Nr. 2

Die Gleichheit

regeln der Behörden davon abhalten lassen, das verfassungs- bei einer Behörde, noch einer Erlaubnis durch eine Behörde.

Notizenteil.

Franenstimmrecht.

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Dienstbotenfrage. mäßig gewährleistete Recht der Versammlung auszuüben. Versammlungen und Umzüge, die auf öffentlichen Straßen Dienstbotenverhältnisse in Australien . Die Hebung Und wenn diese Zeilen im Druck erschienen sind, wird es und Plätzen stattfinden, sind spätestens sechs Stunden vor der industriellen Arbeiterklasse, ihr gesetzlicher Schutz, ihr sich schon herausgestellt haben, in welcher Weise der Gedenk- ihrem Beginn durch den Veranstalter oder Einberufer bei gesteigertes Selbstbewußtsein wirkt auch auf die Lage und tag der russischen Revolution auch in Deutschland , auch in der mit der Ordnung des öffentlichen Verkehrs betrauten auf die soziale Stellung derjenigen Arbeiterschichten zurück, Berlin die gemeinsame Sache der internationalen Sozial- Ortsbehörde anzuzeigen.§ 2. Die Reichsangehörigen ohne die eines Schutzes nicht teilhaftig werden. Je gedrückter, demokratie gefördert hat. Denn mag die Regierung tun Unterschied des Geschlechts haben das Recht, Vereine zu je unselbständiger das gewerbliche Proletariat ist, desto ver­was sie will, eine Förderung unserer Sache wird unbedingt bilden.§ 3. Alle den vorstehenden Bestimmungen wider flavter ist die übrige Arbeiterschaft, so neben dem ländlichen dabei herauskommen. Ihr täppisches Drohen und Eingreifen sprechenden Gesetze und Verordnungen einschließlich derer. Proletariat das Gesinde. Wir sehen dies deutlich bei dem kann nur dazu beitragen, die Erbitterung im Proletariat zu welche die Verabredung und Vereinigung zum Behufe der Vergleich zwischen Indien und den Vereinigten Staaten von steigern, uns neue Anhänger zu werben und den Sieg des Erlangung günstigerer Lohn- und Beschäftigungsbedingungen Amerita, der Zusammenhang wurde kürzlich dadurch be­Sozialismus näher zu bringen. hindern, untersagen oder unter Strafe stellen, sind auf leuchtet, daß in der gegenwärtigen revolutionären Bewegung Wie von völliger Blindheit geschlagen hat die Bülow- gehoben.§ 4. Wer die Ausübung der in vorstehenden Para- in Rußland das Erwachen des russischen Industrieprole­Regierung uns noch unmittelbar vorher treffliches Material graphen gewährleisteten Rechte hindert oder zu hindern ver- tariats sofort auf das Gesinde nachwickte. So ist es auch zur Agitation geliefert durch ihre Erklärung zu der Duell sucht, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, erklärlich, daß Australien mit seiner besten Arbeiterschutz­Interpellation. Diese bemerkenswerte Rundgebung lief fofern nach dem allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere gesetzgebung, mit seinen erfolgreichen gewerkschaftlichen nämlich darauf hinaus, daß die Regierung feinen Offizier in Strafe eintritt.§ 5. Die landesgefeßlichen Bestimmungen Organisationen das entwickeltste und selbstbewußteste Ge­der Armee dulden könne, der das Duell grundsätzlich ablehnt. über das Versammlungs- und Vereinsrecht sind aufgehoben. sinde besitzt. Man hat Australien das Paradies der Dienst­Da das Duell aber durch das Strafgesetzbuch mit Strafe Das Gesetz soll am Tage seiner Verkündung in Kraft treten. boten genannt! Interessant ist, was ein französischer Beob­bedroht ist, kommt also die Regierungserklärung auf eine Außer der Sozialdemokratie haben zur Reform des Vereins- achter, Métin, in einem Bericht an das französische Handels­feierliche Mißachtung der Gesetze hinaus. Dieselbe Regie- und Versammlungsrechts noch Anträge eingebracht: das ministerium über die soziale Gesetzgebung Australiens und rung bedroht aber gleichzeitig die Arbeiter mit Anzettelung Sentrum, die Nationalliberalen, die Polen , die Frei- Neuseelands und über das Gesinde mitzuteilen weiß. eines Blutbads, wenn sie weiter nichts als eine angebliche sinnigen und die Antisemiten. Nur der Antrag der Am weitesten ist die Arbeiterschutzgesetzgebung vorgeschritten Störung der öffentlichen Ordnung" sich zuschulden kommen Polen ist nach jeder Richtung hin so weitgehend wie der in den australischen Kolonien, man könnte besser sagen Einzel­lassen sollten. So untergraben Bülow und Konsorten selbst Antrag der Sozialdemokratie, denn er fordert das Recht, staaten, Viktoria und Neuseeland . Aber auch dort fehlen das Ansehen des Staates, den sie zu schützen vorgeben. G. L. sich zu versammeln und Vereine zu bilden für alle Reichsspezielle Arbeiterschutzgesetze für das Gesinde, wenn auch angehörigen ohne Unterschied des Geschlechts und ohne dasselbe nicht vollständig außerhalb des Bereichs dieser irgend welche Beschränkungen. Ganz erbärmlich ist der An- Gesetzgebung gestellt ist, da die Gesindevermittlungsbureaus trag der Nationalliberalen. Sie ersuchen die verbündeten staatlicher Kontrolle unterstehen. Die weiblichen Dienst­Regierungen um einen Gesetzentwurf, welcher das Vereins boten Neuseelands forderten ein Spezialgesetz zu ihrem und Versammlungsrecht für alle Bundesstaaten einheitlich Schutze und fandten zu diesem Zwecke eine Deputation an Die deutsche Sozialdemokratie und das Frauenwahl- ordnet. Kein Sterbenswörtchen davon, daß das Recht auch den Ministerpräsidenten, der die Abgesandten freundlich an­recht. In den Flugblättern, Aufrufen, Artikeln, Resolu- freiheitlich geregelt werden müsse, und zwar für Frauen wie hörte, ohne ihnen aber ein bestimmtes Versprechen zu geben. tionen usw., welche dem Kampfe um die Demokratisierung für Männer. Die Nationalliberalen überlassen es mit be- mit Ausnahme von höchstens einigen Teilen der Vereinigten des Wahlrechtes gewidmet sind, wird nachdrücklich das schränktem Untertanenverstand den stockreaktionären Regie: Staaten ist die Lage der Dienstboten in Australien die beste. Interesse der Frau am öffentlichen Leben betont und ihr rungen, eine Rute für das ganze Reich zu binden, die nach Das Angebot zum häuslichen Dienste ist geringer als die Anspruch auf Mitwirkung an der Gesetzgebung durch Ver- den gleichen Grundsätzen einheitlich das deutsche Proletariat Nachfrage, weil seit Aufhebung der staatlichen Unterstützung leihung des aktiven und passiven Wahlrechtes. Der Kampf streicht. Recht ärmlich ist auch der Antrag der Antisemiten. Der Einwanderungsbureaus und des Aufhörens der Frei­soll auf der ganzen Linie um ein Wahlrecht für alle groß- Das Reichsamt des Innern soll Maßnahmen der Bundes- fahrten viele junge Mädchen der häuslichen Arbeit die jährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechtes regierungen herbeiführen, wodurch die allen Reichsangehörigen Fabritarbeit oder die Tätigkeit in Kaufmannsgeschäften vor­geführt werden. Er gestaltet sich zu einer Kundgebung für durch Landesgesetze und den§ 17 des Reichswahlgesetzes ziehen. Die Dienstboten in Australien erhalten verhältnis­das Frauenstimmrecht, wie sie gleich entschieden und all- gewährleistete Versammlungsfreiheit wirksam vor gewalt mäßig gute Löhne, freie Verfügung über ihre Mußezeit, gemein die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen in Deutschland famen Störungen geschützt ist. Die Herren Antisemiten über die Abende und den Sonntagnachmittag. Das hat noch nie gewagt haben, wie sie gleich nachdrücklich von ihnen wollen also alle Rechtlosigkeit weiter bestehen lassen, welche auch auf die Sitten der begüterten Schichten eingewirkt. niemals ins Werk gesezt werden konnte. Wie wir die Landesgesetze über das weibliche Geschlecht verhängen, da In ganz Australien ist selbst in den reichsten Familien am biederen Damen fennen, werden trotzdem einige ihrer Führe von abgesehen, daß ihr übriges Verlangen ganz nichtssagend Sonntagabend das kalte Abendbrot die allgemeine Regel, rinnen fortfahren, die Sozialdemokratie als unzuverlässige ist. Das Zentrum fordert von den Regierungen einen Ge- und es besteht ein Gefühl der gesellschaftlichen Gleichberech­Berfechterin der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechtes feßzentwurf, welcher die öffentlich rechtliche Seite des Vereins- tigung zwischen Herrschaft" und dem Gesinde. Die Dienst­zu verleumden und als einzig bewährte, tonsequente Vor- wesens in freiheitlichem Sinne regelt und hierbei insbesondere boten werden, nicht im patriarchalischen Sinne, wie Glieder fämpfer für Frauenrechte die Liberalen und Freisinnigen auch den Frauen die Teilnahme an sozialpolitischen Be- der Familie behandelt. Sind sie mit ihrer Arbeit fertig, so strebungen in Vereinen und Versammlungen unter Auf- verkehren sie in den Räumen der Familie mit dieser und hebung der bestehenden landesrechtlichen Einschränkungen deren Freunden, dort lesen sie ihre Zeitung, dort benützen gestattet". Das Zentrum will also nach wie vor die Frauen fie das Klavier, alles Dinge, die auch den aufgeklärtesten auf dem Gebiete des eigentlichen politischen Lebens rechtlos Mitgliedern der bürgerlichen Gesellschaft bei uns als revo­lassen. Wer außerdem den auslegungsfreudigen Gifer unserer lutionär" erscheinen würden. In Wellington wird das Wort Behörden kennt, der weiß auch im voraus, daß der Kautschuk Dienerin oder Dienstmädchen immer mehr verdrängt durch der sozialpolitischen Bestrebungen" ganz vortrefflich jeder das Wort Silfsdame( lady help). In Neuseeland muß den reaktionären Praris des Vereins- und Versammlungsrechts Dienstboten außer dem Sonntag und den freien Abenden den Proletarierinnen gegenüber dienen könnte. Volles Vereins- auch ein freier Nachmittag bewilligt werden. und Versammlungsrecht beantragen die Freifinnigen. Nach ihnen sollen alle landesgesetzlichen Beschränkungen des Vereins­rechts für Frauen durch Reichsgesetz beseitigt werden. So frauenfreundlich ihr Antrag aussieht, würde er den Prole tarierinnen doch noch nicht den tatsächlichen Genuß des ge­währleisteten Rechtes sichern. Er fordert ja nicht die Be­feitigung all der Beschränkungen, mit denen landesgesetzliche Vorschriften die Versammlungs- und Vereinsfreiheit über­haupt bedrohen.

zu preisen.

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Für das Frauenwahlrecht treten die deutschen Genossinnen augenblicklich mit aller Energie ein, getreu ihrer grundsätz lichen und tattischen Auffassung, wie sie in der bekannten Resolution des Dresdener Parteitags niedergelegt ist und von Genossin Zetkin begründet wurde. Genossin Baader hat in einem Rundschreiben alle Parteiorganisationen und Partei blätter in Preußen aufgefordert, in dem Kampfe gegen das Drei­tlassenwahlrecht mit den übrigen nötigen Reformen zusammen auch das Frauenwahlrecht nachdrücklich zu verlangen und Männer wie Frauen zum gemeinsamen Kampfe um gleiches Recht aufzurufen. Ebenso hat sie sich in einem Zirkular an alle Vertrauenspersonen der Genossinnen in Preußen ge­wendet, sie auf die Bedeutung des eingeleiteten Kampfes und ihre doppelte Aufgabe aufmerksam gemacht, für die ge­bührende Würdigung des Bürgerrechtes der Frauen zu sorgen und die Proletarierinnen zu regster Beteiligung am Kampfe zu veranlassen. Es heißt in bezug darauf: Es ist nicht nur Pflicht der Männer, sondern diesmal ganz besonders auch der Frauen, an jeder Demonstration, die dazu bestimmt ist, unseren Forderungen Nachdruck zu verschaffen, regen Anteil zu nehmen. Besonders an dem Tage der Protestversamm lung muß sich jede Frau von den Alltagssorgen des Koch­herdes, von den gewohnten Pflichten des Hausmütterchens befreien und mit dem Manne die Protestversammlung be­suchen. Es muß den Frauen eingeschärft werden, daß jede, die zu Hause bleibt, sich mitschuldig macht, wenn die gegen­wärtigen Zustände länger bestehen bleiben. Nur dringende Kinderpflege kann die Mutter zurückhalten. Kochherd und Kehrbesen haben an diesem Tage kein Anrecht an die Frau. Sie hat zu beweisen, daß sie nicht nur Haussflavin ist, sondern es versteht, wenn es gilt, vorenthaltene Rechte für die gesamte unterdrückte Klasse zum Segen der gesamten Menschheit zu fordern."

Die Höhe der Löhne und die anerkannten Ansprüche der Dienstboten haben eine große Anzahl Familien, die unter unseren Verhältnissen Gesinde halten würden, gezwungen, au einfacheren Lebensgewohnheiten und zu demokratischeren Sitten überzugehen. Haushaltungen im Stile der reicheren europäischen Familien findet man in Australien außer bei dem Gouverneur und bei einigen wenigen besonders be­güterten Personen überhaupt nicht mehr.

Die erfreuliche Rückwirkung der australischen Arbeiter­So wenig die meisten bürgerlichen Anträge dem Interesse bewegung auf das Gesinde ist unverkennbar. Mit dem ge­der proletarischen Frauenwelt entsprechen, so sind sie doch steigerten Selbstgefühl und mit der zu erkämpfenden besseren charakteristische Anzeichen, daß die Unhaltbarkeit des heutigen sozialen Lage unserer Industriearbeiterschaft muß auch die Vereins- und Versammlungsunrechts in immer größeren Lage des Gesindes und der Landarbeiterschaft in Deutsch­Kreisen empfunden wird. land gehoben werden. Damit dies geschieht, ist natürlich nötig, daß die Dienstboten selbst sich rühren! a. br.

Sozialistische Frauenbewegung im Ausland.

über die Beteiligung der ruffischen Proletarierinnen an den Moskauer Straßenkämpfen enthalten Tageblätter

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Quittung.

Für den Agitationsfonds gingen bei der Unterzeich­eines Revolutionärs interessante Mitteilungen, welche die neten für November und Dezember ein aus: Rends­Leipziger Volkszeitung" veröffentlicht. Unter dem lebendigen burg durch Genoffin Pittack 21,80 mt., Meerane durch Eindruck des Erlebten schreibt der Barrikadenkämpfer:" In Genossin Fiedler 20 Mt., Frankfurt a. M. von Genossin den Straßen fallen Freiheitskämpfer fast fortwährend, und Fürth 5 Mt., Bant( Oldenburg ) durch Genossin Buchardt doch zählt jetzt unsere Miliz mehr Mitglieder als wie vor 10 Mt., Berlin , Überschuß von einer Kranzspende durch vier Tagen. Durch ihren Mut und Selbstaufopferung zeichnen Genoffin Bauschte 10 Mt., Dortmund durch Genossin sich die proletarischen Frauen aussie stehen an der Seite Ler 20,81 M., Wittenberge durch Genossin Hernowsky. In Hamburg , wo am 5. Januar imposante Protest- ihrer Männer und Brüder und tun gleich ihnen Dienst. Sie 16,20 Mt., von Genossinnen des Kreises Nieder- Barnim fundgebungen gegen den geplanten Wahlrechtsraub statt find geradezu unermüdlich sie helfen Bäume fällen, Tele- 30 Mt., aus Mühlheim a. Ruhr durch Genossin Peters fanden, bei denen die Frauen nicht fehlten, begründeten die graphenstangen stürzen, Plakatsäulen zerstören, um auf diese 14,35 M., Bielefeld durch Genossen Zenter 50 mt., Genossinnen ziet, Steinbach und Fahrenwald unter Weise Material für die Barrikaden zu schaffen. An der Seite Solingen durch Genossin Caspers 5 Mt., Augsburg begeisterter Zustimmung die Forderung des Frauenwahlrechtes der Genossen sind die Genossinnen beim Barrikadenbau und durch Genossin Greifenberg 25 Mt., Wandsbed von und riefen die Proletarierinnen zum Kampfe für das an ihrer Seite sind sie auch bei deren Verteidigung. Die Genossen Poggenberg durch Genossin Baumann- Altona Menschen- und Bürgerrecht aller Ausgebeuteten und Unter- russische Proletarierin hat ihre Feuerprobe bestanden; fie 4,70 mt., Schönlante durch Genossin Lent 7,60 Mt., von drückten auf. fann stolz darauf sein." Durch besonderen Heldenmut zeichnete den Frauen und Mädchen aus Eving durch Genossin sich gleich in den ersten Tagen der Freiheitsschlacht ein M. Dorsch 5 Mt., aus Ehrenbreitstein durch Genossin vierzehnjähriges Mädchen aus, das unter fortwährendem Kemmer 10 Mt., Kreis Solingen durch Genossin Caspers Kugelregen den Verwundeten Hilfe leistete. Die russischen 7,50 mt., Köln- Poll durch Genossin Klein 10 mt., Rends­Frauen sind jederzeit leuchtende Borbilder revolutionärer burg durch Genossin Pittack 3 Mt., Spandau durch Ge­Kampfestugenden gewesen, Heldinnen und Märtyrerinnen nossin Hanert 10 Wit., Oberschlema durch Genossin zugleich. Dafür sind sie je und je von der bürgerlichen Presse Müller 8 Mt., Karlsruhe von Genossin 2. Dz. 10 Mt., geschmäht und verleumdet worben, und die bürgerliche Köln- Kalt durch Genossin Bacher 10 Mt., Bromberg Frauenrechtelei hat dazu geschwiegen. Das tämpfende Prole- durch Genossin Stößel 5 Mt. Summa: 318,96 Mr. tariat dagegen nennt sie an erster Stelle, wenn es derer Danfend quittiert: gedenkt, welche die Gleichwertigkeit weiblichen Geschlechts im Kampfe für Bolfsglück, für die Befreiung der ganzen

Vereinsrecht der Frauen.

Das Vereins, Versammlungs- und Koalitionsrecht betreffend, liegen dem Reichstag eine Reihe von Anträgen vor, welche den Frauen entweder volles Börgerrecht zu sichern oder wenigstens die jetzige Minderberechtigung etwas forrigieren wollen.

Der sozialdemokratische Antrag lautet:§ 1. Die Reichs­angehörigen ohne Unterschied des Geschlechts haben das Recht, sich zu versammeln. Zur Veranstaltung und Abhal­tung von Versammlungen bedarf es weder einer Anmeldung Menschheit bewiesen haben.

Ottilie Baader , Berlin S 53, Blücherstr. 49, Hof II, Vertrauensperson der sozialdemokratischen Frauen Deutschlands .