Schul- und Gesundheitsräthen aller Schulen und Universitäten, sowie in allen öffentlichen Verwaltungen und Anstalten. 6. Anstellung weiblicher Aerzte für die Behandlung von Frauen und Kindern in allen Hospitälern und Asylen. 7. Anstellung von Polizeimatronen und von Wärterinnen in allen Gefängnissen und Besserungsanstalten. Die Konferenz ersuchte ferner die vier Unionsstaaten, welche das politische Frauenstimmrecht eingeführt haben, energisch dafür einzutreten, daß auch die übrigen Staaten der großen nordamerikanischen Union den Frauen das Wahlrecht zuerkennen. Des Weiteren dankte sie allen Vorfämpfern für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts und versicherte, daß die Anhängerinnen der Frauensache in nimmer rastendem Kampfe danach streben würden, daß das weibliche Geschlecht alle Rechte und Freiheiten erobert, die gleicherweise allen Bürgern einer Republik zukommen. Die Konferenz beschloß, daß der Bund ausschließlich für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts wirken solle. Er wird, so viel es thunlich ist, den Kampf um das Frauenstimmrecht in jedem Staate unterstützen. Die Konferenz machte es jedoch den frauenrechtlerischen Vereinen der einzelnen Staaten zur Pflicht, kräftige Bezirksorganisationen zu gründen, ehe sie an die gesetzgebenden Gewalten um zuerkennung des Wahlrechts petitioniren. Der Verband für Erringung des Frauenstimmrechts zählte als Erfolge seines 50jährigen Wirkens auf: Die Verbesserung der Stellung der Frau in Familie, Gesellschaft, Kirche und Staat; der Umschwung der öffentlichen Meinung, die Thätigkeit, Stellung und Rechte der Frau betreffend; die Eröffnung neuer Erwerbszweige für das weibliche Geschlecht; die Anbahnung der gemeinsamen Erziehung der beiden Geschlechter; die theilweise Reform der Gesetze, die sich auf das Eigenthums- und Erbrecht der Frauen und ihre ökonomische Unabhängigkeit beziehen; die Erörterung der Frage des Frauenstimmrechts in der Deffentlichkeit und den gesetzgebenden Körperschaften. Miß Susan B. Anthony , eine der energischsten und begabtesten amerikanischen Frauenrechtlerinnen, wurde als Vorsitzende des Bundes gewählt.
Der Verein für die Erringung des Stimmrechts der holländischen Frauen hat in Nymwegen, Haarlem und Zutphen Ortsgruppen gegründet.
Zwei Anträge für das Parlamentswahlrecht der englischen Frauen werden in dieser Session im Unterhause eingebracht. Mr. Begg, der im vorigen Jahre einen Antrag zu Gunsten des Frauenstimmrechts einbrachte, wird auch diesmal die Anträge begründen. Die englischen Frauenrechtlerinnen rechnen mit der Ablehnung der Anträge, doch wollen sie keine Session vorübergehen lassen, ohne ihre Forderung zu erneuern und eine wirksame Agitation zu ihrer Unterstüßung zu entfalten.
Frauenbewegung.
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ausschließlich ins Haus gehöre, und daß die Forderungen des weiblichen Geschlechts nach sozialer Gleichberechtigung unnatürlich und undurchführbar seien. Die große Mehrheit der Abgeordneten pflichteten der vorsintfluthlichen Auffassung bei. Energisch trat der Freisinnige Wetekamp für die Frauenrechte ein. Er forderte für das weibliche Geschlecht das Wahlrecht zum großen Entsetzen seiner Herrn Kollegen. Wir kommen in nächster Nummer ausführlich auf diese Verhandlungen zurück. Der Breslauer Magistrat hat übrigens beschlossen, die Summe von 1344 Mt. für Ertheilung des Hilfsunterrichts an einer zu errichtenden Mädchen- Gymnasialklasse zu gewähren und Beschwerde beim Staatsministerium einzulegen, um wenigstens die Gründe der Nichtgenehmigung seines früheren Beschlusses zu erfahren.
* Den Doktortitel an der philosophischen Fakultät der Universität zu Halle erwarb kürzlich eine Dame, Frl. Hildegard Ziegler, auf Grund ihrer Dissertation über das„ Chronicon carionis", ein Beitrag zur Geschichtsschreibung des 16. Jahrhunderts. Der letzte weibliche Doktor promovirte an der Universität zu Halle vor fast 150 Jahren. Es war dies Dorothea Christiania, die Frau des Pastors Errleben und Tochter des Quedlinburger Arztes Leporin. Ihr wurde der Doktortitel zuerkannt auf Grund ihrer Abhandlung Von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten."
Die Maturitätsprüfung haben 4 Damen, welche die Gymnasialkurse von Frl. Helene Lange in Berlin besuchten, zu Ostern erfolgreich bestanden.
* Das Recht der Frauen, den Notariatsberuf auszuüben, anerkannte ein Gesetzentwurf, der in beiden gesetzgebenden Körperschaften des Staates Virginia zur Annahme gelangte. Der Gouverneur von Virginia hat allerdings sein Veto gegen das Gesetz eingelegt, doch glaubt man, daß dasselbe nicht lange die Reform zu vereiteln vermag.
* Das Recht der Frauen, vor Gericht als Advokaten zu amtiren, fordern die Abgeordneten Poincarré, Deschanel und Bourgeois in einem Gesetzentwurf, der kürzlich in der französischen Kammer eingebracht worden ist. Das Recht der Frauen zur Praxis vor Gericht soll davon abhängen, daß die weiblichen Advokaten den Titel als Doctor juris erworben haben. Der Antrag ist durch den Fall des Frl. Chauvin veranlaßt worden, der bekanntlich die Ausübung ihres Berufs vor Gericht versagt blieb, obgleich sie glänzende Examina bestanden und den Doktortitel erworben hatte.
* Die Zahl der weiblichen Studenten in Kopenhagen nimmt von Jahr zu Jahr zu, doch genießen sie noch nicht in jeder Beziehung dieselben Rechte wie ihre männlichen Kollegen. So ist ihnen z. B. noch nicht der Zutritt zu den gesellschaftlichen Zusammen fünften des Studentenvereins gestattet, nur als Gäste dürfen sie ihnen bei besonderen Gelegenheiten beiwohnen. Wohl schon zehnmal ist der Vorschlag gemacht worden, die weiblichen Studenten in den Verein aufzunehmen, doch stimmten bisher noch nicht die erforderlichen zwei Drittel der Anwesenden für den Vorschlag. Ein anderer Vortheil, der den weiblichen Studenten bis jetzt noch nicht zuerkannt ist, ist der Bezug von Stipendien während der Studienzeit. Darum hat ganz vor Kurzem ein Kreis hervorragender Frauen die Idee gehabt, das Gedächtniß eines jung verstorbenen weiblichen Arztes, der Frau Emmy Lange, durch Errichtung eines Stipendiums für angehende weibliche Aerzte zu feiern. Frau Emmy Lange war einer der ersten weiblichen Aerzte in Kopenhagen und hat durch ihr liebenswürdiges, zurückhaltendes Wesen viel dazu beigetragen, das Vorurtheil gegen die weiblichen Studenten zu überwinden. Frau Emmy Lange war mit einem Arzt vermählt; jeder der Ehegatten hatte seine besondere Praxis, doch erfreute Frau Lange sich eines bei Weitem größeren Rufes als ihr Gemahl. Nach wenigen Jahren eines segensreichen Wirkens starb sie, von Allen, die sie kannten, geliebt und geehrt, bei der Geburt
eines Kindes.
Chinesisches aus dem preußischen Kultusministerium. Bekanntlich sollte in Breslau ein Mädchengymnasium auf Kosten der Stadt errichtet werden. Die Eröffnung stand zu Ostern bevor, es waren bereits fünfundzwanzig Schülerinnen angemeldet. Jedoch: der Breslauer Magistrat denkt fortschrittlich, und der preußische Kultusminister lenkt reaktionär. Herrn Bosse genügten offenbar die Lorbeeren nicht, die er durch die lex Arons und die vorausgegangenen ministeriellen Heldenthaten zum Schuße der Freiheit der Wissenschaft und Lehre" errungen hat. Es verlangte ihn danach, das Verständniß der preußischen Staatsregierung für unsere Zeit und ihre Forderungen durch eine weitere Maßregel der Rückwärtserei zu bethätigen. Der Kultusminister versagte dem Breslauer Magistrat die Genehmigung zur Errichtung des Mädchengymnasiums und zwar ohne jede Angabe von Gründen. Der letztere Umstand wundert uns nicht. Auch ein töniglich preußischer Staatsminister wäre jedenfalls in Verlegenheit gewesen, eine dem simplen Laienverstand als stockunvernünftig erscheinende Maßregel durch einigermaßen vernünftig gleißende Gründe zu rechtfertigen. Der Beschluß des Herrn Bosse ist so reaktionär, daß er die Opposition regierungsfrommer preußischer Landtagsabgeordneter wachgestachelt hat. Die Abgeordneten für Breslau , Gothein und Wetekamp, haben zusammen mit dem frauenrechtlerisch angehauchten Wadenstrümpfler Rickert eine Interpellation eingebracht: Welches sind die Gründe, aus denen die königliche Staatsregierung die Genehmigung zur Errichtung eines von den städtischen Behörden in Breslau beschlossenen Mädchengymnasiums versagt hat?" Diese Interpellation gelangte am 30. April zur Verhandlung. Die Debatte darüber gestaltete sich zu einer Erörterung der Frauenfrage und erwiesen flärlich das unsäglich niedrige Niveau, auf dem ihr gegenüber die Regierung wie das Abgeordnetenhaus steht. Der Kultusminister vertheidigte nicht blos den strittigen Beschluß, er vertrat auch seicht, aber phrasenreich den Standpunkt der Regierung, daß die Frau Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( Eißner) in Stuttgart . Drud und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. 5.) in Stuttgart .
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Ein neues Teleskop hat eine Frau erfunden, Miß Mary Proctor. Die Erfinderin ist in den Vereinigten Staaten als Rednerin und Forscherin bekannt. Sie hat das neue Teleskop„ Aleyone" genannt, nach dem glänzendsten Stern des Plejade.
Nuittung.
Für den Agitationsfonds gingen ein: 11 Mt. 40 Pf. von den Berliner Genossinnen, zweite Rate vom Ueberschuß einer UraniaVorstellung. Dankend quittirt Anfang Mai 1898.
Frau M. Wengels Vertrauensperson.