Nr. 6.

Die Gleichheit.

12. Jahrgang.

Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen.

Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3051) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60.

Stuttgart

Mittwoch den 12. März 1902.

Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet.

Juhalts- Verzeichnik.

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Gegen zweierlei Maß und Gewicht. Frauenstimmrecht. Von a. br. Zur Lage der Zigarettenarbeiterinnen in Dresden . Von W. Kähler. Aus der Bewegung. Feuilleton: Frau Rath Goethe. Von Manfred Wittich. Notizentheil: Weibliche Fabrikinspektoren. Arbeitsbedingungen der Ar­Vereinsrecht der Frauen. beiterinnen. Soziale Gesetzgebung. Frauenstimmrecht. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Frauenbewegung.

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Gegen zweierlei Mak und Gewicht. Daß das preußische Vereinsrecht ein Sammtpfötchen hat, welches es mit liebenswürdigem Lächeln den Damen der Besitzenden reicht, und eine eiserne Faust, mit der es die Proletarierinnen schlägt, ist eine alte Geschichte, die ewig neu bleibt, wie das Schienenflicken angesehener Eisenindustrieller, der unersättliche Liebes­gabenhunger der Junker und die Arbeitertruppolitik der deutschen Regierung. Den bürgerlichen Damen die Koulanz", um mit Frl. Augspurg zu reden; den proletarischen Frauen die Schneidig feit und Deutungsfreudigkeit.

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Was in dieser Hinsicht in letzter Zeit geschehen, ist deshalb nicht überraschend. Proletarische Frauen mußten in Berlin und Breslau der polizeilichen Aufforderung entsprechend aus öffentlichen sozialdemokratischen Versammlungen gewiesen werden; in Hannover ward ihnen der Besuch eines sozialdemokratischen Festes behörd­licherseits verwehrt. Im Zirkus Busch zu Berlin aber hatten kurz zuvor Damen polizeilich unbeanstandet in Vermischung" mit den Männern der Versammlung des Bundes der Landwirthe bei­gewohnt. Im preußischen Abgeordnetenhause aber hatte unmittel­bar zuvor der Minister des Innern erklärt, daß Frauen in einem besonderen Segment" als Zuhörerinnen an den Versammlungen politischer Vereine theilnehmen könnten. Und um das Durchein­ander und Gegeneinander würdig zu frönen, verleugnete der Minister in einer zweiten Erklärung seine früher bekannte, klipp und klare Auffassung, kaum daß der Hahn einmal gefrähet. An dem Ge­setz und dessen Auslegung durch die dazu berufenen höchsten Ge­richte" will das bedauernswerthe Opfer eines Mißverständnisses" ,, nicht irgend etwas geändert" wissen. Nur in einzelnen, dazu geeigneten Fällen" sollen Frauen als Zuhörerinnen politischen Ver­einsversammlungen beiwohnen dürfen. Und natürlich sind es die Behörden, welche darüber zu entscheiden haben, welche Fälle für die Anwendung der neuen Praris geeignet" sind.

Ein scheinbar unüberbrückbarer Gegensatz klafft zwischen der Rechtsauffassung, welche das oberste Haupt der preußischen Polizei zuerst im Abgeordnetenhause vertreten und der Praxis der ihm untergeordneten Organe, tlafft zwischen der ersten Erklärung des Ministers und seiner Richtigstellung". Erstere anerkennt unzwei­deutig, ohne Beschränkung ein allgemeines Recht, letztere dagegen sieht nur eine armselige Gnade vor, die behördliches Belieben offen bar als Belohnung für politisches Wohlverhalten" gewähren dürfte. Und der Respekt vor den hohen Obrigkeiten", zu dem unser be­schränkter Unterthanenverstand strafgeseßlich verpflichtet ist, verbietet die Annahme, im Ressort der preußischen Polizei oder gar im Gehin des Polizeiministers könne eine Schlamperei herrschen, bei der die Linke nicht weiß, was die Rechte thut. Der scheinbare Gegensaz

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Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Bettin( 3undel), Stuttgart , Blumen­Straße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furthbach- Straße 12.

löst sich denn auch bei näherer Betrachtung in Harmonie auf. Er entspricht nur der seitherigen Gepflogenheit der preußischen Polizei­behörden, für welche bis nun der Grundsaz maßgebend gewesen, welchen seinerzeit der Justizminister von Schönstedt im Reichstag proflamirte: Wenn Zwei dasselbe thun, so ist es nicht dasselbe." Also will es das Wesen des Klassenstaates, der sich nicht blos an Das zu halten hat, was in den Gesezen steht, dessen Aufgabe es vielmehr ist, durch kluge Anwendung und Auslegung aus den Gesezesterten zu machen, was sich zu Nuß und Frommen der Be fißenden und Herrschenden daraus machen läßt.

In der Politit der herrschenden Kapitalistenklassen ist gegen­wärtig agrarisch Trumpf. Kein Wunder deshalb, daß die Ans wesenheit von Frauen in der Versammlung einer politischen Organisation geduldet wurde, welche den gemeingefährlichsten Brot­wucher erstrebt, die Masse des Volkes unter die härteste Zoll­leibeigenschaft zwingen will. Die herrschenden Kapitalistenklassen fürchten die Betheiligung der Proletarierinnen am Kampfe ihrer Klasse. Klasse. Nur logisch mithin, daß sie diese Betheiligung mit allen Machtmitteln zu hintertreiben suchen. Die Frauen und Töchter der Izenplize und Kökerize sind bloße Zuhörerinnen, deren An­wesenheit im Zirkus Busch keinerlei politische Konsequenzen in sich birgt. Die Zuhörerinnen auf der Tribüne in einer sozialdemo­kratischen Versammlung können dagegen möglicherweise der be= rühmten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts entsprechend als Mittel zum Zwecke" gewürdigt werden, die Veranstaltung an­ziehender" zu gestalten, dem Vereine neue Freunde" zu werben. Handelt es sich um Damen der befizenden Welt, so ist das Auge farbenblind gegen daß Grün eines ganzen Waldes politischer Be= thätigung. Kommen Proletarierinnen in Betracht, so hört dagegen das Ohr in der harmlosesten Handlung das Gras politischer An­gelegenheiten" und einer Gesezesübertretung wachsen.

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Wie die Dinge liegen, wären wir keineswegs verblüfft, wenn in den in Betracht kommenden Fällen die eingelegte Beschwerde als unstichhaltig abgewiesen würde. Die triftigsten Gründe dafür vermag behördlicher Scharfsinn stets zu entdecken, dafern löblicher Amtseifer ihn stachelt. Der Minister hat zwar in seiner Erklärung von Frauen im Allgemeinen gesprochen. Er hat ferner versichert, daß in den besonders geeigneten Fällen" die Zulassung der Frauen zu Versammlungen erfolgen solle, einerlei von welcher Partei diese Versammlung ins Leben gerufen ist". Allein für viele Leute fängt noch immer die Frau erst bei der blaublütigen Von" und " 3u" an oder bei der rentenschweren Gnädigen; wer darunter steht, ist nur weibliche Hand", weibliches Last- und Luftthier. Und man braucht wahrlich nicht Prophet zu sein in Israel , um vor= auszusagen, welche Parteiversammlungen die Behörden fraft ihres Amtes als politische Erzieher und Vormünder der entscheidungs­unfähigen Frau als geeignet" oder ungeeignet für weibliche Zu­hörerschaft erklären werden.

Doch wie immer die Entscheidung in den Einzelfällen lauten mag, Eines ist sicher: die allgemeine Durchführung der Rechts­auffassung, welche der Minister betreffs Zulassung der Frauen zu den Versammlungen politischer Vereine zuerst vertreten hat, wird vom Proletariat erfämpft werden müssen. Das gesetzlich nicht beschränkte Recht der Frau, solchen öffentlichen Versamm­lungen jeder Art beizuwohnen, die nicht von politischen Organi= fationen ausgehen; die ihr gesetzlich zugesicherte Koalitionsfreiheit: sie werden wieder und wieder von den Behörden hier und da in