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Der Gendarm in der Instruktionsstunde

vor dem Strafrichter.

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Berlegungen am Ropfe augenscheinlich zu konstatiren, daß dieselb en 1 Berhandlung stand der berüchtigte Gummifchlauch- Prozeß. nicht von harten Gegenständen herrührten, sondern eher den Eindruck den die Polizei gegen eine Anzahl Redakteure angeftrengt hatte. von Fauftschlägen machten, so sei es ausgeschlossen, daß die Ver- Einer der massenhaft aufgebotenen Zeugen hatte die Frage des legungen am Unterleibe von einem Falle herrühren. Wahrscheinlich Staatsanwalts, ob er bereits einmal bestraft fei, mit Nein" be= lei es, daß die Verlegungen der Frau durch Fußtritte in der antwortet. Herr Benedig aber konnte das Gegentheil beweisen. Einer Hockenden Stellung zugefügt worden seien, in welche sie zusammen- der ebenfalls als Zeuge anwesenden Kriminalkommissare hatte ihn aus gebrochen sei. den mitgebrachten Akten belehrt, daß dieser Zeuge schon bestraft sei.

erdichtet habe.

Um angebliche Mißhandlungen auf dem Schöneberger Amts: bureau handelte es sich in einer umfangreichen Berhandlung, welche bureau handelte es sich in einer umfangreichen Verhandlung, welche heute vor der zweiten Straffammer am Landgericht II stattfand. Wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, wegen ver= Der Staatsanwalt hielt zwar einen Irrthum des Gendarmen Der Staatsanwalt gab jetzt diese seine Wissenschaft zum besten, Ieumderischer Beleidigung des Gendarmen Holz und wegen wiffentlich falscher Anschuldigung war die im Anfang der Handlung für vorliegend, kam aber doch zu dem fnüpfte daran seinen Antrag, den Mann, als des Meineids dringend verebelichte Handelsfrau Ottilie Gan3ty, geb. Schust, aus Schlusse, die Frau hätte folgen müssen, nachdem die Verhaftung ein- verdächtig, zu verhaften, und so geschaly es. Aus dem Gerichtssaale der Keibelstraße in Berlin angeklagt. Da der Geburtsort der An- mal ausgesprochen war und daß die Anzeige wegen Mißhandlung ward der Unglückliche in das Untersuchungsgefängniß geführt und getlagten in dem vorliegenden Berfahren eine Rolle spielt, fo fucht wissentlich falsch sei. Er brachte 20 m. Geldstrafe und einen Monat später zu anderthalb Jahren Zuchthaus verurtheilt. Herr Röseler hat aber gestern gezeigt, daß man das Gefeß auf das peinlichste der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Stüber, zunächst, den Geburts- und zwei Wochen Gefängniß in Antrag. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Herzfeld plädirte für völlige beobachten fann und dennoch die Menschlichfeit nicht zu vergessen ort genau festzustellen. Die Angeklagte kann darüber nur bekunden, daß ihre Eltern auch Handelsleute waren und sie auf der Reife Freisprechung. Er führte aus, daß die Festnahme der Angeklagten braucht! Ein umfangreicher Diebstahls- und Hehlerprozek wurde geboren worden sei und daher wisse sie nicht genau, ob ihr Geburts - gesetzwidrig war, die Angeklagte daher, wenn sie sich derselben wider­ort Kagel oder Nieder- Lehme ist. Zur Sache selbst bekundet die Angeklagte fetzte, keinen Widerstand beging. Ferner daß nach dem objektiven Be- am Freitag vor der ersten Strastammer des Landgerichts I unter folgendes: Am 11. März d. I. habe sie mit ihrem Manne auf dem fund, dem Gutachten des Sachverständigen und dem Benehmen und Vorsiz des Landgerichtsraths Die verhandelt. Wegen der großen J. den Aeußerungen der Angeklagten während und nach dem Vorfall Bahl der Angeklagten findet die Verhandlung im großen Schwur­Wochenmarkte am Bahnhof Groß- Görschenstraße Wild, Geflügel es ausgeschlossen sei, daß sie die Mißhandlung wider besseres Wissen gerichtssaale statt, der den Eindruck eines Waarenlagers macht, da und Eier feilgehalten. Der Markt müsse um 1 1hr mittags geräumt vor den Geschworenenbänken große Ballen Tuch in über Manns fein, das habe sie damals aber noch nicht gewußt. Es sei erst Der Gerichtshof erkannte auf völlige Freisprechung. höhe aufgestapelt sind. Auf der Auflagebank fizen 14 Personen, wenige Minuten nach 1 Uhr gewesen und sie hätten eben eingepackt, wo die Angeklagte Widerstand leistete, war der Gendarm nämlich: 1. Detateur Otto Glaubig, 2. Arbeiter Friedrich da sei der Gendarm Holh hinzugetreten mit dem Bemerken, fie nicht in berechtigter Ausübung seines Amtes. Er durfte Friedland, 3. Hausdiener Rob. Jungmann, 4. Hausdiener hätten nach 1 Uhr noch verkauft. Er habe darauf nach ihren Per- die Frau unter den obwaltenden Umständen nicht verhaften und Gustav Saate, 5. Hausdiener Ludwig Scher fling, 6. Packer fonalien gefragt, sie habe alles richtig angegeben, nur ihren wenn diese versuchte, die Freiheit wieder zu erlangen, war Richard Müller, 7. Webermeister Otto Kurze aus Strauß­Geburtsort nicht, weil sie denselben selbst nicht genau wisse. fie im Rechte. Im übrigen sei die Sache nicht genügend berg, 8. Fabrikant Wilhelm Kurye aus Straußberg , 9. Kaufmann Der Gendarm habe darauf gesagt: ,, Da kommen Sie mit aufgeklärt. Was die Frau gesagt und zur Anzeige gebracht Franz Schwarz, 10. Kaufmann Richard Schwarz, 11. Kauf­nach dem Amte, da wird Ihnen der Name schon einfallen!" Auf dem Amte habe der Gendarm sie in ein Zimmer bat, sei als wahr nicht erwiesen, es könne aber auch wahr mann Michael Altmann, 12. Kaufmann Wilh. Bielschowsky , fein. Jedenfalls habe sich die Angeklagte im guten Glauben 13. Schneider Albert Jablonsty, 14. Schneider Elias Bley.­des Hofgebäudes geführt, dort habe er ihr auf die Zehen befunden und nicht wider besseres Wissen etwas Falsches behauptet. Die beiden ersten Angeklagten sind des bandenmäßigen Diebstahls, getreten und gefragt:" Wissen Sie nun, wie Ihr Geburtsort Auch§ 186( üble Nachrede) könne nicht herangezogen werden, weil die übrigen Angeklagten der schweren Hehlerei, die Angeklagten 3-6 heißt?" Sie habe erwidert: Und wenn Sie mich sechs Wochen die Angeklagte hier unter dem Schuße des§ 193 ftehe. quch noch der Begünstigung beschuldigt. Die Auflage vertritt Staatss lang einsperren, ich kann es Ihnen nicht sagen!" Da habe er plöß­Wie wäre es der Frau ergangen, wenn sie nicht in der Lage anwalt Blaschke, die Vertheidigung führen die Rechtsanwälte lich 6-8 Mal mit den Fäusten auf ihren Kopf ein- gewesen wäre, fich unmittelbar nach dem Vorfall eine ärztliche Dr. Wieber, Dr. Ph. Fränkel, Dr. Werthauer, Dr. geschlagen, sie sei zu Boden gestürzt und habe laut um Untersuchung zu verschaffen? Und wird jetzt eine Anklage gegen Schwindt, Wronker, Lconh. Friedmann, Druder, Hilfe geschrien, er aber habe gesagt: Schreien Sie nur den Gendarm Holtz erhoben? Jonas, Michaelis und Justizrath Kleinholz. Außerdem immer zu, hier hört niemand etwas!" 13 sie sich erheben find mehrere Sachverständige zur Stelle. Es handelt sich um fol wollte und während sie noch in sitzender Stellung war, habe er sie mindestens achtmal mit dem Fuße gegen genden Sachverhalt: In den letzten Jahren find theils durch Eins bruch aus den Lagern hiesiger Detaturanstalten, theils von den den Unterleib, gegen den Geschlechtstheil, gegen die Beine, gegen den Hintern gestoßen und geschimpft: Sie sind ja ein ganz Graz am 6. Dezember statt. Der Prozeß gegen Bruno Wille findet nach Meldungen aus Geschäftswagen derselben auf offener Straße oder bei sonstigen Gelegenheiten Stoffballen im Werthe von 10-20 000 mart ent Sämliches Frauenzimmer, Sie dumme T... e!" Endlich habe er von ihr abgelassen, sie habe sich aufgerafft und sei zur Thür hinaus­Die brandenburgische Verfrommungsordnung und das wendet worden. Außerdem sind der Polizei zahlreiche Fälle in denen auf offener Straße oder bei geflohen, an der Treppe habe der Gendarm sie wieder eingeholt, Kegelspiel.§ 8 der für die Provinz Brandenburg erlaffenen Over gemeldet worden, Stoffe in großem Werthe gestohlen hier sei der Polizei- Inspektor Schulz dazu gekommen. präsidial- Verordnung vom 5. Oktober 1896 bestimmt n. a., daß anderen Gelegenheiten Sie habe diesen um Hilfe angerufen, aber die Antwort Sonntags geräuschvolle Spiele wie das Segelschieben und ähnliches worden sind. In allen diesen Fällen ist es nicht gefungen, die erhalten: Hier im Hause wird doch niemand bis nach Beendigung des Hauptgottesdienstes nicht gestattet seien. Diebe zu ermitteln oder den Verbleib der Waare festzustellen. geschlagen?!" Der Gendarm habe sie mit Gewalt von der Hiergegen sollte sich der Gastwirth Weber in Zehdenick dadurch ver Schließlich sind jedoch drei Diebstähle verübt worden, bei denen es Treppe losgeriffen und wieder auf sein Zimmer geschleppt. Dort gangen haben, daß er es duldete, daß an einem Sonntag früh gelang, den Verbleib des gestohlenen Gutes zu ermitteln. In der Er Nacht vom 20. zum 21. Februar cr. wurde in dem Dekaturgeschäft sei ein Amtsdiener dazu gekommen. Sie habe nach einem Arzte gegen 9 Uhr in seinem Lokal Regel geschoben wurde. geschrien, weil sie sich gewunden habe vor Schmerzen im Unter- wurde deshalb mit einem Straf Mandat bedacht. Weber von Bonheim in der Alten Jakobstraße ein Einbruchsdiebstahl e3 wurden 8 Ballen schwarzer Coating und leibe, der Gendarm habe sie nun in Gemeinschaft mit dem beantragte richterliche Entscheidung und machte geltend, jene begangen und Der zweite Amtsdiener nach dem im Vorderhause belegenen Ver Bestimmung beziehe sich nur auf die Zeit des Hauptgottesdienstes, 1 Ballen grüner Damenmäntelstoff gestohlen. in 27. Februar diefer sei aber für Zehdenick auf den Zeitraum zwischen 92 und Diebstahl wurde Defaturanstalt nehmungszimmer geführt, dort habe sie wieder um einen Arz 11/2 Uhr vormittags festgesetzt; wenn um 9 Uhr bei ihm Kegel ge- von Heese in der Neuen Grünftraße durch Einbrucherübt, gebeten, es wurde ihr auch die Beschaffung eines Arztes ver­sprochen, zu diesem Zweck wurde sie nach einer Belle geführt, bald schoben werde, dann sei das also kein Vergehen gegen den§ 8 der wobei verschiedene Ballen Tuch gestohlen wurden. Am 27. März fei der Sanitätsrath Cohn erschienen, habe aber sofort gesagt: Berordnung vom 5. Oktober 1896. Das Schöffengericht gab ihm wurde. in einem anderen Lokale derselben Firma in der Sebastians Verdammt, das ist mir fatal! Was mach' ich da, was mach' ich wurde er jedoch zu einer Geldstrafe verurtheilt. Das Land: ca. 2000 M. gestohlen. Alle diese Diebstähle lassen auf eine wohl­Verdammt, das ist mir fatal! Was mach' ich da, was mach ich denn auch recht und sprach ihn frei. In der Berufungsinstanz straße eingebrochen und ca. 20 Ballen Damenstoffe im Werthe von ba?" Nach ganz oberflächlicher Besichtigung habe Dr. Cohn erklärt, er finde nichts, in demselben Augenblick sei ihr Mann gericht nahm an, daß jene Bestimmung im§ 8 der Oberpräsidiol organisirte Diebes- und Heblerbande schließen, durch welche der Um­Verordnung die Zeit vor dem Beginn des Hauptgottesdienstes mit faß der Stoffe mit einer derartigen Schnelligkeit bewirkt wurde, daß dazu gekommen, habe dem Arzt ihre linke Gesichtsfeite, die ganz einbegreife. Das Publikum, das zur Kirche gehen wolle, solle Niemand wußte, wo die Etoffe geblieben waren. Bei den drei in zerschlagen war, gezeigt und gesagt: Herr Doktor, fehen Sie hier auch nichts?" Ihr Mann habe sie nun mit durch den aus den Gastwirthschaften dringenden Lärm nicht gestört Frage stehenden Diebstählen ist, wie gesagt, der Verbleib der ge­genommen und in einer Droschte zunächst zu Dr. Frankenstein werden. Der Angeschuldigte legte nunmehr noch beim Kammer- stohlenen Waaren ermittelt: sie sind theils zu den Gebr. Kurze Straußberg , theils zu den Gebr. Schwarz, theils zu gebracht. Sie habe in und aus der Droschte getragen werden gericht die Revision ein, indem er seinen schon früher geltend ge- in müssen. Nach der ärztlichen Untersuchung sei sie mit ihrem Maune machten rechtlichen Einwand wiederholte. Der Straffenat des Altmann u. Bielschowsky , zu Jablonsky und zu Bley gewandert. wieder zum Amte gefahren und habe dort die Anzeige zu Protokoll Kammergerichts bestätigte aber die Vorentscheidung und führte aus, Die bei Heese ausgeführten Diebstahle sollen von Glaubig inszenirt gegeben. Dann habe sie ihr Mann mit derselben Droschte nach der§ 8 der Verordnung vom 5. Oftober 1896 sei vom Landgericht dem katholischen Krankenhause gebracht, aber weder hier noch in sans richtig ausgelegt worden. Die Bestimmung bezweckte that der Charitee habe fie Aufnahme gefunden, weil die Leute sächlich, das gläubige, zur Kirche gehende Publikum gegen eine Ver­dort mit der Polizei nichts legung feines religiösen Gefühls zu schüßen. zu thun haben wollten. Dr. Frankenstein habe sie dann noch 14 Tage behandelt. Wie sie die Sache hier dargestellt habe, so habe sich dieselbe auch zugetragen. Jedes ihrer Worte sei wahr.

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bezw. ausgeführt worden sein. Glaubig war früher bei Heese bes schäftigt und verbüßt zur Zeit eine nenumonatige Gefängnißstrafe, an der er seiner Zeit verurtheilt worden ist, weil er mehrere Ballen Stoffe, die der Firma Heese gehörten, durch Betrug an sich gebracht batte. Er hatte auch damals das gestohlene Gut zu Kurtze in Strausberg gebracht. Die Vernehmung der Angeklagten zieht sich bis zu späten Nach mittagsstunde hin, die Verhandlung dürfte schwerlich an einem Tage beendet werden.

Das in später Abendstunde gesprochene Urtheil lautete: Glaubig 1 Jahr 9 Monate Zuchthaus , Friedland 2 Jahre 6 Monate Bucht haus, Haake 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus , Scherfling 1 Jahr 9 Monate Buchthaus, Otto Kunge, Wilh. Kurze je 2 Jabre 6 Monate Buchthaus, Müller, Franz Schwarz, Rich. Schwarz je 2 Jahre Zuchthaus; Altmann, Bielschowsky , Jablonsky, Bley und Jungmann würden freigesprochen.

Heber die Verurtheilung eines prügelnden Schuhmannes wird aus Hagen berichtet: Der frühere Schuhmann F. Albert traf im Sommer d. J. morgens 5 Uhr in einer Straße einen Ar­beiter, der, müde von der Nachtschicht gekommen, sich, um auf einen Kameraden zu warten, auf das Trottoir niedergesetzt hat. Darüber geräth der Schuhmann, obschon er gar fein Recht hatte, den absolut ruhigen und anständigen Arbeiter zu entfernen, in solche Wuth, daß er ihn in die Gasse wirft, ihn stößt, schlägt, schließlich mit dem flachen Säbel zuhaut und dabei über Arbeiterpack, erbärmliches Arbeitervolt" loszieht. Der also Angerempelte, sowie feine hinzus gekommenen Kameraden waren flug genug, diesen Provozirungen gegenüber ruhig zu bleiben und ein Kollege des allzu schneidigen Schußmannes legte sich ins Mittel, um Unheil zu verhüten. Die Straftammer verurtheilte den natürlich längst entlassenen Schutz­mann zu sechs Monaten Gefängniß unter sofortiger Verhaftung.

Die Frage, ob der Austritt eines jüdischen Familien: vaters and der Synagogengemeinde auch den Austritt der Frau und der Kinder in sich schließt, unterlag der Nachprüfung im Benge Gendarm Holy: Ich habe seit 4 Jahren die Aufsicht Verwaltungs- Streitverfahren. Zwei jüdische Wittwen waren von auf dem Schöneberger Wochenmarkte. Die Frau steht seit der Berliner Synagogengemeinde zu den üblichen Kirchenabgaben und Sie legten dagegen Protest cin zwei Jahren da. Ich kannte sie aber nicht. Sie hatte nach herangezogen worden. ein Uhr noch verkauft, ich mußte sie daher feststellen. Sie machten geltend, ihre Männer seien eine Reihe von Jahren vor weigerte sich, ihren Geburtsort anzugeben. Bras.: Satte sie ihrem Tode aus der jüdischen Gemeinde Berlins ausgeschieden und Ihnen die sonstigen Perfonalien angegeben?- Beuge: Ja! der israelitischen Synagogengemeinde Addaß Jerael beigetreten. Mit Präs.: Da war doch der Geburtsort gar nicht nöthig! Beuge: ihrem Austritt sei aber auch der der Familien bewirkt worden, die Unsere Instruktion lautet nun einmal so. Die Frau sagte zu Klägerinnen müßten also von den Abgaben an die Berliner mir: Das tann ich hier nicht wissen, den Taufschein habe ich nicht Synagogengemeinde freigestellt werden. Die beiden, übrigens be bei mir!" Ich habe sie daher arretirt. Präs.: Man fann doch güterten Frauen wurden aber in allen Instanzen abgewiesen. jemand wegen einer Uebertretung nicht ohne weiteres in Das Ober Verwaltungsgericht nahm mit dem Bezirks­Haft nehmen! Dazu haben Sie gar fein gesetzliches ausschuß an, daß die Klägerinnen ihren Austritt nicht aus dem echt, so lange Ihnen noch andere Mittel und Wege zur Ver- ihrer Ghemänner herleiten könnten. Nach dem Gesetz über die Ver­fügung stehen, die Personalien festzustellen. Hatte die Frau denn hältnisse der Juden von 1847 und dem darauf basirten Statut der feine Marttquittung bei sich, um sich zu legitimiren? Beuge: biesigen jüdischen Gemeinde sei jeder in Berlin wohnende Jude Danach habe ich nicht gefragt! Bei uns wird das eo ipso Mitglied diefer Gemeinde, und das Gesetz über den Austritt immer so gemacht! Präs.: Dann wird es eben immer falsch aus den jüdischen Synagogengemeinden vom 28. Juli 1876 bestimme gemacht, meiner Meinung nach. So etwas ist doch bei lebertretungen ausdrücklich, daß der Austretende in Person vor dem Richter nicht angängig! 3euge: Ich habe die Frau nun aufgefordert, feines Wohnortes den Austritt erklären müsse, unter Hinzufügung mit zur Wache zu kommen. Unterwegs war sie sehr ungehalten der Versicherung, daß er auf religiösen Bedenken beruhe. Auf einen Präs.: Mit vollem Recht!- 3euge: Ich habe sie nun solchen religiösen Gewissensatt tönne aber nicht die Bestimmung des zunächst nach dem Gendarmenzimmer geführt, um meine Anzeige zu Landrechts Anwendung finden, daß der Mann das Haupt der machen. Sie weigerte sich wieder, ihren Geburtsort zu nennen! Familie sei und in wesentlichen Dingen den Ausschlag gebe. Wollten - Präsident: Warum führten Sie die Frau nicht die Klägerinnen mit der Synagogengemeinde Berlin nichts mehr zu gleich vor? Zeuge: Wir machen immer erst unsere thun haben, so hätten fie persönlich ebenfalls die Vorschrift des Die Geschäftsführung und der Zusammenbruch der Anzeige und führen mit dieser den Arrestanten vor. Im übrigen Gesetzes vom 28. Juli 1876 befolgen müssen. ,, Teutschen Agrar- Bank" sollte gestern vor der VII. Straffammer stellt der Gendarm jede Mißhandlung seinerseits unter seinem Eide Ein Richter mit menschlichem Empfinden. Die Berliner des Landgerichts I unter dem Vorsitz des Landgerichts- Direktors in Abrede. Die Frau habe sich außerordentlich renitent benommen; Beitung" giebt nachträglich aus dem Belle Alliance- Theater- Prozeß Voigt ein gerichtliches Nachspiel erfahren. Die beiden Direktoren während er die Anzeige schrieb, sei sie zweimal davongelaufen. Er folgende Episode zum besten: In dem Prozeß gegen die früheren der genannten Bank, der Kaufmann Bernhard Rohrbeck und der habe sie einholen und von der Treppe losreißen wollen, geschehen Direktoren des Belle- Alliance- Theaters Maurice und Häsener frühere Rittmeister von Buch, befanden sich auf der Anklage­sei ihr aber nichts. Sie habe sich aber mehrere Male selbst zu spielte, wie unser gestriger Bericht bereits angedeutet, der Vermittler bank. Rohrbeck wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt, Boden geworfen, zweimal sogar auf einen Haufen Bausteine, die Sabite als Beuge eine höchst merkwürdige Rolle. Er hatte den während von Buch sich auf freiem Fuß befand. Die Angeklagten noch von früher her in der Gendarmenstube lagen. Auftrag, Leute mit Kapital den Direktoren zuzuführen, und daß er gründeten die Deutsche Agrar- Bant, G. m. b. H.", im September Zwei Amtsdiener, die später hinzugekommen sind, hörten die Frau fich dieser Aufgabe gewachsen zeigte, bewies die stattliche Zahl der 1894. Das Bureau der Bank befand sich am Pariser Play. Im jammern mein Leib, mein Leib, er hat mich geschlagen und mit den Geschädigten. Der Agent hatte unter seinem Eide ausgesagt, daß Juni v. I, also nach kaum 2jährigem Bestehen, gerieth die Bank Füßen gestoßen", haben aber von den Mißhandlungen nichts gesehen, er zu den Leuten immer nur von Einlagen" gesprochen habe, in Konkurs. Es zeigte sich, daß sie eine Gründung auf höchst un­wohl aber, daß die Frau, während sie jammerte, sich zur Erde warf eine Behauptung, mit der ein später vorgewiesener Brief solider Grundlage war und daß ihre beiden Direktoren in Sie und auch einmal rücklings auf den Steinhaufen fiel. Polizei- des S. im fchroffsten Widerspruch stand, wonach der Be- böchst unverantwortlicher Weise gewirthschaftet batten. Inspektor Schulz weiß, daß Gendarm Holh sehr rauh und werber sein Geld nur als Sicherheit" hinterlegen sollte. werden beschuldigt: Rohrbeck und v. Buch der gemeinschaftlichen barsch sei, er habe aber darauf keinen Einfluß, da ihm die Der Verdacht, daß der Zeuge eines Meineides sich schuldig Untreue in drei Fällen und des gemeinschaftlichen Betrugs in acht Rohrbeck außerdem des Betruges in vier Fällen. Gendarmen nicht unterstellt sind. Die Angeklagte sei die Treppe gemacht, war angesichts jenes Schriftstücks ein dringender. Der Vor- Fällen, noch dadurch herunter geflohen und auf ihn zugestürzt mit den Worten: fizende, Landgerichtsdirektor Röseler, gab das denn auch unverhohlen Rohrbeck soll sich außerdem vergangen haben, der Reichsbant eine falsche Eröffnungsbilanz VOY Retten Sie mich, er schlägt mich todt." Händler zu verstehen und im Auditorium machte sich jene dumpfe, bange daß er Er gab darin das Aktivum auf 112,500 Mart an, Gumptow giebt an, mehrfach von Holz belästigt worden zu sein. Schwüle bemerkbar, die sich zu verbreiten pflegt, wenn man im legte. Einmal habe er gerade mit einem Reisenden gesprochen, als Holy Geifte einen Menschen unter dem Gewicht seiner Schuld bereits zer- während in den Büchern nur 500 M. als Baareinzahlung auf­heran gekommen sei und gefragt habe: Haben Sie Ihre malmt und zerschmettert sieht. Die Zeugenvernehmung war beendet. geführt waren, welche durch eine spätere Einzahlung um 3000 pr. Miethe schon bezahlt?", was ihm sehr peinlich gewesen 3euge Sahlte, treten Sie noch einmal vor!" sagte der Präsident erhöht wurde. Die gestrige Verhandlung stieß auf Schwierigkeiten, und jeder fühlt, daß nunmehr die Ratastrophe hereinbrechen müsse. welche aber vorhergesehen Es handelte sich 811 fei.- Präs.: Gendarm Holz, wie kommen Sie dazu? Gendarm: Der Hauswirth hatte sich bei mir beklagt. Ihre beschworene Aussage", sagte Herr Röseler, widerspricht diesem nächst um die Frage, ob der Angeklagte Rohrbeck Geistes­Zu diesem Zivecke Präs: Das geht Sie Schreiben. Sie hätten danach einen Meineid geleistet. frankheit heuchle oder nicht. daß Gumptow die Miethe nicht zahle! und Sanitätsrath Dr. Mittenzweig gar nichts an! Sie haben kein Recht, sich in fremde Dinge zu Bevor ich jedoch Ihre Vernehmung für beendet erkläre, mache ich Professor Dr. Mendel mischen! Sanitätsrath Dr. Cohn hat die Frau gar nicht richtig Sie darauf aufmerksam, daß es als Richter meine Pflicht ist, Sie geladen. Der Angeklagte Rohrbeck legte ein völlig apathisches Ver= untersuchen können, weil sie zu aufgeregt gewesen sei. Er habe zwar das vor der Begehung eines so schändlichen Verbrechens, wie es der halten an den Tag. Er erklärte, daß er das Gedächtniß völlig ver Wort, fatal" fallen laffen, habe damit aber die Dunkelheit in der Meineid ist, noch einmal zu warnen und sie vor dem Bucht- foren habe und sich auf keine der ihm vorgehaltenen Thatsachen Belle gemeint, die jede Untersuchung unmöglich machte!!! hause zu retten. Ich schließe nunmehr die Beweisaufnahme befinnen fönne. Er wiffe nichts davon, daß er dem Grafen Alvensleben Werthpapiere, dem Lieutenant v. Nathusins Dr. Frankenstein fand am Gesicht mehrere gang frisch und mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie noch jetzt erklären v. mit Blut unterlaufene Stellen, die Frau konnte sich kaum tönnen: Ich verweigere meine Aussage!" Und Jch Wechsel in Höhe von 14 000 Mart unterschlagen habe, ebenso­einen Schritt bewegen, fie mußte von ihm und dem Ehemann verweigere meine Aussage!" flang es als Echo zurück. Herr Sahlke wenig fönne er sich entsinnen, daß er im November 1895 auf den Untersuchungsstuhl gehoben werden. Schwellungen und suchte seinen Platz unter den Zeugen wieder auf. Er war gerettet einen sehr pathetischen Aufruf veröffentlicht habe, worin er zur Be. theiligung an der Deutschen Agrar- Bank aufforderte. Er werde nur blau verfärbte Hautstellen liefen vom Beginn der großen Scham- und erleichtert athmete das Auditorium wieder auf.

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lippe bis zum After, auch an der Innenseite des Oberschenkels Uns aber fiel eine andere ähnliche Szene ein, die leider nur von dem einen Gedanken beherrscht, daß er eine große Sache vor= zeigten sich blau verfärbte Stellen. Die Frau hatte febr große fehr unähnlich geendet. Damals hieß der Vorsigende allerdings habe, aber von Feinden und Neidern, denen er auch seine Gin­Schmerzen und war zehn Tage arbeitsunfähig. War bei den ersten Brausewetter und der Staatsanwalt war Benedig. Zur sperrung zuzuschreiben habe, daran verhindert werde, sie auszuführen.