Der Achtstundentag, dessen gesetzliche Festlegung in Deutschland für die nächste Zeit leider kaum zu erwarten ist, würde der ver- heiratheten Fabrikarbeiterin eine erheblich vermehrte Freizeit gewährem Er ist daher mit Einsetzung aller Kräfte anzustreben. Daneben er­scheint auch der freie Samstagnachmittag als ein geeignetes Mittel, die Frau etwas zu entlasten. Er ermöglicht es ihr, am Samstag ihren Haushalt einigermaßen in Stand zu setzen und sichert ihr da­durch einige vollständig freie Sonntagsstunden, die sie der Pflege des Familienlebens und ihrer eigenen Erholung widmen kann. Man kann als einen ersten sehr schüchternen Schritt zum freien Samstag- nachmittag die Bestimmung in Z 137 der Gewerbeordnung erblicken, wonach am Borabende der Sonn- und Festtage die Arbeiterinnen nicht über S.> Uhr Nachmittags hinaus in Fabriken beschäftigt werden dürfen. Der in dieser Bestimmung ausgedrückte Gedanke ist dem schweizerischen Fabrikgesetz entlehnt, dessen Artikel 11 bestimmt, daß die tägliche Arbeitszeit nicht über 11 und an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen nicht mehr als 10 Stunden betragen dürfe. In der Ausführung dieser Bestimmungen in den beiden Ländern besteht aber ein erheblicher Unterschied. In der Schweiz werden, abgesehen von den kontinuirlichen Betrieben, am Samstag grundsätzlich keine Ueberstunden gewährt, und die schweizerische Industrie ist bei dieser Praxis groß geworden. In Deutschland bestehen dagegen zahlreiche Ausnahmen, so daß für Tausende von Arbeiterinnen der im Gesetz vorgesehene frühere Feierabend am Samstag nur auf dem Papier steht. Da die schweizerische Industrie an den in Betracht kommenden Tagen auf jede Ueberzeitarbeit verzichten muß, so hat sie sich ent­sprechend eingerichtet, und es liegt nur an den deutschen Gesetzgebern und Behörden, die Unternehmer in Deutschland auf gleiche Weise zu besserer Organisation der Arbeit zu erziehen. Die Forderung des freien Samstagnachmittags bedeutet nichts Anderes als die Weiterführung eines bereits von der Gesetz­gebung akzeptirten Gedankens. In anderen Ländern besteht bereits diese Beschränkung. Es ist in erster Linie England, in dem der freie Samstagnachmiltag weite Verbreitung gefunden hat, und das die Heimath der werthvollen Einrichtung ist. Gesetzlich ist sie aller­dings nur einem Theile der Arbeiterschaft gesichert. Das englische Fabrikgesetz unterscheidet der industriellen Entwicklung des Landes entsprechend und darum geschichtlich begreiflich, aber technisch durch­aus unzutreffend sämmtliche Industriezweige in zwei Gruppen: in die Textilindustrie und die übrige Industrie. In Bezug auf die Samstagsruhe wird nun Folgendes bestimint: In der Textil- b ran che dürfen Betriebe mit weiblichen und jugendlichen Arbeitern Samstags arbeiten(einschließlich Reinigungs- und Putzarbeiten) von 6 Uhr Morgens bis 1 Uhr Nachmittags mit einstündiger Pause, oder von 6 Uhr Morgens bis Uhr Nachmittags mit mindestens halbstün­diger Pause, oder von 7 Uhr Morgens bis oder auch 2 Uhr Nachmittags ohne gesetzliche Pause. Für die ü b r i g e n I n d u st r i e n gelte» die Bestimmungen, daß in Etablissements mit ausschließlich weiblichen Arbeitern Samstags von 6 bis 2 oder von 7 bis 3, oder von 8 bis 4 Uhr mit halbstündiger Pause geschafft wird, wenn während der übrigen Wochentage die tägliche Arbeitszeit auch nicht länger als 8 Stunden beträgt. Das Gesetz enthält allerdings auch Ausnahmen, deren wichtigste Folgendes festsetzen: Frauen oder jugend­liche Arbeiter dürfen in Betrieben der Textilbranche mit Achtstunden­tag auch am Samstag von 6 bis 4 Uhr beschäftigt werden, bei zwei­stündiger Pause. Es ist zulässig, daß erwachsene mündige junge Leute auch am Samstag 12 Stunden beschäftigt werden in Walzwerken, bei Hochöfen, in Papierfabriken, Druckereien, die Tag- und Nacht­schichten haben.(Näheres Nr. 2 derGleichheit": Vom Schutze er­wachsener Arbeiterinnen im Auslande.) Im Großen und Ganzen bedeutete die Aufstellung der vorstehenden gesetzlichen Normen die gesetzliche Sanktion von Bedingungen, die sich allmälig heraus­gebildet hatten. Für die erwachsenen männlichen Arbeiter, also für den weitaus größeren Theil der Arbeiterschaft, ist der freie Samstagnachmittag in England nicht gesetzlich festgelegt. Trotzdem genießen sie die Wohl- that desselben in ergiebigerer Weise, als die vom Gesetz Geschützten. In den kleineren Industrien ist freilich auch in England die Samstags­und sogar die Sonntagsarbeit noch anzutreffen. Dagegen wird in sämmtlichen großen Industrien die Arbeit Samstags um 1 Uhr, ja sogar um 12 Uhr eingestellt. Dieser freie Samstagnachmittag ist eine Errungenschaft der englischen Gewerkschaften, die den ersten Schritt dazu thaten in Gestalt des Kampfes um die doppelte Bezahlung sämmtlicher Samstags- und Sonntagsüberstunden. In diesem Kampfe siegten sie. In der Folge wurde die Samstags- und Sonntagsarbeit auf das absolut Nothwendigste beschränkt. Sogar in Glashütten und Glasfabriken hält man es für vortheilhafter, die Ruhezeit zu beobachten und die Oefen 36 Stunden lang auf Schmelztemperatur zu erhalten. Auf diese Weise läßt sich mit ein paar Heizern auskommen, während sonst die Arbeitsstunden dem gesammten Personal doppelt bezahlt werden mußten. Ebenso halten es die Gasfabriken. Die chemische Industrie in Newcastle läßt nach dem Bericht der dortigen Aufsichts­beamten Samstag Nachmittags und Sonntags blos 5 Prozent ihrer Arbeiter schaffen. In Birmingham , dem Zentrum der Eisen- und Glasindustrie, werden wäbrend der Ruhezeit etwa 1 bis 2 Prozent sämmtlicher Arbeiter beschäftigt. Man kann mithin behaupten, daß in England der freie Samstag­nachmittag für Arbeiter und Angestellte besteht. Den schwächeren weiblichen und jugendlichen Arbeitern garantirt ihn das Gesetz, und die männlichen Arbeiter haben ihn durch den gewerkschaftlichen Kampf errungen, lieber die günstige Wirkung dieser Einrichtung herrscht kein Zweifel. Weder Arbeiter noch Unternehmer möchten sie wieder missen. Für Beide ist durch sie die Möglichkeit größerer Ruhe und geistiger und leiblicher Erfrischung geschaffen worden. Man hört so oft das Lob des englischen Arbeiters singen. Der freie Samstag­nachmittag hat wesentlich mit dazu beigetragen, die intensive und konzentrirte Arbeitsleistung des englischen Arbeiters zu ermöglichen. In Amerika sind es hauptsächlich Banken in großen Städten, welche den Samstagnachmittag ihren Angestellten freigeben. Im Staate New-Aork besteht seit 187S ein Gesetz, welches den Samstag für einen Halbruhetag erklärt, an welchem die öffentlichen Etablisse­ments um Mittag geschlossen werden müssen. Im Jahre 1894 wurde zu diesem Gesetze noch ein Reglement erlassen, das alle am Samstag­nachmittag vorgenommenen Bankgeschäfte für ungiltig erklärt. In Chicago ist es ebenso und die meisten Arbeiter haben daselbst wenigstens im Sommer den Samstagnachmittag frei. Neben England ist es Australien , wo der freie Samstag­nachmittag die weiteste Verbreitung hat. Die normale Arbeitszeit ist dort bekanntlich der Achtstundentag, der zum kleineren Theil gesetzlich festgelegt, zum größten Theil aber durch die gewerkschaftlichen Kämpfe erreicht worden ist. Der Samstagnachmittag ist frei, sogar die Chinesen dürfen nur bis höchstens 2 Uhr Nachmittags arbeiten. Ein in Queensland seit Jahrzehnten ansässiger schweizerischer Kaufmann äußert sich darüber in einem Briefe folgendermaßen:Bezüglich des freien Nachmittags, des sogenannten Halbfeiertags, der Schließung der Geschäfte u. s. w. sind bei uns die gesetzlichen Verfügungen ziem­lich unbestimmt. In einigen südlichen Kolonien liegen klarere Bestim­mungen vor. Bei uns kann in dieser Sache Niemand gezwungen werden. Doch erfreuen sich nach gegenseitiger Uebereinkunfr jetzt die meisten Gewerbe und Geschäfte des Halbfeiertags, der meistens, doch nicht durchwegs, auf den Samstag fällt. Alle Engroshäuser, die meisten Fabriken, alle Banken schließen; kleine Läden und Handwerker, namentlich in den Vorstädten und auf dem Lande, arbeiten bis in die Nacht. Die freie Zeit wird fast ganz ausschließlich dem Sporte gewidmet." Der Briefschreiber betont sodann den enormen intellek­tuellen und moralischen Einfluß dieser Freizeit sowie die damit ver­bundenen vielen Vortheile für die physische EntwicklungIn ganz ähnlicher Richtung wirkt auch die Kürze der täglichen Arbeitszeit, die hier fast durchwegs auf 8 Stunden beschränkt ist. Der großen Masse der Bevölkerung, wenigstens in den Städten, sind diese Ferienstunden von größtem Vortheil, da so dem Volke Raum gegeben wird, sich zu entwickeln, gewiß ein schönes Ergebniß.... Wenn auch der Ausfall in der Produktion in Folge der beschränkten Arbeitszeit vielerorts als ein Gegengrund angesehen wird, so ist auch dies nur das Resultat oberflächlich angestellter Beobachtung. Das Klima würde wohl eine längere Arbeitsdauer erlauben, aber zugleich eine proportionale Ver­minderung der aufgewandten Energie bedingen. Auch hat der Aus­fall sich in keiner Weise als nachtheilig fühlbar gemacht und wird es voraussichtlich auf Jahre hinaus nicht werden, ja wahrscheinlich nie; denn übervölkerte Länder werden immer genügende Arbeits­kräfte stellen, sobald nur der Bedarf bekannt wird."* Diese Aus­führungen eines Großkaufmanns, eines Kapitalisten, sind außerordentlich lehrreich. Der freie Samstagnachmittag hat vereinzelt auch anderwärts Eingang gefunden. So ist mit ihm in dem Webereizentrum Roanne (Frankreich ) schon vor 22 Jahren ein Versuch gemacht worden. All­mälig ist er dort in allen Fabriken zur Einführung gelangt, nachdem die Arbeiter im Jahre 1882 in den Streik eingetreten waren, um ihn allgemein zu erlangen. Der Geschäftsleiter einer Fabrik von Roanne schreibt darüber:Die Behauptung, daß gar keine Produktionsverminde- rnng eintrete, wäre vielleicht übertrieben, aber sicher beträgt sie nicht mehr als den Ertrag von zwei Stunden, denn die Arbeiter, fast ausschließlich Stückarbeiter, arbeiten mit mehr Eifer und Fleiß, um trotz des freien Halbtages doch ihren Zahltag zu erreichen. Wir beschäftigen Arbeiter beiderlei Geschlechts vom 16. Altersjahre ab." Auf dem vorjährigen * Der freie Samstagnachmittag. Von Gustav Benz , Pfarrer in Basel . Verlag von Reinhardt. 32 Seiten. Preis 30 Pf.