Entwurf eines Gesetzes betreffend die Sicherung der Sanforderungen.
Im Folgenden lassen wir die wichtigsten Bestimmungen diefes auch für die Arbeiter bedeutungsvollen Entwurfs folgen: § 1. Durch landesherrliche Verordnung kann angeordnet werden, daß für einzelne Gemeinden oder Theile von Gemeinden, in welchen die Errichtung von Neubauten in größerem Umfange zu erwarten ist( Neubaubezirke), eine Sicherung der Bauforderungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes stattzufinden hat.
§ 2. Soll in einem Neubaubezirk ein zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken bestimmtes Gebäude auf einem Grundstück er
§ 12. Uebersteigt die Höhe einer vereinbarten Vergütung die 56stündige pro Woche; in zwei Fabriken ist eine 52stündige, in einer übliche um mehr als den fünften Theil, so kann jeder Betheiligte die 59stündige üblich. Nach einer längeren Diskussion wurde eine bohet der übliche Preis an stelle des vereinbarten zu grunde gewendigkeit, sich an der jetzt im Gange befindlichen Statiſtik zu be verlangen, daß bei Berechnung der Ansprüche aus der Bau- Lohukommission von vier Mann gewählt. Tost betont die Noth
hypothek
legt wird.
theiligen. Zum Schluß wurden die Lohnverhältnisse der Firma Münch einer herben Kritik unterzogen.
§14. Mehrere bei Eintragung der Bauhypothet berücksichtigte Bauforderungen haben unter sich gleichen Rang. Der Verband der Korbmacher hielt am 20. d. M. seine regel§ 15. Der Rang der Bauhypothet gegenüber anderen Rechten bestimmt sich nach der Eintragung des Banvermerks. Die Bau- mäßige Mitgliederversammlung ab, in welcher Seefeld über die hypothek geht jedoch im Falle der Zwangsversteigerung vor- Kosten des Berbandes im letzten Streit in der Rugelforb- Branche eingetragenen Rechten in Ansehung des den eingetragenen Bau- berichtet. Die Einnahme betrug 1887,80 M., die Ausgabe 1837,80 m stellenwerth übersteigenden Theiles des Meistgebotes vor. Der Streifprüfungskommission wurde Decharge ertheilt. Dann wurde Im eine Rommission von 7 Mitgliedern gewählt zur Berathung eines Falle der Zwangsverwaltung die Bauhypothet Ansehung desjenigen Theiles der Ueberschüsse, welcher den mit Verschiedenem erstattet Freese die Abrechnung Bauerlaubniß nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß auf werthe gleich kommenden Geldschuld übersteigt, ein Recht auf Be- vom letzten Stiftungsfest, wo ein Ueberschuß von 45 M. zu verdem Grundbuchblatt der Baustelle ein Bauvermerk eingetragen wird. friedigung mit dem Range vor dem im§ 10 Nr. 4 des Gesetzes über zeichnen war. Der Bauvermert enthält die Angabe, daß das Grundstück bebaut die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bezeichneten Die Möbelpolirer, Bezirk Often, wählten in ihrer letzten Versammlung Schulz als Bevollmächtigten wieder. Zuvor hatte eine Diskussion über den Antrag, die Beiträge von 20 auf 50 Pf. pro Woche zu erhöhen, stattgefunden. Die nächste Generalversammlung hat über den Antrag zu entscheiden.
oder nur mit Gebäuden untergeordneter Art besetzt war, so darf die vier vom Hundert berechneten Jahreszins einer dem Baustellen: vorzulegen. Und dieselbe beauftragt, dasselbe in baldiger Zeit
werden soll, und die Höhe des Baustellenwerths. Mit der Aus- Anspruche. führung des Banes darf nicht begonnen werden, bevor der Bau-§ 16. Jst vor der Eintragung des Bauvermerks eine Hypothet polizeibehörde die Eintragung des Bauvermerks nachgewiesen ist. zu gunsten eines Gläubigers eingetragen, welcher die Gewährung § 3. Die Grundsäge für die Bemessung des Baustellen von Baugeldern übernommen hat, und ist die Hypothek bei der werthes und das Feststellungsverfahren werden, so fern sie nicht Eintragung als Baugelder Hypothek bezeichnet, so finden in Die Freie Vereinigung selbständiger Barbiere nahm in Landesgefeßlich geregelt sind, durch landesherrliche Verordnung be- Ansehung des Ranges dieser Hypothek die Vorschriften des§ 15 ihrer letzten Versammlung den Bericht über den Arbeitsnachweis stimmt. mit der Maßgabe Anwendung, daß der Baustellenwerth sich um den entgegen. Nach Schrolle's Bericht haben sich im November § 4. Die Eintragung des Bauvermerks erfolgt auf Antrag des Betrag derjenigen Zahlungen erhöht, welche von dem Baugeldgeber 55 Gehilfen gemeldet, 52 Aushilfen wurden abgegeben und fünf Eigenthümers auf grund der Bauerlaubniß und einer Bescheinigung in Anrechnung auf die Baugelder zum Zwecke der Tilgung einer Stellungen besetzt. Die Einnahmen betrugen 5,90 M., die Ausgaben der zuständigen Behörde über die Höhe des Baustellenwerthes. Bauforderung geleistet sind. Die Erhöhung ist ausgeschlossen, soweit 32,98 M. Von der Freien Vereinigung haben 12 Mitglieder den § 6. Sobald nach der Vollendung des Baues festgestellt dem Baugeldgeber zur Zeit der Zahlung bekannt war, daß die Bau- Nachweis in Anspruch genommen. Nächsten Monat sollen nochmals worden ist, daß baupolizeiliche Bedenken, das Gebäude in Gebrauch forderung nicht bestehe; der Kenntniß steht eine auf grober Fahr: Empfehlungen des Nachweises an die Barbiere Berlins und Umzu nehmen, nicht bestehen, hat die Bau- Polizeibehörde hiervon lässigkeit beruhende Unkenntniß gleich. dem Grundbuch- Amte Mittheilung zu machen. Binnen einer Frist von sechs Monaten, die mit dem Eingange dieser Mittheilung beginnt, können die Baugläubiger ihre Bauforderungen bei dem Grundbuch- Amt anmelden. Die Einsicht der Mittheilungen der Baupolizeibehörde ist jedem gestattet.
Durch das preußische Einführungsgeseh werden Bauschöffenämter zur Festsetzung des Baustellenwerthes geschaffen. Die Errichtung des Bauschöffen- Amts erfolgt durch Ortsstatut, das der Bestätigung des Bezirksausschusses bedarf. Das Bauschöffen§ 7. Als Baugläubiger gelten: 1. die Unternehmer des Bau- Amt besteht aus dem Vorsitzenden und der erforderlichen Zahl von werts oder eines einzelnen Theiles des Bauwerks, 2. die an der Schöffen. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung oder Herstellung des Bauwerks auf grund eines Dienstvertrages Be den Magiftrat; die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters, theiligten wegen ihrer Ansprüche auf die in Geld vereinbarte wenn sie nicht auf einen Beamten fällt, bedarf ebenfalls der Be Vergütung, sofern die Werk oder Dienstverträge von dem Eigen- ftätigung und zwar des Regierungspräsidenten. Das Amt ist thümer der Baustelle oder für dessen Rechnung geschlossen sind ein Ehrenamt. Die Entfernung des Schöffen aus dem Amt ist ( Bauforderungen). Durch eine nachträgliche Veräußerung der Bau- nach dem Disziplinargeseh von 1852 zulässig. Das Bauschöffenstelle werden die Rechte der Baugläubiger nicht berührt. Zinsen Amt hat für die Neubaubezirke einen dem durchschnittlichen der vereinbarten Bergütung gehören nicht zu den Bauforderungen. Werth entsprechenden Einheitssat für den Quadratmeter § 8. Die Anmeldung einer Baufordernng ist nur wirksam, wenn der Baustellen festzusetzen und öffentlich bekannt zu machen. bis zum Ablaufe der Anmeldungsfrist(§ 6) eine schriftliche Zu- Der Baustellenwerth des einzelnen Grundstücks ist danach stimmung des Eigenthümers zur Anmeldung oder eine gegen den zu berechnen, doch kann der Eigenthümer eine besondere AbEigenthümer ergangene, die Zulässigkeit der Anmeldung anordnende schäßung des Werthes beantragen. Die Feststellung ist endgiltig. einstweilige Verfügung zu den Akten des Grundbuch- Amts eingereicht Die Bescheinigung des Werthes erfolgt gegen Gebühren. Für die wird. Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung genügt die Glaub Eintragung des Bauvermerks hat der Eigenthümer 10 M. zu enthaftigkeit der Bauforderung. richten. Im übrigen trägt die Kosten des Bauschöffen- Amtes die Gemeinde.
§ 10. Liegen beim Ablaufe der Frist wirksame Anmeldungen vor, so wird von Amtswegen eine als Bauhypothek zu bezeichnende Sicherungshypothek in Höhe des Gesammtbetrages der angemeldeten Bauforderungen eingetragen. Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. Jedem Baugläubiger, dessen Bauforderung bei der Eintragung der Bauhypothek berücksichtigt ist, steht diese in Höhe des berücksichtigten Betrages zu. Einer Eintragung der einzelnen Bangläubiger in das Grundbuch bedarf es zur Entstehung der Hypothet nicht.
Versammlungen.
In der Versammlung der Perlmuttarbeiter vom 16. d. M. referirte Toft über die Lage dieser Arbeitergruppe. An der Hand einer vor kurzem beendeten Statistik wies Redner nach, daß die Berliner Perlmuttarbeiter viel schlechter gestellt sind, als gewöhnlich angenommen wird. Die durchschnittliche Arbeitszeit ist eine
gegend verfandt werden. Ferner wurde beschlossen, daß alle Mitglieder, welche der Krankenkasse angehören, als Krankenkontrolleure beranzuziehen sind. Aufgenommen wurden zwei neue Mitglieder.
Freireligiöse Gemeinde. Sonnabend, den 25. Dezember, vorm. 10% Uhr, im großen Festsaal der Berliner Ressource, Kommandantenstr. 57: Feftvortrag des Herrn Bogtherr. Sonntag, den 26. Dezember, vorm. 9 Uhr ebendaselbst: Bersammlung. Freireltgtöse Vorlesung. Um 10% Uhr vorm. Feftvortrag des Herrn Waided Manaffe Berliner Kranken- Unterstütungs- und Begräbnißverein für Frauen und Mädchen.( Gegründet 1892.) Heute, abends 7-9 Uhr, bet Mehrwald, Alte Jakobfir. 54-55, Sablabend. Dafelbft werden auch jederzeit neue Mitglieder aufgenommen.
Berliner Arbeitervertreter Verein tagt jeden Dienstag nach dem erften im Monat bet Buste, Grenadierfir. 33, abends 8% Uhr. unentgeltlicher Rath wird ertheilt: Im Norden Berlins : Für Unfall, Invaliditäts- und Alters- Versicherung, abends von 7-9 ühr: A. Daehne, Demminerstr. 36, v. 3 Tr. R. Gutheit, tesenstr, 29a, von 8-9 Uhr abends. F. Pieschel, Gartenftr. 55, v. 2 Tr. G. Simanowsti, Gartenfir. 78, Portal 2, 2 Tr. M. Stuhlmann, Oberbergerftraße 37, 4 Tr., von 6-9 Uhr abends. R. Tamm, Hussitenftr 6, von 8-9 Uhr abends. A. Boigt, Wiesenstr. 41–42. G. Warn it, Kolbergerstr. 7, von 6-7 Uhr abends. Nur für Invaliditäts- und Altersversicherung: F. Blume, Streligerfir. 58. P. Neimann, Bellermannftr. 83. F. Trapp, Schulstr. 59, von 7-8 Uhr abends. W. Mohs, Swinemünderftr. 64( vorn linter Aufgang). Nur für Unfallversicherung: J. Krause, Gartenstr. 13. Im Often: Nur für Invaliditäts- und Altersversicherung: 6. Baber Gr. Franffunterstr. 34, v. 4 Tr. Im Süd- Osten: Für Unfall, Invaliditäts- und Altersversicherung: Schalthoff, Michaeltirchstr. 18.
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Im Süden: Für Unfall, Invaliditäts- und Altersversicherung: F. Stügel mater, Grimmstraße 39. Nur für Invaliditäts- und Altersversicherung. P. Keller, Rigdorf, Panierstr. 58, Hof part.
Im Süd- Weßen: Nur für Unfallversicherung: G. Hänet, Golmsstr. 44 Im Nord- Westen: Nur für Unfallversicherung: J. Krause, Wilsnacker ftraße 19. R. Stephan, Leffingfir. 34.
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