besonderem Amtsverstande Begabten einleuchtet oder dem Einheimser kapitalistischen Profits. Läßt denn 8 153, der die Ausübung des Koalitionsrechts in Verbindung mit„körperlichem Zwang, Ehrenbeleidigung, Drohungen und Verrnfserklärungen" Dritten gegenüber mit hoher Strafe belegt, nicht Deutungen zu, laut deren die auf die Koalitionsfreiheit bezüglichen Bestimmungen klipp und klar in folgende zwei Paragraphen gefaßt werden müßten:„8 1. Die deutschen Arbeiter und Arbeiterinnen besitzen das Koalitionsrecht. 8 2. Die Arbeiter und Arbeiterinnen, die das Koalitionsrecht ausüben, werden bestraft." Der Kreis der strafbaren Thatbestände kann heute schon durch polizeiliches oder richterliches Ermessen bedeutend erweitert werden und ist schon oft bedeutend erweitert worden. Die harmlosesten Redensarten und Maßnahmen Streikender können sich für pflichttreue und findige Behörden zu ehrenrühriger Beleidigung, schädigender Verrufserklärung, zu körperlichem Zwang und zu Drohung verdichten. Und die Bethätigung kämpfender Proletarier, die— auch die gewandteste logische Seiltänzerei und den besten Willen vorausgesetzt— sich nicht unter eine der vorgesehenen Kategorien von Strafthaten bringen läßt, vermögen noch jederzeit gewissenhafte Staatsgewalten als„Erpressung" oder als„groben Unfug" strengstens von rechtswegen zu ahnden. Auch für das Ausmessen des Strafmaßes von Koalitionsvergehen zieht 8 153 thatsächlich keine Grenze. Die dort im Ausnahmerecht gegen die Arbeiter vorgesehenen Strafthaten können auch auf Grund des Strafgesetzbuches gerichtet und mit höheren Strafen belegt werden, als wie sie 8 153 der Gewerbeordnung festlegt. In zahlreichen Fällen ist das geschehen, denn für den in seinem Profit bedrängten Kapitalisten giebt es Richter in Preußen und anderwärts. Dazu kommen noch die Fesseln, welche die proletarische Klassenlage den kämpfenden Arbeitern und Arbeiterinnen anlegt. Des Oefteren ist der Unternehmer im Stande, den Rebellen wider Geldsacksgewalt mit der Hungerpeitsche das Koalitionsrecht aus der Hand zu schlagen und sie zu Paaren zu treiben. Kraft der wirthschaftlichen Herrschaft des Kapitals über die Arbeit vermag er gegenüber unzufriedenen oder begehrenden Lohnsklaven einen „Terrorismus" auszuüben, der durch keinen Gesetzesparagraphen gefaßt werden kann oder über die kein staatsgewaltiger Hahn kräht. Man gedenke nur der schwarzen Listen, Aussperrungen rc., mittels deren das Unternehmerthum„AufHetzer" und„Aufgehetzte" von Fabrik zu Fabrik, von Werkstatt zu Werkstatt treibt, ohne daß 8 153 in Kraft tritt. Nicht Schutz der Kapitalisten gegen die Koalitionsfreiheit der Arbeiterklasse muß mithin die Parole heißen, vielmehr Schutz des proletarischen Koalitionsrechts gegen die übergroße Gewalt der Kapitalistenklasse und ihres Staats. Herrn v. Posadowskys Pläne stehen in schroffstem Gegensatz zu dieser Forderung, die sich aus einer unbefangenen Würdigung der Verhältnisse ergiebt. Sie erscheinen als der Ausfluß der nackten, brutalen Klassenpolitik der Besitzenden, als ein kennzeichnendes Merkmal deS Klassenkampfes, der zwischen Kapital und Arbeit tobt, und in dem Geldsacksmacht und Staatsgewalt innig gesellt mobil machen gegen die werk- thätigen Männer und Frauen, die ihr Recht auf menschenwürdige Existenzverhältnisse vertreten. Denn das ist des Pudels Kern: Die gewerkschaftlich organistrten Arbeiter und Arbeiterinnen in ihrem Kampfe für günstigere Arbeitsbedingungen lahm zu legen. Der dem Koalitionsrecht zugedachte Stoß der Reaktion zielt direkt auf die Vernichtung der Gewerkschaftsbewegung ab, deren Sein und Thun die kapitalistische Verdauungsseligkeit stört. Die Gewerkschaftsorganisation verliert ihre Hauptbedeutung, verliert an Anziehungskraft, wenn die geringste wirthschaftliche Kampfesaktion auf Grund eines Streikparagraphen verhindert oder schwerstens bestraft werden kann. Ohne volle, gesetzlich sicher gestellte Koalitionsfreiheit keine kräftige gewerkschaftliche Organisation und Aktion. Uebrigens ist dem eingeleiteten Kampfe gegen die Gewerkschaften die Kriegserklärung in aller Form vorausgegangen. Herr v. Posadowsky erklärte seinerzeit im Reichstage die Gewerkschaften für„Streikvereine" und meinte, daß die deutschen Arbeiter des Koalitionsrechts nicht bedürften, weil sie das allgemeine, gleiche Wahlrecht besitzen. Ein deutscher Minister, der von Stumms Beifall gesegnet Sozialpolitik treibt, braucht natürlich die Binsenwahrheit nicht zu wissen, daß Wahlrecht und Koalitionsrecht einander nicht ersetzen können, daß sie vielmehr einander ergänzen und vervollständigen müssen. Ihn beschwert auch die Thatsache wenig, daß die Millionen deutscher Arbeiterinnen das Reichstagswahlrecht nicht besitzen, ja nicht einmal im Genüsse des aktiven und passiven Wahlrechts zu den Gewerbegerichten sich befinden, so daß die Koalitionsfreiheit für sie die einzige Waffe ist, mittels deren sie ihre Interessen wahren können. Die Sozialdemokratie hat Herrn v. Posadowsky gezwungen, ihr über den geplanten Streich im Reichstage Rede und Antwort zu stehen. Die Frage der bedrohten Koalitionsfreiheit hat die Debatte über den Etat des Innern beherrscht. Ein von dem Freisinnigen Pachnicke zusammen mit den Sozialdemokraten eingebrachter Antrag bezweckt, die Koalitionsfreiheit nicht blos gegen beabsichtigte künftige Attentate sicher zu stellen, sondern auch auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungsweseus jene Hindernisse zu beseitigen, welche Dank einer frisch-fröhlichen Deutelungs- kunst heute schon sehr häufig den Arbeitern und Arbeiterinnen das Koalitionsrecht illusorisch machen. Leider hat der Antrag keine Aussicht auf eine Majorität. Konservative und Nationalliberale haben das Vorgehen Posadowskys mit Hellem Jubel begrüßt. Für sie bedeutet es einen Versuch,„Ersatz für das Sozialistengesetz zu schaffen". Herr Lieber aber brachte es mit bekannter staatsmännelnder Zweideutigkeit fertig, das„vertrauliche Schriftstück" in einem Athem„harmlos" und„bedenklich" zu finden. Voll feinen Verständnisses für des Unternehmerthums Sehnen und Trachten erklärte er sich gegen den erwähnten Antrag, dessen Verwirklichung„die Gewerkschaften zu einem Tummelplatz politischer Treibereien machen werde". Dabei wollte er übersehen, daß ohne eine Reform der Gesetzestexte im Sinne des Antrags das gewerkschaftliche Leben ein Tummelplatz bleibt für schneidige Polizei- chikanen und juristische Haarspaltereien. Immerhin verwahrte sich der Zentrumsführer entschieden gegen eine Verschlechterung des jetzigen Koalitionsrechts. Der von ihm eingebrachte Antrag wird zwar das vorhandene Unrecht nicht beseitigen, aber doch wenigstens dem„Rückwärts! Rückwärts!" des Herrn v. Posadowsky einen Riegel vorschieben. Nicht blos der Wunsch nach„Regierungsfähigkeit" verpflichtet, auch die Rücksicht auf die proletarischen Zentrumswähler. Ueber die beiden Anträge wird gelegentlich der dritten Lesung des Etats abgestimmt. Stummschen Geistes voll hat Herr von Posadowsky die deutsche Arbeiterklasse durch die Ankündigung einer weiteren Erhebung über den„Terrorismus der Streikenden gegen Arbeitswillige" provozirt. Das„soziale Königthum" von heute will den Arbeitertrutz, wie das„soziale Königthum" von 1890 den Arbeitertrutz gewollt hat. Heute wie damals erblickt es seine Mission darin, gegen das Proletariat zu regieren. Diese in jüngster Vergangenheit tagtäglich aufs Neue erwiesene Thatsache wird im bevorstehenden Wahlkampfe klärend wirken und der Sozialdemokratie neue Kämpfer erobern. Und Arbeitermacht bricht schließlich kapitalistischen Arbeitertrutz. Aus der Bewegung. Zwei gewaltige Protestversammlungen der Berliner Ge nossinnen gegen die Sittenpolizei haben in letzter Zeit stattgefunden. Der große Saal Brauerei Friedrichshain, wo die erste Versammlung tagte, erwies sich als viel zu klein, um das zugeströmte Publikum zu fassen. Mehr als dreitausend Personen füllten Kopf an Kopf gedrängt das Lokal, und eine dichte Menschenmenge wogte vor den Thören, die lange vor Beginn der Versammlung polizeilich geschlossen worden waren. In Folge dieses Umstandes entschlossen sich die Genossinnen, für den 18. Januar eine zweite Versammlung nach Moabit , Ahrens Brauerei, einzuberufen. Auch diese war überfüllt und nahm einen glänzenden Verlauf. In der ersten Versammlung referirten Genossin Lily Braun und Genosse Stadthagen über„Die Heiligkeit der Familie in Theorie und Polizeipraxis". Genossin Braun betonte Eingangs, daß der„Entrüstungssturm" der bürgerlichen Kreise aus Anlaß des Falles Koppen weniger durch das Mitgefühl des Philisters mit der Tochter des Pferdebahnkulschers veranlaßt worden sei, als durch die Erwägung, Aehnliches könne auch seiner Frau oder Tochter passiren. In lichtvollen Ausführungen wies die Rednerin nach, daß die Entwicklung unserer Moralbegriffe
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8 (2.2.1898) 3
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