Bergwerkbetrieb, 8 betreiben eine Krämerei, Gemüsehandel und der= gleichen, 25 find Näherinnen, Wascherinnen, Pußmacherinnen, 6 Hebammen, Krankenwärterinnen, 7 sind Kellnerinnen und die übrigen sind in der Landwirthschaft beschäftigt. Die Gesammtzahl der im Münchener Bergbaubezirke beschäftigten Arbeiterinnen betrug 216 davon waren 40 jugendliche unter 16 Jahren. Männliche Arbeiter waren im Bezirke 3421 beschäftigt, darunter 114 jugendliche. Ueber die Arbeitslöhne wird mitgetheilt, daß 15,1 Prozent der Arbeitsfräfte Tagesverdienste oder Schichtlöhne erhalten von unter 2 Mt. 33,3 Prozent von 2 bis 3 Mt., 29 Prozent von 3 bis 4 Mt. und 22,6 Prozent von über 4 Mt. Demnach hat die Hälfte der gesammten Arbeiterschaft des Bergbaubezirks München Tagesverdienste von unter 2 bis 3 Mt. und die andere Hälfte von 3 bis über 4 Mt. Daß da viele Arbeiterfrauen genöthigt sind, mitzuverdienen, leuchtet ein. Was die Löhne der Arbeiterinnen betrifft, so beträgt auf der fiskalischen Grube Peißenberg der Schichtlohn für eine Sortirerin 1,13 Mt. im Jahresdurchschnitt, auf den Gruben der oberbayerischen Aktiengesellschaft erhalten jugendliche Arbeitskräfte und Arbeiterinnen 1,86 Mt. Tagelohn. Das Privatkapital zahlt demnach noch erheblich besser, als der Staatsbetrieb. Die angegebenen Löhne werden gezahlt für eine 12stündige tägliche Arbeitszeit bei oberirdischer Arbeit, bei der ja wohl ausschließlich die Arbeiterinnen beschäftigt sind, die Grubenschicht dauert in der Regel 8 Stunden.
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Auch in der vom Deutschen Holzarbeiterverband über die Lage der Holzarbeiter im Jahre 1897 veröffentlichten Schrift werden interessante Mittheilungen über den Nebenerwerb der Arbeiterfrauen gemacht. Darnach mußte in 4969 Fällen die Frau zum Unterhalt der Familie beitragen, d. h. 23 Prozent der Gesammtzahl der Ehefrauen von organisirten Holzarbeitern können nur nebenbei die Pflichten der Hausfrau und Mutter erfüllen, weil sie den unzureichenden Verdienst des Ehemannes durch ihre Mitarbeit ergänzen müssen. Ihre Jahreseinnahme beträgt im Durchschnitt rund 180 Mt. Nach der Art der Beschäftigung ergeben sich:
Fälle
Gewerbliche Thätigkeit und Fabrikarbeit
1587
Waschen, Bügeln, Pußen, Monatsdienst, Kochen, Kinderwarten, Handarbeiten aller Art in und außer dem Hause.
Kleidermachen und Näharbeiten aller Art
1372 1343 244
Zeitungstragen, Botendienst 2c..
111
Handel, Kommissionsgeschäfte, Stellenvermittlung
Landwirthschaft und Gartenbau
Krankenpflege, Hebammen
Sonstiges( darunter zwei Unfallrenten)
95
38 179
2937 Frauen gingen daheim dem Erwerb nach, 1464 außer dem Hause und 568 abwechselnd daheim und außer dem Hause. Viele Männer müssen trotz des Verdienstes der Frau neben der regelmäßigen Tagesarbeit in Fabrik oder Werkstatt einen Nebenerwerb treiben und desgleichen die Kinder. Der daherrührende durchschnittliche Jahresverdienst der Männer beträgt 125,74 Mt., derjenige der Kinder 65,88 Mt. Von den an der Enquete betheiligten 38 400 Arbeitern hatten 1897 31,1 Prozent einen durchschnittlichen Wochenverdienst von unter 12 bis 18 Mt., 15,6 Prozent bis 20 Mt., 31,6 Prozent bis 22 Mt., 18,9 Prozent bis 24 Mt. und nur 2,8 Prozent bis 26 Mt. Zweifellos hat man es hier mit den tüchtigsten und bestgestellten Arbeitern zu thun, und dennoch ist ihr Verdienst durchwegs derart niedrig, daß damit eine Familie in der Stadt ohne Nebeneinnahmen nicht auskommen kann. Es sind traurige Zustände, wenn der Mann bei fleißiger Arbeit nicht genügend verdient, um die Familie erhalten zu können. Aus der Thatsache sollte auch der Arbeiterfrau die Nothwendigkeit klar werden, daß der Mann sich organisiren und tämpfen muß, daß sie ihn in diesem Kampfe zu unterstützen hat, nicht aber ihn davon abhalten darf.
D. Z.
Als Staatsbeamtinnen im japanischen Eisenbahn-, Postund Telephondienst werden in Tokio neuerdings Frauen angestellt. Das englische Blatt, dem wir die Nachricht entnehmen, berichtet leider nichts über die Gehaltsverhältnisse dieser staatlichen Verkehrsbeamtinnen. Die Neuerung ist jedenfalls ein weiterer Beweis dafür, wie rasch Japan in die Bahnen der kapitalistischen Entwicklung eingelenkt ist.
Soziale Gesetzgebung.
Schutz der Frauen- und Kinderarbeit in Dänemark . Dem Folkething hat der Minister des Innern einen Arbeiterschutzgesetzentwurf vorgelegt, der den Zweck verfolgt, die schlimmste Ausbeutung der Kinder, jungen Leute und Frauen etwas zu mildern. Die beantragten gefeßlichen Schutzbestimmungen zu Gunsten der genannten Arbeiterkategorien sollen für Fabriken, Werkstätten und alle indu
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striellen Betriebe gelten, welche eine größere Anzahl Arbeitskräfte beschäftigen. Die Arbeit von Kindern unter 14 Jahren wird verboten. Der Arbeitstag der jungen Leute von 14-18 Jahren und der Frauen darf nicht länger als 10 Stunden betragen, nicht vor 6 Uhr Morgens beginnen und muß um 8 Uhr Abends enden. Frauen dürfen eine Woche vor und vier Wochen nach ihrer Entbindung nicht beschäftigt werden. Die Sonn- und Feiertagsarbeit ist für die geschützten Arbeiterkategorien verboten. Der Entwurf enthält ferner eine Reihe eingehender Bestimmungen über Ventilation, Heizung und Reinigung der Arbeitsräume; auf jeden Arbeiter müssen mindestens 250 Kubitfuß Luft entfallen. fuß Luft entfallen. Der Regierungsentwurf ist ganz wesentlich durch die Kritik und die Forderungen der Sozialdemokratie angeregt worden. ,, Sozialdemokrat", unser dänisches Bundesorgan, bezeichnet diese Vorlage als die größte und bedeutsamste, welche dem dänischen Parlament von einer Regierung vorgelegt worden ist, denn sie betrifft das Größte, womit die gesetzgebende Macht sich in unserer Zeit beschäf= tigen tann: sie schafft Garantien gegen die geistige und körperliche Vernichtung des Menschengeschlechts durch den modernen Industrialismus."
Eine Verbesserung des Arbeiterschutzgesetzes vor Viktoria ( Australien ) ist fürzlich in Kraft getreten. Die betreffende Bill faßt die Arbeiterschutzbestimmungen einheitlich zusammen und dehnt sie in mancher Richtung aus. Unter Anderem wurde auch der Schutz der Handelsangestellten erweitert und gesetzlich festgelegt, daß in den städtischen Bezirken jeder Laden einen Nachmittag in der Woche geschlossen bleiben muß.
Sitzgelegenheit für Verkäuferinnen in England ist seit dem 1. Januar auf Grund eines Gesetzes eingeführt worden. Dasselbe besteht nur aus vier Paragraphen, dessen erster lautet:" In allen Räumen eines kaufmännischen Betriebs, wo Waaren an das Publifum einzeln verkauft und wo weibliche Gehilfen mit dem Verkauf von Waaren an das Publikum beschäftigt werden, soll der Arbeitgeber, der in solchen Räumen das Geschäft betreibt, dafür Sorge tragen, daß Size hinter dem Ladentisch oder an anderen, für den 3weck geeignet erscheinenden Stellen angebracht sind. Die Size sollen im Verhältniß von nicht weniger als einen auf je drei weibliche Angestellte in jedem Raume vorhanden sein. Paragraph zwei setzt fest, daß Uebertretungen dieser gesetzlichen Vorschrift mit einer Geldstrafe geahndet werden, die drei Pfund Sterling( 60 Mt.) nicht übersteigen darf. Im Wiederholungsfalle tritt eine Buße von nicht unter einem und von nicht über fünf Pfund ein. Die beiden letzten Paragraphen bringen die vorstehenden Vorschriften in Bezug zu den Gesetzen von 1891 und 1895, welche die Arbeitszeit der Handlungsgehilfinnen unter 18 Jahren regeln. Die gesetzlichen Vorschriften für die Beschäftigung weiblicher Angestellten sind in England ziemlich streng. Die Geschäftsinhaber schrieen anfänglich Zeter Mordio über sie und erklärten, daß sie den Betrieb unerträglich erschwerten. Jetzt haben sich die Herren mit ihnen abgefunden, weil sich, wie das öfterreichische Handels- Museum" mittheilt, herausgestellt hat, daß ihre Vortheile ihre kleinen Nachtheile bei Weitem übertreffen. Die englischen Geschäfte schließen durchweg frühzeitig und an gewissen Wochentagen schon zwei Uhr Nachmittags und geben fast allen ihren weiblichen Angestellten einen freien Nachmittag in der Woche.
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Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation.
Die Zahl der gewerkschaftlich organisirten englischen Arbeiterinnen betrug 1898 nach dem„ 11. Jahresbericht über Gewerkschaftswesen", der vom Arbeitsamt des Handels- und Gewerbeministeriums kürzlich bekanntgegeben worden ist: 116 016. Die bei Weitem größte Zahl der organisirten Arbeiterinnen gehört Trade- Unions an, die sowohl Frauen wie Männer aufnehmen.
Gewerkschaftlich organisirte Arbeiterinnen in Frankreich . Nach den Mitheilungen, die eine Redakteurin der„ Fronde", Mme. Bonnevial, auf dem Kongreß der belgischen sozialistischen Frauen machte, sind in Paris die Blumenmacherinnen, Seßerinnen, Falzerinnen, Stenographinnen, Maschinenschreiberinnen, Kassirerinnen und Buchhalterinnen in Nur- Frauen- Gewerkvereinen organisirt. Der Gewerkverein der Seherinnen soll 250, derjenige der Falzerinnen 3000 Mitglieder zählen. Ueber die Zahl der Mitglieder der anderen Nur- Frauen- Gewerkschaften liegen feine Angaben vor. Die Setzerinnen hätten sich lieber der Organisation ihrer Kollegen angeschlossen, wurden jedoch mit der Begründung abgewiesen, daß sie nicht aufgenommen werden könnten, weil sie unter dem Tarif arbeiten. Die Tabatarbeiterinnen, Kartonnagearbeiterinnen, Bürsten- und Pinselmacherinnen und Arbeiterinnen in Färbereien sind mit den Arbeitern ihres Gewerbes zusammen organisirt. Der Verband der französischen Tabatarbeiter und Arbeiterinnen zählt 20 000 Mitglieder, darunter viele Frauen.