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Nr. 4.

Die Gleichheit.

12. Jahrgang.

Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen.

Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3051) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60.

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Stuttgart

Mittwoch den 12.Februar 1902.

Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet.

Inhalts- Verzeichniß. Frauenrecht im Rechtstag.- Frauenarbeit in der Montanindustrie. Von h. f. Vom Schutz erwachsener Arbeiterinnen im Ausland. Belgien . Luxemburg . Italien . Spanien . Dänemark . Schweden . Norwegen . Ruß­land. Von a. br.- Zwei Jllustrationen zum Vereinsrecht der Frauen in Preußen.

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Aus der Bewegung. Die Thätigkeit der Beschwerde kommission der Berliner Arbeiterinnen im Jahre 1901.-Feuilleton: Abendseufzer." Von Adolf Lepp. Schicksal." Von Otto Krille. ( Gedichte.)

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Notizentheil: Weibliche Fabrifinspektoren. Arbeitsbedingungen der Ar­beiterinnen. Vereinsrecht. Gesundheitsschädliche Folgen gewerb­licher Frauenarbeit. Frauenstimmrecht. Frauenbewegung.

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Frauenrecht im Reichstag. XE

Mehr als es gewöhnlich zu geschehen pflegt, wurde im Reichstag bei den letzten Debatten, welche den Etat des Reichsamts des Innern behandelten, über Frauenrechte gesprochen. Allerdings ist dieses Mehr nicht etwa durchweg gleichbedeutend mit einem Besser. Je weiter abseits vom wirthschaftlichen Interessenkreis der bürgerlichen Frauenwelt die verhandelten Materien liegen, je bedeutsamer sie für die millionen­föpfigen proletarischen Frauenmassen sind: um so geringfügiger erwies sich das Verständniß der bürgerlichen Politiker und der Regierung für die vorhandenen brennenden Aufgaben, je restloser verflüchtigte sich ihr Eifer, sie lösen zu wollen. Wo das Menschenrecht der Prole­tarierin gegen das Geldsackinteresse der Bestzenden steht, ging das Bischen Reformspiritus der Herren Abgeordneten und der " Herren Obrigkeiten" zum Teufel und nur das Phlegma des verhüllten oder nackten kapitalistischen Klassenegoismus blieb.

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Am meisten Einsicht und Reformwilligkeit zeigte sich dort, wo bie Frauenfrage im Wesentlichen als" Damenfrage" auftritt: in Sachen des Frauenstudiums. Nicht einmal aus dem Lager des Zentrums und der Konservativen erklangen noch die altehrwürdigen Beschwörungen, welche im Namen eines göttlichen, sittlichen und natürlichen Gesetzes und der bedrohten Wissenschaft unter Hinweis auf die geistige Minderwerthigkeit des weiblichen Geschlechts dem Satan des studirten Frauenzimmers" ein Weiche von uns" zu­riefen. Die warme Befürwortung der Zulassung der Frauen zu Studium und höherer Berufsthätigkeit von Seiten des Freisinnigen Müller fand auch nicht einen grundsäßlichen Gegner. Nur milde bezweifelte der schwäbische Volksparteller Hofmann, ob die Frau als Mediziner gleich leistungsfähig wie der Mann sei. Wie wenig entscheidend aber dieser Zweifel für die grundsäßliche Stellung zu der Frage der höheren Berufsbildung und Berufsthätigkeit der Frau in die Wagschale fällt, das hatte Graf Posadowsky aus­gesprochen. Er zitirte die Aeußerung eines berühmten Gelehrten: " So viel wie die große Menge der gewöhnlichen Aerzte leistet, werden die Frauen auch noch leisten können." In der That: nicht die Frage nach der Möglichkeit bahnbrechender genialer Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiete ist für die Bejahung des Studien- und Berufsrechts der Frau maßgebend. Vielmehr die andere nach der Gewißheit durchschnittlicher Leistungsfähigkeit. Die Antwort auf diese Frage ist aber schon längst gegeben und zu Gunsten der Frauen ausgefallen.

Klar wie niemals noch ließen es die letzten Reichstagsverhand­lungen in Erscheinung treten, welcher Umschwung sich in der Auf­

Zuschriften an die Redaktion der" Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart , Blumen­Straße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furthbach- Straße 12.

fassung der bürgerlichen Welt Deutschlands seit etwa zehn Jahren in der Frage des Frauenstudiums vollzogen hat. Gleichzeitig deuteten sie auf den wichtigsten Hebel hin, der allmälig spieß­bürgerliches Vorurtheil, Konkurrenzfurcht, religiöse Bedenken, Macht des Herkommens und der Sitte 2c. aus ihrer herrschenden Stellung gehoben hat: das Zwangsgebot der wirthschaftlichen Noth." Wir müssen den Frauen mehr Gelegenheit geben, selbständig ihr Brot zu erwerben", dies das Leitmotiv der Ausführungen zu Gunsten des Frauenstudiums. Womit natürlich keineswegs gesagt sein soll, daß neben den treibenden wirthschaftlichen Kräften nicht noch auch andere bedeutsame Faktoren zu einer Revolutionirung der Geister das ihrige beigetragen haben. Der mühsamen Aufklärungsarbeit der Vorkämpferinnen und Vorkämpfer für Frauenrecht ist dabei wahrlich nicht an letzter Stelle zu gedenken.

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Was die Stellungnahme der bürgerlichen Politiker zur Frage der politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts auch nur auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungsrechts an belangt vom Wahlrecht zu schweigen so ist noch immer der Geist oder richtiger Ungeist des Bierbankphilisteriums Trumpf, gestärkt und verböfert durch den kapitalistischen Klassenhaß gegen die Bewegungsfreiheit und Wehrtüchtigkeit des Proletariats. Die Verhandlungen des Reichstags zu der einschlägigen Materie haben das wieder einmal klärlich dargethan. Nur der Freifinnige Müller, schwach sekundirt von seinem politischen Glaubensbruder Crüger, forderte von bürgerlicher Seite das unbeschränkte politische Vereins­und Versammlungsrecht für das weibliche Geschlecht. Den her­vorragenden Reformern" Bassermann, Heyl von Herrnsheim und Hize dünkt dieses Recht noch immer ein Greuel und Scheuel, ob­gleich Berge von Thatsachen gleich Berge von Thatsachen seine Nothwendigkeit begründen. Bassermanns Fortschrittsgäulchen vermag gerade noch holter- di­polter bis zum Recht der Frau zu hinten, in Vereinen und Ver­ſammlungen an sozialpolitischen Bestrebungen" theilzunehmen. Herrn Heyls wie Herrn Hizes Reformrosinante aber strebt einem Vereinsrechte zu, dank dessen die Frauen ihre Berufsinteressen" wahrnehmen könnten.

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Unter dem Gesichtswinkel der Gleichberechtigung des gesammten weiblichen Geschlechts wie unter dem des Klasseninteresses der Proletarierin ist das eine Reformziel" so lächerlich halb und ver­werflich wie das andere. Bei den engen, vielverschlungenen Zu­sammenhängen zwischen dem wirthschaftlichen und politischen Leben lassen sich sozialpolitische Bestrebungen" wie Berufsintereffen" im großen Ganzen nicht in reinlicher Scheidung von politischen Angelegenheiten loslösen. Die Grenzlinien zwischen den verschie­denen Gebieten verwischen sich und sind nicht immer festzustellen. Wenn der Frau gefeßlich das Recht versagt bleibt, in Vereinen und Versammlungen Politik zu treiben, ist ihr thatsächlich auch die Möglichkeit verwehrt, unbeschränkt sozialpolitische Bestrebungen zu verfolgen, unbeschränkt ihre Berufsinteressen zu vertheidigen. Das gesetzlich zuerkannte Recht führt eine papierne Scheineristenz und ist dem ersten besten polizeilichen Simson oder juristischen Daniel auf Gnade und Ungnade überliefert. Ohne Aufwand von beson= ders viel Hirnschmalz wird der Durchschnittspolizeier oder der mittelmäßig begabte Jurist von Rechtswegen nachweisen können, daß die Erörterung einer bestimmten Frage, daß die oder jene That vom Gebiet der Sozialpolitik oder der Berufsinteressen auf das der †† Politik hinübergeglitten und straffällig ist. Und daß die Möglichkeit dieses Nachweises den proletarischen Frauen gegen­