für die oben angedeuteten Mängel unserer Geburtshilfe verantwortlich zu machen, sondern Staat und Gemeinde sind die wahren Schuldigen, weil sie aus staats- oder kommunalegoistischen Gründe» Zustände dulden, bei denen man sich nur darüber wundern muß, daß das auf gesundheitlichem Gebiet angerichtete Unheil nicht noch viel größer ist, als es thatsächlich der Fall ist. Staat und Gemeinde haben bei uns die Fürsorge für die Beschaffung der Geburtshilfe übernommen, aber sie wollen nichts dafür ausgeben. Wir werden demnächst nachweisen, daß die in Betracht kommenden Körperschaften sich sowohl gegen das Publikum, wie gegen die Hebammen in nicht wieder gut zu machender Weise versündigen, wenn sie grundsätzlich nur das schlechteste Material für den verantwortungsvollen Beruf der Geburlshelferin auswählen, weil nur dieses ohne Murren die ihm auferlegten elenden Existenzbedingungen erträgt. Aus der Bewegung. Von der Agitation. Auf Veranlassung der Vertrauensperson der Genossinnen von Köln , Genossin Zeise, unternahm Genossin Greifenberg-Augsburg vom 22. August bis 1. September eine Agitationstour im Rheinland . Versammlungen mit dem Thema: „Die nothwendige Theilnahme der Frauen am Klassenkampf", fanden statt in Lindenthal , Deutz, Ehrenfeld , Kalk und Mülheim . In Aachen und Saarbrücken sprach die Referentin über„Die Jndustriearbeiterin als Mutter und Gattin"; in Dünnwald behandelte sie das Thema:„Im Kampf ums Dasein". Alle Versammlungen erfreuten sich eines sehr guten Besuchs, besonders zahlreich waren die Frauen erschienen. In vielen Orten konnten die Lokale nicht Allen Raum bieten, die gekommen waren, um an der Versammlung theilzunehmen. Jedenfalls ein erfreuliches Zeichen für das vorhandene Bedürfniß nach Aufklärung. Besonders zeichnete sich Aachen durch die rege Betheiligung der Frauen an der Versammlung aus. Und dies obgleich seitens der„Christlichen " die schlimmste Quertreiberei praktizirt worden war. Dieselben beriefen an dem nämlichen Tage, an dem unsere Versammlung stattfand, ebenfalls eine Versammlung ein und ließen durch ihren Blattausträger bekannt geben, daß die angekündigte sozialdemokratische Volksversammlung nicht stattfände, die Arbeiter sollten in die christliche Versammlung kommen. Zu dieser einen Unverfrorenheit gesellte sich noch eine zweite. Der Blattausträger erklärte nämlich, er mache das Vorstehende im Namen des Vertrauensmannes Schröder bekannt, der Einberufer der Volksversammlung war. Genosse Schröder erfuhr diese niederträchtige Handlungsweise erst am Vormittag des Versammlungstages. so daß die Zeit zu kurz war, um geeignete Schritte dagegen unternehmen zu können. So kam es, daß weniger Männer, dafür aber recht viel Frauen in der Versammlung anwesend waren. Der Vorgang zeigt, zu welchen Mitteln die„Christlichen " in christlicher Wahrhaftigkeit greifen, um Versammlungen illusorisch zu machen, die ihnen nicht behagen. Erfreulich ist, daß diese Mittel in Aachen den Erfolg der Agitation nicht zu vereiteln vermochten. Interessant war auch die Versammlung in Deutz, Sie war als Volksversammlung von einer Einzelperson angemeldet worden. Trotzdem sprang der Ueberwachende mit einem Male auf und verbot der Rednerin, die Politik in ihre Erörterung hineinzuziehen. Genossin Greifenberg belehrte ihn dahin, daß eine Volksversammlung tage, und daß in einer solchen die Frauen das Recht hätten, Politik zu treiben. Der Beamte erwiderte jedoch darauf:„Was Sie da sagen, ist mir ganz gleich, wenn Sie nochmal die Politik hereinziehen, dann löse ich die Versammlung auf!" Die Rednerin stellte es nun der Versammlung anHeim, zu entscheiden, ob sie in der Behandlung ihres Themas, das ein politisches sei, fortfahren und es zur Auflösung kommen lassen. oder ob sie die Politik aus dem Spiel lassen solle. Die Versammlung war einstimmig für die weitere Behandlung der Tagesordnung. Doch kaum hatte die Rednerin ihre Erörterungen wieder aufgenommen, als der Beamte aufsprang und das Befassen mit Politik abermals verbot. Jedenfalls war sich jedoch der Amtseifrige nicht ganz klar, was das Gesetz erlaubt, und was es verbietet, denn wenn er überzeugt war, im Rechte zu sein, so hätte er nicht zum dritten Male mit Auflösung gedroht, vielmehr einfach aufgelöst. Statt dessen hörte er nur den letzten Theil des Vortrags stehend mit an. Dieser Vorgang ist offenbar ein weiterer Beweis dafür, daß mit der Ueber- wachung von Versammlungen Beamte betraut werden, die aus Un- kenntniß der Gesetze störend in die Verhandlungen eingreifen. Von den Frauen verlangt man, daß sie das Gesetz kennen und respektiren, sollte man nicht auch von den Beamten das Gleiche fordern? Oder gilt vielleicht auch für Beamte und simple Reichsangehörige zweierlei Recht, wie es für die Damen vom Bunde der Landwirthe und die Proletarierinnen gilt? In Nippes steht den Genossen kein Lokal zur Verfügung, so daß dort keine Versammlung abgehalten werden konnte. Es ist aber am Orte ein guter Stamm von Genossinnen vorhanden, die soviel wie möglich im Stillen arbeiten, um neue Anhänger und Anhängerinnen für die Ideen des Sozialismus zu gewinnen. Und diese Ideen marschiren siegreich in die proletarischen Massen auch des„schwarzen" Rheinlands hinein, die Zentrumsgarde mag sich dagegen wehren, soviel sie will.>l.<Z. In Anschluß an die Agitation in der Dortmunder Gegend, über die wir in Nr. 19 berichteten, fanden noch Versammlungen statt in Witten , Herne , Gelsenkirchen und Hamm . Die„politische Rechtlosigkeit der Frau" bildete das Thema, das Genossin Zieh in diesen vier zum Theil glänzend besuchten Versammlungen erörterte. In Hamm sprach in der Diskussion ein Herr G-, Mitglied des christlichen Jünglingsvereins. Er bezweifelte die Richtigkeit der Ausführungen der Referentin, soweit sie Bezug hatten auf die steigende Verwendung der weiblichen Arbeitskraft. Er bestritt, daß Frauen in hochschwangerem Zustand zur Erwerbsarbeit herangezogen würden, denn— das Krankenkassengesetz(!!) schreibe vor, daß Frauen vier Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden dürften. Die Referentin belehrte den„gutunterrichtelen" Herrn, daß nicht das Krankenkassengesetz, sondern die Gewerbeordnung hier in Frage käme, dieselbe sehe aber leider keinen Schutz Schwangerer vor, sondern nur eine» der Wöchnerinnen für höchstens vier Wochen, eine Bestimmung, die obendrein noch oft übertreten würde. Was der Redner für Gesetz gehalten, fordere allerdings seit Langem die Sozialdemokratie, leider sei jedoch ihre Forderung noch nicht verwirklicht. Als Grund gegen die politische Gleichberechtigung der Frau führte der Opponent an, daß es zu Zwistigkeiten in der Ehe führen würde, falls Mann und Frau verschiedener Ansicht seien. Als Beweis für diese Befürchtung zog er die Mischehen an. Unter jubelnder Zustimmung der Versammelten bewies die Referentin dem Herrn die Haltlosigkeit seiner— ach so kleinlichen— Einwendungen. Auf der Rückfahrt von Dortmund fanden noch Versammlungen statt in Pletten berg , Lüdenscheid und Iserlohn , die einige 60 Abonnenten auf die Arbeiterpresse brachten. In Iserlohn ward der Grundstein gelegt für einen Frauen verein, dem 31 Mitglieder beitraten, und dessen Leitung die Frau des dortigen Arbeitersekretärs, Genossin Limberts, übernehmen wird. I-. Resolutionen der Konferenz sozialistischer Frauen zu München . I. Arbeiterinnenschutz. In Erwägung daß die von der Reichsregierung angeordnete Enquete über die Fabrikarbeit verheiratheter Frauen die Nothwendigkeit wirksamer gesetzlicher Arbeiterinnenschutzbestimmungen neuerlich dokumentarisch bestätigt hat; daß jedoch die in letzter Zeit veranlaßte Erhebung des Reichsamtes des Innern über eine eventuelle Verkürzung der Arbeitszeit der Fabrikarbeiterinnen nichtsdestoweniger eine Verschleppung der dringenden Reformen befürchten läßt, ebenso auch ein durchaus ungenügendes Maß an weiterem gesetzlichen Schutze der Arbeiterinnen: fordert die Konferenz sozialistischer Frauen die schleunige weitere Ausgestaltung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes durch Festlegung der Reformen, für welche sich der Parteitag der Sozialdemokratie zu Hannover und die Konferenz sozialistischer Frauen zu Mainz erklärt haben, und die in einer Eingabe zur Kenntniß des Reichstags gebracht worden sind. Was insbesondere die unabweisbare Verkürzung der Arbeitszeit anbetrifft, so fordert sie an erster Stelle: Für alle erwachsenen Arbeiterinnen die gesetzliche Einführung des Achtstundentags, der durch eine stufenweise Herabsetzung der täglichen Arbeitszeil auf zehn bezw. neun Stunden für eine kurze, gesetzlich bestimmte Uebergangszeit vorbereitet werden kann; für die jugendlichen Arbeiterinnen die Herabsetzung der täglichen Maximalarbeitszeit auf vier bezw. sechs Stunden, Erhöhung der Altersgrenze auf 18 Jahre und Einführung eines obligatorischen Fortbildungsunterrichles, in dessen Schulplan Haushaltungsunterricht, Gesundheitslehre und Säuglingspflege einzubeziehen sind; für alle Arbeiterinnen die Abschaffung der Ueber stundenarbeit. Die Konferenz fordert außerdem gesetzliche Förderung der Einführung solcher Vorrichtungen in Fabriken und Werkstätten, die die Gesundheit der darin Beschäftigten schützen.
Ausgabe
12 (24.9.1902) 20
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