dem Staate die gleichen Steuerpflichten wie die Männer und helfen als Lehrerinnen wie Beamtinnen in redlicher Arbeit mit an seiner Wohlfahrt, sie genießen auch die gleichen Bildungsgelegenheiten und sind dadurch befähigt, den Fragen von allgemeinem Interesse das nöthige Verständniß entgegen zu bringen." Das medizinische Institut für Frauen in Petersburg wird im Oktober eröffnet. Das Anstaltsgebäude, dessen Bau im Juni vorigen Jahres in Angriff genommen wurde, ist jetzt fertig. Die ganze Anlage umfaßt drei große und mehrere kleinere Gebäude auf der Petersburger Seite. Das vier Stockwerke hohe Hauptgebäude liegt mit einer 210 Fuß langen Front an der Archijereiskajastraße und hat 70140 Fuß Tiefe. Hier befinden sich drei große Lehrsäle und die 21 Fuß hohe Aula, ferner eine Anzahl Kabinets und Laboratorien für Chemie, Physik. Botanik, Zoologie, Mineralogie, Histologie. allgemeine Pathologie und Hygiene, die große Bibliothek und die Wohnung des Direktors. Ein zweites, ebenfalls vierstöckiges Gebäude enthält u. a. den anatomischen Lehrsaal und vier anatomische Arbeits- kabinets, sodann die Lehrräume und Kabinets für pathologische Ana­tomie, mikroskopische und bakteriologische Arbeiten und die Säle für operative Chirurgie. Hierzu kommen dann noch ein zweistöckiges und drei kleinere Wohnhäuser für verschiedene Beamte und Angestellte, und eine große Station für elektrische Beleuchtung, die 2400 Glüh­lampen, jede zu zwanzig Kerzen Stärke, speisen wird. Endlich ist vor drei Wochen noch der Grund gelegt worden zu einem Konvikt für 100 Hörerinnen. Die Zahl der bisher aufgenommenen Hörerinnen beläuft sich auf 16S. Von ihnen haben 47 die höheren Frauenkurse absolvirt? 17 die ehemalige Schule für Heilgehilfinnen besucht; der Rest besteht aus Gymnasialabiturientinnen und solchen Mädchen, die wenigstens die Abiturienlenprüfung bestanden haben, ohne daß sie ein Gymnasium besuchten. Das Durchschnittsalter der Hörerinnen ist recht hoch, nämlich 24'/, Jahre. Die älteste ist 37 Jahre alt. Nach der Religion stehen 90 Prozent Orthodoxen 4 Prozent Katholikinnen und je 3 Prozent Lutheranerinnen und Jüdinnen gegenüber. Die Gründung einer Nniversität für Frauen in Tokio (Japan ) wird geplant. Der Urheber des Planes ist der japanische Gelehrte Niso Narusse, der über ein Jahr lang mit allem Eifer für die Idee wirkte, zu der im Mai ds. Js. eine große Versammlung in Osaka ihre Zustimmung bekundete. An dieser Versammlung, welche die Gründung eines Nihou-Sioschi-Daigaku(japanische Universität für Frauen) beschloß, nahmen die höchsten Hof- und Staatsbeamten Theil, so der Minister des Aeußeren, Graf Okuma, der Unterrichts­minister, Marquis Hatschisuka, der Präsident des Oberhauses und Direktor der Adelsakademie, Fürst Konoje , der kaiserliche Hofminister Hizikata, ferner viele der angesehensten Gelehrten, Adeligen und Kauf- leule. Auch der Kaiser und noch mehr die Kaiserin von Japan sollen der geplanten Gründung sehr sympathisch gegenüberstehen, für die bereits Staatshilfe in Aussicht gestellt ist. Die Leute imäußersten Osten" bethätigen gegenüber einer wichtigen Kulturforderung ein Ver­ständniß, das der Haltung unserermaßgebenden Kreise" in Sachen der Frauenrechte ein beschämendes Urtheil schreibt. Ein Mädchengymnasium wird in Breslau von der Stadt errichtet werden. Der diesbezügliche Beschluß des Stadtraths sticht erfreulich ab von dem vorurtheilsvollen Unverständniß, mit dem in Deutschland öffentliche Körperschaften gemeiniglich den Forderungen unserer Zeit gegenüberstehen. Publikationen zur Frauenfrage.' " Die erwerböthätigen Frauen im Deutschen Reiche. Von vr. Robert Wuttke. Dresden , v. Zahn Jaensch. 1S97. Preis 1 Mk. Die kleine Broschüre behandelt in übersichtlicher Weise die Stellung der erwerbsthätigen deutschen Frauen nach den Ergebnissen der Be­rufszählung vom 14. Juni 1893. Die Schrift bietet manches interes­sante Material, das besonders den Agitatorinnen nützlich sein kann. * Die Ausschliestung der verheirathctcn Frauen aus der Fabrik. Von Rudolf Martin. Tübingen , H. Laupp, IS97. Preis 1,20 Mk Der Verfasser tritt aus Rücksicht auf das Familienleben, die Erziehung und Erhaltung der Kinder für den gesetzlichen Aus­schluß der verheiratheten Frauen aus der Fabrik ein. Trotzdem sein Standpunkt durchaus unhaltbar erscheint, ist seine Schrift wegen des sorgfältig gesammelten statistischen Materials sehr werthvoll. Herr Martin stützt sich unter Anderem auch auf Enqueten, die er selbst veranstaltet hat, und die wichtige Aufschlüsse geben über die Arbeit verheiratheter Frauen in Krimmitschau und Werdau und über den Ein­fluß ihrer Fabrikarbeit auf die Sterblichkeit der Kinder. * Wir werden unter dieser Rubrik von Zeit zu Zeit auf wichligc Bücher und Broschüren hinweisen, die für uns Frauen von Interesse sind. * Die Fran vor der Wissenschaft. Von Jacques Lourbet, übersetzt von Dora Land«. München und Leipzig , August Schupp, 1397. Preis 2 Mk. Der Verfasser bekäinpft in geschickter Weise die sogenannten�wissenschaftlichen Beweise für die geistige Minderwerthig- keit des weiblichen Geschlechts. Er stützt sich dabei auf objektive wissenschaftliche Untersuchungen und kommt zu dem Schlüsse, daß der Frau die volle Entwicklungsfreiheit zu geben sei. Hat sie erst diese erlangt, so wird es sich herausstellen, daß die Frau zwar anders, aber nicht schlechter geartet ist als der Mann. " Die Frau im öffentliche» Recht. Von M. Ostrogorski. Uebersetzt von Franziska Steinitz . Leipzig , Wigand, 1897. Diese gründliche Untersuchung der Gesetzgebung aller Länder, soweit sie die Frauen betrifft, ist allen denen sehr zu empfehlen, die sich über die Stellung des weiblichen Geschlechts im öffentlichen Leben unterrichten wollen. Auch aus der Geschichte der Frauenbewegung bringt der Verfasser interessante Einzelheiten. Er steht zwar nicht auf unserem Standpunkt so verwirft er z. B. die politische Gleichberechtigung der Frauen, aber er ist trotzdem objektiv und vorurtheilsfrei genug, um auch den ihm unbequemen Thatsachen Rechnung zu tragen. Das Buch kann als unentbehrliches Handbuch angesehen werden für Alle, die in der Frauenbewegung kämpfen. Frauenarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Einen weiblichen Arzt, Fräulein Chellier, hat die franzö­sische Regierung nach Algier gesandt. Die Dame soll unter den ein­geborenen Frauen der Bergbevölkerung jenseits Biskra thätig sein. Durch zwei, auf eigene Kosten unternommene Forschungsreisen, deren Ergebnisse sie veröffentlichte, hat Fräulein Chellier sich für ihre Stellung vorbereitet. ' Weibliche Standesbeamte in England. Unter den 2090 Standesbeamten in England und Wales befinden sich 84 Frauen, die der Mehrzahl nach seit 1890 angestellt worden sind. Jeder Standes­beamte hat einen Vertreter, von denen 363 Frauen sind. ' Weibliche Steuereinnehmer in England. In der Ge­meinde Collingham ist einer Frau das Amt eines Steuereinneh­mers verliehen worden. In der Gemeinde Hampshire ist eine Frau bereits sechs Jahre als Steuereinnehmerin thärig. Als Maschinenbauerin hat kürzlich ein junges Mädchen, Frln. Patterson, in Mount Carmel , Connecticut , ihre vierjährige Lehr­zeit mit Erfolg beendet. Frln. Patterson gedenkt die Fabrikation von Handwerkszeug als Spezialfach zu betreiben. " Weibliche Rechtsanwälte. In Illinois (Nordamerika ) fungiren zwei weibliche Rechtsanwälte, in Kalifornien drei und in Massachusetts ist kürzlich eine Frau, Miß Ida Estelle Hall, zum Staatsanwalt ernannt worden. ' Die am höchsten Zivilgericht in Massachusetts ange­stellte Stenographin bekommt ein Jahresgehalt von 12 000 Mk. und hat außerdem noch die Vergünstigung eines dreimonatlichen Sommerurlaubs. Itbi<»<»<> weibliche Stenographen soll es in den Vereinigten Staaten laut einer kürzlich veröffentlichten Statistik geben. Der Jahresverdienst der Damen wird zusammen auf 60 Millionen Dollars abgeschätzt. Wie es in der Statistik heißt, besitzen die weiblichen Stenographen nicht blas eine vorzügliche Berufsbildung, sondern sie haben sich auch ein erhebliches Maß allgemeinen Wissens angeeignet. ' Frauen in öffentlichen Aemtern. In Michigan (Nord- Amerika ) ist Miß Gertrud Dobson zur Schulinspektorin ernannt worden. An der Universität von Chicago ist Miß Martha Froote Crow als Professor der schönen Literatur thätig. Miß Mary Kirk ist als Uebersetzerin an das Staatsbureau der amerikanischen Republik in Washington berufen worden, nachdem bereits eine Dame dieselbe Stellung dort zur größten Zufriedenheit ausfüllt. Weibliche Geschworene in Kansas . Unter den für den Septembertermin des Distriktsgerichts von Fort Scott(Kansas ) gezogenen Geschworenen befinden sich drei Frauen: Frau Kaufmann, die Gattin eines Spezereiwaarenhändlers; Frau Douglas, die Gattin eines Grubenbesitzers; Frau Roß, die Gattin eines Händlers mit Grundeigenthum. Die drei weiblichen Geschworenen besitzen persön­liches, auf ihren Mann eingetragenes Eigenthum und sind Steuer­zahler. Nach dem geltenden Staatsgesetz können alle Steuerzahler, die wahlberechtigt sind, zum Geschworenenamt herangezogen werden. In Kansas besitzen bekanntlich die Frauen das Gemeindewahlrecht. Däfern das Gericht die drei Frauen nicht dispensirt, werden diese also als Geschworene fungiren.