sein. Doch scheinen die Wirthe über die„leicht sichtbare Stelle" mitunter eigene Auffassung zu haben In mancher Wirthschaft mußte man erst fragen, wo dieses Plakat hängt. Die Herstellung und Lieferung des Plakats wurde von der Regierung besorgt. Ueber die Ausführung des Kellnerinnenschutzes finden sich weder im Jahresbericht der Regierung, noch des kantonalen Fabrikinspektors Mittheilungen vor, und auch die Verwaltungsberichte der Gemeindebehörden schweigen sich darüber aus. Dagegen hat sich schon öfters die Presse damit beschäftigt. Den diesbezüglichen Nachrichten zufolge werden die Schutzbestimmungen nicht immer innegehalten, so namentlich nicht betreffend die Beendigung des Dienstes Nachts 12 Uhr. Schon manche Buße, die von 10 bis 3lX) Fr. betragen kann, ist wohl deshalb verhängt worden. Wie weit die Vorschriften betreffend die 6 freien Stunden pro Woche und den freien Tag alle drei Wochen beachtet werden, ist im Allgemeinen unbekannt. Uebrigens muß hinsichtlich dieser Bestimmung eines bemerkt werden: Nach dem Wirth- schaftsgesetze ist zwar jeder Wirth verpflichtet, seine Angestellten, sofern sie nicht in ihrer eigenen Familie wohnen, zu beherbergen, aber irgend welche nähere Vorschriften über die Art dieser Beherbergung enthält das Gesetz nicht. Und doch wären solche Vorschriften sehr nothwendig gewesen. Wie die„feinsten Herrschaften" das elendeste Loch in ihren Palästen und Villen dem Dienstpersonal als„Wohn- und Schlafzimmer" anweisen, so geschieht es auch sehr häufig seitens der Wirthe gegenüber ihrem Personal. Dazu kommt überdies noch, daß manche Wirlhschaften in elenden Hütten eingerichtet sind, die überhaupt kein ordentliches Zimmer enthalten. Ferner sind die meisten der den Kellnerinnen überlassenen Zimmer, ob sie nun schlechter oder besser sind, unheizbar, so daß die Mädchen z. B. im Winter nicht selten in Verlegenheit sind, wo sie ihre freien 6 Stunden oder ihren freien Tag verbringen sollen. In dem ungeheizten kalten Zimmer können sie für sich keinerlei Handarbeiten verrichten, sie können nicht einmal einen Brief schreiben oder etwas lesen. Wohnen die Eltern nicht am Orte oder haben die Kellnerinnen daselbst keine anderen Verwandten oder befreundete Familien, so können sie auch nicht fortgehen, um ihre freie Zeit außerhalb der Wirthschaft nützlich und angenehm zu verbringen. So kommt es, daß die Mädchen zu Hause bleiben und sich mit einer Handarbeit in die Wirthsstube setzen, wo sie dann eben wie an jedem andern Tage mit bei der Bedienung helfen müssen oder freiwillig mithelfen. Im Sommer liegen allerdings betreffs der Ausnutzung der freien Zeit die Verhältnisse gün- die alltäglichsten Aeußerungen ihrer Umgebung für schlecht und gemein hielten, das gab ihr zu denken und machte sie kritisch. Mit ihrer Pflegemutter über ihre sonderbar wechselvollen Gefühle zu sprechen, hielt eine unbewußte Scheu sie zurück. Ebenso wenig mochte sie ihre Spielgefährten darin einweihen. Sie fühlte instinktiv, daß sie hier nichts weiter als Spott und Hohn geerntet hätte; so schwieg sie und grübelte nur still für sich. So vorlaut und dreist sie früher gewesen, so zurückhaltend war sie jetzt. Trotzdem blieb ihre Aufmerksamkeit die gleich rege, ja sie wurde noch reger. Das einmal erweckte Gefühl der Kritik rebellirte in ihr und zwang sie aufzumerken: sie beobachtete und machte dabei eine neue Entdeckung an sich. Die Umgebung, in der sie lebte, gefiel ihr nicht mehr. Nicht daß sie den Luxus des Nachbarhauses entbehrte, aber sie sah und hörte jetzt anders als früher, und sie sah und hörte Dinge, die ihr nicht gefielen. Es war, als hätte Blanches Ausruf:„Pfui, Du bist schlecht!" ihre Seele auf feinere Töne gestimmt. Ihr Feingefühl war erweckt und ließ sich entschieden nicht wieder einschläfern. Hätte sie eine liebevoll aufmerksame Mutter gehabt, derselben müßte ihr stilles verändertes Wesen aufgefallen sein. Die Lumpensortirerin hatte indessen mehr zu thun, als sich um das Seelenleben eines halbwüchsigen Kindes zu kümmern, sie war gerade zufrieden, daß die Stadt ihr das Pflegegeld für die Nichte regelmäßig zahlte, und diese selbst in ihren Freistunden die Wirthschaft versah. So blieb Lene sich selbst und jenen widerstreitenden Gefühlen überlassen, die von Tag zu Tag in ihrem Innern wuchsen. Sie kannte sich selbst nicht mehr, nur das Eine empfand sie immer bestimmter: der Ekel vor der Umgebung, der sich erst nur schüchtern in ihr geregt, wurde größer, der Schlamm, in dem sie wuchs, erfüllte sie mit ebenso großem körperlichen wie seelischen Mißbehagen. Sie vermied es, Blanche von Saldern oder eine der beiden Damen wiederzusehen. Ein unbewußtes Schamgefühl hielt sie davon ab. Sie sagte sich, daß jene Menschen sie verachteten. Ein stiger. Aber für manches alleinstehende Mädchen ist es auch dann nicht so leicht, sich in angenehmer und anständiger Weise zu zerstreuen. Die freie Zeit fällt auf einen Wochentag, an dem das arbeitende Volk in Fabrik und Werkstatt schanzt, und nur die reichen Bummler und Müßiggänger die Stadt beleben. Immerhin können die Mädchen nach dem Gesetze doch periodisch für kurze Zeit ausspannen aus der Tretmühle des alltäglichen Dienstes und sich frei fühlen, wenn die Vorschriften eingehalten werden. Die Bestimniungen über das Alter des Dienstpersonals scheinen größtentheils beachtet zu werden. Im Kanton Zürich giebt es gegen 3000 Wirthschaften und man kann daher annehmen, daß auch mindestens so viele Kellnerinnen vorhanden sind. In den kleinsten Wirthschaften bedienen Mädchen, und jede größere Wirthschaft hat mehrere Kellnerinnen angestellt. Wenn die Arbeiterinnenvereine dem Schutze der Kellnerinnen ihre Aufmerksamkeit zuwenden würden, so wäre ihrem Wirken ein dankbares und fruchtbares Feld geboten. Inwieweit sie dasselbe bearbeiten, ist mir unbekannt. Aber auch die organisirten männlichen Arbeiter könnten bei der Durchführung des Kellnerinnenschutzes den Anregungen der Arbeiterinnenvereine folgend, mitwirken. Es fehlt in Sachen des� Kellnerinnenschutzes offensichtlich an behördlichen Ueberwachungsorganen. Die sonst ja zu allem fähige und geschickte Polizei, welche die Durchführung des Wirthschastsgesetzes zu kontrolliren hat, kann ihrer diesbezüglichen Aufgabe nicht gerecht werden. Ohne ausreichende, sachverständige und taktvolle Kontrolle aber bleiben die schönsten Schutzbestimmungen auf dem Papier stehen. Aehnlich, nur nicht so weitgehend wie im Kanton Zürich — obwohl auch hier weitere Reformen nicht blos möglich, sondern nöthig sind— ist der Kellnerinnenschutz gesetzlich geregelt in einer Reihe von Kantonen, so St. Gallen, Basel , Luzern , Solothurn , Bern , Freiburg u. s. w. Mit der Durchführung des Kellnerinnenschutzes steht es aber offenbar in diesen Kantonen nicht besser, wie in dem recht fortschrittlichen Kanton Zürich . Die wirkliche Durchführung der Schutzgesetze ist ebenso wichtig, als die Schaffung der Gesetze selbst, und darum ist es eine sehr ernste Aufgabe der Arbeiterbewegung, energisch für den strengen Vollzug der gesetzlichen Vorschriften einzutreten. Was nutzen die schönsten Schutzgesetze, wenn sie todte Buchstaben bleiben? Winterthur . D. Zinner. neues Empfinden erwachte in ihr, ein unbestimmtes Sehnen, jenen Menschen gleich zu werden, hinauszukommen aus dem Schmutze, der sie umgab. In demselben Maße, wie der Ekel vor ihrer Umgebung in ihrer Seele wuchs, in demselben Maße verklärte sich vor ihrem Geiste das Bild des kleinen Mädchens aus der Nachbarvilla. Alles, was an Gutem und Reinem ihr selbst noch halb traumhaft durch die Seele ging, trug sie in das lichte Bild der einstigen Gespielin hinein. Es wurde für sie der Inbegriff alles Vollkommenen, das Ideal, dem nachzustreben ihr ganzes Sinnen und Trachten war. Darüber gingen die Wochen hin, und es kam der Tag, an dem sie aus der Schule entlassen wurde, um nunmehr selbständig den Kampf um das Dasein aufzunehmen. Sie hatte diesen Tag während der letzten Zeit förmlich herbeigesehnt. In ihrem jetzt so schnell gereiften Geiste hatte sie sich einen vollkommenen Plan zur Verwirklichung ihrer Wünsche zurecht gelegt. Sie wollte arbeiten, Geld verdienen, lernen, immer mehr lernen, sich emporringen aus der Niedrigkeit, die sie jetzt noch gefangen hielt. Ihre Pflegemutter hatte ihr keinerlei Vorschriften über das Wie und Was ihrer Beschäftigung gemacht.„Sieh, wo Du recht viel verdienst", war der einzige Segensspruch gewesen, den sie dem Kinde mitgegeben, und so hatte Lene freie Wahl. Schon der frühe Nachmittag fand sie vor der Filiale des „Lokal-Anzeiger". Als eine der Ersten nahm sie den Arbeitsnachweis in Empfang, und es war, als ob sie das Schicksal selbst begünstigen wollte; sie fand etwas Passendes. Eine Blumcnfabrik in der Chausseestraße suchte ein junges Mädchen, welches die Fabrikation erlernen wollte. Mit Sturmschritten eilte Lene hin, und sie hatte Glück. Eine Stunde später war sie mit fünf Mark Wochenlohn bei R. Dernburg und Sohn angenommen. Sie war sehr stolz und glücklich, der geringe Lohn erschien ihr als eine ungeheuere Menge Geld. (Fortsetzung folgt.) 1
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8 (11.5.1898) 10
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