Nr. 5.

Die Gleichheit

12. Jahrgang.

Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen.

Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3051) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60.

Stuttgart

Mittwoch den 26. Februar 1902.

Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe geftattet.

Juhalts- Verzeichniß.

Aufruf der Generalfommission zum vierten Gewerkschaftskongreß in Stuttgart . - Die Berliner Arbeitslosenzählung. Die Thätigkeit der Ässi­stentinnen in der bayerischen Gewerbeinspektion im Jahre 1901. Von a. br. Die weiblichen Angestellten der Hamburger Bedürfnißanstalten und der Verein für hygienische Zwecke. Von Louise Zietz . Aus der Bewegung. Notizentheil: Weibliche Fabrikinspektoren. Arbeitsbedingungen der Ar­beiterinnen. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Han­dels und Verkehrswesens. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. -Frauenbewegung.

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An die gewerkschaftlich organisirten Arbeiter und Arbeiterinnen

Deutschlands .

Der Gewerkschaftsausschuß hat beschlossen, daß am Montag, den 16. Juni 1902 der

Vierte Kongreß der Gewerkschaften Deutschlands in Stuttgart

stattfinden soll.

Als Tagesordnung ist vorläufig vorgesehen:

1. Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten.( Wahl der Kommissionen, Prüfung der Mandate 2c.)

2. Rechenschaftsbericht der Generalkommission und Berathung der Anträge, betreffend:

a) Agitation( allgemeine);

b) Agitation unter den Arbeiterinnen;

c) Streifunterstützung und Streifstatistik;

d) Reichs- Arbeitersekretariat;

e) Correspondenzblatt";

"

Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart , Blumen­Straße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furthbach- Straße 12.

Die Delegation zu den Gewerkschaftskongressen. Der dritte Gewerkschaftskongreß, der vom 8. bis 13. Mai 1899 in Frankfurt a. M. tagte, beschloß bezüglich der Vertretung auf den Gewerkschaftskongressen Folgendes:

" Zur Theilnahme an diesen Kongressen sind sämmtliche Zentralorganisationen und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind, sich zentral zu organisiren. In Zweifel­fällen entscheidet der Gesammtausschuß. Ausgeschlossen von der Theilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstand sind.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen Delegirten zu wählen. Kleinere Gewerkschaften wählen einen Delegirten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die Delegirten vertretenen Mitglieder.

Die Quartalsbeitragszahlung an die Generalfommission erfolgt am Schlusse des Quartals, weil nicht nach der Zahl der Listen­mitglieder, sondern der Mitglieder, welche ihre Beiträge an die Organisation voll bezahlt haben, die Quartalsbeiträge berechnet werden. Es haben deshalb zu dem Kongreß alle an die General­tommission angeschlossenen Organisationen Zutritt, welche ihre Quartalsbeiträge bis zum 1. Juli 1901 entrichtet haben.

Die Berliner Arbeitslosenzählung.

Mit der Hartnäckigkeit des bösen Gewissens sträubt sich die bürgerliche Welt, sträuben sich ihre herrschenden Gewalten gegen das Eingeständniß, daß die Krise mit eiserner Faust in die Existenz von vieltausendköpfigen Arbeitermassen hineingefaßt hat, durch Ar­beitslosigkeit und geschmälerten Verdienst mit ihren mancherlei Be­

f) Wahl und Organisation der Vertreter in der Sozial- gleiterscheinungen schwerstes Verderben stiftend. Wohl konnte man gesetzgebung.

3. Submissionswesen( Streitklausel).

4. Die Hausindustrie.

5. Die Thätigkeit und rechtliche Stellung der Arbeitersekretariate. 6. Arbeitslosenstatistik und Arbeitslosenversicherung. 7. Das Koalitionsrecht der Eisenbahner.

8. Die Stellung der Gewerkschaftskartelle in der Gewerkschafts­organisation.

9. Unterstützungsfonds für Gewerkschaftsbeamte.

10. Berathung der nicht unter den vorstehenden Punkten er­ledigten Anträge.

Anträge zur Tagesordnung, oder solche, welche auf die vor­stehend genannten Tagesordnungspunkte Bezug haben, sind bis zum 5. Mai 1902 an die Generalfommission einzusenden. Sämmtliche bis dahin eingegangene Anträge werden im Correspondenz blatt" veröffentlicht, damit sie in den Gewerkschaften diskutirt

werden können.

Der Kongreß wird am 16. Juni 1902, Morgens 9 Uhr, er= öffnet und wird bis einschließlich 21. Juni tagen.

Die Wahlen der Delegirten werden nach den untenstehenden, von dem dritten Gewerkschaftskongreß gegebenen Bestimmungen von den Vorständen der Zentralvereine ausgeschrieben werden.

Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands . C. Legien , Hamburg 6, Marktstraße 15.

bürgerlicherseits nicht umhin, das Auftreten und den Vormarsch der Krise selbst zuzugeben. Allzu laut, allzu deutlich redete davon der Zusammenbruch von unsoliden und soliden Banken, von Schwindelgründungen und angesehenen Unternehmen; der Rückgang von Ausfuhr und Einfuhr; der sinkende Absatz von Waaren im Vaterland; der lahme Geschäftsgang in wichtigen Industrien; die fallenden Steuereinnahmen des Reiches und anderes mehr. Da­gegen leugnete man ebenso unverfroren als verbissen, daß das Proletariat die Hauptlasten der Krise zu tragen habe. Den Noth­stand anerkennen, den diese über die werkthätigen Massen gebracht, hieße das ausbeuterische Wesen, den Widersinn, ja Wahnsinn, die Barbarei der kapitalistischen Wirthschaftsordnung anerkennen. Und hatte man nicht eben noch beim kapitalistischen Festmahle des Aufschwungs dieser besten aller Welten gegröhlt? Wo und von wem immer be­mit champagnerheiserer Stimme das Eiapopeia von der Herrlichkeit stritten wurde, daß Arbeitslosigkeit und Unsicherheit des Erwerbs

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einen bedrohlichen Grad erreicht hätten von Kühnemännern, hochweisen Stadtvätern oder der Berliner Polizei, die mit ihrer Entdeckung von nur 7500 Arbeitslosen prunkte die beifällige Zustimmung der bürgerlichen Welt blieb nicht aus. Unter all die Ableugnungsversuche aber setzte Posadowsky , der Zwölftausendmark­Ritter ohne Furcht und Tadel, bei der Berathung der sozialdemo fratischen Nothstandsinterpellation im Reichstag das Reichssiegel. Von einem außergewöhnlichen Elend der Werkthätigen wußte man nichts in den Ministerhotels, amtlichen Kanzleien und Polizeistuben.