Nr. 300.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
14. Jahrg.
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Mernsprecher: Mut I, Mr. 1508, Telegramm Adresse: " Bozialdemokrat Berlin".
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Gegen den Bauschwindel.
Freitag, den 24. Dezember 1897.
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Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3.
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Grunde, weil auch die Bauhandwerksmeister vielfach in das Schwindelsystem hineingerissen worden sind und sich hinsichtlich einer außerordentlich weiten Moral in nichts von dem schwindelnden Bauunternehmer unterscheiden. Auch dadurch könnten die Forderungen der Arbeiter, die doch in allererster Linie sichergestellt zu werden verdienen, geschützt werden, daß dem Bauherrn die Verpflichtung aufzuerlegen wäre, vor Beginn des Baues eine Kaution in Höhe der zu erwartenden Arbeitslöhne zu deponiren. Gerade nach Seiten der Sicherstellung der Arbeiterforderungen hin müßte also der Entwurf noch einer gründlichen Durchsicht und Verbesserung unterzogen werden.
Die Abwickelung dieser Raubgeschäfte vollzieht sich in es ja nicht fehlen, und auch in den Fällen, wo sich alles nach furzen Worten folgendermaßen. Der ganze Baugrund in der den Vorschriften des Gesetzes vollzieht, werden die BauUmgebung größerer Städte ist längst in den Besitz von Groß- handwerker nicht vor allen Schäden gesichert sein. Troßdem Die Regierung hat den vorläufig unverbindlichen Entwurf tapitalisten, Baugesellschaften und Banken übergegangen, die sind sie es, die mit dem Gefeßentwurf am meisten zufrieden eines Reichsgesetzes betreffend die Sicherung der Bau- mit den Grundstücken einen unausgesetzten Handel treiben, die sein können und, soweit bis jetzt Aeußerungen vorliegen, forderungen vorgelegt mit dem Wunsche, daß sich die Deffent: Preise hinaufschrauben und beim Verkauf das Vielfache des auch sind. lichkeit, insbesondere die Vertreter der betheiligten Kreise Ankaufspreises herausschlagen. Dieses Hindurchjagen der Grund- Wenn aber der Entwurf meint, auch die Wohnungsdazu äußern sollen. Zu den betheiligten Kreifen gehören natürlich stücke durch viele Spekulantenbände, das jedesmalige Kleben bleiben miether würden durch diese Neuregelung bedeutend genicht nur die am Baugeschäft betheiligten Handwerksmeister, eines großen mühelosen Gewinnes vertheuert schon den Bau- winnen, weil das jetzige Schwindelsystem die Miethen vertheuere, sondern in vorderer Linie auch die gesammten beim Häuserbau grund so start, daß solide Unternehmer kaum noch daran so können wir dem nicht zustimmen. Die Miether als solche und Ausbau beschäftigten Arbeiter, da sie von dem Schwindel- benken können, ihn für eigene Rechnung zu kaufen und mit fahren bei dem heutigen System- wenn man von dem häufig system, das sich seit einer längeren Reihe von Jahren im Bau- eigenem Gelde zu bebauen. Die Banken bedienen sich daher schlechten Ausbau der Wohnungen absieht ganz gut. gewerbe eingenistet hat, in empfindlicher Weise mitgetroffen gänzlich oder fast gänzlich vermögensloser vorgeschobener Per- ist heute vielfach, eben infolge des Schwindelsystems, ein werden. Namentlich die Verhandlungen vor den Gewerbe- fonen. Der neue Bauherr", nicht selten ein früherer Maurer Ueberangebot an Häusern und Wohnungen vorhanden, durch gerichten haben ja oft genug gezeigt, in welcher raffinirten polier, zahlungsunfähiger Budiker, oder in das Schwindel welches die Eigenthümer verhindert werden, die Miethspreise Weise die Bauarbeiter durch die Bauschwindler direkt be- system hineingerissener Handwerksmeister," kauft" zu einem bis ins Ungemessene zu steigern. Auch die Nothlage der oben trogen werden, oder wie sie unter den Verlusten, von denen durch nichts gerechtfertigten hohen Preis die Baustelle. Der gekennzeichneten Bauherren führt häufig zu einem verhältnißdie Bauhandwerksmeister getroffen werden, mitzuleiden haben. ganze Kaufpreis wird als erste Hypothek auf das Grundstück mäßig preiswerthen Vermiethen der auf Vorrath gebauten Den ersten Anstoß zu den jetzigen Gesetzesvorschlägen hat eingetragen. Auch die Mittel zum Bau müssen dem Bau- Wohnungen. Gelingt es aber, das Baugeschäft vollständig zu wohl die Bauhandwerker-( das heißt Handwerksmeister-) Be- herrn gegeben werden. Dieses Baugeld" wird gleichfalls faniren, so wird nur soviel gebaut werden, als es der Be wegung gegeben, die 1894 durch den Fall Seeger" einen hypothefarisch eingetragen. Es wird mit dem Fortschreiten vöiterungszuwachs gerade nöthig macht. Außerdem steht dem starken Anstoß bekam. Der Malermeister Seeger in Berlin des Baues ratenweise in kontraktlich festgesetzten Summen aus Miether dann kein vor dem Krach stehender Bauunternehmer hatte sich damals mit seiner ganzen Familie infolge erlittener gezahlt. Da es zur vollständigen Deckung der Baukosten nicht gegenüber, der unter allen Umständen vermiethen muß, sondern Verluste ums Leben gebracht. Dieser Fall hatte die Deffent ausreicht, vielmehr in der Regel nur in Höhe von zwei Dritteln ein kapitalkräftiger Hauspafcha, der warten kann. Durch alles lichkeit start aufgerüttelt und Anlaß dazu gegeben, daß sich der nöthigen Baukosten gegeben wird, so dient es fürs erste das wird das Verhältniß zwischen Vermiether und Miether zahlreiche Persönlichkeiten und Körperschaften mit der Frage dazu, den Bauhandwerkern so viel auszuzahlen, daß sie knapp entschieden zu ungunsten des miethenden Publikums verschoben. des systematischen Bauschwindels beschäftigten. Auch im die Wochenlöhne für die Arbeiter entrichten können. Mitunter Auch die Interessen der Bauarbeiter sind in dem deutschen Reichstage und in den Volksvertretungen der meisten gelingt es, das Haus mit starker Jnanspruchnahme des Kredits Entwurfe nur in beschränktem Maße berücksichtigt worden. Einzelstaat n wurde die Frage wiederholt behandelt und der Bauhandwerker fertig zu stellen und günstig zu verkaufen Von ihrer Seite können Forderungen nur angemeldet werden, vielfach Ai träge an die Regierungen zur gesetzlichen Beseitigung oder zu vermiethen, sodaß die Betheiligten nach und soweit sie im direkten Vertragsverhältniß zu dem Baudes Mißstandes gestellt. nach zu ihrem Gelde kommen. Meistens aber bricht der unternehmer selbst stehen, was öfters bei den AusschachtungsAllerdings hatten und haben sich die Dinge in scheußlicher Krach kurz vor Bollendung des Baues oder bald nach derselben arbeitern, den Maurern, Buzeru zc. der Fall ist. Soweit die Weise zugespigt. Man erinnere sich nur des berühmten Falles aus. Der Bauherr wird zahlungsunfähig, das Haus kommt Arbeiter Gehilfen der am Bau betheiligten Handwerksmeister Ronacher in Berlin . Bei dieser Gelegenheit hat eine große zur Subhastation und wird im Bietungstermin gewöhnlich von sind, haben sie Ansprüche nur an diese. Allerdings wird ihre tapitalistische Attien- Gesellschaft einen Fischzug von Millionen den Geldgebern erworben". Die Kapitalisten find im recht- Stellung dadurch, daß die Forderungen der Meister besser geMark gemacht, während die Handwerker und Lieferanten für mäßigen Besitz eines Hauses und haben doch nur einen Theil schützt sind, mitverbessert. Es ist aber nicht einzusehen, das mit größter Bracht aufgebaute Ronacher- Theater um ihre der Baukosten dazu gegeben. Die Leibtragenden sind neben weshalb nicht den Forderungen der Bauarbeiter derselbe rechtmäßigen Forderungen betrogen wurden. Dabei ist den Arbeitern, die ihre Löhne nicht bekommen, die Handwerker direkte Schuß verschafft werden soll, wie den Forderungen das Schwindelsystem in beständiger Ausbreitung begriffen, und Lieferanten des zahlungsunfähigen Bauherrn. Dasjenige, der Handwerksmeister. Es müßte ein Weg gefunden werden, während die Bauthätigkeit selbst zurückgeht. An Vorder- was sie in das Haus hinein gebaut haben, gehört nach Lage der damit auch die Arbeiter ihre Forderungen direkt auf das häusern wurden in Berlin nach den Angaben des Statistischen gesetzlichen Bestimmungen den Kapitalshyänen. Handwerker Grundstück eintragen laffen können, dies schon aus dem Jahrbuchs der Stadt Berlin gebaut 1889: 1191, 1890: 802, und Lieferanten, die, um noch zu retten, was zu retten war, 1891: 731, 1892: 505, 1893: 563, 1894: 497. Es zeigte sich eigenmächtig ihr Material aus dem Neubau zurückgeholt also ein ständiges Zurückgehen der Bauthätigkeit. Die haben, sind schon wiederholt wegen Diebstahls bestraft worden. Subhaftationen nahmen dagegen zu. Es wurden in Berlin Gegen dieses Raubsystem hat sich nun doch im Laufe der an bebanten Grundstücken subhastirt 1889: 48, 1890: 103, Jahre ein Sturm der Entrüstung erhoben, und nachdem die 1891: 145, 1892: 323, 1893: 337, 1894: 343, 1895: 355. Regierung anfänglich gezögert hatte, das bisherige System des Und eine ähnliche Entwickelung zeigt sich in vielen Hypothekenrechts zu durchbrechen, hat sie sich nun doch entdeutschen Städten mit regerer Bauthätigkeit. So stieg die schlossen, gesetzgeberisch gegen den Mißstand vorzugehen. Bahl der Subhaftationen nach den Angaben des Statistischen Die Regierung hat darauf verzichtet, den HandwerkerJahrbuchs deutscher Städte von 1890 bis 1895 in Breslau forderungen einen unbedingten Vorzug vor den sonstigen von 39 auf 77, in Dresden von 11 auf 41, in Leipzig von 41 eingetragenen Hypotheken zu verschaffen. Der Grund auf 130. Jn München wurden subhastirt 1893: 184, 1894: gedanke des Entwurfs, dessen Juhalt wir an anderer 167 und 1895: 109 bebante Grundstücke. Diese Zahlen be Stelle in einem ausführlicheren Auszug wiedergeben und auf deuten kolossale Verluste der Bauhandwerker und Arbeiter. den wir vielleicht auch noch nach der spezifisch juristischen Seite Wie hoch sich diese Verluste im einzelnen stellen, läßt sich hin zu sprechen kommen werden, ist folgender: Es soll landesnatürlich auch nicht annähernd berechnen. Nach einer großen herrlicher Verordnung überlassen bleiben, anzuordnen, daß für Berlin , 23. Dezember. Handwerkerversammlung, die aus Anlaß des Seeger'schen Selbst einzelne Gemeinden oder Theile von Gemeinden, wo Neubauten Eine Weihnachtsmär. mordes einberufen worden war, wurden beim Vorstande des in größerem Umfange zu erwarten sind, die polizeiliche Bau- Weihnachts- Glückwünsche des Kardinalkollegiums, der Bischöfe, Der Papst beantwortete die Deutschen Bundes für Bodenbesitz- Reform von Handwerksmeistern erlaubniß nur ertheilt wird, wenn auf dem Grundbuchblatt Prälaten und seines Hofstaates mit einer längeren Ansprache, mehr als 5/2 Millionen Mark Verluste angemeldet, welche Summe der Baustelle ein Bauvermert" eingetragen worden ist. Der aus der die folgende Stelle hervorzuheben ist: die Meister innerhalb weniger Jahre bei Schwindelbauten verloren Bauvermerk giebt den reellen Werth der Baustelle an, und zwar haben wollten. Im allgemeinen darf man nun die Summen, nach Grundsätzen, die landesgefeßlich oder landesherrlich gedie von den Meistern als in solcher Weise verloren bezeichnet regelt sind. Die Baugläubiger können binnen binnen sechs werden, nicht wörtlich nehmen. Denn es ist bekannt, daß die Monaten nach Vollendung des Baues ihre Forderungen beim Handwerker bei den Bauten, wo ein mittellofer Baminter. Grundbuchamte anmelden. Von amtswegen wird dann nach. nehmer vorgeschoben ist und die Handwerker einen größeren Ablauf der Frist eine Sicherheitshypothek in Höhe des Theil ihrer Forderungen. Freditiren müssen, häufig Preise an- Gesammtbetrages der angemeldeten rechtsgiltigen Baufordesetzen, die sie von einem soliden Bauherrn, der baar bezahlt, rungen eingetragen. Im Falle der Zwangsversteigerung niemals bekommen würden. Werden sie dann um einen haben die voreingetragenen Hypotheken der Kapitalisten ein Theil der Forderungen geprellt, so ist infolge der Vorrecht nur insoweit, als sie den im Bauvermerk theneren Preisberechnung doch nicht die ganze schein eingetragenen Werth der Baustelle nicht übersteigen. Ist bar verlorene Summe als wirklicher Verlust zu betrachten. eine Baugelder Hypothet voreingetragen, so erhöht sich - Immerhin ist aber kein Zweifel darüber, daß zahlreiche Hand- der vorweg zu berücksichtigende Baustellenwerth um den Betrag werfer durch das Schwindelsystem bedeutende und ruinöse derjenigen Zahlungen, welche von dem Baugeldgeber zur Berluste erlitten haben und noch erleiden. Was die Ver- Tilgung von Bauforderungen geleistet sind.( Er würde sich Infte der Bauarbeiter betrifft, so kann man für diese einen also, falls er später einen solchen Beweis führen will, dazu Maßstab gewinnen, wenn man bedenkt, daß allein beim Ber entschließen müssen, die Handwerker und Arbeiter selbst auszuliner Gewerbegericht in den Jahren 1893 und 1894 über bezahlen.) Tritt Zwangsverwaltung des Grundstücks ein, so 176 000 M. von Bauarbeitern eingeklagt worden sind. werden aus den gewonnenen Miethen 2c. zuerst 4 pCt. der Fragt man, wie es möglich ist, daß ein so wichtiger Zweig obigen vorberechtigten Hypotheken bezahlt, und hiernach rangiren der Produktion menschlicher Gebrauchsgüter, wie der Häuserbau, die durch die Sicherheitshypothek gewährleisteten Ansprüche einem derartigen Raub- und Betrugssystem verfallen konnte, der Baugläubiger. Die Ausführung dieses Reichsso sehen wir hier nichts weiter, als eine besonders widerliche gesetzes soll der Regelung der einzelnen Bundesstaaten Ordnung" unabänderlich weiter erhalten wollen. Den Frieden Spielart der kapitalistischen Entwickelung. Es handelt sich überlassen bleiben. Für Preußen wird beispielsweise vor hier um eine besondere Methode des tapitalistischen Auf- geschlagen, zum Zweck der Feststellung des Baustellenwerthes saugungsprozesses, der Vernichtung und Zerreibung des Hand- Bauschöffenämter" zu errichten. Die Bauschöffen sollen werks, der Auswucherung der Arbeiter zu gunsten großer durch den Magistrat auf mindestens 3 Jahre gewählt werden. Die Worte des Papstes werden ein Wohlgefallen sein dens Kapitalisten oder großer Bankinstitute, deren Dividenden Dies die Grundgedanken des Gesetzentwurfs. jenigen, welche in ihrem Denken, Fühlen und Handeln von fortgesetzt anschwellen, und zwar in demselben Maße, Wenn der Entwurf in seinen Hauptzügen Zustimmung den Lehren der Apostel weiter entfernt find, als irgend ein wie den Opfern dieser unerhörten Gaunerei das Blut finden und schließlich als rechtsgiltiges Gefeß publizirt werden Ungläubiger, fie werden aber nicht auf Glauben und Vertrauen abgezapft wird. Das Charakteristische dieses ganzen sollte, dann wird ja voraussichtlich der jetzt geübte Bau- stoßen bei den Millionen, die unter dem Drucke wirthschaftSchwindels ist nämlich, daß die schließlichen Gewinner schwindel wesentlich erschwert sein. Wenigstens ist schwer licher und politischer Knechtung dulden, die nicht in der Rücks immer die großen Kapitalisten sind, während die vor zu übersehen, wie die Terrainspekulanten auch durch kehr zur Glaubenseinheit, sondern in dem Erstreben der Ergeschobenen Bauherren", die den Schwindel ausführen müssen, die Maschen dieses Gesetzes schlüpfen oder in welcher füllung der Maffen mit dem Geiste des Sozialismus das regelmäßig selbst als Bankerotteure an Geld und Ehre aus Form sie dann ihre Schwindelpraktiken mit ebenso großen Mittel sehen, um die Menschheit höheren Zielen entgegendem Geschäft hervorgehen. Erträgnissen durchführen könnten. An Versuchen hierzu wird zuführen.
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Politische Webersicht.
Der soziale Frieden sei begründet auf der Beobachtung des Gesetzes und des Vorbildes des Erlösers; daß man dieses vergessen habe, sei die Ursache der Beunruhigung und der Leiden der heutigen Generation. Auch die Völker könnten ihren Ehrgeiz nur dadurch zügeln und das Mißtrauen nur dadurch zerstreuen, daß sie das Gesetz Chrifti wiederherstellen und dem Ruf der Kirche folgen, die nicht nur ein religiöses, fondern auch ein bürgerliches Werk vollführe, indem sie alle Wölfer zur Einigkeit im Glauben ausbiete.
Wie grund falsch diese Auffassung ist, zeigt die Erkenntniß der Echäden unserer Gesellschaft und ein Rückblick auf jene Zeiten der Geschichte, wo in Mittel- und Westeuropa die Einheit des Glaubens herrschte.
Der Papst giebt sich den Anschein, als wüßte er nicht, daß er selbst und die glänzende, ihm huldigende Umgebung, daß die Mächtigen und Reichen, denen Mutter Kirche stets schirmend und schützend zur Seite steht, schon in ihrem äußeren Genußleben weit mehr von dem Vorbilde des Erlösers abweichen als die Armen und Elenden. Die Gewinnsucht der Kapitalisten, die Ausbeutung durch das Unternehmerthum widers spricht doch dem wahren Geiste des Christenthums weit mehr als die Auflehnung gegen diejenigen, welche die heutige auf Erden" streben weit mehr die von den Dienern der Kirche gehaßten Sozialisten an, als diejenigen, die ihre Fahnen und Waffen mit Weihwasser besprengen laffen.