Diese Thatsache gelangt in den angeführten Ziffern zum klaren Ausdruck. In der proletarischen Familie besitzt die Hausmutter noch ein weites Thätigkeitsfeld. Sie wird nicht durch die frauenrechtlerischen Beweggründe der bürgerlichen Damen zur Berufsarbeit gedrängt, sondern durch die Noth. Die mitgetheilten Zahlen sprechen des Weiteren dafür, wie grundlos und verlogen die kapitalistischen Schäfer- Thomafiaden waren, der gesetzliche Schutz der Arbeiterinnen werde die deutsche Industrie ruiniren. Würden trotz des dürftigen Schutzes die kapita listischen Profite nicht nach wie vor lustig gedeihen, die Herren Unternehmer würden die Arbeiterinnen nicht in steigender Zahl verwenden. Endlich und nicht zum Mindesten löst sich von den angezogenen Zahlen eine gebieterische Forderung los: die auf Erweiterung und größere Sicherung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes. Es gilt in der Arbeiterin die Mutter, das Kind, die Interessen der gesammten Nation zu schüßen. Auch Dr. Wörishoffer hebt die Nothwendigkeit des weiteren Ausbaus des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes hervor. Nach seinen eigenen Beobachtungen ist das Aussehen der Arbeiterinnen schon vom 30. Lebensjahr an ein auffallend ungünstiges. Schon die Rücksicht auf die Gesundheit der Arbeiterinnen allein drängt zu ausgiebigerem Schuße der Frauenarbeit. Dazu kommt noch die Rücksicht auf die Nachkommenschaft der Arbeiterin, die Rücksicht auf die Aufgaben, die sie in der Familie zu erfüllen hat. Die bürgerlichen Parteien, die so überschwänglich von den Familienpflichten der Frauen deklamiren, waren bis jetzt für ausgiebigeren Schutz der Arbeiterinnen nicht zu haben.
Die italienischen Telegraphistinnen sind kürzlich ihren männ Sie wurden als pensionslichen Kollegen gleichgestellt worden. berechtigte Staatsbeamtinnen mit Zivilrechten anerkannt und bleiben, auch wenn sie sich verheirathen, in ihrem Amte. Die ganz wesentliche Verbesserung ihrer Lage haben sie in der Hauptsache dem Eintreten der sozialistischen Fraktion zu verdanken. Diese hatte bei Berathung des Etats in die Kammer einen Antrag eingebracht, in dem die Gleichstellung der Beamtinnen und Beamten gefordert wurde. Der Antrag war auch von mehreren bürgerlich Radikalen unterzeichnet. Der Minister des Post- und Telegraphenwesens erkannte die erhobenen Forderungen als berechtigt an und versprach, für ihre Durchführung zu sorgen.
Bei Feststellung der Zahl der in den Fabriken beschäftigten Frauen sollen auch die Polizeibehörden mitwirken. Sie sind angewiesen worden, bei den halbjährlichen Revisionen in den Fabriken auch die Zahl der daselbst beschäftigten Frauen festzustellen und nach Industriezweigen geordnet anzugeben. Zu den verheiratheten Frauen sollen laut Weisung auch solche Arbeiterinnen gezählt werden, die verheirathet waren, aber verwitwet oder geschieden sind. Die polizeilichen Feststellungen sollen jedenfalls die Erhebungen ergänzen, mit welchen die Fabrikinspektoren über den Umfang der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen beauftragt worden sind.
Eine Mehreinstellung von Fahrkartenausgeberinnen der Eisenbahnverwaltung und eine Herabsetzung des Gehalts dieser Beamtinnen sieht der preußische Etat vor. Gegenwärtig sind in Preußen fünfzig Fahrkartenausgeberinnen beschäftigt und zwar wie ihre männlichen Kollegen mit einem Anfangsgehalt von 1100 und einem Höchstgehalt von 1500 Mt. jährlich. Vom 1. April 1899 ab sollen hundert Fahrkartenausgeberinnen mehr verwendet werden, doch sollen die Neuangestellten nur ein Anfangsgehalt von 900 Mt. und mit steigenden Dienstjahren ein Höchstgehalt von 1400 Mt. beziehen. Das Miquelsche Finanzgenie geht von dem Grundsay kapitalistischer Ausbeutung aus, daß Frauen und Männer für gleiche Leistungen nicht gleich entlohnt werden dürfen. Es heißt in dem Etat betreffs der Gehaltsherabsetzung:„ Es entspricht dies der gleichen, sachlich auch berechtigten Ordnung( lies: den schäbigen Ausbeutungspraktiken), wie fie gegenwärtig schon bei dem Gefangenenaufsichtspersonal besteht. Eine Differenzirung der Gehälter der Fahrkartenausgeber und Ausgeberinnen erscheint um so mehr geboten, als der Grundsah, die weiblichen Beamten geringer zu besolden, als die gleiche Funktionen ausübenden Männer, auch auf den Gebieten der nichtstaatlichen Verwaltung, z. B. bei den Lehrern und Lehrerinnen, Anwendung findet." Auf Grund des angerufenen Prinzips einer sachlich berechtigten Ordnung"" spart" der preußische Staat 10000 Mt. jährlich auf Kosten einer schlechteren Lebenshaltung seiner weiblichen Angestellten. Diese echt kapitalistische Art der„ Sparsamkeit" ist um so bemerkenswerther, als der nämliche Staat knaufert, der mit seinen reichen Einnahmen pochert und prachert, wenn es sich um neue Militär- und Marineausgaben handelt. Der Verein Frauenwohl" ist in einer Petition an das Abgeordnetenhaus dafür eingetreten, daß das Gehalt der neuanzustellenden Beamtinnen auf der gleichen Höhe bleibt wie bisher. Wir sind überzeugt, daß die gutgemeinte Petition den Weg anderer frauenrechtlerischer Bittgesuche in den Papierkorb wandert.
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In dem preußischen Landtag, dieser Geldsacksvertretung par excellence, wird, wie Genosse Stadthagen treffend sagte, die Stimme der Gerechtigkeit nicht gehört. Die Führerinnen des Frauen wohl", die zum Theile auch der Leitung des Hilfsvereins für weibliche Angestellte in Berlin " angehören, sollten übrigens ihre Begeiste rung für die Gehaltsaufbesserung auch in anderer Richtung bethätigen. Den weiblichen Angestellten im kaufmännischen Gewerbe ist doch recht, was den staatlichen Fahrkartenausgeberinnen an frauenrechtlerischem Wohlwollen billig ist. Ein Hic Rhodus, hic salta kennen jedoch die Damen nicht, die mit den„ Herren Chefs" im holden Verein über die„ Interessenharmonie" zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten wachen. Die frauenrechtlerische Krähe hackt der kapita listischen Krähe die Augen nicht aus.
Soziale Gesetzgebung.
d. z. Der Ausbau des gesetzlichen Arbeiterinnenschutes im Kanton Bern ist schon vor Jahren durch die Sozialdemokraten angeregt worden, aber bisher vergebens. Vor einigen Wochen hat Genosse Reimann in Biel , Adjunkt des schweizerischen Arbeitersekretariats, im Berner Kantonsrath die Sache neuerdings zur Sprache gebracht. Es wurde ein Antrag von ihm angenommen, wonach die Regierung die Angelegenheit endlich durch Vorlegung eines Entwurfs für ein kantonales Arbeiterinnenschutzgesetz weiterführen soll. Ein anderer, ebenfalls auf Reimanns Anregung hin gefaßter Beschluß fordert von der Regierung eine bessere Ueberwachung der zum Schuße des Wirthschaftspersonals erlassenen gesetzlichen Vorschriften. Der Kanton Bern ist der größte Schweizerkanton, aber in Bezug auf arbeiterfreundliche Sozialpolitik steht er hinter zahlreichen anderen Kantonen zurück. Dieser Umstand ist wohl darauf zurückzuführen, daß der Minister( Regierungsrath) des Innern, ein fonservativ- kapitalistischer Politiker Namens v. Steiger ist, der mit Herrn v. Bötticher gegenüber den Unternehmern sagen fann:„ Meine Herren, wir arbeiten nur für Sie!" Mit der zunehmenden Erstarkung der Sozialdemokratie wird es wohl auch betreffs der Berner Sozialpolitik besser werden.
Ausdehnung des Wahlrechts und der Wählbarkeit zu den Gewerbegerichten auf die weiblichen Arbeitgeber und Arbeiter fordert u. A. eine Petition der Hirsch- Dunckerschen Gewerkvereine an den Reichstag . Die Petition verlangt ferner die obligatorische Errichtung von Gewerbegerichten in allen Orten bezw. Bezirken mit entwickeltem Gewerbebetrieb, sowie die Verpflichtung der Gewerbegerichte, auf Anrufung auch nur eines Theils als Einigungsamt zu wirken und Zuerkennung des Rechtes, auch ohne Anrufung Schritte zur Verhütung und Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten zu thun. Die Petition unterscheidet sich von dem entsprechenden sozialdemokratischen Antrage in drei Punkten. Sie fordert nicht die Herabsetzung der Altersgrenze für Wahlrecht und Wählbarkeit auf das 20. Lebensjahr; sie sieht nicht die Ausdehnung der Zuständigkeit der Gewerbegerichte auf alle Streitigkeiten vor, die aus dem Lohn- und Arbeitsverhältniß entstehen; sie beansprucht für das Gewerbegericht die Funktionen eines Einigungsamts.
Frauenstimmrecht.
* Das parlamentarische Komite für das Frauenwahlrecht in England hielt kürzlich eine große Tagung unter dem Vorsitz von Sir Richard Temple ab. Es wurde betont, daß die Annahme eines Gesetzentwurfs, der den Frauen das Wahlrecht verleiht, in der gegenwärtigen Session keine Aussicht auf Annahme habe. Trotzdem sei das Einbringen eines entsprechenden Antrags empfehlenswerth, da sie die grundsägliche Forderung vor die breiteste Deffentlichkeit rücke. Die Berathung eines Entwurfs, die Reform des jetzigen Wahlgesetzes betreffend, müsse jedenfalls ausgenutzt werden, um ein Amendement zu Gunsten des Frauenwahlrechts einzubringen, und zwar mit Berücksichtigung der gemäßigten“ und„ gesunden" Grundsäße, welche das parlamentarische Komite für das Frauenwahlrecht aufgestellt habe. Bekanntlich bestehen diese gemäßigten" und gesunden" Grundsätze darin, daß das Wahlrecht nur für die Frauen der besitzenden Klassen gefordert wird. Die tagenden Damen und Herren unter Letzteren befanden sich viele Geistliche und konservative Politiker beschlossen, Abschriften der gefaßten Resolutionen zu der Frage dem Ministerpräsidenten und jedem konservativen Mitgliede des Parlaments zuzustellen, das sich für das Frauenwahlrecht erklärt hat. Diese beſondere Berücksichtigung der konservativen Abgeordneten ist bezeichnend für den konservativen Geist, der in einem Theile der englischen Frauenrechtsbewegung lebendig ist und bewirkt, daß der Kampf für Frauenrechte zu einem Kampfe für Damenrechte zusammenschrumpft.