Gesellschaft für soziale Reform, bekämpfte entschieden die gesetzliche Beschränkung der Frauenarbeit in den Fabriken und forderte auf, die Regelung derselben dem Wohlwollen der Fabrikanten" zu über­lassen. Bezeichnender Weise trat weder ein Minister noch ein Pro­fessor diesem Standpunkt entgegen. Ihn zu widerlegen überließen die betitelten, sozial einflußreichen" Mitglieder der Gesellschaft den christlichen Gewerkvereinlern. Zwei von diesen traten übrigens nicht bloß für die gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit ein, sondern für das Verbot der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen. Mit verblüffen­der Harmlosigkeit stellte Herr von Berlepsch nach diesen Debatten die Uebereinstimmung der zu Tage getretenen Ansichten" fest. Wir unterschätzen nicht, was das harmonieselige Kaffeekränzchen von Ex­zellenzen a. D. und solchen die Exzellenzen werden möchten, von wahren und heuchlerischen Arbeiterfreunden auf dem Gebiet der sozialen Re­form zu leisten vermag. Aber trotzdem sind wir der Ueberzeugung, daß die Arbeiterinnen den Zehnstundentag am St. Nimmerlein erhalten würden, wenn sie für die Verwirklichung dieser Reform auf die Herren angewiesen wären und nicht in erster Linie auf die Macht des organi­sirten Proletariats bauen könnten.

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Vereinsrecht der Frauen.

Die Praxis des zweierlei Vereins- und Versammlungs­rechtes in Preußen ist fürzlich in Köln hell beleuchtet worden. Bei der Delegirtenversammlung der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz " durfte eine Frau, die englische Ober- Fabrilinspektorin Miß Anderson, unbehelligt von polizeilichen Maßregeln sprechen. Bei der Generalversammlung der Gesell­schaft für Soziale Reform", die doch eine Gruppe der genannten " Internationalen Vereinigung" ist, ward eine Frau, Frl. Simon, an der Erstattung eines Referats durch polizeiliche Verfügung verhindert. , Erkläret mir, Graf Derindur, diesen Zwiespalt der Natur!" Warum war in dem einen Falle gestattet, was in dem anderen hochnothpein­peinlich verboten wurde? Sollte sich die weise und schneidige Kölner Polizei geschämt haben, die parties honteuses des preußischen Ver­eins- und Versammlungsrechtes vor einer Engländerin zu enthüllen, die an das freieste Vereins- und Versammlungsrecht gewöhnt ist? Oder fühlte sie sich zur Koulanz" gegen die Trägerin eines staatlichen Amtes bewogen? Welche Gründe auch immer ihre Haltung bestimmten: das Rechtsempfinden der deutschen Frauen empört sich gegen die Praxis des zweierlei Rechtes. Es fordert ein Recht, das ausnahms­los für alle Frauen gelten muß, für Deutsche wie Ausländerinnen, für Arbeiterinnen wie Staatsbeamtinnen und Kronenträgerinnen. Zum Schlusse eine Frage, die sich aufdrängt. War kein anderes weibliches Mitglied der Internationalen Vereinigung" zur Stelle, welches das Miß Anderson gewährte Recht der Rede in einer Ver­einsversammlung ausnußte? Die Vereinigung" hat doch erst kürzlich drei deutsche Korrespondentinnen ernannt. Was bürgerliche Damen bei dieser Gelegenheit dem Anschein nach unterlassen haben, das werden unsere Genossinnen sicherlich thun. Sie werden das dem aus­ländischen Gaste zugebilligte Recht auch für sich beanspruchen.

Genossenschaftsbewegung.

Auf dem Allgemeinen Genossenschaftstag" zu Kreuznach wurden auf Antrag der Verbandsleitung 98 Konsumgenossenschaften und die Großeinkaufs- Gesellschaft deutscher Konsumvereine" aus dem ,, Allgemeinen Verband der deutschen Erwerbs- und Wirthschafts­genossenschaften" ausgeschlossen. Warum? Weil die Ausgeschlossenen ,, hinreichend verdächtig erscheinen, dem Konsumvereinsprinzip ehr­lichen und treuen Ausdruck vor aller Welt geben zu wollen", wie es in dem Zirkular der Kommission heißt, welche von den geächteten Organisationen mit der Gründung eines Verbandes der Konsum­und Produktivgenossenschaften Deutschland 3" betraut wurde. Der Ausschluß bedeutet eine reinliche Scheidung" zwischen den An­hängern des alten und des neuen Genossenschaftsgedankens, zwischen Denen, die das Genossenschaftsprinzip zur Magd einer kurzsichtigen, beschränkten Mittelstandsretterei machen wollen, und Denen, die dieses Prinzip in den Dienst der Entwicklung zu höheren Formen des wirth schaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zu stellen trachten. Die Scheidung der gegensätzlichen Elemente und die Gründung des Ver­bandes werden das Aufblühen der modernen Genossenschaftsbewegung erheblich fördern.

Für die Ausbreitung der Konsumgenossenschaften ist Ge­nossin David Mainz im letzten Jahre hervorragend rednerisch thätig gewesen. Sie referirte in Mülheim a. Rh. und Umgegend in fünf Versammlungen, in Remscheid in zwei Versammlungen, in

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Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( Bundel) in Stuttgart .

Fechenheim , Bockenheim , Nürnberg , Erlangen , Schwein­ furt , Bamberg , Mannheim , Biebrich und Rödelheim in je einer Versammlung. Ihre Wirksamkeit hat dem Genossenschafts­gedanken insbesondere auch unter den Frauen zahlreiche neue An­hänger geworben.

Frauenbewegung.

Die fünfte Generalversammlung des Bundes deutscher Frauenvereine hat das in letzter Nummer mitgetheilte Arbeits­programm erledigt. So scharfe Kritik auch manche Einzelheiten heraus­fordern: alles in allem stellen die Berathungen und Beschlüsse einen anerkennenswerthen Fortschritt dar. Sowohl auf dem Gebiete der sozialen Reformarbeit wie im Blachfelde des Kampfes um die Gleich­berechtigung der Frau marschirt die bürgerliche Frauenbewegung vor­wärts, wenn auch langsamer und weniger fräftig, als es geboten wäre. Hervorgehoben sei die Stellungnahme der Generalversamm­lung zur Frage des Frauenwahlrechts. Wir werden in der folgenden Nummer auf die Arbeit der frauenrechtlerischen Tagung zurückkommen.

Die ersten elf Berliner Armenpflegerinnen sind in einer Plenarsizung der Armendirektion in ihr Amt eingeführt worden. Der Vorsitzende, Stadtrath Dr. Münsterberg, wies darauf hin, daß der Eintritt der Frauen in die Berliner Armenpflege von grund­fäßlicher Bedeutung sei.

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Sittlichkeitsfrage.

Ein internationaler Kongreß zur Bekämpfung des Mädchen­handels hat fürzlich in Frankfurt a. M. getagt. Ihm ging eine deutsche Vorkonferenz voraus, die in der Hauptsache sich mit den Be­richten einzelner Vereine beschäftigte, welche sich die Bekämpfung des Mädchenhandels zur Aufgabe gemacht haben. Aus diesen Berichten erhellte viel guter Wille, eine große Einsichtslosigkeit in die Ur­sachen der Prostitution und ihrer Begleiterscheinungen, und im All­gemeinen die Ohnmacht, der Unsittlichkeit erfolgreich entgegenzu­wirken. Die Berathungen führten zu einer Auseinandersetzung zwischen der Frauenrechtlerin Frl. Lydia Heymann- Hamburg und dem Vertreter des hamburgischen Senats, Polizeirath Hopff. Frl. Hey­mann behauptete, daß es in Hamburg polizeilich konzessionirte Bordelle gebe. Der Herr Polizeirath bestritt das: die Bordelle seien nicht fonzessionirt, nur geduldet. Der Konferenz wurden eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Bekämpfung des Mädchenhandels. unter­breitet. Professor Dr. von Mayr forderte eine Verschärfung der Strafgesetze. Der Kongreß trat dieser Auffassung bei, obgleich Ober­staatsanwalt Hupert darauf hingewiesen hatte, daß die bestehenden Gesetze schon scharf genug seien. Es sollen internationale gleiche Grundsätze für die Bestrafung von Sittlichkeitsdelikten aufgestellt werden, es wurden internationale, polizeilich- administrative Maß­regeln verlangt. Niemand forderte eine Hebung der wirthschaftlichen Lage der breiten Voltsmassen und bestimmter Schichten des weib­lichen Proletariats. Und doch war ausdrücklich festgestellt worden, daß die unsäglich arme und rückständige galizische und russische Be­völkerung, daß das Kellnerinnengewerbe, die Variétés, Tingel­tangel 2c. den Mädchenhändlern weiße Sklavinnen" in großer Zahl liefern. Die Verhandlungen des eigentlichen Kongresses, dem wie der Vorkonferenz zahlreiche deutsche Regierungs- und Polizeivertreter bei­wohnten, erhoben sich nicht über das schon gekennzeichnete niedrige Niveau. Es wurden allerhand Pflästerchen und Quacksalbereien zur Bekämpfung der Prostitution und des Mädchenhandels angepriesen: Aufklärung, Frömmigkeit, Belehrung der Behörden, strenge Strafen 2c. Für die sozialen Ursachen des Uebels war kein Verständniß vor­handen. Zischen und lebhafte Zwischenrufe ertönten, als Frau Henriette Fürth die sozialen Wurzeln der Unsittlichkeit und des Mädchenhandels bloßlegte und entsprechende soziale Reformen zur Milderung der fressenden Schäden forderte. Frau Fürth hob scharf hervor, welche Rolle Noth und Ausbeutung für den sittlichen Verfall junger Mädchen spielen. Sie forderte wirksamen gesetzlichen Arbeite­rinnenschutz, Förderung der Gewerkschaftsorganisationen, Sicherung austömmlicher Löhne und Hebung der Volksbildung. Solch um­stürzlerische" Wahrheiten stachen zu unangenehm von den faden Halb­heiten der illustren Gesellschaft ab. Der Vorsitzende, Senator Saburoff aus Petersburg , beeilte sich, die Rednerin auf den Ablauf der Rede­zeit aufmerksam zu machen. In drei Jahren soll in Paris ein neuer Rongreß abgehalten werden. Die diesjährige Veranstaltung war ein Tummelplatz sozialpolitischer Kinder, welche sich damit amüsirten, mit einem Theelöffelchen das Meer ausschöpfen zu wollen.

Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart .