Einzelbild herunterladen
 

Br. 297. 14. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Dienstag, 21. Dezember 1897.

Bur offafiatischen Situation.

Das Kartenbild umfaßt Ditchina mit der Halbinsel Shantung   und dem Hafen von Kiao- Tschou, ferner Korea  , das neueste Kaiserretch", in welchem sich Rußland   und Japan  den Rang abzulaufen bestrebt sind, sodann die Südspitze der russischen Küstenprovinz von Sibirien  , mit dem von Jahr zu Jahr bedeuten­der werdenden Kriegshafen von Wladiwostok  ; ferner fast ganz Japan  , welches sich infolge feines siegreichen Krieges mit China   über Formosa   hinaus bis zu den Pescadores ausgedehnt hat und dessen unmittelbarster Machtbereich somit demjenigen Großbritanniens   in Hongkong  äußerst nahe gerückt ist; und im Süden reicht das Kartenbild bis zur Nordspite der Hauptinsel der spanischen   Philippinen, Philippinen  , Luzon  ( Manila  ), dessen Hauptstadt durch ein Kabel mit Hongkong   verbunden ist, dem gegenüber auf der anderen Seite der Mündungsbucht des Kantonflusses die portugiesische Hafenstadt Macao   liegt.

Durch Eintragung der sämmt­lichen unterseeischen Kabel sowie der regelmäßigen Dampferlinten ist für die Leser in augenfälliger Weise zu Darstellung gebracht, wie fich auf dem oftastatischen Gebiet die wirthschaftlichen Interessen der Weltmächte berühren. Die Dampfer­routen find durch feinere Strichlinien bezeichnet, und mit den Anfangs. buchstaben der betreffenden Na­tionen versehen. Wir finden dort regelmäßige Linien unter deutscher, englischer, französischer, österreici­fcher, amerikanischer und japanis scher Flagge; die deutsche, vom Reich subventionirte Hauptlinie ist durch breite starke Strichlinien hervorgehoben. Die Kabelverbin dungen verzweigen sich besonders start von dem britischen   Hafen von Hongkong   aus; hier laufen die Rabel von Tongling, Singas pore und Manila   zusammen und verzweigen sich dann die Ostküste Chinas   entlang bis nach Japan  und dem russischen Hafen Wladi­wostot hin. Die mit Querstrichen versehenen Linien in unserer Karte laffen die verschiedenen Kabelstrecken deutlich erkennen.

Von den chinesischen und japani­schen Häfen sind eine größere An­zahl durch besondere Verträge dem internationalen Verkehr geöffnet. In diesen haben namentlich Au­fiedelungen von Europäern und

Mongolei  

a

Tai Juen

Weihu

RE

CH

Peiho

Tschengle ruches

the Peking

250

Tientsin

Mukder

Newchwang

500

100

Puchöp

HoWiju

Takit

Art Arthur

Jap

Kuanphing

Tengtchire Cheloo Leitcholl's

thain ei

301500

Hoang Tsinan

Hoangho Kaifong

Yain

Hankow

Zinning

Jentchou

h

Bung

SKido Kiao tchou­

Kaiser Ko

Kanal

Nanking

Wuchang

sekiang

Tschang.schu

H

Kanton

Macad

Kiu- kiang

Wuhu 50 Tatung Hangtchou

Hater

uchou

Gelbes

Meer

Tschingkiang 80

Shadhing Wingpo

Kutchou

Nan- Tschang

Wentchar Funing Futchou

msah

Bai

Hongkong

Swatow

Amov

Pescado

Takao

Sudchinesisches

Meer

Tams

A

Kelung

Philippinen

Port Ha

Chemulpo

40

Taiku

Fusan

Futsi

Quelpart Narg

Jap  

Tel

E.E

RAUS

Ringhai

Kutschings

Kards!!

Kagoshima  

PorLazarew

Japanisches Meer

Soul.60 Yangyang

Shimonoseki

Jap

H

C

Niigata

Takata Tojana Tokio  Kanayawa

Tsuruga okohama

Hamanatsi

Kioto Riogo Osako

Kotsi

DA

GROSSER

O CEAN

Kart Inst Beseket Berlin Ws0.- 1020 Vebersicht

Nordd Lic

Hongkong

Jokohame

Amerikanern stattgefunden. Diese sog. Vertragshäfen" sind in unserer Karte durch Unterstreichen hervor­gehoben. In den größeren, von der regelmäßigen Schifffahrt ange= laufenen Hafenorten sind mehr oder weniger umfangreiche Kohlen­depots, sowie auch Docks zur Schiffsreparatur angelegt. Diese letzteren sind in der Karte durch fleine horizontale Rechtecke be zeichnet. Die englischen Docks bei Hongkong   liegen auf dem Fest Lande, Hongkong   gegenüber bei Kawloon, woselbst England be fanntlich einen weiteren Streifen Festlandsgebiet zur Vergrößerung seiner Niederlassung zu erwerben trachtet. Die Verkehrshäfen be­schränken sich feineswegs nur auf die Seeftädte an der Küste, sondern fie reichen im Thaldes Yangtsekiang stromaufwärts bis weit ins Innere des Landes hinein.

Im nordwestlichen Theile des Gelben Meeres, an der Küste der chinesischen   Halbinsel Shantung  liegt der Hafen von Kiao= Tschou, er ist in der Karte ebenfalls durch Unterstreichung des Namens hervorgehoben.

An der Nordostküste von Shan­ tung   liegt daß von den Japanern befehte Wai- hai- wai. Die Halb­infel gegenüber Shantung ist Liaotung  , an deffen Südspiße sich Port Arthur   befindet. Wai- hai­wai und Port Arthur beherrschen den Eingang in den Golf von Betschili. Am Ausfluß des Pais ho, der in den Golf von Petschili fließt, liegt Tatu, weiter oberhalb Tientsin und Peking  . Zwischen diesen Orten ist eine Eisen­bahu projektirt. Ferner soll eine Bahnlinie von Beting über den Hoangbo bis Hankou am Yangtfetiang gehen, bis wohin die englische Bahnlinie von Kal futta geführt werden soll. Die geplanten russischen Bahnlinien, welche sich an die transsibirische Bahn anschließen, werden Mukden mit Peting einerseits, anderseits mit Port Arthur, endlich auch mit Söul und Fufan auf Korea   ver­binden.

Die fleine Uebersichtskarte in der unteren Ecke des Kartenbildes veranschaulicht die subventionirten deutschen   Dampferlinien.

Chinesisches

D.E

Ost- Meer

S

AN

od Riu- Kiu

utschu od Ri

Natal

beitreten

Luzon  

-

"

0.0 11 ben für Heilzwecke benugten Gebäuden vor dem 3. Senat des Ober- Verwaltungsgerichtes begründete. Hervor Der Polizeikampf gegen den Saaibauverein die wirthschaftskonzession für die geplanten Räume und der Bezirks dieſes Inſtituts erſtehen. Der Stadtausschuß ertheilte wieder zuheben ist aus seinen Ausführungen folgendes: Durch die Statuten sei dem Vorstande des Saalbau- Bereins die in Hanau  . ausschuß erkannte abermals zu ungunsten der Saalbau Gefell. Aufgabe übertragen worden, einen Geschäftsführer zu beftellen und schaft. Trotz der bedeutend vergrößerten Entfernung lag seine Thätigkeit zu überwachen, und eine andere Bestimmung laute: Die Arbeiterschaft der hochindustriellen Stadt Hanau   empfand nach diesem Erkenntniß des Bezirksausschusses in Staffel die projektirte Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Vereinswirthschaft es bald nach dem Fall des Sozialistengefeßes ganz besonders un- Wirthschaft jetzt in unmittelbarer Nähe des Krankenhauses. dem Gesetz entsprechend zu führen; er hat sich allen An­angenehm, daß ihr fein größeres Versammlungslokal zur Verfügung Aus dem Verfahren ist noch interessant, daß die Polizeidirektion ordnungen des Vorstandes zu fügen. Schon diese Bestimmung hätte stand. Man erörterte deswegen bereits 1891, zuerst im Verein erklärt hatte, selbst wenn die Bedürfnißfrage im allgemeinen bejaht den Vorderrichter auf den Gedanken bringen müssen, daß der Arbeiterschutz", die Frage, wie diefem Mangel am besten werden müßte, so wäre sie doch im vorliegenden Falle zu verneinen, Geschäftsführer nicht auf eigene Rechnung die Wirthschaft bes abzuhelfen sei, und wählte schließlich in öffentlicher Bolts- da der Saalbau wesentlich nur von der Fabritarbeiter Betreibe. Uebrigens wisse die Polizeidirektion dies ganz genau. Der versammlung eine Baukommission, desgleichen veranstaltete völkerung besucht werden würde. Und das erklärte die Behörde an- Vorstand habe thatsächlich dem Geschäftsführer aufgetragen, möglichst man Sammlungen zu einem eigenen Saalbau. Jedoch hatte gesichts der Thatsache, daß die Fabritarbeiter- Bevölkerung Hanau's   einen so zu wirthschaften, daß weder ein Ueberschuß heraustomme, noch man es nicht darauf abgesehen, nur für Verfammlungen einer Saal für 600 bis 800 Personen zehnma I füllen könnte. ein Zuschuß nothwendig sei. Es sei auch beschlossen worden, ihn Partei oder nur für politische Versammlungen ein Lokal zu Der Verein fehrte nun zu der schon früher gehegten Absicht, mit monatlich 80 M. fest zu entschädigen. Handle es sich hiernach schaffen. Die Arbeiter erstrebten vielmehr einen allen Parteien eine Vereinswirthschaft einzurichten, zurück, zeigte dies der Polizei um eine Vereinswirthschaft, so sei festzustellen, daß es auch kein und Gruppen zugänglichen und für alle Zwecke verwendbaren Saal- an und ließ das letzte Bauprojekt ausführen. Die Statuten wurden Betrieb sei, der nach§ 33 Abs. 5 der Gewerbe Ordnung in der bau. Buschiffe gaben denn auch der Markentonsum- Verein, der geändert und als Zweck des Vereins bezeichnet, seinen Mitgliedern Fassung vom 6. August 1896 an sich kongeffionspflichtig sei. Denn Turn- Verein, der Verein Arbeiterschutz  , und später die Turngesell- Gelegenheit zum geselligen und freundschaftlichen Verkehr in den der Haupt- und eigentliche Zweck des Vereins fei, den Mitgliedern Ge­schaft, der Sanitäts- Verein, eine Anzahl Fachvereine und der Arbeiter Vereinslokalitäten Mühlstraße 2 31 geben. Die Mitgliedschaft muß legenheit zum freundschaftlichen und geselligen Verkehr in den Vereins­Gesangverein. Um weitere Kreise zu Beiträgen heranzuziehen, wurde drei Tage vorher angemeldet werden. Ueber die Aufnahme ent- räumlichkeiten zu bieten. Er sei also nicht auf den Wirthschafts­im März 1893 der Saalbau- Verein gegründet, dessen Zweck nach scheidet der Vorstand. Jedes Mitglied Frauen können auch betrieb gerichtet. Der Wirthschaftsbetrieb entspreche vielmehr nur dem Statut sein sollte: erhält eine Legitimationskarte, die nicht übertragbar einen beiläufigen Bedürfniß. Da der Wirthschaftsbetrieb weder für die nöthigen Mittel zu schaffen, um dem von der Hanauer ist und beim Besuch der Vereinslokalitäten vorgezeigt werden den Geschäftsführer, noch für den Verein einen Gewinn zu erzielen Bevölkerung schon lange empfundenen Lokalmangel durch Erbauung muß. Das Einschreibegeld beträgt 10 Pf., der Jahresbeitrag eben bezweckte, sei er fein Gewerbebetrieb und darum schon nicht und Instandhaltung eines Saales abzuhelfen. falls 10 Pf. Auch ist dem Vorstand das Recht eingeräumt worden, tonzessionspflichtig. Demnach komme es hier an sich gar nicht Die von dem Saalban- Verein mit der Verwaltung des Saalbau- Mitglieder auszuschließen, die ehrlos oder gegen die Interessen des darauf an, wieviel Mitglieder der Verein habe und wie leicht man Vermögens betraute Saalbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Vereins handeln oder den Beitrag nicht bezahlen. Mitglied werden konnte. Denn wer ohne jeden Erwerbs trat dann später mit dem Projekt eines im großen Stil gehaltenen Die einer Konzession nicht bedürftige Vereinswirthschaft wurde zweck Speisen und Getränke verkaufe, der unterliege unter feinen Etablissements hervor. Viele und größere Räume, eine Turnhalle troß einer polizeilichen Drohung, sie zu schließen, eröffnet. Eine Umständen der Konzessionspflicht. Der Verein sei übrigens eine und ein Fest- und Versammlungssaal wurden vorgesehen. Wegen Beschwerde gegen jene Drohung wurde als verfrüht zurückgewiesen durchaus geschlossene Personeneinheit. Bei der Entscheidung der des 3765 Quadratmeter großen Grundstücks Mühlstr. 2 hatte man und gleich darauf verfügte die Polizeidirektion Frage, ob ein Verein diesen Charakter habe, sei stets maßgebend, ob ihn bestimmt abzugrenzen, im mit einer Baufirma einen Vertrag, abgeschlossen. Für den die Schließung der Vereinswirthschaft. Sowohl die getroffenen Vorkehrungen projeftirten Bau suchte die Saalbau( Sesellschaft die Ron der Wirthschaftsverivalter Goldarbeiter Schmidt wie der Saal richtigen Verhältniß zum Zwecke des Vereins und den Umständen, zession zum Wirthschaftsbetriebe nach. Trotz des Einspruches bauverein erhoben hiergegen die Klage im Verwaltungsstreit unter denen er bestehe, sich befänden. Das sei hier der Fall. Es Der vom Bezirks­der Polizeidirektion, die die Nähe des Landkrankenhauses für be- verfahren. Der Bezirksausschuß unter dem Vorsiz des Regierungs. liege deshalb kein offener Gewerbebetrieb vor. denklich hielt, ertheilte der Stadtausschuß die Konzession. Es sei zwar, präsidenten Grafen Clairon d'aufsonville wies natürlich die ausschuß angezogene Rechtsfall des Vereins mit dem Jahresbeitrage führte er aus, nach dem Ministerialerlaß vom 26. August 1886 in lage ab, indem er etwa folgendes ausführte: 3 weifellos von 60 Pf. tomme hier gar nicht in betracht, denn da sei zu unmittelbarer Nähe von Krankenaustalten eine Wirthschaftskonzeffion sei der Vereine wirth auf eine Gewinnerzielung bedacht gewesen. entscheiden gewesen, ob die Zusammenkünfte jenes Vereins im Sinne nicht zu ertheilen, indessen der Neubau einer chirurgischen Klinik im Das sei anzunehmen, weil die Statuten des Vereins feine Be- anderer Geseze als öffentliche anzusehen seien.( Vereinsgesetz?) jenseits des Straßendammes gelegenen Parke des Landstimmung darüber enthielten, wie die ganze wirthschaftliche Ver- Daß jemand schnell einen Groschen Beitrittsgeld zahle, um frankenhauses folle in einer Entfernung von 60 Metern von der waltung des Lokals vor sich gehen solle. Ferner sei der fragliche in der Vereinswirthschaft augenblickliches leibliches Be Straße erfolgen. Das sei keine unmittelbare Nähe und lasse Wirthschaftsbetrieb auch als ein offener anzusehen. Die Betheiligung dürfniß zu befriedigen, fei hier ausgeschlossen, da streng Störungen der Insassen des Krankenhauses nicht befürchten. Auf fei nicht auf einen individuell begrenzten Kreis von Personen beschränkt. darauf geachtet werde, daß die Aufnahme in den Verein erst nach die Berufung der Polizeidirektion hob der Bezirksausschuß die Die Aufnahme und Ausschlußbedingungen des Saalbauvereins feien der drei Tage vorher eingereichten Anmeldung erfolge. Diese Erschwerung Konzessionsertheilung wieder auf, und zwar wegen der Nähe so wohlfeile und die Zahl der Mitglieder mit 1101 eine so große, daß bringe es mit sich, daß dem Verein nur Leute beiträten, die es mit des Krankenhauses im öffentlichen Interesse". An dem Urtheil von dem Verein nicht gefagt werden könne, feine Mitglieder bildeten seinen Bestrebungen ernst meinten. Gin festes inneres Band bestche fiel allgemein auf, daß die erwähnte Ministerial- Verfügung einen in fich geschlossenen, bestimmt abgegrenzten Kreis von innerlich zwischen den Mitgliedern in der Berfolgung des gemeinsamen falsch zitirt wurde. Der Bezirksausschuß sprach von einer unter sich verbundenen Personen. Auf diesem Grundfage fußend, idealen Zweckes, der Arbeiterschaft in Hanan ein ebenso gesundes Nähe der Strantenanstalt, während der Minister nur die un habe das Ober- Verwaltungsgericht einem Bereine, dessen Jahres- und anständiges Lokal zur Verfügung zu stellen, wie es die bürger. mittelbare Nähe meinte. Nun, ein Rechtsmittel dagegen gab es beitrag 60 Pfennig betrug, die Eigenschaft einer gefchloffenen Gefell  - lichen Kreise besäßen. Rechtsanwalt Heine beleuchtete dann noch kritisch nicht, der Bauplay mußte anderweitig ausgenutzt werden. Der schaft abgesprochen. Demi Saalbauverein sei es auch lediglich die Ausführungen des Bezirksausschusses über die Absicht, nur das Verein beschloß, nur ein kleines Wirthschaftsgebäude und eine Turn um eine Umgebung des Gefeges zu thun. Und schließlich Gefeß zu umgehen", und über die große Nähe" des Land- Kranken­Das Gericht hob die polizeiliche halle   zu errichten, die sich auch für Bereinsfestlich feiten eigne. Die laffe die große Nähe des Landkrankenhauses den Wirthschaftsbetrieb hauses. der Vereinswirthschaft al& 11 11= Gebäude sollten auf dem hinteren Theil des Grundstückes, also als solchen erscheinen, der mit Gefahren für das allgemeine Wohl Schließung möglichst weit von ber Straße errichtet werden. Nach dem ent- verbunden sei. berechtigt auf, indem es ausdrücklich durch den Mund Gegen dies Urtheil legte für den Kläger Rechtsanwalt Wolf des Senatspräsidenten Rommel   erklärte, den Ausführungen worfenen Bauplan follten sie 64 Meter von der jenseits des Straßendammes gelegenen Mauer der Krankenanstalt und 120 Meter gang eine die Berufung ein, die er sehr eingehend und treffend des Rechtsanwalts Seine beigetreten au fein.

%