er
bes fozialdemokratischen Agitationsvereins stattfinden. Die Ber: Borinstanzen beharrten in vorkommenden Fällen dennoch auf ihrem zu machen und der nächsten ordentlichen Generalversammlung Bes fammlung war etwa 10 Tage vorher ordnungsmäßig bei der Polizei früheren Standpunkt und fällten freisprechende Erkenntnisse, bis auch richt zu erstatten habe". Zu den Kosten wurden vorläufig 1000 Wt. angemeldet worden, der Amtsvorsteher Milinowsty batte aber das Rammergericht zu der Anschauung gelangte, daß den Schant bewilligt. Die Kommiffion besteht aus den Kollegen Cohen, die Bescheinigung der erfolgten Anmeldung verweigert, wirthen keineswegs verwehrt werden könne, Bestellungen auszuführen, Lippich, Scheffler, Gieshoid und Robleder. weil ihm das betreffende Lokal als öffentlicher welche ihnen von in der Markthalle beschäftigten Personen zugingen. Nunmehr wurde das Resultat der Wahl des zweiten BevollBersammlungsort nicht befannt sei. Die Verfamm- Auf dieses Erkenntniß berief sich der Schankwirth Eduard Martin, mächtigten bekannt gegeben. Abgegeben waren 628 giltige, 13 unlung sollte aber dennoch stattfinden, als jedoch der Einberufer dieselbe als er am Morgen des 18. Oftober d. J. die Martthalle XIV mit giltige Stimmen, davon erhielt Siegrist 327, Maffatsch 132, eröffnete, löste der mit der Ueberwachung betraute Amtsdiener mangels einer Kanne Kaffee betreten wollte, die ein Standinhaber bei ihm Giente 124 und Schlegel 40 Stimmen. Der erste Bevollmächtigte einer Anmeldungsbescheinigung die Versammlung auf. Am nächsten bestellt hatte. Er war von dem Markthallen- Aufseher Riemann und Litfin nimmt nun das Wort, um zu erklären, daß er auf grund Tage erhielt der Wirth Dohrmann ein polizeiliches Strafmandat dem Pförtner Ballstedt zurückgewiesen worden, und es war dabei dieses Wahlresultats gezwungen sei, fein Amt niederzulegen. Den über 20 Mark, welches sich auf§ 1 der Reg.- Verordn. vom 15. No- zwischen ihm und den beiden Beamten zu einem Wortwechsel ge- Kollegen Siegrist schäße er als einen ehrenwerthen und braven vember 1889 stützte, welcher denjenigen mit Strafe bedroht, welcher kommen. Martin erhielt darauf ein Strafmandat in Höhe von 5 M., Kollegen, aber diesem Posten sei derselbe nicht gewachsen. Theater- und Zirkusgebäude sowie öffentliche Versammlungsorte obne weil er bei der erwähnten Gelegenheit durch überlautes Lärmen Durch die Einstellung eines vierten Kollegen sollte für ihn, den Genehmigung der Polizeibehörde herstellt oder umbaut. Dobrmann erhob die Ruhe gestört und einen Auflauf verursacht, ebenso der Redner, eine Erleichterung geschaffen werden, dazu sei es aber gegen dieses Strafmandat Einspruch und beantragte richterliche Eut wiederholten Aufforderung eines Beamten der Markthallen Ver- nöthig, einen tüchtigen mit der elastischen Kraft der Jugend ausfcheidung. Das Schöffengericht am Amtsgericht 1I sprach den Angeklagten waltung, sich ruhig zu verhalten und sich zu entfernen, nicht fofort gerüsteten Kollegen su erhalten. Da diese Möglichkeit durch die Wahl frei, weil die angezogene Regierungsverordnung eine Bau Folge geleistet haben sollte. Martin beantragte richterliche Ent- des Kollegen Siegrist ausgefchloffen und er doch int Bitpolizei Verordnung sei, die Uebertretung jedoch, welche scheidung, worauf gestern vor der 144. Abtheilung des Schöffen- tunft die ganze Laft und schwere Arbeit allein tragen hier vorliege, keinen Verstoß gegen die Baupolizei vorstelle. Oben gerichts Verhandlung stattfand. Der als Zeuge vernommene Auf- müßte, bleibe ihm nichts weiter übrig. Auf Antrag Litfin's drein wurden dem Angeklagten auf Antrag feines Vertheidigers, feher Riemann wurde vom Vorsitzenden gefragt, ob ihm denn nicht wurde nunmehr beschloffen, am Sonntag, den 19. Dezember, Rechtsanwalt Herzfeld, auch die nothwendigen Auslagen, ein- bekannt fei, daß das Kammergericht wiederholt dahin entschieden babe, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, auf deren schließlich der Gebühren des Vertheidigers, aus der Staats- daß die Standinhaber nicht gezwungen werden könnten, ihre leiblichen Tagesordnung als einziger Punkt stehe Neuwahl des 1. Bevoll tasse erstattet. Gegen dieses Urtheil legte der Amts Bedürfnisse bei dem Pächter der Markthallen- Restauration zu be- mächtigten"; bis zu diesem Tage erklärt sich Litfin bereit, ſeinem anwalt Berufung ein, begründete dieselbe aber nicht wie friedigen und daß ebenso den Bringern von Speisen und Getränken Amte vorzustehen. Als Revisor wurde noch Kollege Paul Kuna und in der heutigen Verhandlung hervorgehoben wurde mit der Zutritt zur Halle nicht verwehrt werden könne. Der Gefragte u Bibliothekaren Penning, Fischer, Lubatsch, Berger, Kirschke und rechtlichen, sondern nur mit 3weckmäßigteits erwiderte, daß ihm dies wohl bekannt sei, aber er habe von Billep gewählt und hierauf die Versammlung geschlossen. gründen. Es wurde in der Berufungs - Rechtfertigungsschrift seiner vorgefeßten Behörde, der Markthallen Die Filiale Berlin I des Verbandes der Maurer beschloß darauf hingewiesen, daß, wenn diefe Judikatur Play griffe, die Verwaltung, den stritten Auftrag erhalten, in der letzten Versammlung die Verbreitung des Fachorgans" Der ganze Verordnung binfällig sei. In der geftrigen Verhandlung so zu verfahren, wie es früher gethan und diesem Grundstein" von nun an selbst in die Hand zu nehmen, damit die machte der Amtsvorsteher Milinowsky über die thatsächlichen Auftrage habe er Folge leisten müssen. Der Vertheidiger, Mitglieder ihn pünktlich zugestellt erhalten. Es erboten sich sechzehn Berhältnisse folgende Mittheilungen: Das Dohrmann'sche Lotal sei Rechtsanwalt Leopold Meyer, führte aus, daß das durch Mann, die Verbreitung zu übernehmen. Die Zahlstelle Grube, im Jahre 1892 mit polizeilicher Genehmigung gebaut und nur für das Rammergericht den Schantwirthen gewährleistete Recht, Mariendorferstraße, ist verlegt nach Riging, Bellealliancestraße, Ecke den Schautbetrieb eingerichtet worden. Im vorigen Jahre habe der Speisen und Getränke in die Markthalle einzubringen, Bergmannstraße. Bestzer einen Anbau vorgenommen, zu welchem ihm die polizeiliche nicht durch eine Verfügung der Markthallen Verwaltung verkümmert Genehmigung unter der erschwerenden Bedingung ertheilt worden werden könne. Er zweifle nicht, daß der Gerichtshof ein frei über Materialistische Geschichtsauffassung ". Der Antrag, zwei verIn der Filiale I sprach am 5. d. M. Genoffe Borchardt ist, daß troß der Erweiterung Luftbarkeiten in dem Lokale sprechendes Urtheil fällen werde. nicht stattfinden dürfen. Am 10. Mai habe nun der Gast- Diesem Antrage wurde entsprochen. Der Vorsitzende schloß sich unglückten Kollegen je 25 und 15 M. Unterstützung zu bewilligen, wirth Zubeil der Reichstags- Abgeordnete des Kreises) eine den Ausführungen des Vertheidigers an. Die Angestellten seien wurde dem Vorstande überwiesen. Der Kaffenbericht vom November Versammlung dafelbft angemeldet, er habe aber darauf nichts ver- nicht berechtigt gewesen, dem Angeklagten den Zutritt zur wird für richtig befunden. Gröppler ermahnte die Kollegen, sich fügen können, da er sich auf Urlaub befunden habe und das Markthalle zu verweigern und ebenso wenig, ihn aufzufordern, fich unter keinen Umständen vom Unternehmerthum, welches sich Schreiben an seine Person gerichtet gewesen sei. Bald darauf habe zu entfernen. Der Auflauf sei deshalb auf das unberechtigte Ber immer mächtiger und Dohrmann eine Zeichnung eingereicht und gebeten, die Abbaltung halten der Beamten zurückzuführen. Der Angeklagte müsse deshalb rebuzirung gefallen zu laffen. Die Arbeiter müssen bestrebt von Versammlungen in seinem Lokal zu geftatten. Er habe in der fostenlos freigesprochen werden. sein, dem Unternehmer bei einem solchen Ansinnen eine feste Beichnung einige Mängel gefunden und von einer endgiltigen Ent und geschlossene Organisation gegenüber zu stellen, anstatt sich, wie Eine für Gewerbegerichts- Beisitzer wichtige Entscheidung es noch viele Berliner Maurer thun, zur Bekämpfung der Arbeiterscheidung deren Abstellung erfordert. Ehe nun weiteres in der Sache fällte dieser Tage die Mannheimer Straftammer. Angeklagt war der Organisation vom Unternehmer mißbrauchen zu lassen. Er bes geschehen war, sei die Anmeldung zum 18. Juli erfolgt. Er babe Zimmermann Riedel, der über einen in geheimer Berathung des handelte auch noch die Wichtigkeit und den Werth der Broschüre: Die Bescheinigung ablehnen müffen, da die generelle Genehmigung Gewerbegerichts gefaßten Beschluß einem anderen hatte Mittheilung Minimallohn, Maximal Arbeitszeit und die Schädlichkeit der zur Abhaltung von Versammlungen in dem Lokal noch nicht ertheilt war. zugehen lassen. Der Beklagte fungirte in der am 2. November Attordarbeit. Diese Schrift enthalte ein so reichhaltiges Material, Der Gerichtshof erkannte nach langer Berathung auf Verstattgefundenen Sigung des als Gewerbegerichts werfung der Berufung. Die That, welche gestraft werden sollte, Genosse Süßtind, der in jener Sigung die Klagefache eines zu setzen. Frisch forderte die Kollegen noch auf, soweit es noch Beifißer. daß jeder Rollege gut thue, sich in den Befiß einer solchen Broschüre falle nicht unter die erhobene Anklage.§ 85 beziehe sich nur auf auswärts wohnenden Arbeiters vertrat, wurde damals nach zuvor nicht gefcheben ist, sich ihre Verbandsnummer auf der Klebekarte folche Lokale, in denen schon früher Bersammlungen stattfanden. gepflogener geheimer Berathung wohl zu jener Verhandlung zu- resp. bei der Lohukommission eintragen zu lassen. Das Gesetz habe eben eine Lücke, dieserhalb könne der Angeklagte gelassen, dagegen von der ferneren Vertretung von Arbeitern in nicht bestraft werden. Da es sich hier um eine prinzipielle Rechts- Streitfällen ausgeschlossen, da seine Bertretung eine geschäftsmäßige frage handelte, fo gab der Gerichtshof auch den weiteren Antrage und eine solche nach dem Gewerbegerichtsgefeße nicht zuläßig sei. des Rechtsanwals Herzfeld statt, die nothwendigen Aus- Der Angeklagte wird beschuldigt, über die dieferhalb gepflogenen von der Benen Zeit"( Stuttgart , J. 6. W. Die h' Berlag) iſt ſoeben das lagen des Angetlagten einschließlich der Gevertraulichen Berathungen, befonders über die Aeußerung eines Ge bühren für die Wertheidigug auch für die zweite werbegerichts- Beisitzers und über das Stimmenverhältniß, mit dem jener Instanz auf die Staatstasse zu übernehmen. Beschluß zu stande gekommen, Süßkind Mittheilung gemacht und
wo er erst nach 24 Stunden. weil er
Versammlungen.
eine enger zusammenschließt,
Eingelaufene Druckschriften.
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Lohn
11. Seft des 16. Jahrgangs erschienen. Aus dem Inhalt heben wir hervor: Der Tanz mit Moloch Bum Bebelschen Vorschlag. Von Paul Singer Mar Kreger und sein neuestes Wert. Bon S. Ströbel. Nochmals Unfälle im Bergbau. Bon Otto Hué , Literarische Rundschau. Notizen: Zur Ent wickelung der Großschlächtereien in Amerika . Auflösung von Wolten durch die Wärmeausstrahlung einer Stadt. Feuilleton: Der gelbe Domino. Roman von Marcel Prévost. ( Fortfeßung.)
Von der Gleichheit, Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen( Stuttgart ,
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Diey Berlag) ist uns soeben die Nr. 25 des 7. Jahrgangs zugegangen. Aus dem Inhalt dieser Nummer heben wir hervor: Dringende Forderungen. zur Lage der Teritlarbeiterinnen in Apolda . Von Margarethe GreifeldApolda. Aus der Bewegung. Feuilleton: Die Flucht. Nach dem Russischen von K. Tavastjerna. Deutsch von Wilhelm Thal. Nottzentheil von Lily Braun und Klara Bettin: Gewertschaftliche Arbeiterinnen Organisation. - Frauenarbeit auf dem Gebtete der Industrie, des Handels und Berkehrswesens. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Weibliche Fabrikinspettoren. Schuß der Wöchnerinnen und Kinder. Schul- und Erziehungswesen. Soziale Gesetzgebung. Frauenbewegung.
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Witterungsübersicht vom 8. Dezember 1897, 8 1hr morgend.
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and in mm,
d. Meeresip.
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Windstärke
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ઊ ઊઊઊઊઊઊઊ
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nach Gelius
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wolkig halb bedeckt
Briefkasten der Redaktion.
Die Autorität des Polizeilieutenants. Der Handelsmann damit gegen§ 19 Absatz 2 des Gewerbegerichts- Gesetzes verstoßen S. betreibt seit Jahren in der Gegend der Marien- und Louisenstr. zu haben, der die Beisiger zur Geheimhaltung der Beschlüsse vers einen Straßenhandel mit Obst. Er hat sich bei dieser Gelegenheit pflichtet. Tags darauf erschien in der„ Volksstimme" eine Notiz schon eine ganze Anzahl von Strafen wegen Uebertretung der für über jene Berathungen. Auf grund dieses Artifels wurde nun von den Straßenhandel bestehenden Polizeiverordnungen zugezogen und feiten des Untersuchungsrichters das Verfahren eingeleitet. Das ist daher den Polizeibeamten des zuständigen Reviers bekannt, die Ergebniß desselben war die Erhebung der Auflage gegen Riedel. ein besonders wachfames Auge auf ihn haben. Am Vormittag des Die Beweisaufnahme ergab teine weiteren erheblichen Belastungs2. September fam S. mit seinem Fuhrwerk die Marienftr. entlang. momente. Nur auf grund der eidlichen Versicherung der übrigen Er machte an der Ecke der Louisenstraße Halt, weil ihn ein Runde Beisiger, feine Mittheilungen über die geheime Berathung in die angerufen hatte. In demselben Moment trat der Polizeilieutenant Deffentlichkeit gebracht zu haben, wurde der Angeklagte wegen Tuchel an ihn heran und forderte ihn zum Weiterfahren auf. S. Pflichtverletzung nach§ 19 Abs. 2 zur Amtsenthebung verurtheilt. leistete dieser Aufforderung Folge, hielt aber bald darauf wieder an, um den Kunden abzufertigen. In dem Verhalten des HändIers S. erblickte der Polizeilieutenant Tuchel wie er als Beuge vor dem Schöffengericht aussagte eine Verlegung seiner Autorität, denn S. habe seinem Befehle nicht Folge geleistet. 5. Dezember, fand die Fortseßung der Generalversammlung vom Stationen. Verband der deutschen Metallarbeiter. Am Sonntag, den Um sich nicht der Gefahr auszusehen, als Beamter in Uniform auf der Straße lächerlich gemacht zu werden, rief er einen Schußmann herbei 21. November der Verwaltungsstelle Berlin statt. In legter Verund ordnete die Siftirung des Händlers an, obgleich ihm derfelbe fammlung waren die Kollegen Maffatsch, Giente und Schlegel als bekannt war, es sich also um eine Feststellung der Persönlichkeit und von dieser auch zur Wahl gestellt, die Wahl aber bis zur Swinemünde Kandidaten für das Amt des zweiten Bevollmächtigten vorgefchlagen des S. nicht handeln fonnte, und außer der Beschuldigung einer Uebertretung nichts gegen S. vorlag. Der Händler S. wurde nach Fortsetzung der Generalversammlung vertagt worden. Auf Borschlag Hamburg der Revierwache gebracht und von dort mit dem grünen Rörsten's erklärte sich die Versammlung damit einverstanden, daß die Verlin Wagen nach dem Polizeipräsidium transportirt, von weiterer Kandidat noch Siegrift aufgestellt. Die Wahl geschah durch München Kandidatenliste weitergeführt werden solle; es wurde daraufhin als Wiesbaden wieder entlassen Stimmzettel mit absoluter Majorität, die Verkündung erfolgte nach wien . wurde. Gegen S. ist dann ein Strafmandat ergangen, dem an fraglichen Tage eine fefte feste Handels: Erledigung des zweiten Punktes der Tagesordnung. Bum Bunft Re Haparanda ftelle eingenommen und den Verkehr auf der Straße gelung der Agitation für die Provinz Brandenburg und Pommern " wurde Petersburg gehindert haben soll. Das Schöffengericht, welches sich am Mittwoch von it fin der von der Verwaltung feinerzeit gefaßte Beschluß: zur Sort mit dieser Sache befaßte, sprach den Angeklagten frei, ftetern" und bis auf weiteres Rohrlack mit dem Posten des Paris . Agitation in den genannten Provinzen 4000 M. pro Jahr beizu Aberdeen . weil es der Ansicht war. S. sei berechtigt gewesen, behufs Abe Vertrauensmannes weiter zu betrauen, der Generalversammlung zur fertigung des Kunden zu halten und habe der unberechtigten Beschlußfaffung unterbreitet. Kollege Rohrla cf erstattete zunächst Aufforderung des Beamten nicht Folge leisten brauchen. Dem Bericht über die bisher in den Provinzen entfaltete Thätigkeit. Diefelbe Wetter- Prognose für Donnerstag, 9. Dezember 1897. weitergehenden Antrage des Vertheidigers, auch die Kosten der Ber: babe sich auf Einberufung von öffentlichen und Mitgliederversammlungen, Niederschlägen und starken westlichen Winden. Ein wenig fühler, zeitweise heiter, jedoch sehr unbeständig, mit theidigung der Staatstaffe aufzuerlegen, da der Beamte eine leicht Ertheilung von Instruktionen an die verschiedenen Ortsverwaltungen Berliner Wetterbureau. fertige Anzeige gemacht habe, gab das Gericht nicht statt. Auch in und Aufnahme einer Statistik über Lohn- und Arbeitsbedingungen diesem Falle geziemte es sich, daß dem so stark um seine„ Autorität" in den verschiedenen Betrieben der Provinzialstädte erstreckt; auch besorgten Lieutenant eine entsprechende Belehrung ertheilt würde. haben verschiebentlich Revisionen einzelner Verwaltungen stattfinden Schließlich sollte man denn doch meinen, daß die persönliche Freiheit müssen. Es sei gelungen, aus den meisten Orten beider Provinzen des Staatsbürgers wenigstens in einem Stulturstaate höher einzusetzen die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu ermitteln, die Löhne find bei ist, als die angebliche Autorität eines Sicherheitsbeainten. 50 pet. der Arbeiter unter 30 Pf. und gehen herunter bis auf 9 Pf. Der Schriftstellername des verantwortlichen Redakteurs. die Stunde. Durch die Agitation in der Provinz find verDas Landgericht I in Berlin bat am 18. Auguft den verantwort- ichiedentlich neue Berwaltungsstellen ins Leben getreten, die Zahl der lichen Redakteur des„ High life, Zeitschrift für die vornehme Welt", Organisirten betrage zwischen 10-15 pCt. Durch gute Organisation uns zu. Hugo Alfons Neumann wegen unrichtiger Angabe des Redakteurs sei es auch möglich gewesen, die Löhne in verschiedenen Orten in die auf seinem Blatte nach§ 18, 2 des Preßgesetzes zu 30 Mart Höhe zu bringen und zu halten. Die bisher als Lohnbrücker auf. und außerdem wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift zugetretenen Kollegen würden bei höheren Löhnen in der Provinz sich 50 Mart Geldstrafe verurtheilt. Das erfterwähnte Delift ferner nicht mehr als Streitbrecher bei Ausständen in Berlin gebrauchen bestand darin, daß die am 1. April erschienene Nummer des lassen. Es sei nothwendig, daß man deswegen mit den Kollegen in Rechtswege nichts ausrichten. genannten Blattes nicht den wirklichen Namen des Angeklagten, enger Fühlung bleibt, die Leitung selbst kann nur von einer Berson ist dort keine Arbeitsruhe. sondern dessen Schriftstellernamen als den des verantwortlichen Re- gefchehen, welche die Verhältnisse in der Provinz genau kennt; die Anstalt, Klosterstraße 41, den Antrag auf Zahlung der Inva dakteurs trug. Die unzüchtige Schrift bestand nach der Feststellung früher aus fünf Personen bestandene Kommission konnte nicht viel libitäts- Rente. 100 humane Arbeitgeber. Ja. Wester: des Gerichts in der Uebersetzung eines Theiles der Lettres de erreichen, da diese von den örtlichen Verhältnissen in derselben nicht mühlstraße, München . Erben sind Sie, der Ehemann und die femme" von Prévost. Was das erste Delikt betrifft, so hatte der Ange- genügend informirt war. In einer gemeinschaftlichen Sigung der Kinder geworden. Wollen Sie erben, so müssen Sie Ihr eigenes Vermögen flagte unwiderlegt behauptet, daß die unrichtige Angabe von seinen Mit Gesammt Ortsverwaltung mit den Bertrauensleuten der einzelnen Sälfte dieses zusammengeworfenen Vermögens erben Sie, die andere fällt zur Zeit des Todestages mit dem der Verstorbenen zusammenwerfen. Gine arbeitern im guten Glauben auf das Blatt gefeht worden sei, da sie ihn bis Branchen sei man einstimmig zu dem Beschluß gekommen, die den Kindern zu gleichen Theilen zu. Ab. 100. Seit dem 1. Januar dahin nur unter seinem Schriftstellernamen gekannt hätten. Er hat Agitation in der Provinz noch energischer als bisher zu betreiben; 1891 wird geklebt. M. D. Nein. F. K. 99. Leider steht Ihnen auch sofort nach Erscheinen der Nummer vom 1. April dem Polizei- die Mittel hierzu soll zur Hälfte, also im Höchstfalle 4000 M., die nach Ihrer Schilderung ein Anspruch gegen die Kasse nicht mehr zu. präsidium Mittheilung davon gemacht, wie sich die Sache verhielt. Ortsverwaltung Berlin tragen, und an stelle der Agitations- Antwerpen. Verhaftung und Einsteckung ins Militär, so lange er das Das Landgericht fagt im Urtheile bezüglich dieses Delittes, Neumann tommission einen Vertrauensmann einzusehen für die Provinzen 42. Lebensjahr nicht überschritten hat. N. B. Wenn sie für unschuldig habe mindestens fahrlässig gehandelt, indem er nicht dafür Sorge Brandenburg und Pommern , welcher die Agitation zu leiten habe. erklärt ist, kann sie von den Namen auswählen, welchen sie will. Ist dies trug, daß sein richtiger Name auf das Blatt gefetzt wurde. Bon To hen wurde in der Diskussion bemängelt, daß ihm als Revisor nicht der Fall, so kann der frühere Mann ihr die Führung des ehemaligen G. K. 50. Leider nein, aber stellen Sie den Nun wird aber nach§ 18, 2 des Preßgefeßes ein Redakteur nur nicht genügend Aufklärung über einige Ausgabeposten gegeben sei, Mann doch das moralisch berechtigte Ihres Verlangens vor. dann bestraft, wenn er derartige falsche Angaben wissentlich er wünsche, daß dieses in Zukunft geschehen möge, und ersucht die Waldemarstraße. Ein Mal ist in solchem Falle leider nicht kein Mal, es macht. Da nur eine nach§ 19, 1 zu bestrafende Uebertretung fest Versammlung, in dieser Beziehung eine Regelung herbeiführen zu sei denn, daß die Unterstützung zurückgezahlt ist. C. B. Sprechen gestellt war, diese aber als verjährt anzusehen ist, so bob heute wollen. Cohen ist gleichfalls damit nicht einverstanden, Sie in der juristischen Sprechstunde mit dem Krankenkassen: Statut vor. das Reichsgericht auf die Revision des Angeklagten das Urtheil, daß man über die Thätigkeit des bisherigen Vertrauens H. Engler. Die Klage hat faum Aussicht auf Erfolg. D. O. 1 und so weit es auf grund des§ 18, 2 des Preßgefezes ergangen ist, mannes teine Kontrolle auszuüben in der Lage gewesen sei, da dieser burg hat keinerlei Recht zu behaupten, daß die Berufsgenossenschaft Ihnen Berzweifelter. Der Arzt der Berufsgenossenschaft Dr. Rothenauf und sprach den Angeklagten insoweit frei. Die Revision zugleich sein eigener Kassirer war. Bezüglich der Kosten sei er der die Rente entziehen würde, wenn Sie sich in der Königlichen selinit statt in gegen die Verurtheilung aus§ 184 des Str. G.-B. wurde als un- Ansicht, daß diese zu hoch seien, da andere Verwaltungen hierfür seiner Klinik behandeln lassen. Verlangen Sie von der Berufsgenossenschaft begründet verworfen. weniger verausgaben, und verweist auf Nürnberg . Beantragt wurde die Heilung in der töniglichen Klinik und flagen Sie eventuell gegen dieselbe. In betreff der Frage, ob die Schankwirthe berechtigt find, in von ihm, daß eine Kommission von sieben Personen gewählt werde, welche Nur wenn das Gericht annehmen wollte, die königliche Klinit behandle Sie der Markthalle beschäftigten Personen Speisen und Getränke die nöthigen Vorarbeiten verrichten möge. Gewünscht wird auch schlechter als Dr. Rothenburg, würden Sie verlieren können. Colch Pollini, Geyerstr. 1. Ja. 2. Rein. hineinzubringen, scheint die Markthallen Verwaltung fich der Ent. von ihm, daß andere große Städte wie Stettin mehr zu den Kosten der Gericht ist uns bislang unbekannt. P. 2. 30. 1. Die unentbehrlichen Sachen sind unpfändbar. 2. Werden scheidung des Kammergerichts nicht fügen zu wollen. Früher hatte Agitation herangezogen werden, auch möge von diesen mehr agitirt werden. Ihre Sachen wegen einer Forderung gegen einen Dritten gepfändet, jo das Kammergericht im Gegensatz zu den Vorinstanzen entschieden, Gs betheiligten sich noch verschiedene Kollegen an der Debatte; be- müßten Sie Interventionstlage erheben und Ginstellungsantrag stellen daß Schankwirthe nur mit Genehmigung der Markthallen- Verwaltung schloffen wurde, eine Kommission, bestehend aus 5 Personen, zu 3. A. 125 und B. E. 8. Beiden Behörden haben Sie Ihr Gewerse Speisen und Getränke in die Markthalle einführen dürfen. Diel wählen, welche die nöthigen Vorarbeiten für die Provinz- Agitation anzumelden, weiter nichts. 510 5. M. Neber 20 Jahre alt.-
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Sonnabend von 6 bis 8 1hr abends statt.
Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Freitag und M. H., 22. Sie sind im Unrecht. Ein Drittel von 100 000 zu dieser Summe hinzugeschlagen, find doch nur erst 133 3331/ A. H., Maler. Wir kennen das Blatt nicht. Vielleicht senden Sie es 5. B. Das zwanzigste Jahrhundert beginnt mit dem 1. Jan. 1901. Zwei Wettende. 1000 000 000. Nerre. Theilen Sie uns genau Zeit, Verhandlungskammer und Sigungszimmer mit. W. S., Andreasstr. 59. Sie können in dieser Angelegenheit im A. 2. 18. Bis Beginn der Kirchenzeit 98. Stellen Sie bei der Invaliditäts:
Ebenamens untersagen.
2: ja.
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