Gesellschaft für soziale Reform, bekämpfte entschieden die gesetzliche Beschränkung der Frauenarbeit in den Fabriken und forderte auf, die Regelung derselben dem Wohlwollen der Fabrikanten" zu überlassen. Bezeichnender Weise trat weder ein Minister noch ein Professor diesem Standpunkt entgegen. Ihn zu widerlegen überließen die betitelten, sozial einflußreichen" Mitglieder der Gesellschaft den christlichen Gewerkvereinlern. Zwei von diesen traten übrigens nicht bloß für die gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit ein, sondern für das Verbot der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen. Mit verblüffender Harmlosigkeit stellte Herr von Berlepsch nach diesen Debatten die„ Uebereinstimmung der zu Tage getretenen Ansichten" fest. Wir unterschätzen nicht, was das harmonieselige Kaffeekränzchen von Exzellenzen a. D. und solchen die Exzellenzen werden möchten, von wahren und heuchlerischen Arbeiterfreunden auf dem Gebiet der sozialen Reform zu leisten vermag. Aber trotzdem sind wir der Ueberzeugung, daß die Arbeiterinnen den Zehnstundentag am St. Nimmerlein erhalten würden, wenn sie für die Verwirklichung dieser Reform auf die Herren angewiesen wären und nicht in erster Linie auf die Macht des organisirten Proletariats bauen könnten.
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Vereinsrecht der Frauen.
Die Praxis des zweierlei Vereins- und Versammlungsrechtes in Preußen ist fürzlich in Köln hell beleuchtet worden. Bei der Delegirtenversammlung der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz " durfte eine Frau, die englische Ober- Fabrilinspektorin Miß Anderson, unbehelligt von polizeilichen Maßregeln sprechen. Bei der Generalversammlung der„ Gesellschaft für Soziale Reform", die doch eine Gruppe der genannten " Internationalen Vereinigung" ist, ward eine Frau, Frl. Simon, an der Erstattung eines Referats durch polizeiliche Verfügung verhindert. , Erkläret mir, Graf Derindur, diesen Zwiespalt der Natur!" Warum war in dem einen Falle gestattet, was in dem anderen hochnothpeinpeinlich verboten wurde? Sollte sich die weise und schneidige Kölner Polizei geschämt haben, die parties honteuses des preußischen Vereins- und Versammlungsrechtes vor einer Engländerin zu enthüllen, die an das freieste Vereins- und Versammlungsrecht gewöhnt ist? Oder fühlte sie sich zur„ Koulanz" gegen die Trägerin eines staatlichen Amtes bewogen? Welche Gründe auch immer ihre Haltung bestimmten: das Rechtsempfinden der deutschen Frauen empört sich gegen die Praxis des zweierlei Rechtes. Es fordert ein Recht, das ausnahmslos für alle Frauen gelten muß, für Deutsche wie Ausländerinnen, für Arbeiterinnen wie Staatsbeamtinnen und Kronenträgerinnen. Zum Schlusse eine Frage, die sich aufdrängt. War kein anderes weibliches Mitglied der„ Internationalen Vereinigung" zur Stelle, welches das Miß Anderson gewährte Recht der Rede in einer Vereinsversammlung ausnußte? Die„ Vereinigung" hat doch erst kürzlich drei deutsche Korrespondentinnen ernannt. Was bürgerliche Damen bei dieser Gelegenheit dem Anschein nach unterlassen haben, das werden unsere Genossinnen sicherlich thun. Sie werden das dem ausländischen Gaste zugebilligte Recht auch für sich beanspruchen.
Genossenschaftsbewegung.
Auf dem„ Allgemeinen Genossenschaftstag" zu Kreuznach wurden auf Antrag der Verbandsleitung 98 Konsumgenossenschaften und die„ Großeinkaufs- Gesellschaft deutscher Konsumvereine" aus dem ,, Allgemeinen Verband der deutschen Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften" ausgeschlossen. Warum? Weil die Ausgeschlossenen ,, hinreichend verdächtig erscheinen, dem Konsumvereinsprinzip ehrlichen und treuen Ausdruck vor aller Welt geben zu wollen", wie es in dem Zirkular der Kommission heißt, welche von den geächteten Organisationen mit der Gründung eines Verbandes der Konsumund Produktivgenossenschaften Deutschland 3" betraut wurde. Der Ausschluß bedeutet eine„ reinliche Scheidung" zwischen den Anhängern des alten und des neuen Genossenschaftsgedankens, zwischen Denen, die das Genossenschaftsprinzip zur Magd einer kurzsichtigen, beschränkten Mittelstandsretterei machen wollen, und Denen, die dieses Prinzip in den Dienst der Entwicklung zu höheren Formen des wirth schaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zu stellen trachten. Die Scheidung der gegensätzlichen Elemente und die Gründung des Verbandes werden das Aufblühen der modernen Genossenschaftsbewegung erheblich fördern.
Für die Ausbreitung der Konsumgenossenschaften ist Genossin David Mainz im letzten Jahre hervorragend rednerisch thätig gewesen. Sie referirte in Mülheim a. Rh. und Umgegend in fünf Versammlungen, in Remscheid in zwei Versammlungen, in
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Fechenheim , Bockenheim , Nürnberg , Erlangen , Schwein furt , Bamberg , Mannheim , Biebrich und Rödelheim in je einer Versammlung. Ihre Wirksamkeit hat dem Genossenschaftsgedanken insbesondere auch unter den Frauen zahlreiche neue Anhänger geworben.
Frauenbewegung.
Die fünfte Generalversammlung des Bundes deutscher Frauenvereine hat das in letzter Nummer mitgetheilte Arbeitsprogramm erledigt. So scharfe Kritik auch manche Einzelheiten herausfordern: alles in allem stellen die Berathungen und Beschlüsse einen anerkennenswerthen Fortschritt dar. Sowohl auf dem Gebiete der sozialen Reformarbeit wie im Blachfelde des Kampfes um die Gleichberechtigung der Frau marschirt die bürgerliche Frauenbewegung vorwärts, wenn auch langsamer und weniger fräftig, als es geboten wäre. Hervorgehoben sei die Stellungnahme der Generalversammlung zur Frage des Frauenwahlrechts. Wir werden in der folgenden Nummer auf die Arbeit der frauenrechtlerischen Tagung zurückkommen.
Die ersten elf Berliner Armenpflegerinnen sind in einer Plenarsizung der Armendirektion in ihr Amt eingeführt worden. Der Vorsitzende, Stadtrath Dr. Münsterberg, wies darauf hin, daß der Eintritt der Frauen in die Berliner Armenpflege von grundfäßlicher Bedeutung sei.
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Sittlichkeitsfrage.
Ein internationaler Kongreß zur Bekämpfung des Mädchenhandels hat fürzlich in Frankfurt a. M. getagt. Ihm ging eine deutsche Vorkonferenz voraus, die in der Hauptsache sich mit den Berichten einzelner Vereine beschäftigte, welche sich die Bekämpfung des Mädchenhandels zur Aufgabe gemacht haben. Aus diesen Berichten erhellte viel guter Wille, eine große Einsichtslosigkeit in die Ursachen der Prostitution und ihrer Begleiterscheinungen, und im Allgemeinen die Ohnmacht, der Unsittlichkeit erfolgreich entgegenzuwirken. Die Berathungen führten zu einer Auseinandersetzung zwischen der Frauenrechtlerin Frl. Lydia Heymann- Hamburg und dem Vertreter des hamburgischen Senats, Polizeirath Hopff. Frl. Heymann behauptete, daß es in Hamburg polizeilich konzessionirte Bordelle gebe. Der Herr Polizeirath bestritt das: die Bordelle seien nicht fonzessionirt, nur geduldet. Der Konferenz wurden eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Bekämpfung des Mädchenhandels. unterbreitet. Professor Dr. von Mayr forderte eine Verschärfung der Strafgesetze. Der Kongreß trat dieser Auffassung bei, obgleich Oberstaatsanwalt Hupert darauf hingewiesen hatte, daß die bestehenden Gesetze schon scharf genug seien. Es sollen internationale gleiche Grundsätze für die Bestrafung von Sittlichkeitsdelikten aufgestellt werden, es wurden internationale, polizeilich- administrative Maßregeln verlangt. Niemand forderte eine Hebung der wirthschaftlichen Lage der breiten Voltsmassen und bestimmter Schichten des weiblichen Proletariats. Und doch war ausdrücklich festgestellt worden, daß die unsäglich arme und rückständige galizische und russische Bevölkerung, daß das Kellnerinnengewerbe, die Variétés, Tingeltangel 2c. den Mädchenhändlern weiße Sklavinnen" in großer Zahl liefern. Die Verhandlungen des eigentlichen Kongresses, dem wie der Vorkonferenz zahlreiche deutsche Regierungs- und Polizeivertreter beiwohnten, erhoben sich nicht über das schon gekennzeichnete niedrige Niveau. Es wurden allerhand Pflästerchen und Quacksalbereien zur Bekämpfung der Prostitution und des Mädchenhandels angepriesen: Aufklärung, Frömmigkeit, Belehrung der Behörden, strenge Strafen 2c. Für die sozialen Ursachen des Uebels war kein Verständniß vorhanden. Zischen und lebhafte Zwischenrufe ertönten, als Frau Henriette Fürth die sozialen Wurzeln der Unsittlichkeit und des Mädchenhandels bloßlegte und entsprechende soziale Reformen zur Milderung der fressenden Schäden forderte. Frau Fürth hob scharf hervor, welche Rolle Noth und Ausbeutung für den sittlichen Verfall junger Mädchen spielen. Sie forderte wirksamen gesetzlichen Arbeiterinnenschutz, Förderung der Gewerkschaftsorganisationen, Sicherung austömmlicher Löhne und Hebung der Volksbildung. Solch„ umstürzlerische" Wahrheiten stachen zu unangenehm von den faden Halbheiten der illustren Gesellschaft ab. Der Vorsitzende, Senator Saburoff aus Petersburg , beeilte sich, die Rednerin auf den Ablauf der Redezeit aufmerksam zu machen. In drei Jahren soll in Paris ein neuer Rongreß abgehalten werden. Die diesjährige Veranstaltung war ein Tummelplatz sozialpolitischer Kinder, welche sich damit amüsirten, mit einem Theelöffelchen das Meer ausschöpfen zu wollen.
Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart .