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serbischen Popen
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gesegnet!
Frauenstimmrecht.
400, sind in die Fremde gegangen, um sich anderswo Beschäftigung Oberstadthauptmann authentizirt und von einem mitanwesenden zu suchen. Frau und Kinder mußten zurückbleiben. Nach Beendigung des Streiks, die in naher Aussicht steht, soll eine umfassende Agitation unter den Frauen entfaltet werden, die in und für die Filzpantoffelfabrik arbeiten, damit auch sie einen Rückhalt an der Einigkeit erhalten; daß dann die Mühe nicht vergeblich sein wird, dafür schien uns Aufmerksamkeit und Verständniß zu bürgen, welche die Frauen dem Vortrag entgegenbrachten. Ueber die gar zu traurigen Arbeitsbedingungen in der Fabrik werden wir noch an anderer Stelle berichten. In Niederndodeleben , wo der Zahlstelle ebenfals lauter Handarbeiter beider Geschlechter angehören, waren sehr viele Frauen und auch ein paar Duhend Mägde von den großen Gütern in der Versammlung anwesend. Einige der letzteren sind dem Verband beigetreten. Für diese Mädchen läßt sich nur nach Ablauf und vor Neueingehung ihres Miethskontraktes etwas erreichen, der in der Regel auf ein Jahr gilt. Folgende Thatsache illustrirt die Besserung der materiellen Verhältnisse der Arbeiter durch die Organisation. In Olvenstedt , wo die Organisation älter und stärker ist, als in Niederndodeleben , beträgt seit Bestehen der Zahlstelle der Lohn der Männer 16 Mt. pro Woche, der der Frauen 1 Mt. 20 Pf. pro Tag. In Niedern-. dodeleben, wo die Organisation noch jung und schwach ist, stellt er sich für die Männer auf 10 Mt., ausnahmsweise auf 11 Mt. pro Woche, und auf 1 Mt., mitunter nur auf 90 Pf. pro Tag für die Frauen.
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Die Behörden im Kampfe wider die Umstürzlerinnen. Durch eine Notiz in Nr. 14 der„ Gleichheit" vom vorigen Jahre sollte sich Genossin Zetkin der Bürgermeister- und Landrathsbeleidigung schuldig gemacht haben. Die betreffende Notiz übte eine scharfe, aber unseres Erachtens durchaus gerechtfertigte Kritik an dem-milde gefagt unhöflichen Benehmen des Bürgermeisters zu Plaue i. Th. unserer Genossin Zietz gegenüber. Die Kritik war aus einem naheliegenden Grunde in drastischen Ausdrücken abgefaßt. Das Benehmen des Bürgermeisters drängte nämlich die Vermuthung auf, daß die Ohren des gestrengen Herrn für eine andere als eine derbe Sprache taub wären. Die vorgesetzte Behörde des Bürgermeisters, welche dessen Benehmen gegen Genossin Zieß nicht für beleidigend erachtet hatte, entdeckte in der Notiz der„ Gleichheit" eine Doppelbeleidigung. Am 9. Juli mußte in der Folge Genossin Zetkin vor dem Schöffengericht zu Stuttgart auf dem Armensünderbänkchen Plaz nehmen. Die Richter sprachen die Missethäterin von dem Verbrechen der Landrathsbeleidigung frei. Dagegen verurtheilten sie dieselbe wegen Bürgermeisterbeleidigung zu 40 Mark Geldstrafe und zur Tragung der Kosten; sie erkannten außerdem auf Vernichtung der noch vorhandenen Eremplare der„ Gleichheit", welche das„ corpus delicti" enthält, sowie auf das Recht des Klägers zur zweimaligen Veröffentlichung des Urtheils. Die Begründung des richterlichen Erkenntnisses, welches das Benehmen des Bürgermeisters entschieden tadelt, ist in einzelnen Punkten so interessant, daß wir darauf zurückkommen, sobald es schriftlich vorliegt.
Notizentheil.
Arbeiterinnenstreik.
Ein beschränktes politisches Wahlrecht für die Französinnen fordert ein Antrag, den der republikanische Abgeordnete Gautret in der französischen Deputirtenkammer eingebracht hat. Das Wahlrecht zu allen parlamentarischen Körperschaften sollen den großjährigen ledigen, sowie den geschiedenen Frauen gewährt werden. Die Halbheit und Ungerechtigkeit dieser Forderung liegt auf der Hand. Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb soll sie die Zustimmung einer großen Zahl von Deputirten und Senatoren finden. Die Regierung will, so melden Tageszeitungen, durch die Präfekten Berichte einholen lassen, ob die Einführung der beantragten Neuerung die liberalen oder die reaktionären Strömungen finden würde. Trifft das zu, so betrachtet sie die Frage der politischen Gleichberechtigung der Geschlechter nicht von einem großen, grundsätzlichen Standpunkt, sondern unter dem engen Gesichtswinkel des kleinlichen Augenblicksinteresses.
Das Recht der Frauen, als Stadträthe und Stadtälteste von London gewählt zu werden, fordert der Earl of Aberdeen in einem Gesetzentwurf, den er dem Oberhaus vorgelegt hat. Wie wir seinerzeit berichteten, hatte das englische Unterhaus bei Berathung und Beschlußfassung über das Gesetz, die Londoner Kommunalwahlen betreffend, den Frauen bereits dieses Recht zuerkannt. Das Oberhaus lehnte jedoch damals die Reform ab. Ob dieselbe diesmal mehr Aussicht auf Erfolg hat, scheint zweifelhaft.
Die Einführung des Frauenstimmrechts in Neu- Südwales forderte eine Deputation von Frauen, die kürzlich vor dem Premierminister dieser australischen Kolonie Englands erschien. Bei den bevorstehenden allgemeinen Wahlen zum Bundesparlament des australischen Staatenbundes wollen die Frauen von Neu- Südwales nicht hinter ihren Schwestern von Neu- Seeland , Süd- und West australien zurückstehen, welche bereits das Wahlrecht in ihrem ,, engeren" Vaterlande und damit auch zum Bundesparlament besitzen. Der Premierminister, Sir Lyne, sprach seine persönliche Sympathie für das Frauenwahlrecht aus und bedauerte, fein entsprechendes Gesetz im Namen der Regierung vorlegen zu können, da die Majorität der Kabinetsmitglieder dagegen sei. Er versprach jedoch seine Unterstützung, wenn ein Parlamentsmitglied das Frauenstimmrecht fordern würde.
Ein Manifest an die belgischen Frauen hat das National= komite der sozialistischen Frauen Belgiens erlassen. Das Komite fordert die Frauen in zündenden Worten auf, zusammen mit der sozialistischen Arbeiterpartei für das allgemeine, gleiche Wahlrecht zu kämpfen. Es verweist in dem Manifest darauf, daß feine bürgerliche Partei und keine bürgerliche Strömung in Belgien für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts eingetreten sei; nicht einmal die Freidenfer thaten etwas für das Bürgerrecht der Frau. Einzig und allein die sozialistische Partei sei gewillt und im Stande, der Frau zu ihrem Rechte zu verhelfen. Sie sucht die Arbeiterin gegen die Macht des Unternehmerthums zu schützen, sie schützt ihre Kinder und will sie durch obligatorischen und unentgeltlichen Unterricht fähig machen, für ihre Interessen, ihre Freiheit zu kämpfen. Sie ist die einzige Partei, die in ihrem Programm die vollständige Gleichberechtigung beider Geschlechter fordert. Der Platz der Frauen ist deshalb in den Reihen der sozialistischen Arbeiterparteien. Hier müssen sie im Kampfe um das allgemeine, gleiche Wahlrecht ihre volle Pflicht thun.
Frauenbewegung.
Ein Arbeiterinnenstreik in Ungarn . In Neusah wurden die 350 Arbeiterinnen der dortigen Seidenfabrik durch fortgesetzte Quälereien, moralische Mißhandlungen und Lohnkürzungen in den Streit getrieben. Sie verdienten bei einer Arbeitszeit von Früh 5 bis Abends 7 Uhr 25 bis 45 Kreuzer im Akkord Dabei wurden sie empörend behandelt und mußten sich stets horrende Geldstrafen gefallen lassen. Sie entschlossen sich endlich, obwohl sie gänzlich unorganisirt sind, zu streiken, und stellten Forderungen auf Verkürzung der Arbeitszeit, geregelte Pausen, Lohnerhöhung und anständige Behandlung. Sie hatten, da der Fabrikdirektor wenigstens die Verfürzung der Arbeitszeit zugestanden hatte, die Arbeit bereits wieder aufgenommen. Da holte sich der Herr eine„ Rädelsführerin" heraus und wollte sie in seinem Comptoir prügeln. Darauf drohten ihm. die anderen Arbeiterinnen, sie würden die Thür erbrechen und ihn todtschlagen, wenn er ihre Genossin nicht freiließe. Es fam zur erneuten Arbeitseinstellung, und obwohl der Direktor die Fabrikthore schließen und die Polizei rufen ließ, blieben die Arbeiterinnen fest. Sie ließen sich nicht mehr zur Arbeit zwingen. Der Direktor verstand sich schließlich unter Assistenz des Oberstadthauptmanns zu Verhandlungen. Es wurde eine erhebliche Verkürzung der Arbeitszeit mit. geregelten Pausen vereinbart, 10 Kreuzer Lohnerhöhung pro Tag, und Einschränkung der Geldstrafen. Niemand wird gemaßregelt. Diese Bedingungen wurden von beiden Theilen angenommen, vom Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( Bundel) in Stuttgart. - Drud und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b.H.) in Stuttgart .
Zur Frauenfrage in Japan . In einem Aufsatz über die Frauenfrage in Japan von Bertha Katscher ( Das freie Wort Nr. 3) finden wir die Mittheilung, daß künftig unverheirathete Frauen im Alter von 15 bis 30 Jahren im Postdienst angestellt werden sollen. Circa 800000 Mark sind als erste Rate für den Bau einer Frauenuniversität angewiesen worden.
Weibliche Fabrikinspektoren.
a. br.
Die zeitweise Heranziehung einer weiblichen Hilfskraft zur Fabrikinspektion in Gotha hat der Landtag dieses Duodezstaates in der letzten Session beschlossen. In dem laufenden Etat wurde ein Betrag für die Kosten der neuen Einrichtung eingestellt. Der Fabrikinspektion unterstehen in Gotha 3400 Arbeiterinnen. Weit größer ist wohl die Zahl der Frauen und Mädchen, die in der Hausindustrie des Ländchens thätig sind und jeglichen gesetzlichen Schutzes ermangeln.