Soziale Fürsorge für Kinder und Mütter.

Die Berathung von Maßregeln zur Herabminderung der Säuglingssterblichkeit in Berlin beantragten die Sozialdemo fraten in der Stadtverordnetenversammlung. Der Antrag wurde von Genosse Dr. Freudenberg trefflich begründet. Seine Ausführungen und Vorschläge deckten sich mit den einschlägigen Stellen des Re­ferats auf der Gemeindevertreterkonferenz, das wir in Nr. 2 des Blattes veröffentlicht haben. Der Magistratsvertreter Stadtrath Dr. Straßmann bekämpfte den Antrag, den er offenbar nicht ver­standen hatte, da er ihn nur auf die Waisensäuglinge bezog. Für den Antrag traten dagegen die bürgerlichen Stadtverordneten Kalisch und Friedemann ein. Die Stadtverordnetenversammlung beschloß, dem Antrage gemäß den Magistrat zu ersuchen, mit ihr in gemischter Deputation über Maßregeln zur Herabminderung der Säuglings­sterblichkeit in Berlin zu berathen.

Sozialistische Frauenbewegung im Auslande.

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Der dritte Kongreß der sozialistischen Frauen- und Ar­beiterinnenvereine Belgiens hat am 20. Januar in Gent unter zahlreicher Betheiligung getagt und seine Arbeiten erfolgreich erledigt. Wie die Cahiers féministes" berichten, wohnten dem Kongreß un­gefähr 100 Delegirte bei, beträchtlich mehr als dem letzten Kongreß zu Brüssel . Den Vorsitz führte Genossin Paule Gil. Ueber den Militarismus referirte Genosse Voltaert und Genossin Gatti de Gamond. Im Anschluß an ihre trefflichen Ausführungen erflärte sich der Kongreß für folgende Maßnahmen: 1. Am Gestellungstag geleiten die Mütter ihre Söhne aufs Rathhaus. 2. Die Frauen­organisationen veranstalten an diesem Tage öffentliche Manifestationen gegen den Militarismus. 3. Die Jungen Garden" und die Frauen­organisationen veranstalten alljährlich gemeinsam eine große natio­nale Manifestation. 4. Die gesammte Bevölkerung wird aufgefordert, gegen das bestehende Militärsystem zu petitioniren. Eine längere Diskussion entspann sich über die Organisation der Frauen und die Agitation unter ihnen. Genosse Beerblock schlug vor, daß in jeder Versammlung eine Frau das Wort nehmen solle, um durch ihr Beispiel wie durch ihre Worte Männer wie Frauen von der Nothwendigkeit der Aufklärung und Organisirung der Arbeiterinnen zu überzeugen. Genossin Gatti de Gamond wies nach, daß die Genossen die Frauen in ihrem agitatorischen und organisatorischen Wirken unterstützen müßten. Es sei ihre Pflicht, Frau und Töchter den Organisationen zuzuführen. Die Genossen Anseele und Van­ dervelde befürworteten eine systematisch betriebene Agitation und beantragten die Herausgabe eines Frauenblattes in französischer Sprache. Der Kongreß stimmte diesem Antrag zu. Genossin Denis referirte über die Nachforschung nach der Vaterschaft und forderte entsprechende gesetzliche Maßregeln, um das Recht der ledigen Mutter wie ihres Kindes zu sichern. Die Frage der Gewerbe- und Haushaltungsschulen für Mädchen behandelte Genossin Mali . Sie führte aus, daß die betreffenden Anstalten eine unerläßliche Er­gänzung des obligatorischen Schulunterrichts seien. Den Gesetz­entwurf einer Unfallversicherung unterzog Genossin Janssens einer scharfen Kritit. Genossin Denis begründete in einem sorgfältig ausgearbeiteten Referat die Nothwendigkeit, den Frauen das Wahl­recht zu den Gewerbeschiedsgerichten zu verleihen. Die Frage des Frauenwahlrechts wurde von Genossin Gatti de Gamond und einer anderen Brüsseler Delegirtin erörtert. Genosse Vander­ velde betonte, daß das Programm der sozialistischen Arbeiterpartei auf wirthschaftlichem, rechtlichem und politischem Gebiet die Gleich­berechtigung der Geschlechter fordere. Die Frauen müßten darüber wachen, daß die Praxis in der Partei stets dem Programm ent­spräche. Der von Genossin Gatti de Gamond begründete Ent­wurf der Organisation eines Landesverbandes aller sozialisti­ schen Frauenvereine wurde einstimmig angenommen. Der Ver­band ist der sozialistischen Arbeiterpartei angegliedert und anerkennt deren Programm und Prinzipien. Sein Zweck ist, durch die Erobe­rung gleicher wirthschaftlicher, privatrechtlicher und politischer Rechte für beide Geschlechter für die materielle und moralische Hebung der Frau zu wirken. Um diesen Zweck zu erreichen, setzt er die Frauen­organisationen untereinander in Verbindung, sorgt für ihre einheit­liche Aftion und fördert die Organisationsbestrebungen im ganzen Lande. Er nimmt ferner durch Delegirte an allen Kongressen und Versammlungen der Arbeiterpartei Theil und vertritt hier die Inter­essen der Frauen. Er bekämpft die Gesetze und Verwaltungsmaß­regeln, welche die Frauen außerhalb des gemeinen Rechtes stellen. Der Verband wird von einem Generalrath geleitet, der seinen Sitz in Brüssel hat und aus sieben Delegirten dieser Stadt, sowie aus

den Delegirten der Provinzialvereine besteht. Die Delegirten, Frauen oder Männer, und ihre Stellvertreter, werden von den Bezirks- oder Kreisverbänden gewählt. Der Generalrath erwählt aus seiner Mitte eine Schriftführerin und eine Kassirerin. Alle drei Monate tritt er zu einer regelmäßigen Sigung zusammen, außergewöhnliche Sigungen finden nach Bedarf statt. Der Generalrath führt die Beschlüsse des Kongresses aus, leitet die Agitation und prüft auftauchende Fragen. Alle Frauenorganisationen, welche dem Landesverband beitreten, zahlen pro Jahr und Mitglied einen Beitrag von 20 Centimes. Die Genossinnen, denen es gelungen ist, unter großen Schwierigkeiten und Opfern in Belgien die Anfänge einer sozialistischen Frauenbewegung ins Leben zu rufen, werden gewiß der gegründeten Organisation eine gesunde, kräftige Entwicklung sichern.

Frauenstimmrecht.

Das gleiche aktive und passive politische Recht für beide Geschlechter fordern die Hamburger Sozialdemokraten in dem Aktionsprogramm, das sie zu den bevorstehenden Bürgerschaftswahlen aufgestellt haben. Ihr Programm enthält nämlich unter Anderem folgende Punkte: Allgemeines, gleiches, geheimes und direktes Wahl­recht( aktiv und passiv) zur Bürgerschaft für alle großjährigen Staats­angehörigen. Beseitigung der Grundeigenthums und Notabeln­vertretung und Wahl der gesammten Bürgerschaftsmitglieder aus allgemeinen Wahlen in obigem Sinne. Einführung eines Proportional­wahlsystems. Vornahme der Wahlen an einem Sonntag oder gesetzlichen Ruhetag.... Direkte Antheilnahme der Bevölkerung an der Gesetzgebung durch Ausübung des Vorschlags und Verwerfungsrechts. Das Vor­schlags bezw. Verwerfungsrecht durch Volksabstimmung tritt in Kraft, wenn es von einem Zehntel der stimmberechtigten Staatsangehörigen verlangt wird. Ist zwischen Senat und Bürgerschaft eine Einigung über Gesetzesvorlagen oder sonstige Maßnahmen nicht zu erzielen, so entscheidet die Voltsabstimmung, ohne daß es eines besonderen An­trags bedürfte. Die vorstehenden Forderungen beruhen auf einer wirklich demokratischen Auffassung und nicht auf einer reaktionären Karikatur derselben, wie die in voriger Nummer des Blattes friti­sirte Petition der radikalen Frauenrechtlerinnen, das Gemeindewahl­recht betreffend.

Die Einführung des Frauenstimmrechts im Staate Vit­toria soll neuerlich beantragt werden. Von den neugewählten Ab­geordneten des Unterhauses sind 66 für, 29 gegen die Reform. Die Annahme des diesbezüglichen Gesezentwurfes im Unterhaus ist damit zwar gesichert, jedoch noch nicht die Einführung der Neuerung selbst. Jm Oberhaus ist eine Majorität gegen das Frauenwahlrecht vor­handen, die bereits im vorigen Jahre die Reform zu Fall brachte ( siehe Nr. 25 der Gleichheit" 1900). Die Regierung befürwortet nach wie vor das Frauenstimmrecht.

Das Gemeindewahlrecht der steuerzahlenden Frauen im Staate Vermont ( Vereinigte Staaten ) wurde vom Senat mit einer Majorität von nur zwei Stimmen abgelehnt. Im Jahre 1899, wo der Senat zur gleichen Frage Stellung nehmen mußte, war die Majorität der Gegner des Frauenstimmrechts eine weit größere.

Der Verein für das Stimmrecht der holländischen Frauen hielt kürzlich in Dortrecht seine 7. jährliche Generalversammlung unter dem Vorsitz von Frau Verluys- Poelmann ab. Elf Zweigvereine waren vertreten. Die Berichte meldeten von recht erfreulichen Fort­schritten der Bewegung zu Gunsten des Frauenstimmrechts.

Die Einführung des Frauenstimmrechts in Neu- Süd­Wales wurde vom Premierminister beantragt. Das Unterhaus ver­handelte vom 16. bis 28. November über die geforderte Reform und erklärte sich schließlich mit 22 gegen 19 Stimmen gegen dieselbe.

Betheiligung der Frauen an der Wahl des Präsidenten der nordamerikanischen Union . Bei der letzten Präsidentenwahl in den Vereinigten Staaten stimmten dort, wo die Frauen das poli­tische Wahlrecht besitzen- es sind dies die Staaten Colorado , Idaho , Wyoming und Utah fast ebenso viel Frauen als Männer ab. Es zeigt dies, wie unbegründet das Gerede ist, die Frauen wünschten das Stimmrecht nicht und würden es nicht benützen.

Zu Gunsten des Frauenwahlrechts sprach sich der Premier­minister der englischen Kolonie Queensland ( Australien ) aus.

Für die Einführung des politischen Frauenwahlrechts in England wird seitens der Frauenrechtlerinnen rege agitirt. Zwei frauenrechtlerische Organisationen, von denen die eine im Lager der Liberalen, die andere in dem der Unionisten steht, haben beschlossen,