbessert werden. Der§ 6 läßt die und bietet durch die gemeinsame Regelung einiger prattisch wichtiger Ablehnung von Richtern nicht nach Maßgabe der Zivil­Der Figaro" droht nachdrücklich mit der Namensnennung der hoch: Fragen- Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftftücke; Prozeßordnung zu. Wenn also die Frau eines Vormundschafts geftelten militärischen Beschüßer Esterhazy's. Soviel ist bereits ficher, daß, wenn Dreyfus ausschließlich auf grund des Gut- rledigung von gerichtlichen Ersuchungsschreiben; Sicherheit für die richters mit ihrem achtens der Handschriften- Experten verurtheilt wurde, er das Opfer Prozeßtoften; Armenrecht; Personalhaft für die Rechtsverfolgung Gericht wendet, im Auslande Erleichterungen. eines Juftizmordes ift. Denn jeder Laie tann fich aus Abg. Spahn( 3.) beantragt, fofort in die zweite Lefung des den veröffentlichten Handschriften Proben Entwurfs im Plenum einzutreten. Vom Figaro" überzeugen, daß Esterhazy unendlich wahrscheinlicher Dreyfus für den Berfaffer des Bordereau's erklärt werden muß. politischen Freunde mit diesem Vorschlage. Abg. Dr. v. Cuny( natl.) erklärt das Einverständniß feiner Ist aber, wie das Kriegsministerium wiederholt unwidersprochen hat politischen Freunde mit diesem Vorschlage. Widerspruch erfolgt nicht. verkünden laffen, Dreyfus noch durch andere Dokumente überführt worden, so ist das Urtheil des Kriegsrathes von Rechts wegen null und nichtig, da es eine feststehende Thatsache ist, daß weder Dreyfus noch seinem Vertheidiger irgend ein anderes Dokument vorgelegt wurde. Aus diesem Delemma giebt es für den militärischen Klüngel tein Entrinnen mehr.

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als

In der Schlußberathung des Unterrichtsbudgets in der Rammer wurde der unglückselige Unterrichtsminister zweimal ge­schlagen. Die Opposition erlangte die Erhöhung des Kredits für neue Schulgebäude und Schulämter( Voltsunterricht) um 400 000 Franks, sowie des Kredits für den Nähunterricht um 200 000 Frants. 3ur Dreyfus Affäre liegen folgende telegraphische Mittheilungen vor:

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Reichstag .

3. Sigung. Freitag, 3. Dezember 1897. Am Bundesrathstische: Nieberding. Präsident v. Buol eröffnet die Sigung nach 11/4 Uhr mit ge­schäfilichen Mittheilungen. Gin Echreiben des Prof. Paafche( natl.) ist eingelaufen, in dem er mittheilt, daß er zum etatémäßigen Professor an der technischen Hochschule in Charlottenburg berufen ist. Da eine Erhöhung des Gehalts mit der Berufung nicht verbunden ist, glaubt Prof. Paasche, daß sein Mandat nicht erloschen ist. Die Angelegenheit wird der Geschäfts­ordnungs- Kommission überwiesen.

Darauf wird in die Tagesordnung eingetreten.

tom mens, bas zur gemeinsamen Regelung einiger Erster Punkt: Erste bezw. zweite Berathung des Ab Belgien , Spanien , Frankreich , Italien 2c. und Deutschland ab Fragen des internationalen Privatrechts zwischen geschloffen werden soll.

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Es wird in die zweite Lefung eingetreten und das Abkommen bebattelos angenommen.

die freiwillige Gerichtsbarkeit. Es folgt die erste Berathung des Gefeßes betr.

Abg. Spahn( 3.) beantragt die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Sachliche Bedenken haben wir gegen die Vorlage in erbeblichem Umfange nicht. Es werden aber in der Borlage Fragen berührt, die für die verschiedenen Theile Deutschlands von besonderem Intereffe find. Wir beantragen des halb eine Kommission von 21 Mitgliedern, damit die verschiedenen Theile Deutschlands darin ibre Vertretung finden.

wurf sollte auch

man

Manne Streit bekommt und sich ans so ist es nicht ausgeschlossen, daß der Vormundschaftsrichter Richter in eigener Sache wird. Das ist ein Zustand, der gewiß nicht richtig ist. Für die Ab­weichung find wohl nur einige partikularrechtliche Bestimmungen maßgebend gewesen, die aber m. E. nicht ganz zutreffend gewürdigt find. Man hat den allgemeinen Grundsaß, daß auch in prozessualen Dingen derjenige, der Partei ist, oder der, der zur Partei in nahem Verhältnisse stebt, als Richter in der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch ausgeschlossen werden soll, ohne jedes Recht mit außerordentlicher Infonsequenz aufgestellt. Beim Grundbuch, wo es sich um das Eigenthum handelt, ist es anders, dort ist eine Ablehnung möglich, hier aber, wo es sich um das werthvollere Gut, das Recht des Ginzelnen, handelt, soll inkonsequenterweise eine Ausschließung des Richters nicht stattfinden? In den Motiven ist man über die Unmöglichs feit, Gründe, die man nicht hat, anzugeben, mit einem gewissen Geschick hinweggegangen.

Bon den juristisch technischen Einzelheiten hat auch der§ 2 frappirt, der ausspricht, daß die Gerichte sich Rechtshilfe zu leisten haben. Wie steht es aber mit anderen Behörden, z. B. mit den Militärbehörden? Wie nothwendig es ist, daß die Militärbehörden gezwungen werden, den Anforderungen des bürgerlichen Gerichts zu

Nur eine Bestimmung erscheint uns bedenklich. Es ist die von der bezüglichen Bestimmung im Gerichtsverfaffungsgesetz im Wort Major Esterhazy bat an den General Pellieur ein Schreiben laut abweichende Faffung der Bestimmung, wonach das Protokoll gerichtet, in welchem er gegen die Verleumdungen, die gegen ihn er über gerichtliche oder notarielle Beurkundungen in deutscher genügen, zeigt das Inferat, das wohl die meisten der Herren in der hoben, protestirt und verlangt, vor ein Kriegsgericht ge- Sprache aufgenommen werden muß. Sollte das die Bedeutung sonst wenig gelesenen Norddeutschen Allgem. Zeitung" gelesen haben, stellt zu werden, damit vollstes Licht in die Angelegenheit ge- haben, daß die polnische Sprache in den polnischen Landestheilen wo im September d. 3. zwei Rechtsanwälte 1000 M. Belohnung in bracht und ihm die gebührende Genugthuung zu theil werde. ganz ausgeschloffen sein soll bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so einer Erziehungs- Etreitfache der Ehefrau Else v. Puttkamer gegen Der Figaro" erklärt hinsichtlich dieses Briefes Esterhazy's, man müßten wir auf die Beseitigung einer solchen Vorschrift bestehen. ihren Ehemann, den Premierlieutenant im 33. Feld- Artillerie­habe denselben offenbar gezwungen, selbst die Stellung vor ein Abg. Kauffmann( frf. Bp.) schließt sich dem Antrage Spahn Regiment v. Buttkamer ausschreiben. Der Ehemann ist verurtheilt Kriegsgericht zu fordern, weil teine Macht der Welt dies mehr ver: auf Ueberweisung des Entwurfes an eine Kommission an. Der worden, das Kind herauszugeben und weil er es nicht herausgab, hindern konnte. Das Blatt erblickt hierin den ersten Schritt zur Entwurf bat, im allgemeinen beurtheilt, alle Vorzüge, aber auch alle ist Haftstrafe von vier Wochen gegen ihn angeordnet und nun ist in Revision des Dreyfus- Prozesses. Auch andere Blätter sind der An- Schwächen des Bürgerlichen Gesetzbuches . Er bedeutet einen Fort- der Annonce mitgetheilt, daß die Militärbehörde die gerichtliche An­ficht, Esterhazy habe mit dem Briefe der Entscheidung zuvorkommen schritt auf dem Gebiete der Rechtseinheit. Aber er bat auch noch einige ordnung der Haftstrafe nicht durchführt. Es giebt in der That kein wollen, welche er als unvermeidlich voraussah. Lücken, die in der Kommission ausgefüllt werden können. Es handelt Mittel gegen die Militärbehörden in Sachen der freiwilligen Ge Paris , 2. Dez. Der Senator Milliard ist zum Justiz- fich doch auch um sehr wichtige Dinge, z. B. bei dem§ 6 richtsbarkeit. Wir können uns nicht auf die Einsicht des einen oder minifter ernannt worden. ( Ablehnung des Richters ist ausgeschloffen; der Richter soll sich nur anderen Militärs verlassen, es müsse eine flare Bestimmung Belgien. in gewiffen Fällen der Ausübung feines Amtes enthalten), der in das Gefeß hineinkommen, nach welcher das Militär ver - Der Unterrichtsminister hat durch eine Berordnung bei manchen Streitigkeiten zwischen Eheleuten wichtig wird. Ferner pflichtet sein muß, ebenso Rechtshilfe dem Gericht gegenüber -Der Unterrich 13 minister hat durch eine Berordnung ist dem Ermessen des Richters überhaupt zu weiter Spielraum zu leiften, wie die Gerichte es thun müssen. Nach dem Putikamer den Schülern sowohl als den Lehrern untersagt, an Be gräbnissen, die ohne Mitwirtung der Geiftlich keit gelaffen, so darüber, ob er die Zeugen oder Sachverständigen verschen Fall wird es sich weiter fragen, ob nicht in das Gesetz aus­stattfinden, theilzunehmen. Unser Genosse Vander- eidigen will oder nicht. Ferner vermiffe ich Bestimmungen über brücklich eine Strafbestimmung aufzunehmen ist gegen die Militärs velbe hat in der Mittwoch- Sigung eine Interpellation über dieses Bewilligung des Armenrechts. Im Anschluß an diesen Ent bebörde, die die Durchführung einer Anordnung des Zivilgerichts Roftengesetzes eine Regelung des Berbot eingebracht; der Minister erwirfte einen achttägigen Auf- Reichsgesetz getroffen werden. Der Finanzminister Miquel bat daß es ein Staat außerhalb des Staates wird. durch unterläßt. Das Militär darf nicht so weit Staat im Staate sein, schub. Die Besprechung dieser Interpellation wird den Ab­Bedenken habe ich gegen den§ 10, wonach Vormundschafts­geordneten der Opposition die erwünschte Gelegenheit bringen, mit es sogar verstanden, die Vormundschaftssachen zu einer ergiebigen Ich halte Der Intoleranz der flerifalen Regierung gründlich abzurechnen, Einnahmequelle zu machen. Ich kann mir fehr wohl denken, daß fachen als Ferienfachen behandelt werden können. unzuläffig. 20 es sich um das leibliche oder woran fie fürzlich durch den von der Vlajorität in recht unnobler man die rein verwaltende Thätigkeit in diesen Dingen ganz unent- das für Weise herbeigeführten Schluß der Debatte verhindert wurden.- geltlich verlangt. Redner wendet sich nun den einzelnen Beftim geistige Wohl von Minderjährigen handelt, muß die Sache mungen des Entwurfs zu. In dem Abschnitt über das ihren geordneten Gang gehen. Bedenken habe ich auch Bormundschaftswesen bätte ich ich das das Heranziehen des weib gegen die Friftbestimmungen bei Beschwerden. Die Frist Rom , 2. Dezember. Deputirtentammer. Das Haus lichen Elements zu den Gemeinde Waisenräthen gern gesehen. muß ohne weiteres von dem Zeitpunkt an gelten, wo fie beim berieth heute eingehend über das in der Angelegenheit Gerade dort könnten die Frauen eine segensreiche Thätigkeit entfalten. Amtsgericht eingelegt ist. Die ausdrückliche Einführung des Nach­Crispi einzuhaltende Verfahren Im Laufe der Berathung wurde Das Nachlaßwesen ist im wesentlichen zu unserer Zufriedenheit ge- eides halte ich für erforderlich, da in der jüngsten Zeit gewisse vorwiegend der Gedante, eine besondere Kommiffion zur Vorberathung regelt. Es bringt unverkennbare Fortschritte gegenüber dem gelten Vorkomminiffe gezeigt baben, daß geradezu Fälle vorkommen, in der Sache einzusetzen, zum Ausdruck gebracht. Der Justiz den preußischen Recht. In dem Abschnitte über die Beglaubigung denen man sagen muß: Es ist unerhört, daß ein Richter den minister Gianturco erklärte, er sei auf Verlangen der von Unterschriften hoffe ich, daß sich Verbesserungen anbringen laffen. Voreid abnimmt. Man hat da die Empfindung, als wenn ein Kammer bereit, die Akten des Prozesses einem Ausschusse unter den Ich rechne auf die Unterstützung der Regierungskommissare bei der Richter, der wissend, daß eine verwickelte Frage vorgelegt wird, den nöthigen Bürgschaften für Wahrung des Geheimnisses der Unter Arbeit in der Kommission und hoffe, daß die Berathungen uns zu Boreid abnimmt, darauf wartet, daß die betreffende Partei suchungsakten vorzulegen. einem guten Resultate führen werden. die Unwahrheit sagen möchte. In solchen Fällen müßte. Nach dem Minifter ergriff Crispi das Wort und erklärte Abg. von Cuny( natt.): Ich spreche meine Freude darüber aus, der Richter unter Strafe gestellt werden. Vertrauen unter gespannter Aufmerksamkeit des Hauses, daß er eine ausgiebige daß sich niemand aus dem Hause prinzipiell gegen die Vorlage aus zum richtigen Vorgehen des Richters habe ich nicht. Die und vollständige Erörterung der Angelegenheit wünsche. Er scheue gesprochen hat. Ueber die Einzelheiten wird sich ja eventuell reden Richter sind Menschen wie andere Menschenkinder und wenu anderen das Licht nicht; die Prüfung der Thatsachen werde ergeben, daß lassen. Im allgemeinen bin ich mit dem letzten Redner dahin ein Menschen gegenüber Strafbestinmungen bestehen, um sie zur Er­nichts gegen ihn vorliege. Er sei ein Opfer der Berleumdung; wenn verstanden, daß das Gefeß noch über manche andere Punkte aus füllung ihrer Pflichten anzuhalten, so sebe ich nicht ein, warum das die Angelegenheit nicht vor die Kammer gebracht worden wäre, gedehnt werden könnte. Beim Bürgerlichen Gesetzbuch sind wir ja bei den Richtern nicht möglich sein soll. Den Anwaltszwang für würde er die Verleumdungsklage angenrengt haben. Er erinnerte allerdings in manchen Punkten zu weit gegangen. Da hat denn die Landes- die freiwillige Gerichtsbarkeit halte ich für verkehrt. Sollte ihn die an das, was er als Minister zur Unterdrückung des Aufstandes in gesetzgebung das nobile officium, fich hier und da größere Be Mehrheit aber dennoch statuiren, so ist die schnelle Erreichung Sizilien und der Lunigiana sowie zur Drdnung der Landesfinanzen fchränkungen aufanerlegen. Hier aber haben wir uns möglichst an des Armenrechts nothwendig, um die Regelung der Kosten einem diesem oder gethan habe. Habe er Irrthümer begangen, so fordere er doch von das Bürgerliche Gesetzbuch anzulehnen. Mit der Verweisung des andern Reichsgefeß herbeiguführen. den Siegern von heute ein freundlicheres Urtheil. Er verlange auch vorliegenden Gefeßentwurfs an eine Kommission von 21 Mitgliedern Mit dem Abg. v. Buchka ftimme ich darin überein, daß der§ 27, feinerseits die Einsetzung eines Ausschusses, welcher nothwendig ein erkläre ich mich einverstanden.( Beifall.) welcher davon spricht, daß die Ober- Landesgerichte und das Reichs­Untersuchungsausschuß sein müsse. Wenn er zur Aussage auf- Abg. Dr. v. Buchka( t.): Der Gefeßentwurf enthält im wefent gericht sich einer gewiffen Einheitlichkeit befleißigen sollten, wohl gefordert werde, werde er nichts unterlassen, damit die Wahrheit lichen nichts weiter als eine gewiffe juristisch- technische Kleinmalerei. nicht gut wird aufrechtzuerhalten sein. In der Grundbuch- Ordnung voll ans Licht komme. Dies sei indeffen für ihn im Alter Er ist aber schon deshalb zu begrüßen, weil durch ihn alle die Geift allerdings ein ähnlicher Paragraph vorhanden. Ich fürchte nicht, von 78 Jahren schmerzlich, nachdem er 53 Jahre seines Lebens dem biete, welche er behandelt, zum ersten Male für das ganze Reich wie Herr v. Buchta, daß das Reichsgericht dadurch zu sehr belastet,

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