Nr. 3 Die Gleichheit 17 nicht zu höheren Löhnen, wenigstens nicht als aufrechte Menschen. Für höhere Löhne aber können die Arbeiterinnen gern den Toast eines kapitalistischen   Festredners missen. 4s Notizenteil. Vom italienischen   Gewerkschaftskongreß. Der allgemeine Kongreß der italienischen Gewerk schaften in Genua  , der vom ö. bis 11. Januar abgehalten worden ist(der letzte hat im Jahre 1900 stattgefunden), wird durch die Bedeutung seiner Beschlüsse einen hervorragenden Platz in der Geschichte der italienischen Arbeiterbewegung einnehmen. Er hat insbesondere erwiesen, daß in Italien  die Gewerkschaften ihren revolutionären Endzielgedanken und ihre intransigente Taktik rein erhalten haben, so daß sie der politischen Bewegung nicht wie anderwärts als opportunistisch zurückhaltendes, sondern als vorwärtstreibendes Element gegenüberstehen. Die bedeutsamsten Beschlüsse waren folgende: Nach einer lebhaften Diskussion, die sich über die Stellung­nahme der gewerkschaftlich organisierten Arbeiterschaft zur sozialen Gesetzgebung entwickelte, wurde mit 52 gegen 8 Stimmen eine von der sehr kleinen Minderheit der An­archisten ausgehende Resolution abgelehnt, welche die soziale Gesetzgebung im Klassenstaat schlechthin verwarf. Zur An­nahme gelangte dafür eine Resolution der Sozialisten, welche diese soziale Gesetzgebungals ein Mittel zur Hebung der Arbeiterklasse" anerkennt, womit denn gleichzeitig auch die Auffassung der italienischen Revisionisten, die soziale Gesetz­gebung sei ein Mittel zur Eroberung des Klassenstaats selber, als eine lächerliche Verkennung der tatsächlichen treibenden Ele­mente im Klassenkampf preisgegeben wurde. Fernerhin sprach sich der Kongreß für die kräftige Betreibung einzelner be­stimmter Reformen aus, wie der Milderung bezw. Abschaffung des ausbeuterischen Zwischenhändler- und Vermieterwesens in der Feldarbeit der Sachsengänger, sowie Einführung der Sonntagsruhe u. a. m. Der zweite wichtige Punkt der Verhandlungen betraf die genaue Regelung des Verhältnisses zwischen den vereinigten lokalen Gewerkschaftsverbänden (Arbeiterkammern) und den zentralen Gewerkschaftsver- bänden in einzelnen Gewerkschaften(Föderationen). Hier wurde vor allem der wichtige Entscheid getroffen, daß kein lokaler Verband fortan ohne Einwilligung des Zentral­verbandes mehr in den Ausstand treten darf. Auf diese Weise hofft man, die leichtfertigen Streiks zu verringern und gleichzeitig die Zahl der siegreichen Streiks vermehren zu können. Der dritte Beschluß von Wichtigkeit endlich ist die Annahme einer von unseren Genossen der radikalen Parteirichtung ausgehenden Resolution, welche besagt, daß, wenn die Organe des Staates(Polizei und Militär) in dem Kampfe zwischen Kapital und Arbeit je wieder mit brutaler Gewalt eingreifen sollten, der General­streik als einziges Gegenmittel anzuerkennen sei. Die Minderheit wollte ihn zwar ebenfalls als eine unentbehr­liche Waffe im politischen Kampfe ausdrücklich anerkannt wissen, aber über seine Anwendbarkeit von Fall zu Fall ent­schieden und ihn also nicht auf bestimmte Situationen ohne weiteres festgelegt haben. Dieser Standpunkt bedarf um so notwendiger einer klaren Feststellung auch an dieser Stelle, als in unserer Presse merkwürdigerweise vielfach die irrtüm- liche Ansicht vertreten wird, als ob nach dem Generalstreik vom September innerhalb unserer italienischen Bruderpartei und der italienischen Gewerkschaften irgend eine prinzipielle Gegnerschaft gegen die Anwendung dieser echt proletarischen Waffe Platz gegriffen hätte. Die Frauen nahmen am Kongreß einen sehr lebhaften Anteil. Unter den weiblichen Delegierten traten besonders die Genossinnen Maria Rygier  (von der Union   in Mailand  ), sowie Ines Bitelli(Lehrerin, von der Arbeiterkammer   in Bologna  ) als Rednerinnen hervor. Insbesondere Maria Rygier  , der die ehrenvolle Aufgabe zuteil wurde, die größte Arbeiterkammer in ganz Italien   zu vertreten(die Mailänder mit über 2S000 Mitgliedern), wußte den Kongreß mehrmals durch längere, von lautem Beifall unterbrochene Ausführungen zu fesseln. Sie vertrete vor allen Dingen die Notwendigkeit des revolutionären Klassenbewußtseins im Proletariat, hob die große pädagogische Kraft der Arbeiter- kammsrn hervor, erklärte sich für den Fall politischer Provo­kation für den Generalstreik und stellte den Antrag, den Genoffen die Anteilnahme an der staatlichen Einrichtung des IMoio äst lavoro(statistisches Amt), welches einem Mini­sterium angegliedert ist, zu verbieten, ein Antrag, welcher zwar die Mehrheit der Stimnien der organisierten Arbeiter, nicht aber die der anderen Delegierten erhielt und deshalb von einer knappen Mehrheit abgewiesen wurde. Maria Rygier   war mit den Genossen Angiolo Cabrini  , Rinaldo Rigola   und Ettore Reina zweifellos die hervorstechendste Figur auf dem italienischen Gewerkschaftskongreß. R. U. Soziale Gesetzgebung. Das Ergebnis der sozialen Gcsetzgcbnng im Deutschen Reiche im Jahre 1SV4 ist ein schmachvoll geringes. Das Kinderschutzgesetz.dasaml. Februar 1904 in Kraft trat, und das trotz schwerster Mängel einen grundsätzlich bedeutsamen Fortschritt darstellt die Ausdehnung des gesetzlichen Ar­beiterschutzes auf die Heimarbeit, ist nicht auf sein Konto zu fetzen. Es wurde früher geschaffen. Das einzige größere Gesetz, das im Vorjahr zustande kam, ist das über die Kauf- Mannsgerichte. Welch schlimme Gebresten ihm anhaften, wie schnöde insbesondere die bürgerlichen Gesetzgeber durch Vorenthaltung des Frauenwahlrechtes die Interessen der weiblichen Handelsangestellten geopfert haben, das ist den Leserinnen bekannt. Der hohe Bundesrat hat den denkbar be­scheidensten Gebrauch von seiner Befugnis gemacht, durch Verordnungen zum Schutze der Arbeiter und Arbeiterinnen die kapitalistische Ausbeutungsgewalt zu beschränken. Er hat sich damit begnügt, die Konfektionsverordnung vom 31. Mai 1897 am 17. Februar auf die Werkstätten für Einzelherstellung von Frauen- und Kinderkleidern, für die Bearbeitung und den Aufputz von Hüten, für die Anfertigung und Bearbeitung von weißer und bunter Wäsche auszudehnen. Dadurch werden auch sie den Schutzbestimmungen der ZZ 135 bis 139 und 139 b der Gewerbeordnung unterstellt(elfstündiger Maximalarbeits­tag, Arbeitsschluß um 5'/- Uhr an den Sonnabenden und Vorabenden von Feiertagen, Verbot der Nachtarbeit, Schutz­frist für Wöchnerinnen usw.). Leider hat sich der preußische Handelsminister Möller beeilt, diesen kleinen Fortschritt zu ver- bösern. Durch seinen Ausführungserlaß vom 21. Mai hat er die in Bettacht kommenden Gewerbetreibenden geradezu angereizt, die llberzeitarbeit auch auf die Sonnabende zu ver­legen. Er hat sich damit in Widerspruch zu der sieben­jährigen Praxis der Verivaltungs- und Gewerbeaufsichts­behörden, sowie der Gerichte gesetzt. Aber was tut's! Da tz 6 Absatz 1 der Konfektionsverordnung von 1897 die von dem Minister hereininterpretierte Auffassung nicht klipp und klar ausschließt, hat er recht behalten und die profitwütigen Unternehmer mit ihm. Sie nützen ausgiebigst die Möglich­keit, die Sonnabende länger mit Beschlag zu belegen, als die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen dies festsetzen. Damit ist vielen Tausenden von Arbeitern, zumal aber von Arbeiterinnen das bißchen Sonntagsruhe illusorisch gemacht worden. Von den sozialreformerischen Taten der deutschen   Einzelregierungen ist ebenfalls wenig zu berichten. Die Zahl der Gewerbeaufsichtsbeamten wurde in einigen Staaten vermehrt. Die sächsische Regierung bequemte sich endlich dazu, weibliche Hilfsbeamte der Fabrikinspektion an­zustellen. In Württemberg und Baden erfolgte die Anstellung von Ärzten als Gewerbeaufsichtsbeamte. Unter die Beiräte der Zenttalstelle für Gewerbe und Handel in Württemberg   wur­den laut Verfügung des Ministeriums des Innern vier Ar­beiter gewählt. In einigen Städten erfolgte die Hinzu­ziehung der Arbeiter zur Baukonttolle. Das deutsche Prole­tariat bedarf keines großen Sackes, um das sozialreformerische Ergebnis von 1904 zu bergen. Schärfste Anklage muß es vor allem gegen die gesetzgebenden und herrschenden Ge­walten erheben, daß sie den Werktättgen zwei besonders dring­liche Reformen vorenthalten haben: die gesetzliche Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, wenn auch zunächst nur auf zehn Stunden, und die Sicherstellung der Koalitionsfreiheit. Wie die seither errungenen kleinen Fortschritte, so wird die Ar­beiterklasse auch die größeren Reformen durch ihren poli­tischen und gewerkschaftlichen Kampf erringen. Frauenarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Über den Umfang der Frauenarbeit in Indien   ent­hält die Bolls- und Berufszählung vom 1. März 1901 sehr interessante Zahlen, welche die starke Beteiligung des weib­lichen Geschlechts an der Erwerbstätigkeit, am Kampfe um den Lebensunterhalt eriveisen. Von der gesamten Bevölke­rung Indiens  , die 294,4 Millionen betrug, waren 138,8 Mil­lionen Personen erwerbstätig, das sind 47 Prozent. Weib­liche Erwerbstätige wurden 43 046902 gezählt, je 45 auf 100 männliche. Die meisten Frauen sind in der Landwirtschaft, in der Nahrungsmittel- und Textilindustrie, sowie bei un­gelernter Arbeit beschäftigt. In Indien   entwickelt sich sehr rasch die moderne, kapitalistisch ausgebeutete Industrie und zieht die Frau als Lohnsklavin in ihren Bannkreis. So tritt neben das millionenköpfige Heer der Landarbeiterinnen ein schnell anschwellendes weibliches Jndustrieproletariat. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Dem Licde von den Hnngerlöhnen der Arbeiterinnen und Arbeiter fügen die folgenden Zahlen einen neuen Vers hinzu. In der Papierfabrik in Kriebischtal bei Wald­ heim   werden Familienväter mit Stundenverdiensten von 15 bis 17 Pfennig abgespeist. Was natürlicher, als daß durch diese Entlohnung die Frau zur Erwerbsarbeit aufgepeitscht wird, auch wenn sie reichlich im Heime mit der Führung der Hausgeschäfte und der Pflege der Kinder zu tun hat! Der Besitzer der Papierfabrik, Herr Niethammer, wacht als sächsischer Landtagsabgeordneter darüber, daß die stj-f Sozial- demokraten nicht die Familie zerstören und durch Aufrichtung des Zukunfts- Zuchthausstaats Kinder der Fürsorge der Eltern entreißen und dem Lose der unglückseligen Strampel- Annie überantworten, Eugen Richters Tochter seligen An­gedenkens. Der nette Eindruck, den Waldheim   macht, läßt kaum die Armut vermuten, welche hier die kapitalistische Ausbeutung des Volkes heraufbeschwört. Erwerbs- und Lebensverhältnisse sind ganz besonders für die Heim­arbeiterinnen der Tabakindustrie traurig. Sie müssen sich vielfach mit Wochenlöhnen von 5 bis 7 Mark begnügen. Auch wenn diese Groschen nur einen Zuschuß zu dem Ein­kommen des Mannes bilden, ist die Lebensweise eine ge- sundheits- und kulturwidrige, da die meisten Familien kinder­reich sind. Die Zigarrenmacherinnen in Hartha   sind hin­sichtlich ihrer Entlohnung und ihrer Existenzverhältnisse um keinen Deut besser daran. Aber den Rekord in punkto Aus­gebeutetwerden schlagen unstreitig die Heimarbeiterinnen der letzteren Stadt, welche mit dem Einfassen von Filz­pantoffeln,-Schuhen und-Stiefeln beschäftigt sind. Sie verdienen im buchstäblichsten Sinne des Wortes Bettel­pfennige. Fast mit Neid dürfen sie nach dem Verdienst der Rohrstuhlflechterinnen schauen, ebenfalls Heimarbeite­rinnen, von denen manche im Vierteljahr nicht mehr als 21 bis 24 Mark erwerben. Und dabei müssen meist die Kinder tüchtig mithelfen, damit dieserhorrende" Lohn erzielt wird. In Deutschland   hat bekanntlich der Arbeitende eine aus­kömmliche und bis ins hohe Alter gesicherte Existenz. Wer's nicht glaubt, zahlt einen Taler. öl. VV. Fraucnstimmrecht. Die Forderung des Fraucnwnhlrcchtes befürwortete auf dem Parteitag der preußischen Sozialdemokratie der Referent über die Frage des Landtagswahlrechtes, Genosse Ledebour  , überzeugend mit den nachstehenden treff­lichen Ausführungen:Wir fordern, daß Männer und Frauen das Wahlrecht in gleicher Weise haben sollen. Preußen und Deutschland   sind in bezug auf die Schätzung der Frau die rückständigsten Staaten der Welt. In keinem Kulturstaat, in keinem Parlament wäre es sonst möglich, daß ein Minister sich erlauben könnte, in öffentlicher Versammlung ein polizeilich drangsaliertes Weib in solcher Weise zu beschimpfen, wie es bei uns geschehen ist.(Leb­hafte Zustimmung.) Im Reichstag   wäre über einen solchen Menschen ein Sturm der Enttüstung ausgebrochen, der seine Wirkung auch auf die anderen Anwesenden nicht verfehlt hätte. Im preußischen Landtag aber blieb alles still. Die Junker haben geschwiegen; das Zentrum, die National­liberalen und auch die Freisinnigen haben nicht einmal durch einen impulsiven Zuruf protestiert. Das Zentrum hätte sich sich doch an den Zuruf, mit dem Ballesttem einmal Bismarck  gegenübertrat, an jenesPfui" erinnern können, das die ein­zige Ruhmestat im Leben des Reichstagspräsidenten gewesen ist, seitdem ist er in Untertänigkeit erstorben. In partei- genössischen Kreisen trifft man manchmal auf Anschauungen, daß es etwas unvorsichtig wäre, wollten wir den Frauen das Wahlrecht geben. Auf die jetzt wieder auftauchende Behauptung, daß die Frau nicht bloß politisch rückständig, sondern im allgemeinen geistig niedriger stehend sei als der Mann, brauche ich nicht einzugehen, denn ich glaube nicht, daß sie Parteigenossen aufstellen. Es ist nun zweifellos richtig, daß die deutsche Frau für das öffentliche Leben und die Betätigung daran besonders rückständig ist, und nur gering ist die Zahl der Frauen in der bürgerlichen Gesell­schaft, die sich ins öffentliche Leben begeben haben, die sich bemühen, für größeres Frauenrecht zu kämpfen. Nicht ein­mal das allgemeine Wahlrecht wollen viele Frauenrecht­lerinnen, sie wollen es nur für die reichen Frauen. Es mag zugegeben werden, daß zunächst, wenn die Frauen das allgemeine Wahlrecht erhalten, eine weit größere Anzahl von Proletarierinnen gegen als für uns stimmen wird, so daß wir eine Anzahl Sitze verlieren können. Aber selbst dann müßten wir, ohne mit der Wimper zu zucken, bei jeder Wahlrechtsforderung, die wir erheben, die Erteilung des Wahlrechtes an die Frauen fordern. Genau so hat die Sozialdemokratie, als sie noch in den Kinderschuhen steckte, das allgemeine Wahlrecht für die Männer gefordert, obwohl sie wußte, daß es ihr zunächst nicht zugute kommen würde. Ich habe die feste Überzeugung, daß das Wahlrecht in sehr kurzer Zeit seinen erzieherischen Einfluß aus die Frauen ausüben wird. Man braucht gar nicht auf Australien   und einzelne Staaten Nordamerikas   hinzuweisen, wo die Frauen dasselbe Wahlrecht wie die Männer haben. Es genügt, an die interessanten Ausführungen des Genossen H a a sie zu erinnern, der aus eigener Anschauung sagte, daß in Ostpreußen   die Frauen der Landarbeiter weit tat­kräftiger, opferwilliger, revolutionärer wären als die Männer. Auch in Italien   spielen gerade die Frauen in der Land­arbeiterbewegung eine hervorragende Rolle. Wo man auch nach Beweisen sucht, man findet sie dafür, daß die Frauen für das öffentliche Leben mindestens so begabt, so befähigt, so berechtigt wie die Männer sind.(Leb­hafte Zustimmung.) Genossen, die anders denken, haben die Eierschalen der historischen Entwicklung noch nicht abgestreift, oder sie haben in allernächster Nähe schlimme Erfahrungen mit den Frauen gemacht.(Heiterkeit und Zustimmung.) Es gibt auch Männer, die sehr rückständig sind.(Lebhafte Zu­stimmung.) Die Forderung des Frauenwahlrechtes scheidet uns von allen bürgerlichen Parteien." Quittung. Seit Anfang November gingen bei der Unterzeichneten für den Agitationsfonds der Genossinnen ein: Magdeburg  durch Genossin Lönnig 30 Mark, durch Genossin Heeren 9,80 Mark; Kreis Nieder-Barnim 10 Mark; Kölner  Genossinnen durch Genossin Zeise 20 Mark; zur Agi­tation in Düsseldorf   6 Mark; Breslau   Überschuß vom Lassalle  -Kranz durch Genossin Ida Kaiser 29,50 Mark; Ottensen Nachtrag 5 Mark; Berlin   von Genossen R. 10,20 Mark, durch Genossin Roloff 16,15 Mark, durch Ge­nossin Zucht 5,60 Mark, durch Genossin Jacob 14 Mark; Augsburg   durch Genossin Greifenberg   19,95 Mark; Teltow  -Beeskow   von den Genossen 40 Mark; Hat­ tingen   durch Genossin Bechstein gesammelt auf einer Ge­burtstagsfeier 2,20 Aiark; Reichenbach i. V. durch Genossin Göckritz 31 Mark. Summa: Mark. Dankend quittiert: Ottilie Baader  , Berlin   8 53, Blücherstr. 49, Hof 11. Zur Notiz. Raummangels halber mußte der ArtikelDie weibliche Gewerbeaufsicht", von E. Wurm, II., zurückgestellt werden, ebenso können inehrere Berichte erst in Nr. 4 erscheinen.