Die Arbeitszeit beträgt für Arbeiter

Tagesarbeit

Ueberzeit­arbeit

Sonntagsarbeit

Vormittag| Nachmittag

Nachtarbeit

Vormittag Nachmittag

Abends

von bis von bis unter 14 J. männl. bis unter 14 J. weibl. von bis

von bis

von

von bis

von bis

von bis

von bis

von bis

von bis

von

von bis von bis von bis von bis von bis bis von bis

von bis von bis

von bis

von bis

von

bis

von bis

von 14-16 J. männl.

Don

bis

von bis

von bis

von bis

von

bis

Don

von bis

von bis

von bis

von bis

von bis

von 14-16 J. weibl.

von

bis

von bis

von bis

von bis

vont bis

von bis

von bis

von bis

von

bis

von bis

von bis

über 16 J. männl.

von bis

von bis

von bis

von

von

von bis von bis

von

von bis von bis bis bis von bis von bis

von

von bis von bis von bis von bis

bis bis vont bis von bis von bis von bis

bis von bis

über 16 J. weibl. von bis von bis von bis von bis Wurden Ueberstunden regelmäßig gemacht, oder nur während der Saison?(§ 138 a)

Tritt Personenwechsel bei regelmäßiger Sonntagsarbeit ein?(§ 105 b) Bestehen Ausnahmebestimmungen für den Betrieb?(§ 105 d 2c.) Ist eine für beide Theile gleiche Kündigungsfrist vorhanden?

III. Sanitäre Zustände.

Ist der Betrieb im Allgemeinen gesundheitsgefährlich? Wird die Luft durch Ausdünstungen von Materialien, Maschinen, Apparaten, Säuren 2c. wesentlich verschlechtert?

Werden die Abfälle regelmäßig beseitigt?

Ift gute Ventilation und Beleuchtung vorhanden? Berufskrankheiten im Gewerbe?

Sind Werkzeugmaschinen vorhanden, bei deren Bedienung häufig Unfälle vorkommen?

Sind Schutzvorrichtungen vorhanden, die vorhandenen in gutem

Zustande?

IV. Sittliche Zustände.

Sind die Arbeitsräume für beide Geschlechter getrennt?

=

Sind besondere Speiseräume vorhanden? Getrennt für Geschlechter? Ankleideräume Waschräume

=

M

M

Zahl der Aborte

für

Beschaffenheit der Aborte:

=

M

M

=

Personen.

V

=

Wie ist die Behandlung der weiblichen Arbeiter:

a) seitens des Werkführers:

b) seitens des Chefs:

c) seitens der männlichen Mitarbeiter:

V. Trucksystem.

=

Besteht ein Zwang zur Entnahme von Arbeitsmaterialien?(§ 115) Welcher Art sind die Materialien?

Ist der Preis höher als bei Bezug aus anderen Quellen?

Ist eine Verabredung über die Entnahme von Materialien ge­troffen?(§ 117)

Ist eine Kantine vorhanden?

Besteht ein Zwang zur Entnahme von Lebensmitteln aus derselben? (§ 115)

VI. Lohnzahlung und Fabrikordnung.

An welchem Tage erfolgt Berechnung der Löhne?

M

=

Auszahlung=

Ist eine Fabrikordnung vorhanden?(§ 134 a)

=

Ist ein Arbeiterausschuß vorhanden?(§ 134b)

In welcher Höhe werden Strafgelder erhoben?(§ 134b)

VII. Sonstige Fragen.

Erfolgt die Ausfertigung von Arbeitsbüchern(§ 107) und Arbeits­zeugnissen.(§ 113) ordnungsgemäß?

Ist der Fabrikant im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte?(§ 106) Ist der Fabrifinhaber oder dessen Stellvertreter bereits wegen Uebertretung der Gewerbeordnung bestraft?

Bemerkungen:

Die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren und Ausdeh­nung der Gewerbeaufsicht auf die Hausindustrie forderte der dritte Rongreß der in der Tertilindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands  , der am 11. April in Gera  tagte. Die Erfüllung dieser Forderungen ist für die Arbeiterschaft der Textilindustrie von hoher Bedeutung. Frauenarbeit und Haus­industrie spielen in der Textilindustrie eine hervorragende Rolle und sind von wesentlichem Einfluß darauf, daß die Arbeitsbedingungen vielfach sehr traurige sind, daß die gewerkschaftliche Organisation der betreffenden Arbeiterschichten nur sehr langsame Fortschritte macht. Seit Jahren schon haben die Tertilarbeiter und Tertilarbeiterinnen auf Kongressen und in Versammlungen die Anstellung weiblicher

71

Fabrikinspektoren und die Unterstellung der Hausindustrie unter die Gewerbeaufsicht gefordert. Es ist kennzeichnend für den schroffen Gegensatz zwischen der deutschen Sozialpolitik von oben und den Interessen und Wünschen der Arbeiterklasse, daß von diesen Forde­rungen die Regierungen von Ländern keine Notiz nehmen, die wie Preußen und vor allem Sachsen   eine hoch entwickelte Textilindustrie besitzen. Es sind dies die nämlichen Länder, wo die durch die Polizei in allen Versammlungen vertretene Staatsgewalt ein ungemein fein­höriges Ohr für jedes unvorsichtige Wort, jede kühne Kritik seitens der Umstürzler" zeigt, ebenso für Forderungen nach Arbeitertruß und Unternehmerschutz. Bekanntlich ist die hartnäckigste Schwerhörigkeit die der Leute, die nicht hören wollen.

"

Die Einsetzung weiblicher Gewerbeaufsichtsbeamten forderte der Schweizer   Gewerkschaftskongreß, der am 11. April in Solothurn   tagte. Das Verlangen nach weiblichen Fabrikinspektoren wird immer allgemeiner und nachdrücklicher geäußert.

Weibliche Vertrauenspersonen, welche die Beschwerden der Arbeiterinnen sammeln und der Fabrikinspektion über­mitteln, sind seitens der gewerkschaftlich organisirten Ar­beiter in mehreren Städten Württembergs aufgestellt worden. Für Stuttgart   wurden drei weibliche Vertrauenspersonen ernannt; für Göppingen   und Reutlingen   je zwei; für Calw  , Heiden­ heim   und Ludwigsburg   je eine. Die Genannten gehören aus­nahmslos den Kreisen des werkthätiges Volkes an; es sind meist Arbeiterfrauen, die zum Theil dem Erwerb nachgehen müssen oder früher erwerbsthätig waren und in der Folge die Verhältnisse der Arbeiterinnen gründlich kennen. Leider konnten noch nicht in allen Bertrauenspersonen aufgestellt werden. Bekanntlich funktioniren in Industrieorten, wo zahlreiche Arbeiterinnen beschäftigt sind, weibliche mehreren anderen württembergischen Städten, der Anregung der Re­gierung bezw. der Fabrikinspektion entsprechend, Diakonissinnen und barmherzige Schwestern als Vertrauenspersonen.

Der Mißerfolg des Versuchs, Beauftragte bürgerlicher Frauenvereine in Baden als Vertrauenspersonen zwischen Arbeiterinnen und Fabrikinspektoren zu verwenden, erhellt wie aus dem vorjährigen, so aus dem letzten Bericht des badischen Fabrik­inspektorats. Es heißt daselbst:" Bis jetzt haben sich nur ganz ver­einzelt Arbeiterinnen an die zu einer Rücksprache bereiten Damen ge= wandt, deren Namen öffentlich bekannt gegeben worden waren. In einer größeren Stadt kamen im Anfange nur Arbeiterinnen, die um öffentliche Unterstützung anhielten. Dann suchte aber auch die eine oder die andere Arbeiterin dort Rath und Belehrung, allerdings aber nicht in Dingen, die mit ihrem Arbeitsverhältniß zusammenhingen. So wurde der Wunsch geäußert, das Kochen und Bügeln erlernen zu dürfen. Es ist möglich, daß aus dem gemachten Anfange all­mälig eine auf einem anderen Gebiete liegende erweiterte Fürsorge des Frauenvereins speziell für Arbeiterinnen und besonders für die alleinstehenden Arbeiterinnen hervorgeht, und daß damit der hier im Auge gehabte besondere Verkehr aufgegeben wird.... Es ist auch nicht völlig ausgeschlossen, daß sich auf diesem Boden allmälig ein gegenseitiges Verständniß für den Einfluß der Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses auf die wirthschaftliche und sittliche Lage der Arbeiterbevölkerung herausbildet. Solchen weiteren Fortschritten steht unter anderem auch die ablehnende Haltung eines Theiles der Arbeiterpresse entgegen. Diese Haltung hat ihren Grund lediglich darin, daß die Forderung der Anstellung weiblicher Aufsichtsbeamten zur Zeit noch nicht für erfüllbar gehalten wird, und daß man gegen jeden einstweiligen Erfolg dieser Organe Front macht. Gerade von dem Standpunkte eines Schutzes der besonderen Interessen der Ar­beiterinnen aus sollte der genannte Versuch unterstützt werden. Denn wenn es sich bei vielseitiger Inanspruchnahme der angebotenen An­sprüche zeigen sollte, daß der geschaffene Ersatz kein ausreichender ist, würde hierin der wirksamste Antrieb für das Vorgehen mit der Ein­richtung weiblicher Aufsichtsbeamten liegen, während andererseits aus dem ablehnenden Verhalten geschlossen werden könnte, daß die Arbei­terinnen auch von dem Verkehr mit weiblichen Beamten sich fern­halten würden. Der Arbeiterschaft kann aber der Vorwurf nicht er­spart werden, daß sie sich in dieser Frage lediglich ablehnend ver­hielt, und daß sie nicht einmal den Versuch zu positiver Thätigkeit machte. Sie hätte z. B. der von dem Frauenverein aufgestellten Vertrauensperson, Personen ihres Vertrauens entgegenstellen sollen. Wir würden bei jedem Versuche, selbstthätig in die Vervollkommnung der in Rede stehenden Zustände einzugreifen, wohl kaum unsere Mit hilfe versagt haben. Als ein großer Mangel der getroffenen Ein­richtung muß es aber bezeichnet werden, daß sie bis jetzt nur in einigen größeren Städten getroffen werden konnte. Schon aus diesem Grunde kann sie allerdings bis jetzt keinen Erfolg für die sich auf das ganze Land gleichmäßig erstreckende Thätigkeit weiblicher