haltbaren, ungesunden, durch und durch unsittlichen Zuständen führt. Eine hohe grundsätzliche Auffassung wohnt vielmehr ihrem Antrag inne und hebt ihn an Bedeutung weit über zahlreiche andere, gute und nützliche Reformforderungen empor. Als Vor- kämpferin für die soziale� Gleichwerthung und Gleichstellung des weiblichen Geschlechts trat die Sozialdemokratie auf den Plan und erklärte: im Namen wahrer Sittlichkeit foit mit dieser Bestimmung! sie stellt ein Ansnahmerecht schimpflichster Art gegen das weibliche Geschlecht dar, sie heiligt gesetzlich jene ebenso unsittliche als kindische Auffassung, daß es zweierlei Moral für das Geschlechtsleben gäbe, eine Moral der Laxheit und Toleranz für den Mann, eine Moral unbeugsamer Strenge und Härte für die Frau. Eine Moral, ein Recht und Unrecht für beide Geschlechter! Was die Frau menschlich erniedrigt, das schändet auch den Mann. Was man beim Manne nicht als Missethat erachtet, sondern als traurige Nothwendigkeit begreift und entschuldigt— wenn nicht gar aus- drücklich billigt und als gutes Recht feiert— das darf auch der Frau, die ebenfalls dem Zwange trauriger Nothwendigkeit unter- liegt, nicht als Verbrechen angerechnet werden. Wenn der Käufer auf dem Prostitutionsmarkt nicht zum sozial Geächteten wird, so darf auch die Verkäuferin nicht als Ausgestoßene gelten. Thatsächlich bedeuten die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs ein Ausnahmegesetz, das seine Schärfe einseitig nur gegen das weibliche Geschlecht kehrt, das eine persönliche Be- leidigung jeder Frau ist. Das arme Ding, das im Elend und in sittlicher Verwilderung aufgewachsen ist, und das der große Kuppler Hunger mit wuchtigen Geißelhieben in die Straße treibt, um die traurige Existenz durch das Laster zu fristen, wird als Verfehmte der polizeilichen Aufsicht unterstellt und unter Umständen bestraft. Der Mann, den die wirthschaftliche Unmöglichkeit, sich zur Zeit des stärksten Geschlechlsbedürfnisses verheirathen zu können, auf die Suche nach käuflichem Genuß treibt, der bleibt hochachtbar, die Polizei fragt nicht nach ihm, kümmert sich nicht um ihn, hat keine Strafe für ihn bereit, und wenn er auch als Geschlechts- kranker das Gift furchtbarer Seuche weiter verbreitet. Gewiß ist nichts kindlicher als die Auffassung— sie spukt in manchen frauenrechtlerischen Kreisen— welche die Prostituirte thränenselig als Märtyrerin bemitleidet, dagegen alle Schalen sitt- licher Entrüstung über den Mann, den„Wüstling", ergießt. Die Dirne, welche Geschlechtsgenuß feil hält, der Man», welcher Ge- schlechtsgenuß baar zahlend kauft, sie sind Beide unglückselige, be- dauernswerthe Opfer wirthschaftlicher und sozialer Verhältnisse, welche weiten Kreisen die Vorbedingungen für ein gesundes, sitt- liches Geschlechtsleben vorenthalten. Aber ein schreiendes Unrecht ist es, eine Unsittlichkeit ohne Gleichen, den beiden Opfern mit ganz verschiedenem Maße zu messen, je nachdem sie dem einen oder anderen Geschlecht angehören. Das zweierlei Maß bei Beurtheilung der geschlechtlichen Sitt- lichkeit von Mann und Frau, das die Ziffer 6 des 8 361 als Recht und Gesetz sanktionirt, ist nichts als ein Ausdruck der sozialen Unterbürtigkeit des weiblichen Geschlechts. Es ist bedingt durch die Auffassung, daß die Frau niederer Natur sei als der Mann und deshalb niederen Rechtes sein müsse als er. Nicht als Per- sönlichkeit kommt sie in Betracht, als gleichwerlhige, gleichberechtigte Gefährtin des Mannes, vielmehr lediglich als dessen Dienerin, Eigenthum und Zeitvertreib. Statt daß das Gesetz im Namen der einen Gerechtigkeit und der einen Sittlichkeit gleiches Recht für Alle fordert, erniedrigt es sich in der fraglichen Bestimmung unter dem Banne des Dogmas von der Minderwerthigkeit des weiblichen Geschlechts zum Diener der vulgären Spießbürgermoral, nach welcher der außereheliche Geschlechtsverkehr— besonders wenn er Folgen hat— das Mädchen zur„Gefallenen " macht, dem Manne dagegen keinen Makel anhängt, ihn höchstens in den Ruf eines„interessanten Don Juan" bringt, der als bemittelter und betitelter Bewerber Gnade vor den Auger. der tugendstolzesten Schwiegermutterkandidatin findet. Angesichts dieser grundsätzlichen Bedeutung ist es erklärlich, daß die von den Berliner Genossinnen ausgehende Petition, welche die gleiche Reform wie der sozialdemokratische Antrag fordert, in kurzer Zeit Tausende von Unterschriften von Frauen aller Stände erhielt, und daß noch weitere Tausende von Unterschriften ein- laufen. Die Frauenwelt aller Kreise, soweit sie zum Bewußtsein von des Weibes persönlicher Würde und persönlichem Rechte er- wacht ist, empfindet die einschlägige Bestimmung des Strafgesetz- buchs als einen Schimpf, der dem gesammten Geschlecht angethan wird. Die Frau, die ihr Menschenthum fühlt, denkt und will, erklärt: fort mit diesem Schimpf! Gegenüber der platten, zwie- schlächtigen Moral, die hier zum Gesetz destillirt ist, bricht— mutatis mutandis, mit den nöthigen Abänderungen— der heiße Schmerzens- und Empörungsschrei aller sozial Getretenen und Geknechteten von ihren Lippen, den Shakespeare der tieftragischcn Gestalt seines Shylock in den Mund gelegt hat:„Ich bin ein Weib. Hat nicht ein Weib Hände, Gliedmaßen, Werkzeuge, Sinne, Neigungen, Leidenschaften? mit derselben Speise genährt, mit den- selben Waffen verletzt, denselben Krankheiten unterworfen, mit den- selben Mitteln geheilt, gewärmt und gekältet von eben dem Winter und Sommer, als ein Mann? Wenn ihr uns stecht, bluten wir nicht? Wenn ihr uns kitzelt, lachen wir nicht? Wenn ihr uns vergiftet, sterben wir nicht?" Die bürgerlichen Gesetzgeber haben kein Verständniß für eine solche Auffassung und das ihr entspringende Begehren. Nicht eine einzige Stimme erhob sich aus ihren Reihen, um Franeninteresse und Frauenrecht zu vertheidigen. Die Ehre, auch in dieser Hin- ficht für eine höhere Kultur zu kämpfen, fiel einzig der Sozial- demokratie zu. Unmöglich, die Haltung der bürgerlichen Parteien dadurch zu entschuldigen, daß im Interesse der Allgemeinheit das grundsätz- liche Frauenrccht praktischen Nothwendigkeiten in ordnungs- und sanitätspolizeilicher Beziehung weichen muß. Wenn die löblichen Polizeibehöiden gegen die Dirnen die Bestimmungen über groben Unfug und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung mit dem zehnten Theil der Schneidigkeit und Deutungskunst anwenden, die sie der Arbeiterklasse gegenüber bethätigen, so verwandelt sich die Friedrichsstraße in Berlin in eine Stätte höhertöchterlicher Züch- tigkeit. Der fromme Gottesmann Stöcker kann dann dort bis 5 Uhr Morgens spazieren, ohne durch den Anblick von 40 Pro- stilvirten daran erinnert zu werden, daß ach! das Fleisch schwach ist und die Zierde der konservativen Partei, der gottesfürchtige Hammerstein, die sündige Gesellschaft seiner Flora Gaß der kirch- lich gesegneten Gemeinschaft mit seinem ehelichen Weibe vorzog. Von welch geringer sanitärer Bedeutung aber die Aufrechterhaltung der schmachvollen Bestimmung des Strafgesetzes ist, das erhärten Ziffern. Die Zahl der Dirnen in Berlin wird auf 60 000 bis 100 000 geschätzt, aber nur gegen 5000 davon unterstehen der polizeilichen Aufsicht. Schutz gegen die Verseuchung breiter Be- völkerungskreise mit dem furchtbaren syphilitischen Gift wird nicht durch das Ausnahmerecht gegen das weibliche Geschlecht geschaffen, sondern durch ein engmaschiges Netz sanitärer Maßregeln, die jedes polizeilich chikanösen und sozial ächtenden Charakters entkleidet sind. Männer der Wissenschaft, Aerzte und Hygieniker, und nicht Poli- zeier und Juristen haben hier das entscheidende Wort zu sprechen. Nicht praktische Rücksichten sind für die Haltung der bürger- lichen Parteien maßgebend, vielmehr grundsätzliche Gegnerschaft ist es gegen die Forderung der einen Moral für beide Geschlechter, gegen die Forderung der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Der sozialdemokratische Antrag wurde von der gleichen Majorität niedergestimmt, welche den Arbeilgeberparagraph fallen ließ; von den gleichen Parteien, die durch Erschwerung der Ehescheidung die Verantwortlichkeit tragen für zunehmende Prostitution in der Ehe und außer der Ehe; von den gleichen Parteien, die der Frau ihre prioatrechtliche und öffentlichrechtliche Gleichstellung vorenthalten. Der Kampf für und gegen die doppelte Moral ist ein Kampf für und gegen die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts, ist ein Kampf für und gegen höhere Sittlichkeit und Kultur. Ilnent- muthigt führen die Frauen diesen Kampf weiter. Die Lage der Arbeiterinnen in Stuttgart . Im Spätjahr 1897 veranlaßten die Vereinigten Gewerkschaften von Stuttgart die Erhebung einer statistischen Aufnahme über die soziale Lage der daselbst beschäftigten Arbeiter. Es wurden, entsprechend der Gesammtzahl der in Stuttgart beschäftigten männlichen und
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