Nr. 18.

Die Gleichheit

5. Jahrgang.

Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen.

Herausgegeben von Emma Ihrer in Pankow bei Berlin .

Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nro . 2756) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Inseratenpreis die zweigespaltene Petitzeile 20 Pf.

Parteigenossen!

Stuttgart

Mittwoch, den 4. September 1895.

Laut Beschluß des vorjährigen Parteitages findet der dies­jährige in Breslau statt.

Auf Grund der Bestimmungen der§§ 7, 8 und 9 der Partei­organisation beruft die Parteileitung hiermit den diesjährigen Parteitag auf

Sonntag den 6. Oktober.

nach Breslau in das Lokal zum

" Deutscher Kronprinz", Kurze Gasse 50/52,

ein. Als provisorische Tagesordnung ist festgesetzt:

-

Sonntag den 6. Oktober, Abends 7 Uhr: Vorversammlung. Festsetzung der Geschäfts- und Tagesordnung. Wahl einer Kom­mission zur Prüfung der Mandate.

Montag den 7. Oktober und die folgenden Tage:

1. Geschäftsbericht des Parteivorstands. Berichterstatter W. Pfannkuch.

2. Bericht der Kontrolleure. Berichterstatter W. Meister.

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Zuschriften an die Redaktion der Gleichheit" sind zu richten an Fr. Klara Zetkin ( Eißner), Stuttgart , Rothebühl­Straße 147, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furthbach- Straße 12.

weder im Vorwärts" noch in der dem Parteitag vorzulegenden gedruckten Vorlage Aufnahme finden können. Die Genossen haben das Recht, ihre Anträge auf dem Parteitage entweder persönlich zu vertreten oder durch befreundete Genossen vertreten zu lassen; außerdem aber empfiehlt es sich, wichtige Anträge vor dem Zusammen­tritt des Parteitages in der Parteipresse zu erörtern. Die Motive aber in die Parteitagsvorlage aufzunehmen, verbietet sich aus räumlichen Rücksichten und um der damit verknüpften unvermeid­lichen Wiederholungen willen.

Berlin , den 22. August 1895.

Mit sozialdemokratischem Gruß

Der Parteivorstand.

Kesselrevision, nebenbei auch Fabrik­inspektion.

" Die weiblichen Aufsichtsbeamten würden ausschließlich für die Arbeiterinnen da sein", so äußerte sich bekanntlich dem Sinne

3. Berichterstattung über die parlamentarische Thätigkeit. nach mit erquickender Offenherzigkeit der Vertreter des preußischen

Berichterstatter E. Wurm.

4. Die Maifeier 1896. Berichterstatter A. Bebel.

5. Der Internationale Arbeiter- und Gewerkschaftskongreß in London 1896. Berichterstatter A. Bebel.

6. Die Vorschläge der Agrarkommission zu dem Partei­programm. Berichterstatter Dr. M. Quard.

7. Schwitzsystem, Hausindustrie und Arbeiterschuß. Bericht­erstatter J. Timm.

8. Anträge zum Parteiprogramm und Organisation. 9. Sonstige Anträge.

10. Wahl der Parteileitung.

Parteigenossen! Wir fordern Euch nun auf, die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, insbesondere die Wahl der Delegirten und Einreichung der Anträge rechtzeitig zu bewirken.

Die Anträge müssen bis spätestens den 20. Sep­tember in Händen des Parteivorstandes, Berlin SW., Kazbachstraße 91,

"

sein, wenn sie entsprechend den Bestimmungen des§ 8 Abs. 2 der Parteiorganisation im Vorwärts" veröffentlicht werden und in die gedruckte Vorlage für den Parteitag Aufnahme finden sollen. Anträge von einzelnen Parteigenossen bedürfen der Gegen zeichnung des Vertrauensmannes, sollen sie zur Veröffentlichung und Berathung gelangen.

Die Adresse des Lokalkomites iſt:

Julius Bruhns , Breslau , Gabigstraße 86 1.

Die Parteigenossen, die zu dem Parteitag kommen, werden ersucht, von ihrer Delegation dem Parteivorstand in Berlin und demi Lokalkomite in Breslau rechtzeitig Mittheilung zu machen, damit dieses in Bezug auf Quartier die nothwendigen Vorbereitungen treffen kann.

Mandatformulare, mit deren Versendung Mitte September begonnen wird, sind durch das Parteibureau, Berlin SW., Kaz­bachstraße 9 I, zu beziehen.

Die Genossen, welche Anträge einreichen, werden darauf auf­merksam gemacht, daß etwaige, den Anträgen beigegebene Motive

Handelsministeriums abwehrend gegen die Forderung, Fabrik­inspektorinnen anzustellen. Dies Ausschließlich- für- die- Arbeiterinnen­da- sein" müßte als gewichtiger Grund für die Ernennung weib­licher Beamten sprechen, statt gegen sie, so meint" man" vielleicht. Aber nur, wenn man" ein naives Gemüth ist, das dahindämmert in holder Unbekanntschaft mit dem Wesen des preußischen Staats im Allgemeinen und der Natur der gepriesenen deutschen Sozial­reform im Besonderen. Mit wünschenswertheſter Deutlichkeit er­weisen es im Bericht der preußischen Fabrikinspektoren für 1894" Thatsachen, die starrnackigen Dinger, daß die Gewerbeaufsichts­beamten durchaus nicht ausschließlich für die Arbeiterschaft da sind. Ziffern schreiben es hier in Frakturschrift, daß den Fabrikinspektoren in erster Linie ganz andere Pflichten obliegen als jene, die Durch­führung des sogenannten gesetzlichen Arbeiterschußes zu überwachen. Ihre vornehmste Aufgabe ist seit 1892: die Kesselrevision, für die eigentliche Gewerbeinspektion bleiben die Brosamen an Zeit und Kraft, die von der Kesselrevision Tische fallen.

Die Verquickung von Kesselrevision und Fabriktinspektion war wahrhaftig nicht vonnöthen, um letterer jeden, das herrschende Unternehmerthum ängstigenden Charakter abzustreifen. Mit feinstem Verständniß für das, was einem kapitalistischen Staat geziemt, war im Reiche der Sozialreform par excellence schon so wie so dafür gesorgt, daß die Bäume der Fabritinspektion nicht das biedere Kapitalistenherz schreckend in den Himmel wachsen fonnten. Wie groß die Zahl der 1894 zu inspizirenden Betriebe war, ist in dem Bericht der preußischen Gewerbebeamten mit erklärlichem Stillschweigen übergangen. Aber bereits 1882 gab es laut Berufs­und Gewerbezählung in Preußen 451 453 inspektionspflichtige Be­triebe. 1894 betrug die Zahl der Gewerbeaufsichtsbeamten 165. Sehen wir von der seit 1882 sicher eingetretenen Vermehrung der Betriebe ab, so hätte mithin jeder Gewerbeinspektor im Jahre 2736 Revisionen vornehmen müssen, d. h. täglich 7, an 181 Tagen aber sogar 8, dafern alle einschlägigen gewerblichen Anlagen im Jahreslaufe inspizirt werden sollten. Von vornherein ist also die Möglichkeit ausgeschlossen, daß jedes revisionspflichtige Unternehmen