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Br. 295. 14. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt, Sonnabend, 18. Dezember 1897.

angenommen.

Reichstag .

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noch weniger an diesem Tage seinen Beruf als Redakteur einer eher scheitern lassen zu wollen, als daß sie den hier laut gewordenen fozialdemokratischen Zeitung ausüben. Solange man nicht Wünschen Rechnung tragen wollen. Freilich kann ich mich auch des adap 18. Gigung. Freitag, 17. Dezember 1897. mit Gründen einer guten vernünftigen Disziplin diese Bestimmung Eindrucks nicht erwehren, daß man auch sonst in maßgebenden Am Bundesrathetische: v. Goßler, Graf Posadowsky. rechtfertigt, werden wir gegen dieselbe stimmen. Es sind alles Kreisen die Ablehnung der Vorlage nicht ungern sehen würde. Um Präs. v. Buol eröffnet die Sigung um 121/4 Uhr. jugendliche Leute, die an der Kontrollversammlung theilnehmen, da so mehr wird die Kommission darauf Bedacht nehmen müssen, daß Eine Reihe kleinerer Rechnungssachen weredn debattelos wird mal ein Glas über den Durst getrunken, es fommt vielleicht dem öffentlichen Rechtsbewußtsein mehr als es in der Vorlage zu Ausschreitungen, die dann vom Militärgericht sehr hart bestraft geschieht, Genüge geleistet wird. Die Mahnung des Herrn Darauf folgt die Fortsetzung der ersten Berathung der werden, während sie ein bürgerliches Gericht sehr milde beurtheilen v. Buttkamer- Plauth hat der Sache den denkbar schlechtesten Dienst Militär Strafgerichtsordnung. würde. Die Duell vergehen von Offizieren des Beurlaubtenstandes erwiesen. Wir verlangen eine Militär- Strafprozeß- Ordnung, die dem Abg. Baffermann( natl.): Wir müssen anerkennen, daß im sollen nun auch den Militärgerichten überwiesen werden. In entwickelten öffentlichen Rechtsgefühl und den geläuterten Anfor allgemeinen die Vorlage einen großen Fortschritt gegenüber der Begründung wird gesagt, es handele sich da meistens derungen der Humanität in allen Punkten entspricht. Sollte die der bisherigen Gefeßgebung bedeutet und zeitgemäßen Forderungen um die Offiziersehre und in solchen Fragen müßten Regierung aber der Mahnung des Herrn v. Puttkamer Folge leisten Rechnung trägt. Natürlich haben wir bei einer so umfang: Standesgenossen Richter sein. Man tomme doch nicht immer wollen, dann glaube ich, verlohnt's sich kaum der Mühe, in der Kom­reichen Materie im einzelnen auch Bedenken. Wir mit diesem besonderen Begriff der Offiziersehre. Ich fürchte, mission nach der einen oder andern Seite Anstrengungen zu machen. find zwar nicht gewillt, Vorschläge zu befürworten, die die Militärgerichte werden Duellvergehen noch milder be( Beifall bei den Sozialdemokraten.) die Disziplin zerstören könnten; aber wir müssen doch urtheilen, als heute die bürgerlichen Gerichte, und die leisten darin Generalauditeur Ittenbach: Bei Ausarbeitung des Gefeßentwurfs besonders hinsichtlich des Umfanges der Militärgerichtsbarkeit doch schon das menschenmögliche. Ich komme nun zur Ausdehnung ist uns auch niemals der Gedanke gekommen, eine Strafprozeß­und der Deffentlichkeit weitergehende Forderungen machen. Eine der Militärgerichtsbarkeit auf alle Militärpersonen. G3 spielen Ordnung zu schaffen, die die Sozialdemokratie befriedigen fönnte. wesentliche Frage ist für uns doch auch, daß nicht eine zu große dabei nicht unbedeutende politische Erwägungen mit hinein. Die Ab- Wenn nun Herr Frohme den Entwurf so abfällig beurtheilt hat und Entfremdung zwischen dem Militär und der übrigen Bevölkerung grenzung zwischen militärischen und bürgerlichen Reaten ist durchaus kaum ein gutes Haar an ihm gelassen hat, so läßt mich das sehr eintrete. Ich vermag auch nicht anzuerkennen, daß die Gerichts- nicht schwer, aber das Bestreben geht offenbar dahin, den Soldaten talt. Auf diesem Gebiete werden wir uns wohl mit der Sozial­herrlichkeit ein Ausfluß der Kommandogewalt ist. Im ganzen unter völliger Auflösung feiner bürgerlichen Rechtspersönlichkeit ganz demokratie nie verständigen. Unsere Ansichten über Disziplin gehen das Institut des Gerichtsherren im preußischen unter Militärrecht zu bringen. Das geht weit über den Begriff der entgegengefeßt auseinander. Was Sie( nach links) unter Disziplin Verfahren bisher bewährt. Eine andere Frage ist es aller Wehrpflicht hinaus. Im eigentlichen Waffendienst soll der Soldat verstehen, sind Redensarten( Oho! links), wie das die Aus­dings, ob die Macht der Gerichtsherren nicht einzuschränken ist. der Disziplin unterstehen, aber darüber hinaus soll der führungen des Abgeordneten Frohme bewiesen haben. Er hält es Die Unabhängigkeit der Gerichte ist meiner Meinung nach vollständig Soldat Bürger bleiben und für bürgerliche Neate der bürger- mit der Disziplin für vereinbar, wenn ein Untergebener garantirt, mehr als im bayerischen Verfahren. Wir werden ferner lichen Rechtsprechung unterstehen.( Sehr richtig! bei den Sozial- den Vorgesetzten in gewissen Fällen einfach niederschlägt.( Abg. dafür eintreten, daß mehrere Delikte, z. B. der Widerstand gegen demokraten.) Aber die Herren verstehen, in den militärischen Ein- Frohme: Ich habe nur von Nothwehr gesprochen.) Ja, über den Beamte, nicht den Standgerichten, sondern den Kriegsrichtungen einen förmlichen Staat im Staate zu bilden. Begriff Nothwehr sind die Ansichten oft sehr verschieden. Wir ver gerichten überwiesen werde. Wichtig scheint mir da vor allem die Wenn man beständig daranf verweist, daß das Heer ein Voltsheer stehen unter Disziplin die unbedingte Hingabe an den König, die Frage der Ständigkeit. Was das bayerische Reservatrecht sei, dann sollte auch der militärische Geist aus dem Volksgeiste unbedingte Treue zum Kriegsherrn, unbedingten Gehorsam und echte anlangt, so haben mich die gestrigen Ausführungen des Abg. v. Hert schöpfen, dann sollte auch bei der Trennung der bürgerlichen von Kameradschaft. Ohne Zucht und Ordnung fällt das ganze militä ling nicht überzeugen fönnen. Die Grundsäße des mündlichen Ber - den militärischen Bergehen dem öffentlichen Rechtsbewußtsein genügt rische Gebäude zusammen, verschwindet die militärische Tüchtigkeit. fahrens bedeuten einen wirklichen Fortschritt und sind in dieser Hin- werden. Der Herr Abgeordnete Schröder hat behauptet, es gebe So lange die Disziplin im Heere besteht, so lange fürchten ficht von weitaus größerer Bedeutung als die Deffentlichkeit. In feinen Gegensatz zwischen Heer und Volt. Wenn es nur so wäre! wir nicht, daß Ihre Träume sich verwirklichen. Sind erst der Frage der Ausschließung der Deffentlichkeit stimme ich im wesent. Er hat wohl noch nie Gelegenheit gehabt, ihn in seiner ganzen Ihre Pläne verwirklicht, dann ist eine Militär- Strafprozeß- Ordnung lichen Herrn v. Buttkamer- Plauth bei. Anzuerkennen ist, daß in Schärfe fennen au lernen. Ich erinnere nur an die nicht mehr nothwendig. Dann haben Sie eine Gesellschaft, in der der Vorlage das System der freien Beweisführung vollkommen Ungeheuerlichkeit der Strafen der Militärgerichte, an die Rücksichts: die summarischeste und fürzeste Justiz die gründlichste sein wird. durchgeführt ist, dagegen kann ich mich mit den Bestimmungen losigkeit, womit bestimmte politische Ueberzeugungen im Heere ver- Kein Staat hat so humane Grundfäße im Militärgerichts- Verfahren nicht einverstanden erklären, die das Zustandekommen des Urtheils folgt werden. Das sind Erscheinungen, die von einem unüberbrück- als der deutsche. Ich will Ihnen ein Urtheil aus den Vereinigten regeln; hier bin ich doch dafür, daß nur 3 weidrittel- Majorität baren Gegensatz zwischen Heer und Volt sprechen. Von einer wirk- Staaten von Nordamerika mittheilen. Urtheilen Sie, ob es sehr entscheidet. Was die Zulaffung der Rechtsanwälte anlangt, so lichen Reform fann so lange nicht die Rede sein, als nicht auch eine human ist. Es lautet wegen Desertion auf Kahlscheeren des halben bin ich dafür, daß man das System umdreht und daß man sie im Reform des drakonischen Militärstrafrechts im Geiste der Humanität Kopfes, Einbrennen des Buchstabens D auf die linke Lende allgemeinen zuläßt und nur in Ausnahmefällen zurückweist. Ebenso erfolgt.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ich verlange auch und Einschließung zu harter Arbeit auf sieben Jahre. Ich meine, wir habe ich Bedenken dagegen, daß die Vertheidigung vor Erhebung für den Bürger im Waffenrock, ben man den Rock des Königs nennt, preußischen Militärbarbaren sind da doch noch bessere Menschen. der Anklage, beim Ermittelungsverfahren, unzulässig ist. obwohl das Volk ihn bezahlt, Anerkennung seiner politischen und Heiterkeit.) Ich komme schließlich zu den Koften des Verfahrens; ich religiösen Ueberzeugungen.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Der Entwurf wird an eine Kommission gehen und die Regierung bin dagegen daß diese unter allen Umständen So lange der Soldat dem Dienste obliegt, untersteht er den Militär- ist bereit, dort auf alle Anfragen Auskunft zu geben. Ueber einige von der Staatskasse getragen werden; der wohlhabende Angeklagte gefeßen. Von da ab aber ist es nicht richtig, daß der Soldat unter grundlegende Fragen möchte ich mich aber schon hier äußern. Der fann fie sehr gut allein tragen. Zweifellos ist in dem Entwurf einer unerhörten und menschenunwürdigen Behandlung bleibt... Entwurf sieht die Einbeziehung der Militärbeamten in die Militär­vieles zu loben, manches zu tadeln; man darf hier den Bogen nicht( Glocke des Präsidenten.) gerichtsbarkeit vor. Der Reichstag hat sich schon früher dafür aus­mehr spannen; es kann hier nur unsere Aufgabe sein, die Grund- Präs. v. Buol: Ich muß diesen Ausdruck entschieden tadeln. gesprochen und wird es hoffentlich auch diesmal thun. Herr Frohme lagen eines einheitlichen Verfahrens zu finden. Das Gefeß ist lange Abg. Frohme: Zumal ein Sozialdemokrat im Heere wird beklagte deshalb die Schiffsjungen, Geistlichen und Aerzte. Die erfehnt, und wenn auch nicht alle Wünsche erfüllt sind, so wollen gekennzeichnet als ein Mensch, der besonders streng zu beobachten Schiffsjungen stehen nicht materiell unter der Militärgerichtsbarkeit, wir doch dafür sorgen, daß in diesem Falle das Beffere nicht der und unter das Militärftrafgesetz zu stellen ist.( Sehr richtig! ste sollen nur dem Disziplinargesetz verfallen und nur wenn sie auf Feind des Guten ist.( Beifall bei den Nationalliberalen.) bei den Sozialdemokraten.) Dafür nur ein paar Beispiele. So ist Bord der Schiffe sind. Daß hiergegen Widerspruch erfolgen würde, Abg. Frohme( Soz.): Meine Herren, viele Bedenken sind ein Unteroffizier zu 6 Jahren Gefängniß und mit Entfernung aus hätte ich wirklich nicht geglaubt. Was nun die Militärgeistlichen bereits von den verschiedensten Seiten gegen den vorliegenden Ent- dem Heere bestraft worden, nicht etwa, weil er zu seinen Unter- betrifft, so kann ich den Abgeordneten Frohme vollends beruhigen. wurf geäußert worden. Ich habe indessen noch eine Reihe von Gin gebenen gefagt hat: Wir wollen uns die unwürdige Behandlung Ich bin schon sehr lange Auditeur, mir ist aber noch kein Fall vor. wendungen zu erheben, die weit darüber hinausgehen. Zunächst durch die Offiziere nicht länger gefallen lassen, nicht weil er Vor- gekommen, daß ein Militärgeistlicher bestraft worden wäre.( Abg. habe ich hierbei einige Bemerkungen zu machen über den Umfang gesetzte angegriffen hat, sondern nur, weil er eine Anzahl sozial- Kunert: Camillo Gräfe!) Das müßte vor meiner Zeit gewesen sein. der Militärgerichtsbarkeit, wie ihn der Entwurf festlegt. demokratischer Zeitungen in die Kaferne mitgenommen und sie( Abg.Kunert: Nein, in allerneuester Zeit!) So? Na, wenn es vorgekommen Dieser scheint mir viel zu weit gezogen. Es sind eine ganze Reihe anderen gezeigt hat.( Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Das sein sollte, dann sind es jedenfalls nur ganz seltene Fälle gewesen. von Personen, die nach meinem Ermessen durchaus nicht der mili- Kriegsgericht hat selber festgestellt, daß in den Nummern Wenn der Abg. Frohme es mit der Würde der Sanitätsoffiziere tärischen Gerichtsbarkeit zu unterstellen sind, vor allem die zur nicht die geringfte Aufreizung enthalten war, aber es nicht vereinbar hält, daß sie der Militärgerichtsbarkeit unterstehen, Disposition gestellten Offiziere, die Schiffsjungen, so lange sie hat gemeint, es hätten ebenso gut auch aufreizende Artikel so unterliegt dies doch am besten der Beurtheilung der Sanit eingeschifft find, die in militärischen Anstalten versorgten invaliden darin stehen ( Hört! hört! bei den Sozialdemo- offiziere selbst, die ihren Stolz darein sehen, völlig dem Militär Offiziere und Mannschaften. Daß alle diese Daß alle diese der Militär- fraten), und deshalb ist der Mann verurtheilt worden. gleichgestellt zu werden. Auch über die Gendarmerie scheint er sich gerichtsbarkeit mitunterstellt sind, läßt sich wohl nur daraus Mir sind derartige Tendenzprozesse bekannt geworden in solcher nicht genügend orientirt zu haben; sonst würde er wissen, daß es erklären, daß der militärische Geist seinen Einfluß mög Fülle, daß wir Tage und Tage brauchten, um das alles bekannt zu reichsgefeßlich darüber keine Bestimmungen giebt. Es ist vollständig lichst weit geltend zu machen sucht. Weite Voltstreife empfinden geben. Mit brutaler Rücksichtslosigkeit wird gegen politische Ueber der Landesgesetzgebung überlassen, ob sie die Gendarmerie dies als eine auch aus Gründen der Disziplin nicht zu rechtfertigende zeugung vorgegangen; die Soldaten werden direkt aufgefordert zum militärisch organisiren will wie es in Preußen der Fall ist oder Anmaßung des militärischen Geistes. Es ist mir durchaus uner Kampf gegen die Sozialdemokratie; dann kann es wohl vorkommen, nicht. Herr Abg. Bassermann hat angefragt, wie es in Zukunft findlich, mit welchem Anschein von Beweisführung die Schiffsjungen daß ein junger Mann, der Sozialdemokrat ist, mit recht empört gehalten werden sollte mit den strafbaren Handlungen, die vor der der Militärgerichtsbarkeit unterworfen werden sollen. Diese jungen wird über die Verdrehungen und Entstellungen, die er da erlebt; Ginstellung in den Dienst begangen worden sind. In Preußen Leute dürften kaum ein genügendes Verständniß für die Strenge der er sagt dann wohl zu seinen Kameraden: Ihr müßt gilt bisher darüber die Bestimmung, daß die Untersuchung militärischen Gesetze haben. Was haben ferner die invaliden Offiziere das nicht alles glauben, die Leute verstehen ja nichts von für die Militärzeit nur dann zu stande kommen soll, wenn und Mannschaften mit der Disziplin zu thun? Wie kommen sie für der Sozialdemokratie; diese ist nicht ist nicht der Ausbund von die zu erwartende Strafe eine sechswöchentliche Freiheits­diese überhaupt noch in betracht? Dann sollen weiter sogar alle Personen, Gemeinheit und Schlechtigkeit, sie hat hohe und edle Ziele." Nun, strafe nicht überschreitet. In den Entwurf die in irgend einem Vertragsverhältniß mit der Armee stehen, der und das kommt dann an die große Glocke und der Mann ist der ähnliche Bestimmung nicht aufgenommen; sie soll in die Wehrordnung Militärgerichtsbarkeit unterworfen sein, z. B. also Personen, die schwersten Verurtheilung verfallen. Und warum? Weil er der Lüge kommen. Danach sollen diejenigen, die Verlust der bürgerlichen Ehren Krankenpflege im Kriege geleistet haben. Das sind Bivilpersonen, und Verleumdung entgegengetreten ist. Ich will da nur einen Fall oder eine Freiheitsstrafe über 6 Wochen zu erwarten haben, garnicht von denen man voraussehen darf, daß sie zumeist mit den drako anführen: In einer Versammlung wird hergezogen über die Sozial- eingestellt werden, und wenn sie es sind, weil die strafbare Hand­nischen und recht diffizilen Bestimmungen dieser Gesetze sehr wenig demokratie, in der Art der famosen Broschüre, von der Ihnen vor lung erst nach der Einstellung bekannt wird, so sollen sie ent­oder gar nicht bekannt sind und sich aus Unwissenheit, Unbedachtheit gestern erzählt ist; es werden da Bebel und Liebknecht lassen werden. Eine Störung in der Ausbildung bis zu 6 Wochen Vergehen zu Schulden kommen lassen, die nach den militärischen auf das gemeinfte beschimpft, und alle Sozialdemokraten als wäre allenfalls noch zu überwinden; dauert aber die Freiheitsstrafe Gesetzen als große Verbrechen erscheinen. Dann bleiben auch Beamte Schufte und Lumpen gekennzeichnet. Ein junger Mann empört sich länger, so ist sie mit den Interessen des militärischen Dienstes nicht als Militärpersonen diesen Gesetzen unterworfen. Es mag ja sein, da, und er sagt: Nein, Kameraden, so liegen die Dinge nicht; mehr vereinbar. daß unter dem Gesichtspunkt der Disziplin manches zu gunsten des Bebel und Liebknecht sind ehrenhafte Leute, und die Sozialdemo= Eins der wichtigsten Bedenken, die namentlich gestern hier ge­Berbleibens der Militärbeamten unter der Militär- Gerichtsbarkeit kraten sind nicht lauter Banditen." Was er da gesprochen, in dem äußert wurden, bezieht sich auf die Stellung der Gerichts= geltend gemacht werden kann. Aber ihre Thätigkeit hat nichts mit war auch kein Wort, das da gegen die militärische Disziplin ver herren. Als ich) 1884 Generalauditeur wurde, kam ich ebenfalls Der militärischen Disziplin zu thun, und ihre etwaigen Vergehen stoßen hätte. Und deshalb erfolgte die Verurtheilung des Mannes mit vorgefaßten Bedenken gegen die Gerichtsherrlichkeit in die neue finden bei den bürgerlichen Gerichten nicht minder Ahndung. Es zu drei Jahren Gefängniß, weil er es nicht über sich gewinnen Stellung hinein. Ich habe Gelegenheit genug gehabt, in dieser Bes macht ferner einen seltsamen Eindruck, daß selbst die Militär- und konnte, seine Kameraden in der brutalsten und dümmsten Weise ziehung Erfahrungen zu machen; in diesen 13 Jahren sind weit Marinegeistlichen der Militär- Gerichtsbarkeit unterworfen werden düpirt zu sehen. Unsere erste Forderung muß daher sein: Freiheit über 70 000 Fälle durch meine Hände gegangen, und alle sind der sollen. Es sind das doch Leute, die lediglich der Seel- der politischen und religiösen Ueberzeugung! pflichtmäßigen Nachprüfung im Generalauditoriat unterzogen worden. forge, der Verkündigung der Religion sich widmen sollen. Man sagt uns immer: diese Forderung ist unvereinbar mit der Das Resultat dieser dieser Beobachtungen ist, daß ich, selbst Nehmen solche Geistliche es ernst mit der Verkündigung Disziplin in der Armee. Nun, meine Herren, wir sind weit davon Jurist, mit der vollsten Ueberzeugung für die preußischen der Nächstenliebe, so tönnen sie unter Umständen schwere Gefahr entfernt, die militärische Disziplin untergraben zu wollen; so lange Gerichtsherren eintrete. Der Abgeordnete Gröber hat ihre laufen. Nehmen wir an, es würde ein Mächtiger, ein Repräsentant eine militärische Organisation bestehe, so lange muß auch die Unparteilichkeit auch völlig anerkannt und nur bezweifelt, daß sie der höchsten militärischen Macht zu den Soldaten sagen: Wenn Euch militärische Disziplin bestehen. Aber die Grundlage der Disziplin als Laien die nöthigen Eigenschaften befäßen, um diese Thätigkeit befohlen wird, auf Vater und Mutter, Bruder und Schwester zu darf nicht sein ein Kadaver- Gehorsam. Das Bewußtsein, im Dienste auszuüben. Bei den Standgerichten sind die Sachen immer einfach, schießen, so habt ihr unweigerlich Folge zu leisten. Wie stimmt das des Vaterlandes seine physischen und geistigen Kräfte aufzuwenden, und die Gerichtsherren haben ihre Aufgaben in der gewissenhaftesten mit der Religion? Haben wir nicht in der letzten Zeit auch das muß sein die Seele der Disziplin. und nicht zu beanstandenden Weise erledigt. In den Kriegs­gehört: Wer ein guter Christ ist, wird auch ein braver Und dann, meine Herren, die Grundlage jeder Rechtsprechung gerichten aber hat der Gerichtsherr beständig die Unterstützung Soldat sein? Wenn nun ein treuer Christ sagen würde: Ueber ist die absolute Gerechtigkeit nach allen Seiten; die militärische eines Juristen, des Auditeurs. Die beiden stehen ja in dem Gebote der Mächtigen dieser Erde stehen die Gebote Gerichtsbarkeit aber fennt Unterschiede bedenklichster Art; es ist einer etwas eigenthümlichen Stellung zu einander, die der Ziviljurist Gottes und in diesen steht: Du sollst Vater und Mutter ehren! Usus, daß die Höherstehenden recht milde behandelt werden, nicht so leicht versteht; aber es haben sich bisher keinerlei Unzuträg­Das echte Christenthum, darüber besteht unter vernünftigen während man gegen die Untergebenen die volle Härte des lichkeiten herausgestellt, es herrscht das größte Ginvernehmen auf Leuten fein Streit, vereinbart sich nicht mit dem Geist Gesetzes walten läßt; für geringfügige Vergehen wird jahre beiden Seiten. Der Jurist respektivt die militärisch- technischen des Militarismus. Wenn nun ein Geistlicher seiner Würde langes Gefängniß über sie verhängt, während Offiziere, wenn Kenntnisse feines Gerichtsherrn und dieser hört die juristischen Vor­und seinem Beruf wirklich genügt und sich entgegen den Auforde- sie den Mord eines Mitmenschen begangen haben, einfach auf träge feines Auditeurs an, Meinungsverschiedenheiten werden in der rungen des Militarismus auf die Lehre des Christenthums stüßt, die Festung geschickt werden, wo sie wie der liebe Herrgott freundlichsten Weise ausgetragen. Vor allem ist ein rasches und energisches dann wird er alle Augenblicke in die allerhärteste Kollision mit dem in Frankreich leben. Ich aber glaube, die militärischen Gerichte Eingreifen, wie es der Militär- Strafprozeß unbedingt erfordert, Militärgefes kommen. Es würde viel besser sein, wenn man die Seel- hätten weit mehr Ursache, mit äußerster Strenge gegen Vorgesetzte und eine rasche Erledigung nöthig. Diese Gesichtspunkte sind mit forge in der Armee unabhängig machte von diesem ganzen System. vorzugehen, als gegen Untergebene; das gerade liegt im Intereffe maßgebend für die Organisation. Gerade die bayerische Straf­Auch die Militär Aerzte wünsche ich nicht der Militär- der militärischen Disziplin. prozeß- Ordnung, auf die wiederholt als auf ein Vorbild hin= gerichtsbarkeit unterworfen zu sehen, sie können auch durch Erfüllung Das wären so die hauptsächlichsten Gesichtspunkte, die bei dieser gewiesen worden ist, hat hierin ihrer Aufgabe nicht vollständig ents ihres Berufes mit Anforderungen der militärischen Disziplin in Frage in Betracht kommen. Nun gehen wir auf einige Punkte noch prochen, wo es am nothwendigsten gewesen wäre, im Kriege 1870/71. Konflikt kommen. Ebenso ist es mit den Personen des Beurlaubten- ein, zunächst auf die Unabhängigkeit der Gerichte. Eine Organisation, Die bayerischen Gerichte sind hinsichtlich ihrer Zuständigkeit territorial standes. Es handelt sich hier namentlich um die zur Kontroll- die so vom Geiste der Unterordnung ausgeht, wie die militärische, abgegrenzt, so daß in dem Augenblick, wo die Armee marschirt, für versammlung einberufenen Leute, die nach geltendem Recht wird immer in mehr oder weniger großer Abhängigkeit sein von den die Feldgerichte hinsichtlich der Zuständigkeit Schwierigkeiten entstehen. den ganzen Tag über unter Militärgerichtsbarkeit stehen. Diese Be- Entschließungen der maßgebenden Persönlichkeiten. Daß Unter- Die Geschworenengerichte versagen dann natürlich völlig. Die stimmung greift schwer in das ganze bürgerliche Rechtsleben ein und offiziere und Gemeine zu den Gerichten nicht herangezogen werden preußische und sächsische Militär- Strafprozeß- Ordnung halten da ihre ist schwer begreiflich. Der Akt der Kontrolle ist doch kein militärischer sollen, betrachten wir einfach als Ungerechtigkeit. Man Vorzüge. Die Gerichte marschiren mit der Armee. Dienst, der das Herausreißen des Mannes aus dem Zivilverhältniß recht tann zwar sagen, daß die Untergebenen vielleicht vor Wir haben die Erfahrung gemacht, daß wir bei den Stand­fertigen könnte. Es sind in nenester Zeit für die zur Kontroll- eingenommen sind und nicht die nöthige Objektivität hätten. gerichten ganz gut ohne Suristen fortkommen. Deshalb ist daran versammlung befohlenen Personen zur Bekämpfung der Sozial. Die Offiziere bieten auch nicht durchweg die Gewähr, daß sie festgehalten worden. Fehlgriffe sind vorgekommen, aber nur bei demokratie Vorschriften erlaffen, welche es dem Manne, wenn sie nüchterner, vorurtheisfreier urtheilen als die Gemeinen. Will man schwierigen juristischen Feststellungen. Den Standgerichten sind deshalb ftritt ausgeführt würden, unmöglich machen, an diesem Lage seiner den Geist der Selbständigkeit erweitern, so muß das ganze System nur ganz einfach und klarliegende Fälle zur Entscheidung Ueberzeugung, ja auch seinem Berufe zu leben.( Sehr richtig! links.) geändert werden, es muß dem Prinzip der Selbständigkeit mehr an- gelaffen worden. Im Kriege könnten die Standgerichte doch nicht Er darf keine sozialdemokratische Versammlung besuchen, er darf gepaßt werden. Die Herren auf der Rechten scheinen die Vorlage ihre Juristen mitführen. Es wird weiter geklagt, daß bei den

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