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Fenerbericht. Sonntag Nacht, furz nach 12 Uhr ging Kranten zusammen gebadet werden, sei unwahr. Dagegen sei es der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten warde von einer Oranienstraße 141 ein größerer Posten Papier im Keller in richtig, daß wenn das warme Wasser knapp fei, Kranke Freiheitsstrafe abgesehen und auf die vom Staatsanwalt beantragte Flammen auf. Um 8 Uhr hatte Köpniderstraße 144 in einer mehrfach zusammen baden müssen; dies geschehe doch aber Geldstrafe von 800 M. erkannt.ad son dición Lampenfabrit eine Holzwand Feuer gefangen, wodurch dem Hause in öffentlichen Anstalten auch. Auf Befragen des An Der Kaufmann Moritz Bütow ans Rigdorf ftand vor der beträchtlicher Schaden zugefügt wurde. Eine Stunde später erfolgte geklagten Paßler Baßler giebt der Beuge au, daß gegen zweiten Straftammer des Landgerichts II unter der Beschuldigung, Alexanderstraße 60 ein Schaufensterbrand. Mittags 11 Uhr Epileptifer Stacheldraht angewandt werde. Aus feine noch im jugendlichen Alter befindlichen fünf Ladenmamfells mußte Hagelsbergerstraße 38 ein Kellerbrand abgelöscht fanitären Gründen werden Krante in solirzellen gesperrt, als durch mündliche und thälliche Beleidigungen wiederholt schwer ge werden, der verschiedene Holzverschläge zerstörte. Nachmittags 5 Uhr Strafmittel werde die Isolirung aber niemals angewandt. Ob fräntt zu haben. Bier von den beleidigten Mädchen haben Anzeige brannte Altona erstraße 7 in einem Schaufenster Christbaum Wärter in einzelnen Fällen die Jfolirung als Strafmittel au bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Die Verhandlung fand unter schmuck. Bald nach 8 Uhr wurde die Wehr nach Alexander gewendet, wiffe er nicht; es sei nicht möglich, für alle Sand- Ausschluß der Deffentlichkeit statt und endete mit der Verurtheilung straße 58 gerufen, wo Schaldecke und Baltenlage vom Feuer er- lungen bes Wärterpersonals die Verantwortung zu übernehmen. des Angeklagten wegen Beleidigung in vier Fällen zu drei 53 griffen waren. Montag Nacht 122 Uhr erfolgte Alarm nach Neue Vertheidiger Justiz Rath Bod: Ist dem Herrn Zeugen be- Monaten Gefängniß. Rönigstraße 75. Hier hatte ein Bett Feuer gefangen, das tannt, daß in dem offenen Teiche der Anstalt Kranke Gegen feine Ausweisung and Berlin , die der Polizei auch noch verschiedene Möbelstücke ergriff, durch die schnell herbei- trunken sind, weil man diese unbeaufsichtigt bat an präsident auf grund des§ 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 31. De­gerufene Wehr aber bald beseitigt wurde. Kurz nach 2 Uhr war das Wasser gehen laffen?. Beuge: Das ist mir allerdings bekannt, ember 1842 verfügt hatte, machte der Kaufmann J. n. a. geltend, Sophien ftr. 12 in einer Destillation Feuer ausgebrochen, das bas tommt boch aber in alten Mustatten vor. Paftor er fei nicht wegen eines Verbrechens, sondern wegen mehrerer die Wehr längere Zeit beschäftigte. Der angerichtete Schaden ist Siebold: Stoßen und Schlagen der Krankeu sei dem Wärterpersonal ergehen bestraft worden. Der§ 2 Nummer 2 des angewandten erheblich, da ein großer Theil der Wirthschaft vernichtet wurde. aufs strengste verboten. Ebenso sei jeder Zwang den Kranken Gesetzes spreche aber nur von solchen für die öffentliche Sicherheit oder Bur felben Zeit mußte Kleine Andreas str. 4 in einer gegenüber verboten. Auf Befragen des Angeklagten Baßler Moralität gefährlichen Menschen, die mit Zuchthaus oder wegen eines Tischlerei ein Feuer abgelöscht werden, das ebenfalls bedeutenden giebt Paftor Siebold zu, daß im Vorstande der Auftalt allerdings Berbrechens zu irgend einer anderen Strafe verurtheilt worden Schaden verursachte. Kurz vorher war die Wehr nach zwei leibliche Brüder und zwei Schwägersleute fißen. Paftor feien. Außerdem verwies J. darauf, daß er sich seit seiner Be­Lothringerstr. 14 gerufen, wo ein Junge unter einen zu tahu stellt entschieden in Abrede, den Ausdruck elende Regierung", ftrafung drei Jahre tadellos geführt habe. Der Oberpräsident und transportirenden Geldschraut gerathen war und derartige Ber- oder Kaiser Wilhelm I. fei erst in feinen legten Lebensjahren firchlich das Ober- Berwaltungsgericht erhielten aber die Ausweisung auf letzungen davongetragen hatte, daß er ins jüdische Krankenhaus geschafft gefinnt worden, gebraucht und gepredigt zu haben, daß es Heren recht. Den Einwand des Ausgewiesenen, feine Strafen wegen Ver­werden mußte. Abends 5 Uhr erfolgte Alarm nach Oranienstr. 50. gebe. Amtmann v. d. Gol: Gr fei eines Sonntags vor- stoßes gegen die Konkursordnung und wegen Betruges seien nur Hier hatte die 26jährige Berkäuferin Augufte Smollig schwere Brand- mittags einmal durch das Anftallsviertel gegangen und habe ein Bergeben im strafrechtlichen Sinne, erklärte das Gericht für hine wunden an Armen und Händen erlitten. Sie war im Begriff, eine voll- furchtbares Gefchrei gehört. Bei näherer Untersuchung habe er gesehen, fällig. Nicht die heutigen strafrechtlichen Begriffe von Vergehen und gefüllte Spiritusflasche in ein Regal zu stellen, als dieselbe in ihrer wie eine wärterin eine Frauensperson gewaltfam in eine Belle Berbrechen seien maßgebend, sondern die Terminologie des Gesetzes oberen Hälfte durch unvorsichtiges Anstoßen ein Loch bekam, wobei zerrte. Auf fein Befragen sei ihm gesagt worden: es geschiehe dies vom 31. Dezember 1842. Danach feien aber unter Verbrechen der ausfließende Spiritus fich theils über das Regal, theils über ihre wegen Ungezogenheit. Er wiffe aber nicht, ob die Wärterin oder auch Bergehen im heutigen Sinne zu verstehen. Hände ergoß und dabei mit der Flamme eines Gastochers in Be- die Kranke dies gesagt habe. Dr. Huchzermeyer: Dieser Fall ſei tührung kam, so daß im Nu der gesammte ausgeftoffene Spiritus ihm bekannt, die betreffende Kranke fet damals in die Isolirzelle Gheleute, Gouard und Wilhelmine Bolzmann aus Pankow standen Traurige Sittenzustände. Die Baumeister Bolzmann'schen in Flammen stand. Um größeres Unglück zu verhindern, fuchte die gesperrt worden, weil sie gewaltthätig wurde. Hier wird gegen G. die gefährliche Spiritusflasche vom Regal zu entfernen, wobei sie 8 Uhr abends die Verhandlung auf Montag, vormittags 9 Uhr, Die Angeklagten haben vier Kinder, zwei Mädchen von geftern vor der zweiten Straftammer am Landgericht II. fich gefährliche Brandwunden zuzog. Die Samariter der alarmirten vertagt.do Aus der Verhandlung am Montag fei folgende Episode er: Sie schliefen mit den vier Kindern in einem einzigen 20 und 17 Jahren und zwei Knaben von 13 und 7 Jahren. Feuerwehr leisteten der Verunglückten die erste Hilfe. Theater. Im Deutschen Theater wird Hermann Müller, der wähnt: Es wird nochmals Amtmann v. d. Golz über den von Wohnräume und dennoch duldeten sie, daß die beiden Mädchen in am Mittwoch wieder die diesem am Sonnebend Abend bekundeten Fall, betreffs Eindemselben Raume gewerbsmäßigen Verkehr mit Männern führten, zu von seinem russischen Gastspiel zurückgekehrt Sperrung einer Frauensperson in eine Belle, Wilhelm Tell " ist die nächste Freivorstellung des Schiller Theaters. vernommen. welchem die Eltern ihre Töchter aus purem Eigennuß zwangen. Dieser bekundet, daß die g Frauensperson in Sie findet Mittwoch Nachmittag 3 Uhr statt. Die gesammten Pläße bes eine Zwangsjade gelegt war. Er habe keine Untersuchung an- Das Urtheil lautete für den Ehemann Bolzmann auf 8 10ei Jahre Hauses sind der Stadtbehörde überwiesen. Das hübsche Weihnachtsmarkt Bild, das in Anzengruber's Seim g'funden" im Schiller- Theater soviel gestellt, ob die Einfperrung u. f. w. mit recht vorgenommen Buchthaus und für die noch schwerer verantwortliche Ghe­Antlang gefunden hat, beabsichtigt die Direktion noch in anderer Weise auf werde. Er habe den Fall nur deshalb zur Anzeige gebracht, weil frau und Mutter auf swet und ein halbes Jahr Bucht­die Bühne zu bringen, es soll der Kindervorstellung des Verwunschenen die Prozedur am Sonntag während des Gottesdienstes Brinzen", die demnächst bevorsteht, eingefügt werden als besondere Anziehung stattfand und durch das furchtbare Geschrei die Sonn­Versammlungen. und Freude für die kleinen Theaterbesucher. tagsruhe gestört wurde. Auf weiteres Befragen be­Orgelfonzert. Für den Orgelvortrag von Otto Dienel in der Marten- fundet der Beuge noch: er fet nicht blos Amtmann , Eine öffentliche Holzarbeiter- Versammlung, einberufen vom kirche am Mittwoch, den 16. Dezember, mittags 12 Uhr, haben Fal. Hanna sondern auch Standesbeamter. Es fet ihm einmal der Tod Vertrauensmann der Möbelpolirer, beschäftigte sich am Sonntag mit Kuschel, Mrs. Emily Milton, Herr Karl Raché und Herr Nob. Schwiessel eines Kindes von dem Vorstande der Anstalt gemeldet den in Sachen des Eberhard'schen Streits vor dem Einigungsamt mann ihre Mitwirtung zugesagt. Der Eintritt ist frei. 94 gunworden. Es fei zur Zeit das Gerücht verbreitet gewesen, getroffenen Vereinbarungen und deren Ausführung durch den daß das Kind keines natürlichen Todes gestorben fei. Er habe je Fabrikanten Eberhard. In den Einigungsbedingungen ist unter Aus den Nachbarorten.boch keine Veranlaffung gehabt, deshalb nähere Untersuchungen an- anderm feftgefeßt, daß von den feinerzeit ftreitenden Arbeitern Beschämende Schulzustände in Köpenick . Nach einem von zustellen. Angell. Paßler: Tischler Nebermann wird bekunden, zwanzig innerhalb einer Woche und vierzehn nach Möglichkeit und der Schulkommission an die Köpenicker Stadtverordneten- Versamm. daß das Kind in eine Wanne gefeßt wurde, die mit toch en dem Bedarf wieder eingestellt werden sollen. Wie es scheint, wird seitens Das Kind ist dadurch verbrüht worden der Betheiligten diese Berpflichtung nur auf die Tischer, Iung erstatteten Berichte besteht nämlich die neue Gemeindeschule aus Wasser angefüllt war. 19 Klaffen mit nur 1 Hauptlehrer und 14 Lehrern. Die Klassen und an den erlittenen Wunden gestorben. Es wird befchloffen, den welche damals in den Streit eintraten, bezogen. Die Möbelpolirer Taben. Pastor Siebold sind dagegen der Meinung, daß auch ihre Kollegen, 17 an der Bahl, zufolge hat sich die Stadtverordneten- Versammlung nun in der bekundet auf Befragen: Es sind lehten Sigung mit der Schulfrage beschäftigt und demnächst die Aufsicht über alle Häuser habe, verschiedene Klagen von Ginigungsamt aber nicht vertreten waren, auf die Wiedereinstellung Neufchaffung einer Hauptschullehrerstelle und zweier Boltsschullehrer Kranten über schlechte Behandlung seitens der Brüder ein Recht haben, und zwar auf grund der Einigungsbedingungen, stellen beschlossen. Ob damit aber die Ueberfüllung der Klaffen zugegangen. Ich habe stets jede einzelne Beschwerde geprüft welche nicht ausdrücklich von wiedereinzustellenden Tischlern, sondern und in den meisten Fällen gefunden, daß die Beschwerde schlechthin von Arbeitern sprechen. In der Versammlung führte der beseitigt werden wird, dürfte doch sehr zweifelhaft sein. In der Leichenhalle auf dem Treptower Friedhofe scheinen rundlos war. In einem einzigen Falle ftellte ich Möbelpolirer Schulz als Referent aus, daß er Herrn Eberhard um In der Leichenhalle auf dem Treptower Friedhofe fcheinen feft, baß ein Bruder einen Kranten geschlagen hatte. Ich Wiedereinstellung der Polirer erfucht, aber ben Bescheid erhalten habe, es recht bedenkliche Zustände zu herrschen. Als sich zur Beerdigung veranlaßte infolge dessen die Entlassung dieses Bruders. des Glasarbeiters Schnorre am Sonntag, den 5. d. W., die Leib- Angell. Paßler: Ist dem Herrn Pastor erinnerlich, daß Bruder aber erfahren, daß Eberhard einige fremde Polirer eingestellt hatte, ob fei augenblicklich kein Bedarf an Polirern vorhanden. Dann habe Schulz tragenden eingefunden hatten, bemerkten sie, daß Kopf und Hände Klein, obwohl er einen Kranken geschlagen hatte, nicht entlassen, gleich noch 17 der am Streit betheiligt gewefenen Polirer be der in der Halle aufgebahrten Leiche mit Lappen bedeckt waren. sondern nach Wilhelmsdorf versetzt wurde. Nach Entfernung derselben fah mau an der rechten Schläfe der fein Bruder, er gehörte nur einmal probeweise turze Zeit der Brüder Arbeiterausschuß der Eberhard'schen Fabrik die Angelegenheit unter­Zenge: Klein war schäftigungslos waren. Nun habe er dem inzwischen gebildeten Leiche ein tiefes vom Auge bis zum Ohr reichendes Loch, welches schaft an. Dieser wurde, nachdem Klagen über ihn eingelaufen breitet. Arend, Mitglied des genannten Ausschusses, bekundete, augenscheinlich von Ratten hineingefreffen war. Ein Finger der rechten waren, nach der Kolonie Wilhelmsdorf versezt, woselbst er eine er habe wegen der Polirer mit Eberhard unterhandelt, dieser habe Befragen erklärte auch die Wiedereinstellung derfelben nach Bedarf zugesagt, aber Unter der Anklage der vorfäglichen Beibringung von noch ehe diefe Bufage erfüllt werden konnte, fei im Vor Gift, in der Abficht einen anderen an der Gefund wärts" die Einladung zu der gegenwärtigen Versammlung beit zu beschädigen, stand gestern die 24jährige Kellnerin annoncirt worden; infolge dessen habe dann Herr Eberhard von dem Pauline Winkler vor dem Schwurgericht des Landgerichts I . Der Arbeiterausschuß die Veröffentlichung einer Erklärung verlangt, des Sachverhalt, welcher der Auflage zu grunde liegt, ist kurz folgender: Inhalts, daß Eberhard die Einigungsbedingungen erfüllt habe, diese Die Angeklagte war im September dieses Jahres zugleich mit der Erklärung ist auch im Vorwärts" veröffentlicht. Arend bemerkte Rellnerin Görlin in der Schankwirthschaft des Fräulein Cifari am Schluß feiner Ausführungen, daß Eberhard die schriftlich niebers in der Fürstenwalderstraße bedienstet. G3 tam zwischen den beiden gelegten Einigungsbedingungen bis jetzt gehalten habe. Was bie Kolleginnen häufig zu Bant und Streit. Am 8. September d. J. mündlichen Abmachungen betreffe, so könne er darüber nichts sagen. hatte Fräulein Cifari für sich und ihre beiden Kellnerinnen Brüh- Ahrens, einer der Arbeitnehmer- Beisiger am Einigungsamt, jeber het boen Selmer bem fuppen gefocht, fie genoffen jeder erst eine Taffe, dem Rest wies unter anderm darauf hin, daß Eberhard bei den Verhandlungen fette Fräulein Cifari čiernudeln zu und gab die Suppe zu Mittag. des Einigungsamts ausdrücklich erklärt habe, an dem Verlangen Die Kellnerinnen pflegten das Effen in der Stube einzunehmen, die sich nach Wiedereinstellung der Polirer solle die Einigung nicht scheitern. neben dem Schantzimmer befand. Zuerst begab sich die Kellnerin locke rügte es, daß seitens der Möbelpolirer eine öffentliche Cörlin binein, um zu effen. Sie nahm ihren gewohnten Platz ein Holzarbeiter- Bersammlung behufs Stellungnahme zu der vorliegenden und genoß einige Löffel von der Suppe. Da sie ihr aber zu heiß war Streitfrage einberufen worden ist. Die Regelung dieses Falles, wie und gleichzeitig ein Gaft fam, verließ sie den Tisch und begab sich wieder überhaupt aller einen Streit betreffenden Angelegenheiten gehöre in yo in das Schantlokal. Nun ging die Angeklagte ins Nebenzimmer die betheiligte Organisation. Der Redner wies weiter darauf hin, Prügelvädagogik. Aus Spandau wird uns berichtet: um zu effen. Auch sie tam nach wenigen Augenblicken wieder daß er in der Vertrauensmänner- Bersammlung, welche über Nu­Auch hier soll fürzlich eine gröbliche Schülermißhandlung durch einen heraus mit dem Bemerken, daß die Suppe noch zu heiß sei. Nachnahme oder Ablehnung der Einigungsbedingungen zu beschließen Lehrer vorgekommen fein. Der fe chsjährige, durch Krant - einiger Zeit ging dann die Görlin ins Zimmer, um weiter zu hatte, ausdrücklich betont habe, daß man diefe Bedingungen nicht heit zurückgebliebene Sohn des Maurers Huck wurde durch Speisen. Sie hatte einige Löffel voll Suppe zu sich genommen, als fie annehmen könne, wenn man auf der Wiedereinstellung der Polirer seinen Klaffenlehrer mit einem Rohrstock geschlagen, wobei er nach aufsprang und die Worte ausstieß: Nun wollt Ihr mich wohl gar ver- bestehe. Die anwesenden Polirer hätten sich aber damit ein nach dem ärztlichen Atteft mehrere Verlegungen am Gefäß erhielt, giften!" Sie flagte über heftiges Brennen im Halfe und wurde verstanden erklärt, daß die Einigung angenommen werde, ohne so daß beim Gehen das rechte Bein steif ist. Der Vater hat gegen von einem plöblichen Unwohlfein befallen, das sich zunächst durch Rücksicht auf die Polirer. Im weiteren Verlauf der ausgedehnten den Lehrer Strafantrag gestellt. Erbrechen äußerte. Die Angeklagte war äußerst blaß und erregt, fie Debatte machten mehrere Redner den Tischlern, refp. dem Holz­Ju Spandan wird jetzt mit aller Kraft an Munitionstaften begab sich mit einem gerade anwesenden Gast in das Neben- arbeiter Verband den Vorwurf, daß diefelben sowohl in der vor­gearbeitet, die nach China geschickt werden sollen. Die Arbeit wird immer und probirte die Suppe der Görlin. Sie schluckte den In- liegenden wie auch bei anderen Gelegenheiten die Solidarität in wünschenswerther Weise an Privatmeister vergeben. Merkwürdigerweise haben diese Herren halt des Löffels aber nicht herunter, sondern eilte ins Kloset, wo mit den Möbelpolirern nicht in andere traten Diesen Auz. sich an die königlichen Direktionen um Arbeitsträfte gewandt, ob sie die Suppe wieder ausspie. Inzwischen wand sich die Görlin bekundet hätten. Glocke und gleich in Berlin genug arbeitslose Stempner vorhanden sein werden. in Schmerzen. Es wurde ein Arzt geholt, der sofort die nothwendigen führungen entgegen. Die Versammlung, die sich inzwischen start Das Feuerwerkslaboratorium hat 13 Mann zu diesen Arbeiten Gegenmittel anwendete. Als es nicht gelang, der Kranken den gelichtet hatte und schließlich noch etwa 200 Personen zählte, be­beurlaubt. Magen auszupumpen, wurden ihr Brechmittel gegeben. Schloß, den Arbeiterausschuß der Eberhard'schen Fabrik zu be= Zu der Artilleriewerkstatt zu Spandau besteht eine Einrich- Nach einigen Stunden war die Görlin soweit wieder hergestellt, auftragen, daß er energisch auf Wiedereinstellung der Poliver bin= Ferner wurde folgende Refolution angenommen: Die tung, unter welcher die Arbeiter der Nachttour recht zu leiden haben. daß sie in einer Droschke nach ihrer Wohnung fahren konnte. wirke. Diefelben haben nach 11stündiger Arbeitszeit morgens um 6 Uhr Die Angeklagte war bereits verhaftet worden. Sie behauptete bei Bersammlung erblickt in der Nichteinstellung der am Streit betheiligt Feierabend. Wenn Löhnungstag ist, wird den Leuten der Lohn jedoch allen Bernehmungen ihre Unschuld und war auch trotz aller gewefenen Polirer ein Nichtinnehalten der Vereinbarungen vor dem nicht nach Beendigung der Schicht ausgezahlt; vielmehr müssen sie Ermahnungen des Vorsitzenden, Landgerichtsbirektors Räller, Ginigungsamt feitens des Herrn Eberhard; sie erwartet die Wieder­zu diesem Zwecke zwischen 9 und 11 Uhr vormittags nochmals zur im Verhandlungstermine nicht zu einem Geständnisse zu bewegen. einstellung der Polirer und ist der Ansicht, daß, wenn dies nicht ges Fabrit zurückkehren. Das geschieht in allen Fällen auf Roften des Die Geschworenen erkannten auf schuldig, worauf der Staats- fchieht, Herr Eberhard die Vereinbarungen nicht halten will Körpers. Legt man sich zur Ruhe, so ist die Unterbrechung nach anivalt gegen die Angeklagte eine 3uchthausstrafe von zweiftündiger Dauer in hohem Grade schädlich; hält man fich so drei Jahren und 5jährigen Ehrverlust beantragte. lange im Wirthshaus auf, so wirkt das Biertrinken auf nüchternem Urtheil lautete auf zwei Jahre sechs Monate Buchthaus Magen erst recht gefährlich. Sollte es nicht möglich fein, der in und fünfjährigen Ehrverluft. Die Ungeflagte erklärte mit Briefkasten der Redaktion. betracht kommenden Arbeiterkategorie den Lohn gleich nach Beendi- Stimme, daß sie eine Strafe nicht annehme, da sie völlig und anzugeben, unter der die Antwort eribellt werden foll. schuldig fei. dad gung der Schicht auszuzahlen? Der liebenswürdige Herr Rosenberg. Vor einiger Zeit ging die Nachricht durch die Zeitungen, daß der Kaufmann Rudolf Berichtigung. In der Sonntags- Nummer hat der Druckfehlertenfet Rosenberg, Charlottenburg , vom Schöffengericht freigesprochen worden die füdafrikanische Stadt Johannesburg nach Südamerika Die Verhandlungen über die Vorgänge in der Bodel- fei von der Anklage, eine Angestellte dadurch beleidigt zu haben, daß verlegt, was hiermit berichtigend erwähnt sei. Bödifer 33. Der Ehemann muß sich an einen Anwalt in London schwingh'schen Auftalt, die am Somabend vor der Straffammer in er diese wider ihren Willen getüßt, mit Rosenamen belegt und um Bielefeld begannen, brachten an diesem Tage noch wenig Beachtens gefaßt habe. Auf die Berufung des Staatsanwalts hin, wurde die wenden, falls nicht etwa sein hiesiger Wohnsitz geblieben ist. Dann fann er F. V. P. 16. I. Die Sachen können allerdings ge­werthes. Der Angeklagte a ßler berichtete über ein Gespräch, das er gauze Verhandlung gestern vor der Straffammer des Landgerichts II auch hier klagen. mit dem Anstaltsbruder Schuiß er geführt habe. Dieser redete ihm wiederholt. Das Gericht stellte fest, daß der Angeklagte die Be- pfändet werden. Die Ehefrau kann dann aber Interventionsflage erheben. existirt 15 M. werden zu, Bern Bobelschivingh, zu malen, es tame aber darauf an, den leidigte, welche im Bureau allein in einem kleinen Raum für den Beistand bet der Entbindung, etwa 2 27. für jeden Gong the den wahren Charakter des Pastors v. Bodelschwingh zum Ausdruck zu arbeitete, aufgesucht hatte, um ein Gespräch mit ihr anzu- gemessen erachtet. F. L. Ja. B. V. 66. Wenden Sie sich an die bringen. Es handelt sich um das Grausame, das Ralte in knüpfen. Bei dieser Gelegenheit wollte ihm feinem Gesicht, den Maun Darlehen zurück. init faltem Blute hinterrücts einen Menschen niederzustechen." erstatten. Der Angeklagte weigerte fich durchaus, das Geld zurück­Der als Beuge vernonmene Pastor Bodelschwingh be- zunehmen, redete ihr zu, dasselbe zu behalten und wurde mit einem ftreitet faft alle Behauptungen der Broschüre; wenn die Male liebenswürdig, indem er die sich sträubende Buchhalterin um­Anschuldigungen wahr wären, gehöre er ja ins Bucht- faßte und füßte. Troß aller Bemühungen gelang es dem Au haus. Beuge Dr. med. Such zermeyer giebt au, daß geklagten nicht, die Glaubwürdigkeit der Beugin zu erschüttern. Bei ausnahmweise Butter ftatt Margarine verabfolgt worden sei. Daß der Berkündung betonte der Vorsitzende ausdrücklich, daß derartige schmußige Kranke oder Krante mit offenen Wunden mit anderen Fälle öfter vorfämen und hohe Strafe erforderten. In anbetracht Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inferatentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin .

aber weisen die Zahl von 77, ja 80 Schülern auf. Dem. Tischler Nedermann als Zeugen allerdings, seitdem ich die die sich im Streit mit den Tischlern solidarisch erklärten, vor dem

Hand war gleichfalls zur Hälfte abgenagt. lieferung unversehrt ganz untergeordnete Stellung hat.

war. Der Leichnam muß also, während er im Keller der Leichen­halle stand, von Ratten benagt worden fein. Man kann sich denken, daß der Anblick der auf diese Weise verstümmelten Leiche bei den Leibtragenden peinliches und schmerzliches Aufsehen erregte. Hoffentlich wird man nunmehr an zuständiger Stelle dafür Sorge tragen, daß sich derartige höchst unliebsame Ereignisse nicht wieder­holen.dk indid add upon net

Mutterliebe. Der Arbeitsbursche P. Krüger in Schöneberg hatte sich als 14 jähriger Knabe einer sittlichen Verirrung schuldig gemacht und war dafür in die Besserungsanstalt zu Wabern bei Raffel gebracht worden. Hier entsprang er vor ungefähr vier Wochen. Er ging zu Fuß nach seiner in Schöneberg wohnenden Mutter, die ihu trotz der rübrigen polizeilichen Nachforschungen verborgen zu halten wußte. Gestern Morgen wurde er jedoch in aller Frühe ent­deckt. Aus einem Briefe ergab sich, daß der Unglückliche einen Re­volver getauft hatte, mit dem er sich in Südende erschießen wollte. Krüger, der jetzt 18 Jahre zählt, wurde dem Polizeipräsidium zu­geführt.

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Gerichts- Beifung

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aldindan sik

Das ruhiger

Wir bitten, bet jeber Anfrage eine Chiffre( gwet Buchstaben oder eine Baht)

Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Freitag und Sonnabend von 6 bis 8 1hr abends statt.

Mensen, der im stande sei, ihr von demselben vor wenig Tagen geliebie Beleidigte ein Bostdirektion.

H. J. 41. Die Chefcheidungsklage hat Aussicht auf Erfolg.

die Miethsforderung haften im vorliegenden Falle die Sachen der Ehefrau. Witterungsübersicht vom 13. Dezember 1897, 8 1hr morgens. Wetter- Prognose für Dienstag, 14. Dezember 1897. Beitweise aufflärend, vorwiegend trübe mit Niederschlägen und ziemlich frischen südwestlichen Winden; Temperatur wenig verändert. Berliner Wetterbureau.

Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin ,