Orten, welche für das Buchdruckereigewerbe besonders in Betracht kommen, zur Agitation unter den Hilfsarbeitern und-Arbeiterinnen ausgenutzt. Die Versammlung, welche diesem Plane entsprechend in Stuttgart stattfand, war vom besten Geiste beseelt. Sie wählte dem Vorschlag des Referenten gemäß eine Kommission aus sieben Mit­gliedern, welche die nöthigen Vorarbeiten zur Gründung eines Vereins in die Hand zu nehmen hat, der sich an die zu schaffende Zentral­organisation der Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen anschließen soll. Hoffentlich entwickelt sich die zu gründende Organisation in gedeih­licher Weise. Tie Arbeitsbedingungen der Bnchdruckerei-Hilfsarbeiler und Arbeiterinnen heischen dringend das schützende Eingreifen der gewerkschaftlichen Organisation. Ein Qrtsvereiu der Schneiderinnen und Näherinnen in Berlin ist im Anschluß an den Verband der harmonieduseligen Ge- werkvereine nach Referaten der Frauenrechtlerin Frau Sanitätsrath Schwerin und des vr. Max Hirsch gegründet worden. Es traten demselben 11 Mitglieder bei. DasAnzeigenblatt der Schneider und Schneiderinnen Berlins " bemerkt zu dieser Gründung das Folgende: Was von den Rednern zur Begründung der Organisation der Arbeiterinnen vorgeführt wurde, war auch von unserem Standpunkt völlig einwandsfrei. Weshalb aber noch ein besonderer Ortsverein der Schneiderinnen und Näherinnen begründet werden mußte, der bestenfalls die Interessen der Arbeiterinnen nicht mehr wahrnehmen kann, als der schon seit Jahren bestehende Verband deutscher Schneider und Schneiderinnen, ist nicht recht erklärlich. In bürgerlichen Blättern wird diese Gründung besonders als die erste nicht sozialdemokratische Arbeiterinnen-Berufsorganisation hervorgehoben. Wir müssen dem­gegenüber immer wieder betonen, daß bei unserer Organisation der Beitritt von keinem politischen Glaubensbekenntniß abhängig gemacht wird. Die Gewerkschaft hat in erster Linie für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu kämpfen; wer dieses Bedürfniß empfindet, hat bei unserer Gewerkschaft Zutritt, gleichviel, ivelcher politischen Rich­tung er sonst angehört. Allerdings ist es aber richtig, daß in unseren Gewerkschafte» vorwiegend Mitglieder mit sozialdemokratischer An­schauung vertreten sind. Das ist dadurch erklärlich, daß die große Arbeitermasse in der Sozialdemokratie die radikalste Vertreterin ihrer Interessen sieht. Daß aber auch andere Richtungen bei uns Zutritt haben, geht wohl am besten daraus hervor, daß Frau Sanitätsrath Schwerin mehrjähriges Mitglied unseres Verbandes ist und auch in unseren Versammlungen agitatorisch thätig war." Wir fügen diesen treffenden Ausführungen noch einige Be­merkungen bei. Frau Schwerin ist eine der wenigen klarblickenden Parteigängerinnen im frauenrechtlerischen Lager. Sie weiß genau, daß eine Gewerkschaftsorganisation, die auf dem Boden der Harmonie- duselei steht, ihren Hauptzweck nicht zu erreiche» vermag: Die Arbeits­bedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter auf Kosten des kapita­ listischen Profits zu verbessern. Frau Schwerin ist eine sehr praktische Frau. Sie weiß genau, wie verderblich jede Zersplitterung der Kräfte wirkt, wie hemmend es für die Erringung besserer Arbeitsbedingungen ist, wenn die organisirten Arbeiterinnen und Arbeiter nicht zu einer Macht zusammengeschlossen, von einem Willen beseelt ihre Interessen vertreten. Ihre Pathenrolle bei der Organisation der Hirschlein würde unbegreiflich scheinen, wenn sie sich nicht erklärte aus dem ethischen Wunsch", etwas für die Arbeiterinnen thun zu wollen und dempraktischen Bedürfniß", es durch die Bethätigung dieses Wollens nicht mit der bürgerlichen Welt zu verderben. Frau Schwerin hat bekanntlich sehr Anerkennenswerthes geleistet, um bürgerliche Kreise für die Forderung der Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren zu ge­winnen. Anerkennenswerth sind ihre langjährigen Bemühungen, den Frauen das Wirken auf dem Gebiete der Armenpflege zu erschließen, wenn auch ihre Auffassung der Armenpflege selbst nicht von großen sozialen Gesichtspunkten getragen wird. Wir bedauern aufrichtig ihre Halbheit in Sachen der gewerkschaftlichen Organisation einer Arbeiterinnenkategorie, die als besonders hart ausgebeutete eines be­sonders starken und zielklaren Schutzes bedarf. Frauenbewegung. Für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts trat Genosse Bebel im Reichstag ein gelegentlich der zweiten Berathung über die Militär-Strafgerichtsordnung. Nach§ 27S des Ent­wurfs kann der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen weiblichen Personen versagt werden. Genosse Bebel plädirte einem Antrag seiner Parteigenossen entsprechend für die Streichung der einschränkenden Bestimmung.Der Z 27S", so erklärte er,stellt eine schwere Be­leidigung des weiblichen Geschlechts dar. Ich bin überzeugt, Ihre Frauen, Töchter und Mütter würden diese Beleidigung auch em­pfinden, wenn sie lesen würden, daß sie unerwachsenen Personen und solchen, die die bürgerlichen Ehrenrechte verloren haben, gleich­gestellt werden. Haben denn die Militärpersonen Anlaß, vor dem weiblichen Geschlechte Scheu zu empfinden? Glauben Sie denn, daß die Verhandlungen Schauspiele werden können, zu denen sich Frauen drängen? Wenn Sie an Ihre eigenen Frauen denken, an Ihre Mütter und Schwestern, müßten Sie sich schämen, eine solche Be­stimmung anzunehmen." Der Zentrumsmann Spahn suchte die das weibliche Geschlecht herabsetzende Bestimmung mit dem Hinweis da­rauf zu rechtfertige», daß zahlreiche Sittlichkeitsverbrechen zur Ver­handlung gelangten. Der Scharfmacher Stumm erklärte die Apo­strophe des Abgeordneten Bebel an die Mütter und Frauen für ganz unberechtigt. Er bestritt, daß die Frauen auf eine Stufe mit Ehrlosen gestellt würden, es passire ihnen vielmehr nur dasselbe wie betreffs des Stimmrechts zc. Der ungekrönte König von Saarabien übersah, daß sein eigener Vergleich seine Behauptung Lügen strafte. Bekanntlich stellt das Gesetz betreffs des Wahlrechts die Frauen auf eine Stufe mit Unmündigen und bürgerlich Ehrlosen. Bebel konnte denn auch entgegnen, daß Herr Stumm als Gegner des Frauenstimmrechts konsequent sei, wenn er den Frauen den Zutritt zu den öffentlichen Verhandlungen der Militärgerichte versagt wissen wolle. Die Sozial­demokratie sei aber ihrerseits ebenfalls konsequent, indem sie für die Streichung der Beschränkung eintrete. Denn sie verlange die völlige Gleichberechtigung der Frau, die ja auch vor dem Strafrichter gleich behandelt wird wie der Mann. Den Ausführungen des Abgeordneten Spahn gegenüber machte er mit Recht geltend, daß bei den Verhand­lungen über Sittlichkeitsverbrechen die Oeffentlichkeit überhaupt aus­geschlossen sei. Es versteht sich am Rande, daß dieser Reichstag den sozialdemokratischen Antrag auf Gleichstellung des weiblichen Geschlechts in der vorliegenden Angelegenheit ablehnte. Bezeichnender Weise ist auch nicht ein bürgerlicher Reichstagsabgeordneter für die Erweiterung der Frauenrechte eingetreten. Nur die Sozialdemokratie erwies sich wieder als Kämpferin gegen die unterbürtige Stellung des weiblichen Geschlechts Um Anstellung einer städtischen Aerztin für weibliche Beamte haben der Verein der Berliner Volksschullehrerinnen, der Neue Volksschullehrerinnenverein und die Vereinigung technischer Lehre­rinnen bei dem Berliner Magistrat petitionirt. Die Forderung ist begründet mit dem Hinweis auf dieim Interesse des Dienstes noth- wendigen Untersuchungen für die weiblichen Beamten der Stadt Berlin ". Ueber die Petition um Zulassung der Frauen zum UniversitätSstndium und zu den Staatsprüfungen ist die Unter­richtskommission des preußischen Abgeordnetenhauses zur Tagesord­nung übergegangen. Maßgebend dafür waren die von dem Regie­rungskommissar abgegebenen Erklärungen, die nach der Meinung der Herren auch heute noch volle Geltung haben. ' Die französische TageszeitungLa Fronde", die lediglich von Frauen geleitet und geschrieben wird, macht Schule. In Paris hat eine Gesellschaft protestantischer Damen soeben eine Zeitung Die Wiedergeburt" gegründet, die sich zum Ziel setzt denein­zigen" Beruf der Frau den, Gattin, Mutter und Hausfrau zu sein im Gegensatz zu den Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtlern zu schützen und wieder herzustellen. Die katholischen Damen wollten sich natürlich den Rang nicht ablaufen lassen und gründeten mit Hilfe ihrer ebenso reichen wie freigebigen Führerin, der Herzogin von Uzes , ein Blatt:Die Französin", das für den Katholizismus und den Royalismus kämpfen will. Wir sehen, sobald die Frauen sich mit Politik beschäftigen, trennen sie sich ebenso wie die Männer in Parteien. Nur kurzsichtige Schwärmerei kann von der Partei- losigkeit der Frauenbewegung sprechen. Sittlichkeitsfrage. Eine größere Anzahl weiblicher Sittenpolizeibeamten wurde zu Anfang dieses Jahres in Stockholm , Helsingborg , Trelleborg und Malmö in Folge wiederholter Eingaben und Petitionen der schwedischen Frauenvereine angestellt. Der sittenpoli­zeiliche Dienst in den genannten Städten wird nun fast ausschließlich von Frauen ausgeübt. Eine Erweiterung der I» Heinze fordert der Verein Jugendschutz" in einer an den Reichstag gerichteten Petition. Dem Paragraphen des Antrages Prinz von Arenberg, betreffend die Be­legung der Kuppelei mit hohen Strafen, stimmt der Verein bei, ver­langt aber im Gegensatz zum Antrag Prinz von Arenberg, daß die Vermiethung von Wohnungen von Seiten des Hausbesitzers an solche Frauenspersonen, die unter polizeilicher Aufsicht stehen, auch strafbar sein soll, da sonst eine unendlich große Anzahl anständiger Miether kein Mittel haben würde, den Hausbesitzer zur Abstellung des Uebels zu zwingen. Der Bestrafung der männlichen Personen, welche von