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Im Allgemeinen waren von je 10000 gewerblich thätigen Personen:| Berufe", heißt es daselbst, um dieselben an ihre Pflicht zu erinnern,
Betriebsinhaber
Höheres Hilfspersonal.
Arbeiter u. s. w.
4972
Im Jahre 1882 männlich weiblich zus. 2870 933 3803 268 6 274 951 5923
Im Jahre 1895 männlich weiblich zus. 2187 618 2805 413 18 431 5380 1384 6764
Es waren ferner von
je 10000 Beschäftigten
in der Hauptgruppe A
Betriebsinhaber
4693
142 4835
Höheres Hilfspersonal.
77
2
79
Arbeiter u. s. w.
4022
1064
5086
4154 99 4072
1538
in der Hauptgruppe B
Betriebsinhaber
2564
945 3509
1900
Höheres Hilfspersonal.
205
Arbeiter u. s. w.
5427
4 209 855 6282
332 6087
in der Hauptgruppe C
Betriebsinhaber
4101
Höheres Hilfspersonal. Arbeiter u. s. w.
561 3030
931 5032 3145 14 575 726 2836 1363 4393
809 3954 40 766 2444 5280
•
135 4289 2 101 5610
574 2474 12 344 1095 7182
Das Bild, das diese Verhältnißzahlen gewähren, zeigt weit deutlicher als die oben mitgetheilten absoluten Zahlen die gegenseitige Verschiebung, welche in den sozialen Schichten der gewerblichen Bevölkerung von 1882 bis 1895 eingetreten ist. Noch klarer tritt die Verschiebung des Verhältnisses der Betriebsinhaber zu den gewerblich Angestellten beiderlei Geschlechts hervor, wenn man, wie nachstehend schließlich geschehen, untersucht, wie viel sogenanntes höheres Hilfspersonal und wie viel Arbeiter u. s. w. auf 1000 Betriebsinhaber im Allgemeinen sowohl, wie in den drei Hauptgruppen in den Jahren 1882 und 1895 kamen. Es entfielen auf je 1000 Betriebsinhaber:
Ueberhaupt:
Höheres Hilfspersonal.
Arbeiter u. s. w.
in der Hauptgruppe A
Jm Jahre 1895 männlich weiblich zuſ. 348 15 363 4535 1167 5702
3572
Im Jahre 1882 männlich weiblich zus. 193 4 197 683 4255
Höheres Hilfspersonal.
37
Arbeiter u. s. w.
1959
38 0,8 518 2477
56 2312
1 57 874 3186
in der Hauptgruppe B
Höheres Hilfspersonal
.
Arbeiter u. s. w.
160 4235
3 163 667 4902
333. 6093
12 345 1096 7189
306 1651
8 314 742 2393
.
in der Hauptgruppe C Höheres Hilfspersonal.
Arbeiter u. s. w.
393 22 415 1536 1324 2860
Aus den vorstehenden Zahlen erhellt mit sinnenfälliger Deutlichkeit, daß in Preußen die Zahl der gewerblich Angestellten, der wirthschaftlich Unselbständigen ungleich stärker gestiegen ist, als die Zahl der Betriebsinhaber. Dank der kapitalistischen Entwicklung schwinden für immer breitere Kreise der Bevölkerung die Voraussetzungen der wirthschaftlichen Selbständigkeit, schreitet die Proletarisirung der mittelbürgerlichen Schichten verhältnißmäßig rasch fort. Auch die Zahlen, die sich auf die gewerbliche Thätigkeit der Frau beziehen, bestätigen das. Sie zeigen nicht nur das Anschwellen der Berufsarbeit des weiblichen Geschlechts auf Gebieten, auf denen vorwiegend Proletarierinnen ihr Brot finden müssen. Vielmehr auch ein ganz gewaltiges Steigen der weiblichen Arbeitskräfte in Berufsgruppen, denen sich hauptsächlich die Frauenwelt des Mittelstandes zuwendet. Die Thatsache spricht von der überhandnehmenden Unfähigkeit der mittelbürgerlichen Familie, ihren weiblichen Angehörigen den Unterhalt zu sichern, vervollständigt also das Bild der wirthschaftlichen Zersetzung, das die Ziffern bezüglich des Verhältnisses zwischen gewerblich Angestellten und gewerblich Selbständigen zeichnen. Die Auflösung der bürgerlichen Welt geht aller Versuche zur Rettung des Mittelstandes" ungeachtet ihren Gang, dank der treibenden Kräfte der kapitalistischen Wirthschaftsordnung.
Frauenbewegung.
Stellungnahme bürgerlicher Frauenrechtlerinnen zu den bevorstehenden Wahlen. Dem seit langen Jahren gegebenen Beispiel der klassenbewußten Proletarierinnen folgend, schicken sich nun auch bürgerliche Frauenrechtlerinnen zur aktiven Antheilnahme an den Wahlkämpfen an. Nummer 7 der, Frauenbewegung" vom 1. April enthält einen von Frau Minna Cauer und Fräul. Dr. jur. Anita Augspurg unterzeichneten Aufruf an die Frauen Deutsch lands. "„ Wir wenden uns an die Frauen aller Klassen und aller Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin ( Eißner) in Stuttgart .
für eine freiheitliche, gesunde und gerechte, aufs Volksganze gerichtete Entwicklung einzutreten. Die bevorstehenden Reichstagswahlen bieten den Frauen Gelegenheit sich darüber zu entscheiden, ob sie nur für einzelne, oftmals ganz untergeordnete Vereinsthätigkeit wirken, oder ob sie sich als Staatsbürgerinnen fühlen und für ihre Rechtsstellung als solche eintreten und kämpfen wollen...... Wir haben nicht das Recht, direkt auf die Wahlen zu wirken, wir haben aber die Pflicht, mit unseren Forderungen an diejenigen Reichstagskandidaten heranzutreten, welche sich unserer Rechte annehmen wollen, und welche das Versprechen abgeben, unsere Forderungen im Reichstage zu unterstützen. Diese Kandidaten können wir durch Väter, Söhne, Brüder unterstüßen, indem wir diese bestimmen, ihre politische Pflicht als Wähler auch in unserem Sinne auszuüben; wir können uns außerdem direkt mit den Kandidaten in Verbindung setzen, um mit diesen Mittel und Wege zu verabreden, wie ihrer Wahl wirksam vorgearbeitet werden könne." Die im Aufruf als„ berechtigt und als erfüllbar" aufgestellten Forderungen sind:
1. Einführung der weiblichen Fabrikinspektion. 2. Erhöhter Schutz der arbeitenden Frauen.
3. Freigebung aller Berufsarten und die Möglichkeit gleicher Vorbereitung und Vorbildung wie für die Männer.
4. Berücksichtigung der Forderungen der Frauen zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
5. Bekämpfung der Unsittlichkeit.
6. Freiheit des Vereins- und Versammlungsrechts.
7. Erlangung des Wahlrechts.
Der Aufruf versichert, daß„ Kandidaten, welche diese Forderungen oder auch nur einige derselben vertreten wollen, ihrerseits der Unterstützung der Frauen in jeder möglichen Form versichert sein dürfen. Die Zeit ist für immer vorüber, in der die Frau keine Verantwor tung für das öffentliche Leben des Volkes trug, die Zeit ist gekommen, wo sie als Bürgerin des Staates Rechte haben muß, um Pflichten ausführen zu können. Nicht mehr Worte nur, sondern Thaten fordert diese Zeit!".... Wir werden uns in nächster Nummer eingehender mit dem Aufruf beschäftigen, der einen entschiedenen, wenn auch fleinen Fortschritt der deutschen Frauenrechtelei bekundet, gleichzeitig aber deren Halbheit, Schwäche und Zerfahrenheit hell in Erscheinung treten läßt.
"
Eine der verdienst- und charaktervollsten Vorkämpferinnen für Frauenrechte, Miß Frances Willard , ist am 18. Februar in New York gestorben. Miß Frances Willard war eine der Mitbegründerinnen und langjährige Vorsitzende der Internationalen Frauen- Temperenz- Bewegung". Sie nahm hervorragenden Antheil an der Gründung eines Bundes für die Erlangung des Frauenwahlrechts" und trat jederzeit entschieden für die volle politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts ein. Als Rednerin und mehr noch als Organisatorin hat Frances Willard Hervorragendes geleistet. Gewiß, die Bedeutung, welche sie der Temperenzbewegung beilegte, läßt auf eine gewisse Unklarheit und Beschränkheit im Erfassen ge= sellschaftlicher Verhältnisse schließen. Gewiß, Miß Willard vertrat eine durchaus bürgerliche Auffassung der Frauenfrage. Aber die Begabung, Charakterstärke, Opferfreudigkeit und Begeisterung, mit der sie jederzeit für ihre Ueberzeugungen eintrat, verdienen rückhaltslose Bewunderung. Ebenso anerkennenswerth ist der ausgesprochene internationale Charakter ihrer Auffassung und ihres Wirkens. Nicht das Was ihrer Ansichten, sondern das Wie ihrer Bethätigung hebt Frances Willard hoch über die Durchschnittsmenschen empor. Sie war ein selten reiner und starker, Charakter, ein leuchtendes Beispiel von den hohen Tugenden, welche die Frau im Kampfe für ihre Ueberzeugung und im öffentlichen Leben zu entfalten vermag. Wir werden demnächst eine Biographie der hochbedeutenden Frau veröffentlichen.
* 3235 Lehrerinnen sind neben 6272 Lehrern an den 4391 Primarschulen der Schweiz thätig. Seit 1871 ist die Zahl der schweizerischen Primarlehrerinnen um 87,1 Prozent gestiegen, die Zahl der Primarlehrer hat sich dagegen in dem gleichen Zeitraum nur um 9,1 Prozent vermehrt. Einzig der Kanton Glarus stellt keine Frauen an den Primarschulen an. Leider wird auch in der Schweiz auf dem Gebiet der Lehrthätigkeit die Frauenarbeit niedriger entlohnt als die Männerarbeit. Das durchschnittliche Gehalt einer Lehrerin beträgt nämlich nur 1010 Franken, das eines Lehrers dagegen 1611 Franken. Noch deutlicher tritt der Unterschied in der Besoldung männlicher und weiblicher Lehrkräfte bei den Gehaltsverhältnissen des Lehrpersonals der Sekundarschulen zu Tage. Das Durchschnittsgehalt der 976 Sekundarlehrer beträgt nämlich 2831 Fr., während die 121 Sekundarlehrerinnen blos eine durchschnittliche Besoldung von 1415 Franken pro Jahr beziehen.
Druck und Verlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart .