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A. N.
Soldiner
Schuhmann, wozu find Sie denn?" eine Geldstrafe von 136 Angeklagten wurden 11 zum Tode verurtheilt, 2 au 3 resp. zu erachten. Das Geset betreffend den Schuk ber Photographten gegen drei Mart. In der weiteren Bemerkung: Mensch, was 2 Jahren schweren Kerker mit Fasten und Einzelarrest am Jahres- unbefugte Nachbildung vom 10. Januar 1876 entscheidet die Frage, ob denken Sie eigentlich von mir" könne eine Beleidigung nicht tage der That. 2 Rädelsführer erhielten 10 Jahre schweren Kerker, iemand ein durch Photographie hergestelltes Werk verwenden darf, bahin, gefunden werden, denn wenn einer Frau so übel mitgespielt werde, 4 wurden wegen Diebstahls zu 2 Jahren bis herab zu 10 Monaten baß eine Nachbildung nicht vorliegt, wenn in der Verwendung die Hervor wie in diesem Falle, so überschreiten diefe Worte nicht die Grenzen Kerker verurtheilt. Gegen einen Angeklagten war das Verfahren befugte Vervielfältigung und unbefugter Verkauf vorzuliegen. 2. Ja. bringung eines neuen Werkes liegt. In Ihrem Fall scheint demnach un des Zulässigen. Der Angriff des Schuhmanns fei recht grob eingestellt worden, 16 Angeklagte wurden freigesprochen. 48. 1. Wenn fein 3 wangs vergleich vorliegt: ja. 2. Nein. gewesen und zu einer Festnahme der Angeklagten habe absolut feine Beranlassung vorgelegen. Mit der Behauptung, daß die Festnahme wird der Boff. 3tg." berichtet: Der gemeingefährliche Adebahr. Aus Braunschweig Ja: Sie müssen aber innerhalb spätestens drei Monaten seit der Heirath Formulare zu solchem Antrag Eine intereffante Storchjagd den Antrag auf Rückerstattung stellen. erfolgte, um den Auflauf zu überwinden, stehe die Thatsache im geschichte schwebt hier vor dem Straffenate des herzoglichen Ober- hat die Buchhandlung Vorwärts. P., Neinickendorferstraße. Ju., Widerspruch, daß die Angeklagte sofort wieder entlassen worden sei. Landesgerichts. Der Rittmeister a. D. Dommer hat im Mai d. I. fcheinlich, so tritt erst im Jahre 1923 Verjährung ein. 1888 2. G. Wenn der Zahlungsbefehl vollstreckbar ist, was wahr R. R. 11. 1. J. Jeder Grund zur Festnahme sei mit dem Augenblicke beseitigt in seiner Jagd auf der Feldmark Vorsfelde einen Storch getödtet 2. Nein, Sie können auf Herausgabe gegen Zahlung Ihrer Schuld Klagen. gewesen, als die Frau sich bereit erklärte, in ihre Wohnung zu und wurde dafür mit einem polizeilichen Strafbefehl bedacht, der J. J. Dagegen läßt sich nichts machen. Sch. K. Da eine öffentgehen. Es sei ein außerordentlich rigoroses Verhalten, daß der auf erhobenen Widerspruch vom Schöffengericht Borsfelde lediglich liche Aufführung vorliegen würde, so bedürfen Sie polizeilicher Genehmigung. Beamte die Frau so anpackte und ihr nicht gestattete, unter den ob- bestätigt worden ist. Herr D. legte Berufung beim hiesigen Land: Solche ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Aufführung in einem auf waltenden Verhältnissen zur Wache zu fahren. 6.. 34.„ Ich Rechtsanwalt gericht ein und hatte den Erfolg, daß die hiesige Straftammer ihn im bestimmte Personen begrenzten Streis stattfindet. Leov. Meyer schloß sich dieser Kritik mit scharfen Worten an. Oktober d. J. freisprach, weil zwar der Storch nicht als jagdbares schiebe dem Beklagten den Gib zu" oder" Beweismittel: Stoffici Das Verfahren des Schutzmannes sei geradezu unbegreiflich. Anstatt Thier, wohl aber als Jagdräuber den Jagdberechtigten preisgegeben sei. die Söhe des Einsatzes dem Wirth verboten. Poker und Bierblatt werden Otto Böttcher. Das Dulden von Glücksspielen ohne Rücksicht auf pflichtgemäß dem Verlangen der Angeklagten nach Feststellung des Nun legte die Staatsanwaltschaft Revision beim hiesigen Ober- als Glücksspiel erachtet, Stat nicht. Stadtpark 56. 1. und 2.§ 32a fremden Menschen zu genügen, habe er gegen die Frau Partei ge- landesgerichte ein, das sich gestern mit der Angelegenheit zu be- des Krankenversicherungsgesetzes spricht zu Ihren Gunsten. Der Magifirat nommen und ſelbſt den Auflauf verursacht, zu dessen Ueberwindung schäftigen hatte. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, daß ist zur Androhung von Ordnungsstrafen nach§ 45 desselben Gesekes bus es wahrhaftig nicht der Abführung der Frau zur Polizeiwache der Storch nicht zu den jagdbaren Thieren zu rechnen sei; denn rechtigt. Im vorliegenden Fall dürfte er, auch wenn seine Ansicht zutreffen und noch dazu in so kräftiger Form bedurft hätte! Der Schutz- einmal habe der erlegte Storch keinen Nutzen durch Wildpret oder sollte, nur das Ernennungsrecht(§ 39) haben. Gegen die Strafandrohung mann habe der Dame eins auswischen und ihr die Schande anthun Federn, und dann biete auch die Nachstellung nach ihm keinen besteht dem Betroffenen das Recht der Beschwerde zu. 3. Mein. wollen, von ihm zur Wache geschleppt zu werden. In der bedauer- fonderen Jagdgenuß. Niemals habe eine besondere Jagdart auf den ihm werden im allgemeinen auch die von Ihnen Bezeichneten beerbigt. straße 37. Der Friedrichsfelder Kirchhof ist der Gemeindekirchhof. Auf lichsten Weise habe er sie dann aus der Droschke herausgeriffen, Storch bestanden, er sei im Gegentheil immer als eine Art ge- R. F. Ja: Die Subhastation hat nicht die Aufhebung der bestehenden obgleich zur Sistirung nicht der geringfte Grund vorgelegen beiligter Vogel" angesehen worden. Habe aber das Gericht die An- Miethsverträge ohne weiteres zur Folge, berechtigt aber den Ersteher( nicht habe. Wenn ein grober Unfug verübt worden, 1oficht, der Storch sei doch ein jagdbares Thier, so gehöre er zweifellos auch den Miether) den Vertrag zu fündigen. Diese Kündigung muß aber habe ihn der Beamte verübt, dem gegenüber die zu den Sumpfvögeln, und da diese im Mai und Juni Schonzeit spätestens in den ersten drei Tagen des dem Zuschlag folgenden Onartals als Beleidigungen aufgefaßten Worte nur sehr milde Rede haben, so sei der Angeklagte schon aus diesem Grunde strafbar. Im erfolgen. Der Miether ist verbunden, mit Ablauf eines Bierteljahres, vom wendungen seien. Schußmann gar nicht berechtigt war, sie von der Thürnische, in der niß zur Tödtung eines Storches nicht gegeben, also sei das Abschießen Quartals, in dem der Buschlag erfolgt ist, zu fündigen Die Frau habe annehmen dürfen, daß der weiteren habe aber auch das braunschweigische Landesgesetz eine Erlaub- Ablauf des Quartals ab zu räumen, in dem der Zuschlag erfolgt ist. steht ihm aber frei, wenn der Ersteher kündigt, schon mit Ablauf des · C. 64172. Gr fie stand, fortzuweisen, ihr sei in einer Weise mitgespielt worden, strafbar. Der Angeklagte sab von der Frage der Jagdbarkeit ganz müßte sich an den Magistrat mit der Anfrage wenden, aus welchem die aller Beschreibung spotte, und sie könne daher völlige Frei- ab, ftellte sich vielmehr einfach auf den Standpunkt, daß er seine Grunde er nicht in die Wählerliste aufgenommen ist und müßte techis fprechung verlangen. Das Schöffengericht( Vorsitzender Amtsrichter Vonhoff) tam nicht zu der Ueberzeugung, daß sich die Jagd vor den überhand nehmenden Störchen, diesen nichtsnuhigen zeitig bei Auslegung der Reichstags- Wahllisten nachsehen, ob er eingetragen Jagdräubern, habe schüßen müssen und daß er sich nach dem§ 5 iſt. H. B. Die Form des Eides ist die zutreffende; darüber, ob ber fönnen wir nicht urtheilen: Angeklagte nach Lage der Sache irgendwie strafbar gemacht des Reichsgesetzes über den Vogelschuh dazu für berechtigt halte. Betreffende den Gid leiſten kann, habe. Dem durchaus inkorrekten Verfahren des Schutz Der Schaden, den die Störche in der Jagd durch Tödtung der jungen ertheilen wir nicht. Besorgniß zur Einziehung liegt nicht das muß er allein wiffent. R. M. Briefliche Antwort mannes gegenüber habe sie in der Wahrnehmung berechtigter Hafen und Hühner, sowie durch Ausrauben der Nester, anrichten, fei P. E. W. Nach welcher Richtung hin wollen Sie auf dem Gebiete Intereffen gehandelt. Wenn sie so thätlich angegriffen und miß- außerordentlich bedeutend. Die Staatsanwaltschaft gab zu, daß die der Unfall und Invaliditätsversicherung Auskunft? Welchen Fall haber handelt werde, wenn der Beamte gegen fie ein Verfahren einschlage, Störche die nichtsnukigften Jagdräuber feien, die es gäbe, aber vor Sie im Auge? M. 5. 1886. Zu einem Vergleich über die Alimentas wie es kaum einer Dirne, geschweige denn einer anständigen Frau läufig ständen eben noch die gefeßlichen Bestimmungen dem Ver- tionspflicht des Vaters eines unehelichen Stindes iſt nicht nur die Zus gegenüber angemessen sei, so könne bei den Bemerkungen der An- fahren des Angeklagten entgegen. Das Gericht verkündete nicht so stimmung des Vormundes, sondern auch die des Vormundschaftsgertchis ere geklagten von einer beleidigenden Abficht keine Rede sein. Schuhmann habe den Auflauf selbst verursacht, sein Verhalten sei 6. Januar. Der gleich den Urtheilsspruch, sondern vertagte die Entscheidung auf den forderlich. durchaus zu mißbilligen und das Gericht sei nicht in der Lage, den Bekundungen dieses Beamten erheblichen Werth beizumessen. Es erfolgte daher die Freisprechung.
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Gerichts- Beitung.
Briefkasten der Redaktion.
Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( gwet Buchstaben oder eine 8a51) anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Freitag und Sonnabend von 6 bis 8 1hr abends statt.
Die Sprechstunde am 25. d. M. fällt aus. P. W. 1. 1. Nein. 2. Ja. 3. Ja. R. B., Siemensstraße.
Wir haben die Mittheilung dem Genossen
Mahle, Prinzenstr. 8, überwiesen. wo man Ihnen alles Nähere mittheilen wird. C.$.50. Sie wenden sich am besten an das hiesige Bezirstommando,
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Dur.
A. A. J. Nach richtiger Ansicht: Nein. 999. 1. Ohne nähere Angaben ist die erste Frage nicht zu beantworten. 2. Geldstrafe.
Briefkasten der Expedition.
Tante M. mittelt.
Betrag von 2,20 M. Haben wir an Herrn Thölde über
Witterungsübersicht vom 23. Dezember 1897, 8 Uhr morgend.
Stationen.
5. S. 100. Erbschaftsstenter wird vom Erbschaftsstener- Aunt, nicht vom Schulzen eingefordert und abgeholt. In Ihrem Fall handelt es sich wohl um etwas Anderes: vielleicht um eine dorfgerichtliche Tare? R. M. 84. Die Verfügungen sind unanfechtbar. Nur fann nach dem Tode bei der Erbschaftsregulirung Einrechnung der Mitgift beziehentlich des Swinemünde A. E., Gothenstraße. Hamburg Grundstücks auf das Erbtheil begehrt werden. Anwalt ist nicht erforderlich. Die Aussicht des Rechtsstreites ist wenig Berlin günstig für Sie. Nur wenn anzunehmen wäre, daß die Thiere unvertilgbar oder daß ausdrücklich Abwesenheit der Thiere als Bedingung der Wiesbaden Giltigkeit des Kaufs gemacht ist, würden Sie gewinnen. M. K. 1. 1. Die München Eltern haften nicht. 2. Sie können sich an das Vormundschaftsgericht wenden. Wien D. V., Falkensteinstraße. 2. 43. 1. Beim Amtsgericht zu flagen. Haparanda .
Der grobe Unfugsparagraph gegen Arbeiter. Eine weitere Ausdehnung sollte der so dehnbare Paragraph vom groben Unfug in einer Berhandlung erhalten, welche gestern vor der 146. Ab theilung des Schöffengerichts stattfand. In der Eberhardt'schen Fabrit in der Holzmarktstraße war im vorigen Monat ein Ausfland ausgebrochen, es waren nur noch 12 Arbeiter in der Fabrik thätig. Als Ersaz versuchten die Inhaber Arbeiter von aus wärts heranzuziehen. Der Arbeiter Tautenhan hatte einen diefer Fremden in der Nähe der Arbeitsstelle gestellt und versucht, den felben zu überreden, an dem Streit theil zu nehmen. Der Wert führer der Fabrik hatte dies beobachtet. Nachdem er erfahren hatte, was Tautenhan von dem fremden Arbeiter gewollt hatte, brachte er ihn zur Anzeige, worauf Tautenhan ein Strafmandat in Höhe von sechs Mark wegen groben Unfugs erhielt. Er beantragte hiergegen richterliche Entscheidung. Der Staatsanwalt beantragte die Freisprechung aus thatsächlichen Gründen, weil das Gespräch leise geführt worden und deshalb nicht geeignet 2. Fünf Worte 44 Pf. 3. Am 31. Dezember 1900; er besteht überhaupt Petersburg . gewesen sei, sei, bei dem Publikum irgendwelche Belästigung nicht, wenn nicht innerhalb 3 Tagen Anzeige von Funde bei der Polizei Gork. Der Vertheidiger führte oder Beunruhigung hervorzurufen. gemacht ist. 4. Borläufig wegen geringfügiger Körperfehler zurückzustellen. Aberdeen . N. St. Die vom Kammergericht entgegen der Auslegung der Ver: noch Rechtsgründe denen die Freisprechung all, aus Paris . faffung für giltig erachtete Oberpräsidial- Verordnung vom Oktober 1896 folgen müffe. Der Antrag auf richterliche Entscheidung verbietet Todtensonntags Versammlungen. G. 23. 100. 1. Mit sei nur gestellt, um dem in einer neuen Form erfolgten Angriff Erlaubniß der Militärbehörde: Ja. 2. Hier. 3. Nein. auf das durch den§ 152 der Gewerbe- Ordnung gewährleistete Moritzplatz 5 pCt. 1. Ja. 2. Nein. 2 Wettende 100. 2. Roalitionsrechts eine Abwehr entgegenzuseßen. Unter feinen Um- mußze seine Strafe antreten; sonst wäre er verhaftet worden. B. 23. ständen laffe sich das Verhalten des Angeklagten als grober Unfug Schöneberg . 1. Sie müssen auf Aufhebung des Vertrags flagen. 2. Wenden tennzeichnen. Der Gerichtshof trat den Ausführungen des Ver: Sie fich an das Vormundschaftsgericht mit dem Autrage auf Entziehung des Erziehungsrechts. Nr. 77. J. D. Sie sind im Irrthum; solche theidigers bei und fällte ein freisprechendes Urtheil.
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Barometer
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(-) BB422242521
Wetter
Temperatur
( 5° E.= 4° R.)
nach Gelius
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bedeckt wolkenlos heiter
wolkig halb bedeckt wolfenlos
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Wetter- Prognose für Freitag, 24. Dezember 1897. Milo, jedoch ziemlich trübe mit geringen Niederschlägen und schwachen nordwestlichen Winden. Werliner Wetterbureau.
Freie Volksbühne. Am Sonnabend, dem 1. Feiertag, nachmittags 3 Uhr: Lessing- Theater.
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Der Vorstand. I. A.: G. Winkler.
Achtung!
Musikinstrumenten- Arbeiter.
von Graumann, Naunynstraße 27:
Oeffentl. Dersammlung
Tages Ordnung:
Der Vertrauensmann: Arendt.
Für die englischen Maschinenbauer gingen folgende Beiträge ein:
Bestimmung beste hte Befugeen belefet för dr Bahrung nicht Gegen den Redakteur der Staatsbürger Zeitung" verpflichtet, falls Sie Ihre Befürchtungen beweisen können. N. S. Ja. Johannes Wilberg, wurde gestern vor der 9. Straffammer F. F. 1. Bis zum zurückgelegten 42. Lebensjahre wäre er gewärtig, des Landgerichts I eine Anklage wegen Beleidigung durch die Presse nachdienen zu müssen. Nother Teufel. 1. Der Antrag wegen der verhandelt. Am 8. September d. J. erschien in der Staatsb. 3tg." ein often kann fortbleiben, darüber ist von Amtswegen zu erkennen. 2. Bu Artikel, welcher darauf bezug nahm, daß z. 3. eine Notiz die Zeitungen werden. nächst müßte die Gerichtskasse zur Freigabe aufgefordert eventuell verklagt G. D. 12. 1. Nein. 2. Ja. durchlaufe, wonach der neue Staatssekretär v. Podbielsti es liebe, den Hund.aufbieten lassen würden das wäre sehr fostspielig Ein Liebesdrama in 3 Aufzügen von Max Halbe. ungekannt in den verschiedenen Postämtern zu erscheinen, um der Hund. Ihr. Eigenthum werden. 100 21. Ob in einer offenen zu revidiren. Der Ober- Postdirektion zu Berlin sowie den Mahnung eine Beleidigung liegt, ist von Fall zu Fall zu entscheiden: stellung keinen Zutritt, da sämmtliche Plätze für die III. AbMitglieder andrer Abtheilungen haben zu dieser VorVorstehern von Postämtern scheine dies Verfahren unbequem in Ihrem Fall würde die Frage voraussichtlich verneint werden. werden, man halte diese Harun al Raschid - Rolle des 99. Ihre Frau, nicht aber Sie, sind verpflichtet. D. M. Nein. theilung gebraucht werden. F. S. 1. Jn Zivilsachen beträgt die Berufungsfrist gegen ein amts- Heft IV der Freien Volksbühne" sowie Kartenumschläge und Staatssekretärs nicht für angezeigt, den Zweck zu erfüllen, gerichtliches Urtheil einen Monat. Die Berufung iſt durch einen Anwalt Programme vom Winterfest sind bei den Ordnern zu haben. denn diese Besuche könnten die Bezeichnung einer Revision nicht ver- cinzulegen. 2. Der Antrag auf Bestrafung wegen Beleidigung muß immer- 291/ 1 dienen, zumal es vorkommen könne, daß der Staatssekretär v. Podbielski halb drei Monaten ſeit Kenntniß von der Beleidigung bei der Staats: Achtung! sich an untergeordnete Personen wende, um eine Auskunft zu erhalten. anwaltschaft oder beim Gericht gestellt sein. Ein Sühnetermin beim SchiedsDie Staatsbürger Beitung" Intipfte hieran die redaktionelle Bemerkung, mann muß der Privatllage vorangehen, wenn beide Parteien in derfelben daß sie es für sonderbar halte, daß eine Behörde sich eines Bericht Gemeinde wohnen. E. 2. St. 1. Nein. 2. Durch die Buchhandlung erstatters bediene, um Maßnahmen ihres obersten Chefs zu tritis Vorwärts können Sie alle Bücher beziehen. G. G. 101. 1-4: Nein. Am Montag, den 27. Dezember, vormittags 10 Uhr, im Lokal firen. In diesem Zusatz fand die Ober- Postdirektion eine Beleidigung. beantworten. Gurich. 11. 3. Ohne Einsicht in das Testament ist die Frage nicht zu 2. W. 14. Der Angeschuldigte erklärte, daß der Artikel, auf welchen Bezug Klage abgewiesen. Sie müssen erscheinen, sonst wird die M. 50. Bon jedem Tage an. F. B. 24. Commen worden sei, in verschiedenen Berliner Blättern Reider ja; nur wird das Auslagen" genannt. O. 100. Jn Breslau. exphienen und nicht beaustandet worden sei. Der Ver M. Nagel. 1. Ob eine ausgehängte Arbeitsordnung in einer Fabrit theidiger, Rechtsanwalt Ulrich, stellte unter Beweis, daß mit weniger als 20 Arbeitern als ein vereinbarter Theil des Arbeits: 1. Bericht und Abrechnung des Vertrauensmannes und Neuwahl des thatsächlich der Ober- Postinspektor Bade im Auftrage der Ober- vertrages gilt, hängt von den Umständen jedes einzelnen Falles ab. Es felben. 2. Wie stellen sich die Kollegen zu den dem Fachverein überwiesenen Postdirektion bei dem Berichterstatter Lange erschienen sei und dem muß bewiesen werden, daß der Arbeiter Kenntniß von der Arbeitsordnung Verpflichtungen vom legten Streit? 3. Verschiedenes. hatte, als das Arbeitsverhältniß begann. Einseitig, ohne Zustimmung des Kollegen! Die Zeit ist ernst; zeigt durch zahlreichen Besuch Euer felben die Informationen zu dem fraglichen Artikel gegeben habe. anderen, fann keine Partei ihre Vertragsbedingungen ändern. Wohl wird Interesse, an unserer Sache. Allerdings habe der Ober- Posidirektor Griesbach den Inhalt des aber häufig angenommen, daß ein Arbeiter, der der ihm bekannten Arbeits- Bur Deckung der Unkosten findet Tellersammlung statt. Lange'schen Artikels als unwahr bezeichnet, Lange habe ihn ordnung oder solchen Abänderungen nicht widerspricht, sein Einverständniß 141/19, aber deshalb wegen Beleidignug. verklagt und schwebe dieser erklärt habe. 2. Grund zu dieser Befürchtung liegt nicht vor. Enthält eine halb das Verfahren. Er beantrage die Ladung des Staats- Arbeitsordnung den Ausschluß einer Kündigungsfrist, so ist eine Absekretärs v. Podbielski, des Ober Postdirektors Griesbach, änderung dieser Bestimmung nur mit Zustimmung beider Theile giltig. Vorsicht des Ober- Postinspektors Bade, der Redakteure Dr. Lange und Voll der Rechtsprechung gegenüber gebietet, das Nichteinverständniß auszudrücken. Wengler u. Mohrmann, Köpniderftr. 154 a, 3. Rate 6,05. Tischlereien Rigdorf 58. 1. Es gilt der erste Vertrag. 2. Sie müssen bie Run Boller, Kaiser Wilhelmstr. 39 2,50, Coussin, Wollinerst. 26 a, 3. Rate 4,55, rath und des Berichterstatters Lange. Ferner beantrage er zum digungsfrist einhalten, die im Miethsvertrag festgefekt ist. Ift im Mieths Fäubrich, Schönhauser Allee 141 4,-. Ladirer und Vergolder von J. E. nächsten Termine die Vorlegung der Aften in der Beleidigungsklage vertrag feine Kündigungsfrist festgesezt, so muß spätestens am 3. bes Quartals Pfaff 6,25. Tlichlerei Silfebed u. Kroll, Königsbergerſtr. 8, 4. Rate 20,10, Lange gegen Griesbach. Der Gerichtshof glaubte, diesen Anträgen gekündigt werden, mit deffen Ablauf der Vertrag sein Ende erreichen soll. 3. C. Pfaff, Beughofftr. 3, Saal 2 8,30,. E. Pfaff, Beughofstr. 3, Saal 3 im vollen Umfange stattgeben zu sollen und vertagte zu diesem Zwecke 3. Wer einen Kündigungsbrief nicht annimmt, fann dadurch die Wittsamkeit 12,50. Möbelfabrit Groschfus, Gollnowstr. 18/19, 8. Rate 18,15. Streifs den Termin. der rechtzeitig erfolgten Kündigung nicht hindern.- Dt. 44. Leider netn. Brecher Martinikenfelde, 4. Rate 27,60. Tischlereien Borsuzky u. Komp., Ein Kulturbild bezeichnendster Art entrollte eine Verhandlung 2 Wettende. Gewiß: ein Mädchen hat auch dann Anspruch auf Oranienſtr. 34 20,-, Maisch u. Walther, Waldemarstr. 14, 8. Rate 9,- Bautischlerei W. Schulz, vor der 2. Strafkammer des Landgerichts II. Der 22 jährige, bereits Sechswochentoften, ihr Kind auf Alimente, wenn das Mädchen fich Möbelfabrik Bohi, Oranienstraße 22 6,- weigert, mit bem Schwängerer in den Eheftand zu treten. Brenzlauer Allee 26 und Marienburgerstraße, 12,50. Tischlereien Sawakty, wegen Diebstahls und Unterschlagung vorbestrafte Arbeiter Frit 101. Erbschaftstheilungen, bei welchen ein Minderjähriger betheiligt ist, Belle- Alliancestr. 84, 8. Rate 5,55. Trews, Rüdersdorferstr. 26, außer 2, Hennig aus Rigdorf hatte sich abermals wegen Diebstahls zu ver find mur mit Zustimmung des Vormundes und mit Genehmigung des 3,50. Drechslerei Wegeleben , Andreasstr. 32, 8. Rate 4,25. Tischlereien E. R. 22. Kochzucker enthält der Fock, Kretschmer u. Co., Barnimstr. 13, 6. Rate 17,75. W. Gurisch, Rüdersantworten. Der Staatsanwalt beantragte gegen den rückfälligen Vormundschafts: Gerichts giltig. Mechanikfabrik Schüß u. Freund, Köpnicer Eigenthumsverbrecher eine Strafe von 2 Jahren 3 Monaten Zucht- artiges nicht. Es kann also nur durch irgend ein Versehen hineingerathen dorferstraße 48, 3. Rate 6,- sein. Allzu üble Nachtheile hätte der Genuß nicht gehabt. M. 2. 77. straße 153, 4. Rate 6,10. Helnes, Waldemarsir. 52a, 5,- Tipographi, 3,... baus. Der Angeklagte bat flehentlich um eine mildere Strafe, welche Das hängt alles von dem uns unbekannten Wortlaut der Eintragung ab. Tischlerei Stein, Große Frankfurterstr. 86, 13,10. Pianofabrit Sievert, Bitte von dem Offizialvertheidiger unter Hinweis auf den jämmer Sprechen Sie mit demselben gelegentlich in der Sprechstunde vor. Mühl urbanftr. 102, 8. Rate 7,55. Möbelfabrit Beldes u. Platen, Tischler nebst lichen Zustand des Angeklagten, dessen rechter Arm vollständig heim. Sie dürfen den Kreis der Theilnehmer nicht so erweitern, daß das Budifer, 4. Rate 25,80. Tischlereien Balz, Kleine Markusstr. 19/20, 2. Nate 4,20. gelähmt fei, während er an der linken Hand eine offene Vergnügen als öffentliches ausgelegt werden kann. Es ist ja unschwer, Lennig Jazky, Rüdersdorferstr. 3, Saal 1, mit Bildhauer, 8. State 14,55. Wunde habe, die niemals zuheile, unterstützt wurde. Der den Anforderungen der Verordnung zu genügen. Wanderschaft 16. Modelltischler und Former C. Schönemann, Müllerstr. 13 7,15. Drechsler Angeklagte sei infolge dessen völlig erwerbsunfähig und seine Straf - Nicht nothwendig, aber zweckmäßig ist ein Paß. S. A. S. and Bildhauer von Krames, Koppenstr. 60 12,- Pianofabrik Jaschinsky, thaten ein Ergebniß seiner bitteren Nothlage infolge der gänzlichen Nach zutreffender Ansicht ja, sobald die Heimarbeiter nur für einen Dieffenbachstr. 33, 6. Rate 6,15. Tischlerei Gebr. Elsholz, Strautstr. 52, H. S., Wollinerstr. 21. 1. Ja. 2. u. 3. Nein. Saal 2, 8. Rate 3,80. Tischler und Drechsler von Groschlus, Golnom. Erwerbsunfähigkeit. Der Gerichtshof nahm an, daß allerdings im Arbeitgeber arbeiten. D. 2. 130. 1. Die Frage, ob und inwieweit jemand berechtigt tft, ftraße 18-19, Saal 3, 8. Rate 6,25. Tischlereien Deters, Fruchtstr. 32, Hinblick auf die Arbeitsunfähigkeit des Angeklagten Nothlage der eine Photographie ohne Einwiüigung der photographirten Berfon oder des 5. Rate 1,65, Krause u. Gorilla, Königsbergerstr. 29, 5. Rate 9,65, Arndt, Beweggrund zu dessen Strafihaten gewesen sei. Unter Bubilligung Eigenthümers des photographirten Gegenstandes aufzunehmen und zu ver- Adalbertstr. 82, 3. Rate 4,-. Pianofortefabrit Herbst, Boffenerstraße, 5. Rate, mildernder Umstände etkannte der Gerichtshof auf eine Gefängniß faufen, ist sehr bestritten. Nach Lage der Gesetzgebung ist die Frage zu 10,35. Pianofabrit Neufeld, Boechstraße, 4,50. Tischlerei Spohn, Adalbeits strafe von 1 Jahr und 9 Monaten. Gehören solche Leute wirklich treffend dahin zu beantworten: eine Person ohne deren Einwilligung zu straße 72, 7. Rate 3,85. Möbelfabrik Equis, Polirer, Dechsler und Bilds ins Gefängniß oder gar ins Zuchthaus? photographiren ist unerlaubt, auch wenn behördliche Organe die Amateur- hauer, Gr. Frankfurterstr. 125, 4. Rate 7,20. Möbelfabrik. Künzel, Ein amtliches Massenblutbad wird demnächst in Agram photographen sein sollten. Daß der Verkauf solch unerlaubt aufgenommener 4, Rate 52,25. Photographien eine strafbare Handlung ist, untersteht keinem Zweifel. In Summa 402,65 M., bereits quittirt 3764,76 M., Gesammtsuinne veranstaltet werden. Von dort wird gemeldet: In dem Prozeß Anders liegt die Rechtslage bezüglich der Photographien von Gegenständen 4167,41 m. wegen der Ermordung von Beamten in Sjenicska( Bezirk Pisaro( z. B. Häufern): diese sind gegen Photographien nicht geschüßt, Weitere Beiträge nimmt entgegen der Arbeitsnachweis für Solzarbeiter vina) wurde Mittwoch Nachmittag das Urtheil gefällt. Von den ebenso ist der Verkauf solcher Photographien nicht als unerlaubt Annenstr. 39.
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