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Br. 285. 14. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Dienas, 7. Desember 1897.

Parteigenossen der Provinz Brandenburg  !

wahlen!

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ehe man des Attentäters wieder habhaft werden konnte, denn bald hatten sich nun vor der Straftammer im ganzen 32 Hausbesitzer war derselbe nicht zu ermitteln, bald erschien er nicht in den an wieder einmal zu verantworten unter der Anklage, gegen den obens gesetzten Terminen. Der Staatsanwalt theilte gestern die Auskunft genannten Paragraphen sich vergangen zu haben. Die Deffentlichkeit Auf, zur Wahlagitation für die bevorstehenden Reichstags= der Provinzial- Steuerdirektion mit, daß der Handel mit Fliegen wurde ausgeschlossen. Der Gerichtshof sprach Strafen von 1 Woche stöcken mit einer Jahressteuer von 12 Mart zu belegen sei und bis 1 Monat aus, 4 Personen wurden freigesprochen und gegen Die Junker und Junkergenoffen, die Großgrundbesitzer und beantragte daher den doppelten Ersatz der hinterzogenen Steuer mit weitere 4 wurde die Sache vertagt. Goßfapitalisten, die Schlotjunker und Börsenleute rüsten bereits mit 24 Mart. Der Gerichtshof verurtheilte aber nicht wegen Steuer Ein Aufsehen erregender Strafprozek wird zur Zeit vor Macht in aller Stille zu den nächsten Reichstagswahlen. Diesen bei dem die erforderliche Einsicht von der Strafbarkeit feiner fammer ſpielt sich seit einigen Tagen der Prozeß Rothländer defraudation, sondern nur wegen Kontravention. Weil der Junge dem Landgericht Güstrow   verhandelt. Bor der dortigen Straf­Herren kommt es darauf an, die politische Macht in ihren Händen Handlung vorausgefeßt wurde Fliegenstöcker ohne Wander- ab, der wegen der ungewöhnlich hohen Summen, die eine von zu halten, um noch mehr Vortheile als vordem aus der Arbeit des gewerbeschein verkauft hat, soll er 6 Mact bezahlen oder 2 Tage Hause aus unbemittelte Frau sich durch Betrügereien und Fälschungen werkthätigen Volkes für sich herauszuschlagen. Sie sinnen auf Haft verbüßen! zu verschaffen wußte, und wegen der großen Zahl der in die Sache Ueberraschungen. Die herrschenden Klassen wollen die Ar­Wegen Beleidigung eines vor Gericht vernommenen Sach- verwickelten Personen allgemeines Interesse bensprucht. Die Roth­beiterschaft durch Beseitigung oder Einschränkung des Vereins- und Staatsbürger- Zeitung" Dr. Badh Ier au 400 M. Geldstrafe ver- Stadtsekretär in Penzlin  , bezog als solcher einschließlich der beiterschaft durch Beseitigung oder Einschränkung des Vereins- und verständigen hatte das Schöffengericht seinerzeit den Redakteur der länder verheirathete fich im November 1862. Ihr Gatte, seit 1864 Versammlungsrechts und des allgemeinen Wahlrechts politisch urtheilt. In dem bekannten Prozesse, in welchem die Stute Nebeneinnahmen ein Einkommen, das 5000 bis 5500 Jun übrigen waren beibe beleute mundtodt machen. Die Parteien des großen Besitzes lagen ohne Nelly Kneebs den Mittelpunkt bildete, war auch der Mark geschätzt wird. Dr. jur. Beermann, als vermögenslos. Seit etwa 1886 trat die Rothländer mit der zweiten zu leiden und wollen, daß die Arbeiter leiden ohne klagen zu dürfen. Besizer eines Reit- Instituts, Sachverständiger vernommen worden. Die Staatsbürger- Hauptangeklagten, der Wittwe Werder in Verbindung. Unter ihrer Parteigenossen! Bei den nächsten Wahlen handelt es sich nicht Beitung" hatte ihre Berwanderung hierüber ausgesprochen und Mithülfe hat die Nothländer in neun verschiedenen Fäller Hypo­nur darum, den Alp des Militarismus und Marinismus ab hervorgehoben, daß dieser Sachverständige einer aus Pferdejuden" thekenscheine, die sie dem Geldschranke ihres Mannes entnahm, zus zuschütteln und dem geistigen und wirthschaftlichen Aufschwung und Roßtäuschern zufammengesetzten Familie angehöre. Das Schöffen- nächst mit gefälschten Zessionen versehen und dann bei einem Geld­unseres Volkes wieder Luft und Spielraum zu verschaffen e3 gericht hatte geglaubt, einen vor Gericht vernommenen Sach- institut hinterlegt, wofür sie Geld im Betrage von 16 450 Mart verständigen nachdrücklich solche Beleidigungen schüßen erhob. Die Angeklagte hat ferner, als die Werder mit Anzeige handelt sich nicht nur darum, einen neuen Steuern- Beutezug gegen müffen. Dr. B. legte Berufung ein und hatte im gestrigen Zermin orohte, um diese zu beschwichtigen, eine Schuldurkunde der Kirche die Taschen der armen Masse zu vereiteln es handelt sich um mehrere Beweisanträge gestellt, die aber vom Gericht abgelehnt im Betrage von 11 000 Mart und eine von 7500 Mark für die Sein und Nichtsein aller politischen Rechte des wurden. Die Berufung wurde verworfen. Werder angefertigt. Auf diese Urkunden hin, die mit gefälschten Woltes! unterschriften versehen waren, hat die Werder in einem Falle Geld beschafft. Anfragen und Auskünfte, um die der Mann der Mothländer angegangen ward, ertheilte bie angeklagte. As fie fich nicht mehr zu rathen wußte, offenbarte sie sich ihrem Gatten. Diefer

Darum auf zur Agitation!

Agitirt und organisirt Euch!

um Nachricht.

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Gerichts- Beitung.

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Der Handel mit Droguen und chemischen Präparaten, die zu Heilzwecken dienen, fann nach§ 35 der Gewerbe- Ordnung in seiner neuen Fassung vom Jahre 1896 untersagt werden, wenn die Handhabung des Gewerbebetriebes Leben und Gesundheit von Wir ersuchen Euch dringend, möglichst bald Wahl- Menschen gefährdet. Diese Bestimmung ist jetzt zum ersten Male versuchte Arrangements und leistete bis zum Konkurse Abzahlungen. tomitees für die bevorstehenden Reichstagswahlen in den angewendet worden. Der Droguerist 2. betrieb seit dem Jahre 1877 Die auf Werder ausgestellte Urkunde ward eingelöst und von Roth­einzelnen Kreisen zu wählen. Von diesen Wahlkomitees in Berlin   einen Droguenhandel, auch hatte er damals die Erlaubniß länder im Geldschranke aufbewahrt, allein von der Angeklagten ent ist nach§ 17 des deutschen   Wahlgefesetzes der Behörde Anzeige zu machen, auf untersagung dieses Geschäftsbetriebes, indem er geltend machte, aus verpfändet. Der als Zeuge geladene Rothländer verweigerte fein zum Handel mit Giften erhalten. Gegen ihn klagte der Polizeipräsident wendet und demnächst von ihr an einen Bürger Benzlins für 6000 m. auch können sie polizeilich überwacht werden. Weiteren Beschränkungen einer Reihe von Bestrafungen des Beklagten gehe hervor, daß er Beugniß, wohnte aber den weiteren Verhandlungen bei. Die Roth unterliegen derartige Vereine nicht. Insbesondere können sie nach der durch sein Verhalten Menschen in Gefahr bringe. Vor dem In- länder hat sich ferner einer Reihe von Betrügereien, bei denen es sich frafttreten der neuen Bestimmung im§ 35 der Gewerbe- Ordnung, um sehr bedeutende Summen handelt, schuldig gemacht. Von einer offiziellen Bekanntgabe des Waltermins mit einander in Verbindung also in der Zeit von 1877 bis zum 1. Januar 1897, wurde 2. 14 Mal Dame in Schwerin   hat sie in der Zeit vom November 1888 bis Januar treten. Sobald die Wahl der Wahlkomitees erfolgt ist, bitten wir bestraft, meistens wegen Bergebens gegen die kaiserliche Verordnung, 1897 Gelder im Gesammtbetrage von 261 700 m. erschwindelt. Hierzu war beir. den Verkehr mit Arzneimitteln, in den übrigen Fällen, weil er ihr fast jedes Mittel recht. Wo ihre im frommen Stile gehaltenen Das Zentralwahlkomitee der Provinz Branden nicht die Vorschriften über die Aufbewahrung der Gifte befolgte. Briefe und falsche Vorspiegelungen nicht ausreichten, wandte sie An­wurde ihm auch bie Erlaubniß zum Gifthandel gabe absolut falscher Thatsachen und gefälschte Urkunden an. Zinsen burg für die bevorstehenden Reichstagswahlen. Dann entzogen. Eine Revision des Geschäfts ergab nun am 5. Auguft wurden hin und wieder bezahlt. Die von der Angeklagten gemachten J. A.: Carl Dimmid, Berlin   S 42, Louifen- Ufer 11. dieses Jahres, daß L. den Gifthandel ruhig weiter betrieb, daß die Anleihen, soweit sie bis hierher zur Sprache tamen, belaufen sich auf Gifte nicht übersichtlich geordnet waren und daß 2. Arzneimittel 274 175 W. Diese ungeheure Summe behauptet die Rothländer zur zum Verkaufe hielt, die durch die kaiserliche Medizinalverordnung Befriedigung ihrer Gläubiger aufgewendet zu haben. Bücher und dem öffentlichen Verkehr entzogen sind. Dies gab den Anlaß Rechnungen find überall nicht von ihr geführt worden. Zusammen Prozeß Bruno Wille  . Vor dem Landgericht Graz begann zur Klage, deren Begründung der Polizei Präsident mit der Rothländer sind 34 Personen wegen Wuchers, der gegenüber Der Prozeß gegen Dr. Bruno Wille   wegen Verbrechens der indessen auch die früheren Vergeben des Beklagten   heran- der Hauptangeklagten begangen ist, angeflagt, während ursprünglich Religionsstörung und Vergehens gegen die öffentliche Rube zog. 2. machte dagegen geltend, bei der Beurtheilung der in dieser Hinsicht die Untersuchung sich sogar auf 77 Personen ers und Ordnung. Der Angeklagte ist, wie ein Telegramm Frage, ob§ 35 der Gewerbe Ordnung in der Faffung der Novelle streckt hatte. Die Beweisaufnahme ergab, daß die Rothländer Graz aus meldet, erschienen. Den Vorsitz führt der von 1896 anzuwenden sei, müsse alles ausscheiden, was vor dem in einer kaum glaublichen Weise ausgebentet ist. Landgerichts- Bizepräsident Neugebauer, die Staatsanwaltschaft 1. Januar 1897 liege, da die neuere Bestimmung erst an diesem Tage die Angeklagte Werder der Mothländer für geliebene 10 500 Mark vertritt Dr. Beran, als Vertheidiger ist der Advokat Dr. Rechtskraft erlangt habe. Der Bezirksausschuß war aber der Meinung, wöchentlich 45 M. Zinsen abgenommen. Außerdem hat die Werder Uranitsch erschienen. Die Verhandlung wurde früh 9 Uhr eröffnet. daß die sämmtlichen beruflichen Verfehlungen des Beklagten bei noch Waaren im Gesammtbetrage von etwa 900 M. auf Rechnung Der Staatsanwalt beantragte den Ausschluß der Deffentlichkeit der Urtheilsfindung iosofern berücksichtigt werden könnten, als der Mothländer entnommen. Für eine Anleihe von 100 M. bezahlte während der Berhandlung. Nach einer Entgegnung des Ver- sie im stande seien, seine Zuverlässigkeit zu illuftriven. Seine vielen die Rothländer monatlich 25 M. Zinsen. Von der Angeklagten theidigers beschloß der Gerichtshof, die Deffentlichkeit nur theilweise Strafen hätten ihn nun nicht davon abgehalten, unter der Herrschaft Giese erhielt die Rothländer 100 M. gelieben, von denen ihr von auszuschließen. der Novelle von 1896 neue Gesezwidrigkeiten zu begehen. Es sei vornherein 20 M. für 3infen abgezogen wurden. Ebenso find der Sur Kennzeichnung des preußischen Fistus. Die langen barum anzunehmen, daß 2. durch die Art der Handhabung seines Rothländer von der Sattlerfrau Stanker was diefe allerdings Arme des Steuerfistus langen schon berab bis zu den Fliegen Gewerbebetriebes Leben und Gesundheit von Menschen gefährde. bestreitet Gelder in der Weise geliehen, daß auf geliehene 100 m. Stöckern", wie eine Verhandlung lehrte, welche heute vor der Der Bezirksausschuß erkannte aus diesen Gründen dabin, daß es 2. nur 80 M. ausgezahlt wurden. Außerdem mußte die Rothländer britten Strafkammer am Landgericht II stattfand. Der 16jährige zu untersagen sei, den Droguenhandel noch ferner zu betreiben. noch Geschenke an die Stanker machen im Werthe von 18 M., 68 M., und etwas schwachsinnige Bursche Eberlin   hat im vorigen Sommer Eine zweite Auflage des Kieler Bordellprozesses. Aus 25 und 22 M. Aehnlich liegen die Verhältnisse in einer Reihe anderer Fälle. in Friedenau   und Stegliz Fliegenstöcke im Umherziehen feilgeboten. Riel wird uns berichtet: Im September des vorigen Jahres waren Sein lautes Gefchrei: Fliegenstöckerrr, Fliegenstöckerrrr!" lockte auf grund des§ 180 des Strafgesetzbuches( Ruppeleiparagraph) Auch ein Maffenmord. Aus Agram wird berichtet: In einen Gendarmen herbei, der nicht etwa fanfen, sondern nur feft- 19 Kieler Bordellwirthe und Wirthinnen zu mehrwöchentlichen Ge- dem Prozesse gegen 36 Personen wegen der am 21. September in ftellen wollte, ob der Bursche im Besize eines Wandergewerbescheines fängnißstrafen verurtheilt worden. In dem damaligen Prozeß, über Sjenicska( Bezirk Pisarovina) erfolgten Ermordung von Beamten sei. Das war nun aus naheliegenden Gründen nicht der Fall, der den der Vorwärts" ausführlich berichtete, sagte der Staatsanwalt beantragte der Staatsanwalt bei 27 die Todesstrafe, bei 4 Ans Junge mußte daher wegen Steuerbinterziehung auf die auf eine Anfrage, daß die Schließung der Häuser nicht Sache geklagten Freiheitsstrafen. Das Urtheil wird im Laufe der Woche Antlagebant. Das Schöffengericht ließ das schwere Verbrechen uns der Staatsanwaltschaft, sondern der Polizeibehörde sei. Die gefällt werden. Der Kulturfreund wird in Zweifel darüber sein, gefühnt, es sprach den Angefchuldigten frei. So leichten Kaufes sollte Polizei ist jedoch, wie es scheint, im Laufe der Zeit ob die von den Angeklagten verübten Greuelthaten oder die vom ber Junge aber nicht davonkommen, denn die Staatsanwaltschaft nicht eingeschritten, berichteten wir doch vor einigen Tagen Staatsanwalt beantragten Massenhinrichungen das Abscheulichere in legte Berufung ein; es bedurfte aber vieler Mühe und Schreibereien, über die Einrichtung eines neuen Bordells. Am Sonnabend diesem düsteren Bilde sind.

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