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urtheilter.

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weil

Die Vorlage geht hierauf an eine besondere Rommission von 14 Mitgliedern.

Auf Antrag Auer( Soz.) werden folgende schleunige Anträge, obwohl sie nicht auf der Tagesordnung stehen, sofort berathen und, da kein Widerspruch erfolgt, einstimmig angenommen:

Der Herr Reichskanzler wird ersucht, zu veranlassen, daß 1. das gegen den Abgeordneten Brühne bei dem Landgericht in Frankfurt a. M. wegen Beleidigung eines Gendarmen; 2. das gegen den Abg. Möller( Waldenburg) bei dem Amtss gericht zu Bochum fwegen Uebertretung des preußischen Vereins. gefetzes schwebende Strafverfahren;

würde, Nothwendiges muß eben gethan werden. Aber ich verstehe gehegte weitergehende Wünsche. Wenn das geschieht, so wird welches der deutsche Gesandte in Haiti , Graf Schwerin, anläßlich nicht, wie man sich die Sache praktisch vorstellt. Wir es jedenfalls gelingen, in gemeinsamer Arbeit diese Frage des Falles Lüders an die dortige Regierung richtete, es heißt: haben keine offizielle Bekanntmachung von Ober- Landesgerichts- noch in der letzten der letzten Session der gegenwärtigen Legislatur: Ich stelle namens meines Souveräns ferner eine Entschädigungs­Entscheidungen. Wie foll der Richter den§ 27 aus periode zu erledigen.( Beifall rechts und in der Mitte.) forderung zu gunsten des Lüders von 1000 Dollars für jeden Tag führen. Gegen die Bestimmungen allgemeiner Natur muß Abg. Roeren( 3): Es läßt sich nicht leugnen, daß der gegen der Verhaftung, von 5000 Dollars von morgen ab für jeden Tag ich mich entschieden wenden. Die Politit sollte doch nicht in dies wärtige Entwurf Vorzüge enthält gegenüber der Regelung der Frage der Berzögerung." Dies war entsprechend dem Rechtsgefühl derer, Gesez hinein gezerrt werden: ich meine die Bestimmungen des Gesetzes durch die vorjährige Strafprozeß- Vorlage. Denn bei der letzteren die sich eben sagen mußten, daß da ein Unschuldiger verhafter über die Protokollaufnahme, wenn jemand der deutschen Sprache sollte die Entschädigung erkauft werden durch eine Erschwerung der worden war. Und während der Deutsche bei den Schwarzen in nicht mächtig ist.§ 75 ist ganz unannehmbar. Was nüßt die Freisprechung überhaupt, indem nur die freigesprochen werden Haïti so auftritt, wird uns hier gesagt, daß nur, wenn die volle Ueberzeugung des Richters, ob ein Betheiligter der deutschen Sprache sollten, deren Unschuld erwiesen war, nicht auch die, Unschuld erwiesen wird, der nachweisliche Bermögensschaden" erset nicht mächtig ist. Es kommt darauf an, ob die Partei die Neber- bezüglich deren alle Verdachtsmomente beseitigt sind. Auf werden darf. Was ist aber der nachweisliche Vermögensschaden zeugung hat, daß sie in der deutschen oder polnischen Sprache be- diese Verbesserung lege ich den größten Werth. Immerhin Dabei wird vor allem der Verlust der Freiheit des Bürgers an sich wandert ist. Daß man Grund hat, der Ueberzeugung des Richters soll aber auch jetzt die Entschädigung denen gewährt gar nicht berücksichtigt. Ich nehme übrigens an, daß der nicht zu trauen, zeigen die Fälle aus dem Posenschen. Dort sind Leute werden, deren Unschuld erwiesen ist. Das ist ein Mißstand, zumal Schade des unschuldig Berurtheilten so aufgefaßt werden vom Richter eingesperrt, weil sie erklärt haben, sie kennten die deutsche dadurch ein ganz neues Moment in unseren Strafprozeß hinein wird, daß darunter auch entgangener Gewinn zu verstehen Sprache nicht. Was nüßt einem Polen ein Protokoll in deutscher Sprache? getragen wird, da bisher nur der bestraft werden darf, bezüglich ist. Das ist mir aber nicht so wichtig, cls manches Audere, was Ein Nebenprotokoll ist nicht vorgeschrieben, wohl aber heißt es im dessen dem Staat die Ueberführung seiner Schuld gelungen ist, und in dem Entwurf ganz übergangen iſt. So vorerst die Noth § 73 etwas höhnisch: Das Protokoll soll den Betheiligten auf Ver- da der jetzt noch immer für unschuldig gilt dem Staate gegenüber, wendigkeit, entsprechend dem§ 499 der Strafprozeß- Ordnung die langen auch zur Durchsicht vorgelegt werden". Ci Nebenprotokoll bei dem diese leberführung nicht gelungen ist. Wenn man sich Auslagen eines unschuldig auf die Anklagebant Gefommenen zu er muß in solchen Fällen also in anderer Sprache iedergeschrieben entschließen wollte, auch dem Nichtüberführten die Entschädigung setzen. Ferner einen Ersatz für den Fall, wo irrthümlich, und das sein. Außerdem müssen wir noch der Frage näher treten, ob bei zuzusprechen, würde wohl niemand etwas gegen den Entwurf im tommt auch vor bei unseren Staatsorganen, statt der Gefängnißstraße Bormundschaftssachen nicht auch Frauen zuzuziehen sind. In reinen prinzipieller Hinsicht einzuwenden baben. Dem Rechtsgefühl aber eine Zuchthausstrafe vollstreckt worden ist oder wo gar aus Versehen Vormundschaftssachen wie in Cherechtssachen hat die Frau gewiß entspräche eine solche Behandlung der Sache keineswegs. Bemängeln die Dauer der Strafe verlängert wurde. Außerdem ist es eine außer dasselbe Interesse wie der Mann und dasselbe Verständniß. Auch muß ich auch die Art der Festsetzung der Entschädigung. Es ist das ordentliche Härte, jemandem den Schadensersatz zu versagen, welder weibliche Laien sollten obligatorisch herangezogerden.( Bravo ein geradezu verdrehter Instanzenzug, indem Richter untever Instanz unschuldig in Untersuchungshaft gerathen ist. Ich möchte zwei bei den Sozialdemokraten.) in die Lage kommen fönnen, selbst Verfügungen des Ministers ab- prattische Fälle anführen, die in letzter Zeit viel von sich reden Abg. Winterer( Elf): In der Vorlage ist auch der eventuellen zuändern. Ich schlage die Uebermeisung des Entwurfs an eine Kom gemacht haben. Es handelt sich allerdings nur um einen einfachen Zuziehung eines Dolmetschers gedacht. Sie macht aber diese Zu- mission von 14 Mitgliedern vor.( Beifall im Zentrum.) Mann, Namens Tylong, der gegen die Bestimmungen über den Wander­ziehung von der Ueberzeugung des Richters insofern abhängig, als Abg. Dr. Pieschel( ul.): Wir begrüßen es, daß die Regierung gewerbeschein sich vergangen hat. Er wurde deshalb zu 48 M. Geldstrafe nach derselben die in Frage kommenden Personen thatsächlich der von der Erschwerung des Wiederaufnahmeverfahrens jetzt ab oder zu 8 Tagen Haft verurtheilt. Der Mann mußte die Freiheitsstrafe deutschen Sprache nicht mächtig sind. Diese Einschränkung fann ich gesehen hat. an sich vollstrecken lassen. Als er 8 Tage gefeffen hatte, bat er, ihn nicht billigen. Ich bitte, bei der Kommissionsberathung darauf Abg. Frhr. v. Buchka( fons.): Ich stimme dem Staatssekretär zu entlassen. Das ginge nicht, sagte man ihm, er müsse noch weitere Rücksicht zu nehmen. darin bei, daß thatsächlich der durch die Vorlage erstrebte gesetzliche 8 Tage sitzen. Dies geschah. Der Mann wandte sich später an das Abg. Beckh( frf. Vp.): Auch ich halte es für einen großen Zustand in der Praxis schon jetzt dadurch erreicht wird, daß im Justizministerium und die Staatsanwaltschaft, umgegen die betreffenden Mangel der Vorlage, daß nach derselben in Sachen der freiwilligen Wege der Guade alle Härten gemildert werden. Nichtsdestoweniger Beamten Beschwerde zu führen, und es wurde ihm erwidert, daß Gerichtsbarkeit die Ablehitung eines Richters ausgeschlossen ist. wünschen wir dringend das Zustandekommen des Entwurfs als allerdings versehentlich die Strafe doppelt vollstreckt sei und ein Er­Auch das halte ich für einen Mangel, daß lediglich der erste Nichter einer Forderung der Gerechtigkeit. Prinzipiell bin ich sogar mittelungsverfahren bevorstehe. Ja, wenn jene Beamten auch be­allein, ohne daß den Parteien irgend ein Beschwerd erecht dagegen der Meinung, daß auch die unschuldig Verhafteten straft werden, so ist darum diefer arme Mann noch nicht entschädigt. zufteht, über die Beschleunigung oder Zurücksetzung der Verhandlung einen Anspruch auf Entschädigung hätten, wir müssen Allerdings sind ihm baare 50 M. herausbezahlt worden. Aber was einer Angelegenheit zu befinden hat. uns cber mit dem Erreichbazen begnügen. Dagegen halte will das fage: gegenüber einem Verlust der Freiheit auf 8 Tage Damit schließt die Berathung. ich die Unterscheidung zwischen Unschuldigen und Nicht- Ueber- Der Staatssekretär wird wohl sagen, der Mann hat faum noch Der Entwurf geht an eine Kommission von 21 Mitführten für gerechtfertigt. diefen Schaden gehabt. Auf diese Weise aber wird man schließlich gliedern. Abg. Dr. Munckel( frf. Vp.): Ich kann Dr. Buchka nicht zu- dazu kommen zu behaupten, der Mann müsse an die Staate kaffe Es folgt die erste Berathung des Gefeßentwurfs ftimmen, daß dieselbe Kommission, die die Angelegenheiten der frei- noch etwas herauszahlen, denn er ist ja unentgeltlich verpflegt Ein andermal war ein Händler auch, betreffend die Entschädigung unschuldig Verwilligen Berichtsbarkeit erledigen soll, diesen Entwurf berathen worden. foll. Es handelt sich hier nicht um ähnliche Materien, und er mit den Bestimmungen über den Wandergewerbeschein Staatssekretär im Reichs- Justizamt Dr. Nieberding: Die Ent- die Kommission foll noch genug thun bekommen. in Konflift gerathen war, in Untersuchungshaft genominen worden. schädigung unschuldig Verurtheilter, welche den Gegenstand des Ihnen Der Autrag Rintelen wird wieter eingebracht werden. Die Untersuchungshaft ist aber in solchen Fällen unzulässig, und vorliegenden Gesetzentwurfs bildet, sollte nach dem Wunsche der ver- Ich bin von Herzen gern zu loben bereit, und ich lobe geen die Ausschließlich wurde der Mann überhaupt freigesprochen. Welche Ent­bündeten Regierungen geregelt werden im Anschluß und in Ver- sonderung dieser Materie aus der allgemeinen Strafprozeß- Ordnung schädigung ist mir aber für diesen Mann angemessen und wer giebt bindung mit der Revision des Strafprozesses, welche Sie in der und schleunige Behandlung. Aber ich bin leider damit mit meinem sie ihm? Und wie oft kommt es nicht sogar vor, daß Leute in letten Seffion beschäftigt hat. Als die Regierungen damals die Lobe vollständig zu Ende. Ich verstehe nicht, wie diese Borlage eine Untersuchungshaft gerathen, ohne an der schwebenden Straffache Entschädigungsfrage mit der Revision des Strafprozesses verbanden, Lochspeise sein fönnte für etwaige andere Konzessionen im Gebiet überhaupt betheiligt zu sein. Wenn irgend eine Rechtspflicht dem wurde gegen fie vielfach der Verdacht ausgesprochen und der Strafprozeß- Ordnung; denn mich lockt sie garnicht. Bleibt sie Staate obliegt, so ist es die, die Opfer der Justiz zu entschädigen. diefer Verdacht hat auch nach Schluß der Seffion und nach dem so wie sie ist, dann halte ich den gegenwärtigen Zustand für besser, Wenn er sich dem entzieht, so zeigt er, daß er als Klaffenstaat nicht Scheitern der Strafprozeß- Novelle in der Presse seinen Nachklang wie den durch sie hervorgerufenen. Wenn ich einen Preis zahlen im ftande ist, diejenige Aufgabe zu erfüllen, welche die Bürger des gefunden daß es den Regierungen um die Entschädigung un foll, überlege ich mir, ob der Preis nicht schlimmer ist als das, was Rechtsstaates von ihm verlangen können, nämlich das Unrecht, das schuldig Verurtheilter überhaupt nicht ernst zu thun gewesen sei, ich bezahlen soll. Was heißt das: jede Gewährung von Entschädigung er zugefügt, zu fühnen.( Lebhafter Beifall links.) daß dieser Gegenstand in die Strafprozeß- Novelle mur einbezogen sei, an solche Personen, die nicht für unschuldig befunden sind, stehe um die Novelle dem Reichstag schmackhafter zu machen und ein mit dem Rechtsgefühl nicht im Einklang? Es ist ja freilich ein Kompenfationsobjekt zu bilden. Wenn die Regierungen gegen Unterschied zwischen dem Non liquet und der nachgewiesenen Un­wärtig Ihnen einen Gesetzentwurf vorlegen, der ganz unabhängig schuld. Es ist ferner bekannt, wie schwer nach der geltenden Straf: von der Revision des Strafprozesses diese Entschädigungsfrage regelt, Prozeßordnung ein Wiederaufnehmeverfahren zu erlangen ist. Ich so ist das eigentlich der beste Beweis dafür, wie ungerechtfertigt der erinnere nur an den berühmten Fall Ziethen. Wenn wirklich einmal damals ausgesprochene Verdacht gewesen ist. Der Gedanke, von Schuldige mit unterlaufen, so muß man doch die Konsequenzen ziehen. dem die verbündeten Regierungen ausgingen, war folgender: Wer freigesprochen ist, hat das Recht, nach unserm bestehenden Gesetz Die große Ausdehnung, die das Wiederaufnahmeverfahren im zu verlangen, daß das Gericht förmlich und feierlich eingesteht, daß Strafprozeß gewonnen hat, hat schwerwiegende Nachtheile zur es sich beim ersten Urtheil im Frithum befunden hat. Handelt es Folge gehabt. Wenn aber das Wiederaufnahme- Verfahren beschränkt sich denn darum, die Leute, die freigesprochen sind, zu Rentiers zu wird auf die Zulässigkeit in den Fällen, in denen die Muschuld des machen? Nein, sondern um eine Entschädigung dessen, was sie ver­früher Verurtheilten nachgewiesen wird, so war damit die Grund- loren haben. Dagegen kann sich doch das Volksbewußtsein nicht Tage gewonnen, auf der die Entschädigung der Unschuldigen in un empören. Sollen denn die, die eine Entschädigung nicht erhalten mittelbaren Anschluß an den Wiederaufnahme Prozeß aufgebaut haben, verurtheilt sein, den Verdacht immer weiter zu tragen, wenn werden fönnte. Durch das Scheitern der Strafprozeß fie den Gerichtsbeschluß nicht vorlegen können: Ja schuldig bist Du Novelle ist die Gelegenheit zu einer so günstigen Gestal zwar nicht, aber unschuldig bist Du auch nicht! Der Zauber des tung verschwunden. Wir müssen die Frage auf einem Geheimnisses umgiebt die Beschlußfassung darüber.( Heiterkeit) anderen Boden zu lösen suchen, wie es auch die vorliegende Das Gericht berathet und kommt mit dem fertigen Urtheil Vorlage versucht. Die verbündeten Regierungen hatten geglaubt, zurück. Gründe werden nicht angegeben. Die Deffentlichkeit geht diesen Versuch noch in der legten Session machen zu können, vor dieses Urtheil nichts an? Ja aber man wird fragen: Wo hast Du einem Reichstag, mit dem sie sich in allen wichtigen Fragen bis auf den Beschluß? Hat der Freigesprochene ihn nicht, da gehört er in einer im Einklang befunden hatten. Wir ändern also an dem die zweite Klasse der Freigesprochenen, etwa wie ein bestrafter Wiederaufnahme- Verfahren gegenwärtig nichts, weil wir dann in Soldat in die zweite Klasse des Soldatenstandes.( Sehr richtig.) bie Strafprozeß Ordnung eingreifen müßten. Wird also die Warum das? Weil es einmal vorkommen könnte, daß jemand bei Man denke Wiederaufnahme beschlossen, so findet eine neue Hauptverhandlung einem Wiederaufnahme- Verfahren Profit gemacht hat. statt. Der Unschuldige befindet sich in derselben Lage wie jeder auch an folgende Fälle: Ein Mensch wird wegen Mäjestätsbeleidigung Angeklagte. Er hat nichts zu beweisen, er kann warten, welche Be- aufein Jahr ins Gefängniß gesteckt, auf das Zeugniß eines Ehrenmaunes. Iaftungsmomente gegen ihn geltend gemacht werden; diese hat er zu Es ergiebt sich dann, daß dieser Ehrenmann ein Schuft ist. So was widerlegen. Ergiebt nun das Verfahren, daß sie nicht ausreichen, so tommt vor.( Heiterfeit.) Nun wird ein Wiederaufnahme- Verfahren wird er freigesprochen. Damit ist das Verfahren erledigt. Ergiebt eingeleitet, das neue Gericht glaubt dem Zeugniß nicht mehr, und sich aber weiter, daß die Verdachtsgründe nicht nur erschüttert, spricht den Angeklagten frei: Halten Sie den Beweis für geführt? fondern vollständig beseitigt sind, derart, daß der Richter sich von Ich nicht! Ein Schuft kann ja einmal die Wahrheit gesagt haben. der Unschuld des Angeklagten überzeugen muß, so felt bier Ober es bat jemand eine Schurkerei begangen. Er ist verurtheilt. der Entwurf ein und verpflichtet das Gericht, durch Ve- In einem Wiederaufnahme- Verfahren nimmt das Gericht nun aber schluß festzustellen, ob der Fall der Entschädigung des An- an, daß die That zwar moralisch durchaus verweiflich, aber geflagten vorliegt oder nicht. Dieser soll gefaßt werden im juristisch nicht strafbar ist. Dann ist die Unschuld vollständig er: unmittelbaren Anschluß an die Hauptverhandlung, nach dem wiesen. Ob da eine Entschädigung mit recht zugesprochen wird Gesammteindruck alles dessen, was verhandelt ist, nach der freien oder nicht? Ueberzeugung der Richter, ohne mittelbare Begründung, geivisser: Nicht an diejenigen nur aber sollte man denken, welche das Depeschen und lehte Nachrichten. maßen wie der Wahrspruch der Geschworenen vor sich geht. Einmal Wiederaufnahme- Verfahren extrahirt haben, sondern auch an die, Nence Olympia Riefentheater. Ein großes unvorhergesehenes gefaßt, fann er von der Staatsanwaltschaft nicht mehr angefochten welche schon einen Theil ihrer Strafe verbüßt haben, dann aber Hinderniß veranlaßt die Direktion, uns foeben, furz werden. Da die Deffentlichkeit fein Intereffe daran hat, wird der darum freigesprochen worden sind, weil ein Mitangeklagter Revision Schluß unseres Blattes, anzuzeigen, daß die Eröffnung des Beschluß nicht verkündigt, sondern dem Angeklagten zugestellt. Der eingelegt hat und diese Revision auch bezüglich der schon in Straf: Etablissements bis zum Mittwoch, den 8. Dezember 1897, Freigesprochene erhebt feinen Anspruch. Hält er das ihm Bu haft befindlichen zur Freisprechung geführt hat. Diese Punkte verschoben werden muß. Die für Freitag den 3. d. M. gelösten gewiefene für nicht entsprechend, so steht ihm das Recht der Klage empfehle ich einer wohlwollenden Prüfung der Kommission.( Beifall.) Billets behalten ihre Giltigkeit für Mittwoch den 8, während die gegen den Fiskus zu. Abg. Dr. Rintelen( 3)( Auf der Journalistentribüne schwer der Entschädigung unschuldig Verurtheilter weiter geht, als ber vor weierlei Freigesprochene geschaffen werden, indem ben Unschuldigen giltig find. Ich glaube, daß feine Gefeßgebung des Auslandes in der Frage verständlich): Auch ich muß dringend dafür eintreten, daß nicht für Sonntag den 5. verausgabten Billets für Sonntag den 2. liegende Entwurf. Die meisten anderen Geseze begrenzen aller- eine Entschädigung gewährt wird, den Nichtüberführten dagegen Wieu, 3. Dezember. ( B. H. ) Das über Prag verhängte Stand dings bis auf einige wenige die Entschädigungspflicht dahin, daß nicht. Dagegen bin ich im Gegensatz zu meinem Freunde Rören der schlechtweg die volle Unschuld gefordert wird. Aber diese Gesetze Meinung, daß eine Einschränkung des Wiederaufnahme- Verfahrens recht foll am Montag wieder aufgehoben werden, wenn die Ruhe laffen nur eine angemessene Entschädigung zu, nicht, wie geboten erscheint, wenn auch nicht in so startem Maße, wie es die bis dahin anhält. Verlust des unschuldig vorjährige Vorlage wollte. wir, eine Entschädigung, die Verurtheilten einfach ausgleicht. Außerdem verweisen jene Abg. Beckh( frs. Vg.): Wenn man im vorigen Jahre mir ge­Gesetze den Freigesprochenen auf den Verwaltungsweg, während folgt wäre und nach dem von mir eingebrachten Autrage den Para­er sich bei uns an die Gerichte halten kann. Jin übrigen meine graphen über die Entschädigung aus der Strafprozeß Ordnung ich, daß, wenn Sie nur die Verhandlungen der Kommission der herausgelöst und abgesondert angenommen hätte, so wäre man jetzt Strafprozeß- Novelle vom vorigen Jahre gelesen haben werden, Sie weiter, als es thatsächlich der Fall ist. Bezüglich der Unterscheidung überzeugt sein müssen, daß für die Regierungen die finanziellen in Unschuldige und Nicht- Ueberführte muß ich hervorheben, daß im Paris , 3. Dezember. ( W. T. V.) Die Deputirtenkammer nahm Intereffen hierbei feineswegs die Hauptsache sind.( Beifall rechts.) Wiederaufnahme- Verfahren schon jetzt fast ausschließlich nur Un­Wenn die Regierungen aber trotzdem bei ihrer stets verfchuldige freigesprochen werden; schon darum kann man diesen Unter- mit 513 gegen 4 Stimmen einen Gesetzentwurf an, dahingehend, die Oftroi- Abgaben auf hygienische Getränke abzuschaffen und dieselbe tretenen Auffaffung stehen bleiben, daß nur der unschuldig fchied ruhig aufheben. Berurtheilte einen Anspruch auf Entschädigung haben soll, so sind Abg. Stadthagen ( Soz.): Schon im Jahre 1881 ist von meinem durch andere von dem Gemeinderathe feitgeſetzte Steuern zu ersetzen. Paris , 3. Nov.( W. T.B.) General Pellieug überreichte heute Abend es ethische Rücksichten, die sie zu dieser Stellung veranlaßt haben, Freunde Frohme beantragt worden, die unschuldig Verurtheilten zu und sie haben sich um so mehr von der Richtigkeit dieser Grenze entschädigen. Jetzt, nach 16 Jahren kommt nun endlich eine Vorlage das Ergebniß seiner Untersuchung in der Dreyfus- Angelegenheit dem überzeugt, als der Reichstag felbft früher diesen Standpunit wieder- heraus, aber, was sie bietet, fönnen wir feinesfalls als genügend General Sausfier, welcher das Aktenstück sofort einer Prüfung unter­holt vertreten hat. Im allgemeinen hatten die Regierungen ja anerkennen. Es ist vielmehr das Gegentheil dessen, was gefordert zog. Sauffier wird voraussichtlich morgen Vormittag seine Ents Dies mögen bezüglich der finanziellen Seite einige scheidung treffen. eigentlich feine Veranlassung zur Vorlegung dieses Entwurfs, denn werden kann. In den letzten 5 Jahren sind in Preußen Cunco, 3. Dezember. ( W. T. B.) Durch eine Feuersbrunit ein Unschuldiger, dessen Freisprechung im Wiederaufnahme- Verfahren Zahlen beweisen. erfolgt war, wurde auch früher schon aus der Staatstaffe 2129 170 Menschen verurtheilt worden. Davon wurden im Wieder- wurden 20 Häuser der Ortschaft Roviera( Gemeinde Vinadio) zer­unter allen Umständen entschädigt. Nur geschah das bisher im aufnahme- Verfahren freigesprochen 531 und von diesen hatten nur ftört. Eine Person fand in den Flammen den Tod. Der Schaden ist Wege der Gnade, während sie jetzt den Weg des Rechtes hierfür 106 ihre Strafe schon angetreten. Das macht im Jahre 35. Sie sehen beträchtlich. Gegen 30 Familien sind in der Ortschaft, woselbst schon erstreben. Das ist der einzige Unterschied zwischen dem jetzigen und also daraus, daß die Kosten, welche die Entschädigung dieser wenigen reichlicher Schnee liegt, obdachlos. Charkow , 3. Dezember. ( B. H. ) Der hiesige große Bahnhof ist dem zukünftigen Zustande. Die Regierungen hielten es für Personen erfordert haben würde, so geringe sind, daß schon darum hier zu Rechtsweg überflüssig, wählen. Wenn fie die Vorlage weit über den Kreis dessen was sie bietet, hinaus, hätte gestern Nacht total niedergebrannt. Der Entwurf deckt sich übrigens Alexandrien , 3. Dezember. ( B. H.) Nachrichten aus Omdurman gleichwohl diesen Standpunkt aufgegeben haben und Ihnen erweitert werden können. entgegengekommen find, so glaube ich demgegenüber der Hoff nicht einmal mit den Ansichten, welche in einzelnen Regierungs- zufolge in dort ein Aufstand ausgebrochen. Osman Digma mußte nung Raum geben zu können, daß Sie geneigt sind, dies Entgegen freisen über diese Frage gehegt werden. In dieser Beziehung weise Metemneh aufgeben, um dem Khalifen Hilfe zu bringen. Die tommen auch Ihrerseits zu erwidern in bezug auf von Ihnen etwa ich darauf hin, daß in dem veröffentlichten amtlichen Schreiben, Engländer schicken sich an, Metemneh zu besetzen.

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3. die gegen den Abg. Schmidt( Frankfurt ) bei dem Land. gericht zu Frankfurt a. M. a) wegen Beleidigung eines Unteroffiziers;

b) wegen Beleidigung von Offizieren und Unteroffizieren; c) wegen Beleidigung des Direktors H. Blankarts schwebenden Strafverfahren;

4. die gegen den Abg. Stadthagen schwebenden Strafverfahren, und zwar: a) bei dem Landgericht Berlin II wegen Beleidigung der Magde­ burger Richter,

b) bei dem Landgericht Hanau wegen Beleidigung eines Amts. richters ,

c) bei dem Landgericht Berlin I wegen Beleidigung von Berliner Polizeibeamten und eines Gendarmen durch die Presse,

d) bei dem Landgericht Berlin I wegen Beleidigung der Berliner Polizeibeamten;

5. dns gegen den Abg. Vogtherr bei dem Landgericht zu Magdeburg wegen Majestätsbeleidigung, Beleidigung des Reiches funzlers und des preußischen Staatsministeriums

schwebende Strafverfahren sämmtlich während der Dauer der gegenwärtigen Seffion eingestellt werden.

Damit ist die Tagesordnung erledigt. Nächste Sigung: Montag, den 6. Dezember, 1 hr. Tagesordnung: Flottenvorlage. Schluß 5 Uhr.

vor

Prag , 3. Dezember. ( W. T. B8 .) Aus mehreren Orten Böhmen , wie Neu- Bidschow, Melnik und Kralrp werden aus den leyten Tagen Rundgebungen gemeldet, bei welchen in von Deutschen und Israeliten bewohnten Häusern die Fenster eingeschlagen wurden. Auch in Gablonz wurden die Fenster der böhmischen Schule ein­geworfen; von dort ist Militär requirirt; die Gendarmerie zerstreute überall die erregte Menge.

Verantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobcy in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berliu. Druck und Verlag von Max Bading in Berlin ,

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